N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Rieseby vom 13.02.2018.

Sitzungsort:  im Riesby Krog, Dorfstraße 35, 24354 Rieseby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  21.15 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Jens Kolls
Gemeindevertreter Roland Axmann
2. stellv. Bürgermeister Frank Dreves
Gemeindevertreterin Waltraut Folge
Gemeindevertreter Roger Indinger
Gemeindevertreter Peter Märten
Gemeindevertreter Bernd-Uto Püschel
Gemeindevertreter Matthias Remitz
Gemeindevertreterin Doris Rothe-Pöhls
Gemeindevertreterin Ilka Ruiz
Gemeindevertreter Heino Stüve

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Detlef Damm (entschuldigt )
Gemeindevertreterin Andrea Knippert (entschuldigt )
Gemeindevertreter Jürgen Kühl (entschuldigt )
1. stellv. Bürgermeister Hartmut Schmidt (entschuldigt )
Gemeindevertreter Hans-Josef Verhasselt (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Amtsdirektor Gunnar Bock

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
6. Einwohnerfragestunde
7. Vorschlag für die Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2019 bis 2023
  Beschlussvorlage - 6/2018
8. Bezuschussung des Betriebes des kirchlichen Friedhofes
  Beschlussvorlage - 8/2018
9. Kanalsanierungserfordernis vor Asphaltdeckenerneuerung der Landesstraße L27
  Beschlussvorlage - 60/2017
10. 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rieseby für den Bereich "Sondergebiet Einzelhandel nördlich der Kreisstraße 83, westlich des Hufeisenweges"
10.1 Erörterung zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange; Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 1/2018
10.2 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 2/2018
11. Vorhabenbezogener Bebauungsplanes Nr. 21 der Gemeinde Rieseby für den Bereich "Sondergebiet Einzelhandel nördlich der Kreisstraße 83, westlich des Hufeisenweges"
11.1 Erörterung zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange; Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 3/2018
11.2 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 4/2018
11.3 Entwurf des Durchführungsvertrages
  Beschlussvorlage - 5/2018
12. Sportstättenentwicklungsplanung Rieseby
  Beschlussvorlage - 10/2018
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
16. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.    

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.   

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt.    

zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
  • Straßenausbaubeitragssatzung – die Satzung zur Aufhebung ist fertiggestellt, sie wird im nächsten Finanzausschuss und der Gemeindevertretung behandelt.
  • Unsere Resolution zu den Straßenausbaubeiträgen ist am 29.11. an die regierungstragenden Fraktionen, den Ministerpräsidenten, die Finanzministerin, und den Innenminister geschickt worden.
    Geantwortet hat nur Herr Tobias Koch der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion. Das entsprechende Gesetz ist inzwischen verabschiedet.
  • Die Planungen für die Sanierung der Kanäle in der Dorfstraße sind in vollem Gange. Der Baubeginn ist ab Anfang April geplant.
  • Sanierung der L 27 (Abfahrt Lindaunis bis Kreisverkehr Barkelsby) ab 13. August bis Ende September 2018.
  • Sanierung der K 83 und K 58 Anfang 2019.
  • Planung für das Baugebiet hinter dem Schulenkrug – erneutes Planungsgespräch am 26.2., B-Planvorstellung im nächsten Bauausschuss und in nächster Gemeindevertretung.
  • Für Dingstock und Dorfstraße keine neuen Informationen.
  • Herr Barkholz wurde am 30. Jan. in einer kleinen Feierstunde verabschiedet. Nach Auskunft des anwesenden Schulrates Herrn Berg liegt eine Bewerbung vor, eine Terminabsprache für den Schulleiterwahlausschuss könnte demnächst stattfinden.
  • Der Breitbandzweckverband plant den Aktionszeitraum in Rieseby nach den Osterferien. Informationsveranstaltungen werden vor und während dieser Zeit stattfinden.
  • Sportpolitischer Abend des Kreissportverbandes, es ging um die Sanierung von Sportstätten im Kreisgebiet,Richtlinien für Zuschüsse des Kreises werden bis zu den Sommerferien erarbeitet, Antragstellung dann bis 01.10.18.   

zu TOP 5. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
Es liegen keine Anfragen vor.   

zu TOP 6. Einwohnerfragestunde
  • Die unzulässige Parksituation in verschiedenen Gemeindebereichen wird bemängelt. Der Bürgermeister verweist auf die Überwachungsproblematik und teilt für die Rapstedter Straße mit, dass Wohnungseigentümer die Prüfung von Stellplatzerweiterungen auf dem Wohngrundstück zugesagt haben.
  • Anwohner und Gewerbetreibende werden sobald sich die Zeiträume konkretisieren über anstehende Straßensperrungen informiert.   

zu TOP 7. Vorschlag für die Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2019 bis 2023
Beschlussvorlage - 6/2018
Im Jahr 2018 steht die Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2019 bis 2023 an. Gegenüber den vorherigen Geschäftsjahren hat sich das Verfahren zur Wahl der Schöffen nicht geändert. Die Präsidentin des Landgerichts Kiel hat gemäß § 36 Absatz 4 Gerichtsverfassungsgesetz bestimmt, dass aus der Gemeinde Rieseby eine Person vorzuschlagen ist.
Die Vorschlagsliste wird von der Gemeindevertretung aufgestellt. Für die Aufnahme in die Liste ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der Zahl der anwesenden, mindestens aber der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich.
Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen und die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Soweit sich Personen selbst bewerben, kann davon ausgegangen werden, dass sie im Falle ihrer Wahl das Amt annehmen. Wenn die Bewerber aber von Dritten vorgeschlagen werden, sollte die Annahme des Amtes im Vorhinein erklärt werden.

Herr Heinz-Günter Brochonski hat sich erneut darum beworben, in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen aufgenommen zu werden.    

Beschluss:
Als Schöffe für die Amtsperiode 2019 bis 2023 wird Heinz-Günter Brochonski vorgeschlagen.

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Bezuschussung des Betriebes des kirchlichen Friedhofes
Beschlussvorlage - 8/2018
Nach mehrjährigen Verhandlungen der Gemeinde mit der Kirchengemeinde fand am 22. Januar 2018 eine gemeinsame Gesprächsrunde zwischen Vertretern der Kirchengemeinde und der politischen Gemeinde statt, in der offensichtlich erfolgsversprechende Lösungsmöglichkeiten des Defizitsproblems des kirchlichen Friedhofsgebührenhaushaltes erörtert wurden.

Das seit 2011 aufgelaufene Defizit beträgt Ende 2017 etwas mehr als 90.000,00 €, nachdem das Jahr 2017 mit einem Defizit von ca. 16.000,00 € abgeschlossen hat, welches in dieser Höhe jedoch deutlich überdurchschnittlich ist und von der Kirche künftig auch in dieser Höhe nicht erwartet wird.

Die Kirchengemeinde hat sich bereit erklärt, als Ausgleich für die Tätigkeiten des Friedhofmitarbeiters im Bereich der Geländepflege im Umfeld der Kirche ein Drittel des zum Jahresende aufgelaufenen Betriebskostendefizites, höchstens jedoch 5.000,00 € pro Kalenderjahr und einen noch nicht bezifferten Anteil am bisher aufgelaufenen Defizit zu tragen.

Die bei der Besprechung anwesenden Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter haben sich im Anschluss an die gemeinsame Besprechung mit der Kirchengemeinde darauf verständigt, ihren Fraktionen für die kommende Sitzung der Gemeindevertretung vorzuschlagen, den Friedhofsbetrieb der Kirchengemeinde Rieseby in den kommenden 5 Jahren 2018 bis 2022 mit jährlich 7.600,00 € (76% des kommunalen Zuschusses nach Einwohnerverhältnis zu Loose) zu bezuschussen. Gemeinsam mit einem angenommenen Zuschuss der Gemeinde Loose in Höhe von 2.400,00 € (24%) würde sich ein jährlicher kommunaler Gesamtzuschuss in Höhe von 10.000,00 € errechnen, so dass sich unter Berücksichtigung der kirchlichen Beteiligung kein Defizit mehr ergeben dürfte. Ferner sollte die Gemeinde bereit sein, sich an einem gemeinsamen kommunalen Zuschuss in Höhe der Hälfte des Ende 2017 aufgelaufenen Defizits zu beteiligen. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Kirchengemeinde den Friedhofsgebührenhaushalt der Vergangenheit in gleicher Größenordnung bezuschusst, wobei die Kirchengemeinde die vorhandene Rücklage hierfür verwenden kann. Eine vertragliche oder sonstige Vereinbarung neben dieser Zuschussgewährung wird von der Gemeinde ausdrücklich nicht gewünscht.
Sodann haben noch weitere Abstimmungsgespräche stattgefunden, in deren Ergebnis sich folgende Beschlussfassung entwickelt hat:    

Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, den Friedhofsbetrieb der Kirchengemeinde Rieseby, unter Voraussetzung der Aufhebung des Beschlusses des Kirchengemeinderates Rieseby, den Friedhofsbetrieb zum 31.12.2018 zu schließen, in den kommenden 5 Jahren 2018 bis 2022, vorbehaltlich einer jährlichen Einlage von 5.000,00 € der Kirchengemeinde Rieseby und einer jährlichen Mindesteinlage von 2.400,00 € der politischen Gemeinde Loose, mit jährlich 7.600,00 € zu bezuschussen. Ferner ist die Gemeinde bereit, das bis Ende 2017 aufgelaufene Defizit mit 38% zu bezuschussen. Hierbei wird davon ausgegangen, dass das verbleibende Defizit von der Gemeinde Loose und der Kirchengemeinde Rieseby ausgeglichen wird, wobei die Kirchengemeinde die vorhandene Rücklage für ihren Anteil verwenden kann. Sollte darüber hinaus ein Defizit in einem Haushaltsjahr anfallen, wird der Wirtschaftlichkeitsbericht/Jahresabschluss zum Friedhofsbetrieb durch das Friedhofskuratorium an die Finanzausschüsse der politischen Gemeinden Rieseby und Loose übermittelt, welche ggf. eine Beschlussempfehlung zur Übernahme eines Friedhofsdefizites an die Gemeindevertretungen fast. Die endgültige Entscheidung zur Übernahme einer Defizitbeteiligung verbleibt bei den jeweiligen Gemeindevertretungen.
Eine vertragliche oder sonstige Vereinbarung neben dieser vorgenannten Beschlussfassung wird durch die Gemeinde nicht erfolgen.    

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Kanalsanierungserfordernis vor Asphaltdeckenerneuerung der Landesstraße L27
Beschlussvorlage - 60/2017

Am 29.11.2017 teilt der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV) mit, dass die Landesstraße L27 von der B203 (Kreisverkehr an der Stadtgrenze von Eckernförde) über Barkelsby und Rieseby bis nach Stubberholz eine neue Asphaltdecke erhalten soll. Der begleitende Radweg von Barkelsby bis Rieseby soll ebenfalls eine neue Asphaltdecke erhalten. Wahrscheinlich sollen bei der Fahrbahn bis zu 9 cm Asphalt abgefräst und anschließend eine neue Asphalttrag- und Asphaltdeckschicht aufgebracht werden. Die Durchführung der Arbeiten ist für die Zeit ab Ende der Sommerferien 2018 vorgesehen. Eine Verschiebung der Maßnahme wird nicht in Aussicht gestellt.

Dehalb wurde auf Grundlage des in Rieseby jüngst fertiggestellten Kanalkatasters Anfang Dezember 2017 die Zustandsbewertung und das Sanierungskonzept sowohl für den Schmutzwasser-, als auch für den Regenwasserkanal für den Straßenbereich der L27 interpretiert. Leider hat sich ein nicht unerhebliches Schadensbild offenbart. Auf den rund 600 m Straßenstrecke, in der Kanäle der Gemeinde Rieseby verlegt sind, sind nach einer ersten Bewertung folgende Baukosten für die Beseitigung der Schäden zu erwarten:

  • Schadensklassen 4 & 5:
    Offene Bauweise:         165.300 €
    Geschl. Bauweise:        32.580 €
    Summe SKL 4&5:         197.880 €
  • Schadensklasse 3:
    Offene Bauweise:         63.100 €
    Geschl. Bauweise:        41.050 €
    Summe SKL 3:                     104.150 €

Addiert man die Baunebenkosten (Planungskosten, Baugrunderkundungen, SiGeKo nach Baustellenverordnung, ggf. Beweissicherung, ggf. Vermessung…), so ergibt sich ein Aufwand von rund 350.000 €. Das Ingenieurbüro Hauck hat zur Bau-, Wege- und Umweltausschusssitzung am 23.01.2018 vorgetragen.

Es dürfte unstrittig sein, dass die L27 nebst des begleitenden Geh- und Radweges einer Sanierung bedarf. Die Gemeinden Rieseby und Barkelsby haben in den letzten Jahren mehrfach beim Straßenbaulaststräger danach verlangt. Gleichfalls ist es logisch, dass vor einer Sanierung der Oberflächen Schäden am Kanalsystem beseitigt werden müssen. Es ist aber unrealistisch, dass eine Beseitigung dieser Schäden bis zum Ende der Sommerferien 2018 umfänglich fertiggestellt ist. Zudem ist es zu empfehlen, dass über die verfüllten Baugruben über einige Monate Verkehr rollt und sie sich somit konsolidieren, bis eine neue Asphaltdecke aufgebracht wird.

Am 20.12.2017 hat zur Erörterung möglicher Vorgehensweisen eine Besprechung mit Vertretern des LBVs im Amt stattgefunden. Da die Besprechung neben den Belangen der Gemeinde Rieseby auch andere klassifizierte Straßen zum Gegenstand hatte, sei hier die Rieseby betreffende Notiz aus dem Vermerk von Herrn Andresen auszugsweise zitiert. Ein Lageplan mit der Darstellung der einzelnen Bauabschnitte wurde dem Ausschuss zur Verfügung gestellt.

Teilnehmer waren:
  • Herr Lohmann (LBV)
  • Herr Lingrön (LBV)
  • Herr Kolls (Bürgermeister Rieseby)
  • Herr Jordan (Bauamt)
  • Herr Eggers (Bauamt)
  • Herr Andresen (Bauamt)
  1. L27 von B203 Barkelsby bis Stubberholz
Betroffene Gemeinden: Rieseby + Barkelsby
Die L27 soll in 4 Bauabschnitten saniert werden (Termine noch nicht fest!!)
  • Abschnitt 080 Rieseby – Stubberholz (Umsetzung letzte Sommerferienwoche 2018)
  • Abschnitt 070 innerorts Rieseby (Umsetzung 2019 nach Kanalsanierung durch die Gemeinde Rieseby)
  • Abschnitt 060 Rieseby – K58 (Umsetzung innerhalb der 4 Wochen nach den Sommerferien 2018)
  • Abschnitt 050 K58 – Kreisverkehr B203 (Umsetzung innerhalb der 4 Wochen nach den Sommerferien 2018)
In Barkelsby muss die Gemeinde kurzfristig noch prüfen, ob innerorts in der L27 Kanalsanierungen erforderlich sind. Wenn ja, dann müssen diese bis Mitte August 2018 durchgeführt werden.

An der Baustrecke der L27 befinden sich (nicht abschließende Aufzählung):
  1. in Barkelsby
      • ein kleines Gewerbegebiet (Seelbarg)
      • ein Metallbauer (Klaus Damm)
      • ein Restaurant Adria, Riesebyer Straße 1
      • die Freiwillige Feuerwehr, Riesebyer Straße 3
      • der Kindergarten, Riesebyer Straße 3
      • drei Tischlereien (innerorts W.Petersen, Thietje und Petersen im Ortsteil Kratt an der freien Baustrecke)
  2. in Rieseby
      • ein Milchviehbetrieb (Reimer Köhn, Moorholz)
      • ein Zimmereibetrieb im Ortsteil Basdorf (Zimmerei Werner)
      • der Bahnhof
      • eine Tankstelle
  1. K83 von Kosel bis Rieseby (Bahnübergang)
    Kreis und LBV haben sich abgestimmt und die Deckensanierungsmaßnahme nach 2019 verschoben. In 2018 wird die Gemeinde Rieseby innerorts (Dorfstraße) Kanalsanierungen betreiben. Die Kopflöcher und Rohrgräben werden mit Tragschichtasphalt bis OK Decke geschlossen.
  2. K59 von Rieseby über Saxtorf bis K58
    Kreis und LBV haben sich abgestimmt und die Deckensanierungsmaßnahme nach 2019 verschoben. In 2018 wird die Gemeinde Rieseby innerorts (Saxtorfer Weg) Kanalsanierungen betreiben. Die Kopflöcher und Rohrgräben werden mit Tragschichtasphalt bis OK Decke geschlossen.
Die Kanalsanierungen der Gemeinde Rieseby in der Dorfstraße werden im April 2018 nach Aufhebung der Umleitung der B76-Baustelle beginnen und bis Ende 2018 stattfinden. Planungsbüro der Gemeinde ist das Büro Hauck, ausführende Firma für die K83- und K59- Bereiche ist Firma WeVo. Ob Firma WeVo auch die Sanierungen der Kanäle in der L27 erledigen wird, muss noch geklärt, politische Beschlüsse müssen eingeholt werden. Durch die Kanalsanierungen der Gemeinde und die im August / September stattfindenden Straßenbauarbeiten an der L27 wird es durch quasi doppelte Umleitungen erhebliche Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs geben. Dieser Umstand macht eine akribische Planung der Vollsperrungen erforderlich.

Zusammenfasend ist also folgendes geplant (Änderungen vorbehalten):
  • Umleitung B76 bis Mai 2018
  • Baubeginn Kanalsanierungen in Peripherie der Dorfstraße, zunächst ohne Vollsperrung:
    Anfang April 2018
  • Kanalsanierungen in der Dorfstraße mit Vollsperrungen: Ab Mai 2018
  • Asphaltdeckenerneuerung L27 mit Vollsperrungen in Abschnitten: Ab 13.08.2018 bis Ende September 2018 (ohne Innerortsstrecke).
  • Kanalsanierungen in der L27 innerorts: Ende 2018 bis Anfang 2019
  • Zusätzlich: Herstellung des Leerrohrnetzes für die Breitbandversorgung überall dort, wo eine Verlegung im begleitenden Geh- und Radweg von Kreis- und Landesstraße vorgesehen ist: Anfang bis Mitte 2019
  • Asphaltdeckenerneuerungen an K83 von Kosel bis Bahnübergang Rieseby, K59 von Rieseby bis K58 und L27 innerorts in Rieseby Mitte bis Ende 2019

Es ist ersichtlich, dass es einer umfassenden Koordination sämtlicher Maßnahmen bedarf. Es wird wohl aber trotz aller Planungen zu erheblichen Verkehrsbehinderungen kommen und die Erreichbarkeit von Gewerbetreibenden, Schule und Privathaushalten wird teilweise sehr eingeschränkt. Jedoch muss die Gemeinde nunmehr zunächst beraten, ob die Kanalsanierungen in der L27 durchgeführt werden sollen.

Herr Andresen regt an, dass die Gemeindevertretung eine Abordnung von 2-3 Gemeindevertretern bestimmt, die den Bürgermeister bei den gemeindlichen Planungen der Verkehrsführung von Umleitungen etc. unterstützt.   


Beschluss:

Es wird beschlossen, die erforderlichen Sanierungen schadhafter Kanäle in der L27 vorbereitend zur Asphaltdeckenerneuerung des Landes Schleswig-Holstein der L27 durchzuführen. Erforderliche Mittel werden über den Vermögenshaushalt (Gebührenhaushalt) bereitgestellt. Die Beratung über die Art der Finanzierung wird in den Finanzausschuss verwiesen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, einen Planungsauftrag sowie erforderliche Bauaufträge zu vergeben.

Als Unterstützung des Bürgermeisters für die Planung der Verkehrsführung im Bauablauf wird eine Abordnung gebildet, die aus einer fraktionenberücksichtigende Auswahl der Mitglieder des Bauausschusses besteht.   


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rieseby für den Bereich "Sondergebiet Einzelhandel nördlich der Kreisstraße 83, westlich des Hufeisenweges"

zu TOP 10.1 Erörterung zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange; Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 1/2018
Mit Schreiben der Amtsverwaltung vom 30.05.2017 wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung im Rahmen der Festlegung des erforderlichen Umfangs- und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung durchgeführt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand am 12.06.2017 in Rieseby statt. Durch das Planungsbüro Springer wurden die eingegangenen Stellungnahmen in der Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses kurz zusammenfassend erläutert. Die wesentlichen Inhalte sind bereits direkt mit in den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss eingeflossen.   

Beschluss:
Die während der frühzeitigen Beteiligung abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nimmt die Gemeinde zur Kenntnis.    

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10.2 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussvorlage - 2/2018
Siehe Beschlussvorlage 01/2018.

Die während der frühzeitigen Beteiligung abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nimmt die Gemeinde zur Kenntnis.  

Beschluss:
  1. Der Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Sondergebiet Einzelhandel nördlich der Kreisstraße 83, westlich des Hufeisenweges" und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen/ zu beteiligen.  

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Vorhabenbezogener Bebauungsplanes Nr. 21 der Gemeinde Rieseby für den Bereich "Sondergebiet Einzelhandel nördlich der Kreisstraße 83, westlich des Hufeisenweges"

zu TOP 11.1 Erörterung zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange; Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 3/2018
Mit Schreiben der Amtsverwaltung vom 30.05.2017 wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung im Rahmen der Festlegung des erforderlichen Umfangs- und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung durchgeführt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand am 12.06.2017 in Rieseby statt. Das Planungsbüro Springer hat die eingegangenen Stellungnahmen in der Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses kurz zusammenfassend erläutert. Die wesentlichen Inhalte sind bereits direkt mit in den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss eingeflossen.   

Beschluss:
Die während der frühzeitigen Beteiligung abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nimmt die Gemeinde zur Kenntnis.     

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11.2 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussvorlage - 4/2018
Siehe Beschlussvorlage 03/2018.

Die während der frühzeitigen Beteiligung abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nimmt die Gemeinde zur Kenntnis.
Eine mögliche Einschränkung von Werbeanlagen soll im weiteren Verfahren erörtert werden.

Beschluss:
1.) Der Entwurf des Vorhabenbezogener Bebauungsplanes Nr. 21 der Gemeinde Rieseby für den Bereich "Sondergebiet Einzelhandel nördlich der Kreisstraße 83, westlich des Hufeisenweges" für und die Begründung sowie der VEP werden mit der Maßgabe gebilligt, dass der Leergutkäfig im hochbaulichen Entwurf Berücksichtigung findet.
2.) Der Entwurf des Planes und die Begründung sowie der VEP sind nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen/ zu beteiligen. 

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11.3 Entwurf des Durchführungsvertrages
Beschlussvorlage - 5/2018
Für Projekte, die in der Hand eines Vorhabenträgers liegen, wird das Instrument des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gewählt. Dieses Instrument des § 12 Baugesetzbuch (BauGB) verbindet Elemente eines Bebauungsplanes mit einem Erschließungsvertrag und einer vertraglichen Baupflicht (Durchführungsvertrag).

Die Gemeinde kann durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung der Vorhaben- und Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben- und Erschließungsplan) bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise verpflichtet (Durchführungsvertrag). Der Durchführungsvertrag ist vor dem Satzungsbeschluss zu schließen (§ 13 Abs. 1 BauGB).

Der von dem Vorhabenträger erarbeitete und mit der Gemeinde abgestimmt Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) wird Bestandteil des von der Gemeinde beschlossenen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.

Laut Auskunft des Innenministerium gilt folgender Leitgedanke:
Der Durchführungsvertrag ist Gegenstand der Abwägung, weil er Teil des VEP ist. Daraus ergibt sich, dass er öffentlich beschlossen wird.
Jedoch ist das Informationsfreiheitsgesetz zu berücksichtigen (Eventuelles schwärzen von Daten ist somit erforderlich). Der vorhabenbezogene Bebauungsplan, der VEP und der Durchführungsvertrag müssen sich entsprechen.   
Die Gemeindevertretung erörtert einzelne (überwiegend redaktionelle) Änderungen, die in den Entwurf eingearbeitet werden.   

Beschluss:
Dem vorliegenden Entwurf des Durchführungsvertrages wird mit den Änderungen zugestimmt.   

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Sportstättenentwicklungsplanung Rieseby
Beschlussvorlage - 10/2018
Die Firma ikps, Herr Schabert, hatte, wie von der Gemeindevertretung beschlossen, den Auftrag erhalten, eine Sportstättenentwicklungsplanung für Rieseby zu erstellen. Diese ist nun abgeschlossen und wird präsentiert.    

Beschluss:

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 16. Bekanntgaben
Der Bürgermeister stellt die Öffentlichkeit her und teilt die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse mit.    


Gunnar Bock  Jens Kolls 
Protokollführer  Bürgermeister