N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Rieseby vom 02.04.2014.

Sitzungsort:  im Riesby Krog, Dorfstraße 35, 24354 Rieseby
Beginn der Sitzung:  19.10 Uhr
Ende der Sitzung:  22.18 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Jens Kolls
Gemeindevertreter Roland Axmann
Gemeindevertreter Detlef Damm
2. stellv. Bürgermeister Frank Dreves
Gemeindevertreterin Waltraut Folge
Gemeindevertreter Roger Indinger
Gemeindevertreterin Andrea Knippert
Gemeindevertreter Jürgen Kühl
Gemeindevertreter Sören Lange
Gemeindevertreter Peter Märten
Gemeindevertreter Matthias Remitz
Gemeindevertreterin Doris Rothe-Pöhls
Gemeindevertreterin Ilka Ruiz
1. stellv. Bürgermeister Hartmut Schmidt
Gemeindevertreter Heino Stüve
Gemeindevertreter Hans-Josef Verhasselt

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks
Gast  Frau Grätsch

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Einwohnerfragestunde
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
6. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
7. Sachstandsbericht Arbeitsgruppe "Dorfentwicklung"
8. Wahl eines Mitgliedes in den Sozial-, Kultur- und Sportausschuss
  Beschlussvorlage - 11/2014
8.1 Wahl eines stellvertretenden Mitglieds im Kindergartenausschuss der evangelischen Kindertagesstätte
8.2 Wahl von stellvertretenden Mitgliedern für die Kindergartenbeiräte Schleikinder und evangelischen Kindergarten
9. Anträge des Jugendbeirates:
9.1 Änderung der Satzung des Jugendbeirates der Gemeinde Rieseby
9.2 Durchführung der Betreuung im Jugendtreff
10. Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Europawahl am 25. Mai 2014.
  Beschlussvorlage - 6/2014
11. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2013, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2013 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 2/2014
12. 10. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Norby, östlich der Straße Goospool
- Aufstellungsbeschluss -
  Beschlussvorlage - 10/2014
13. Bebauungsplan Nr. 18 für den Bereich Norby, östlich der Straße Goospool
- Aufstellungsbeschluss -
  Beschlussvorlage - 9/2014
14. Förderung der Lokalen Tourismusorganisation und Übertragung der Aufgabe auf das Amt Schlei-Ostsee
  Beschlussvorlage - 1/2014
15. Ferienbetreuung Schulkinder
16. Zuschussantrag des Naturkindergarten Rieseby e.V.
  Beschlussvorlage - 13/2014
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
19. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Einwohnerfragestunde

Es wird darum gebeten, den Spielplan der Fussballweltmeisterschaft bei der Terminierung von Sitzung gemeindlicher Gremien zu berücksichtigen.

Herr Hans Brochonski, von der Interessengemeinschaft Vermieter Rieseby, stellt folgende Fragen:
1. Was tut die LTO für Rieseby?
2. Woran bemisst sich die Leistung der LTO?

Herr Kolls weist zur Beantwortung der Fragen auf TOP 14, der sich mit der LTO befasst.

Herr Scheller fragt, ob eine Antwort von der Telekom bezüglich Aufstellung eines Münztelefons beim Bahnhof vorliegt. Dies wird von der Verwaltung verneint. Des Weiteren fragt Herr Scheller, nach dem Sachstand der Verkehrsberuhigungen im Ort. Herr Kolls verweist hierzu auf den noch folgenden Bericht des Bauausschussvorsitzenden.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Die Wählergemeinschaft legt einen schriftlichen Antrag zur Absetzung der TOP 12 und 13 von der heutigen Tagesordnung. Der Antrag wird dem Protokoll beigefügt.

Der Antrag wird mit 11 Nein-Stimmen zu 4 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt.

Herr Kolls stellt den Antrag, die Tagesordnung um die Angelegenheit "Zuschuss Naturkindergarten" als neuen TOP 16 vor dem nichtöffentlichen Sitzungsteil zu erweitern.
Herr Schmidt stellt den Antrag, den Tagesordnungspunkt 8 um die TOP 8.1 "Wahl eines stellvertretenden Mitglieds im Kindergartenausschuss der evangelischen Kindertagesstätte" und TOP 8.2 "Wahl von stellvertretenden Mitgliedern für die Kindergartenbeiräte Schleikinder und evangelischen Kindergarten" zu ergänzen.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Änderungsanträge von Herrn Kolls und Herrn Schmidt in die heutige Tagesordnung aufzunehmen, diese entsprechend zu ändern und die vorgeschlagenen nicht öffentlichen TOP unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu beraten.


Ja-Stimmen :16
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Herr Dreves stellt schriftlich den Antrag, die Sitzungsniederschrift in verschiedenen Punkten zu ändern. Dieser Antrag wird dem Protokoll beigefügt.

Beschluss:
Mit 3 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen wird beschlossen, den Antrag in allen Punkten abzulehnen. 

Es wird beantragt, der Niederschrift in der voliegenden Form zuzustimmen.

Beschluss:
Mit 9 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen wird der Sitzungsniederschrift zugestimmt.


zu TOP 5. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Der Bericht des Bürgermeisters wird dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Der Weiteren trägt Herr Kolls Anmerkungen von Herrn Hans Pintat zur Niederschrift der Einwohnerversammlung vom 18.12.2013 vor.

Herr Stüve berichtet als Bauausschussvorsitzender über folgende Punkte:
- Bisher keine entsprechenden TOP für eine Ausschusssitzung
- Verschiedene Ortstermine in der Gemeinde mit dem Landesbetrieb für Straßenbau und
Verkehr zu einzelnen Vorschlägen möglicher Verkehrsberuhigungen an unterschiedlichen
Punkten
- Kosten für optische Verengungen von Ortseinfahrten würden bei 14.000,- € pro Maßnahme
liegen
- Ortstermin Rakower Weg wegen Behinderung von parkenden Autos Höhe Haus Schwansen
zwecks Suche nach Lösungen
- Bauleitplanerische Anträge für den Bereich Norby erst Mitte März eingegangen, kein
Sitzungstermin vor der Sitzung der Gemeindevertretung möglich
- Architektenentwürfe für Umbauarbeiten Kindergarten liegen noch nicht vor. Diese wären dann
Gegenstand einer Bauausschusssitzung

Herr Kühl informiert als Finanzausschussvorsitzende in folgenden Angelegenheiten:
- Zuschuss an die Dänische Erwachsenenbildung von 80,- €
- 200,- € Zuschuss an die Jugendabteilung der Kyfhäuser Kameradschaft zu Anschaffung
von 2 Schiessjacken
- Entscheidung zum Zuschussantrag der Jugendfeuerwehr für ein Zeltlager erst nach
Durchführung des Zeltlagers
- Einem Antrag der WGR über Auszahlungmodalitäten hinsichtlich künftiger Zuschuss-
zahlungen für Veranstaltungen der Riesebyer Parteien und Wählergruppen im Rahmen
"Aktion Ferienspaß" wurde entsprochen

Der Bericht von Herrn Dreves als Sozialausschussvorsitzender wird dem Protokoll als Anlage beigefügt.


zu TOP 6. Anfragen der Gemeindevertreter/innen

Es liegt eine schriftliche Anfrage von Herrn Dreves vor, die dem Protokoll beigefügt wird. Herr Kolls teilt hierzu mit, dass der Eigentümer des Grundstücks, auf dem das Schild steht, in einem Gespräch zugesagt hat, dass Schild zu entfernen.


zu TOP 7. Sachstandsbericht Arbeitsgruppe "Dorfentwicklung"

Frau Grätsch vom Planungsbüro PLEWA informiert die Anwesenden über die erarbeiteten Daten und Fakten der Arbeitsgruppe "Dorfentwicklung". Die vorgestellten Fakten und Daten werden auf der gemeindlichen Internetseite zur Verfügung gestellt.

Den Mitgliedern der Arbeitsgruppe wird für ihr Engagement gedankt.


zu TOP 8. Wahl eines Mitgliedes in den Sozial-, Kultur- und Sportausschuss
Beschlussvorlage - 11/2014

Herr Reinhard Köhn hat sein Mandat im Sozial-, Kultur- und Sportausschuss niedergelegt.
Daher ist ein neues Mitglied in den Sozial-, Kultur- und Sportausschuss
zu wählen.


Beschluss:

Herr Jürgen Bohle wird als bürgerliches Mitglied in den Sozial-, Kultur- und Sportausschuss gewählt.


Ja-Stimmen :16
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8.1 Wahl eines stellvertretenden Mitglieds im Kindergartenausschuss der evangelischen Kindertagesstätte

Herr Hartmut Schmidt schlägt Herrn Jürgen Bohle zum stellvertretenden Mitglied für den Kindergartenausschuss der evangelischen Kindertagesstätte vor.

Beschluss:
Herr Jürgen Bohle wird zum stellvertretenden Mitglied für den Kindergartenausschuss der evangelischen Kindertagesstätte gewählt.


Ja-Stimmen :16
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8.2 Wahl von stellvertretenden Mitgliedern für die Kindergartenbeiräte Schleikinder und evangelischen Kindergarten

Herr Hartmut Schmidt schlägt Herrn Jürgen Bohle zum stellvertretenden Mitglied für die Kindergartenbeiräte Schleikinder und evangelischen Kindergarten vor.
Beschluss:
Herr Jürgen Bohle wird zum stellvertretenden Mitglied für die Kindergartenbeiräte Schleikinder und evangelischen Kindergarten gewählt.


Ja-Stimmen :16
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Anträge des Jugendbeirates:

zu TOP 9.1 Änderung der Satzung des Jugendbeirates der Gemeinde Rieseby

Zu diesem TOP verweist Herr Kolls auf den Antrag des Jugendbeirates, der allen Gemeindevertreterinnen/-vertretern vorliegt. Darin wird eine Reduzierung des beschlussfähigen Vorstands auf 3 Personen (1. und 2. Vorsitzender sowie Schriftführer) vorgeschlagen. Des Weiteren können noch bis zu 10 weitere Personen als Beisitzer gewählt werden.
Beschluss:
Es wird beschlossen, die Satzung für den Jugendbeirat in § 2, Punkt 1 wie folgt zu ändern:

1) Der Jugendbeirat besteht aus dem Vorstand mit der / dem
1. Vorsitzenden,
2. Vorsitzenden sowie
einer Schriftführerin / einem Schriftführer und höchsten zehn Beisitzerinnen und Beisitzern.


Ja-Stimmen :16
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9.2 Durchführung der Betreuung im Jugendtreff

Herr Kolls verweist hierzu ebenfalls auf den vorliegenden Antrag des Jugendbeirates. Die Möglichkeit und Form einer Betreuung wird innerhalb der Gemeindevertretung kontrovers diskutiert.

Beschluss:
Es wird wird beschlossen, die Entscheidung zu diesem Antrag zurück zustellen.


Ja-Stimmen :16
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Europawahl am 25. Mai 2014.
Beschlussvorlage - 6/2014

Für die ordnungsgemäße Durchführung der Europawahl am 25. Mai 2014 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand benennt und das Wahllokal festlegt.
Nach den derzeit gültigen Bestimmungen des Europawahlgesetzes und der Europawahlordnung, ist für jeden allgemeinen Wahlbezirk ein Wahlvorstand zu bilden, der aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzenden, seinen Stellvertreter und weiteren Beisitzern besteht. Bei Berufung der Beisitzer sind die Parteien nach Möglichkeit zu berücksichtigen.

Zu den Mitgliedern des Wahlvorstandes sollen möglichst nur Personen berufen werden, die in dem betreffenden Wahlbezirk wahlberechtigt sind.

Ich bitte daher, um einen Vorschlag für die Besetzung des Wahlvorstandes in ihrer Gemeinde sowie die Bestimmung eines Wahllokals für die Europawahl am 25. Mai 2014.


Beschluss:

Für die Europawahl am 25. Mai 2014 werden als Wahllokale für den Wahlbezirk Rieseby I und II jeweils die Schleischule bestimmt.

Der Bürgermeister wird dem Wahlamt geeignete Personen für die beiden Wahlvorstände nennen.


Ja-Stimmen :16
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2013, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2013 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 2/2014

Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2013 der Gemeinde Rieseby zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Diese beschließt dann über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2013.


Herr Kühl trägt als Finanzausschussvorsitzender das Ergebnis der Jahrerechnung 2013 vor.


Beschluss:

Die Jahresrechnung 2013 der Gemeinde Rieseby wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2013 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.


Ja-Stimmen :16
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.
nur bei folgendem TOP abwesend: Herr Matthias Remitz

zu TOP 12. 10. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Norby, östlich der Straße Goospool
- Aufstellungsbeschluss -
Beschlussvorlage - 10/2014

An die Gemeinde wurde herangetreten mit der Bitte, die Außenbereichssatzung Norby hinsichtlich der Baugrenzen zu ändern.
In einem Vorgespräch im Amt Schlei-Ostsee wurde das Vorhaben erläutert, die untere Naturschutzbehörde gehört (aus jetziger Sicht keine Bedenken). Geplant ist der Neubau eines Atelierhauses (Scheunencharakter) mit eingelagertem Architekturbüro. Es sollen ca. 3.500 Exponate (Steinplastiken, Graphiken, Aquarelle) eines Künsters sowohl im Atelierhaus sowie auch im Garten ausgestellt werden. Eine Unterbringung in den vorhandenen Gebäuden ist nicht möglich, da diese zu klein sind. Die naheliegende Mühle könnte für kulturelle Angebote mit einbezogen werden.
Vorgesehen für den Neubau wäre eine eingeschossige Bauweise mit Satteldach auf einer Grundfläche von ca. 200 bis 250 qm.

Das Bauvorhaben würde derzeit nicht in die Baugrenzen der Außenbereichssatzung passen. Nach Rücksprache mit dem Kreisbauamt kann hier eine Änderung der Außenbereichssatzung nicht erfolgen, da es sich hier nicht mehr um einen Lückenschluss handelt. Das entsprechende Regelungsinstrument wäre hier der Bebauungsplan.
Da dieser sich aus dem Flächennutzungsplan entwickeln muss, ist auch der F-Plan zu ändern.

Um dies Vorhaben anzustoßen, sollte es direkt in die Gemeindevertretung gehen, eine Bauausschuss-Sitzung vorab wäre zu kurzfristig.


Beschluss:

1. Für das Gebiet Norby, östlich der Straße Goospool, wird die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: bauplanungsrechtsliche Einordnung des Ortsteils Norby entsprechend der Baunutzungsverordnung (BauNVO)

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Springer in Busdorf beauftragt werden.

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durchgeführt werden.

6. Ein Kostenerstattungsvertrag ist abzuschließen.  


Ja-Stimmen :15
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.
nur bei folgendem TOP abwesend: Herr Matthias Remitz

zu TOP 13. Bebauungsplan Nr. 18 für den Bereich Norby, östlich der Straße Goospool
- Aufstellungsbeschluss -
Beschlussvorlage - 9/2014

An die Gemeinde wurde herangetreten mit der Bitte, die Außenbereichssatzung Norby hinsichtlich der Baugrenzen zu ändern.
In einem Vorgespräch im Amt Schlei-Ostsee wurde das Vorhaben erläutert, die untere Naturschutzbehörde gehört (aus jetziger Sicht keine Bedenken). Geplant ist der Neubau eines Atelierhauses (Scheunencharakter) mit eingelagertem Architekturbüro. Es sollen ca. 3.500 Exponate (Steinplastiken, Graphiken, Aquarelle) eines Künsters sowohl im Atelierhaus sowie auch im Garten ausgestellt werden. Eine Unterbringung in den vorhandenen Gebäuden ist nicht möglich, da diese zu klein sind. Die naheliegende Mühle könnte für kulturelle Angebote mit einbezogen werden.
Vorgesehen für den Neubau wäre eine eingeschossige Bauweise mit Satteldach auf einer Grundfläche von ca. 200 bis 250 qm.

Das Bauvorhaben würde derzeit nicht in die Baugrenzen der Außenbereichssatzung passen. Nach Rücksprache mit dem Kreisbauamt kann hier eine Änderung der Außenbereichssatzung nicht erfolgen, da es sich hier nicht mehr um einen Lückenschluss handelt. Das entsprechende Regelungsinstrument wäre hier der Bebauungsplan.

Um dies Vorhaben anzustoßen, sollte es direkt in die Gemeindevertretung gehen, eine Bauausschuss-Sitzung vorab wäre zu kurzfristig.


Beschluss:

1. Für das Gebiet Norby, östlich der Straße Goospool, wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Atelierhaus mit Skulpturenpark

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Springer in Busdorf beauftragt werden.

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durchgeführt werden.

6. Ein Kostenerstattungsvertrag ist abzuschließen.    


Ja-Stimmen :15
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Förderung der Lokalen Tourismusorganisation und Übertragung der Aufgabe auf das Amt Schlei-Ostsee
Beschlussvorlage - 1/2014

Das Amt Schlei-Ostsee und weitere 8 Verwaltungseinheiten hatten die Stadt Schleswig 2009 durch öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der europaweiten Ausschreibung und Vergabe der Aufgabe "Tourismusförderung" im Gebiet der Lokalen Tourismusorganisation (LTO) für die Jahre 2010 bis 2014 betraut. Die Vergabe erfolgte an die Ostseefjord Schlei GmbH. Nunmehr ist eine erneute Ausschreibung für die Jahre 2015 bis 2019 vorzunehmen, wobei eine Verlängerungsoption um max. weitere 5 Jahre berücksichtigt werden soll.

Folgende gemeinwirtschaftliche Aufgaben sind durch die LTO wahrzunehmen:
  • Touristische Weiterentwicklung des Vermarktungsgebietes und regionale Projektarbeit (Z. B. Radfahren, Wandern, Gesundheitstourismus)
  • Entwicklung und Vermarktung von touristischen Produkten
  • Entwicklung und Ver- bzw. Betrieb von touristischen Informationsmedien und Vertriebsplattformen - von Infobroschüren bis zum Internetportal
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Vernetzung der Region durch Beratung und Information
  • Interessenvertretung der Region beim Land, Kreis und weiteren Ebenen
  • Interessenvertretung des Tourismus innerhalb der Region
  • Leistungsträgerberatung und Umsetzung von Qualitätszielen

Die Gemeinde ist seit 2010 an der Förderung dieser Lokalen Tourismusorganisation beteiligt. Nunmehr geht es um die Unterstützung ab 2015 und um eine Übertragung der Aufgabe auf das Amt Schlei-Ostsee. Das Amt ist Gesellschafter bei der Ostseefjord Schlei GmbH. Folglich kann nur das Amt einheitlich die rechtliche Vertretung innerhalb der Organisation wahrnehmen. Diese Aufgabe steht in einem engen Zusammenhang zur Wahrnehmung der Aufgaben innerhalb der Lokalen Tourismusorganisation "Schlei-Ostsee-Region", deren Finanzierung von den betroffenen Gemeinden über den Amtshaushalt gesichert wird. Eine Teilung der rechtsverbindlichen Aufgabenwahrnehmung ist nicht möglich, so dass die übergemeindliche Förderung des Tourismus rechtsverbindlich nur einheitlich durch das Amt wahrgenommen werden kann. Diese Aufgabe sollte daher auf das Amt übertragen werden. Weitergehende gemeindliche Initiativen im touristischen Bereich werden hierdurch selbstverständlich nicht ausgeschlossen. Bezüglich einer Übertragung ist wichtig zu wissen, dass eine Rückübertragung grundsätzlich jederzeit von jeder Gemeinde unter Berücksichtigung vertraglicher Verpflichtungen binnen einer angemessenen Zeit verlangt werden kann und das im Amtsausschuss nur diejenigen Vertreter der Gemeinden, die die betreffende Aufgabe übertragen haben, hierüber Beschlüsse fassen.

Die Kostenaufteilung innerhalb des LTO-Gebietes und innerhalb des Amtes Schlei-Ostsee kann den entsprechenden Tabellen entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Informationsveranstaltung für alle Gemeindevertreter sowie Finanz- und Tourismusausschussmitglieder vom 29.01.2014 verwiesen.


Herr Kolls beantwortet die Fragen von Herrn Brochonski aus der Einwohnerfragestunde.

Herr Dreves stellt folgenden Beschlussantrag:
Die Gemeinde Rieseby tritt für zunächst den Zeitraum eines Jahres aus der Förderung der lokalen Tourismusorganisation (LTO) aus und überträgt demnach auch keine entsprechende Aufgabe an das Amt Schlei-Ostsee. Der Dorfentwicklungausschuss wird beauftragt, sich mit dem Thema Tourismus zu beschäftigten und die Notwendigkeit einer Förderung zu prüfen. Ein Jahr soll beobachtet werden, wie die Arbeit der LTO vorangeht und welche Rolle Rieseby bei dieser Arbeit spielt.

Herr Schmidt stellt folgenden Beschlussantrag:
Der Beschlussvorlage, unter Vorbehalt des Beitritts alle noch ausstehenden Gemeinden (Austritt der Gemeinde Loose ist bekannt), zuzustimmen.

Da der Antrag von Herrn Schmidt der weitergehendere ist, wird über diesen zuerst abgestimmt.

Auf den Antrag von Schmidt entfallen 12 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen. Somit ist eine Abstimmung über den Antrag von Herrn Dreves hinfällig.


Beschluss:

Die Trägerschaft für die Förderung des übergemeindlichen Tourismus wird auf das Amt-Schlei-Ostsee, vorbehaltlich des Beitritts aller noch ausstehenden Gemeinden (Austritt der Gemeinde Loose ist bekannt), übertragen. Die Kosten werden nach der Finanzkraft der Gemeinden entsprechend der anliegenden Tabelle "Kostenaufteilung Lokale Tourismusorganisation innerhalb des Amtes Schlei-Ostsee" verteilt.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :4
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Frau Ruiz verweist auf die Geschäftsordnung, dass Sitzungen um 22.00 Uhr beendet werden sollen. Sie stellt den Antrag, die Sitzung zu beenden, und die noch offenen Punkte in einer neuen Sitzung zu beraten. 


Ja-Stimmen :2
Nein-Stimmen :10
Enthaltungen :4

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 15. Ferienbetreuung Schulkinder

Herr Dreves berichtet über die Beratung zu diesem TOP aus dem Sozialausschuss und schlägt vor, der Beschlussempfehlung zu folgen.

Beschluss:
Der Gemeinde Rieseby liegt der Entwurf eines Kooperationsvertrages des Familienzentrums Eckernförde vor, der noch einer Überprüfung bedarf.
Die Gemeinde Rieseby beabsichtigt, mit dem Familienzentrum Eckernförde einen Kooperationsvertrag bezüglich der Ferienbetreuung der Riesebyer Schüler jeweils in der ersten Hälfte der Schulferien (mit Ausnahme der Weihnachtsferien) abzuschließen.
Der Bürgermeister wird beauftragt die Vertragsverhandlungen zu führen und der Gemeindevertretung zur Genehmigung vorzulegen.


Ja-Stimmen :16
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Zuschussantrag des Naturkindergarten Rieseby e.V.
Beschlussvorlage - 13/2014

Der Naturkindergarten Rieseby teilt im anliegenden Schreiben mit, dass sich für das Haushaltsjahr 2014 voraussichtlich ein Verlust von 18.957 € ergeben wird. Da im Jahr 2013 ein Überschuss in Höhe von 6.709 € erwirtschaftet wurde, ist dieser in Abzug zu bringen. Es verbleibt ein reiner Zuschussbetrag in Höhe von 12.248 €.

Der Naturkindergarten bittet daher um einen Kostenausgleich in Höhe von 12.248 € für das Haushaltsjahr 2014.

Damit der Kindergartenbetrieb weiterhin aufrecht erhalten werden kann, wird vorgeschlagen, wie im Vorjahr, diesen Verlust von der Gemeinde Rieseby zu übernehmen und im 1. Halbjahr eine Abschlagszahlung in Höhe von 10.000 € zu leisten.

Für das 2. Halbjahr 2014 würde sich dann eine Restzahlung in Höhe von 2.248 € ergeben.

Es besuchten im 1. Halbjahr 2013 10 Riesebyer Kinder den Naturkindergarten. Im 2. Halbjahr waren es dann mit Zu- und Abgängen wieder 10 Riesebyer Kinder.


Beschluss:

Es wird beschlossen, den voraussichtlichen Verlust des Naturkindergartens Rieseby im Haushaltsjahr 2014 in Höhe von höchstens 12.248 € zu übernehmen. Im 1. Halbjahr 2014 ist eine Abschlagszahlung in Höhe von 10.000 € zum 15.04.2014 und der Restbetrag in Höhe von 2.248 € zum 01.07.2014 zu zahlen.


Ja-Stimmen :16
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.
ab hier abwesend: Frau Ilka Ruiz

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 19. Bekanntgaben

Der Bürgermeister stellt die Öffentlichkeit her und teilt die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse mit.



Jens Kolls  Christoph Stöcks 
Bürgermeister  Protokollführer