N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Rieseby vom 13.10.2016.

Sitzungsort:  im Riesby Krog, Dorfstraße 35, 24354 Rieseby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.30 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Jens Kolls
Gemeindevertreter Roland Axmann
Gemeindevertreter Detlef Damm
Gemeindevertreterin Waltraut Folge
Gemeindevertreter Roger Indinger
Gemeindevertreterin Andrea Knippert
Gemeindevertreter Jürgen Kühl
Gemeindevertreter Peter Märten
Gemeindevertreter Bernd-Uto Püschel
Gemeindevertreter Matthias Remitz
Gemeindevertreterin Doris Rothe-Pöhls
1. stellv. Bürgermeister Hartmut Schmidt
Gemeindevertreter Heino Stüve
Gemeindevertreter Hans-Josef Verhasselt

Abwesend sind:
2. stellv. Bürgermeister Frank Dreves (entschuldigt )
Gemeindevertreterin Ilka Ruiz (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Amtsdirektor/Protokollführer Gunnar Bock

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Einwohnerfragestunde
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
6. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
7. Außerordentliche Tilgung von 3 Darlehen
  Beschlussvorlage - 40/2016
8. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016
  Beschlussvorlage - 44/2016
9. Info Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG
  Beschlussvorlage - 41/2016
10. Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung
  Beschlussvorlage - 43/2016
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
13. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Einwohnerfragestunde
Diverse Fragestellungen zur Straßenausbaubeitragssatzung und zu ihrer Entstehung werden erörtert.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Die Tagesordnungspunkte 11 und 12 werden nichtöffentlich behandelt.

Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt.

zu TOP 5. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
Der Bürgermeister und die Ausschussvorsitzenden berichten aus ihrer Arbeit.

zu TOP 6. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
GV Schmidt bemängelt, dass der von Eckernförde Richtung Lindaunis fahrende Bus hinter der Verkehrsinsel vor dem Bahnhof anhält, um Fahrgäste ein- und aussteigen zu lassen; er sollte jedoch aus Gründen der Verkehrssicherheit den Buswendeplatz nutzen. Bürgermeister Kolls wird sich kümmern.

zu TOP 7. Außerordentliche Tilgung von 3 Darlehen
Beschlussvorlage - 40/2016
Die Gemeinde Rieseby hat im Jahr 2002 für den Bau der "Altengerechten Wohnanlage" in der Gemeinde Rieseby drei Darlehen bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein aufgenommen. Die gesamte Darlehenssumme belief sich auf 707.600,00 €. Die Laufzeit wurde auf 41 Jahre festgelegt. Gemäß Darlehensvertrag fallen jährlich 0,5 % (mind. 0,2 % des Ursprungskapitals) an Verwaltungskosten an. Bis zum Ende des sechsten Jahres liegt der Zinssatz bei 0 %. Nach Ablauf des 6. Jahres fallen neben den Verwaltungskosten, Zinsen in Höhe der folgenden Zinsstaffel an:
von Beginn des 7. Kalenderjahres 0,50 % pro Jahr
von Beginn des 10. Kalenderjahres 1,00 % pro Jahr
von Beginn des 13. Kalenderjahres 1,50 % pro Jahr
von Beginn des 16. Kalenderjahres 2,00 % pro Jahr
von Beginn des 19. Kalenderjahres 2,50 % pro Jahr
von Beginn des 22. Kalenderjahres 3,00 % pro Jahr
von Beginn des 25. Kalenderjahres 3,50 % pro Jahr
von Beginn des 28. Kalenderjahres 4,00 % pro Jahr
von Beginn des 31. Kalenderjahres 4,50 % pro Jahr
von Beginn des 34. Kalenderjahres 5,00 % pro Jahr
von Beginn des 37. Kalenderjahres 5,50 % pro Jahr
von Beginn des 40. Kalenderjahres 6,50 % pro Jahr

Nach Rücksprache mit der Investitionsbank ist eine außerordentliche Tilgung der drei Darlehen, ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung, zum 31.10.2016 möglich. Der Restbetrag zum 31.10.2016 beträgt 611.253,96 €. Da der Zinssatz in Verbindung mit den Verwaltungskosten deutlich über dem aktuellen Marktzins liegt, wird empfohlen die drei Darlehen außerordentlich zu tilgen und ein neues Darlehen über 600.000,00 € bei der Investitionsbank aufzunehmen. Es wird eine Laufzeit von 25 Jahren zu einem Zinssatz von ca. 1,00 % empfohlen. Das neue Darlehen wäre ein Jahr früher komplett getilgt, zudem würde die Gemeinde Verwaltungs- und Zinskosten in Höhe von ca. 300.000,00 € sparen.  

Beschluss:
Es wird beschlossen die drei Darlehen mit der Gesamtdarlehensschuld i.H.v 611.253,96 € außerordentlich zu tilgen und ein neues Darlehen über 600.000,00 € aufzunehmen. Die Laufzeit soll 25 Jahre betragen.   

Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016
Beschlussvorlage - 44/2016
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Rieseby ergeben sich im Verwaltungshaushalt keine Veränderungen. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes verändern sich von bisher 689.500 € um 611.300 € auf 1.300.800 €. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird von 180.000 € auf 780.000 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.

Beschluss:
Die Gemeindevertretung genehmigt den Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016.  

Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Info Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG
Beschlussvorlage - 41/2016
In der Gemendevertretersitzung vom 21.07.2016 wurde beschlossen die Angelegenheit "Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG" in den nächsten Finanzausschuss zu vertagen. Der Erwerb von Aktien von der Schleswig-Holstein Netz AG ist nun erst wieder zum 01.04.2017 möglich. Bei einem Kauf zum 01.04.2017 würden keine Stückzinsen für die Gemeinde Rieseby anfallen, da das Geschäftsjahr der Schleswig-Holstein Netz AG immer vom 01.04.-31.03. eines Jahres läuft. Die Haltefrist für die Aktien beläuft sich weiterhin auf 5 Jahre. Allerdings erhält die Gemeinde ein Sonderkündigungsrecht zum 31.03.2021, da zu diesem Zeitpunkt eine erneute Unternehmensbewertung durchgeführt wird.

Beschluss:
Die Beratung über den Erwerb von Aktien bei der Schleswig-Holstein Netz AG erfolgt im nächsten Finanzausschuss am 30.11.2016 um für den möglichen Erwerb die erforderlichen Mittel im Haushalt 2017 bereitstellen zu können. 

zu TOP 10. Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung
Beschlussvorlage - 43/2016
Mit Inkrafttreten der Neufassung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) hat der Landesgesetzgeber am 22.12.2012 die Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen mit der Maßgabe wieder eingeführt, dass die Gemeinden mindestens 15 v.H. des beitragsfähigen Aufwandes tragen.

In ihrer Sitzung am 08.12.2015 hat die Gemeindevertretung nach entsprechender Beratung und Information über einmalige und wiederkehrende Straßenausbaubeiträge beschlossen, für das Gemeindegebiet Rieseby eine Satzung zur Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen zu erlassen. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen entsprechenden Satzungsentwurf zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur Beschlussfassung vorzulegen.
Bei zwei Arbeitssitzungen der Gemeindevertretung am 07.09.16 und 27.09.2016 wurden nach umfangreichen Erläuterungen der Materie durch die Verwaltung und Abwägung der Haushaltslage der Gemeinde differenzierte Anteilssätze erarbeitet, die im vorliegenden Satzungsentwurf vom 28.09.2016 enthalten sind.

Über den umzulegenden Beitragsanteil- und damit im Umkehrschluss den von der Gemeinde zu tragenden Aufwandsanteil- enthält die Satzung in § 4 je nach Art der Straße entsprechende Prozentsätze, über die die Gemeindevertretung im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten zu entscheiden hat.

Die ebenfals vorliegende Tabelle zeigt die Höchstsätze nach KAG bzw. Kommentierung zum KAG und die Untergrenze der Beitragserhebungspflicht analog zur bisherigen Oberverwaltungsgerichtsrechtsprechung zum Vergleich und besseren Verständnis.

Der Anliegeranteil darf nach § 8 KAG bei Anliegerstraßen (= höchster Vorteil für den Anlieger, niedrigster Vorteil für die Allgemeinheit) maximal bei 85 %, minimal bei 53 % liegen.
Eine Gemeinde mit der entsprechenden finanziellen Ausstattung kann die sogenannte Minimalregelung anwenden.
Eine Gemeinde ohne entsprechende Ausstattung muss in Hinblick auf die Einnahmebeschaffungsgrundsätze nach § 76 Gemeindeordnung (Abgaben vor Steuern) ihr Ermessen in Richtung Höchstsätze ausüben.

Bei Anliegerstraßen wird nach ständiger Rechtsprechung nicht zwischen den einzelnen Teileinrichtungen einer Straße differenziert, die Anteilssätze sind entsprechend dem hohen Anliegervorteil gleich. Zu den Haupterschließungs- und Hauptverkehrsstraßen muss hingegen eine deutliche Abstufung der Vorteilsmöglichkeit erkennbar sein.
Auch muss die Satzung hinsichtlich der Verkehrsbedeutung der Teileinrichtungen von Haupterschließungs- und Hauptverkehrsstraßen wie Fahrbahn, Radwege, Gehwege usw. und den damit verbunden Vorteilen differenzieren.

Dem wird im vorliegenden Entwurf Rechnung getragen.

Die Grundlagen für den Beitragsmaßstab in § 6 wie Vervielfältiger und Tiefenbegrenzung wurden aufgrund örtlicher Gegebenheiten und unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung ermittelt.

§ 6 Abs. 6 legt die Höhe des sogenannten Artzuschlages fest. Dieser kann (und sollte in Hinblick auf die Vorteilsgerechtigkeit) gebiets- und grundstücksbezogen für gewerbliche und ähnliche Nutzung erhoben werden. Die Gemeinde hat hier einen Ermessensspielraum. Geläufig und grundsätzlich von der Rechtsprechung anerkannt sind 30 v.H. wie im Entwurf.

§ 6 Abs. 7 enthält die sogenannte Mehrfacherschließungsermäßigung, die nicht Bestandteil der Satzung sein muss- der Gemeinde steht auch hier ein Ermessen zu. Gewährte Ermäßigungen gehen zu Lasten der Gemeinde.

§ 12 regelt mögliche Zahlungsaufschübe bzw. -erleichterungen. Die Regelung nach Abs. 2 liegt im Ermessen der Gemeinde. 

Beschluss:
Die Straßenausbaubeitragssatzung wird gemäß Entwurf vom 28.09.2016 beschlossen.
Die Gemeindevertretung beabsichtigt, jeweils eine Anliegerversammlung durchzuführen, wenn eine konkrete Straßenausbaumaßnahme ansteht.

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :3
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 13. Bekanntgaben
Der Bürgermeister stellt die Öffentlichkeit her und teilt die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse mit.


Gunnar Bock  Jens Kolls 
Protokollführer  Bürgermeister