Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde.
Hinsichtlich der Abgrenzung der Vorrangfläche PR2_RDE_012 wird darauf hingewiesen, dass diese den Abstand von 1.000 m zur Ortslage Loose unterschreitet. Wissentlich dessen, dass dort bereits Windkraftanlagen im Bestand sind, heißt dies nicht, dass der Schutzanspruch der Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb der Ortslage damit verringert werden kann. Nach der derzeitigen Planung wären auch künftig Ersatzanlagen innerhalb eines Abstandes von unter 1.000 m zur Ortslage rechtlich zulässig. Dies wird nicht akzeptiert. Es ist die Anpassung der Fläche dahingehend vorzunehmen, dass der Mindestabstand von 1.000 m zur Ortslage eingehalten wird. Für den Fall, dass die vorhandenen Anlagen abgängig sein sollten, dürfen neue Anlagen nur errichtet werden, wenn Sie den Mindestabstand von 1.000 m einhalten.
Nach Ansicht der Gemeinde liegt nur ein Freihaltekorridor von 56 Grad vor. Die Landesplanung wird aufgefordert zu prüfen, ob nicht eine unzulässige Umzingelung von Vorranggebieten vorliegt. Zusätzlich schließt sich die Gemeinde Loose der Stellungnahme der Gemeinde Waabs an.