Sitzungsort: | im Riesby Krog, Dorfstraße 35, 24354 Rieseby |
Beginn der Sitzung: | 19.00 Uhr |
Ende der Sitzung: | 22.20 Uhr |
Bürgermeisterin Doris Rothe-Pöhls |
Gemeindevertreter Roland Axmann |
Gemeindevertreterin Uta Brandenburg |
Gemeindevertreter Jörg Drenkov |
Gemeindevertreter Frank Dreves |
1. stellv. Bürgermeister Frank Frühling |
Gemeindevertreter Jens Kolls |
Gemeindevertreter Kai Lemke |
Gemeindevertreter Peter Märten |
2. stellv. Bürgermeister Bernd Mordhorst |
Gemeindevertreter Arndt Pöhls |
Gemeindevertreter Enriquè Ruiz Hampel |
Gemeindevertreterin Christine Scheller |
Gemeindevertreter Martin Schlierkamp |
Gemeindevertreter Hartmut Schmidt |
Gemeindevertreterin Katharina Schmidt |
Gemeindevertreterin Sabine Schultze |
Gemeindevertreter Thorsten Bastian (entschuldigt ) |
Gemeindevertreter Norbert Koberg (entschuldigt ) |
Gemeindevertreter Hans-Josef Verhasselt (entschuldigt ) |
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Bericht der Bürgermeisterin und der Ausschussvorsitzenden |
5. | Anfragen der Gemeindevertreter/innen |
6. | Einwohnerfragestunde |
7. | Stellungnahme zur Schulentwicklungsplanung |
Beschlussvorlage - 52/2019 | |
8. | Kostenübernahme für das Angleichen von Schächten und Schiebern bei Asphaltierungsarbeiten |
Beschlussvorlage - 51/2019 | |
9. | Sachstandsbericht zur Planung der künftigen Abwasserreinigung in Rieseby |
Beschlussvorlage - 48/2019 | |
10. | Bericht zum Fortschritt der Planungen zur Sanierung der Sporthalle Rieseby |
Beschlussvorlage - 47/2019 | |
11. | Aufhebung des Beschlusses Errichtung einer Bobbycarbahn |
12. | Setzen eines Zauns am Kindergarten in der Schule Rieseby |
Beschlussvorlage - 46/2019 | |
13. | Verkehrsangelegenheiten: Einrichtung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h im Bereich des Sammelplatzes des Naturkindergartens Rieseby e. V. |
Beschlussvorlage - 45/2019 | |
14. | Antrag auf Bauleitplanung für die weitere wohnbauliche Entwicklung im Bereich des "Sönderbyer Weges" |
Beschlussvorlage - 43/2019 | |
15. | Fehlende Straßenentwässerung "Langkoppel" |
Beschlussvorlage - 54/2019 | |
16. | Asphaltdeckenerneueung der Gehwege am Saxtorfer Weg in Rieseby |
Beschlussvorlage - 58/2019 | |
17. | Vergabeverfahren für die Verdingung weiterer Planungsleistungen zur Sanierung der Sporthalle Rieseby |
Beschlussvorlage - 59/2019 | |
18. | Erneuerung und Ergänzung von Straßenlaternen in Teilen Rieseby |
Beschlussvorlage - 61/2019 | |
19. | Schulschwimmen in der Schleischule Rieseby |
Beschlussvorlage - 65/2019 | |
20. | Beschaffung eines Gemeindefahrzeuges |
Beschlussvorlage - 63/2019 | |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
26. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Die Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Die Bürgermeisterin beantragt, die Tagesordnung wie folgt zu erweitern: Im öffentlichen Teil TOP 20 "Schulschwimmen in der Schleischule Rieseby" TOP 21 "Beschaffung eines Gemeindefahrzeuges" Im nichtöffentlichen Teil TOP 25 "Auftragserteilung von Asphaltierungsarbeiten auf gemeindlichen Gehwegen im Zusammenhang mit der Verlegung von Breitbandleerrohren" Die Punkte 22 bis 26 sollen nicht öffentlich behandelt werden. Diesem Antrag wird einstimmig gefolgt. Gemeindevertreter Frühling beantragt, Tagesordnungspunkt 9 abzusetzen. Diesem Antrag wird mit 14 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen gefolgt. Die übrigen Tagesordnungspunkte rücken damit auf.
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zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Gemeindevertreter Kolls beantragt, das Protokoll vom 09.04.19 unter TOP 15 dahingehend zu ergänzen, dass er im Rahmen der Diskussion Flächen eines 2. Grundstückseigentümers links und rechts des Sonderbyer Weges erwähnt hat, die ebenfalls für eine Überplanung in Frage kämen. Beschluss Das Protokoll der Sitzung vom 09.04.19 wird entsprechend des Antrages von Gemeindevertreter Kolls ergänzt.
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Ja-Stimmen | :16 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 4. | Bericht der Bürgermeisterin und der Ausschussvorsitzenden |
Die Bürgermeisterin berichtet wie folgt:
Bauausschussvorsitzender Axmann berichtet in folgenden Angelegenheiten:
Die Bürgermeisterin berichtet, dass die Tagesordnungspunkte des Finanzausschusses Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind. Zusätzlich wurde beschlossen, dem Tierschutzverein einen Zuschuss in Höhe von 100,- € zu gewähren. Sozialausschussvorsitzender Schlierkamp berichtet in folgenden Angelegenheiten:
Für den Dorfwochenausschuss berichtet Gemeindevertreter Schmidt über die vergangene Dorfwoche. Diese war eine sehr gelungene Veranstaltung mit großer Resonanz.
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zu TOP 5. | Anfragen der Gemeindevertreter/innen |
Gemeindevertreter Ruiz-Hampel fragt nach, ob die Ausschreibung für das Faunistische Gutachten wiederholt werden muss, da von 3 abgefragten Angeboten nur eines eingegangen ist. Ferner fragt er nach, warum die Ergebnisse des Gutachtens erst 3 Monate nach Abschluss bekannt gegeben werden sollen. Die Bürgermeisterin sichert eine rechtliche Prüfung der Verfahrensweise über das Bauamt zu. Für Gemeindevertreter Dreves ist die Rechtslage klar. Das vorliegende Angebot müsse angenommen werden. Die Bürgermeisterin sollte daher umgehend den Auftrag erteilen. Ferner beklagt er, dass er auf E-Mails in dieser Angelegenheit weder vom Amt noch von der Bürgermeisterin eine Antwort erhalten hat. Die Bürgermeisterin gibt an, keine Mail erhalten zu haben. Gemeindevertreter Dreves spricht die Umsetzung der Maßnahme der Blühflächen an und fragt nach, ob zukünftige Maßnahmen immer von den Antragstellern umgesetzt werden sollen. Er kritisiert, dass der Vorsitzende des Bau-, Wege- und Umweltausschusses nicht eingebunden wurde. Innerhalb der Gemeindevertretung erhebt sich eine Diskussion um die Umsetzung der Maßnahme und die Beschlusslage. Gemeindevertreter Dreves stellt folgende Fragen in Bezug auf die Alte Post:
Die Bürgermeisterin erklärt, dass Sie grundsätzlich für die Vergaben zuständig ist. Alle Vereine und Verbände haben einen Schlüssel. Eine Nutzungsordnung datiert vermutlich aus dem Jahr 2000. Dieses wird jedoch noch einmal von der Verwaltung geprüft. Gemeindevertreter Schmidt gibt bekannt, dass die Halle für eine Abi-Feier bereitgestellt wurde. Hierfür hat er 500,- € erhalten, von denen 400,- € an die Gemeinde weitergeleitet werden. 100,- € fließen auf das Dorfwochenkonto für die Bereitstellung von Tischen und Stühlen. Gemeindevertreter Schmidt weist darauf hin, dass die Wahlplakate einer Partei immer noch im Dorf hängen. Er verweist hierzu auf die Plakatsatzung und fordert, dass der Bauhof die Plakate entfernt und die hierfür aufgewendeten Arbeitsstunden berechnet. Gemeindevertreter Frühling verweist darauf, dass der Beschluss zur Änderung der Hauptsatzung aus der letzten Sitzung noch nicht umgesetzt wurde. Durch Herrn Peters wird erläutert, dass die Hauptsatzung der Genehmigung der Kommunalaufsicht bedarf und diese vermutlich noch aussteht. Die Verwaltung wird die Angelegenheit jedoch noch einmal prüfen. Gemeindevertreter Dreves stellt folgende Fragen in Bezug auf die gemeindeeigenen Immobilien:
Durch Gemeindevertreter Kolls werden einige Schlüsselinhaber aufgezählt. In diesem Zusammenhang erhebt sich eine Diskussion über die Nutzung verschiedener Einrichtungen durch die Fraktionen. Gemeindevertreter Frühling regt an, für die gemeindeeigenen Immobilien eine Aufstellung der vergebenen Schlüssel und eine Schlüsselordnung zu erstellen. Gemeindevertreter Schlierkamp gibt bekannt, dass die Anmeldungen für die anstehende Karl-May Fahrt etwa zu 1/3 aus Kindern und zu 2/3 aus Erwachsenen besteht. Er stellt die Frage in den Raum, wie damit umgegangen werden soll. Innerhalb des Gremiums herrscht Einigkeit, dass hier keine Beschränkungen eingeführt werden sollen, solange kein Platzmangel herrscht. Gemeindevertreter Schlierkamp beanstandet das Protokoll des Schulleiterwahlausschusses. Es haben 3 Mitglieder aus dem Bereich der Gemeindevertreter gefehlt und auch keine Vertreter entsandt. Dieses kritisiert er scharf. Das Protokoll hätte diese Mitglieder als unentschuldigt fehlend ausweisen müssen, das sie sich nicht ordnungsgemäß abgemeldet haben. Ausschussvorsitzender Schmidt erklärt, dass er wusste, dass sich die fehlenden Mitglieder bei den Fraktionsvorsitzenden abgemeldet hatten. Gemeindevertreter Kolls erklärt, dass die Abmeldung der fehlenden Mitglieder sicherlich nicht korrekt gelaufen sei. Gemeindevertreter Schlierkamp bringt noch einmal seinen Unmut darüber zum Ausdruck, dass bei einer solch wichtigen Entscheidung drei Mitglieder aus der Gemeindevertretung gefehlt und auch deren Stellvertreter nicht an der Sitzung teilgenommen haben.
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zu TOP 6. | Einwohnerfragestunde |
Es wird die Frage nach einer Analyse des zu verbauenden Bitumenmaterials gestellt. Hierzu erklärt die Bürgermeisterin, dass eine solche Analyse vorliegt und das Material als unschädlich ausweist. Es wird darauf hingewiesen, dass eine weitere Änderung des Protokolls des Schulleiterwahlausschusses in Bezug auf die Beantragung der geheimen Wahl beantragt wurde.
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zu TOP 7. | Stellungnahme zur Schulentwicklungsplanung |
Beschlussvorlage - 52/2019 Der gegenwärtige Entwurf des Schulentwicklungsplanes des Kreises Rendsburg-Eckernförde soll dem Ausschuss für Schule, Kultur, Sport und Bildung am 02.09.2019 und anschließend dem Kreistag zur Beratung und Zustimmung vorgelegt werden. Daher bittet der Kreis um eine Stellungnahme, ob es aus Trägersicht Anregungen oder Bedenken zur Schulentwicklungsplanung gibt. Hierfür wurde eine Frist bis zum 15.08.2019 gesetzt. Der Vorlage ist ein Auszug aus der Schulentwicklungsplanung beigefügt, der die Prognose für die Grundschule Rieseby darstellt. In der Stellungnahme sollte Bezug auf die Empfehlung, die Grundschule Rieseby in die Trägerschaft des Amtes Schlei-Ostsee bzw. eines Schulverbandes für den Amtsbereich zu überführen, genommen werden.
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Beschluss: Der Entwurf zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplanens wird zur Kenntnis genommen. Es wird folgende Stellungnahme abgegeben: Der Übertragung der Trägerschaft auf das Amt wird widersprochen.
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Ja-Stimmen | :17 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Kostenübernahme für das Angleichen von Schächten und Schiebern bei Asphaltierungsarbeiten |
Beschlussvorlage - 51/2019 Im Zuge der Asphaltierungen der K83, der L27 und der K59 sind eine Vielzahl von Schächten, Straßenabläufen und Schiebern an die neue Asphaltoberfläche anzugleichen (teilweise schon gewesen). Diese Arbeiten werden vom Landesbetrieb Straßenbauund Verkehr organisiert und von den beauftragten Asphaltbauern erledigt. Da die Straßenbaulast für Schächte und Straßenabläufe nach derzeitiger Rechtsauffassung bei der Gemeinde liegt und die Schieber im Wesentlichen dem Wasserbeschaffungsverband Mittelschwansen (WBV) gehören, müssen Gemeinde und WBV auch die Kosten für das Angleichen übernehmen. Dieses muss schriftlich gegenüber dem LBV erklärt werden. Auf der sicheren Seite liegend wird der Aufwand für das Angleichen von sämtlichen Schächten und Straßenabläufen in den genannten Straßen auf rund 75.000 € und der Aufwand für das Angleichen von Schiebern des WBV auf rund 7.000 € geschätzt. Sollten die Kanalsanierungsarbeiten günstiger schlussgerechnet werden als Haushaltsmittel für die Maßnahmen bereitgestellt wurden, so kann der Aufwand für das Angleichen der Schächte aus diesen Titeln befriedigt werden. Andernfalls müssen die Titel um das erforderliche Maß aufgestockt werden. Jedenfalls muss der Aufwand aus dem gleichen Gebührenhaushalt bestritten werden. Empfehlung: An der Kappelner Landstraße verläuft auf der östlichen Straßenseite ein gemeindlicher Gehweg. Diesen könnte man im Zuge der Asphaltierung der L27 auch anfräsen und mit einer neuen Asphaltdeckschicht versehen. Der Aufwand wird auf rund 7.000 € geschätzt. Erforderliche Mittel könnten über die Aufstockung des Wegeunterhaltungshaushaltes bereitgestellt werden.
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Beschluss: Es wird beschlossen, 75.000 € für das Angleichen von Schächten und Straßenabläufen aus dem Abwasserhaushalt bereitzustellen. Ferner wird beschlossen, die Gelegenheit der Asphaltierung der L27 zu nutzen, und das kurze Stück Gehweg in der Kappelner Landstraße mit asphaltieren zu lassen. Die hierfür erforderlichen Mittel werden aus dem Wegeunterhaltungshaushalt bestritten, der ggf. im Nachtrag aufgestockt wird. |
Ja-Stimmen | :16 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Sachstandsbericht zur Planung der künftigen Abwasserreinigung in Rieseby |
Beschlussvorlage - 48/2019 Unter Anderem wurde in der GV am 09.04.2019 beschlossen, dass Gespräche mit potentiellen Abwasserübernehmern geführt werden sollen. Dieses wurde unterdessen erledigt. Der Anschluss einer "kleineren" Gemeinde an eine große, städtische Kläranlage ist bei passenden Rahmenparametern sowohl aus ökonomischen als auch aus ökologischen Gesichtspunkten fast immer zu empfehlen. Mit der Zielsetzung der ersten Abprüfung dieser beeinflussenden Rahmenparameter wurden sowohl die Schleswiger Stadtwerke als Betreiber der Kläranlage Schleswig als auch die AKG (Abwasserentsorgung Kappeln GmbH) als Betreiber der Kläranlage Kappeln um eine Stellungnahme gebeten. Dazu wurden die wesentlichen Abwasserparameter aus Rieseby zur Verfügung gestellt. Am 23.05.2019 wurde ein Gespräch mit der Bürgermeisterin, zwei Vertretern der Schleswiger Stadtwerke und dem Büro Enwacon im Amt Schlei-Ostsee geführt. Die AKG wurde von Herrn Andresen am 06.05.2019 per E-Mail angeschrieben. In der ohnehin anberaumten Gesellschafterversammlung der AKG wurde von der Anfrage berichtet und das Ergebnis der Reaktion der Gesellschafter stichwortartig per Mail mitgeteilt. Hinsichtlich einer möglichen Zusammenlegung der Kläranlagen von Kosel und Rieseby sollen noch genauere Überprüfungen durchgeführt werden. Abschätzungsweise kann das Ergebnis aber vorweggenommen werden. Auch diese Option ist wahrscheinlich sowohl für Rieseby als auch für Kosel unwirtschaftlich. Herr Andresen hat am 05.06.2019 mit dem Vorsitzenden der Abwassergemeinschaft Bohnert gesprochen und hat erfragt, ob es seitens der Abwassergemeinschaft mittel- bis langfristig Tendenzen gibt, sich einer größeren Anlage anzuschließen. Der Vorsitzende hat geschildert, dass die privat betriebene Abwasseranlage bei einem Abwasserpreis von 1,70 €/m³ ausgezeichnete Ablaufwerte unterhalb der zulässigen Anlagenwerte liefert. Die Protagonisten der ehrenamtlich geführten und betriebenen Abwassergemeinschaft vereinen verschiedene Berufe und sind in der Lage, die Anlage zu führen und zu betreuen. Auch für die Zukunft sind Vorsitz und Anlagenführung geregelt bzw. fachkundige und bereitwillige Mitglieder der Gemeinschaft stehen zur Verfügung. Daher ist man mittelfristig nicht daran interessiert, die private Gemeinschaft aufzugeben und sich einer kommunalen Kläranlage anzuschließen. Gleichwohl ist man ggf. an einem Austausch über Fragen der Betriebsführung interessiert. Sollte also z.B. einmal darüber nachgedacht werden, die Kläranlagen Kosel und Rieseby mit gleichem Personal zu bedienen, so könnte sich der Vorsitzende vorstellen, dass auch die private Abwassergemeinschaft in Bohnert kommunale Dienste in Anspruch nimmt. Herr Andresen hat das Büro Enwacon gebeten, die gewonnenen Erkenntnisse und Reaktionen in einem Vermerk zusammenzufassen. Dieser wird mit dieser Vorlage zur Verfügung gestellt. Es muss resümierend konstatiert werden, dass ein Fremdanschluss der Riesebyer Abwasseranlagen an eines der beiden genannten städtischen Kläranlagen nicht wirtschaftlich ist, bzw. die sich ergebende Abwassergebühr für den Gebührenzahler unzumutbar wäre. Auch die Zusammenlegung mit Kosel ist aus derzeitigen Betrachtungen heraus unwirtschaftlich. Daher wird folgende Beschlussfassung empfohlen: |
Beschluss: Es wird zur Kenntnis genommen, dass ein Fremdanschluss des Riesebyer Schmutzwassersystems weder an die Schleswiger noch an die Kappelner Kläranlage wirtschaftlich ist. Gleiches gilt aller Wahrscheinlichkeit nach auch für eine Zusammenlegung der Anlagen von Kosel und Rieseby, eine detailliertere Prüfung soll noch durchgeführt werden. Für den Fall, dass eine Zusammenlegung mit Kosel tatsächlich unwirtschaftlich ist, wird eine Sanierung und Ertüchtigung der Anlage in Rieseby weiter planerisch verfolgt. Diese Planungen sollen bis zum Herbst 2019 so weit vorangetrieben werden, dass in einer Einwohnerversammlung vorgetragen werden kann. Es ist einleuchtend, dass in diesem Vortrag kein konkreter, sich ergebender Schmutzwassergebührensatz genannt werden kann. Vielmehr kann allemal eine Abschätzung als Tendenz genannt werden. Ziel der Einwohnerversammlung soll sein, die Einwohner grundsätzlich über die Erfordernis einer Sanierung und Ertüchtigung der Kläranlage zu unterrichten, die bisherigen Überlegungen und Planungen vorzustellen und auf sicherlich steigende Gebühren hinzuweisen. |
Ja-Stimmen | :17 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Bericht zum Fortschritt der Planungen zur Sanierung der Sporthalle Rieseby |
Beschlussvorlage - 47/2019 Zuletzt wurde am 18.03.2019 über die weiteren Planungen zur Sanierung der Sporthalle in Rieseby beraten. Unterdessen sind die Planungen vorangetrieben worden. Am 05.04.2019 hat eine Planungsanlaufbesprechung in der Sporthalle stattgefunden. Am 06.06.2019 findet ein Gespräch in der Amtsverwaltung zusammen mit Vertretern der Gemeinde, den Planern und der Verwaltung statt, um bis dahin noch offene Fragen zu klären und sich bzgl. der bis dato durchgeführten Planung auszutauschen. Das Ergebnis und weitere Erkenntnisse werden in der Bauausschusssitzung am 18.06.2019 vorgetragen. Hinsichtlich der Möglichkeit der Installation einer PV-Anlage auf dem Dach der Sporthalle wurden Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen angestellt. Tatsächlich sollte dieser Gedanke insbesondere in Kombination mit einem Eigenstromverbrauch auf der benachbarten Kläranlage unbedingt weiter verfolgt werden. Ins Versorgungsnetz eingespeister Strom aus einer Dach-PV-Anlage wird in Abhängigkeit vom Zubau an Gesamtkapazität in Deutschland und der betreffenden Anlagengröße nur noch mit rund 8 – 10 Ct/kWh vergütet, sodass sich bei einer Anlage auf dem Sporthallendach eine Wirtschaftlichkeit ausschließlich mit Eigenstromverbrauch ergibt. Auch zu diesem Thema wird in der Bauausschusssitzung vorgetragen. |
Gemeindevertreter Schmidt bittet um eine Aufstellung der Kosten, die in den vergangenen Jahren für die Planung dieses Vorhabens angefallen sind.
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Beschluss: Die Planungen werden wie vorgetragen zur Antragsreife für die in Aussicht stehenden Fördermittel vorangetrieben und der Antrag auf Bezuschussung wird fristgerecht gestellt. Als Heizsystem wird aus ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten eine Fußbodenheizung festgelegt. Auf dem Dach soll eine PV-Anlage für den Eigenstromverbrauch in der Kläranlage geplant werden. Genauere Festlegungen des Sanierungsumfangs und der Ausstattung werden in einer der kommenden Sitzungen beschlossen.
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Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :1 |
Enthaltungen | :3 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Aufhebung des Beschlusses Errichtung einer Bobbycarbahn |
Aufgrund der Tatsache, dass in dieser Angelegenheit bisher kein Beschluss der Gemeindevertretung vorlag und der Sozial-, Kultur- und Sportausschuss keine Empfehlung an die Gemeindevertretung abgegeben hat, wird dieser Punkt nicht weiter behandelt.
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zu TOP 12. | Setzen eines Zauns am Kindergarten in der Schule Rieseby |
Beschlussvorlage - 46/2019 In den vergangen Sitzungen wurde über die Anlage einer "Bobby-Car-Bahn" auf dem Spielplatz des Kindergartens beraten. Bisher wurde eine solche nicht errichtet. Nunmehr gibt es eine Idee, wie man die bereits vorhandene Befestigung am Eingang zum Kindergarten für das Befahren mit Bobby-Cars nutzen könnte. Die Kosten für die Beschaffung der rot markierten Zaun- und Tormaterialien kostet einschließlich Fundamentbeton rund 2.800 €. Den Einbau würde der Hausmeister erledigen, ggf. mit Unterstützung eines Baggerunternehmens (ggf. Fundamentlöcher bohren). Vorteile dieser Vorgehensweise:
Nachteil:
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Beschluss: Es wird beschlossen, das Zaun- und Tormaterial zu beschaffen und aufzubauen. Erforderliche Mittel werden bereitgestellt. |
Ja-Stimmen | :16 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 13. | Verkehrsangelegenheiten: Einrichtung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h im Bereich des Sammelplatzes des Naturkindergartens Rieseby e. V. |
Beschlussvorlage - 45/2019 Anliegenden Antrag des Naturkindergartens Rieseby e.V. auf Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h im Bereich des Naturkindergartens in Sönderby überreiche ich zur Kenntnis. Im Bereich des Sammelplatzes des Naturkindergartens Rieseby e. V. wird sehr häufig mit unangemessenerGeschwindigkeit gefahren, was immer sehr gefährlich für die wartenden Kinder und Eltern ist.
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Beschluss: Es wird beschlossen, bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde einen Antrag auf Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h im Bereich des Sammelplatzes des Naturkindergartens Rieseby e.V. (zwischen Dinghöfter Weg 1 und Dinghöfter Weg 3) zu stellen.
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Ja-Stimmen | :16 |
Nein-Stimmen | :1 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 14. | Antrag auf Bauleitplanung für die weitere wohnbauliche Entwicklung im Bereich des "Sönderbyer Weges" |
Beschlussvorlage - 43/2019 Der Eigentümer der Fläche, welche an das neue Baugebiet des Bebauungsplanes Nr. 20 angrenzt, hat den Antrag gestellt, diese Fläche als Bauland auszuweisen. Hinsichtlich eines anderen Antrages (für die direkt angrenzende Fläche), hatte die Gemeinde bereits am 09.04.2019 beraten.Hierzu wird auf die Beschlussvorlage 13/2019 verwiesen. |
Gemeindevertreter Kolls bringt eine weitere Fläche entlang des Sönderbyer Weges in die Diskussion um die Bauleitplanung mit ein. Im Rahmen der Diskussion stellt Gemeindevertreter Dreves den Antrag, entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses abzustimmen. Gemeindevertreter Schmidt stellt den Antrag, den Abstimmungstext zu erweitern und wie folgt zu fassen: "Es wird beschlossen, eine weitere wohnbauliche Entwicklung des "Sönderbyer Weges" mit in die Planung der Erweiterung der gemeindlichen Kläranlage aufzunehmen." Ein Plan der betreffenden Flächen ist als Anlage dem Protokoll beigefügt. Zunächst wird über den Antrag von Gemeindevertreter Schmidt abgestimmt, da dieser der weitergehende ist.
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Beschluss: Es wird beschlossen, eine weitere wohnbauliche Entwicklung des "Sönderbyer Weges" mit in die Planung der Erweiterung der gemeindlichen Kläranlage aufzunehmen.
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Ja-Stimmen | :11 |
Nein-Stimmen | :5 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 15. | Fehlende Straßenentwässerung "Langkoppel" |
Beschlussvorlage - 54/2019 In der Straße Langkoppel mangelt es an einer Straßenentwässerung. Scheinbar ist das Straßenwasser bis dato immer in den Banketten versickert. Heute offenbart sich schon bei normalem Landregen, dass das Wasser nicht zügig versickert. Es stautsich zu einer großen Pfütze und ergießt sich dann auf der Rückseite des Grundstückes Hofkamp 3. |
Beschluss: Es wird beschlossen, in der Straße "Langkoppel" einen oder zwei Straßenabläufe zu bauen. Der Aufwand wird aus dem Wegeunterhaltungshaushalt bestritten.
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Ja-Stimmen | :17 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 16. | Asphaltdeckenerneueung der Gehwege am Saxtorfer Weg in Rieseby |
Beschlussvorlage - 58/2019 Im Zuge der Asphaltierung der K59 würde es sich anbieten, auch die asphaltierten "Gehwege" bzw. asphaltierten Seitenstreifen seitlich der Fahrbahn mit einer neuen Asphaltdecke zu versehen. Die Kosten sind im Zusammenhang mit der großen Maßnahme durch die ohnehin vorhandenen Geräte und Arbeitskräfte weniger als halb so teuer, als wenn man sie ohne diese Synergie beauftragen würde. Die mit dem Luftbild überlagerte Katasterkarte zeigt, dass sowohl die Fahrbahn als auch die seitlich führenden, teilweise asphaltierten Steifen im Straßenflurstück des Kreises belegen sind, d.h. Eigentümer ist der Kreis RD-Eck. Herr Andresen hat den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV) gebeten zu prüfen, wer für die Unterhaltung dieser Seitenstreifen verantwortlich ist, d.h. wer die Baulast hat. Am 05.06.2019 wird mitgeteilt, dass die vermarkte Ortsdurchfahrt nach OD-Richtlinie (OD) 177m vom Schnittpunkt der K59 mit der L27 entfernt am Ende der Bebauung vermarkt ist. D.h. die Gemeinde ist nach Straßen- und Wegegesetz SH eindeutig für diese Seitenstreifen zuständig. Die Kosten für das Anfräsen, Ansprühen mit Haftkleber und Asphaltieren einer neuen Asphaltdecke auf rund 220 m² Fläche werden jetzt unter 5.000 € liegen. Die Ausschreibung der K59- und L27-Maßnahme wird in Kürze veröffentlicht und Ende des Monats submittiert. Daher liegen noch keine tatsächlichen Einheitspreise vor. |
Beschluss: Es wird beschlossen, dass die Gemeinde Rieseby wegen der rechtlich eindeutigen Zuständigkeit den LBV bittet und beauftragt, die Asphaltierung der Seitenstreifen vorzunehmen. Die dem LBV zu erstattenden Kosten werden anerkannt. Erforderliche Mittel werden durch eine Aufstockung des Wegeunterhaltungshaushaltes bereitgestellt. |
Ja-Stimmen | :17 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 17. | Vergabeverfahren für die Verdingung weiterer Planungsleistungen zur Sanierung der Sporthalle Rieseby |
Beschlussvorlage - 59/2019 Am 01.04.2019 ist die Vergabeverordnung (VgV) novelliert in Kraft getreten. Die VgV ist die Rechtsnorm, die die Vergabe von öffentlichen Aufträgen regelt. Einmal mehr wird in Verbindung mit der bzw. im Gegensatz zur Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) das Erfordernis einer europaweiten Vergabe ab einem Auftragswert einer Planungsleistung von 221.000 € gefordert. Nicht zuletzt wegen der angestrebten Bezuschussung des Projektes muss das Vergaberecht genauestens beachtet werden. Das Architektenhonorar zur Planung der Sporthalle wird auf Basis der einschlägigen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) diese Summe übersteigen, so dass ein europaweites Verfahren für die Vergabe der Architektenplanung gewählt werden muss. Dieses Verfahren bedingt sehr formelle Verfahrensschritte und verschiedene Zugangsberechtigungen zum EU-Vergabeportal. Um das Verfahren fehlerfrei und rechtssicher durchführen zu können, muss ein Fachbüro beauftragt werden. Da das Verfahren gewisse Fristen vorsieht und nicht im Handumdrehen erledigt ist, wird empfohlen, einen Beschluss zu fassen, ein Fachbüro mit der Durchführung des formellen Vergabeverfahrens zu beauftragen. Anschließend soll dann der weiterführende Planungsauftrag an den wirtschaftlichsten Bieter erteilt werden. Dass die bisherigen Planungen freihändig vergeben wurden, ist unschädlich. Schließlich bedurfte es erstmal einer grundlegenden Reife der Projektidee, um erste, wegweisende Beschlüsse fassen zu können ("Henne-Ei-Problem"). Die Auftragssummen für die Fachplaner "Statik / Wärmeschutz / Energieberechnung" und "Technische Gebäudeausstattung" sind unterschwellig, sodass diese Aufträge national auf Basis einer Preisanfrage vergeben werden können. Diese Verfahren kann die Amtsverwaltung durchführen. |
Beschluss: Es wird beschlossen, wenn für eine EU-Ausschreibung erforderlich, ein Fachbüro mit der Durchführung des formellen Vergabeverfahrens der Architektenleistungen zu beauftragen. Anschließend soll dann der weiterführende Planungsauftrag an den wirtschaftlichsten Bieter erteilt werden. Ferner wird die Durchführung von Preisanfragen für die weiteren Fachplanungen sowie die Vergabe an die wirtschaftlichsten Bieter beschlossen. |
Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :1 |
Enthaltungen | :3 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 18. | Erneuerung und Ergänzung von Straßenlaternen in Teilen Rieseby |
Beschlussvorlage - 61/2019 Am 05.12.2018 wurde in der Gemeindevertretung beschlossen, nach Möglichkeit Synergien einer Kabelmitverlegung für Straßenbeleuchtung zusammen mit der Breitbandleerrohrverlegung zu nutzen. Am 19.03.2019 stellten die von den Schleswiger Stadtwerkenbeauftragten Tiefbaufirmen der Gemeinde die festgelegten Leerrohrtrassen für Breitband vor. Das Ergebnis dieser Besprechung kann dem zur Verfügung gestellten Vermerk vom 20.03.2019 entnommen werden. Da die bisherige Beschlusslage nur die Kabelmitverlegung regelt, wird hier die Montage neuer und ergänzender Leuchten in die Beratung der Gemeinde gegeben. Die Kosten für 21 neue 5m-Maste, 8 neue Leuchtenköpfe analog zum Bestand und den Umbau von 13 vorhandenen Köpfen auf die neuen Maste werden einschließlich elektrischer Montage und erforderlichen Erdarbeiten auf rund 25.000 € abgeschätzt. Die Vermögenshaushaltsstelle 15/67000.95000 wurde beschlussgemäß mit 30.000 € ausgestattet. Für die Lieferung des Kabels und deren Mitverlegung werden rund 12.000 € beansprucht. D.h., die Haushaltsstelle müsste mit zusätzlichen ca. 7.000 € ausgestattet werden, um alle angedachten Leuchten umzubauen und zu ergänzen. Seit Juni 2017 hat die Gemeinde Rieseby nach Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED einen Wartungsvertrag mit den Schleswiger Stadtwerken abgeschlossen. Dieser wirkt noch bis zum 30.11.2024. Daher ist es zu empfehlen bzw. notwendig, auch die Schleswiger Stadtwerke in die vorgesehenen Maßnahmen einzubeziehen. Dazu sind diese auch ohne weiteres bereit. |
Beschluss: Es wird beschlossen, die vorgesehene Ergänzung und Erneuerung der Straßenbeleuchtung in den genannten Straßen vorzunehmen. Die Vermögenshaushaltsstelle 15/67000.95000 wird um erforderliche Mittel aufgestockt. |
Ja-Stimmen | :17 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 19. | Schulschwimmen in der Schleischule Rieseby |
Beschlussvorlage - 65/2019 Der Lehrplan für Grundschulen des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein sieht ab dem kommenden Schuljahr Schulschwimmen vor. Aus diesem Grund gilt es zu überlegen, ob das Schulschwimmen im Lehrplan der Schleischule Rieseby zum nächsten Schuljahr etabliert werden soll. Die Kosten teilen sich auf Schwimmhallennutzung sowie die Fahrtkosten zur Schwimmhalle auf. Gemäß der vorliegenden Angebote ist von Kosten in Höhe von 75,- € für die Schwimmhallennutzung und 175,- € für die Fahrtkosten pro Schwimmtag auszugehen. Aktuell besteht die Überlegung einem Schwimmtag für 60 Minuten pro Woche anzubieten. Bei ca. 40 Schulwochen im Schuljahr würden sich die Gesamtkosten somit auf 10.000 € belaufen.
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Beschluss: Es wird beschlossen, zum neuen Schuljahr Schwimmunterricht in der Schleischule Rieseby zu etablieren. Die Kosten in Höhe von 10.000,- € pro Schuljahr werden anerkannt und im Haushalt bereitgestellt.
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Ja-Stimmen | :17 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 20. | Beschaffung eines Gemeindefahrzeuges |
Beschlussvorlage - 63/2019 Die Gemeinde Rieseby besitzt seit dem Jahr 2007 einen Ford Tourneo als Fahrzeug für den Bauhof. Bei diesem Fahrzeug handelte es sich um ein sogenanntes Werbefahrzeug, welches von der Firma MOBIL zur Verfügung gestellt wurde. Nach Ablauf des Pachtvertrages (Dauer 5 Jahre) ging der Ford in den Besitz der Gemeinde Rieseby über. Nunmehr zeigt der Ford erhebliche Mängel, die nur mit hohen Investitionen zu beheben wären. Gemäß Kostenvoranschlag einer Fachfirma aus Rieseby würde eine Reparatur des Fords ca. 1.300 € kosten. Eine Reparatur erscheint unwirtschaftlich. Des Weiteren wird seitens des Bauhofs der Wunsch geäußert, eine Pritsche zu beschaffen, weil diese für den Bauhof sinnvoller einzusetzen wäre. Mündliche Anfragen bei verschiedenen Autohändlern haben ergeben, dass eine neue Pritsche ab ca. 25.000,-- € zu erwerben sein würde. Auf dem Gebrauchtmarkt wäre zurzeit eine Renault Pritsche für ca. 15.000,--€ brutto in Lübeck zu erwerben. Dieses Fahrzeug wäre erst drei Jahre alt und hat erst 28.000 km auf dem Tacho.
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Beschluss: Es wird beschlossen, einen neuen Pritschenwagen zu erwerben. Für den Erwerb werden bis zu 30.000,00 € bereitgestellt. Es ist zu prüfen, ob der Bauhof auf das zweite Fahrzeug verzichten könnte.
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Ja-Stimmen | :17 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 26. | Bekanntgaben |
Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse.
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Godber Peters | Doris Rothe-Pöhls |
Protokollführer | Bürgermeisterin |