Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung werden die Einnahmen und Ausgabe des Verwaltungshaushaltes um 33.600,- € erhöht und damit gegenüber bisher 1.259.100,- € auf 1.292.700,- € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 211.900,- € erhöht und damit gegenüber bisher 285.800,- € auf nunmehr 497.700,- € festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird um 100.000,- erhöht und damit gegenüber bisher 0,- € auf 100.000,- €, davon 100.000 € innere Darlehen, festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht. |