N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Rieseby vom 18.03.2019.

Sitzungsort:  im Riesby Krog, Dorfstraße 35, 24354 Rieseby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  22.07 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeisterin Doris Rothe-Pöhls
Gemeindevertreter Roland Axmann
Gemeindevertreter Thorsten Bastian
Gemeindevertreterin Uta Brandenburg
Gemeindevertreter Jörg Drenkov
Gemeindevertreter Frank Dreves
1. stellv. Bürgermeister Frank Frühling
Gemeindevertreter Norbert Koberg
Gemeindevertreter Jens Kolls
Gemeindevertreter Kai Lemke
Gemeindevertreter Peter Märten
2. stellv. Bürgermeister Bernd Mordhorst
Gemeindevertreter Arndt Pöhls
Gemeindevertreter Enriquè Ruiz Hampel
Gemeindevertreterin Christine Scheller
Gemeindevertreter Martin Schlierkamp
Gemeindevertreter Hartmut Schmidt
Gemeindevertreterin Katharina Schmidt
Gemeindevertreter Hans-Josef Verhasselt

Abwesend sind:
Gemeindevertreterin Sabine Schultze (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Amtsdirektor Gunnar Bock
Protokollführerin Amelie Jöhnk
Gast Fynn Hoff-Hoffmeyer-Zlotnik
Gast Heiko Hoop
Gast Caroline Libotte
Gast Hans-Jörg Markau
Gast Jens Schiweck
12 weitere Zuhörer
Eckernförder Zeitung
Kieler Nachrichten

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
6. Einwohnerfragestunde
7. Wahl eines Mitgliedes in den Finanzausschuss
  Beschlussvorlage - 27/2019
8. Zustimmung zur Wahl des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Rieseby sowie Ernennung
  Beschlussvorlage - 26/2019
9. Zustimmung zur Wahl des stellv. Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Rieseby sowie Ernennung
  Beschlussvorlage - 25/2019
10. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2018, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2018 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 14/2019
11. Erlass Haushaltssatzung 2019
  Beschlussvorlage - 15/2019
12. Weitere Planungen für förmlichen Fördermittelantrag zur Sanierung der Sporthalle Rieseby nach Fördermittelzusage
  Beschlussvorlage - 78/2018
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
19. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Die Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Die Bürgermeisterin, Doris Rothe-Pöhls, stellt folgende Anträge zur Änderung der Tagesordnung:
  • Tagesordnungspunkt 10 soll nicht behandelt werden, da sich freiwillige Mitglieder gemeldet haben und der Wahlvorstand bereits besetzt ist.
  • Über den Tagesordnungspunkt 14 soll nicht verhandelt werden. Die Kirche zieht ihren Antrag vorläufig zurück.
Fynn Hoff-Hoffmeyer-Zlotnik informiert hierzu, dass die Kirche sich neu orientieren möchte und eine eventuelle Idee über einen E-Rasenmäher vorliegt. 

Ja-Stimmen :19
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt. 

zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
Die Bürgermeisterin, Doris Rothe-Pöhls, hat auf Grund der erst vor kurzem stattfindenden Gemeindevertretersitzung nichts zu berichten.

Der Bauausschussvorsitzende, Roland Axmann, spricht in seinem Bericht folgende Punkte an:
  • Asphaltarbeiten zwischen Rieseby und Kosel durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde. Im Zeitraum zwischen dem 08.04.2019 und dem 31.05.2019 sind vier Bauabschnitte geplant.
  • Vom 23.04.2019 bis zum 09.08.2019 werden die Kanalsanierungsarbeiten weitergeführt. Weitere Details werden dem Schleiblättchen zu entnehmen sein.
  • Sturmschäden an den Sporthallenfenstern
  • Ausfall der Straßenlaternen in der Heidkoppel und im Sönderbyer Weg
  • Breitbandausbau geht voran
  • Der zurückliegende Antrag der Besitzer in der Rapstedter Straße ist im Gespräch

Seitens des Finanzausschusses und des Sozialausschusses gibt es keine neuen Berichte. 

zu TOP 5. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
Es werden keine Anfragen von den Gemeindevertreter/innen gestellt. 

zu TOP 6. Einwohnerfragestunde
Ein Bürger informiert darüber, dass der Fuß- und Radweg zwischen Rieseby und Sönderby nicht begeh- und befahrbar ist.
Er vermutet, dass die Wegbanketten durch große Fahrzeuge beschädigt sind. Somit kann das Wasser nicht versickern, es resultieren Überschwemmungen.
Dies wird durch die Gemeindevertretung zur Kenntnis genommen. Die Bürgermeisterin wird sich mit der Angelegenheit auseinandersetzen.

Herr Plath erkundigt sich über die aktuelle Sachlage bezüglich der Bobbycarbahn.
Die Gemeindevertretung verweist auf die letzte Sozialausschussitzung. Der Bau der Bobbycarbahn ist nicht mehr vorgesehen. 

zu TOP 7. Wahl eines Mitgliedes in den Finanzausschuss
Beschlussvorlage - 27/2019
Durch die Mandatsniederlegung von Herrn Norbert Koberg im Finanzausschuss zum 22.02.2019 ist ein Mitglied in den Finanzausschuss zu wählen. 

Beschluss:
Herr Frank Frühling wird als Mitglied in den Finanzausschuss gewählt.


 

Ja-Stimmen :18
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Zustimmung zur Wahl des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Rieseby sowie Ernennung
Beschlussvorlage - 26/2019
Die Freiwillige Feuerwehr Rieseby hat auf ihrer Mitgliederversammlung am 01.02.2019 Herrn Heiko Hoop zum Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Rieseby gewählt.

Um eine Ernennung zum Ehrenbeamten vornehmen zu können, ist es nach § 11 Abs. 3 BrSchG. erforderlich, dass die Gemeindevertretung dieser Wahl zustimmt.  

Beschluss:
Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl von Herrn Heiko Hoop zum Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Rieseby zu.

Die Bürgermeisterin nimmt die Ernennung von Herrn Heiko Hoop zum Ortswehrführer vor. 

Ja-Stimmen :19
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Zustimmung zur Wahl des stellv. Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Rieseby sowie Ernennung
Beschlussvorlage - 25/2019
Die Freiwilligen Feuerwehr Rieseby hat auf ihrer Mitgliederversammlung am 01.02.2019 Herrn Jens Schiweck zum stellv. Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Rieseby gewählt.

Um eine Ernennung zum Ehrenbeamten vornehmen zu können, ist es nach § 11 Abs. 3 BrSchG. erforderlich, dass die Gemeindevertretung dieser Wahl zustimmt.   

Beschluss:
Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl von Herrn Jens Schiweck zum stellv. Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Rieseby zu.

Die Bürgermeisterin nimmt die Ernennung von Herrn Jens Schiweck zum stellv. Ortswehrführer vor.  

Ja-Stimmen :19
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2018, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2018 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 14/2019
Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Rieseby zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Diese beschließt dann über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2018.
            
Im Zusammenhang mit dem Tagesordnungspunkt erklärt der Finanzausschussvorsitzende, Fynn Hoff-Hoffmeyer-Zlotnik, warum die Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt höher ist.
Dies resultiert aus der noch ausstehenden Abrechnung des Kindergartens.

Darüber hinaus werden durch die Gemeindevertreter Hartmut Schmidt und Enriquè Ruiz Hampel Fragen bezüglich der Bike & Ride Anlage gestelllt.
Es wird darauf verwiesen, dass diese bereits in der letzten Finanzausschussitzung umfassend erläutert wurden. 

Beschluss:
Die Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Rieseby wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2018 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt, und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.    

Ja-Stimmen :16
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :3

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Erlass Haushaltssatzung 2019
Beschlussvorlage - 15/2019
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2019 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.         

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2020 bis 2022 werden beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird
  1. im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     4.790.400 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     4.790.400 EUR
    und
  2. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     931.400 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     931.400 EUR
    festgesetzt.


§ 2

Es werden festgesetzt :
  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                                     0 EUR

    davon innere Darlehen
    0 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                                  0 EUR
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                                     1.100.000EUR
4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                        14,48 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                                     380 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     380 v. H.
  2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                     380 v. H.
§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach §82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 10.000 EUR.           

Ja-Stimmen :19
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Weitere Planungen für förmlichen Fördermittelantrag zur Sanierung der Sporthalle Rieseby nach Fördermittelzusage
Beschlussvorlage - 78/2018
Erste Beratungen über die Sanierung der Sporthalle fanden im Dezember 2013 statt. Die seither durchgeführten Beratungen haben keine eindeutige Marschrichtung vorgegeben. Daher sind auch die 2014 ersten Planungsideen nicht in eine Richtung vertieft worden.
Die Gemeindevertretung hat sich jetzt zuletzt in der Sitzung am 28.08.2018 über den Sachstand zur Förderanmeldung hinsichtlich der Sanierung der Sporthalle Rieseby informieren lassen. Seinerzeit wurde durch die Verwaltung erklärt, dass zwei Anmeldungen getätigt wurden / werden.
Mittlerweile ist bekannt, dass die Gemeinde Rieseby aus dem Impuls-Programm 2030 in den Genuss von 1 MIO Euro Zuschuss kommen kann. Dazu bedarf es als nächsten Schritt der Stellung eines konkreten Förderantrags. Bisher mussten bei der Förderanmeldung nur sehr grobe Daten und Beschreibungen geliefert werden, die die Verwaltung auf Basis der Planungen der letzten Jahre und des Ergebnisses der Sportstättenanalyse selbst verfasst hat. Jetzt muss bis Mitte August 2019 eine Entwurfsplanung mit einer Kostenberechnung nach DIN 276 erstellt werden. Auf dieser Grundlage kann die Verwaltung bis zum Ende der Einreichfrist am 30.10.2019 den formellen Förderantrag verfassen und einreichen. Eine offizielle Bewilligung des angekündigten Zuschusses ist, für den Fall, dass die Sanierung beschlossen wird, sehr wahrscheinlich.
Darüber hinaus wurde durch die Verwaltung am 06.09.2018 eine weitere Förderanmeldung beim Bundesförderprogramm zur Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur über den Projektträger Jülich vorgenommen. Der Projektträger hat am 30.11.2018 schriftlich eine Fristverlängerung zur Einreichung von Projekten vom 23.11.2018 bis zum 19.12.2018 mitgeteilt. Eine Reaktion, ob die Gemeinde Rieseby auch aus diesem Förderprogramm in den Genuss eines Zuschusses kommen kann, steht noch aus. Sofern dieses der Fall sein sollte, müsste als erstes die Kumulierbarkeit der Mittel mit dem Impulsprogramm geprüft werden.
Bei der jetzt erforderlichen Beratung wird sicherlich maßgeblich die Höhe der aufzubringenden Kofinanzierung durch die Gemeinde Rieseby von Bedeutung sein. Die Kostenschätzung der verschiedenen Varianten stammt aus 2014. Es ist hinlänglich bekannt, dass die Preissteigerungen im Bausektor in den letzten Jahren enorm waren. Im Mittel der Gewerke muss wohl eine Steigerungsquote von 5 % angenommen werden. Diese zugrunde legend wurden die Preissteigerungen in folgender Tabelle notiert:

graphic

Bei einem relativ wahrscheinlich in Aussicht stehenden, gedeckelten Zuschuss von 1 MIO Euro aus dem IMPULS-Programm ist also größenordnungsmäßig stets die Kofinanzierung aufzubringen, die in der vorletzten Zeile der Tabelle ausgewiesen ist. In der letzten Zeile stehen die sich jeweils zu den Varianten ergebenden Förderquoten.
In der letzten Spalte (Variante 4) ist der Ersatzbau einer neuen Sporthalle erwähnt. Ein Ersatzbau einer Halle würde aus dem IMPULS- Programm bezuschusst, wenn die Sanierungskosten 80 % der Neubaukosten übersteigen. Jetzt ergeben sich berechtigte Fragen:
  1. Frage an den Zuschussgeber: Da der Ersatzbau einer Dreifeldhalle aus Kostengründen völlig illusorisch ist, würde theoretisch statt einer Dreifeldhalle höchstens der Ersatzbau einer Zwei- oder Einfeldhalle in Frage kommen. Würden der Gemeinde die 1 MIO Euro Zuschuss auch bewilligt, wenn eine kleinere Halle als Ersatzbau errichtet würde? Diese Frage hat Herr Andresen im "Bildungsministerium" gestellt. Da die Frage dort bisher eher so gestellt wurde, ob auch eine größere Halle gefördert würde, konnte nicht sofort eine Antwort gegeben werden. Eine Rückmeldung bis Anfang Februar wurde angekündigt.
  2. Frage an die Gemeinde selbst: Kommt der Ersatzbau einer kleineren Halle nach der Vorlage des Ergebnisses der Sportstättenanalyse überhaupt in Frage?
Bei den Kosten des Ersatzbaus ist der Aufwand für den Abriss der Dreifeldhalle und den Verschluss der "Wunden" am Sportheim noch nicht berücksichtigt.
Um das Projekt jetzt weiter voranzutreiben zu können, bedarf es zunächst der Willensbekundung über einen Beschluss der Gemeindevertretung. Es muss sich erklärt werden, welche der aufgezeigten Varianten weiter verfolgt werden soll. Objektiv betrachtet scheint unter Berücksichtigung aller Rahmenbedingungen die Variante 1 als am sinnvollsten.
Für welche Varianten auch immer, es müssen weitere Planungen bis zur Entwurfsreife beauftragt werden. Da bei der derzeitigen konjunkturellen Lage auch die Planungsbüros Vorlauf benötigen, müssen diese Planungen quasi jetzt beauftragt werden, damit das Ergebnis im August vorgelegt werden kann. Die Grundlagenermittlungen aus 2014 können dabei natürlich verwertet und auf das Honorar angerechnet werden.
Da es in der Beratung nicht um Details der Umsetzung geht, sondern um die grundsätzliche Entscheidung, ob und wie überhaupt fortgefahren wird, wurde auf die Einladung der Planer verzichtet. Sollten sich beim Studium dieser Vorlage Fragen ergeben, wird darum gebeten, diese rechtzeitig vor der Sitzung an Herrn Andresen zu stellen.

Zusatzgedanke:
Anlässlich einer Vorbesprechung zu den weiteren Beratungen zur Entwicklung der Kläranlage wurde die Idee geäußert, über eine Photovoltaikanlage selbst Strom für den Eigenverbrauch auf der Kläranlage zu produzieren. Tatsächlich ist der Gedanke in Verbindung mit der Sanierung der Sporthalle und dessen Dach möglicherweise interessant und wirtschaftlich. Die Fläche des Hallendaches macht rund 1.000 m² und jene des Umkleidetraktes weitere rund 300 m² aus. In Kombination mit der Variante 1 mit einer Erneuerung der Tragkonstruktion des Hallendaches ist das Aufständern von PV-Modulen technisch denkbar.
Trotz der vielen offenen Fragen und Wenns und Abers wagt Herr Andresen einen Beschlusstext vorzuschlagen:    

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Variante 1 weiter zu verfolgen. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, erforderliche Planungsaufträge zu verhandeln und eine Planung bis zur Leistungsphase 3, Entwurfsplanung, zu erteilen. Diese Planungen sollen Grundlage für den formellen Förderantrag oder ggf. die formellen Förderanträge werden. Der Förderantrag bzw. die Förderanträge sind fristgerecht zu stellen. Erforderliche Mittel für zu erbringende Planungsleistungen in Höhe von abgeschätzt rund 100.000 € werden über den Haushalt zum Vermögenshaushalt bereitgestellt.    

Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :5
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Die Bürgermeisterin bittet um Abstimmung über die Nichtöffentlichkeit der Tagesordnungspunkte 13 bis 18.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Tagesordnungspunkte 13 bis 18 als nicht öffentlich zu behandeln. 

Ja-Stimmen :19
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 19. Bekanntgaben
Die Bürgermeisterin stellt die Öffentlichkeit her und teilt die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse mit. 


Amelie Jöhnk  Doris Rothe-Pöhls 
Protokollführerin  Bürgermeister