N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Rieseby vom 05.05.2015.

Sitzungsort:  im Riesby Krog, Dorfstraße 35, 24354 Rieseby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  21.10 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Jens Kolls
Gemeindevertreter Roland Axmann
Gemeindevertreter Detlef Damm
2. stellv. Bürgermeister Frank Dreves
Gemeindevertreterin Waltraut Folge
Gemeindevertreter Jürgen Kühl
Gemeindevertreter Peter Märten
Gemeindevertreter Bernd-Uto Püschel
Gemeindevertreter Matthias Remitz
Gemeindevertreterin Doris Rothe-Pöhls
Gemeindevertreterin Ilka Ruiz
1. stellv. Bürgermeister Hartmut Schmidt
Gemeindevertreter Heino Stüve
Gemeindevertreter Hans-Josef Verhasselt

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Roger Indinger (entschuldigt )
Gemeindevertreterin Andrea Knippert (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Amtsdirektor/Protokollführer Gunnar Bock
Gast Jens Dahl
Gast Bernd Jöhnk
Gast Markus Seibert

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Einwohnerfragestunde
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
6. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
7. Verabschiedung des Ortswehrführers Jens Dahl
  Beschlussvorlage - 4/2015
8. Zustimmung zur Wahl des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Zimmert sowie Ernennung
  Beschlussvorlage - 2/2015
9. Zustimmung zur Wahl des stellv. Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Zimmert sowie Ernennung
  Beschlussvorlage - 3/2015
10. Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung
  Beschlussvorlage - 44/2014
11. Vorstellung des Kanalkatasters der Gemeinde Rieseby und Beratung über die weitere Vorgehensweise
  Beschlussvorlage - 54/2014
12. Stellungnahme zum Maßnahmenplan Barrierefreiheit
  Beschlussvorlage - 67/2014
13. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2014, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2014 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 1/2015
14. Zuschussantrag des Naturkindergarten Rieseby e. V.
  Beschlussvorlage - 7/2015
15. Erneuerung der Pumpen und der Schaltung des Schmutzwasserpumpwerkes Holmbrook
  Beschlussvorlage - 9/2015
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
17. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Einwohnerfragestunde

Entsprechende Fragestellungen werden vom Bürgermeister wie folgt beantwortet:
  • Nach dem Bürgerentscheid zum Windpark Saxtorf soll zunächst die im Mai erwartete gesetzliche Regelung abgewartet werden. Sich anschließende Fragestellungen zum Bürgerentscheid werden kurz erörtert.
  • Eine 30 km/h-Beschränkung im Sönderbyer Weg wurde von der Verkehrsaufsicht abgelehnt.
  • Die Schließung des Wanderweges in Stubbe im vorderen Bereich ist rechtmäßig. Der Zugang zur Badestelle im hinteren Bereich ist offen zu halten.
  • Eine Geschwindigkeitsbegrenzung vor Schulen und Kindergärten wird derzeit auf Bundesebene erörtert.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung

GV Dreves beantragt die Aufnahme folgender Tagesordnungspunkte:
  • Anschaffung von Spielgeräten      (Abstimmung:      11 Ja, 2 Nein, 1 Enthaltung)
  • künftige Nutzung der Alten Post      (Abstimmung:      3 Ja, 9 Nein, 2 Enthaltungen)
  • Studie Rieseby 2025            (Abstimmung:      7 Ja, 3 Nein, 4 Enthaltungen)
  • Errichtung von Windkraftanlagen      (Abstimmung:       7 Ja, 3 Nein, 4 Enthaltungen)

Bürgermeister Kolls beantragt die Aufnahme folgender Tagesordnungspunkte:
  • Erneuerung von 2 Pumpen des Schmutzwasserpumpwerkes Holmbrook (Abstimmung: 11 Ja, 2 Nein)
  • Grundstücksangelegenheiten      (Abstimmung: 10 Ja, 2 Nein, 2 Enthaltungen)

Die Gemeindeordnung erfordert neben einer Dringlichkeit eine 2/3-Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter. Amtsdirektor Bock teilt mit, dass diese Mehrheit bei keiner Abstimmung erreicht sei, da bei 17 Gemeindevertretern 12 Ja-Stimmen erforderlich seien, um diese Mehrheit zu erreichen.


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt.


zu TOP 5. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Der Bürgermeister hält seinen vorliegenden Bericht. Die Ausschussvorsitzenden berichten über die Arbeit ihrer Ausschüsse.

Im Anschluss erklärt Amtsdirektor Bock, dass er sich bei der Annahme der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter geirrt habe. Statt 17 Gemeindevertretern beträgt die gesetzliche Zahl der Gemeindevertreter in Rieseby 16. Daher würden 11 Stimmen ausreichen, um eine 2/3-Mehrheit zu erreichen. Die Abstimmung über die Änderung der Tagesordnung sollte daher wiederholt werden.

Nachdem die Abstimmung über die Aufnahme des Tagesordnungspunktes "Anschaffung von Spielgeräten" mit 10 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen nicht die erforderliche Mehrheit erhält, zieht GV Dreves seine weiteren Anträge auf Änderung der Tagesordnung zurück.
Der Antrag des Bürgermeisters die Tagesordnung um die Erneuerung der Pumpen im Holmbrook zu erweitern wird mit 14 Ja-Stimmen einstimmig angenommen. Sein Erweiterungsantrag um "Grundstücksangelegenheiten" erreicht mit 10 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung nicht die notwendige Mehrheit.

Die Behandlung des Tagesordnungspunktes 16 erfolgt nicht öffentlich (Abstimmung: 14 Ja-Stimmen).


zu TOP 6. Anfragen der Gemeindevertreter/innen

Bürgermeister Kolls beantwortet die Frage von GV Kühl, inwieweit von auswärtigen Vereinen Entgelte für die Nutzung der Sporthalle erhoben werden dahingehend, dass der TSV Rieseby die freien Hallenzeiten vergeben könne.


zu TOP 7. Verabschiedung des Ortswehrführers Jens Dahl
Beschlussvorlage - 4/2015

Mit Schreiben vom 25.01.2015 teilt Herr Jens Dahl mit, dass er sein Amt als Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Zimmert bis zur Ernennung von Herrn Markus Seibert niederlegt. Das Schreiben vom 25.01.2015 ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

Nach Vorgabe des Landesbeamtengesetzes ist Herr Jens Dahl mit einer Entlassungsurkunde aus dem Ehrenamt als Ortswehrführer zu entlassen.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung stimmt der Entlassung von Herrn Jens Dahl aus seinem Amt als Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Zimmer zu.

Der Bürgermeister übergibt Herrn Jens Dahl im Rahmen der Entlassung die Entlassungsurkunde und bedankt sich für seine geleistete ehrenamtliche Arbeit.


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Zustimmung zur Wahl des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Zimmert sowie Ernennung
Beschlussvorlage - 2/2015

Die Freiwillige Feuerwehr Zimmert hat auf ihrer Mitgliederversammlung am 30.01.2015 Herrn Markus Seibert zum Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Zimmert gewählt.

Um eine Ernennung zum Ehrenbeamten vornehmen zu können, ist es nach § 11 Abs. 3 BrSchG. erforderlich, dass die Gemeindevertretung dieser Wahl zustimmt.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl von Herrn Markus Seibert zum Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Zimmert zu.

Der Bürgermeister nimmt die Ernennung von Herrn Markus Seibert zum Ortswehrführer vor.


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Zustimmung zur Wahl des stellv. Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Zimmert sowie Ernennung
Beschlussvorlage - 3/2015

Die Freiwillige Feuerwehr Zimmert hat auf ihrer Mitgliederversammlung am 30.01.2015 Herrn Bernd Jöhnk zum stellv. Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Zimmert gewählt.

Um eine Ernennung zum Ehrenbeamten vornehmen zu können, ist es nach § 11 Abs. 3 BrSchG. erforderlich, dass die Gemeindevertretung dieser Wahl zustimmt.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl von Herrn Bernd Jöhnk zum stellv. Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Zimmert zu.

Der Bürgermeister nimmt die Ernennung von Herrn Bernd Jöhnk zum stellv. Ortswehrführer vor.


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung
Beschlussvorlage - 44/2014

Die letzte Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Rieseby ist vom 15.11.1990 und hatte eine Geltungsdauer für die Dauer der (damaligen) Wahlzeit. Das Amt hat ein Muster für eine Geschäftsordnung erarbeitet, welches die Bestimmungen der aktuellen Gemeindeordnung berücksichtigt. In einer Besprechung mit den Fraktionsvorsitzenden am 03. November 2014 wurde der Entwurf entsprechend der nunmehr vorliegenden Fassung überarbeitet.


Beschluss:

Die vorliegende Geschäftsordnung wird beschlossen.


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Vorstellung des Kanalkatasters der Gemeinde Rieseby und Beratung über die weitere Vorgehensweise
Beschlussvorlage - 54/2014

In den vergangenen Jahren wurde die Aufstellung eines Kanalkatasters beraten und beschlossen. Eine Besonderheit ist in Rieseby, dass beschlussgemäß aus Kostengründen nur die Schmutzwasserkanäle und Anschlussleitungen untersucht wurden. Das Regenwassersystem wurde nur, soweit erkennbar, vermessen.
Das entstandene Kataster und das zugehörige Sanierungskonzept für die Schmutzwasserkanäle sind nunmehr fertiggestellt. Herr Hauck und Mitarbeiter vom gleichnamigen Ingenieurbüro aus Kiel werden zur Sitzung vortragen.
Es wurde sich im Vorwege der Sitzung mit den Ausschussvorsitzenden der Gemeindevertretung darauf verständigt, dass der Vortrag die gesamte Entstehung des Katasters bis hin zum fertigen Werk beinhalten soll und damit einen wesentlichen Teil der Ausschusssitzung beanspruchen wird.
Im Ergebnis sind sicherlich Schäden verschiedener Qualität und Quantität in den Schmutzwasserkanälen entdeckt und aufgenommen worden. Das Kataster mit seinen Anlagen beinhaltet aber lediglich das System als Lageplan sowie die Schadensarten und deren Lage. Eine ingenieursmäßige Planung zur Beseitigung der Schäden war nicht Gegenstand des Auftrages auf Basis der VOL und vereinbarter Einheitspreise. Daher kann und soll auch nicht im Detail jedes Schadens darauf eingegangen werden, welche technischen Möglichkeiten der Beseitigung bestehen bzw. welche Kosten damit einhergehen. Diese Planungen müssen Gegenstand eines Ingenieurvertrages werden, welchem als Preisrecht die HOAI zugrunde gelegt wird.

Somit wird der Vortrag von Herrn Hauck und Mitarbeiter vielmehr darauf abstellen, die Bestandspläne und deren Aussagekraft grob zu zeigen. Ferner wird erläutert werden, in welchem Zustand das Schmutzwasserkanalsystem der Gemeinde Rieseby insgesamt ist und mit welchem, grob geschätztem Sanierungsaufwand in den kommenden Jahren zu rechnen ist.
Herr Andresen weist deutlich darauf hin, dass die Erfahrung aus fast allen anderen Gemeinden des Amtsgebietes zeigt, dass im Regenwassersystem der größere Sanierungsaufwand zu finden ist. Die Regenwasserkanäle sind i.d.R. älter als die Schmutzwasserkanäle. Vielfach haben sie vor dem Bau der zentralen Ortsentwässerung das aus den Drei-Kammer-Kläranlagen überfließende Abwasser aufgenommen und sind daher durch Betonkorrosion angegriffen. Wenngleich die Selbstüberwachungsverordnung (SÜVO) eine Inspektion der Kanäle auch noch nicht verlangt, so ist dennoch eine Inspektion dringend zu empfehlen. Dieses nicht nur vor dem Hintergrund der Betriebssicherheit, sondern auch vor dem Hintergrund zukünftiger Gebührenstrukturen.

Da das bisher erstellte Kataster aus mehreren Akten besteht, kann es nicht jedem Gemeindevertreter separat vorgelegt werden. Herr Andresen regt an, dass interessierte, ortskundige Gemeindevertreter nach dem Vortrag in der Bauausschusssitzung ein Exemplar des fertigen Werkes zur Durchsicht erhalten und ggf. festgestellte Auffälligkeiten markieren. Mit dem Bauhof hat bereits eine Durchsicht stattgefunden. Markierte Punkte könnten dann abschließend vom Büro Hauck geprüft und ggf. angepasst werden.

Als Ergebnis der nunmehr anstehenden Beratungen in den Gremien der Gemeinde könnte, so wie in Absatz 2 beschrieben, der Abschluss eines Ingenieurvertrages beschlossen werden. Dazu einige Grundlageninformationen zum Planungsumfang und -honorar für künftig anstehende Kanalsanierungen:

Die Planungsleistungen eines Ingenieurs gliedern sich nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) wie folgt: (LP = Leistungsphase)
LP 1:            Grundlagenermittlung
LP 2:            Vorplanung
LP 3:            Entwurfsplanung
LP 4:            Genehmigungsplanung
LP 5:            Ausführungsplanung
LP 6:            Vorbereiten der Vergabe
LP 7:            Mitwirken bei der Vergabe
LP 8:            Bauoberleitung
LP 9:            Objektbetreuung

Jede Leistungsphase beinhaltet sehr detaillierte, sogenannte Grund- oder auch besondere Leistungen. Herr Andresen würde im Rahmen zulässiger Honorarverhandlungen genau abwägen, welche Leistungen für die weitere Planung der Kanalsanierung erforderlich und welchem Schwierigkeitsgrad diese zuzuordnen sein werden.
Die Grundlagenermittlung ist durch die Erstellung des Kanalkatasters bereits erledigt und braucht daher nicht erneut durchgeführt werden.
Um während der Planungen auch aus den Planungen aussteigen zu können, ist eine sogenannte stufenweise Beauftragung möglich.
Die Höhe des Planungshonorars bemisst sich im Wesentlichen anhand der anrechenbaren Kosten nach der Kostenschätzung, später der Kostenberechnung. Überschlägig kann für das Erbringen der zunächst erforderlichen Leistungen nach LP 2 unter Zugrundelegung des ermittelten Sanierungsaufwandes ein Honorar von rund 17.500,00 Tsd. € veranschlagt werden.

Besprechung 03.11.2014:
Am 03.11.2014 findet eine Vorbesprechung zu diesem Beratungspunkt statt. Es galt das bisherige Werk zu sichten und eine erste Plausibilität zu attestieren. Anwesend sind Herr Kolls, Herr Stüve, Herr Kühl, Herr Haß, Herr Joswig, Herr Hauck, Herr Oelvitz und Herr Andresen.
Herr Oelvitz trägt sowohl die Bestandspläne als auch das Ergebnis der Zustandsaufnahmen vor. Die Aussagekraft der Pläne ist aufgrund der ausschließlichen Aufnahme des Schmutzwassersystems eingeschränkt.
Als Ergebnis der Zustandsaufnahme wurden lediglich die sogenannten Ojektklassen 3-5 berücksichtigt, d.h. es wurden nur die Schäden mit mittlerer, hoher oder höchster Dringlichkeit bewertet. In der Summe sind Bruttobaukosten in Höhe von rund 960.000 € zzgl. Nebenkosten geschätzt worden.
Im Gespräch tauchte die Frage auf, wo die Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Rieseby die Trennung zwischen öffentlichem und privatem Kanal vorsieht. In § 5.3 ist geregelt, dass der Übergabepunkt maximal einen Meter hinter der Grundstücksgrenze auf dem privaten Grundstück liegt.
Ferner wird erörtert, wie sich der ermittelte Sanierungsaufwand auf die Gebühr auswirken wird. Es wird erläutert, dass die Art der technischen Lösung zur Schadensbeseitigung auch bestimmt, ob der Aufwand abgeschrieben werden kann. Reparaturen sind beispielsweise klassische Unterhaltungsmaßnahmen und werden damit sofort gebührenwirksam. Anders sind Kanalerneuerungen oder auch Inlinersanierungen über ganze Haltungen als Investitionen anzusehen und damit über einen definierten Zeitraum abzuschreiben. Da der Aufwand sich wohl etwa hälftig in Reparaturen und Investitionen aufteilt, werden erhebliche Kosten schnell gebührenwirksam.
Herr Andresen merkt an, dass über das Kanalkataster auch eine Vermögensbewertung als Grundlage für eine Gebühreneinrichtung und / oder -kalkulation erstellt werden kann. Dieses wäre bis dato allerdings nur für den Schmutzwasserbereich möglich, da das Regenwassersystem bisher noch nicht untersucht wurde. Vor diesem Hintergrund wäre eine Beratung über die Untersuchung des Regenwassersystems sinnvoll. Das Planungsbüro wird gebeten, die Kosten für eine Reinigung und Inspektion der Regenwasserkanäle zu ermitteln.

Gebühren heute:
Schmutzwassergebühr:2,74 €/m³
Grundgebühr: wird nicht erhoben
Regenwassergebühr: wird nicht erhoben

Bisherige Kosten für die Aufstellung des Katasters:
- Vermessungs- und Planungsdienstleistungen: rund 101.000 €
- Kanalreinigungs- und Inspektionsdienstleistungen: rund 64.000 €
Von den bereitgestellten Haushaltsmitteln in Höhe von 170.000 € sind noch rund 5.000 € verfügbar.


Beschluss:

Es wird beschlossen, einen Planungsauftrag für die Abstellung der aufgelisteten Schäden auf Basis der HOAI 2013 zu verhandeln und zu erteilen. Der Vertrag ist als Stufenauftrag zu verfassen und soll zunächst die LP 2 beinhalten. Das Ergebnis der Vorplanung wird in einer der kommenden Bauausschusssitzungen zur weiteren Beratung vorgetragen.


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Stellungnahme zum Maßnahmenplan Barrierefreiheit
Beschlussvorlage - 67/2014

Mit der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes zum 01.01.2013 hat der Bund die Zielsetzung der Herstellung vollständiger Barrierefreiheit im ÖPNV bis zum 01.01.2022 aufgenommen. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde widmet sich nunmehr mit dem Maßnahmenplan Barrierefreiheit der Frage der Weiterentwicklung der Barrierefreiheit in einem ersten Schritt bis 2018. Die Amtsverwaltung hat in einer Vorabbeteiligung bereits allgemein Stellung genommen und wird sich zu den Sachverhalten, die für alle Gemeinden gemeinsam gelten (Fragen zu Zuständigkeiten, Förderungen, Straßenausbaubeitragsverpflichtungen usw.), ohnehin im weiteren Verfahren äußern. Der Maßnahmenplan enthält jedoch auch eine gemeindebezogene Liste mit seitens des Kreises bis 2018 zum Umbau vorgeschlagenen Haltestellen. Hierauf soll sich der Blick der Gemeinden bei ihrer Stellungnahme verstärkt richten.

Der Maßnahmenplan schlägt für Rieseby den barrierefreien Ausbau der Haltestelle am Bahnhof bis 2018 vor. Die Notwendigkeit und die Priorisierung wird mit der Bordsteinhöhe von 11 bis 13 cm begründet. Eine barrierefreie Nutzung eines Niederflurbusses soll eine Bordsteinhöhe von 16 bis 18 cm erfordern. Weitere bauliche Notwendigkeiten können der Ziffer 3.2 des Maßnahmenplanentwurfes entnommen werden. Die Bedeutung dieser Haltestelle wird mit der Verknüpfungsfunktion zwischen Bus und Bahn, den vorhandenen Versorgungseinrichtungen und der Seniorenwohnanlage begründet.

Der Kreis hat sich bei seiner zeitlichen Priorisierung u. a. nach Gemeindegrößen orientiert. So sollen Gemeinden mit über 1.000 Einwohnern bis 2018 mindestens über eine barrierefreie Ein- und Ausstiegsmöglichkeit für beide Fahrtrichtungen verfügen.


Beschluss:

Dem Kreis ist mitzuteilen, dass die örtliche Situation in Rieseby einen barrierefreien Ausbau bis 2018 rechtfertigt. Die Haltestelle ist nicht aus der Tabelle zu entfernen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :5
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2014, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2014 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 1/2015

Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2014 der Gemeinde Rieseby zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Diese beschließt dann über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2014.


Beschluss:

Die Jahresrechnung 2014 der Gemeinde Rieseby wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2014 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Zuschussantrag des Naturkindergarten Rieseby e. V.
Beschlussvorlage - 7/2015

Der Naturkindergarten Rieseby teilt in dem anliegenden Schreiben mit, dass sich für das Haushaltsjahr 2015 voraussichtlich ein Verlust in Höhe von 17.003,32 Euro ergeben wird.

Der Kindergarten bittet daher um einen Kostenausgleich in Höhe von 17.000,00 Euro für das Haushaltsjahr 2015.

Damit der Kindergartenbetrieb weiterhin aufrecht erhalten werden kann, wird vorgeschlagen, wie im Vorjahr, den Verlust von der Gemeinde Rieseby zu übernehmen und im 1. Halbjahr eine Abschlagszahlung in Höhe von 12.000 Euro zu leisten.

Für das 2. Halbjahr 2015 würde sich dann eine Restzahlung in Höhe von 5.000 Euro ergeben.

Derzeit besuchen insgesamt 20 Kinder, davon 14 Kinder aus Rieseby den Kindergarten. Ab August 2015 werden voraussichtlich insgesamt 20 Kinder, davon 11 Kinder aus Rieseby den Kindergarten besuchen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, den voraussichtlichen Verlust des Naturkindergartens Rieseby im Haushaltsjahr 2015 in Höhe von 17.000,00 € zu übernehmen. Im 1. Halbjahr 2015 ist eine Abschlagszahlung in Höhe von 12.000,00 € zu zahlen. Der Restbetrag in Höhe von 5.000,00 € ist im 2. Halbjahr zu zahlen.


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Erneuerung der Pumpen und der Schaltung des Schmutzwasserpumpwerkes Holmbrook
Beschlussvorlage - 9/2015

Am 28.04.2015 hat der Bauhof die Fehlfunktion der Schmutzwasserdoppelpumpstation Holmbrook festgestellt. Da erhebliche Mengen Wasser im Öl einer Pumpe festgestellt wurde und damit ein schwerwiegender Schaden vorlag, wurde eine Fachfirma mit weiteren Diagnosen beauftragt. Diese hat die defekte Pumpe zerlegt und einen wirtschaftlichen Totalschaden diagnostiziert. Die Ersatzteile für das fast 40 Jahre alte Model wären teurer als eine neue Pumpe.
Da die derzeit noch im Betrieb befindliche Pumpe das gleiche Alter besitzt, wird eine Erneuerung beider Pumpen angeregt. Dazu gehören dann automatisch und zwangsweise auch Adapter zum Anschluss der neuen Pumpen an die vorhandenen Drucksteigeleitungen sowie empfehlenswerterweise auch eine neue, digitale Steuerung.
Die Kosten für diese Erneuerungen belaufen sich auf rund 8.500 €. Die Pumpen haben eine Lieferzeit von rund 3 Wochen. Sollte in dieser Zeit die zweite Pumpe versagen (Murphy's law), so könnte eine passende alte Ersatzpumpe als Provisorium geordert werden.
Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre in dieser Pumpstation mit Feststoffproblemen wünscht der Bauhof und empfiehlt die Verwaltung wieder den Einbau von Kanalradpumpen. Diese besitzen kein Schneidwerk und fördern auch gröbere Feststoffe. Ferner sollte der Typ der Pumpe so gewählt werden, dass der Bauhof in der Lage ist, Pumpen verschiedener Pumpstationen untereinander zu tauschen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Erneuerung als Ersatzbeschaffung durchzuführen. Die Kosten in Höhe von rund 8.500 € werden anerkannt. Erforderliche Mittel werden über den Nachtrag zum Vermögenshaushalt Abwasser bereit gestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, notwendige Aufträge zu erteilen.


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 17. Bekanntgaben

Der Bürgermeister stellt die Öffentlichkeit her und teilt die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse mit.



GunnarBock  Jens Kolls 
Protokollführer  Bürgermeister