N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Rieseby vom 11.12.2014.

Sitzungsort:  im Riesby Krog, Dorfstraße 35, 24354 Rieseby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  21.00 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Jens Kolls
Gemeindevertreter Roland Axmann
Gemeindevertreter Detlef Damm
2. stellv. Bürgermeister Frank Dreves
Gemeindevertreterin Waltraut Folge
Gemeindevertreter Roger Indinger
Gemeindevertreterin Andrea Knippert
Gemeindevertreter Peter Märten
Gemeindevertreter Bernd-Uto Püschel
Gemeindevertreterin Doris Rothe-Pöhls
Gemeindevertreterin Ilka Ruiz
1. stellv. Bürgermeister Hartmut Schmidt
Gemeindevertreter Heino Stüve
Gemeindevertreter Hans-Josef Verhasselt

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Jürgen Kühl (entschuldigt )
Gemeindevertreter Matthias Remitz (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Amtsdirektor Gunnar Bock
Protokollführerin Annika Horsthemke
40 Bürger
EZ und KN

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Einwohnerfragestunde
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
6. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
7. Antrag der Wählergemeinschaft zur Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses
8. Erläuterungen der vertretungsberechtigten Antragsteller zum Bürgerbegehren "Windpark Saxtorf"
  Beschlussvorlage - 61/2014
9. Bestimmung des Termins zur Durchführung des Bürgerentscheids zum Windpark Saxtorf
  Beschlussvorlage - 62/2014
10. Festlegung der Standpunkte und der Begründungen der Gemeindevertretung zum Bürgerentscheid zum Windpark Saxtorf
  Beschlussvorlage - 63/2014
11. Vorschläge für die Besetzung des Abstimmungsvorstandes sowie des Abstimmungslokals zum Bürgerentscheid am 15. Februar 2015
  Beschlussvorlage - 65/2014
12. Antrag der WGR-Fraktion über den Ausschluss von Repowering im Gemeindegebiet
  Beschlussvorlage - 49/2014
13. Erweiterung der WCs im Schleikindergarten sowie damit räumliche Verschiebungen
  Beschlussvorlage - 53/2014
14. Antrag auf Bezuschussung der Betreuungsmaßnahme an der dänischen Schule in Rieseby
  Beschlussvorlage - 59/2014
15. Zuschussantrag der Kirchengemeinde Sieseby zur Sanierung der Kirche
  Beschlussvorlage - 64/2014
16. Gemeinde Rieseby ohne Pestizide
  Beschlussvorlage - 66/2014
17. Rutsche Spielplatz Rapstedter Straße/Heidkoppel
  Beschlussvorlage - 52/2014
18. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Rieseby für das Haushaltsjahr 2014
  Beschlussvorlage - 50/2014
19. Erlass Haushaltssatzung 2015
  Beschlussvorlage - 51/2014
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
21. Bekanntgaben

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Einwohnerfragestunde

Es werden keine Fragen gestellt.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Herr Dreves stellt den schriftlichen Antrag der WGR, den Aufstellungsbeschluss vom 20.02.2013, wie in der Forderung der Initiatoren des Bürgerbegehrens geschrieben, dahingehend zu ergänzen, dass maximal 6 WKA mit einer Maximalhöhe von 100 Metern erichtet werden dürfen, vor.
Dies soll der neue Tagesordnungspunkt 7 werden, alle weiteren Tagesordnungspunkte rücken einen weiter nach hinten.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Es wird folgender Änderungsantrag zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung vom 13.11.2014 gestellt:
Der Tagesordnungspunkt 8 muss die Stellvertretung für Herrn Jürgen Kühl und nicht die von Herrn Hartmut Schmidt behandeln.

Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
Der Bürgermeister berichtet über eine Spende der Eckernförder Bank in Höhe von 1000€ die für neue Bänke in der Schäferkoppel genutzt werden sollen.
Weiterhin berichtet er von einem Treffen mit den Bürgermeister der Gemeinden Kosel, Brodersby, Ulsnis und Boren, in der es um die Organisation des Schleidörfertages am 19.07.2015 ging.
Desweiteren berichtet er über die Aktion "Sauberes Dorf" am 26.03. sowie über Sachbeschädigungen an der Schule und in der Schäferkoppel. Es kam hier bereits zur Anzeige, jedoch liegen noch keine Ergebnisse vor. Der Hausmeister konnte das Graffiti jedoch bereits entfernen.

zu TOP 6. Anfragen der Gemeindevertreter/innen

Herr Schmidt merkt an, dass die Anlagen in der Schäferkoppel sehr ungepflegt sind und der Bauhof darauf angesprochen werden soll.


zu TOP 7. Antrag der Wählergemeinschaft zur Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses

Herr Dreves stellt den Antrag der Wählergemeinschaft, den Aufstellungsbeschluss vom 20.02.2013, wie in der Forderung der Initiatoren des Bürgerbegehrens beschrieben, dahingehend zu ergänzen, dass maximal 6 WKA mit einer Maximalhöhe von 100 Metern errichtet werden dürfen, vor. Der Antrag wird dem Protokoll beigefügt.
Die Abstimmung soll zudem namentlich erfolgen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :8
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

Namentliche Abstimmung Ja Nein Enth
Herr Hans-Josef Verhasselt X
Frau Ilka Ruiz X
Herr Peter Märten X
Herr Bernd-Uto Püschel X
Frau Dr. Andrea Knippert X
Herr Jens Kolls X
Frau Waltraut Folge X
Herr Heino Stüve X
Frau Doris Rothe-Pöhls X
Herr Hartmut Schmidt X
Herr Roger Indinger X
Herr Roland Axmann X
Herr Detlef Damm X
Herr Frank Dreves X

zu TOP 8. Erläuterungen der vertretungsberechtigten Antragsteller zum Bürgerbegehren "Windpark Saxtorf"
Beschlussvorlage - 61/2014

Aufgrund eines Bürgerbegehrens wird den Riesebyer Bürgerinnen und Bürgern folgende Fragestellung zur Abstimmung gebracht:
"Sind Sie dafür, dass der von der Gemeinde Rieseby am 20. Februar 2013 gefasste Aufstellungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 17, jetzt Nr. 17.1 und 17.2, dahin gehend ergänzt wird, dass:
  • in beiden Bebauungplänen die Höhe der insgesamt 6 Anlagen auf 100 m begrenzt wird?"

Den Vertretungsberechtigten eines zulässigen Bürgerbegehrens ist Gelegenheit zu geben, den Antrag in der Gemeindevertretung zu erläutern.

Herr Cornelius trägt die Beweggründe für die Durchführung des Bürgerbegehrens vor. Sein Bericht wird dem Protokoll beigefügt. Herr Cornelius schlägt eine Podiumsdiskussion im nächsten Jahr vor, in der alle Fraktionsvorsitzenden Ihre Position klar vorstellen können. Die Initiatoren erklären sich bereit, die Diskussion vorzubereiten.

Herr Dreves und Herr Schmidt befürworten die Podiumsdiskussion.
Herr Stüve erklärt, dass die Bürgerbeteiligung frühzeitig erfolgt ist und dass es so schnell wie möglich zu einer Abstimmung kommen soll.

Beschluss:

zu TOP 9. Bestimmung des Termins zur Durchführung des Bürgerentscheids zum Windpark Saxtorf
Beschlussvorlage - 62/2014

Aufgrund eines Bürgerbegehrens wird es zur Durchführung eines Bürgerentscheids zum Windpark Saxtorf kommen. Die Gemeindevertretung hat daher unverzüglich einen Sonntag zu bestimmen, an dem die Abstimmung stattfindet. Unter Berücksichtigung erforderlicher Fristen schlägt die Verwaltung als Termin Sonntag, den 15.02.2015 vor.

Die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens sind zur Terminfestsetzung zu hören.

Am 05.12.2014 wurde das Bürgerbegehren durch die Kommunalaufsicht genehmigt. Innerhalb von drei Monaten ab Genehmigung soll der Bürgerentscheid durchgeführt werden.
Es kommt zu einer Diskussion, ob die drei Monate überschritten werden sollten und die Möglichkeit auf die Verlängerung auf sechs Monate wahrgenommen werden soll. Es wird sich auf den letzten möglichen Sonntag der Dreimonatsfrist, also den 01.03.2014, geeinigt.

Beschluss:

Die Abstimmung findet am Sonntag, den 01.03.2015 statt.
Das Amt Schlei-Ostsee wird beauftragt, die örtliche Bekanntmachung über den Abstimmungstermin und die Abstimmungsfrage vorzunehmen.


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Festlegung der Standpunkte und der Begründungen der Gemeindevertretung zum Bürgerentscheid zum Windpark Saxtorf
Beschlussvorlage - 63/2014

§ 16g Abs. 6 Gemeindeordnung verlangt vor der Durchführung eines Bürgerentscheides, dass den Bürgerinnen und Bürgern die Standpunkte und Begründungen der Gemeindevertretung und der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens schriftlich dargelegt werden. Dieses hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass die Bürger die maßgeblichen Argumente in ihre Entscheidung mit einbeziehen können. Bei der Unterrichtung gilt es, polemische oder suggestive Formulierungen zu vermeiden. Der Darstellungsraum muss für alle Meinungsführer den gleichen Umfang haben.
Außerdem wird den Stimmberechtigten mit der Abstimmungsbenachrichtigung eine Information zugestellt, in der der Abstimmungsgegenstand sowie die Standpunkte und Begründungen der Gemeindevertretung und der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens im gleichen Umfang dargelegt sind. Diese Darlegung kann zusammengefasst dargestellt werden. Bei einer zusammenfassenden Darstellung ist darauf hinzuweisen, dass die vollständige Darlegung zur Einsichtnahme bei der Gemeinde bzw. dem Amt ausliegt.

Die Gemeindevertretung muss die Darlegung der Standpunkte und der Begründungen im "Grobkonzept" beschließen. Soweit anschließend noch Anpassungen angebracht sind oder erforderlich werden, können diese unter Beibehaltung des Sinnzweckes dieses GV-Beschlusses durch den Bürgermeister vorgenommen werden.

Herr Amtsdirektor Bock erläutert, dass die Gemeinde die Standpunkte und Begründung der Gemeindevertretung und die Vertreter der Initiative im gleichen Umfang darzulegen hat. Eine entsprechende Information wird mit der Benachrichtigungskarte verschickt.

Herr Bürgermeister Kolls trägt seine vorbereiteten Standpunkte vor. Herr Dreves zweifelt die Begründungen, die von Herrn Bürgermeister Kolls in den Standpunkten der Gemeindevertretung vorgelesen werden, an.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die vorliegende Darstellung ihrer Standpunkte und Begründungen zum Bürgerentscheid zum Windpark Saxtorf.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :6
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Vorschläge für die Besetzung des Abstimmungsvorstandes sowie des Abstimmungslokals zum Bürgerentscheid am 15. Februar 2015
Beschlussvorlage - 65/2014
Für die ordnungsgemäße Durchführung des Bürgerentscheides am 01.03.2015 ist es notwendig, dass die Gemeinde Rieseby Personen für den Abstimmungsvorstand und den Abstimmungsraum vorschlägt. Bei der Berufung des Abstimmungsvorstandes sind die Parteien nach Möglichkeit zu berücksichtigen.

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, mindestens 8 Personen als Mitglieder in den Abstimmungsvorstand zu benennen. Zusätzlich sollten noch 4 Personen als Reserve benannt werden.
Es wird sich darauf geeinigt, dass der Bürgermeister Personen für den Abstimmungsvorstand vorschlagen soll.
Während der Sitzung melden sich bereits einige Personen freiwillig.

Beschluss:
Es wird folgender Abstimmungsraum für die Abstimmung am 01.03.2015 vorgeschlagen:

Abstimmungsraum: Schule

Der Bürgermeister soll Personen für den Abstimmungsvorstand vorschlagen und Freiwillige berücksichtigen.

Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Antrag der WGR-Fraktion über den Ausschluss von Repowering im Gemeindegebiet
Beschlussvorlage - 49/2014

Mit Datum vom 07.10.2014 hat die WGR-Fraktion folgenden Antrag gestellt:

Die Wählergemeinschaft Rieseby beantragt, das so genannte Repowering für das gesamte Gemeindegebiet auszuschließen.

Begründung:
Durch Repowering würde das Orts- und Landschaftsbild wesentlich mehr beeinträchtigt werden und die zukünftige Siedlungsentwicklung der Gemeinde könnte behindert werden. Die Gemeinde Rieseby hat durch die Ausweisung einer Potenzialfläche für Windkraft – gleich welche Höhe die zukünftigen Anlagen haben werden und in welcher Anzahl sie installiert werden – einen mehr als deutlichen Willen zur Energiewende signalisiert. Unter Berücksichtigung möglicher weiterer Windkraftanlagen durch Repowering, sehen wir eine überdurchschnittliche Belastung für Mensch und Natur.


Herr Dreves stellt den Antrag der WGR-Fraktion kurz vor.


Beschluss:

Die Gemeinde Rieseby schließt Repowering auf dem gesamten Gemeindegebiet aus.


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Erweiterung der WCs im Schleikindergarten sowie damit räumliche Verschiebungen
Beschlussvorlage - 53/2014
Der Gemeindevertretung liegt ein Vermerk über einen Ortstermin im Schleikindergarten vom 27.10.2014, 18 Uhr, vor.
Die Maßnahme mit Kosten in Höhe von 120.000 € wird ausführlich erörtert. Verschiedene Ausschüsse haben sich mit der Angelegenheit befasst

Herr Schmidt fordert, dass ein anderes Planungsbüro hinzugezogen werden soll, da er die jetzige Kostenschätzung für überhöht hält. Es kommt zu einer Diskussion über die Qualität und die geschätzten Kosten.


Beschluss:
Es wird beschlossen, den vorgestellten Entwurf in die Tat umzusetzen. Das Maßnahmenpaket 2 wird nicht umgesetzt.
Die Kosten in Höhe von 120.000 € werden anerkannt. Erforderliche Mittel werden in den Vermögenshaushalt 2015 eingestellt.
Der Architekt bekommt den Auftrag, die weiteren Planungsschritte auszuführen. Die Verdingung der Bauleistungen soll im Sinne wirtschaftlicher Einheitspreise bis Ende März 2015 erledigt sein. Genehmigungen sind einzuholen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, Aufträge zu unterzeichnen. Die Baumaßnahmen mit einer Dauer von insgesamt geschätzt 6 Wochen sollen in der Zeit von 20.07.2015 bis 28.08.2015 durchgeführt werden.
Der Bürgermeister bindet die Fraktionsvorsitzende bei der Erstellung des Leistungsverzeichnisses mit ein.

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Antrag auf Bezuschussung der Betreuungsmaßnahme an der dänischen Schule in Rieseby
Beschlussvorlage - 59/2014

Seit dem Schuljahr 2002/2003 betreibt die dänische Schule in Rieseby eine Betreuungsmaßnahme nach dem Unterricht.

Auch im Schuljahr 2014/2015 wird an der Schule in Rieseby eine tägliche Schülerbetreuung nach dem Unterricht angeboten. Aktuell werden hier 22 Kinder in der Zeit von 12:00 Uhr bis 15:30 Uhr betreut.

Aus der Gemeinde Rieseby nehmen 13 Kinder an der Betreuungsmaßnahme teil. Daher beantragt die dänische Schule im Sinne der Gleichstellung einen angemessenen Zuschuss.


Zu diesem Tagesordnungspunkt gibt es keine Einwendungen und es kommt sofort zur Abstimmung.


Beschluss:

Es wird beschlossen, den Antrag für 13 Kinder aus Rieseby im Rahmen der Betreuungsmaßnahme an der dänischen Schule mit 800 € zu bezuschussen. Dieser Kostenzuschuss ist einmalig für das Schuljahr 2014/2015.


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Zuschussantrag der Kirchengemeinde Sieseby zur Sanierung der Kirche
Beschlussvorlage - 64/2014
Die Kirchengemeinde Sieseby beantragt mit Schreiben vom 21.11.2014 für die Renovierung des Kirchengebäudes von der Gemeinde Rieseby einen Zuschuss in Höhe von 2.000,00 €.
Das Schreiben der Kirchengemeinde wird der Vorlage beigefügt. Hieraus sind die Einzelheiten der geplanten Arbeiten und die Begründung für die Durchführung zu entnehmen.
Ebenso ist ein Finanzierungsplan beigefügt.

Herr Schmidt erklärt, dass er den Antrag der Kirchengemeinde Sieseby so nicht unterstützen kann, da für die Gemeinde noch erhebliche Kosten für den Friedhof zukommen.
Frau Folge schlägt auf Grund der angespannten Haushaltslage 500 € statt der beantragten 2.000 € vor. Es wird daher über einen Zuschuss von 500 € abgestimmt.


Beschluss:
Der Kirchengemeinde Sieseby wird für die Renovierung des Kirchengebäudes von der Gemeinde Rieseby ein Zuschuss in Höhe von 500 € bewilligt.

Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Gemeinde Rieseby ohne Pestizide
Beschlussvorlage - 66/2014

Am 21.05.2014 wurde durch dir Fraktion SSW / Die Grünen um Ergänzung der Tagesordnung u. a. um den Punkt "Gemeinde Rieseby ohne Pestizide" gebeten. Nach kurzer Beratung wurde dieser Tagesordnungspunkt verschoben und soll nun zur Beratung gestellt werden.

Die Fraktion SSW / Die Grünen begründen ihren Antrag wie folgt:
  1. Die biologische Vielfalt ist weltweit in Gefahr, auch in Deutschland.
    Pestizide tragen erheblich zu diesem Verlust bei. Gerade unsere Städte und Dörfer bieten verschiedenste Lebensräume für viele Tiere und Pflanzen.
  2. Pestizide verschmutzen unsere Gewässer, Böden, Futter- und Lebensmittel.
    Pestizide könne weltweit auch in den entlegensten Gebieten nachgewiesen werden.
  3. Pestizide gefährden unsere Gesundheit.
    Das häufig eingesetzte Herbizid Glyphosat wird mittlerweile mit chronischen Erkrankungen, Störungen des Hormonsystems, Geburtendefekten sowie Krebs und Parkinson in Verbindung gebracht.
  4. Pestizide gefährden unsere Umwelt.
    Sie zerstören die Bodenfruchtbarkeit, sind schädlich für Wasserorganismen und haben negative Auswirkung auf Bienen und andere Insekten sowie Vögel und Säugetiere.
  5. Die Pflege öffentlicher Flächen ist mit alternativen Verfahren ohne den Einsatz von Pestiziden möglich.
    Die Pflichten der Gemeinde müssen dadurch nicht vernachlässigt werden. Dies zeigen Kommunen wie die Städte Münster, Saarbrücken, Tübingen und andere Kommunen, die seit vielen Jahren ohne Pestizide arbeiten.


Zu diesem Tagesordnungspunkt gibt es keine Einwendungen und es kommt sofort zur Abstimmung.


Beschluss:

Die Gemeinde Rieseby beschließt, dass die Gemeinde:
  1. sich dafür einsetzt, auf allen kommunalen Flächen – auf Kultur- sowie Nicht-Kulturland – auf den Einsatz von Pestiziden zu verzichten. Da ein vollständiger Verzicht meist erst nach und nach umgesetzt werden kann, wird zu Beginn insbesondere in der Nähe von Kinderspielplätzen, der Schulen, der Kindergärten und der Sportanlagen mit Sporthalle auf den Einsatz von Pestiziden verzichtet.
  2. den Einwohnern der Gemeinde Rieseby die neuen Maßnahmen durch Öffentlichkeitsarbeit näher bringt, um Beschwerden wegen angeblich "schlechter gepflegter" Flächen zuvorzukommen.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 17. Rutsche Spielplatz Rapstedter Straße/Heidkoppel
Beschlussvorlage - 52/2014

Die vorhandene Rutsche steht an einem Reifenhügel und ist nach Auffassung einiger Gemeindevertreter abgängig. Zudem birgt der Reifenhügel ein Gefahrenrisiko.
Eigentlich war schon der Austausch der Rutsche für den Sommer 2014 vorgesehen. Eine Hangrutsche war schon bestellt. Allerdings wurde diese dann spontan als Ersatz auf dem Spielplatz in der Straße "Am Thiergarten" aufgebaut. Daher gilt es nach wie vor die Rutsche auf dem Spielplatz Rapstedter Straße / Heidkoppel zu ersetzen.

Variante 1:
Aufgrund der Erfahrung der Montage der Rutsche in der Straße "Am Thiergarten" können die Kosten wie folgt geschätzt werden:
  • Demontage und Entsorgung vorhandene Rutsche einschließlich Reifenhügel durch Bauhof, Entsorgungskosten für die Reifen 316 €/to
  • Lieferung Spielkombination "Frankenhardt" frei Rieseby knapp 4.000 €
  • Anfuhr von rund 50 m³ Boden für die Modellierung des Hügels durch den Bauhof (ausgegangen davon, dass der Boden irgendwo kostenlos erhältlich ist)
  • 1 Tag Baggerarbeiten zur Modellierung des Erdhügels rund 500 €
  • Fundamentbeton und Montagematerial rund 250 €
Fazit: Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 5.000 € - 5.500 €. Der Pflegeaufwand des Hügels ist relativ hoch.

Variante 2:
Alternativ schlägt Herr Andresen vor, eine einfache 2-m Leiterrutsche zu beschaffen. Die Kosten für die Beschaffung sowie den Aufbau nebst Fallschutzfläche werden auf rund 2.500 € geschätzt (Montage durch Bauhof, Baggerarbeit für Montage und Fallschutz rund 3 Stunden). Hinzu käme auch die Demontage und Entsorgung der vorhandenen Rutsche einschließlich Reifenhügel mit rund 500 €, so dass Gesamtkosten von 3.000 € geschätzt werden. Der Pflegeaufwand ist gegenüber dem Hügel geringer, da um die Fallschutzfläche der Rutsche herum gemäht werden kann.

Egal welche Variante verfolgt wird, es sollte immer darauf geachtet werden, dass die Rutsche nicht nach Süden ausgerichtet wird. Dadurch lässt sich ein zu starkes Aufheizen der Rutschfläche im Sommer weitestgehend vermeiden.

Es wird über die Variante 1 abgestimmt.

Beschluss:

Es wird beschlossen, die Variante 1 zu verfolgen. Die geschätzten Kosten in Höhe von 5.500 € werden anerkannt. Erforderliche Mittel werden in den Haushalt 2015 eingestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, Aufträge zu erteilen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :4
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 18. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Rieseby für das Haushaltsjahr 2014
Beschlussvorlage - 50/2014

Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2014 und ein Nachtragshaushaltsplan 2014 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan.


Zu diesem Tagesordnungspunkt gibt es keine Einwendungen und es kommt sofort zur Abstimmung.


Beschluss:

Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2014 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014 werden beschlossen.


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 19. Erlass Haushaltssatzung 2015
Beschlussvorlage - 51/2014

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2015 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Durch die Änderungen des FAG stehen der Gemeinde 46.000 € weniger zur Verfügung. Der Gemeinde Rieseby wird keine überörtliche Funktion zugeschrieben. Jedoch besteht die Hoffnung, dass die Kreditaufnahme von 31.000 € nicht genutzt werden muss.


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015, das Investitionsprogramm für die Jahre 2016 bis 2018 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      3.950.100,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      3.950.100,00 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      807.500,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      807.500,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                      31.000,00 EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                      0,00 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                      0,00 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                      11,79 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          340%
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          340%
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         340%

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500,00 EUR.

§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan.


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Es wird darüber abgestimmt, ob der folgende Tagesordnungspunkt nichtöffentlich behandelt werden soll.

Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 21. Bekanntgaben

Der Bürgermeister stellt die Öffentlichkeit her und teilt die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse mit.



Annika Horsthemke  Jens Kolls 
Protokollführerin  Bürgermeister