Sitzungsort: | im Feuerwehrgerätehaus, Rieseby |
Beginn der Sitzung: | 19.00 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.20 Uhr |
Bürgermeister Jens Kolls |
Gemeindevertreter Roland Axmann |
Gemeindevertreter Detlef Damm |
2. stellv. Bürgermeister Frank Dreves |
Gemeindevertreterin Waltraut Folge |
Gemeindevertreter Roger Indinger |
Gemeindevertreterin Andrea Knippert |
Gemeindevertreter Jürgen Kühl |
Gemeindevertreter Peter Märten |
Gemeindevertreter Bernd-Uto Püschel |
Gemeindevertreter Matthias Remitz |
Gemeindevertreterin Doris Rothe-Pöhls |
Gemeindevertreter Heino Stüve |
Gemeindevertreterin Ilka Ruiz (entschuldigt ) |
1. stellv. Bürgermeister Hartmut Schmidt (entschuldigt ) |
Gemeindevertreter Hans-Josef Verhasselt (entschuldigt ) |
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Einwohnerfragestunde |
3. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
5. | Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden |
6. | Anfragen der Gemeindevertreter/innen |
7. | Besetzung Schulleiterwahlausschuss |
Beschlussvorlage - 52/2017 | |
8. | Vorschläge für die Besetzung des Wahlvorstandes sowie des Wahllokals für die Kommunalwahl am 06. Mai 2018 |
Beschlussvorlage - 51/2017 | |
9. | Erlass einer Satzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung- BGS) |
Beschlussvorlage - 40/2017 | |
10. | Kanalsanierung in der Dorfstraße, im Saxtorfer Weg und im Hufeisenweg, Ergebnis der Baugrunderkundungen und Asphaltuntersuchungen |
Beschlussvorlage - 48/2017 | |
11. | Antrag der SPD-Fraktion zur Straßenausbaubeitragssatzung |
Beschlussvorlage - 57/2017 | |
12. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 |
Beschlussvorlage - 55/2017 | |
13. | Erlass Haushaltssatzung 2018 |
Beschlussvorlage - 56/2017 | |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
18. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Einwohnerfragestunde |
Die Anfrage, ob die Einwohnerfragestunde ans Ende der Sitzung gelegt werden kann, wird negativ beantwortet. Es wird auf parkende Fahrzeuge in der Kurve im Sonderbyer Weg hingewiesen. Dadurch ist die Kurve schlecht einsehbar und es kommt zu gefährlichen Verkehrssituationen. Herr Kolls hat hierzu die Auskunft von der Polizei erhalten, dass das Parken dort nicht verkehrswidrig ist. Er bittet, diesbezüglich mit der Polizei Kontakt aufzunehmen.
|
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Es wird sich innerhalb der Gemeindevertretung darauf geeinigt, dass der eingereichte Antrag von der Wählergemeinschaft gemeinsam mit dem Tagesordnungspunkt 11 beraten wird, da sie thematisch gleich sind. Die von der Verwaltung nachgereichte Beschlussvorlage 58/2017 "Vorplanung zur nachhaltigen Schmutzwasserreinigung in der Gemeinde Rieseby" wird unter TOP 17 im nicht öffentlichen Sitzungsteil beraten. Dieser Änderung wird einstimmig zugestimmt. Gegen die nicht öffentliche Beratung der TOP 14 - 17 erhebt sich kein Widerspruch.
|
zu TOP 4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt.
|
zu TOP 5. | Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden |
Bürgermeister Jens Kolls gibt folgenden Bericht ab: Am 15.11.2017 wurde die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Zurückstellungsbescheides vom 4.9.2017 für die 6 WEA in der Gemarkung Saxtorf beantragt. Die Auswertung der Onlinebefragung und die Antwortbögen der Sparten des TSV Rieseby werden zurzeit vom Planungsbüro ausgewertet. Erst nach dem vorliegen der Ergebnisse können wir die Terminierung des ersten Workshops vornehmen. Geplant sind die Workshops für den 16.01. und 24.01.2018. Die Einladungen werden noch vor Weihnachten verschickt. Das Ergebnis wird wie geplant Ende Januar vorliegen. An der Onlinebefragung haben 162 Bürger teilgenommen. Die Seite www.rieseby.sportentwicklungsplanung.de Die Baugrunduntersuchung für das Gelände am Bürgerpark liegt vor. Nach Ende des Urlaubs vom Amtsdirektor wird ein Termin mit den Vertretern der Kirchengemeinde und der gesamten Gemeindevertretung abgestimmt. Die Planungen für die Baugebiete waren noch nicht fertig. Daher keine Bauausschusssitzung. Wahrscheinlich Januar 2018. Frau Rothe-Pöhls teilt mit, das die TOP der letzten Finanzausschussitzung Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind. Ein Zuschussantrag vom Seeadlerschutz Schlei e.V. wurde abgelehnt. Der Bauausschuss hat nicht getagt. Herr Frühling berichtet als Sozial-,Kultur- und Sportausschussvorsitzender, das sich in der letzten Ausschusssitzung die Mitarbeiter des Zentrums für kirchliche Dienste (ZeKiD) vorgestellt haben, der kommende Schleidörfer Tag thematisiert und im nicht öffentlichen Sitzungsteil eine Vertragsangelegenheit behandelt wurde. Ein Jugendbeirat konnte leider bisher nicht gewählt werden. Der Ausschussvorsitzende wird alle 6 Monate mit den Jugendlichen im Jugendtreff ein Gespräch führen.
|
zu TOP 6. | Anfragen der Gemeindevertreter/innen |
Herr Kühl fragt, ob es stimmt, dass der Weg nach Saxtorf durch den Kreis 2019 saniert werden soll. Von Herrn Kolls wird dies bestätigt, dass der Weg im Rahmen der anderen Sanierung in Rieseby mitsaniert werden soll. Herr Axmann bittet darum, die Einwohnerfragestunde als TOP 6 bei den künftigen Tagesordnungen zu führen. Dieser Bitte soll künftig entsprochen werden.
|
zu TOP 7. | Besetzung Schulleiterwahlausschuss |
Beschlussvorlage - 52/2017 Für das Wahlverfahren der neuen Schulleiterin / des neuen Schulleiters muss gem. § 38 Schulgesetz vom Schulträger ein Schulleiterwahlausschuss gebildet werden. Mitglieder in den Schulleiterwahlausschuss entsenden der Schulträger, die Lehrkräfte und die Eltern. Sie sollen sicherstellen, dass mindestens 40% der Mitglieder Frauen sind. Die Schule muss gem. § 38 Schulgesetz zehn Mitglieder entsenden. Hierbei muss es sich um fünf Lehrkräfte und fünf Elternvertreter handeln. Die Gemeinde muss insgesamt zehn Mitglieder entsenden.
|
Beschluss: Es wird beschlossen, folgende zehn Mitglieder in den Schulleiterwahlausschuss zu entsenden: 1. Jens Kolls 2. Hartmut Schmidt 3. Frank Dreves 4. Detlef Damm 5. Matthias Remitz 6. Heino Stüve 7. Waltraut Folge 8. Doris Rothe-Pöhls 9. Dr. Andrea Knippert 10. Roger Indinger
|
Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Vorschläge für die Besetzung des Wahlvorstandes sowie des Wahllokals für die Kommunalwahl am 06. Mai 2018 |
Beschlussvorlage - 51/2017 Für die ordnungsgemäße Durchführung der Kommunalwahl am 06. Mai 2018 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für die Wahlvorstände und die Wahllokale vorschlägt. Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, für jeden der drei Wahlkreise mindestens 8 Personen als Mitglieder in den Wahlvorstand zu benennen. Zusätzlich sollten noch 2 Personen je Wahlvorstand als Reserve benannt werden. Nach § 55 Abs. 2 Satz 1 GKWG dürfen Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber (unter anderem) nicht Beisitzerinnen und Beisitzer eines Gemeindewahlausschusses oder Mitglied eines Wahlvorstands sein. Dieses gilt auch für Bewerberinnen und Bewerber zur Gemeindewahl im Fall ihrer beabsichtigten Mitwirkung im Kreiswahlausschuss. Wer bereits Mitglied eines solchen Wahlorgans ist, scheidet aus, sobald sie oder er als Bewerberin oder Bewerber in einem eingereichten Wahlvorschlag aufgeführt ist. Aufgrund der Einwohnerzahl von über 2.500 Einwohnern werden in der Gemeinde Rieseby zur Kommunalwahl 2018 drei Wahlkreise gebildet. Zur Kommunalwahl 2013 hatte die Gemeinde Rieseby noch unter 2.500 Einwohner, wodurch nur ein Wahlbezirk gebildet wurde. Bei der Kommunalwahl 2008 wurden in Rieseby bereits schon mal drei Wahlkreise gebildet.
|
Beschluss: Es wird folgendes Wahllokal für die Kommunalwahl am 06. Mai 2018 vorgeschlagen: Wahlkreis 1: Wahllokal: Schleischule Wahlkreis 2: Wahllokal: Schleischule Wahlkreis 3: Wahllokal: Schleischule Der Bürgermeister wird ermächtigt, der Amtsverwaltung die entsprechenden Personen für die 3 Wahlvorstände zu benennen.
|
Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Erlass einer Satzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung- BGS) |
Beschlussvorlage - 40/2017 Die bisherige Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Rieseby (kurz BGS) war u.a. aufgrund der von der Gemeindevertretung am 08.12.2015 beschlossenen Einführung einer Niederschlagswassergebühr neu zu fassen. Als Grundlage für die BGS dient die Abwasserbeseitigungssatzung, deren Neufassung durch die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 28.09.2017 beschlossen und der Unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde zur Genehmigung vorgelegt wurde. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage stand die schriftliche Genehmigung noch aus, ist aber für Ende November / Anfang Dezember angekündigt. Damit zum 01.01.2018 eine gültige Rechtsgrundlage vorhanden ist, die die Erhebung von Vorauszahlungen auf die Schmutz- und Niederschlagswassergebühren 2018 ermöglicht, wurde der vorliegende Satzungsentwurf erarbeitet. Dieser beinhaltet alle bisherigen Bestandteile, entspricht jedoch der aktuellen Gesetzeslage und Rechtsprechung. Wesentliche Änderungen beziehen sich auf:
Die von der Verwaltung nach der Bewertung des gesamten Anlagevermögens durchgeführte Überprüfung der kalkulatorischen Gebührengrundlagen hat ergeben, dass eine Anhebung des absoluten Abwasserpreises bei der Schmutzwasserzusatzgebühr um 1,02 € /m³ (nach 14 Jahren ohne Veränderung) von 2,74 € / m³ auf 3,76 € / m³ erforderlich ist. Nach § 6 Abs. 4 Satz 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) können Benutzungsgebühren als Grund- und Zusatzgebühren erhoben werden. Während eine allgemeine Gebühr sowohl die Kosten für die Vorhaltung der Abwasseranlage als auch die Kosten des Betriebes abdeckt, ist die Grundgebühr eine spezielle Gebühr für die Inanspruchnahme der Vorhalteleistung. Eine Grundgebühr dient also dazu, die Fixkosten für Abschreibungen und Verzinsung (auch teilweise) abzudecken und verbrauchsunabhängig zu machen. Ein von der ständigen Rechtsprechung anerkannter und für Rieseby praktizierbarerer Maßstab für eine Grundgebührenerhebung ist die Nenngröße des auf einem Grundstück verwendeten oder erforderlichen Wasserzählers, wobei wesentlichen Unterschieden bei der Nenngröße durch eine sachgerechte Staffelung Rechnung zu tragen ist. Aus den in Rieseby tatsächlich vorhandenen Wasserzählernenngrößen ergäben sich folgende Staffelung und entsprechende mögliche Grundgebühren: Qn 2,5 (neue Bezeichnung Q3=4) 10,00 € / Monat Qn 6,0 (neue Bezeichnung Q3=10) 20,00 € / Monat Qn 10,0 (neue Bezeichnung Q3=16) 40,00 € / Monat Als Folge dieser Grundgebührenerhebung würde die verbrauchsabhängige Zusatzgebühr 2,80 € /m³ betragen. Die Entscheidung über die Splittung der Schmutzwassergebühr steht im Ermessen der Gemeindevertretung. Die Niederschlagswassergebühr wird auf 0,54 € / m²/ Jahr festgesetzt (siehe § 24 der Satzung und anl. Gebührenkalkulation).
|
Beschluss: Die Satzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung -BGS) wird mit folgenden Änderungen in der vorliegenden Fassung vom 03.11.2017 beschlossen:
|
Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :3 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Kanalsanierung in der Dorfstraße, im Saxtorfer Weg und im Hufeisenweg, Ergebnis der Baugrunderkundungen und Asphaltuntersuchungen |
Beschlussvorlage - 48/2017 Gemäß Beschluss vom 06.07.2017 wurde der Baugrund und der Asphalt erkundet. Leider hat sich ergeben, dass der Grundwasserstand teilweise hoch ansteht und Schichtenwasser geführt wird, so dass in Kombination mit dem anzutreffenden Baugrund teilweise erschwertes Bauen erwartet wird, insbesondere in den größeren Tiefenlagen. Der Asphalt ist, zumindest nach Erkenntnissen aus den Sondierungspunkten, weitestgehend teerfrei, so dass nur wenig PAK-belastetes Material teuer entsorgt werden muss. Die Kanalsanierungsleistungen wurden sodann unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen im August 2017 ausgeschrieben. Es wurden 9 Angebote abgegeben, wobei die Angebotspreise von 998.000 € bis 1.138.000 € variierten. Addiert man zum Angebotspreis des wirtschaftlichsten Bieters die Baunebenkosten, so gelangt man zu einem Gesamtaufwand von rund 1.200.000 €. Im o.g. Beschluss wurden Kosten von 880.000 € zzgl. weiterer, möglicher Kosten beschlossen. Um die Gemeindevertretung hinreichend über die Kostenentwicklung zu informieren, wurde diese Beschlussvorlage gefertigt. Über die Verzögerung des Ausführungstermins infolge des Ausbaus der B76 und der Umleitungsführung über die K83 und die K59 durch Rieseby bis ins Frühjahr / den Sommer 2018 hatte der Bürgermeister schon in seinem Bericht in der letzten Sitzungsrunde informiert.
|
Beschluss: Es wird beschlossen, die erforderlichen Mittel für die beschriebene Kanalsanierung als Vorbereitung der Straßenerneuerung durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde in Höhe von rund 1,2 MIO Euro bereit zu stellen. Da ein Teil der Baunebenkosten schon in 2017 anfallen und angefallen sind, werden 100.000 € über den Nachtrag zum Vermögenshaushalt 2017 und der Rest in Summe von 1.100.000 € über den Vermögenshaushalt 2018 bereit gestellt.
|
Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Antrag der SPD-Fraktion zur Straßenausbaubeitragssatzung |
Beschlussvorlage - 57/2017 Es wird auf den anliegenden Antrag der SPD-Fraktion vom 16.11.2017 verwiesen.
|
Herr Stüve und Herr Dreves erläutern jeweils den vorliegenden Antrag ihrer Fraktion zum Verzicht der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen. Des Weiteren verliest Herr Kolls einen Resolutionsentwurf hinsichtlich der künftigen Finanzierung der Straßensanierung durch Kommunen in strukturschwachen Gebieten des Landes. Die einzelnen Punkte werden innerhalb der Gemeindevertretung kontrovers diskutiert.
|
Beschluss: Folgende vier einzelne Beschlüsse werden durch die Gemeindevertretung gefasst: 1. Es wird einstimmig beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, sobald die rechtlichen Grundlagen vorliegen, eine Aufhebungssatzung zur Straßenausbaubeitragssatzung für die Gemeinde Rieseby zu erarbeiten. 2. Durch die Gemeindevertretung wird einstimmig beschlossen, einen Plan zur Sanierung der Straßen und Wege der Gemeinde aufzustellen. Die Umsetzung dieser Aufgabe wird an den Bauausschuss verwiesen. 3. Darüberhinaus wird einstimmig beschlossen, die Bürgermeister zu beauftragen, einen Antrag auf Senkung der Amtsumlage an das Amt Schlei-Ostsee zu stellen. 4. Die Gemeinde beschließt einstimmig, an die Kreistagsabgeordneten aus dem Amtsgebiet heranzutreten, damit diese sich für die Senkung der Kreisumlage einsetzen. Die vorgelegte Resolution, welche dem Protokoll beigefügt wird, wird mit 2 redaktionellen Änderungen einstimmig beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, diese an die in der Resolution enthaltenen Personen zuzusenden.
|
Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 12. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 |
Beschlussvorlage - 55/2017 Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Rieseby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 169.000,- € erhöht und damit gegenüber bisher 3.929.900,- € auf nunmehr 4.098.900,-€ festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes erhöhen sich um 91.300,- € und damit gegenüber bisher 911.200,- € auf 1.002.500,- €. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die Nachtragshaushaltssatzung nicht.
|
Beschluss: Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 wird beschlossen.
|
Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 13. | Erlass Haushaltssatzung 2018 |
Beschlussvorlage - 56/2017 Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2018 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.
|
Es wird darauf hingewiesen, dass die Summe in § 4 der Haushaltssatzung 10.000,- € ist.
|
Beschluss: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2019 bis 2021 werden beschlossen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird
§ 2 Es werden festgesetzt :
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 13,58 Stellen § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
§ 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach §82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 10.000 EUR.
|
Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 18. | Bekanntgaben |
Da die Öffentlichkeit nicht mehr anwesend ist, kann diese über die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse nicht mehr informiert werden.
|
Jens Kolls | Christoph Stöcks |
Bürgermeister | Protokollführer |