Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Loose

Beschlussvorlage
16/2018
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Sylvia Brücker   
 
23.05.2018

Beratungsfolge Sitzung
Bau- und Umweltausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 2 der Gemeinde Loose für den Bereich "An der Koseler Au" für das Gebiet westlich der Straße Aukamp und östlich der Koseler Au

Sachverhalt:
Die Gemeinde Loose bemüht sich seit vielen Jahren um die Ausweisung von Wohnbauflächen im Gemeindegebiet. Bisher wurde im Wesentlichen eine Nachverdichtung im Innenbereich vorgenommen bzw. durch die Errichtung von Ersatzbauten neuer Wohnraum geschaffen. Im Jahr 2017 wurde im Rahmen einer Innenentwicklungssatzung die Möglichkeit zur Errichtung von vier Wohnhäusern geschaffen. Aktuell besteht aufgrund von anhaltend niedrigen Zinsen und des tatsächlichen Bedarfs eine weitere Nachfrage nach Wohnraum.
Aus der durchgeführten Potentialflächenanalyse der Gemeinde Loose ergeben sich verschiedene Flächen, die für eine bauliche Entwicklung geeignet wären. Insgesamt wurden acht Flächen bewertet. Viele dieser Flächen wurden bereits in der Vergangenheit durch die Gemeinde untersucht und auf eine Bebauung hin geprüft. Im Ergebnis muss festgehalten werden, dass viele Flächen tatsächlich nicht zur Verfügung stehen, die Kaufpreisvorstellungen viel zu hoch sind (teilw. doppelte Marktwert) oder andere Gründe entgegenstehen.

Ein Eigentümer ist nun an die Gemeinde Loose herangetreten und hat seine Grundstücke der Gemeinde zum Kauf angeboten. Diese wurden im Rahmen der Potentialflächenanalyse (Fläche Nr. 2) mit bewertet und für bis zu 20 Grundstücke als bebaubar eingestuft. In der Bewertung wurde bisher belastend die Frage der Erschließung, der Denkmalschutz und die Nähe zum Verbandsgewässer bewertet.
Die Problematik der Erschließung kann insoweit ausgeräumt werden, dass auch Teile des Grundstücks "An der Au 14/16" zum Kauf angeboten wurden. Die dortigen baulichen Anlagen können beseitigt werden, so dass eine ausreichend breite Erschließung hergestellt werden kann. Die Schmutz- und Regenwasserbeseitigung ist grundsätzlich möglich, da im unmittelbaren Nahebereich die Schmutzwasserdruckrohrleitung und ein bereits vorhandenes Regenrückhaltebecken existiert.
Die ggf. vorhandenen archäologischen Denkmale gilt es näher zu untersuchen und die Vereinbarkeit mit der geplanten Bebauung zu prüfen.

Betrachtet man den nachfolgend näher beschriebenen Wohnungsbauentwicklungsrahmen der Gemeinde Loose, müsste die Erschließung in zwei Bauabschnitten erfolgen.

Auf Grundlage der Potentialflächenanalyse vom 01.11.2017 stellen sich die baulichen Entwicklungsmöglichkeiten für die Gemeinde Loose bis zum Jahr 2025 derzeit wie folgt dar:
Wohnungsbestand am 01.01.2010 299 WE
Nach LEP 2010 von 2010 bis 2025 anzusetzen (10 %)                                                                                                                                                    30 WE
In den Jahren 2010 bis 2016 bereits errichtet                                                                                                                                                     16 WE
über die Innenbereichssatzung verfügbar bzw. in Bau                                                                                                                                                   4 WE
abzgl. Entwicklungspotenzial im Innenbereich                                                                                                                                                   2 WE
Verbleibende Wohnungsentwicklung über Bauleitplanung bis 2025 8 WE

Zur weiteren Verwirklichung eines Neubaugebietes wurde durch die Verwaltung folgende Vorgehensweise empfohlen:
  • Erstellung eines Bebauungskonzeptes für die betroffenen Flächen.
  • Abstimmung dieses Konzeptes mit den zuständigen Fachbehörden (Kreis RD-ECK, Innenministerium, Archäologisches Landesamt).
  • Durchführung von Baugrunduntersuchungen.
  • Parallel hierzu Vorbereitung der rechtlichen Schritte zur Sicherung des Grundstücks.
  • Prüfung einer Arrondierung der Fläche in nordwestliche Richtung.
  • Vorbereitung der gewonnenen Erkenntnisse für die nächsten Sitzungen zur abschließenden Entscheidung und ggf. Beratung über die notwendige Bauleitplanung.

Sofern eine Realisierung möglich erscheint, wird die Gemeinde Loose die Erschließung und Vermarktung in Eigenregie umsetzen. So kann die Vergabe und der Zeitraum selbst bestimmt werden.

In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 22.02.2018 wurde beschlossen, die Bebaubarkeit der angebotenen Flächen (Potentialflächenanalyse Fläche Nr. 2) prüfen zu lassen. Hierzu sind die im Sachverhalt beschriebenen Schritte umzusetzen. Die für die Erstellung eines Bebauungskonzeptes und die Baugrunduntersuchung anfallenden Kosten werden anerkannt. Das Planungsbüro Springer, Busdorf, soll weitere Vorprüfungen für eine Bebaubarkeit vornehmen.

Sofern eine Bebaubarkeit möglich ist, sollen die notwendigen Aufstellungsbeschlüsse für die Bauleitplanungen vorbereitet und im Rahmen der nächsten Sitzung vorgestellt werden. Ziel der Planung soll die Schaffung von Wohnraum sein. 

Abstimmungstext:
  1. Für das Gebiet "An der Koseler Au" für das Gebiet westlich der Straße Aukamp und östlich der Koseler Au* wird der B-Plan Nr. 2 aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Schaffung von neuem Wohnraum.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Planungsbüro Springer aus Busdorf beauftragt werden.
  4. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) kann im Verfahren nach § 13 b BauGB abgesehen werden.
  5. Von der frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB wird gem. § 13 b BauGB abgesehen.
  • * ums. Räumlicher Geltungsbereich (gehört zum Aufstellungsbeschluss) 


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Sylvia Brücker
-Verwaltung-

Anlagen:
Geltungsbereichsabgrenzung