Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Finanzen

 

Gemeinde Loose

Beschlussvorlage
39/2017
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Godber Peters   
 
07.11.2017

Beratungsfolge Sitzung
Finanzausschuss 04.12.2017 
Gemeindevertretung 07.12.2017 

Betreff:
Erlass einer Satzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung- BGS)

Sachverhalt:
Die Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Loose (kurz BGS) ist in ihrer Ursprungsfassung am 18.12.1997 in Kraft getreten und verliert einschließlich aller Nachtragssatzungen nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetz nach 20 Jahren ihre Gültigkeit, also zum 31.12.2017.

Damit zum 01.01.2018 eine gültige Rechtsgrundlage vorhanden ist, die die Erhebung von Vorauszahlungen auf die Abwassergebühren 2018 ermöglicht, wurde der vorliegende Satzungsentwurf erarbeitet. Dieser beinhaltet alle bisherigen Bestandteile, wurde jedoch in Teilen der aktuellen Rechtslage angepasst.  

Abstimmungstext:
Die Satzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung -BGS) wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.      


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Godber Peters
-Verwaltung-

Anlagen:
Satzung der Gemeinde Loose über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung - BGS)