N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Rieseby vom 20.02.2013.

Sitzungsort:  Sport-Bistro, Vereinsheim TSV Rieseby im Petri-Weg, 24354 Rieseby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  21.25 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Johann Kempe
Gemeindevertreter Jürgen Bohle
Gemeindevertreter Jens Dahl
Gemeindevertreterin Sylvia Feddersen
Gemeindevertreter Roger Indinger
1. stellv. Bürgermeister Jens Kolls
Gemeindevertreter Jürgen Kühl
Gemeindevertreter Raimer Marten
Gemeindevertreter Peter Märten
Gemeindevertreter Bernd Mordhorst
Gemeindevertreter Thomas Puphal
2. stellv. Bürgermeister Hans Georg Reimer
Gemeindevertreter Hartmut Schmidt

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Detlef Damm (entschuldigt )
Gemeindevertreterin Ilka Ruiz (entschuldigt )
Gemeindevertreter Ingo Scheller (entschuldigt )
Gemeindevertreter Walter Sell (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks
28 Zuhörer
Eckernförder Zeitung
Kieler Nachrichten

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Einwohnerfragestunde
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
6. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
7. Verabschiedung des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Rieseby
  Beschlussvorlage - 1/2013
8. Zustimmung zur Wahl des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Rieseby sowie Ernennung
  Beschlussvorlage - 7/2013
9. Zustimmung zur Wahl des stellv. Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Rieseby sowie Ernennung
  Beschlussvorlage - 8/2013
10. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2012, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2012 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 4/2013
11. vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 17 "Windpark Rieseby" für den Bereich östlich des Gutes Saxtorf
- Aufstellungsbeschluss -
  Beschlussvorlage - 5/2013
12. Schadenspotentialanalyse
  Beschlussvorlage - 6/2013
13. Umfang der Betreuung der Arbeitsgruppe "Gemeindeentwicklung"
  Beschlussvorlage - 9/2013
13.1 Ferienbetreuung der Grundschüler in Rieseby
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
15. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Einwohnerfragestunde

Frau Christen fragt, ob die Ferienbetreuung von Grundschulkindern für die Sommerferien im Rahmen der heutigen Sitzung beraten wird. Herr Kempe teilt hierzu mit, dass die Tagesordnung um diesen Punkt ergänzt werden soll und das Anliegen der Eltern dann auch vorgetragen werden kann.
Herr Drews stellt bezüglich der in der Presse genannten Verpflichtung zum Erlass einer Ausbaubeitragssatzung einzelne Fragen über die finanziellen Auswirkungen. Konkrete Antworten sind erst möglich, wenn eine Satzung vorliegt. Hierfür sind noch verschiedene Punkte abzuklären, verweist Herr Stöcks auf den momentanen Sachstand.
Probleme bei der Planung des Windparks, wie in der Nachbargemeinde hinsichtlich Tier- u. Narturschutz, sind in Rieseby nicht aufgetreten. Dieser Bereich wurde in der bisherigen Planung sehr sensibel geprüft.
Wegen einiger Probleme bei der Essenslieferung für die betreute Grundschule und den Kindergarten, wird von Eltern die Frage gestellt, ob ein Koch eingestellt werden kann, der das Essen in der Schulküche zubereiten kann. Aufgrund der dann gesetzlich einzuhaltenden Auflagen und entstehenden Sach- und Personalkosten, würde das Essen wesentlich teurer werden.
Auf Nachfrage informiert Herr Kolls über das Verteilungssystem der Bildungsgutscheine aus dem Teilhabepaket. Die Verteilung erfolgt über den Kreis und die Agentur für Arbeit. Die Gemeinde wird auf ihrer Homepage über die Möglichkeit der Nutzung solcher Gutscheine informieren. Hintergrund der Anfrage war ein Bericht in der Presse über die geringe Nutzung dieser Bildungsgutscheine.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Herr Bürgermeister Kempe stellt den Antrag, die Tagesordnung um die Angelegenheit „Ferienbetreuung der Grundschüler in Rieseby“ zu ergänzen. Dieser Punkt wäre als neuer TOP 14 in die Tagesordnung einzugliedern. Die anderen TOP's sind entsprechend neu zu nummerieren. Weitere Ergänzungen oder Änderungsanträge zur vorgeschlagenen Tagesordnung werden nicht gemacht.

Beschluss:
Es wird beschlossen, der vorgeschlagenen Tagesordnung mit der beantragten Ergänzung zuzustimmen.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt.


zu TOP 5. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Herr Bürgermeister Kempe berichtet über folgende Angelegenheiten:

- Reibungsloser Betrieb in der Schule und im Kindergarten
- Schülerbeförderung erfolgt mit 2 Bussen, tlws. werden auch Schüler für die Autokraft gegen
Kostenausgleich befördert
- Eine Reinigungskraft in der Schule wechselt den Arbeitsplatz. Die Stunden werden auf die
anderen beiden Damen verteilt.
- Hausmeisterwechsel in Schule, neu: Herr Heiko Hoop
- Bahnhofsvorplatz wird neugestaltet
- Neuer Bus für die Jugendfeuerwehr wurde durch Werbung finanziert
- Jugendschöffen werden gesucht
- Dorfwoche 2013 ist in der Vorbereitung
- Eine Wohngemeinschaft für 5 Jugendliche ab 12 Jahren ist in der Planung

Aus den Ausschüssen erfolgen keine Berichte.


zu TOP 6. Anfragen der Gemeindevertreter/innen

Von Gemeindevertreterinnen und -vertretern werden keine Fragen gestellt.


zu TOP 7. Verabschiedung des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Rieseby
Beschlussvorlage - 1/2013

Mit Schreiben vom 30.12.2012 teilt Herr Claus Martensen mit, dass er von seinem Amt als Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Rieseby zurücktritt. Das Schreiben vom 30.12.2012 ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

Nach Vorgabe des Landesbeamtengesetzes ist Herr Claus Martensen mit einer Entlassungsurkunde aus dem Ehrenamt als Ortswehrführer zu entlassen.

Der Bürgermeister übergibt Herrn Martensen im Rahmen der Verabschiedung die Entlassungsurkunde.


Beschluss:

zu TOP 8. Zustimmung zur Wahl des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Rieseby sowie Ernennung
Beschlussvorlage - 7/2013

Die Freiwillige Feuerwehr Rieseby hat auf ihrer Mitgliederversammlung am 01.02.2013 Herrn Heiko Hoop zum Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Rieseby gewählt.

Um eine Ernennung zum Ehrenbeamten vornehmen zu können, ist es nach § 11 Abs. 3 BrSchG. erforderlich, dass die Gemeindevertretung dieser Wahl zustimmt.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl von Herrn Heiko Hoop zum Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Rieseby zu.

Der Bürgermeister nimmt die Ernennung von Herrn Heiko Hoop zum Ortswehrführer vor.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Zustimmung zur Wahl des stellv. Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Rieseby sowie Ernennung
Beschlussvorlage - 8/2013

Die Freiwilligen Feuerwehr Rieseby hat auf ihrer Mitgliederversammlung am 01.02.2013 Herrn Jens Schiweck zum stellv. Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Rieseby gewählt.

Um eine Ernennung zum Ehrenbeamten vornehmen zu können, ist es nach § 11 Abs. 3 BrSchG. erforderlich, dass die Gemeindevertretung dieser Wahl zustimmt.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl von Herrn Jens Schiweck zum stellv. Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Rieseby zu.

Der Bürgermeister nimmt die Ernennung von Herrn Jens Schiweck zum stellv. Ortswehrführer vor.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2012, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2012 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 4/2013
Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2012 der Gemeinde Rieseby zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Diese beschließt dann über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2012.

Herr Marten trägt das Ergebnis der Jahresrechnung 2012 vor und geht dabei insbesondere auf die Minderausgaben und Mehreinnahmen ein, die zu dem guten Ergebnis geführt haben.


Beschluss:
Die Jahresrechnung 2012 der Gemeinde Rieseby wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2012 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 17 "Windpark Rieseby" für den Bereich östlich des Gutes Saxtorf
- Aufstellungsbeschluss -
Beschlussvorlage - 5/2013

Grundlage der Planung ist die Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung. Insgesamt sollen ca. 6 WKA mit einer Gesamthöhe bis zu 200 m errichtet werden.
Die Vorgaben des Gemeinsamen Runderlasses des Innenministeriums, des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr vom 22. März 2011 - IV 232 – „ Grundsätze zur Planung von Windkraftanlagen“ werden beachtet.

Mit Schreiben vom 21.12.2012 bittet ein Investor um Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes - im Parallelverfahren zum bereits eingeleiteten Flächennutzungsplanverfahren.


Planungsziele:
Mit dem vorhabenbezogenen Bebaungsplan Nr. 17 kann die Gemeinde eine Feinsteuerung vornehmen sowie einen Zeitplan für die Umsetzung festlegen.

Wesentliche Teile der Fläche werden heute landwirtschaftlich genutzt. Die landwirtschaftliche Nutzung soll, mit Ausnahme der geplanten Anlagenstandorte und der zu errichtenden Wege, auch weiterhin betrieben werden.
Belange der Bodendenkmalpflege und der Archäologie werden berücksichtigt.

Hinweis:
Zur Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange, insbesondere Avifauna und Fledermäuse werden seit Beginn des Jahres 2012 faunistische Untersuchungen durchgeführt, deren Ergebnisse bei der Planung berücksichtigt werden.


Herr Kolls erläutert kurz die Notwendigkeit für das Bauleitverfahren hinsichtlich des Windparks. Der zu fassende Aufstellungsbeschluss regelt noch keine Details, sondern besagt lediglich, dass ein B-Plan aufgestellt werden soll. Aufgrund der höheren Rechtssicherheit, die ein B-Plan gegenüber einem städtebaulichen Vertrag hat, wurde dieses Verfahren gewählt.


Beschluss:

1. Der vorhabenbeogene Bebauungsplan Nr. 17 wird aufgestellt. - Ziel ist die Schaffung
einer Sondernutzungsfläche für Windkraftanlagen
2. Die Planungsanzeige ist zu erstatten.
3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

4.Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.

5.Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs 1 BauGB) soll schriftlich / in einem Scopingtermin erfolgen.

6.            Mit der Planung und der Verfahrensdurchführung (§ 3 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB) soll das Planungsbüro IPP Ingenieurgesellschaft Possel & Partner, Kiel, beauftragt werden.

7.            Mit dem Vorhabenträger ist ein Kostenerstattungsvertrag abzuschließen.



Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Schadenspotentialanalyse
Beschlussvorlage - 6/2013

Am 23. Januar 2013 hat im Amtsgebäude Schlei-Ostsee eine Veranstaltung zum Küstenschutz stattgefunden. Thema war die Vorstellung der Möglichkeiten sowie der Kosten einer Schadenspotentialanalyse. Hierbei wird das Szenario bei Hochwasser +3,50 m über NN dargestellt. Es wird ersichtlich inwieweit die Küste und das Landesinnere bei einer Sturmflut überflutet und betroffen sind. Eine solche Analyse wäre erforderlich um später Mittel für die Maßnahmenplanung und Umsetzung zum Küstenschutz beim Land erhalten zu können. Nur so kann nachgewiesen werden, dass es schützenswertes Vermögen innerhalb der Gemeinden gibt. Die Vergabe der Fördermittel hängt von der Bedeutung bzw. Gewichtung der jeweiligen Gebiete ab. Auch wenn vorrangig die Ostseeküste betroffen ist wirkt sich das Hochwasser auch auf die Schlei aus, so dass ebenfalls die Anrainerkommunen betroffen sind. Zurzeit werden überwiegend Fördermittel an der Westküste eingesetzt.

Die vorstellige Firma hat den Gemeinden ein Angebot unterbreitet, in welchem eine solche Analyse unterstützt durch eine Masterarbeit erstellt werden könnte. Die Kosten wären dementsprechend geringer als bei einem fertig ausgebildeten Geographen. Das derzeitige Angebot liegt bei 82.500,00 € /netto. Da die Ingenieurleistungen ausgeschrieben werden müssen wird Seitens der Verwaltung mit insgesamt 90.000,00 €/netto gerechnet. Die Mehrwertsteuer würde sich dann auf 17.100,00 € belaufen. Zu beachten ist hier, dass lediglich die Nettokosten, nicht aber die Mehrwertsteuer, durch die AktivRegion Schlei-Ostsee förderungsfähig sind. Im Rahmen des Gespräches ergab sich somit, dass man sich vorstellen könnte, die nicht förderungsfähige Mehrwertsteuer auf die betroffenen Campingplatzbetreiber zu verteilen, wobei eine Verteilung nach Stellplätzen erfolgen würde. Die, nach Abzug der Förderung, bereinigten Nettokosten wären dann auf die betroffenen Gemeinden prozentual nach dem Amtsumlagesatz aufzuteilen.

Weitere Überlegungen sind dahingehend zu machen, wann eine solche Analyse durchgeführt werden soll. Nach Abstimmung mit der AktivRegion Schlei-Ostsee kann festgehalten werden, dass eine solche Maßnahme grundsätzlich förderfähig wäre. Die Förderperiode I der AktivRegion Schlei-Ostsee läuft vom Jahre 2008 bis Ende 2013. Hier bestünde die Möglichkeit eine Förderung bis zu 55 % der Nettosumme zu erhalten. In solch einem Fall wären dann noch 45 % durch die Gemeinden selbst, als bereinigte Nettosumme, zu finanzieren. Die Förderperiode II betrifft den Zeitraum der Jahre 2014 bis Ende 2019. Fördeschwerpunkt ist dort der Klimawandel und die Energiewende. Aufgrund dessen ist davon auszugehen, dass die Förderung bei bis zu 80% der Nettosumme liegen kann und die Gemeinden somit nur noch die verbleibenden 20 % als bereinigte Nettosumme tragen müssten. Zu beachten ist, dass in diesem Zeitraum nicht mehr die Möglichkeit bestünde die Schadenspotentialanalyse unterstützt durch die Masterarbeit erstellen zu lassen. Die Kosten würden sich dann auf 30.00,00 € bis 50.000,00 € mehr belaufen.

Aufgrund dieser vorläufigen Schätzungen hat die Verwaltung eine Berechnung durchgeführt in der die jeweiligen Kosten und Möglichkeiten gegenübergestellt worden sind.
  1. Bei einer Investitionssumme von 90.000,00 € netto und einer Förderung von 55% würde ein Restbetrag für die Gemeinden i. H. v. 40.500,00 € verbleiben. Für die Gemeinde Rieseby ergibt sich somit eine Kostenbeteiligung von ca. 5.700,00 €.
  2. Entscheiden sich die Gemeinden dafür das Projekt erst ab dem Jahr 2014 zu starten ist von den höheren Kosten und einer Förderung von 80 % zu rechnen.
Das bedeutet, dass bei einer zu erwartenden Investitionssumme von 120.000,00 € netto und einer Förderung von 80% eine Kostenbeteiligung für die Gemeinde Rieseby von ca. 3.400,00 €.
  1. Geht man sogar von Kosten i. H. v. 140.00,00 € aus, so hätte die Gemeinde Rieseby ca. 4.000,00 € davon zu tragen.

Für die Campingplatzbetreiber ergibt sich hinsichtlich der Mehrwertsteuer Folgendes:
  • Bei 90.000,00 € beträgt diese 17.100,00 €,
  • bei einer Investitionssumme von 120.000,00 € sind es 22.800,00 €
  • und bei Kosten von 140.000,00 € liegen die Steuern bei 26.600,00 €.

In die Überlegung der Gemeinde sollte mit einfließen, dass der Kostenaufwand für eine Schadenspotentialanalyse zu einem späteren Zeitpunkt steigen wird, so dass die Belastung der Campingplatzbetreiber in so einem Fall höher wäre. Dem steht gegenüber, dass geht man von einer späteren möglichen Förderung von bis zu 80 % der Nettosumme aus, so sind die Kosten für die Gemeinde geringer. Es sei aber dennoch darauf hingewiesen, dass es sich bei den 80 % um eine Angabe handelt von der im jetzigen Zeitpunkt auszugehen ist, welche allerdings im Moment noch nicht fest steht. Weiter weist die Verwaltung auf den zeitlichen Aspekt und die Verzögerung der Umsetzung der Maßnahmen mit jedem weiteren Jahr hin.



Herr Bürgermeister Kempe erläutert den Inhalt der Vorlage und stellt den Antrag, die Entscheidung bis 2014 zu vertagen, weil ab dann eine neue Förderungsperiode beginnt. Das Thema „Küstenschutz“ hat grundsätzlich für die Gemeinde Rieseby eine nicht so hohe Bedeutung wie z. B. für die amtsangehörigen Ostseegemeinden. Aber die Gemeinden des Amtes bilden eine Solidargemeinschaft. Auf Nachfrage von Herrn Marten bestätigt Herr Kempe, dass für eine Beteiligung keine gesetzliche Notwendigkeit besteht.
Herr Marten stellt verschiedene Fakten bei einem eintretenden Hochwasser in Form der Sturmflut vom 13.11.1872 dar. Aber für die Gemeinde Rieseby sieht er keinen Grund zu handeln und sich an einem solchen Projekt zu beteiligen.
Herr Schmidt schließt sich dieser Auffassung an und hält dieses Projekt für eine Verschwendung von Steuergeldern. Er stellt den Antrag, eine Beteiligung abzulehnen.
Herr Kolls hält es für sinnvoll, über das Thema Küstenschutz nachzudenken. Die Erstellung eines Gutachtens ist Voraussetzung zur Beantragung von Fördergeldern. Er sieht die Gemeinden des Amtes ebenfalls als eine Solidargemeinschaft.
Herr Puphal sieht bei der Erstellung eines solchen Gutachtens auch die Möglichkeit Fakten für die Zukunft zu ermitteln. Sollten einmal Schäden durch eine Sturmflut wie 1872 entstehen, weil kein entsprechender Küstenschutz vorhanden ist, dann wären sie durch die Allgemeinheit zu tragen.
Herr Kühl sieht nicht das Amt für den Küstenschutz in der Pflicht, sondern das Land. Daher sollte eine Beteiligung abgelehnt werden.

Da der Antrag von Herrn Kempe der weitergehendere Antrag gegenüber dem von Herrn Schmidt ist, wird über diesen zuerst abgestimmt.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Entscheidung über eine Beteiligung der Gemeinde Rieseby an der Schadenspotentialanalyse zum Küstenschutz in das Jahr 2014 zu schieben.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :4
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Umfang der Betreuung der Arbeitsgruppe "Gemeindeentwicklung"
Beschlussvorlage - 9/2013

Am 11.12.2012 hat die Gemeindevertretung beschlossen, die Arbeitsgruppe „Gemeindeentwicklung“ durch das Planungsbüro PLEWA zu unterstützen. Aufgrund einer Kostenschätzung wurden hierfür 7.000,- € bereitgestellt. Die angebotenen Leistungen können separat abgerufen werden.
Aufgrund des stattgefundenen Auftragsklärungsgespräch wurde festgestellt, dass der Betreuung der Arbeitsgruppe umfangreicher ist als ursprünglich angenommen. Das Büro PLEWA hat aufgrund des Gespräches einen Betreuungsumfang von 10.710,- € festgestellt. Es muss daher entschieden werden, wie die Begleitung der Arbeitsgruppe durch das Planungsbüro erfolgen soll. Hierzu gibt es drei Möglichkeiten:

I. Alternative
Die Gemeinde hält an ihrem ursprünglichen Beschluss fest. Folglich müsste der festgestellte Betreuungsumfang nach dem Auftragsklärungsgespräch entsprechend reduziert werden. 

II. Alternative
Die Gemeinde beschließt, aufgrund des geführten Gespräches, den Betreuungsumfang durch das Büro PLEWA auf 10.710,- € zu erhöhen.

III. Alternative
Die Gemeinde beantragt eine Förderung des Konzeptes über die AktivRegion. Bislang war der Kostenrahmen der Beauftragung für eine Förderung zu gering. Der Zuschuss muss in der Schätzung des Auftrages mindestens 7.500,- € betragen, welches eine Förderung von 55 % der Nettoauftragskosten von 13.640,- € bzw, 16.232,- € brutto Projektkosten bedeutet. Der Eigenanteil bei einer Förderung bezogen auf die Nettokosten bei 6.140,- € liegen. Die Gemeinde müsste zusätzlich auch noch die nicht-förderungsfähigen Umsatzsteuer von 2.592,- € tragen. Folglich hätte bei der dann notwendigen Auftragserweiterung die Gemeinde Kosten von ca. 9.000,- €. Bei dieser Alternative würde die Gemeinde eine Analyse erhalten, die viele Aspekte hinsichtlich der Gemeindeentwicklung umfassend erfaßt und die für verschiedene Planungen in der Gemeinde herangezogen werden kann.


Herr Marten teilt mit, dass der Finanzausschuss der Gemeindevertretung empfohlen hat, den Beratungsumfang durch das Büro PLEWA zu erweitern, unter der Voraussetzung, dass die Gemeinde hierfür Fördergelder von der AktivRegion erhält.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Arbeit der Arbeitsgruppe „Gemeindeentwicklung“ nach Alternative III durch das Planungsbüro PLEWA, vorbehaltlich einer Förderung, betreuen zu lassen.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13.1 Ferienbetreuung der Grundschüler in Rieseby

Frau Christen verweist auf ihren gestellten Antrag im Sommer 2012, der leider erst jetzt zur Beratung kommt. Dieser beinhaltet den Wunsch nach einer Ferienbetreuung der Grundschüler in Rieseby. Heutzutage müssen oft beide Elternteile arbeiten, wodurch Probleme entstehen, die ganzen Ferien hinsichtlich der Betreuung der Kinder abzudecken.
Herr Schmidt schlägt vor, dass die Gemeinde die Räumlichkeiten in der Grundschule zur Verfügung stellt und die Eltern die Betreuung durch eine Tagesmutter organisieren. Eine Tagesmutter kann 5 Kinder betreuen.
Kolls sieht in einer Tagesmutter eine Alternative für die Ferienbetreuung. Eine andere Alternative wäre die Betreuung ehrenamtlich zu organisieren. Hierzu wäre Kontakt mit den Vereinen und Verbänden aufzunehmen, vielleicht wären auch Privatpersonen aus der Gemeinde bereit sich zu engagieren.
Für Frau Christen wäre dies auch eine Möglichkeit unter Einbindung der Eltern, die für einzelne Tage die Betreuung übernehmen. Die Eltern müssten sich dann aber verbindlich erklären, an diesem Tag /Tagen die Betreuung zu übernehmen. 
Herr Kolls favorisiert die Gründung einer Bürgerinitiative „Ferienbetreuung Rieseby“, wofür der Sozialausschuss ein Konzept mit verschiedenen Ideen erarbeiten könnte. Je mehr Eltern sich beteiligen, um so billiger wäre eine solche Betreuung.
Herr Kühl sieht die Möglichkeit, dass die Gemeinde bei einem solchen Projekt die Räume zur Verfügung stellt und auch die Reinigung für diese gewährleistet. Dies wird von der Gemeindevertretung befürwortet.
Es herrscht in der Gemeindevertretung darüber Einigkeit, dass der Sozialausschuss ein Konzept für die Ferienbetreuung ab Sommer 2014 erarbeitet, wobei eine neutrale Betreuungskraft favorisiert wird. Die Sozialausschusssitzung wird öffentlich sein, damit die Entwicklung des Konzeptes von den Eltern verfolgt werden kann und sie ggf. die Diskussion begleiten können.


Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 15. Bekanntgaben

Der Bürgermeister stellt die Öffentlichkeit her und teilt die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse mit.



Johann Kempe  Christoph Stöcks 
Bürgermeister  Protokollführer