Sitzungsort: | im Riesby Krog, Dorfstraße 35, 24354 Rieseby |
Beginn der Sitzung: | 19.00 Uhr |
Ende der Sitzung: | 22.45 Uhr |
Bürgermeisterin Doris Rothe-Pöhls |
Gemeindevertreter Roland Axmann |
Gemeindevertreter Thorsten Bastian |
Gemeindevertreterin Uta Brandenburg |
Gemeindevertreter Jörg Drenkov |
Gemeindevertreter Frank Dreves |
1. stellv. Bürgermeister Frank Frühling |
Gemeindevertreter Norbert Koberg |
Gemeindevertreter Jens Kolls |
Gemeindevertreter Kai Lemke |
Gemeindevertreter Peter Märten |
2. stellv. Bürgermeister Bernd Mordhorst |
Gemeindevertreter Arndt Pöhls |
Gemeindevertreter Enriquè Ruiz Hampel |
Gemeindevertreterin Christine Scheller |
Gemeindevertreter Martin Schlierkamp |
Gemeindevertreter Hartmut Schmidt |
Gemeindevertreterin Katharina Schmidt |
Gemeindevertreterin Sabine Schultze |
Gemeindevertreter Hans-Josef Verhasselt |
Verwaltung Amelie Jöhnk |
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks |
Gast Fynn Hoff-Hoffmeyer-Zlotnik |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Bericht der Bürgermeisterin und der Ausschussvorsitzenden |
5. | Anfragen der Gemeindevertreter/innen |
6. | Einwohnerfragestunde |
7. | Weiteres Vorgehen zum Bebauungsplan Nr. 17 "Windpark Saxtorf" |
Beschlussvorlage - 83/2018 | |
8. | Antrag auf Ausnahme von der Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 17 "Windpark Saxtorf" |
Beschlussvorlage - 3/2019 | |
9. | Einwohnerantrag zu "Belastungen aus der Erschließung des Bebauungsplans Nr. 20" (südlich Schulenkrug) |
Beschlussvorlage - 84/2018 | |
10. | Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf der Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplans des Landes S.-H. |
Beschlussvorlage - 69/2018 | |
11. | Absichtserklärung zur Gründung einer Klimaschutzagentur |
Beschlussvorlage - 62/2018 | |
12. | Benennung der neuen Straße im Neubaugebiet südlich der Straße Dingstock und westlich des Saxtorfer Weges (B-Plan Nr. 23) |
Beschlussvorlage - 79/2018 | |
13. | Benennung der neuen Straße im Neubaugebiet südlich der Straße Am Schulenkrug und westlich der Straße Heidkoppel (B-Plan Nr. 20) |
Beschlussvorlage - 2/2019 | |
14. | Bezuschussung des Betriebes des kirchlichen Friedhofes in Sieseby |
Beschlussvorlage - 4/2019 | |
15. | Verzicht auf die Aufnahme eines Darlehens |
Beschlussvorlage - 76/2018 | |
16. | 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Rieseby für den gemeindlichen Kindergarten |
Beschlussvorlage - 59/2018 | |
17. | Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2018, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2018 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben |
18. | Erlass Haushaltssatzung 2019 |
19. | Antrag auf Zuschuss der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Rieseby für die Anschaffung eines Rasentreckers |
20. | Beschlussfassung über die Entsendung von drei Mitgliedern in den Kindergartenausschuss des ev. Kindergartens Rieseby sowie Benennung je einer persönlichen Stellvertretung |
21. | Besetzung der Wahlvorstände sowie die Bestimmung der Wahllokale für die Europawahl am 26. Mai 2019 |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
29. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Die Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Die Bürgermeisterin, Doris Rothe-Pöhls, beantragt den Antrag der Anwohner aus der Heidkoppel dem TOP 8 (Einwohnerantrag zu "Belastungen aus der Erschließung des Bebauungsplans Nr. 20" (südlich Schulenkrug)) hinzuzufügen, da der Antrag sachlich eng mit dem TOP verbunden ist.
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Ja-Stimmen | :19 |
Nein-Stimmen | :1 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Die Bürgermeisterin, Doris Rothe-Pöhls, beantragt die Tagesordnung um die Vorlagen "23/2019 und 21/2019" als neuen TOP 27 und 28 im nichtöffentlichen Teil zu erweitern.
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Ja-Stimmen | :20 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Gemeindevertreter, Frank Dreves, beantragt den Tagesordnungspunkt 26 (Vorlage 3/2019) nicht wie vorgeschlagen, nicht öffentlich, sondern öffentlich als neuen TOP 8 zu behandeln.
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Ja-Stimmen | :20 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Es wird beschlossen, die Tagesordnungspunkte 22 bis 28 nicht öffentlich zu behandeln.
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Ja-Stimmen | :20 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt.
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zu TOP 4. | Bericht der Bürgermeisterin und der Ausschussvorsitzenden |
Der Bericht der Bürgermeisterin erfolgt zu folgenden Punkten:
Der Bauausschussvorsitzende spricht in seinem Bericht folgende Punkte an:
Der Finanzausschussvorsitzende berichtet über folgende Punkte:
Der Sozialausschussvorsitzende teilt aus der letzten Ausschusssitzung folgendes mit:
Gemeindevertreter Schmidt informiert zur Dorfwoche 2019:
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zu TOP 5. | Anfragen der Gemeindevertreter/innen |
Gemeindevertreterin Scheller:
Gemeindevertreter Ruiz-Hampel
Gemeindevertreter Frühling:
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zu TOP 6. | Einwohnerfragestunde |
Herr Petersen, Anwohner Schulenkrug, fragt nach der späteren Straßenführung des Neubaugebietes Heidkoppel/ Schulenkrug. Herr Axmann informiert, dass die Straßenführung zum Neubaugebiet als Hauptverkehrsstraße über den Schulenkrug laufen wird, dies ist im Bauplan so vorgesehen. Sonderfahrzeuge wird ein direkter Zugang über die Heidkoppel möglich sein. Herr Schmidt teilt ergänzend mit, dass diese Straßenführung so lange Bestand haben wird, wie es die Kleingärten gibt. Herr Polke, Anwohner Schulenkrug, fragt, ob die Straße des Schulenkruges überhaupt für eine solche Nutzung ausgelegt ist, da Kinder auf der Straße spielen und Tempo 30 oft nicht eingehalten wird. Er bittet bei der Neubauplanung um eine vermehrte Berücksichtigung der vielen Kinder im Schulenkrug. Herr Kolls verweist in diesem Zusammenhang auf die existierende Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h, die für fast alle Straßen im Dorf gilt.
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zu TOP 7. | Weiteres Vorgehen zum Bebauungsplan Nr. 17 "Windpark Saxtorf" |
Beschlussvorlage - 83/2018 Am 28.08.2018 wurde im Rahmen der Sitzung der Gemeindevertretung die vom Ing.-Büro Holst erarbeitete Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für den Windpark Saxtorf vorgestellt. Überdies wurde im Rahmen dieser Sitzung für das betroffene Gebiet eine Veränderungssperre erlassen. Die von der Gemeinde beantragte einjährige Zurückstellung der anhängigen Bauanträge lief Anfang September 2018 aus. Um den Bebauungsplan inhaltlich zu konkretisieren, ist das weitere Vorgehen festzulegen. Die Gemeinde hat mit dem Ing.-Büro IPP, Kiel, die Bauleitplanung für den damals noch vorhabenbezogenen Bebauungsplan begonnen. Zwischenzeitlich hat die Gemeinde das Verfahren in einen Angebots-Bebauungsplan umgestellt und unter Beachtung der angepassten Vorrangflächen durch das Land den Geltungsbereich vergrößert. Auf dieser Basis ist mit dem Planungsbüro eine neue Honorarvereinbarung zu treffen. Weiterhin ist zu beachten, dass im Rahmen der Bauleitplanung verschiedene Nachweise zu erbringen sind. Hierzu gehört u. a. ein Gutachten zur Konfliktbewertung von Flora und Fauna. Hier wäre von der Gemeinde ein entsprechendes Büro auszuwählen und der Untersuchungsumfang in Abstimmung mit dem Städteplaner festzulegen. Weiterhin wären durch den Städteplaner die Planunterlagen für die frühzeitig Behördenbeteiligung (Scoping) und der danach folgenden frühzeitigen Bürgerbeteiligung vorzubereiten. Im Rahmen der Zurückstellung der Bauanträge erfolgte der Hinweis, dass es evtl. zu einem Verstoß gegen das Entwicklungsgebot aus § 8 (2) Satz 1 BauGB kommen kann, wenn er Flächennutzungsplan nicht mit geändert wird. Der Flächennutzungsplan, aus dem sich der Bebauungsplan zu entwickeln hat, stellt derzeit noch eine andere Nutzung (landwirtschaftliche Nutzung) dar. Dieser ist zur Rechtsklarheit im Parallelverfahren mit anzupassen. Der hierfür notwendige Aufstellungsbeschluss ist für die nächste Sitzung entsprechend vorzubereiten. Ziel der Beratung soll die Festlegung der weiteren Vorgehensweise sein, damit der Bauleitplan zielführend weiter entwickelt werden kann.
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Gemeindevertreter Frank Dreves stellt den Antrag, die Beschlussempfehlung aus dem Bauausschuss bei 3. Punkt um den Satz "Jede Fraktion hat die Möglichkeit zu jedem erforderlichen Gutachten ein Büro zu benennen, welche an der Ausschreibung beteiligt werden" zu ergänzen.
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Beschluss: Im Bauleitplanverfahren des B-Plans Nr. 17 "Windpark Saxtorf" soll wie folgt weiter verfahren werden:
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Ja-Stimmen | :10 |
Nein-Stimmen | :10 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird abgelehnt. |
Die Bürgermeisterin stellt den Antrag, über die Empfehlung des Bauausschusses abzustimmen.
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Ja-Stimmen | :10 |
Nein-Stimmen | :10 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird abgelehnt. |
zu TOP 8. | Antrag auf Ausnahme von der Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 17 "Windpark Saxtorf" |
Beschlussvorlage - 3/2019 Mit Datum vom 08.01.2019, beim Amt Schlei-Ostsee am 14.01.2019 eingegangen, begehrt die Fa. Ökotec folgendes Begehren: Die BSW beabsichtigt vor dem Hintergrund der letzten Abstimmung mit der Gemeinde ihre Planung anzupassen und einen Antrag auf Genehmigung von 4 WEA mit einer Gesamthöhe von nur noch 180 m erarbeiten zu lassen. Der planungstechnische Aufwand dafür ist sehr umfangreich und wird erhebliche Kosten verursachen. Daher bitten wir die Gemeinde vorab um eine verbindliche Aussage, ob sie die Ausnahme von der Veränderungssperre nach §14 Abs. 2 BauGB in Aussicht stellt, wenn der Genehmigungsantrag auf 180 m Gesamthöhe (rechtsverbindlich) eingereicht wurde und dieser Antrag im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange der Gemeinde vom LLUR zur Erteilung des Einvernehmens vorgelegt wird. Insbesondere vor dem Hintergrund der stattgefundenen Neuwahlen und dem damit verbundenen geänderten Stimmenverhältnissen in der Gemeindevertretung bitten wir um Verständnis, dass wir diese Anfrage an Sie richten. Über eine Rückmeldung bis Ende Februar würden wir uns freuen, um weitere Verzögerungen in dem jetzt bereits mehrere Jahre andauernden Planungsprozess für das Projekt zu vermeiden. Gern stehen wir in dieser Frage auch für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Am 18.01.2019 wurde durch die Plan 8 GmbH per Mail mitgeteilt, dass diese sich dem o. g. Antrag für die von ihnen geplanten zwei Windkraftanlagen inhaltlich anschließen. Gemäß § 14 (2) BauGB kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Genehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde. Ob öffentliche Belange einem Vorhaben nicht entgegenstehen und somit eine Ausnahme von der Veränderungssperre zulässig ist, kann nur beurteilt werden, wenn die planerischen Vorstellungen nicht mehr völlig offen sind (z.B. BVerwG, Urt. v. 19.02.2004 aaO, juris Rn. 28). Durch die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung des Ing.-Büros Holst, wurde sich zu einer möglichen Höhenentwicklung der Windkraftanlagen im Geltungsbereich des B-Plans Nr. 17 "Windpark Saxtorf" geäußert. Da sich das Ausschreibeverfahren in einem dynamischen Prozess befindet, ist die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung im Laufe des Verfahrens neu zu prüfen. Derzeit liegen neben der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung keine weiteren verbindlichen Beschlüsse der Gemeinde Rieseby zur Höhenentwicklung und/oder den möglichen Standorten im Windpark vor. Diese können, je nach Ergebnis weiterer Untersuchungen und Gutachten ggf. noch Differenzieren.
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Gemeindevertreter Frank Dreves stellt gemäß § 25(1) Geschäftsordnung für die WGR den Antrag auf namentliche Abstimmung.
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Beschluss: Dem Antrag der Fa. Ökotec vom 08.01.2019 und dem Antrag der Plan 8 GmbH vom 18.01.2019 auf Erteilung einer Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 (2) BauGB wird zugestimmt.
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Ja-Stimmen | :10 |
Nein-Stimmen | :10 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird abgelehnt. |
Namentliche Abstimmung | Ja | Nein | Enth |
Herr Arndt Pöhls | X |
Frau Christine Scheller | X |
Herr Enriquè Ruiz Hampel | X |
Herr Hartmut Schmidt | X |
Herr Martin Schlierkamp | X |
Frau Katharina Schmidt | X |
Frau Sabine Schultze | X |
Herr Hans-Josef Verhasselt | X |
Herr Jens Kolls | X |
Herr Norbert Koberg | X |
Herr Peter Märten | X |
Herr Kai Lemke | X |
Herr Bernd Mordhorst | X |
Herr Jörg Drenkov | X |
Frau Uta Brandenburg | X |
Herr Frank Dreves | X |
Herr Frank Frühling | X |
Herr Roland Axmann | X |
Herr Thorsten Bastian | X |
Frau Bürgermeisterin Doris Rothe-Pöhls | X |
zu TOP 9. | Einwohnerantrag zu "Belastungen aus der Erschließung des Bebauungsplans Nr. 20" (südlich Schulenkrug) |
Beschlussvorlage - 84/2018 Über diesen Tagesordnungspunkt wurde bereits kurz auf der Sitzung der Gemeindevertretung vom 05.12.2018 beraten. Die Gemeindevertretung hat beschlossen, den Antrag der Interessengemeinschaft "Am Schulenkrug" zur weiteren Prüfung an den Bau-, Wege- und Umweltausschuss zu verweisen. Zur Sachverhaltsdarstellung wird auf die Beschlussvorlage 73/2018 verwiesen.
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Gemäß Beschluss unter TOP 2 "Änderungsanträge zur Tagesordnung", wird der unten aufgeführte Antrag der Anwohner aus der Heidkoppel dem TOP hinzugefügt und beraten. Frau Knecht erläutert ihren Antrag vom 18.02.2019 und bittet die Bürger mehr zu informieren. Sie wünscht ihren gestellten Antrag und die jeweiligen Baupläne durchzulesen sowie um eine schriftliche Antwort. Meike Tiedje + Hauke Ohland Kirsten Knecht An Antrag der Anwohnergemeinschaft Heidkoppel zur Gemeindevertretersitzung am 21.02.2019 zur Aufnahme als Tagesordnungspunkt und Beschlussfassung Antrag: Die Anwohner der Heidkoppel beantragen: 1. Den Baustellenverkehr ab Beginn der Hochbaumaßnahmen über die Heidkoppel dauerhaft einzustellen. 2. Das absolute Halteverbot ist bei einem frühem Abschluss der Tiefbauarbeiten umgehend aufzuheben. 3. Eine Verlängerung des bestehenden Halteverbots über das derzeit angezeigte Datum wird es nicht geben. Begründung: Mit der im Bebauungsplan Nr. 20 (Heidegarten) durchzuführenden Erschließung wurde ab dem 18.10.2018 begonnen. Der gesamte Bauverkehr wurde dabei über die Straße "Heidkoppel" durchgeführt. Da es sich um Fahrzeuge weit oberhalb der 7,5 t Klasse handelt, wurde der Sandweg (Heidkoppel/Kleingartengelände) zu 50% mit Stahlplatten bewährt. - Anlieferung der nötigen Baufahrzeuge, unter anderem Kettenbagger, Radlader usw. - Bewährung der Zufahrt mit Metallplatten durch den Raupenbagger - Von ca. Ende Oktober bis Mitte November täglich von Montag bis Freitag ca. 40 Touren Kies - Es handelte sich um Traktoren der 10-20 t Klasse und Tandemhänger der 20 t Klasse. Also wieder pro Tour ca. 30 - 40 t Gesamtgewicht. Besonders die Traktoren sind eine massive Belastung.Durch den Lärm und die starken Vibrationen über das Erdreich entstehen hier Emissionen, denen die Anwohner ununterbrochen ausgesetzt sind. Hier wäre eine Prüfung der zulässigen Belastung von 60 dB an Baustellen in Wohngebieten sicherlich nötig gewesen. Die Belastungsgrenze der Heidkoppel ist mit dem Ende der Tiefbauarbeiten absolut erreicht, da die extremen Emissionen des Tiefbaues, die Emissionen durch Hochbaumaßnahmen deutlich übersteigen. Es gibt ein Recht auf Ruhe, es gibt kein Recht auf Lärm Sonstiges: Für die Richtigkeit dieses Antrages zeichnen: Im Original gezeichnet durch. l. Meike Tiedje 2-Hauke Ohland 3. Kirsten Knecht Rieseby, den 18.02.2019 Diesem Antrag ist eine Unterschriftenliste der Unterstützer beigefügt. Gemeindevertreter Frank Frühling stellt den Antrag, so abzustimmen, wie es der Bauausschuss empfohlen hat, da der vorliegende Antrag der Anlieger "Heidkoppel" vom 18.02.2019 keine neuen Erkenntnisse beinhaltet, nicht der Empfehlung vom Bauausschuss zu folgen. Innerhalb der Gemeindevertretung besteht Einigkeit darüber, so zu verfahren.
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Beschluss: Dem Antrag der Interessensgemeinschaft "Am Schulenkrug" auf verkehrliche Anbindung des Baugebiets für den Baustellenverkehr (Erschließung und Hochbau) wird zugestimmt. Es soll für die Zeit der Bauphase in der Heidkoppel eine verkehrsrechtliche Anordnung auf 30 km/h erfolgen. Die 3 verkehrsrechtlichen Forderungen in dem Antrag der Anlieger "Heidkoppel" vom 18.02.2019 können nicht berücksichtigt werden.
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Ja-Stimmen | :17 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :3 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf der Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplans des Landes S.-H. |
Beschlussvorlage - 69/2018 Mit der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes am 27. Mai 2016 wurden die Landschaftsrahmenpläne in Schleswig-Holstein wieder eingeführt. Landschaftsrahmenpläne enthalten die überörtlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf regionaler Ebene. Daneben besteht nach wie vor das Landschaftsprogramm Schleswig-Holstein aus dem Jahre 1999, das die überörtlichen konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den Bereich des gesamten Landes Schleswig-Holstein darstellt. Landschaftsrahmenpläne haben keine unmittelbare verbindliche Rechtswirkung gegenüber Privatpersonen. Sie sind jedoch bei Planungen und Verwaltungsverfahren, die sich auf Natur und Landschaft auswirken können, zu berücksichtigen. Sie stellen insbesondere für den Natur- und Artenschutz eine wichtige planerische Grundlage dar. Die bestehenden Landschaftsrahmenpläne in Schleswig-Holstein stammen aus den Jahren 1998 bis 2005. Nach § 9 Absatz 4 Bundesnaturschutzgesetz sind Landschaftsrahmenpläne fortzuschreiben, sobald und soweit dies erforderlich ist. Dieses Erfordernis ergibt sich zum einen aus der Novellierung des Landesplanungsgesetzes 2014, mit der in Schleswig-Holstein die Planungsräume neu gefasst wurden. Zum anderen begründen neue oder weiter entwickelte rechtliche Rahmenvorgaben, tatsächliche Veränderungen in der Landschaft oder auch die hieraus erwachsenen neuen fachlichen Erkenntnisse das Erfordernis zur Fortschreibung der Landschaftsrahmenpläne. Zudem bereitet die Landesplanungsbehörde derzeit die Fortschreibung der Regionalpläne vor. Ein zeitlicher Vorlauf der Landschaftsrahmenpläne ermöglicht es, die raumbedeutsamen Inhalte nach § 10 Abs. 1 BNatSchG unter Abwägung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen nach Maßgabe des Landesplanungsgesetzes in die Regionalpläne zu übernehmen.
Im Rahmen des Verfahrens wurde geregelt, dass es für das Beteiligungsverfahren nur eine Papierausfertigung für die Kommunen gibt. Alle Unterlagen stehen ausschließlich digital im Internet zur Einsicht. Diese können dort eingesehen oder heruntergeladen werden. Ebenso gibt es eine interaktive Karte, in der Strecken und Flächen gemessen und verschiedene Informationen ein- und ausgeblendet werden können. Privatpersonenkönnen dort auch Ihre Stellungnahmen abgeben. Für die Kommunen erfolgt dies über das Amt. Alle Informationen finden Sie unter: In der Zeit vom 01.10.2018 bis einschl. 28.02.2019 besteht die Möglichkeit eine Stellungnahme zu den vorliegenden Unterlagen abzugeben.
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Im Bauausschuss wurde beschlossen, durch eine Arbeitsgruppe bis zur heutigen Sitzung eine Stellungnahme zu erarbeiten. Es liegen Einzelstellungnahmen für die Bereiche "Biotopverbund", "Fracking" und "Kiesabbau" vor. Herr Ruiz Hampel, beantragt nur zu den Stellungnahmen "Kiesabbau" und "Fracking" abzustimmen. Herr Frühling beantragt über die beiden genannten Stellungnahme und der Stellungnahme "Biotopverbund" en`bloc abzustimmen. Da der Antrag von Herrn Frank Frühling der weiter gehende ist, wird über diesen zuerst abgestimmt. |
Beschluss: |
Es wird beschlossen, über die Stellungnahmen "Fracking" und "Kiesabbau" abzustimmen.
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Ja-Stimmen | :10 |
Nein-Stimmen | :10 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird abgelehnt. |
Gemeindevertreterin Christine Scheller beantragt, über die jeweiligen Stellungnahmen separat abzustimmen. Gemeindevertreter Frank Dreves beantragt für die WGR, im Falle der Zustimmung des Antrages von Frau Scheller, namentlich abzustimmen.
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Es wird beschlossen, über die jeweiligen Stellungnahmen separat abzustimmen.
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Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :2 |
Enthaltungen | :6 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Es wird beschlossen, eine Stellungnahme zum Thema "Biotopverbund" im Rahmen der Neuaufstellung der Landschaftsrahmenpläne des Landes S.H. abzugeben. Stellungnahme zum Landschaftsrahmenplan Bedeutung von Windanlagen für die Landschaft Der LRP betont ausdrücklich (Kap. 5, Landschaftswandel), dass sich die Landschaft durch die Aufstellung von WKA visuell verändert und fügt hinzu, dass dadurch auch Auswirkungen auf das Naturerleben und den Zustand von Natur, Boden, Wasser und Luft bewirkt werden. Hinzu kommt die weitere Beeinträchtigung der Landschaft durch zusätzliche Stromversorgungsmaßnahmen. Es wird auf die Versiegelungswirkungen für den Strommastenbau verwiesen. Die weit größere Versiegelung durch Zuwegungen, Arbeitsflächen- und Fundamentbau bei WKA wird jedoch nicht erwähnt, obwohl sie systematisch hier angefügt werden müsste, da im selben Absatz über den großflächigen Zubau von WKA innerhalb eines relativ kurzen Zeitraums berichtet wird. Zur visuellen Wirkung kommt laut LRP die potentielle Gefährdung der Avifauna hinzu. Die Gesamtbeurteilung benennt also negative Wirkungen explizit, wobei hier die besondere Belastung sensibler Bereiche, wie sie auf der Fläche Saxtorf vorhanden sind, noch nicht einmal einbezogen werden. Unzerschnittene und verkehrsarme Räume (UZVR) In Kap. 2.2.1 verweist der LRP ausdrücklich auf die Bedeutung von UZVR hin. Die Schwansener Ostseeküstenlandschaft (Tab. 9)gehört danach zu den größten unzerschnittenen Räumen des Landes, wobei der darin liegende Bereich Saxtorf zusätzlich noch vollständig verkehrsfrei ist. Der Bericht betont, dass die "Artenvielfalt eines Lebensraumes und die Erhaltung von Populationen unmittelbar auch mit dessen Größe zusammenhängen". Demnach ist "eine Landschaft mit großen UZVR ein eigenständiges Schutzgut der Landschaftsplanung". Da die Schwansener Ostseeküstenlandschaft in ihrer Gesamtheit bereits eine UZVR darstellt, muss der Bereich Saxtorf, der außerdem völlig verkehrsfrei ist, einen noch höheren Stellenwert haben. Die Verpflichtung zur Erhaltung solcher Räume folgt aus § 1, Abs.2, Nr.1 BNatSchG, wonach lebensfähige Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten zu erhalten sowie Wanderungen und Wiederbesiedlungen zu ermöglichen sind Biotope Der LRP folgt in der Beurteilung wichtiger Biotop-Verbundsysteme im wesentlichen dem Umweltbericht von 2016 (detailreicher als der Bericht 2018), wonach sich auf dem geplanten Windpark Saxtorf ein wichtiges Biotopsystem befindet. Die Bereiche Saxtorfer Moor und Kollholz haben demnach für die Entwicklung von Biotopkomplexen als Gebiete hoher Komplexität und Großflächigkeit eine besondere Bedeutung. Siehe oben § 1, Abs.2, Nr.1 BNatSchG, der den Zusammenhang zwischen wichtigen Flächen dieser Art verlangt, damit es zum Austausch bzw. zur Wanderung zwischen den Bereichen kommen kann. Daraus folgt, dass der Bau von Windanlagen inklusive Zuwegungs- und Arbeitsflächen sowie der besonders großen Fundamente zwischen einzelnen Biotopflächen den erklärten Zweck des oben genannten Paragraphen bzw. die Forderungen des Umweltberichts erkennbar konterkariert. Im Abschnitt über die UZVR wird in diesem Zusammenhang von der "Verinselung" von Lebensräumen gesprochen, die zu vermeiden bzw. zu unterbinden sei. Der Bau von Windanlagen mit ihrem bezüglich des Flächenverbrauchs quasi-industriellen Charakter müßte sich demnach zwischen den Teilflächen eines entwicklungsfähigen Biotop-Verbundsystems grundsätzlich ausschließen. Siehe auch Tab. 5 "Gebiete, die die Voraussetzung für eine Unterschutzstellung als Landschaftsschutzgebiet erfüllen", in der die Schwansener Ostseeküste und das Rußlandmoor mit Umgebung genannt werden. Noch nicht einbezogen in die Beurteilung sind die Knickstrukturen des betroffenen Gebiets. Der LRP verweist explizit darauf, dass die Kartierung wichtiger Biotope seit 2014 weitergeführt wird und eine abschließende Wertung vermutlich 2020 vorliegen werde. Im Sinne des notwendigen Schutzes von Biotop-Verbundsystemen ist bis zu diesem Zeitpunkt ein Moratorium unabdingbar. Moore In der oben erwähnten Tabelle Nr. 5 wird als Einzelpunkt das gemeindeübergreifende "Große Moor" (Rußlandmoor) und Umgebung genannt. Zur Umgebung gehört demnach zwingend auch das durch begrenzte Grünlandflächen und die B 203 abgetrennte Saxtorf Moor. Vor dem Straßenbau bildeten diese Gebiete, wie alte Karten zeigen, ein weitgehend zusammenhängendes Moorgebiet, nur getrennt durch die Wegung "Moorbrücke" (alte Kreisbahnlinie). Das Große Moor und die Trasse der B 203 sowie westlich davon liegende Flächen weisen nachweislich moorgrundige Tiefen bis zu ca. 10 m und mehr auf und sind von zusammenhängenden Fließgewässern durchzogen. Danach muss eine korrekte Erfassung der Beschaffenheit des Areals notwendigerweise davon ausgehen, dass es sich im Prinzip um ein Gebiet handelt, an das sich westlich der B 203 außerdem mooriges, extensiv bewirtschaftetes Grünland anschließt. Der Bau von notwendigerweise auf potentiell moorigem Boden (es liegen noch immer keine Bodenuntersuchungen vor) sehr groß dimensionierten Fundamenten erzeugt die Gefahr weitreichender Störungen des oberflächennahen Grundwassers und damit womöglich gefährlichen Entwicklungen der Wasserversorgung der angrenzenden Moore. Das Große Moor mit seiner Umgebung stellt (Tab. 5) "das größte Hochmoor Schwansens" dar, "einen reliefreichen, teils bewaldeten Landschaftsbereich" (gilt auch für den Saxtorfer Teil). Das Areal "erfüllt als vielfältig strukturierter Biotopkomplex besondere ökologische Funktionen". Der LRP benennt übrigens als Gefahren der Offshore-Technologie die Belastung des Wassers und des Meeresbodens aufgrund von Verunreinigungen durch den Bau und den Betrieb von WKA. Er untersucht diesen Aspekt jedoch nicht bei Onshore-Anlagen, für die dies durch den Fundamentbau (Durchstoßung von Schichten) und den Betrieb der Generatoren gleichfalls gilt. Historische Kulturlandschaft Schwansen ist laut LRP seiner Struktur nach in doppelter Hinsicht eine historische Kulturlandschaft. Dies bezieht sich zum einen auf die agrarische Landschaftsstruktur mit seinen Knicks und den noch immer prägenden Relikten der ehemaligen Gutslandschaft. Außerdem gibt es Zeugnisse der Megalithzeit und späterer Befestigungsbauten südlich des vorgesehenen Windeignungsgebiets. Mit beiden Aspekten gehört es zu den schützenswürdigen Landstrichen. Tourismus auf der Halbinsel Schwansen Der Darstellung der LRP zum Tourismus ist grundsätzlich zu widersprechen. Die Annahme, dass Tourismusschwerpunkte praktisch nur entlang der Ostseeküste oder der Schlei bestehen, während das dahinter liegende Binnenland nicht erschlossen bzw. ohne Bedeutung sei, mag früher zutreffend gewesen sein, nicht aber im 21. Jahrhundert. Heutige Touristen nutzen nachweislich ihr Urlaubsquartier als Ausgangspunkt für regelmäßige Fahrten und Erkundungen über die gesamte Halbinsel. Neben den auch im LRP angeführten Fernwander- und Radwegen dient Touristen das gesamte Netz der Gemeinde- und Kreisstraßen wie auch die Bundesstraße 203 (Kreis- und Bundesstraße mit Radwegen) sowie Wirtschaftswege der Landwirtschaft für ihre Aktivitäten. Es bestehen zwar gewisse Schwerpunkte an Küsten und Stränden, Urlaubsquartiere finden sich jedoch in allen Dörfern der Halbinsel, die für heutigen Tourismus notwendige Wegestruktur und die gesamte Infrastruktur umfasst folglich eindeutig die gesamte Halbinsel. Insofern wirken die in der LRP ausdrücklich konstatierten vertikalen Beeinträchtigungen der Landschaft durch Windanlagen und Stromtrassen insbesondere in der nur leicht hügeligen Landschaft Schwansens kilometerweit fast über die gesamte Halbinsel. Dies gilt insbesondere für die geplanten 180-m-(200m) Anlagen des Windparks Saxtorf. Der bereits in Betrieb befindliche Windpark Loose würde zusammen mit dem Windpark Saxtorf Teil der Konzentrationsplanung im südlichen Teil Schwansens werden, die den Wert der Landschaft für den wichtigen Wirtschaftsfaktor Tourismus nachhaltig negativ beeinflussen würde. Fazit: Wenn auch der LRP seine Prämissen der Landschaftsbeurteilung nicht in allen Fällen konsequent auf alle Bereiche anwendet, erweist sein Kriterienspektrum dennoch, dass es für die Landschaft Schwansen und darin insbesondere den geplanten Windpark Saxtorf eine Vielzahl von qualitativ bedeutsamen Details gegen die Errichtung eines Windparks mit 180-m (200m)-Anlagen vorliegen. Bei durchgehender Anwendung der Prämissen des LRP dürfte ein Windpark Saxtorf nicht möglich sein. |
Ja-Stimmen | :10 |
Nein-Stimmen | :10 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird abgelehnt. |
Namentliche Abstimmung | Ja | Nein | Enth |
Herr Jörg Drenkov | X |
Frau Uta Brandenburg | X |
Herr Thorsten Bastian | X |
Herr Jens Kolls | X |
Herr Kai Lemke | X |
Herr Bernd Mordhorst | X |
Herr Peter Märten | X |
Herr Enriquè Ruiz Hampel | X |
Herr Arndt Pöhls | X |
Frau Christine Scheller | X |
Herr Martin Schlierkamp | X |
Herr Hartmut Schmidt | X |
Frau Katharina Schmidt | X |
Herr Hans-Josef Verhasselt | X |
Frau Sabine Schultze | X |
Herr Roland Axmann | X |
Frau Bürgermeisterin Doris Rothe-Pöhls | X |
Herr Frank Dreves | X |
Herr Frank Frühling | X |
Herr Norbert Koberg | X |
Es wird beschlossen, eine Stellungnahme zum Thema "Fracking" im Rahmen der Neuaufstellung der Landschaftsrahmenpläne des Landes S.H. abzugeben. Aufnahme des Verbots von Fracking in den Landschaftsrahmenplan mit dem Ziel des Gewässer- und Trinkwasserschutzes Die Bedeutung und den besonderen Schutzstatus von Trinkwasserschutz- und -gewinnungsgebieten hebt der Landschaftsrahmenplan eindeutig hervor. Auch enthält der Landschaftsrahmenplan vielfältige Maßnahmen für den Gewässerschutz (bspw. dass Nährstoffeinträge durch die Landwirtschaft verringert werden können, indem Gewässerschutzstreifen angelegt werden). Siehe dazu die Kapitel 2.1.2; 2.2.8.2; 4.2.10 sowie 4.2.11. Bei all diesen begrüßenswerten Maßnahmen für den Gewässerschutz fehlt jedoch ein Verbot von Fracking. Die Frackingmethode hat erhebliche Umweltauswirkungen, die Technologie ist unkontrollierbar und birgt erhebliche Gefahren nicht nur für das Trinkwasser, sondern darüber hinaus für Natur und Gesundheit. Zudem schadet sie dem Klima und zögert den notwendigen Abschied von fossilen Energiequellen hinaus. Siehe dazu u.a. die Gutachten des Bundesumweltamtes. Deshalb ist zu fordern, dass das Land Schleswig-Holstein ein generelles Verbot zu dieser Abbaumethode ausspricht.
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Ja-Stimmen | :20 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Namentliche Abstimmung | Ja | Nein | Enth |
Herr Norbert Koberg | X |
Herr Frank Dreves | X |
Herr Thorsten Bastian | X |
Frau Uta Brandenburg | X |
Frau Christine Scheller | X |
Herr Enriquè Ruiz Hampel | X |
Herr Martin Schlierkamp | X |
Herr Hartmut Schmidt | X |
Frau Katharina Schmidt | X |
Frau Sabine Schultze | X |
Herr Hans-Josef Verhasselt | X |
Herr Jens Kolls | X |
Herr Peter Märten | X |
Herr Kai Lemke | X |
Herr Bernd Mordhorst | X |
Herr Arndt Pöhls | X |
Herr Jörg Drenkov | X |
Herr Frank Frühling | X |
Herr Roland Axmann | X |
Frau Bürgermeisterin Doris Rothe-Pöhls | X |
Es wird beschlossen, eine Stellungnahme zum Thema "Kiesabbau" im Rahmen der Neuaufstellung der Landschaftsrahmenpläne des Landes S.H. abzugeben. In der Hauptkarte 3 zum Planungraum II war uns aufgefallen, dass im Bereich Norby - Sönderby / Eschelsmark - Lundshof / Kosel "Gebiete mit oberflächennahen Rohstoffen" als Bestand ausgewiesen und dargestellt sind. Im Band 1 Punkt 2.2.6 -Rohstoffgewinnung- sind die Gebiete aufgeführt (S.141 ff.) Im Band 2 als Geotop: Os von Rieseby / Os 003 (S.185) Dazu folgende Hinweise und Empfehlungen von der Landesplanung: 5.7 Rohstoffsicherung Nutzung von Lagerstätten : Zu den in Hauptkarte 3 dargestellten Lagerstätten und Rohstoffvorkommen werden, soweit erforderlich, nachfolgende überregionale landschaftsplanerische Hinweise und Empfehlungen aus Sicht des Naturschutzes gegeben. Sie sind in anderen Planungsverfahren zu berücksichtigen, wobei den Einzelfallentscheidungen, auch in künftigen Genehmigungsverfahren für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe, nicht vorgegriffen wird …………… Für Rieseby Bereich Rieseby In diesem Bereich hat bereits ein Bodenabbau stattgefunden. Hier soll mit Ausnahme für den örtlichen Bedarf kein weiterer Bodenabbau erfolgen, da ein vorhandener Geotop, gesetzlich geschützte Biotope und archäologische Denkmäler beeinträchtigt würden. Die Gemeinde Rieseby könnte als zusätzlichen Hinweis die Nähe zur Schlei, dem Natura 2000 Gebiet, den Vogelschutzgebieten und die räumliche Nähe zur Denkmalgeschützten "Mühle Anna" aufnehmen und ein Abbau von Kies im Gemeindegebiet ablehnen. |
Ja-Stimmen | :20 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Namentliche Abstimmung | Ja | Nein | Enth |
Herr Enriquè Ruiz Hampel | X |
Herr Frank Dreves | X |
Herr Thorsten Bastian | X |
Frau Christine Scheller | X |
Herr Frank Frühling | X |
Herr Arndt Pöhls | X |
Herr Roland Axmann | X |
Frau Uta Brandenburg | X |
Herr Jörg Drenkov | X |
Frau Bürgermeisterin Doris Rothe-Pöhls | X |
Herr Jens Kolls | X |
Herr Norbert Koberg | X |
Herr Peter Märten | X |
Herr Kai Lemke | X |
Herr Bernd Mordhorst | X |
Herr Hartmut Schmidt | X |
Herr Martin Schlierkamp | X |
Frau Katharina Schmidt | X |
Frau Sabine Schultze | X |
Herr Hans-Josef Verhasselt | X |
nur bei folgendem TOP abwesend: | Frau Sabine Schultze |
zu TOP 11. | Absichtserklärung zur Gründung einer Klimaschutzagentur |
Beschlussvorlage - 62/2018 Lebensqualität und Zukunftssicherheit sind für Kommunen und ihre Bevölkerung von zentraler Bedeutung. Deshalb ist zu überlegen, ob das Engagement für den Klimaschutz ausgebaut und eine Vorbildfunktion hierfür gestärkt werden soll. Insbesondere durch ein zentrales Energiecontrolling könnten die Verbräuche der eigenen Liegenschaften analysiert und reduziert werden. Somit spart man einfach und schnell Emissionen und vor allem finanzielle Mittel. Die Machbarkeitsstudie des Kreises zur Zukunft des Klimaschutzes im Kreis Rendsburg-Eckernförde hat gezeigt, dass die Gründung einer Klimaschutzagentur und die daraus resultierende Kooperation von Kreis und Kommunen wesentlich zur Effizienz und damit zur lokalen Zielerreichung beitragen werden. Die Klimaschutzagentur soll eine GmbH werden, an der sich der Kreis, kreisangehörige Gemeinden oder Ämter bei einer Übertragung durch amtsangehörige Gemeinden als Gesellschafter beteiligen können. Der jährliche Gesellschafteranteil soll jährlich 2,00 € je Einwohner, mindestens aber 1.000,00 € je Gemeinde, betragen. Eine Kündigung des Gesellschafteranteiles wird mit einer angemessenen Frist möglich sein. Die Studie wurde den Gemeindevertretern am 04. September 2018 vorgestellt und kann auf der Internetseite des Amtes unter Aktuelles mit der Präsentation zur Veranstaltung eingesehen werden. Bei der jetzigen Beschlussfassung geht es um eine Absichtserklärung, in deren Folge in Abhängigkeit der kreisweiten Beschlüsse weitere Einzelheiten geklärt und in später noch zu beschließenden Verträgen Berücksichtigung finden müssen. Erst eine spätere Beschlussfassung wäre daher verbindlich.
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Beschluss: Die Gemeinde beabsichtigt:
Voraussetzungen sind:
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Ja-Stimmen | :1 |
Nein-Stimmen | :18 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird abgelehnt. |
zu TOP 12. | Benennung der neuen Straße im Neubaugebiet südlich der Straße Dingstock und westlich des Saxtorfer Weges (B-Plan Nr. 23) |
Beschlussvorlage - 79/2018 Anlässlich der Erschließung des Bebauungsplans Nr. 23 der Gemeinde Rieseby für das Gebiet südlich der Straße Dingstock und westlich des Saxtorfer Weges bitten die Vorhabenträger, Inke und Hans-Heinrich Kock, um Vergabe eines neuen Straßennamens. In der Regel werden, wenn möglich und sinnvoll, die alten historischen Gemarkungen und Flurnamen als Straßennamen in den Neubaugebieten verwendet. Laut der beigefügten historischen Karte würde für das o. g. Neubaugebiet der Name Thiergarten in Frage kommen. Da das Neubaugebiet aber nichts mit dem Thiergarten zu tun hat, und die Straßenanbindung nicht über "Am Thiergarten" erfolgt, macht der Name für die neue Straße keinen Sinn. Mit E-Mail vom 28.10.2018 teilte Frau Kock ihren Vorschlag für die Benennung der Straße mit. Da die Einfahrt des Weges zwischen zwei ortsprägenden Buchen liegen wird, lautet der Vorschlag "Buchenweg". Die bereits vergebenen Hausnummern in den Straßen Dingstock und Saxtorfer Weg behalten dabei ihre Gültigkeit. Lediglich die im Neubaugebiet entstehenden Häuser sollen unter "Buchenweg" laufen. Die kommunalen Gremien werden gebeten, über den Vorschlag der Vorhabenträger zu beraten und abzustimmen.
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Beschluss: Es wird beschlossen, der neuen Straße im Neubaugebiet südlich der Straße Dingstock und westlich des Saxtorfer Weges (B-Plan Nr. 23) den Straßennamen "Buchenweg" zu geben. Die bestehenden Hausnummern der Straßen Dingstock und Saxtorfer Weg behalten dabei ihre Gültigkeit. Alle anfallenden Kosten (Schilder etc.) tragen die Vorhabenträger.
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Ja-Stimmen | :20 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 13. | Benennung der neuen Straße im Neubaugebiet südlich der Straße Am Schulenkrug und westlich der Straße Heidkoppel (B-Plan Nr. 20) |
Beschlussvorlage - 2/2019 Anlässlich der Erschließung des Bebauungsplans Nr. 20 der Gemeinde Rieseby für das Gebiet südlich der Straße Am Schulenkrug und westlich der Straße Heidkoppel bitten die Vorhabenträger, Bauland24 GmbH, um Vergabe eines neuen Straßennamens. In der Regel werden, wenn möglich und sinnvoll, die alten historischen Gemarkungen und Flurnamen als Straßennamen in den Neubaugebieten verwendet. Laut der beigefügten historischen Karte würde für das o. g. Neubaugebiet der Name Heide in Frage kommen, so dass eine Erweiterung der bereits bestehenden Straße Heidkoppel möglich wäre. Zusätzlich würde auch noch der Name Gallbergkamp eine Möglichkeit darstellen. Da die spätere Straßenanbindung aber nicht über die Heidkoppel erfolgen soll, sondern über die Straße Am Schulenkrug, macht der Name Heidkoppel keinen Sinn. Lediglich die Erschließung des Neubaugebietes erfolgt über die Heidkoppel. Nach der Erschließung soll das Neubaugebiet nur noch fußläufig über die Straße Heidkoppel zu erreichen sein. Somit wäre eine Weiterführung der Straße Am Schulenkrug weitaus sinnvoller. Die bereits vergebenen Hausnummern in den Straßen Am Schulenkrug (Hausnummern 1-65) und Heidkoppel (Hausnummern 1 - 16) behalten dabei ihre Gültigkeit. Die kommunalen Gremien werden gebeten, über den Vorschlag zu beraten und abzustimmen.
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Gemeindevertreter, Jens Kolls, beantragt über die Benennung "Op de Heide" abzustimmen. Gemeindevertreter, Hartmut Schmidt, verweist auf die Empfehlung des Bauausschusses. Über die Empfehlung des Bauausschusses wird zuerst abgestimmt.
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Beschluss: Es wird beschlossen, der neuen Straße im Neubaugebiet südlich der Straße Am Schulenkrug und westlich der Straße Heidkoppel (B-Plan Nr. 20) den Straßennamen "Heidegarten" zu geben. Die bestehenden Hausnummern der Straßen Am Schulenkrug und Heidkoppel behalten dabei ihre Gültigkeit. Alle anfallenden Kosten (Schilder etc.) tragen die Vorhabenträger.
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Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :8 |
Enthaltungen | :3 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 14. | Bezuschussung des Betriebes des kirchlichen Friedhofes in Sieseby |
Beschlussvorlage - 4/2019 Die Kirchengemeinde Sieseby stellt mit Schreiben vom 14.12.2018 einen Antrag auf Zahlung eines jährlichen Zuschusses zur Deckung des Defizites für den Betrieb des Friedhofes in Sieseby in Höhe von 4,00 € je Einwohner. In der Gemeinde Rieseby selbst befindet sich ein Simultanfriedhof der Kirchengemeinde Rieseby, an dessen Betriebsdefizit sich die politische Gemeinde bereits gemeinsam mit der Gemeinde Loose beteiligt. Hierbei werden bereits alle Einwohner der Gemeinde zugrunde gelegt. Der Friedhof in Sieseby ist für die Gemeinde Rieseby kein Simultanfriedhof, da dies nach § 22 Abs. 2 Satz 1 BestattG voraussetzt, dass "die Gemeinde weder einen eigenen Friedhof unterhält noch die Bestattung durch Formen der kommunalen Zusammenarbeit sicherstellen kann." Bei der Gemeinde ist davon auszugehen, dass diejenige gemeint ist, in deren Gebiet der kirchliche Friedhof liegt. Die Gemeinde Rieseby ist folglich nicht verpflichtet das Betriebsdefizit des Siesebyer Friedhofes anteilig zu übernehmen. Hierzu wird den Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern der Auszug einer rechtlichen Beurteilung von Prof. Dr. Marcus Arndt vorgelegt. Ihrer originären Bestattungspflicht kann die Gemeinde Rieseby mit der Bestattungsmöglichkeit auf dem Friedhof in Rieseby nachkommen.
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Beschluss: Die Gemeinde Rieseby ist grundsätzlich bereit, sich am Defizit des Siesebyer Friedhofes mit jährlich pauschal 250,- € zu beteiligen.
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Ja-Stimmen | :19 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 15. | Verzicht auf die Aufnahme eines Darlehens |
Beschlussvorlage - 76/2018 Die Gemeinde Rieseby hat am 21.07.2016 beschlossen, für die Anschaffung von zwei neuen Feuerwehrfahrzeugen, sowie der Anschaffung eines neuen Traktors, ein Darlehen in Höhe von 430.000 € aufzunehmen. Zudem wurden für die Inspektion der Regenwasserkanäle zusätzliche 100.000 € Darlehensaufnahme im Haushalt 2017 vorgesehen. Sowohl der Erwerb der Fahrzeuge, als auch die Inspektion der Regenwasserkanäle wurde nunmehr umgesetzt. Die Finanzierung erfolgte aus der allgemeinen Rücklage. Im Rahmen der Jahresrechnung 2017 wurde ein Haushaltseinnahmerest für die Darlehensaufnahme von insgesamt 530.000 € gebildet. Eine Aufnahme ist auf Grund der wirtschaftlichen Lage der Gemeinde nicht vorgenommen worden. Der Nachtrag 2018 der Gemeinde sieht einen Rücklagenstand zum 31.12.2018 in Höhe von 987.000 € vor. Der Schuldenstand beträgt zum 31.12.2018 1.267.000 €. Sowohl im Rücklagen-, als auch im Schuldenstand ist die Darlehensaufnahme von 530.000 € inbegriffen.
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Beschluss: Die Gemeinde Rieseby beschließt die Darlehensaufnahme in Höhe von 530.000 € zu realisieren.
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Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :12 |
Enthaltungen | :4 |
Die Angelegenheit wird abgelehnt. |
zu TOP 16. | 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Rieseby für den gemeindlichen Kindergarten |
Beschlussvorlage - 59/2018 Nach Rücksprache mit dem Kindergarten und der Bürgermeisterin wurde die Satzung der Gemeinde Rieseby für den gemeindlichen Kindergarten überarbeitet und folgende Punkte hinzugefügt: In § 3 Abs. 2 wurde die Möglichkeit der Fortbildung und die gleichzeitige Schließung der Einrichtung hizugefügt. Gerade wenn Team-Fortbildungen geplant sind kann die Kinderbetreuung nicht gewährleistet werden. Die Erziehungsberechtigten sollen, sobald diese Fortbildungen feststehen benachrichtigt werden. In § 5 Abs. 6 wird fortan festgesetzt, dass auswärtige Kinder nur mit einer Kostenausgleichserklärung aufgenommen werden. Sollte ein Kind während der Betreuungszeit aus der Gemeinde Rieseby verziehen, so muss von der neuen Wohnortgemeinde eine Kostenausgleichserklärung vorgelegt werden. Sollte dies nicht geschehen, muss das Betreuungsverhältnis nicht fortgesetzt werden. § 7 Abs. 4 ermöglicht nun auch den Träger das Betreuungsverhältnis aus wichtigen Gründen zu kündigen. § 9 Abs. 2 enthält nun die aktuelle Gebühr für das Mittagessen. Dem Beirat wurde die 1. Nachtragssatzung rechtzeitig zur Verfügung gestellt und die Stellungnahme sollte der Bürgermeisterin bzw. der Gemeindevertretung vorliegen. Diese Stellungnahme ist bei der Entscheidung über die Nachtragssatzung zu berücksichtigen.
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Im Rahmen der Gemeindevertretersitzung werden folgende Änderungen in der 1. Nachtragshaushaltssatzung vorgeschlagen: Artikel I (§ 3 Abs. 2 erhält folgende Fassung) Der letzte Satz wird wie folgt geändert: Die Erziehungsberechtigten werden sobald die Termine feststehen, mindestens 2 Monate vorher, über die Fortbildungstage informiert. Artikel III (§ 7 Abs. 4 wird eingefügt) Der Absatz wird wie folgt geändert: Der Träger kann das Betreuungsverhältnis nach Ausschöpfung aller dafür zur Verfügung stehenden Beratungsmöglichkeiten aus wichtigen Gründen kündigen, insbesondere wenn das Kind in der erforderlichen Weise nicht gefördert werden kann oder die Förderung der übrigen Kinder der Gruppe erheblich beeinträchtigt wird.
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Beschluss: Die 1. Nachtragssatzung wird in der vorliegenden Fassung zum 01.03.2019 mit den vorgeschlagenen Änderungen beschlossen. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, die Satzung zu unterschreiben und bekannt zu machen.
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Ja-Stimmen | :20 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Gemeindevertreter, Frank Frühling, beantragt die Beendigung der Sitzung, da es 22:00 Uhr ist. Es wird sich darauf geeinigt, dass die wichtigen Personalangelegenheiten des nicht öffentlichen Teils (Vorlagen 21/2019, 23/2019 und 70/2018) noch behandelt werden.
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zu TOP 17. | Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2018, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2018 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben |
Der Tagesordnungspunkt wird in der nächsten Sitzung beraten.
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zu TOP 18. | Erlass Haushaltssatzung 2019 |
Der Tagesordnungspunkt wird in der nächsten Sitzung beraten.
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zu TOP 19. | Antrag auf Zuschuss der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Rieseby für die Anschaffung eines Rasentreckers |
Der Tagesordnungspunkt wird in der nächsten Sitzung beraten. |
zu TOP 20. | Beschlussfassung über die Entsendung von drei Mitgliedern in den Kindergartenausschuss des ev. Kindergartens Rieseby sowie Benennung je einer persönlichen Stellvertretung |
Der Tagesordnungspunkt wird in der nächsten Sitzung beraten. |
zu TOP 21. | Besetzung der Wahlvorstände sowie die Bestimmung der Wahllokale für die Europawahl am 26. Mai 2019 |
Der Tagesordnungspunkt wird in der nächsten Sitzung beraten. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 29. | Bekanntgaben |
Der Bürgermeister stellt die Öffentlichkeit her und teilt die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse mit.
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Doris Rothe-Pöhls | Christoph Stöcks |
Bürgermeisterin | Protokollführer |