N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Rieseby vom 21.07.2016.

Sitzungsort:  im Riesby Krog, Dorfstraße 35, 24354 Rieseby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  21.00 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Jens Kolls
Gemeindevertreter Roland Axmann
Gemeindevertreter Detlef Damm
2. stellv. Bürgermeister Frank Dreves
Gemeindevertreterin Waltraut Folge
Gemeindevertreter Roger Indinger
Gemeindevertreter Peter Märten
Gemeindevertreter Bernd-Uto Püschel
Gemeindevertreter Matthias Remitz
Gemeindevertreterin Doris Rothe-Pöhls
Gemeindevertreterin Ilka Ruiz
1. stellv. Bürgermeister Hartmut Schmidt
Gemeindevertreter Heino Stüve

Abwesend sind:
Gemeindevertreterin Andrea Knippert (entschuldigt )
Gemeindevertreter Jürgen Kühl (entschuldigt )
Gemeindevertreter Hans-Josef Verhasselt (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Amtsdirektor/Protokollführer Gunnar Bock

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Einwohnerfragestunde
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
6. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
7. Anschaffung von Zaunmaterial zur räumlichen Erweiterung des Spielplatzes ab der Kita Schleikinder
  Beschlussvorlage - 31/2016
8. "Bike and Ride" in der Gemeinde Rieseby
  Beschlussvorlage - 3/2016
9. Defizitbeteiligung am Friedhof Rieseby
  Beschlussvorlage - 28/2016
10. Vorstellung der weiteren Planungen zur Sanierung der Nebenräume der Sporthalle Rieseby
  Beschlussvorlage - 27/2016
11. bauliche Entwicklung in der Gemeinde Rieseby
  Beschlussvorlage - 24/2016
12. Bebauungsplan Nr. 19 "Dingstock" der Gemeinde Rieseby
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 25/2016
13. Antrag der WGR-Rieseby auf Verkauf der "Alten Post"
14. Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG
  Beschlussvorlage - 22/2016
15. Kauf eines neuen Kommunalschleppers und Verkauf des alten Kommunalschleppers
  Beschlussvorlage - 33/2016
16. Verkauf des alten TSF der Feuerwehr Zimmert nach Umstellung des Funknetzes
  Beschlussvorlage - 29/2016
17. Verkauf des alten LF 8 der Feuerwehr Rieseby nach Neuanschaffung des LF 10
  Beschlussvorlage - 30/2016
18. Ersatzbeschaffung des vorhandenen Löschfahrzeuges LF8
  Beschlussvorlage - 15/2016
19. Aufnahme eines Darlehens zur Finanzierung der neuen Feuerwehrfahrzeuge Zimmert und Rieseby, sowie des neuen Traktors
  Beschlussvorlage - 32/2016
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
21. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 

zu TOP 2. Einwohnerfragestunde
Die Frage eines Bürgers nach evt. Planungen für einen Netto-Markt in Rieseby wird von Bürgemeister Kolls dahingehend beantwortet, dass der Gemeinde derzeit keine Planungen vorliegen würden. Der 1. stv. Bürgermeister Schmidt ergänzt, dass er ein rein informelles Gespräch mit einem Büro geführt habe, welches entsprechende Grundstücke suchen würde. Hierbei hätte sich nichts konkretes ergeben.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Es werden keine Änderungsanträge gestellt.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt. 

zu TOP 5. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
Der Bürgermeister hält seinen auch schriftlich vorliegenden Bericht. Der 1. stv. Bürgermeister und die Ausschussvorsitzenden ergänzen den Bericht um ihre Angelegenheiten.

zu TOP 6. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
Die entsprechende Frage von GV Remitz beantwortet der Bürgermeister wie folgt: "Hinsichtlich eines durch Blitzeinschlag gespaltenen Baumes an der Landesstraße bei Moorholz ist die Straßenmeisterei informiert; sie war bereits vor Ort."

zu TOP 7. Anschaffung von Zaunmaterial zur räumlichen Erweiterung des Spielplatzes ab der Kita Schleikinder
Beschlussvorlage - 31/2016
Durch die Anschaffung eines Zaunes soll der Spielplatz der Kita Schleikinder erweitert werden. Die Kosten belaufen sich gemäß anliegendem Angebot auf 3.560,30 €.     

Beschluss:
Es wird beschlossen, das Zaunmaterial zur Erweiterung des Spielplatzes zu erwerben. Die erforderlichen Kosten in Höhe von 3.600,00 € werden über den Nachtrag 2016 bereitgestellt.

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. "Bike and Ride" in der Gemeinde Rieseby
Beschlussvorlage - 3/2016
Bike+Ride- und Park+Ride-Angebote sind wichtig für ein gut funktionierendes multimodales Verkehrssystem. Einem wachsenden Bedarf stehen an vielen Bahnhöfen in Schleswig-Holstein zu wenige oder unzureichende Angebote gegenüber. Fahrrad und E-Bike entwickeln sich zunehmend zum Allround-Verkehrsmittel, das für Freizeit-, Berufs- und Einkaufsverkehr zugleich genutzt wird. Häufig fehlt es aber an wettergeschützten und abschließbaren Abstellmöglichkeiten für das Fahrrad und E-Bike.

Die Gemeinde Rieseby hat in Ihrer Sitzung vom 25.02.2016 beschlossen am Ausbauprogramm "Bike+Ride-Anlagen an Bahnhöfen in Schleswig-Holstein" teilzunehmen, wenn neben den Fördermitteln der NAH.SH GmbH eine Förderung durch die Aktiv-Region erfolgt. Die Aktiv Region hat in Ihrer Sitzung vom 24.05.2016 beschlossen, das Vorhaben zu fördern. Somit ergibt sich folgende Kostenaufstellung:

Vorraussichtliche Gesamtausgaben: 121.187,40 €
davon zuwendungsfähige Ausgaben: 119.246,52 €

Förderung der NAH.SH GmbH: 89.434,89 €
Förderung der Aktiv-Region: 19.633,77 €
Eigenanteil der Gemeinde Rieseby: 12.118,74 €   

Beschluss:
Es wird beschlossen, das Projekt "Bike+Ride am Riesebyer Bahnhof" durchzuführen. Für die Umsetzung werden im Nachtrag 2016 22.000,00 € und im Haushalt 2017 100.000,00 € veranschlagt. Die Fördermittel der NAH.SH GmbH werden im Haushalt 2017 mit 89.400,00 € veranschlagt. Die Fördermittel der Aktiv-Region werden im Haushalt 2017 mit 19.600,00 € veranschlagt.    

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Defizitbeteiligung am Friedhof Rieseby
Beschlussvorlage - 28/2016
Das Friedhofskuratorium (4 Mitglieder der Kirchengemeinde und je 2 Mitglieder der Gemeinden Rieseby und Loose sowie jeweils 1 beratendes Mitglied der Kirchenkreis- und der Amtsverwaltung) hat die finanzielle Situation des Friedhofsgebührenhaushaltes zuletzt am 30.01.2015 erörtert. Am 20.05.2015 fand nach rechtlicher Beurteilung durch die Amtsverwaltung auf Einladung der Gemeinden eine Beratung der Bürgermeister und Fraktionsvorsitzenden mit der Kirchengemeinde im Amt Schlei-Ostsee statt. Im September 2015 hat die Kirche den Mitgliedern des Kuratoriums einen Vertragsentwurf zugesandt, der jedoch im Kuratorium noch nicht erörtert wurde. Nunmehr erbittet der Vorsitzende des Kirchengemeinderates eine Entscheidung der Gemeindevertretungen bis zum 31.08.2016.

Situationsdarstellung:
Der Betrieb des Friedhofes der Kirchengemeinde Rieseby weist entsprechend des vorliegenden Vertragsentwurfes ein aufgelaufenes Defizit Ende 2014 in Höhe von 48.734,49 € auf. Abzüglich der vorhandenen Substanzerhaltungsrücklage (10.400,00 €) und einer "Personalkostenausgliederung" von 10% (4.400,00 €) sollen sich dieses Defizit lt. Entwurf die Gemeinden Rieseby mit 26.129,56 € (77% Einwohneranteil) und Loose mit 7.804,93 € (23% Einwohneranteil) teilen. Das laufende Defizit sollen ebenfalls die Gemeinden tragen.

Rechtliche Beurteilung:
Nach § 20 Abs. 1 des Bestattungsgesetzes (BestattG) haben die Gemeinden grundsätzlich sicherzustellen, dass der örtliche Bedarf an Friedhöfen gedeckt ist. Nach § 20 Abs. 2 BestattG können auch anerkannte Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts eigene (kirchliche) Friedhöfe betreiben. Soweit (wie in Rieseby) nur die Kirche einen Friedhof in der Gemeinde unterhält, ist sie verpflichtet, auch Nichtangehörigen der Konfession die Bestattung zu ermöglichen. In diesen Fällen hat sich die Gemeinde nach § 22 Abs. 2 BestattG an den Kosten des Friedhofs zu beteiligen, die nicht durch Gebühren gedeckt werden können. Diese Situation war bereits im Jahr 2011 eingetreten.

Die Beteiligungspflicht der Gemeinde bedeutet nicht, dass sie das Defizit des kirchlichen Friedhofes komplett übernehmen muss. Da ein konfessioneller Träger seinen Friedhof auch im eigenen Interesse errichtet und betreibt, kommt in aller Regel nur ein anteiliger Deckungsbeitrag der Gemeinde in Betracht. Der Gesetzgeber hat jedoch bewusst keine Beteiligungsquote festgelegt. Er geht der nichtamtlichen Begründung zufolge davon aus, dass sich die Beteiligten auf einen gemeindlichen Beitrag verständigen.

Es ist auch nicht möglich, dass die Trägerschaft des Friedhofes durch einseitige Erklärung (hier der Kirchengemeinde) auf eine oder mehr Gemeinden übertragen wird. Die Kirchengemeinde hat die Aufgabe ursprünglich freiwillig als öffentlich-rechtliche Institution übernommen und ist für die auf dem Friedhof beerdigten Menschen verantwortlich; der Friedhof ist für diesen Zweck öffentlich-rechtlich gewidmet. Eine Entwidmung darf daher nach § 21 Abs. 2 BestattG nur erfolgen, wenn alle Ruhezeiten abgelaufen sind. Eine beabsichtigte Schließung eines kirchlichen Friedhofes wäre den betroffenen Gemeinden mindestens 2 Jahre vorher anzuzeigen.

Ziel der Beratungen sollte eine faire Defizitbeteiligung sein.   
Finanzausschussvorsitzender Schmidt stellt die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses dar, wonach sich die Gemeinde mit 30% am aufgelaufenen und am laufenden Defizit bis einschließlich 31.12.2018 beteiligen soll. Gemeinsam mit der Gemeinde Loose entspräche das einem kommunalen Defizitanteil von 40%.

GV Indinger hält eine Beteiligung von 38,5% für Rieseby (50% gemeinsam mit Loose) für angemessen und stellt einen entsprechenden Beschlussantrag für das bis Ende 2015 aufgelaufene Defizit.

WGR-Fraktionsvorsitzender Dreves beantragt eine Sitzungsunterbrechung, die einstimmig beschlossen wird.Die Fraktionsvorsitzenden beraten sich miteinander und schlagen sodann eine Defizitbeteiligung der Gemeinde Rieseby von 30,8% (entspricht einem kommunalen Anteil mit Loose von 40%) bis einschließlich 31.12.2015 vor, wobei über kommende Defizitbeteiligungen alle 2 Jahre entschieden werden soll.

Bürgermeister Kolls lässt zunächst über den Antrag von GV Indinger abstimmen der mit 6 Ja-, 6 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt wird.

Sodann wird über folgenden Vorschlag der Fraktionsvorsitzenden abgestimmt:
"Die Gemeinde beteiligt sich am aufgelaufenen Friedhofsdefizit bis einschließlich 31.12.2015 mit 30,8%. Für kommende Defizite wird alle 2 Jahre eine Entscheidung getroffen."
Dieser Vorschlag wird mit 10 Ja- bei 3 Nein-Stimmen angenommen.

Beschluss:
Der vorliegende Vertragsentwurf wird nicht beschlossen.

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Vorstellung der weiteren Planungen zur Sanierung der Nebenräume der Sporthalle Rieseby
Beschlussvorlage - 27/2016
Zuletzt wurde im vergangenen Bauausschuss über das Thema beraten.

Da die bisher unauffindbaren statischen Berechnungen zwischenzeitlich gefunden wurden, wurden diese dem Planungsbüro zur Prüfung übergeben. Das Thema der Überprüfung der Standsicherheit findet folglich Berücksichtigung bei der Planung.

Die Vorplanungen für die Sanierung der Waschräume und Warmwasserbereitung wurden angestrengt. Das Ergebnis wurde dem Ausschuss und der Gemeindevertretung in Form einer Kostenberechnung nebst Erläuterungsberichten der verschiedenen Fachdisziplinen zur Verfügung gestellt. Am 12.04.2016 fand eine Besprechung mit den Planern, dem Bürgermeister und dem Bauausschussvorsitzenden sowie dem Vorsitzenden des Sportvereins statt, um den angedachten Sanierungsumfang genauer zu definieren. Das Ergebnis dieses Besprechungstermins wurde dem Ausschuss und der Gemeindevertretung in Form eines Vermerkes ebenfalls zur Verfügung gestellt.

Die Kostenberechnung nach Kostengruppen gemäß DIN 276 weist insgesamt berechnete Kosten von 614.192,39 € aus. Bei der groben Prüfung der einzelnen Positionen ist Herrn Andresen aufgefallen, dass in der Kostengruppe 440 und 450 die Installation einer Zentralbatterieanlage, deren Kosten mit allen Komponenten sich auf rund 10.000 € netto belaufen, vorgesehen ist. Gemäß Schulbaurichtlinie SH ist vorgeschrieben, dass im Falle eines Stromausfalls, eine von der Stromversorgung autarke Beleuchtung vorgehalten werden muss. Insofern ist es richtig, diese Positionen vorzusehen. Herr Andresen hat jedoch mit dem Brandschutzingenieur des Kreises RD-Eck gesprochen und erfahren, dass er einer schlankeren Lösung in Form von batteriebetriebenen, nachleuchtenden Notausgangsschildern auch zustimmen würde. Somit ergeben sich hier ggf. Kostenreserven, die für Unvorhergesehenes herhalten können.
Die übrigen Positionen und die damit einhergehenden Kosten dürften der Größenordnung nach Bestandteil der definierten Maßnahme sein. Ob die Kosten der Kostengruppe 600 größenordnungsmäßig bei ggf. bescheidenerer Auswahl von Garderoben auch geringer ausfallen könnten, ist für die Entscheidung, ob man das Projekt weiter verfolgen möchte, unerheblich. Die Baunebenkosten der Kostengruppe 700 sind zweifelsohne hoch, unterliegen allerdings dem Honorarrecht und sind nur bedingt verhandelbar.

Herr Bürgermeister Kolls hat in der Sitzung des Bauausschusses berichtet, dass bei den umliegenden Gemeinden kein Interesse bestehen würde, eine interkommunale Sporthalle zu schaffen, da entweder eigene Hallenkapazitäten zur Verfügung stehen oder Nutzungsrechte bestehen würden.

Die Prüfung hinsichtlich der Möglichkeit Fördermittel zu akquirieren, läuft derzeit noch. Das Land SH soll ein Förderprogramm zur Sanierung von Sportstätten angekündigt haben. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, die genauen Förderrichtlinien des vom Land mutmaßlich aufgelegten Förderprogramms zu prüfen. Da dieses noch nicht bekannt ist, wird die weitere Beratung in das 2. Halbjahr 2016 vertagt.

Ergänzend wird das Planungsbüro gebeten, die Kosten der Sanierung (mehrere Bauabschnitte) den aus 2014 zugrunde gelegten Planungsvarianten (die jetzt noch realistisch sind) gegenüber zu stellen. Die Ergebnisse sind den Fraktionen zur Beratung vorzulegen.  

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. bauliche Entwicklung in der Gemeinde Rieseby
Beschlussvorlage - 24/2016
In der Gemeinde Rieseby wurde vor wenigen Jahren der 2. Abschnitt des Baugebiets "Am Schulenkrug" erschlossen. Dessen Vermarktung ist nahezu abgeschlossen. Aktuell besteht aufgrund von anhaltend niedrigen Zinsen und des tatsächlichen Bedarfs eine weitere Nachfrage nach Wohnraum.

Aus dem Landschaftsplan der Gemeinde Rieseby und in der durchgeführten Innenentwicklungsanalyse ergeben sich verschiedene Flächen die für eine bauliche Entwicklung geeignet wären. Zum Rahmen der baulichen Entwicklung wird auszugsweise das Ergebnis der Innenentwicklungsanalyse zitiert.

Die Gemeinde Rieseby ist als Gemeinde mit einer ergänzenden Versorgungsfunktion (siehe Regionalplan III) nicht zwingend an die Obergrenze des wohnbaulichen Entwicklungsrahmens für Gemeinden, die keine Siedlungsschwerpunkte sind und in den ländlichen Räumen liegen (max. 10 % des Wohnungsbestandes zum 31.12.2009 bis 2025), gebunden. Auf Grundlage der o.g. Ergebnisse stellen sich die baulichen Entwicklungsmöglichkeiten für die Gemeinde Rieseby bis zum Jahr 2025 derzeit wie folgt dar (hierbei wird nur der 10 %ige Entwicklungsansatz des Landesentwicklungsplans zugrunde gelegt und zusätzlich eine (sehr unwahrscheinliche) 100 %ige Ausnutzung des Entwicklungspotentials berücksichtigt):
Wohnungsbestand am 01.01.2010 1.049 WE
Nach LEP 2010 von 2010 bis 2025 anzusetzen (10 %) 105 WE
abzgl. Entwicklungspotenzial im Innenbereich                                                                                                                                                      51 WE
Verbleibende Wohnungsentwicklung über Bauleitplanung bis 2025 54 WE

Da die Innenentwicklungsanalyse aus dem Jahr 2012 ist und im Schwerpunkt dem 2. Abschnitt des Baugebiets "Am Schulenkrug" diente, sind die zwischenzeitlich fertig gestellten Vorhaben in Abzug zu bringen; ebenso die sonstigen Wohneinheiten, die seit 2010 genehmigt wurden. Die Baufertigstellungsstatistik zeigt auf, dass von 2010 bis einschl. 2014 62 Wohneinheiten entstanden sind. Seit 2015 bis heute sind überdies 17 Wohneinheiten genehmigt worden. Somit ergibt sich eine Gesamtanzahl von 79 Wohneinheiten. Ein Anteil hiervon ist im Innenbereich - in den entsprechenden Potenzialflächen - entstanden.

Im Rahmen der Beratungen zum Projekt "Rieseby 2025" wurde ebenfalls der Wohnungsbestand, die bauliche Entwicklung und die energetische Sanierung betrachtet. Konkrete Vorschläge für eine bauliche Entwicklung wurden aber nicht erarbeitet.

Unter Berücksichtigung der verschiedenen Potentialflächen ist über die Priorisierung und die weitere Vorgehensweise zu beraten. Denkbar wäre, die südlich an das Baugebiet "Am Schulenkrug" angrenzende Fläche der Bebauung zuzuführen. Diese befindet sich im Eigentum der Gemeinde. Sofern diese Fläche näher betrachtet werden sollte, wäre parallel darüber zu beraten, ob eine Erschließung in Eigenregie oder durch einen externen Erschließungsträger erfolgen soll.   

Beschluss:
Es wird beschlossen, das südlich an das Baugebiet "Schulenkrug" angrenzende gemeindeeigene Grundstück der Bebauung zuzuführen. Hierfür sollen die notwendigen Aufstellungsbeschlüsse für die Bauleitplanungen vorbereitet werden. Ziel der Planung soll die Schaffung von Wohnraum und die Sicherung des Kleingartengeländes sein.
Bis dahin sollen Baugrunduntersuchungen durchgeführt werden, um Klarheit über die Bodenbeschaffenheit zu haben. In den Fraktionen soll über die Form der Erschließung (Gemeinde / Dritter) beraten werden.  

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Bebauungsplan Nr. 19 "Dingstock" der Gemeinde Rieseby
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussvorlage - 25/2016
In der Sitzung der Gemeindevertretersitzung vom 08.12.2015 hat die Gemeinde Rieseby den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 19 für den Bereich "Dingstock" gefasst. Mit der Aufstellung eines Planentwurfes wurde das Planungsbüro Springer in Busdorf beauftragt. Es handelt sich um ein beschleunigtes Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB). Somit konnte von der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgesehen werden (Hierzu wird auf den Aufstellungsbeschluss der Gemeindevertretung vom 08.12.2015 verwiesen).      
GV Remitz schlägt vor, dass die erforderlichen Ersatzpflanzungen im Gemeindegebiet erfolgen sollten.

Beschluss:
  1. Der Entwurf zum B-Plan Nr. 19 "Dingstock" der Gemeinde Rieseby und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen / zu beteiligen.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger Verhandlungen zur rechtlichen Sicherung der Thingstätte aufzunehmen. Ziel ist die grundbuchliche Sicherung.
  4. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger Verhandlungen zur Sicherstellung der Ersatzpflanzungen im Gemeindegebiet vorzunehmen.

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Antrag der WGR-Rieseby auf Verkauf der "Alten Post"
Die WGR Rieseby hat beantragt, die "Alte Post" zu verkaufen.
Finanzausschussvorsitzender Schmidt teilt mit, dass der Finanzausschuss beschlossen hat, das Thema "Alte Post" zeitnah in einem Bauausschuss zu beraten. Einziges Thema dieses Ausschusses lautet "Nutzung gemeindeeigener Immobilien" unter Heranziehung des Gutachtens "Rieseby 2025".

Die Gemeindevertretung beschließt, dieser Empfehlung zu folgen.

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird zurückgestellt.

zu TOP 14. Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG
Beschlussvorlage - 22/2016
Im Rahmen der Abschlüsse der Wegenutzungsverträge im Jahre 2010 wurden den Gemeinden angeboten, sich an der Schleswig-Holstein Netz AG als Netzbetreiber in Form von Aktienerwerb zu beteiligen.
Die Schleswig-Holstein Netz AG hat den Gemeinden, nach Ablauf der Haltefrist für die Aktien von 5 Jahren, ein neues Angebot zum Erwerb für Aktien unterbreitet. Der Preis pro Aktie beläuft sich auf 4.695,24 €.
Die Gemeinde Rieseby könnte 205 Aktien zu einem Preis 962.524,20 € und optional weitere 205 Aktien erwerben. Die Mindestabnahme beträgt 22 Aktien für 103.295,28 €. Die Garantiedividende beträgt nach Abzug der Unternehmenssteuer 152,11 € pro Aktie. Von dieser Summe sind noch Kapitalertragssteuer und der Solidaritätszuschlag abzuziehen. Somit verbleibt eine Dividende von 128,03 € je Aktie, welches einer Verzinsung von 2,73 % entsprechen würde.   

Beschluss:
Die Angelegenheit wird in den nächsten Finanzausschuss vertagt.    

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird zurückgestellt.

zu TOP 15. Kauf eines neuen Kommunalschleppers und Verkauf des alten Kommunalschleppers
Beschlussvorlage - 33/2016
Die Gemeinde Rieseby beabsichtigt für den Kommunalschlepper der Marke Case
eine Ersatzbeschaffung durchzuführen.
Der Case ist mittlerweile störanfällig und verursacht hohe Reparaturkosten.

Der Bürgermeister hat eine Angebotsanfrage durchgeführt.
Folgende Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert:

Fa. Alfred Monreal, Gettorf
Fa. CLAAS Bordesholm, Bordesholm/Sörup

Die Firma CLAAS hat zwei Angebote abgegeben. Die Firma Monreal ebenfalls, allerdings ist ein Schlepper ein Vorführfahrzeug.

Das wirtschaftlichste Angebot gab die Firma CLAAS aus Bordesholm/Sörup ab.
Das schriftliche Angebot betrug incl. Mehrwertsteuer 54.740,00 €. 

Der alte Schlepper der Marke Case soll zum Höchstpreis verkauft werden.    

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Bürgermeister zu beauftragen, der Firma CLAAS, Bordesholm, den Auftrag zur Lieferung eines Kommunalschleppers Arion 410 (Neufahrzeug) zu erteilen. Der Betrag in Höhe von 54.800,00 € wird über den Haushalt 2017 bereitgestellt. Gleichzeitig wird er ermächtigt, den alten Kommunalschlepper der Marke Case zum Höchstpreis zu verkaufen.  

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Verkauf des alten TSF der Feuerwehr Zimmert nach Umstellung des Funknetzes
Beschlussvorlage - 29/2016

Für die FF-Zimmert wurde im Rahmen der Ersatzbeschaffung ein neues Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W beschafft. Das TSF-W Fahrzeug ist in der Bauphase Anfang 2016 schon mit Digitalfunk ausgerüstet worden. Digitalfunk im Amtsbereich wird in der Zeit von Oktober 2016 bis Februar 2017 eingeführt. Für diesen relativ kurzen Zeitraum hätte es sich aus Kostengründen nicht gelohnt, die analogen Funkgeräte einzubauen mit dem anschließenden Umbau auf Digitalfunk. Das alte TSF-Fahrzeug muss noch bis ca. Februar 2017 zum Einsatz mitrausfahren, damit die FF-Zimmert den Funkkontakt mit der Leitstelle Mitte aufrechterhalten kann.  


Beschluss:
Das alte TSF Fahrzeug bleibt noch bis zur Umstellung auf Digitalfunk im Einsatz. Nach der Einführung Digitalfunk wird das Fahrzeug außer Dienst gestellt und verkauft.     

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 17. Verkauf des alten LF 8 der Feuerwehr Rieseby nach Neuanschaffung des LF 10
Beschlussvorlage - 30/2016
Für das jetzige LF8 Fahrzeug der FF-Rieseby ist die Ersatzbeschaffung geplant / beschlossen. Die Ersatzbeschaffung ist voraussichtlich Ende 2017 abgeschlossen.    

Beschluss:
Mit Indienststellung des neuen Löschfahrzeuges für die FF-Rieseby wird das alte LF8 außer Dienst gestellt und verkauft.    

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 18. Ersatzbeschaffung des vorhandenen Löschfahrzeuges LF8
Beschlussvorlage - 15/2016
Mit Beschluss vom 26.04.2016 wurde festgelegt, die Amtsverwaltung zu beauftragen, einen Zuschussantrag beim Kreis Rendsburg-Eckernförde für ein neues Löschfahrzeug LF10 zu stellen. Vorbehaltlich der Genehmigung des Kreises wurde beschlossen, ein neues Löschfahrzeug LF 10 als Ersatz für das alte LF8 (28 Jahre) für die FF-Rieseby zu beschaffen. Die FF-Rieseby wurde beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Amtsverwaltung ein Leistungsverzeichnis zu  erstellen. Das LF10 sollte nach Zugang des Zustimmungsbescheides auf vorzeitige Beschaffung des Kreises Rendsburg-Eckernförde durch die Amtsverwaltung europaweit ausgeschrieben werden. Die Ausgaben in Höhe von 310.000 € sollten im Haushalt 2017 veranschlagt werden. Der Kreiszuschuss in Höhe von 93.000 € sollte als Einnahme im Haushalt 2017 veranschlagt werden. Die Finanzierung der 310.000 € sollte gegebenenfalls über einen Kredit erfolgen. 

Dieser Beschluss  beruhte aber auf fehlerhaften Daten, die weder beabsichtigt mitgeteilt,  noch vorsätzlich verschwiegen wurden. Im Ganzen betrifft es die Gesamtausgabe für das Fahrzeug LF10 und den zu erwartenden Kreiszuschuss.

Im Rahmen der Kostenschätzung wurden von der FF-Rieseby Preise für Fahrgestell, Aufbau und Beladung bei einem Zulieferer erfragt. Dieser hat der FF-Rieseby  die Nettopreise dargestellt, obwohl die Gemeinde Endverbraucher ist. Somit fehlte bei der Kaufsumme von 310.000,00 € noch die Mehrwertsteuer. Im Rahmen einer Besprechung zum Leistungsverzeichnis hat die FF-Rieseby gemeinsam mit der Verwaltung am 05.07.2016 das Leistungsverzeichnis überarbeitet. Bei dem Leistungsverzeichnis (LF10) wurden die Positionen gestrichen, die nur als Einzelmaßnahme bezuschusst werden, die aus finanzieller Sicht wegfallen mussten oder die als Einzelmaßnahme einen erhöhten Zuschuss ergeben, wie z.B. die Atemschutzgeräte. Diese werden im Rahmen einer Sammelausschreibung beschafft, so dass der Zuschuss 50% beträgt.

Nach dieser neuen Zusammenstellung des Leistungsverzeichnisses wird für das Löschfahrzeug LF10 ein Kaufpreis von 300.250,00 € inkl. MwSt. angesetzt.

Mit Schreiben vom 18.05.2016 teilte der Kreis Rendsburg-Eckernförde mit, dass das zu beschaffende Fahrzeug (LF10) aller Voraussicht mit einer Förderquote von 30% bezuschusst wird. Hier  wird aber das Fahrgestell und der Aufbau nur bis zu einem max. Kostenhöchstbetrag von 175.000,00€ (inkl. MwSt.) bezuschusst. Wenn man davon ausgeht, dass das Fahrgestell 81.000,00 € und der Aufbau 177.000,00 € kosten, dann würde sich folgender Zuschuss berechnen.

Alle Preise mit MwSt.:

Fahrgestell:   81.000,00 €
Aufbau:        177.000,00 €
ges:             258.000,00 €  (hiervon werden 175.000,00 € mit 30% bezuschusst) = 52.500,00 €

Beladung:    42.250,00 €    (hiervon werden 42.2500,00 € mit 30% bezuschusst) =  12.675,00 €

Kaufpreis    300.250,00 €                                                     Zuschuss gesamt:    65.175,00 €

Diese Zahlen können sich durch das Ausschreibungsergebnis noch ändern. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Ausgaben für das Löschfahrzeug (LF10) in Höhe von 310.000,00 € (inkl. MwSt.) im Haushalt 2017 zu veranschlagen. Der Kreiszuschuss in Höhe von ca. 65.000,00 € (inkl. MwSt.) wird als Einnahme im Haushalt 2017 veranschlagt. Die Finanzierung der 245.000,00 € erfolgt gegebenenfalls über einen Kredit. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Verpflichtungserklärungen zu unterschreiben. 

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 19. Aufnahme eines Darlehens zur Finanzierung der neuen Feuerwehrfahrzeuge Zimmert und Rieseby, sowie des neuen Traktors
Beschlussvorlage - 32/2016
Die Gemeinde Rieseby hat im Jahr 2016 ein Feuerwehrfahrzeug für die Feuerwehr Zimmert angeschafft. Zudem ist geplant (2016/2017) ein Feuerwehrfahrzeug für die Feuerwehr Rieseby und einen Gemeindetraktor anzuschaffen. Abzüglich der Zuschüsse und der Verkaufserlöse entstehen der Gemeinde Rieseby für den Erwerb der drei Fahrzeuge Kosten in Höhe von ca. 430.000 €. Es besteht die Überlegung den Erwerb der Fahrzeuge per Darlehen auf 10 Jahre zu finanzieren. Eine Kreditanfrage der Verwaltung vom 15.06.2016 führte zu folgenden Konditionen:

Kreditbetrag:                       430.000,- EUR

Valuta:                                   02.10.2017
Zinsfälligkeiten:                     1/4-jährlich nachträglich, erstmalig am 30.12.2017 (deutsche Zinsmethode)
Tilgungsfälligkeiten:              1/4-jährlich nachträglich, erstmalig am 30.12.2017, in 40 gleichen Tilgungsraten in Höhe von jeweils 10.750,- EUR  
Kreditlaufzeit :                        10 Jahre

Indikatives Angebot:
Zinsbindung bis zum
                       Zinssatz (nom.)                
30.09.2027                                       0,750 % p.a.     

Beschluss:
Es wird beschlossen, die beiden Feuerwehrfahrzeuge über einen Kredit zu finanzieren. Der Gemeindetraktor wird über den laufenden Haushalt finanziert. 

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 21. Bekanntgaben
Der Bürgermeister stellt die Öffentlichkeit her und teilt den im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschluss mit.


Gunnar Bock  Jens Kolls 
Protokollführer  Bürgermeister