Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung werden die Einnahmen und Ausgabe des Verwaltungshaushaltes um 31.300,- € erhöht und damit gegenüber bisher 1.042.700,- € auf 1.074.000,- € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 396.900,- € erhöht und damit gegenüber bisher 690.400,- € auf nunmehr 1.087.300,- € festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird von 629.200,- € auf 929.200,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 2. Nachtragshaushaltssatzung nicht. |