Amt Schlei-Ostsee |
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Datum | |||||
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Beratungsfolge | Sitzung |
Bau- und Umweltausschuss | |
Gemeindevertretung |
Betreff: |
Verkehrsangelegenheiten: Aufhebung der Halteverbotszone im Mühlenweg |
Sachverhalt: |
Das Halteverbot, wie es zurzeit im Mühlenweg der Gemeinde Loose aufgestellt ist, gilt nur für den Straßenkörper jedoch nicht für den Seitenstreifen. Rechtlich gesehen ist das Parken auf dem Straßenkörper nicht zulässig, da die Mindestrestfahrbahnbreite hier nicht gegeben ist. Die vorhandene Halteverbotsbeschilderung würde nur Sinn machen, wenn das Parken auf dem Seitenstreifen durch Zusatzschild untersagt wird. |
Abstimmungstext: |
Es wird beschlossen einen Antrag auf Anordnung der Aufhebung der Halteverbotszone im Mühlenweg beim örtlichen Ordnungsamt zu stellen. |
Anlagen: |
Fotos |