Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Loose

Beschlussvorlage
11/2019
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Sylvia Brücker   
 
24.04.2019

Beratungsfolge Sitzung
Bau- und Umweltausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Bebauungsplan Nr. 2 der Gemeinde Loose für den Bereich "An der Kolholmer Au" für das Gebiet westlich der Straße Aukamp und östlich Kolhomer Au
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Loose hat am 21.03.2019 beschlossen den Bebauungsplan Nr. 2 im vereinfachten Verfahren nach § 13 b BauGB aufzustellen. Zwischenzeitlich haben mit Vertretern der Gemeinde, der Verwaltung und der Planungsbüros Abstimmungsgespräche stattgefunden. Der nächste Schritt ist nun über die Entwurfs- und Auslegungsfassung zu beraten und abzustimmen. 

Abstimmungstext:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Loose für das Gebiet "An der Koseler Au" für das Gebiet westlich der Straße Aukamp und östlich Koseler Au und die Begründung werden mit folgenden Änderungen gebilligt:

Allgemeine Änderungen:

Der Name des Bebauungsplanes wird in "An der Kolholmer Au" geändert.

 
In der Planzeichnung (Teil A) wird Folgendes geändert:

Teilung der Grundstücke 11, 12 und 13 in jeweils 2 einzelne Baugrundstücke,

Ergänzung einer zusätzlichen Stichstraße (als Privatweg) im Nordosten zur Erschließung der durch die Teilung der o.g. Grundstücke erhaltenen neuen Baugrundstücke,

im Zufahrtsbereich zur neuen Stichstraße werden die hier zuvor geplanten Parkplätze nach Westen verschoben, und ein Müllsammelplatz wird eingerichtet,

die neuen Grundstücke bekommen Baugrenzen, die Baugrenzen der Teile aus 11 und 13 sollen verbunden werden, um hier die Option für seniorengerechtes Bauen zu schaffen,

die GRZ für die geteilten Grundstücke 11, 12 und 13 wird jeweils auf 0,25 festgesetzt,

für alle Baufelder, in denen max. 1 Vollgeschoss zulässig ist, werden Einzel- und Doppelhäuser festgesetzt.

Im Text (Teil B) wird Folgendes geändert:

Punkt 2.3 wird ergänzt:  Für das Grundstück [neue Nummer für Teile aus 11 und 13] sind max. 6 Wohneinheiten je Wohngebäude zulässig.

Punkt 6, Satz 2 wird gestrichen.

Die Begründung wird entsprechend der o.g. Änderungen angepasst.
In der Begründung wird zudem auf Seite 4 für den Satz "Da die übrigen untersuchten Flächen derzeit nicht für eine Bebauung zur Verfügung stehen [...]" die Ergänzung hinzugefügt, "bzw. sich hierfür zwischenzeitlich andere Hinderungsgründe ergeben haben".
In der Begründung wird außerdem erläutert, dass für seniorengerechtes Wohnen zwei Optionen geschaffen werden (Grundstück 1 und das neue Grundstück durch Teilung der Grundstücke 11 und 13). Sollte das seniorengerechte Wohnen nicht auf Grundstück 1 stattfinden, wird hier die Option für ein Mehrfamilienhaus (mit bis zu 6 Wohneinheiten) ermöglicht, das die Gemeinde gerne an diesem Standort schaffen möchte. Sollte das durch Teilung (11 und 13) entstandene Grundstück nicht mit seniorengerechtem Wohnen bebaut werden, sollen hier wie im übrigen Plangebiet Einfamilienhäuser entstehen können.
 
Zusätzlich wird mit dem Büro Hauck die Option geprüft, ob das Grundstück 1 in Richtung Norden (zum Regenrückhaltebecken hin) erweitert werden kann. Sollte dies möglich sein, wird das Grundstück und die Baugrenze entsprechend vergrößert, die Fläche für das RRB und ggf. die öff. Parkplätze entsprechend verkleinert.
 

Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen/ zu beteiligen. 


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Sylvia Brücker
-Verwaltung-

Anlagen:
Entwurfs- und Auslegungsfassung