Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Ordnung- und Soziales

 

Gemeinde Loose

Beschlussvorlage
11/2018
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Bettina Bober-Mohr   
 
22.03.2018

Beratungsfolge Sitzung
Bau- und Umweltausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Verkehrsangelegenheiten: Aufhebung der Halteverbotszone im Mühlenweg

Sachverhalt:
Das Halteverbot, wie es zurzeit im Mühlenweg der Gemeinde Loose aufgestellt ist, gilt nur für den Straßenkörper jedoch nicht für den Seitenstreifen.
Rechtlich gesehen ist das Parken auf dem Straßenkörper nicht zulässig, da die Mindestrestfahrbahnbreite hier nicht gegeben ist.
Die vorhandene Halteverbotsbeschilderung würde nur Sinn machen, wenn das Parken auf dem Seitenstreifen durch Zusatzschild untersagt wird.   

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen einen Antrag auf Anordnung der Aufhebung der Halteverbotszone im Mühlenweg beim örtlichen Ordnungsamt zu stellen.  


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Bettina Bober-Mohr
-Verwaltung-

Anlagen:
Fotos