Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Finanzen

 

Gemeinde Loose

Beschlussvorlage
1/2017
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Annika Horsthemke   
 
05.01.2017

Beratungsfolge Sitzung
Finanzausschuss 06.03.2017 
Gemeindevertretung 23.03.2017 

Betreff:
Vereinbarung der Gemeinden Barkelsby und Loose über den gegenseitgen Verzicht auf Kostenausgleichszahlungen für Kinder, die den jeweiligen anderen gemeindlichen Kindergarten besuchen

Sachverhalt:
Auf Grund der gemeindlichen Verflechtungen der Gemeinden Barkelsby und Loose und durch die unterschiedlichen Angebote (Öffnungszeiten und U3-Betreuung) des Kindergartens Biberburg und des Kindergartens Zwergenfüßlerhaus, besuchen Kinder aus der Gemeinde Barkelsby den Kindergarten in Loose und Kinder aus der Gemeinde Loose den Kindergarten in Barkelsby.
Für jedes Kind, welches außerhalb der Wohnortgemeinde einen Kindergarten besucht, muss die Wohnortgemeinde an die Standortgemeinde einen Kostenausgleich gem. § 25a KiTaG (Kindertagesstättengesetz) zahlen, welcher sich an dem Alter des Kindes und an der Betreuungszeit orientiert.
Für 2017 würden folgende Kostenausgleichszahlungen für Kinder aus Barkelsby bzw. aus Loose anfallen:

Barkelsby hat mit Stand Januar 2017 zwei Kinder (davon ein U3-Kind, da die Krippe in Barkelsby voll belegt ist) im Looser Kindergarten, für die ein Kostenausgleich in Höhe von 6.732,00 € gezahlt werden müsste, wenn die Vereinbarung nicht unterschrieben wird.

Loose hat mit Stand Januar 2017 zwei Kinder im Barkelsbyer Kindergarten (auf Grund einer Betreuungszeit von 9,5 Stunden), die jedoch im Sommer in die Schule wechseln. Für diese Kinder müsste ein Kostenausgleich in Höhe von 6.568,80 € gezahlt werden, wenn die Vereinbarung nicht unterschrieben wird.

Zum jetzigen Zeitpunkt würden in 2018 nur Barkelsbyer Kinder in den Looser Kindergarten gehen und keine Looser Kinder in den Barkelsbyer Kindergarten. Dies ist jedoch nicht sehr aussagekräftig und kann sich jederzeit ändern.
Momentan sind aber so gut wie alle Plätze in beiden Kindergärten belegt. 

In der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Barkelsby vom 20.02.2017 wurde die Vereinbarung mit folgender Ergänzung beschlossen:
§ 1 Abs. 4
Bevor ein Kind aufgenommen wird, muss bestätigt werden, dass im eigenen gemeindlichen Kindergarten kein Platz vorhanden ist. Sollte ein bedarfsgerechter Platz im eigenen Kindergarten vorhanden sein, muss dieser auch in Anspruch genommen werden.   

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, die Vereinbarung mit der Gemeinde Barkelsby über den gegenseitigen Verzicht auf Kostenausgleichszahlungen für Kinder, die den jeweiligen anderen gemeindlichen Kindergarten besuchen, mit der aufgeführten Ergänzung einzugehen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Vereinbarung zu unterzeichnen.     


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Annika Horsthemke
-Verwaltung-

Anlagen:
Entwurf Vereinbarung der Gemeinden Barkelsby und Loose über den gegenseitigen Verzicht auf Kostenausgleichszahlungen für Kinder, die den jeweiligen anderen gemeindlichen Kindergarten besuchen