N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Rieseby vom 15.08.2019.

Sitzungsort:  im Riesby Krog, Dorfstraße 35, 24354 Rieseby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  22.40 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeisterin Doris Rothe-Pöhls
Gemeindevertreter Roland Axmann
Gemeindevertreter Thorsten Bastian
Gemeindevertreter/in Henrik Blümke
Gemeindevertreterin Uta Brandenburg
Gemeindevertreter Jörg Drenkov
Gemeindevertreter Frank Dreves
1. stellv. Bürgermeister Frank Frühling
Gemeindevertreter Norbert Koberg
Gemeindevertreter Jens Kolls
Gemeindevertreter Kai Lemke
Gemeindevertreter Peter Märten
2. stellv. Bürgermeister Bernd Mordhorst
Gemeindevertreter Arndt Pöhls
Gemeindevertreter Enriquè Ruiz Hampel
Gemeindevertreterin Christine Scheller
Gemeindevertreter Martin Schlierkamp
Gemeindevertreter Hartmut Schmidt
Gemeindevertreterin Katharina Schmidt
Gemeindevertreterin Sabine Schultze

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Vors. FA w.B. Fynn Hoff-Hoffmeyer-Zlotnik
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Verpflichtung eines Gemeindevertreters in der Gemeindevertretung Rieseby
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Bericht der Bürgermeisterin und der Ausschussvorsitzenden
6. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
7. Einwohnerfragestunde
8. Wahl eines Mitgliedes in den Finanzausschuss
  Beschlussvorlage - 76/2019
9. Wahl der / des stellvertretenden Vorsitzenden im Finanzausschuss
  Beschlussvorlage - 77/2019
10. Wahl eines persönlichen Stellvertreters für Herrn Frank Dreves im Amtsausschuss
  Beschlussvorlage - 78/2019
11. Wahl eines weiteren Vertreters für die Verbandsversammlung des Breitbandzweckverbandes und dessen Stellvertretung
  Beschlussvorlage - 79/2019
12. Wahl eines Mitgliedes den Kindergartenbeirat des evangelischen Kindergartens
  Beschlussvorlage - 80/2019
13. Wahl eines persönlichen Stellvertreters für Herrn Frank Dreves im Friedhofskuratorium
  Beschlussvorlage - 81/2019
14. Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 17 der Gemeinde Rieseby für das Gebiet "Windpark Rieseby" für den Bereich nördlich von Charlottenhof, östlich vom Gut Saxtorf, südlich von Wettstein und westlich von Moorbrücke sowie Anpassung des Geltungsbereiches der Satzung
  Beschlussvorlage - 68/2019
15. Wahl von stellvertretenden Mitgliedern für den Finanzausschuss, Bau-, Wege- und Umweltausschuss und Sozial-, Kultur- und Sportausschuss
  Beschlussvorlage - 69/2019
16. Antrag der WGR-Fraktion zur Änderung der Hauptsatzung
  Beschlussvorlage - 70/2019
17. Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und WGR zum Verkauf des Gebäudes und des Grundstückes der "Alten Post"
  Beschlussvorlage - 71/2019
18. Antrag der SPD-Fraktion zum weiteren Vorgehen hinsichtlich des Hauses der Verbände und Vereine
19. Antrag der SPD-Fraktion auf Planung eines Nahwärmenetzes in der Gemeinde Rieseby
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
23. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Die Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.  

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Frau Bürgermeisterin Roth-Pöhls stellt den Antrag, die TOP 17 und 18, da sie das gleiche Thema betreffen, zu einem TOP zusammen zufassen.
Dieser Antrag wird mit 12 Nein-Stimmen zu 7 Ja-Stimmen abgelehnt.

Des Weiteren beantragt Frau Rothe-Pöhls, zu den TOP 17 und 18 die Anhörung gem. § 7 der Geschäftsordnung der betroffenen Vereine und Verbände.
Diesem Antrag wird mit 9 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und bei 8 Enthaltungen zugestimmt.

Herr Ruiz Hampel beantragt die Entfernung der Transparente und Plakate aus dem Sitzungraum, da bei der damaligen Beschlussfassung zum Thema Windenergie diese entfernt werden mussten.
Diesem Antrag wird mit 12 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und einer Enthaltung zugestimmt.

Herr Frühling stellt den Antrag, den TOP 11 um die Wahl der Stellvertretung zu ergänzen. Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

Der nicht öffentlichen Beratung der TOP 20 - 22 wird auf Antrag der Bürgermeisterin einstimmig zugestimmt.  

zu TOP 3. Verpflichtung eines Gemeindevertreters in der Gemeindevertretung Rieseby
Der Gemeindevertreter Herr Hans-Josef Verhasselt ist verstorben. Laut Liste der Wählergemeinschaft Rieseby "WGR" ist Herr Henrik Blümke als nächster Bewerber festgestellt worden. Er ist als Mitglied der Gemeindevertretung zu verpflichten.

Herr Henrik Blümke wird im Rahmen der Verpflichtungserklärung zum Gemeindevertreter der Gemeinde Rieseby verpflichtet. 
 

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Herr Dreves stellt folgende Änderungsanträge:

I.
TOP 5 , Seite 5 wird der letzte Absatz um folgenden Satz ergänzt:
"GV Dreves kritisiert, dass GV Schlierkamp gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung verstoßen hat und hier über ein Abstimmungsergebnis aus einem nicht öffentlichen Teil einer Sitzung berichtet hat.

II.
TOP 6, 1. Frage
Herr Dreves weist darauf hin, dass der Bauausschussvorsitzende die Erklärung zum Bitummaterial abgegeben hat. Es wird sich darauf verständigt, dass die Bürgermeisterin und der Bauauschussvorsitzende die Frage beantwortet haben.

Beiden Änderungsanträgen wird einstimmig zugestimmt.  

zu TOP 5. Bericht der Bürgermeisterin und der Ausschussvorsitzenden
Der Bericht der Bürgermeisterin umfasst folgende Punkte:
  • Regelmäßige Amtstage (Schwerpunkt Donnerstag)
    Es wurden alle Abteilungen durchlaufen
  • Bürgermeistersprechstunde
    1. Donnerstag und 3. Mittwoch 17:00 bis 18:00 Uhr
    diese wurden unterschiedlich stark angenommen
    Themen sind dort u. a. Straßensperrungen, Verkehrssituation
  • 29.06.2019      Einladung zum sog. "Schweinebeißen" in Zimmert
                   Grüße aus der Gemeinde wurden überbracht.
  • 02.07.2019     Pressetermin Schleidörfertag (07.07.2019)
                   zugegen waren Bürgermeister der beteiligten Gemeinden
  • 06.07.2019     Hatte die Wandergruppe des DRK`s 40.-jähriges Jubiläum. Ich konnte leider nicht teilnehmen, da Kinder-Sommerfest im Bürgerpark war. Es waren aber außer mir alle Gemeindevertreter eingeladen.
  • 07.07.2019     Schleidörfertag – sehr gelungen – bei bestem Wetter, Gleich hier ein Dankeschön an die Busfahrer Stephan, Alexander, Renate und Michael                sowie allen Beteiligten: Mühlen-Verein, Riesby-Krog, Seeadlerschutz Schlei e.V., Kirche für die Bereitschaft der Mitwirkung
  • 09.07.2019     Ortstermin Chr.-Kock St., Landkauf Kläranlage
  • 10.07.2019     Termin für interessierte Gemeindevertreter und wählbaren Bürger zum Thema Veränderungssperre. Wurde gut angenommen
  • 16.07.2019     Vorbesprechung ASO - Faunistisches Gutachten
                   Herr Jordan, Frau Gaedecke, Herr Axmann und ich 
  • 17.07.2019     Bgm. Sprechstunde
  • 18.07.2019     Trauerfeier von Josef Verhasselt
  •                Richtfest Neubau EDEKA
  • 25.07.2019     Ortstermin Chr.-Kock St.: Vorstellung Konzept GWU
                   Herr Axmann, Dr. Seeliger und ich
  • 29.07.2019     Einladung Frühschoppen Brarupmarkt
  • 30.07.2019     Baubesprechung 14.00 Uhr Sportplatz
                   Herr Axmann und ich
  • 31.07.2019     Baustelleneinweisung L27 und K59
  • 01.08.2019     Bgm. Sprechstunde
  • 03.08.2019     Nachricht über Leichenfund
  • 05.08.2019     Telefonate und Klärung Arbeitsrechte
                   Ersatzfahrer für erkrankten Schulbusfahrer
  • 06.08.2019     Baubesprechung L 27
  • 07.08.2019     Aalutsetten in Maasholm
  • 12.08.2019     Ortstermin Vermessung Grundstücke Rieseby
  • Darüber hinaus regelmäßige Gespräche mit Gemeindearbeitern, Schulhausmeister, Schule, Leitung KiGa
  • 15.08.2019     Sperrung L 27
                   Voraussichtlich wird die Sperrung über den 16.08.2019 hinaus andauern, aufgrund der Wetterbedingung (Kfz.Service Biermann wurde durch den LBV, Herr Rahm, informiert)
  • 15.08.2019     Wartungsvertrag Pumpen
                   Der Abschluss des Vertrages wird bestätigt durch die derzeit durchgeführten Wartungsarbeiten, z. B. heute, 15.08.2019 2 Pumpen defekt – lockeres Gestänge konnte befestigt werden. All diese Defekte würden durch ausfallende Wartung zu einem größeren Schaden im Klärwerk führen.
  • 15.08.2019     Amtseinführung der neuen Schulleiterin von Frau Lappe


Für den Bauauschuss gibt Herr Axmann als Vorsitzender folgenden Bericht ab:

- 28.08. nächste Ausschusssitzung
- Am B-Sportplatz wurden die Kanalarbeiten abgschlossen
- Telekom wird im Rahmen ihrer Kabelarbeiten weitere Kopflöcher herstellen
- Lampen an der Schule wurden gesetzt
- Der Rote Raum im KiGa ist fertig, die Einrichtung wird am 02. September geliefert

Herr Hoff-Hoffmeyer-Zlotnik teilt mit, das der Finanzausschuss nicht getagt hat und somit kein Bericht erfolgt.

Herrn Schlierkamp berichtet als Vorsitzender des Sozial-, Kultur- und Sportausschusses wie folgt:

4-Jahres-Plan für die Arbeit des Sozial-, Kultur- und Sportausschusses:
Das Aufgabengebiet laut §5 der Gemeindehauptsatzung:
1 - Sozialwesen u. Kindergartenangelegenheiten,
2 - Förderung und Pflege der Kultur und des Sports

Neben seinen konkreten Aufgaben verstehen der Ausschußvorsitzende und seine Vertreterin den Ausschuss als elementare "Denkstube" unter Beteiligung der Bürger mit Vorreiterfunktion für soziale, kulturelle und auch sportliche Initiativen.

Punkt 2 wurde in den vergangenen Wahlperioden
traurigerweise vollständig vernachlässigt.
Unser Ziel ist es daher, die Satzung ernst zu nehmen, wieder mit Leben zu erfüllen und neben der Pflege des Bestehenden, der Kultur, dem sozialen Miteinander in unserer Gemeinde neuen Raum zu schaffen.

Unsere vorläufigen Initiativen:
-Konzeptentwicklung zur Verhinderung der Verödung der Dorfmitte für die soziale und
kulturelle Revitalisierung der Dorfmitte
- Beratung einer möglichen Gestaltungssatzung für die Dorfstrasse
- Aufgreifen der Studie "Rieseby 2025" und deren Fortschreibung / Weiterentwicklung
- Weiterentwicklung des Kultur- und Museumsstandortes Rieseby (u.A. Ausstellungen von
Künstler/innen aus der Gemeinde wie dieses Jahr auch schon 3x geschehen)
- Vorbereitung der Ausschreibung eines internationalen Kunstwettbewerbs für den "Sohn des
Riesen"
- Einbeziehung der Vereine
- Überprüfen des Wiederauflebens des Jugend- und Seniorenbeirates
- Arbeitsgruppe "Umgang miteinander"
- Vorbereitung einer Ausstellung "Holländer Windmühlen - Historische Ölgemälde"
- Kinderbuchlesung mit dem Schauspieler Pierre Sanoussi - Bliss
- Lesungen und Kleinkonzerte
Zum Thema "Riese von Rieseby"

Vorläufiges "Lastenheft" - Stand 05.06.2019

Erste erarbeitete Kriterien, Vorgaben und Ideen für eine weitere systematische Annäherung an das Riesen-Thema:

  • Der Riese soll eine nachhaltige künstlerische, identitätsstiftende Wirkung und (auch in Verbindung mit Ulsnis) touristische Anziehungskraft haben.

  • Der Riese soll ein sich aus der Sage erklärendes Kunstwerk werden.

  • Er soll der Sage entsprechend größer als der Vater in Ulsnis entwickelt werden und einen absoluten Blickfang darstellen, der die Betrachter anzieht und fasziniert.
  • Statt einer Kopie der Ulsnisser Werner-Comic-Figur soll der Weg der weiteren Definierung dessen beschritten werden, was die Sohn-Figur an Inhalt, an Sinn und an Moral vermitteln soll.
  • Gleichzeitig sollen die Bezüge zu Ulsnis und der Vaterfigur erarbeitet werden.
  • Es sollen die kontrastierende Darstellung des Sohnes als schutzsuchender, schlichtender Part in der Geschichte, der sich letztlich weigert, die Gewalt fortzuführen und die Darstellung des menschlichen Leids (Wut, Trauer, Verzweiflung ,Hilf- und Ratlosigkeit) als Inhalt für das Lastenheft diskutiert und geprüft werden.
  • Die Figur des Sohnes soll als Kunstwerk eine überregionale Wirkung erzielen.
  • In die Standortsuche soll die Möglichkeit der zusätzlichen Nutzung als Stätte der dörflich-kulturellen wie touristischen Begegnung einfließen, dieses soll weiter definiert werden.
  • Die mögliche Verbindung des Riesenkunstwerks mit dem Kulturstandort Mühle soll geprüft und erörtert werden.

  • Der Standort soll nicht versteckt, sondern deutlich sichtbar und "logisch" richtig liegen - somit sollen geeignete Standort definiert und gesucht werden.

 

zu TOP 6. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
Gemeindevertreter Ruiz Hampel verliest folgende Stellungnahme zum Thema "Alte Post"

Stellungnahme der CDU Fraktion Rieseby zum SPD Antrag zur "alten Post" vom 31.07.19 und den Gedankenspielen der BVR (Schleiblättchen August 2019) aufgrund des gemeinsamen Antrages der WGR Fraktion und der CDU Fraktion zum gleichen Thema.

Es wirkt schon etwas seltsam, wenn Personen den Antragstellern unüberlegtes und vorschnelles Handeln und soziale Kälte vorwerfen - umgehend eigene ungeprüfte und teilweise veraltete Konzepte vorlegen - von einem sozialen und kulturellen Kahlschlag reden.

Auch hier sollte man sich an den Tatsachen orientieren.
  • Die Themen Ortsentwicklung und Nutzung der "alten Post" beschäftigt die Gemeinde seit 2013, da der Ablauf der Zweckbindung (16.09.2015) und das Ende des Mietverhältnisses mit der Post absehbar waren.
    Für 17.000,- Euro wurde eine fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe ins Leben gerufen und ein Planungsbüro engagiert, um ein Konzept "Rieseby 2025" mit Bürgerbeteiligung zu entwickeln.
    Trotzdem wurden beide Themen von den damals handelnden Personen regelrecht verschlafen und jegliche Entwicklung weiter verzögert. Selbst die Beratung für ein Raum– und Nutzungskonzept wurde im Jahre 2017 nach 1 Stunde und 40 Minuten ergebnislos vertagt.
    Schneller ging es nur kürzlich bei der Anfrage bzgl. eines Mietvertrages über Teile der "alten Post". Ca. 5 Minuten hat man gebraucht, um das Thema auf unbestimmte Zeit zu vertagen.
  • Eine Gemeinde kann nur mit den Immobilien einen Ortskern entwickeln, die sie besitzt. Damit soll sie dann aber eine Vorreiterrolle übernehmen und endlich einen Anfang machen. Die Zeit drängt und der Ortskern soll gewerblich erhalten bleiben.
  • Eines haben alle drei Überlegungen / Anträge gemeinsam: Eine Sanierung der "alten Post" ist weder wirtschaftlich noch sozial zu rechtfertigen, da ein altersgerechter und barrierefreier Zugang fehlt.
    Von daher könnten die derzeitigen Nutzer auch bei der Verfolgung von anderen Zielen die "alte Post" mindestens 1,5 Jahre nicht nutzen. Ein Umzug wäre damit immer erforderlich.
  • In der Schleischule ist eine Raumkapazität von über 2000 qm vorhanden. Warum sollten z.B. einige Räumlichkeiten nicht auch für eine nachmittägliche oder abendliche Nutzung zur Verfügung stehen? Dass dieses nicht möglich sein soll, ist für die CDU Fraktion nicht nachvollziehbar.
  • Die CDU wird alle Vereine und Verbände bei der Raumsuche und beim Umzug unterstützen und das von der Bürgermeisterin zu erstellende Raumkonzept begleiten. Notwendige Kosten für einen Umzug oder für neue Investitionen in bestehende oder neue Gebäude sollen von der Gemeinde getragen werden (evtl. über Zuschüsse).
    Die von der BVR oder der SPD darstellten Szenarien sind daher ohne jegliche Grundlage.
  • Die Forderung von BVR und SPD, der örtlichen Gastronomie oder anderen Unternehmen Konkurrenz zu machen, indem wir selbst als Vermieter von Tagungsräumen oder Wohnungen ohne Zielgruppenbindung auftreten, ist mit der CDU nicht zu machen. Wir sind stolz auf die gesellschaftlichen, gastronomischen, landwirtschaftlichen und unternehmerischen Strukturen in Rieseby und wollen diese auch erhalten.
  • Der Antrag der SPD diskreditiert die Antragsteller. Begriffe wie "dilettantisch" und "unüberlegt" sind auch im Hinblick auf den Umgang mit der "alten Post" und den damit begangenen eigenen Fehlern in der Vergangenheit völlig unangebracht.
Außerdem sieht unseres Erachtens die Einladung zu einem Gespräch oder zu einer gemeinsamen Planung anders aus. Die notwendige gleiche Augenhöhe ist nicht vorhanden.


Gemeindevertreter Dreves stellt folgende Fragen:

1.
Auf der letzten Sitzung habe er nachgefragt, ob für das Gebäude "Alte Post" eine Nutzungsordnung existiert. Die Bürgermeister erklärte, dass es eine Nutzungsordnung gibt, die ihrer Vermutung nach aus dem Jahr 2000 stammt. Die Verwaltung wurde beauftragt dies zu überprüfen.
Frage: Ist dies geschehen? Wenn ja, warum wurde uns diese Nutzungsordnung für die "Alte Post" bis heute nicht zugänglich gemacht?

Bürgermeisterin Rothe-Pöhls teilt mit, dass diese Nutzungsordnung aus dem Jahre 2003 vorliegt und es wurde vergessen, diese an die Mitglieder der Gemeindevertretung zu versenden.

2.
Gemeindevertreter Schmidt hat auf der letzten Sitzung darauf hingewiesen, dass Plakate einer Partei immer noch im Dorf hängen würden. Er fordert die Umsetzung unserer Plakatsatzung.
Frage: Wurden die Plakate durch den Bauhof entfernt und die Arbeitsstunden sowie die Entsorgung der betroffenen Partei in Rechnung gestellt?

Frau Rothe-Pöhls informiert darüber, dass der Bauhof die Schilder abgenommen. ob eine Rechnungstellung erfolgt ist, wird sie überprüfen lassen.

3.
Herr Schmidt bat auf der letzten Sitzung um eine Aufstellung der Kosten, die in den vergangenen Jahren für die Sporthallensanierung angefallen sind. Diese Aufstellung wurde ihm zugesagt.
Frage: Hat GV Schmidt diese Aufstellung erhalten? Wenn ja, warum haben die anderen Gemeindevertreter diese Aufstellung nicht erhalten?

Die Bürgermeisterin berichtet, dass dies noch nicht erfolgt ist.

4.
Der TOP 22 der heutigen Sitzung sieht im nicht öffentlichen zu beratenen Teil wörtlich: "Gemeindearbeiter Seniorenwohnanlage" vor. Für jedermann war dieser Hinweis im Internet ersichtlich. Da es nur einen Gemeindearbeiter für unsere Wohnanlage gibt.
Frage: Warum wurde der betroffenen Mitarbeiter zur heutigen Sitzung nicht eingeladen? Es ist fraglich, wie sich der betroffenen Mitarbeiter fühlt, wenn er im Internet liest, dass zu seiner Person in einem nicht öffentlichen Teil einer Sitzung etwas beschlossen werden soll und er sozusagen im Dunklen tappen muss, was dieser TOP wohl beinhalten könnte.

Frau Rothe-Pöhls bedauert diese nicht korrekte Vorgehensweise. Herr Stöcks informiert die Anwesenden darüber, dass die Erstellung der Vorlagen und deren Einbindung in die Tagesordnung Aufgabe der Verwaltung ist. Somit liegt der Fehler bei der Verwaltung.

Herr Frühling stellt folgende Fragen:

1.
Bezüglich seiner Frage in der letzten Sitzung, warum die stellvertretenden Ausschussmitglieder nicht auf der damaligen Tagesordnung standen, wurde durch Herrn Peters vermutet. dass die genehmigung der Kommunalaufsicht noch nicht vorlag. Er bittet um Mitteilung, wann die Genehmigung der Kommunalaufsicht vorlag.
Herr Stöcks sagt Herrn Frühling zu, ihm das Datum der Genehmigung mitzuteilen. (Info 24.04.2019)

2.
Auf der Tagesordnung der Sitzung der Gemeindevertretung vom 21.02.2019 war der TOP "Beschlussfassung über die Entsendung von drei Mitgliedern in den Kindergartenausschuss des ev. Kindergartens Rieseby sowie Benennung je einer persönlichen Stellvertretung". Dieser TOP wurde in den nachfolgenden Sitzungen nicht wieder aufgerufen. Warum ?

Frau Rothe-Pöhls sagt eine Überprüfung zu.

3.
Gibt es eine Schlüsselordnung? Wer hat für welche Immobilie einen Schlüssel ?

Hierzu wird mitgeteilt, das eine solche Schlüsselordnung in Vorbereitung ist.

4.
Wie kann es sein, dass die SPD-Fraktion bei einem Abstimmungsgespräch im Amt ein 4. Planungsbüro für die Erstellung eines faunistischen Gutachtens vorlegt, obwohl ein Beschluss über 3 Büros in der Gemeindevertretung gefasst wurde. Herr Axmann teilt hierzu mit, das der Bauamtsleiter die Aufnahme des 4. Planungsbüros abgelehnt hatte, weil dies nicht dem Beschluss der Gemeindevertretung entsprechen würde.
  

zu TOP 7. Einwohnerfragestunde
Frau Bürgermeisterin Rothe-Pöhls weist darauf hin, dass die Vereine und Verbände Ihre Stellungnahmen abgeben und Fragen stellen können, wenn die TOP 17 u. 18 zur Beratung aufgerufen werden.

Es wird angeregt, nach der Abbiegung von der Dorfstraße in den Sonderbyer Weg eine Mittelmarkierung auf die Straße aufzubringen, da beim Abbiegen die Autofahrer sich dann oft zu weit auf die linke Straßenseite einordnen. Herr Bastian verweist hierzu auf den gemeindlichen Antrag, dort ein STOP-Schild aufzustellen, dann muss dort auch eine Haltelinie aufgebracht werden. Frau Rothe-Pohls teilt hierzu ergänzend mit, dass die Straßenbreite dort vermutlich zu gering ist, dass eine Mittelmarkierung rechtlich dort nicht erforderlich ist.

Die Anfrage, ob die Gemeinde plant, weitere gemeindliche Immobilien zu verkaufen, wird durch die Bürgermeisterin negativ beantwortet.

Hinsichtlich der Frage, wie die Gemeindevertretung denkt, der drohenden Verödung des Innenbereichs entgegenzuwirken, wird wie folgt beantwortet:

Herr Schmidt verweist auf die TOP 17 und 18, wo die Beantwortung dieser Frage erfolgen wird.

Herr Dreves erinnert an die damals stattgefundene Beratung zum Umzug von EDEKA nach Norby und die Gegenstimmen der WGR. Diese Befürchtungen wurden schon damals geäußert. Diese wurden von der Gemeindevertretung nicht beachtet.

Herr Kolls bezieht sich zur Beantwortung der Frage auf den Bericht des Sozialausschussvorsitzenden, in dem dieses Problem dargestellt wurde. Zu diesem Thema muss sich die Gemeindevertretung Gedanken machen.

Herr Ruiz sieht in der Frage ein Problem der Dorf- und Ortskernentwicklung, welches eine gesonderte Diskussion ist. Aber dieses Problem wurde vernachlässigt.

Frau Scheller merkt hierzu an, dass die Gemeinde vermutlich den EDEKA-Markt verloren hätte, wenn die Gemeinde dem Umzug nicht zugestimmt hätte. Der Schlachter und die Sparkasse ist weiterhin im Ortskern vorhanden. Die Dorfentwicklung und die "Alte Post" gehören thematisch zusammen. Es gibt Möglichkeiten, den Ortskern zu beleben.

Ergänzend hierzu teilt Herr Schlierkamp mit, dass nach Auffassung der SPD, die Gemeinde, der drohenden Verödung des Innenbereichs durch den Kauf des EDEKA-Gebäudes, entgegenwirken könnte.

Es wird gefragt, warum die Gemeinde in der Vergangenheit dem Wunsch eines Diskounters zwecks Ansiedelung in Rieseby nicht nachgekommen ist. Hierzu wird mitgeteilt, dass die Anfrage sich auf Basdorf bezog und dadurch die Verkehrsströme aus dem Dorf geleitet worden wären. Dies hätte für den örtlichen Einzelhandel negative Auswirkungen gehabt. Die Gemeinde hegt aber keine Interessen gegen andere Einzelhandelbetriebe.  

zu TOP 8. Wahl eines Mitgliedes in den Finanzausschuss
Beschlussvorlage - 76/2019
Der Gemeindevertreter, Herr Hans-Josef Verhasselt ist verstorben. Hierdurch bedingt ist ein neues Mitglied in den Finanzausschuss zu wählen.  

Beschluss:
Herr Henrik Blümke wird als neues Mitglied in den Finanzausschuss gewählt.  

Ja-Stimmen :20
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Wahl der / des stellvertretenden Vorsitzenden im Finanzausschuss
Beschlussvorlage - 77/2019
Der Gemeindevertreter Herr Hans-Josef Verhasselt ist verstorben. Hierdurch bedingt ist eine / ein stellvertretende/r Vorsitzende/r im Finanzausschuss zu wählen.    

Beschluss:
Herr Frank Frühling wird zum stellvertretenden Vorsitzende/n des Finanzausschusses gewählt.    

Ja-Stimmen :20
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Wahl eines persönlichen Stellvertreters für Herrn Frank Dreves im Amtsausschuss
Beschlussvorlage - 78/2019
Der Gemeindevertreter, Herr Hans-Josef-Verhasselt ist verstorben. Hierdurch bedingt ist ein/e persönliche/r Stellvertreter/in für Herrn Frank Dreves im Amtsauschuss zu wählen.  

Beschluss:
Herr Roland Axmann wird als persönlicher Stellvertreter für Herrn Frank Dreves im Amtsauschuss gewählt.  

Ja-Stimmen :19
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Wahl eines weiteren Vertreters für die Verbandsversammlung des Breitbandzweckverbandes und dessen Stellvertretung
Beschlussvorlage - 79/2019
Der Gemeindevertreter, Herr Hans-Josef-Verhasselt ist verstorben. Hierdurch bedingt ist ein/e weitere/r Vertreter/in für die Verbandsversammlung des Breitbandzweckverbandess zu wählen.   

Beschluss:
Herr Frank Frühling wird als weiterer Vertreter für die Verbandsversammlung des Breitbandzweckverbandes gewählt. Zu seinem Stellvertreter wird Herr Jörg Drenkov gewählt.  

Ja-Stimmen :20
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Wahl eines Mitgliedes den Kindergartenbeirat des evangelischen Kindergartens
Beschlussvorlage - 80/2019
Der Gemeindevertreter Herr Hans-Josef Verhasselt ist verstorben. Hierdurch bedingt ist ein neues Mitglied den Kindergartenbeirat des evangelischen Kindergartens zu wählen.   

Beschluss:
Herr Roland Axmann wird als neues Mitglied den Kindergartenbeirat des evangelischen Kindergartens gewählt.   

Ja-Stimmen :19
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Wahl eines persönlichen Stellvertreters für Herrn Frank Dreves im Friedhofskuratorium
Beschlussvorlage - 81/2019
Der Gemeindevertreter, Herr Hans-Josef-Verhasselt ist verstorben. Hierdurch bedingt ist eine persönliche Stellvertretung für Herrn Frank Dreves im Friedhofskuratorium zu wählen.   

Beschluss:
Herr Roland Axmann wird als persönliche Stellvertretung für Herrn Frank Dreves im Friedhofskuratorium gewählt.   

Ja-Stimmen :19
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 17 der Gemeinde Rieseby für das Gebiet "Windpark Rieseby" für den Bereich nördlich von Charlottenhof, östlich vom Gut Saxtorf, südlich von Wettstein und westlich von Moorbrücke sowie Anpassung des Geltungsbereiches der Satzung
Beschlussvorlage - 68/2019
Die Gemeinde Rieseby hat am 17.07.2017 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 17 für das Gebiet "Windpark Rieseby" aufgestellt. Mit Zustellung vom 05.09.2017 erfolgte die Zurückstellung eines Baugesuches nach § 15 BauGB. Am 28.08.2018 wurde der Satzungsbeschluss zur Veränderungssperre gefasst, welcher am 31.08.2018 bekannt gemacht wurde. Die Satzung trat am Tage nach der Bekanntmachung, also am 01.09.2018 in Kraft. Die Veränderungsperre gilt für den Zeitraum von zwei Jahren. Eine Verlängerung ist unter Darlegung von Gründen möglich. Der Zeitraum der Zurückstellung (gem. § 15 BauGB) wird auf die Geltungsdauer der Veränderungssperre angerechnet. Dies bedeutet, dass die Veränderungssperre bis zum 04.09.2019 Gültigkeit hat. Da die Gemeinde für die Bauleitplanung ein faunistisches Gutachten in Auftrag geben musste, welches elementar für die Bauleitplanung ist. Aus dem faunistischen Gutachten sind potenzielle Konflikte mit dem Artenschutz (insbesondere Fledermausschutz und Großvogelschutz wie z. B. Schutz des Seeadlers) erkennbar, die den Windpark in seiner tatsächlichen Realisierbarkeit und/ oder im Bereich der Standortfestlegung der Windkraftanlagen beeinflussen kann. Daher ist die Verlängerung der Veränderungssperre erforderlich.

Zudem ist durch die Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes der Bereich der Windeigungsflächen angepasst worden. Diese Veränderung ist von der Gemeinde mit zu berücksichtigen. Es ist erforderlich, dass der Aufstellungsbeschluss vom 17.07.2017 auf den neuen Geltungsbereich angepasst wird.   

Beschluss:
  1. Die Gemeinde Rieseby beschließt den Geltungsbereich gemäß der Veränderung der Windeignungsflächen aus dem Landesentwicklungsplan anzupassen. Anliegende Karte (Geltungsbereich) wird Bestandteil dieses Beschlusses.
  1. Die Gemeinde beschließt nachfolgende Satzung:



Satzung
über die Verlängerung der Veränderungssperre
für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 17
der Gemeinde Rieseby für das Gebiet "Windpark Rieseby" für den Bereich nördlich von Charlottenhof, östlich vom Gut Saxtorf, südlich von Wettstein und westlich Moorbrücke

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rieseby hat in ihrer Sitzung am 28.08.2018 aufgrund der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) i. d. F. der Bek. v. 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) (zuletzt geänd. durch Art. 2 (3) des Gesetztes v. 20.07.2017, BGBl. I S. 2808) die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 17, für den Bereich nördlich von Charlottenhof, östlich vom Gut Saxtorf, südlich von Wettstein und westlich Moorbrücke (s. auch Übersichtskarte) beschlossen.

Präambel

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rieseby hat in ihrer Sitzung am 17.07.2017 beschlossen, für das Gebiet "Windpark Rieseby" für den Bereich nördlich von Charlottenhof, östlich vom Gut Saxtorf, südlich von Wettstein und westlich Moorbrücke der Gemeinde Rieseby, den Bebauungsplan Nr. 17 aufzustellen. Zur Sicherung der Planung wurde für dieses Gebiet mit Satzungsbeschluss vom 28.08.2019, ortsüblich bekannt gemacht am 31.08.2018, eine Veränderungssperre erlassen.

Mit Zustellung vom 05.09.2017 erfolgte die Zurückstellung eines Baugesuches nach § 15 BauGB. Dies ist auf die Geltungsdauer der Veränderungssperre anzurechnen. Die Veränderungssperre hat somit eine Geltungsdauer bis zum 04.09.2019.

Die Verlängerung ist notwendig, da für die Bauleitplanung ein faunistisches Gutachten beauftragt werden musste. Die Ergebnisse dieses Gutachtens sind elementar für den Inhalt der Bauleitplanung. Aus dem faunistischen Gutachten sind potentzielle Konflikte mit dem Artenschutz (insbesondere Fledermausschutz und Großvogelschutz wie z. B. dem Schutz des Seeadlers) erkennbar, die den Windpark in seiner tatsächlichen Realisierbarkeit und/ oder im Bereich der Standortfestlegung der Windkraftanlagen beeinflussen kann. Somit ist durch die Verlängerung der Veränderungssperre sicherzustellen, dass keine Genehmigung, welche von den beabsichtigten Planungszielen der Gemeinde abweicht, erteilt wird.

§ 1
Verlängerung der Geltungsdauer

Die Geltungsdauer, der am 01.09.2018 in Kraft getretenen und bis zum 04.09.2019 gültigen Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 17 der Gemeinde Rieseby, für das Gebiet "Windpark Rieseby" für den Bereich nördlich von Charlottenhof, östlich vom Gut Saxtorf, südlich von Wettstein und westlich Moorbrücke, wird um ein Jahr verlängert.

§ 2
Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich der Verlängerung der Veränderungssperre mit flurstücksgenauer Abgrenzung ergibt sich aus der beigefügten Übersichtskarte, die als Anlage zur Verlängerung der Veränderungssperre Teil der Satzung ist. Dieser weicht leicht vom Ursprung ab, da der Geltungsbereich an den aktuellen Stand angepasst wurde.

§ 3
Rechtswirkung der Veränderungssperre

(1)   In dem von der Veränderungssperre betroffenen Gebiet dürfen

1.         Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden.
Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB sind:
a)   Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben und die einer bauaufsichtlichen Genehmigung oder Zustimmung bedürfen oder die der Bauaufsichtsbehörde angezeigt werden müssen, oder über die in einem anderen Verfahren entschieden wird,
b)   Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs sowie Ausschachtung, Ablagerung einschließlich Lagerstätten, auch wenn sie keine Vorhaben nach a) sind,

2.         erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderung nicht genehmigungs-, zustimmungs- und anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.

(2)   Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden.

(3)   Vorhaben, die vor Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.
§ 4
Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Veränderungssperre

Die Verlängerung der Veränderungssperre tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Bekanntmachungsblatt des Amtes Schlei-Ostsee in Kraft. Sie tritt nach Ablauf von einem Jahr, von der Bekanntmachung an gerechnet, außer Kraft. Die Veränderungssperre tritt in jedem Falle außer Kraft, sobald und soweit der Bebauungsplan für das in § 2 genannte Gebiet rechtsverbindlich wird. Die Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Eine nochmalige Verlängerung der Veränderungssperre gem. § 17 (2) BauGB bleibt vorbehalten.


Rieseby, den XX.XX.2019


________________________
Doris Rothe-Pöhls                                                                                                                        .                                                                                                                                                L.S.
(Bürgermeister)
  

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :7
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Namentliche Abstimmung Ja Nein Enth
Herr Kai Lemke X
Herr Peter Märten X
Herr Bernd Mordhorst X
Herr Henrik Blümke X
Herr Norbert Koberg X
Herr Frank Frühling X
Herr Thorsten Bastian X
Frau Bürgermeisterin Doris Rothe-Pöhls X
Herr Roland Axmann X
Herr Jens Kolls X
Herr Arndt Pöhls X
Herr Enriquè Ruiz Hampel X
Frau Christine Scheller X
Herr Martin Schlierkamp X
Frau Katharina Schmidt X
Herr Hartmut Schmidt X
Frau Uta Brandenburg X
Herr Jörg Drenkov X
Herr Frank Dreves X
Frau Sabine Schultze X

zu TOP 15. Wahl von stellvertretenden Mitgliedern für den Finanzausschuss, Bau-, Wege- und Umweltausschuss und Sozial-, Kultur- und Sportausschuss
Beschlussvorlage - 69/2019
Mit der 3. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Rieseby vom 13.05.2019 wurde beschlossen, dass jede Fraktion bis zu zwei stellvertretende Ausschussmitglieder vorschlagen kann. Das stellvertretende Ausschussmitglied wird tätig, wenn ein Ausschussmitglied seiner Fraktion oder ein auf Vorschlag seiner Fraktion gewähltes sonstiges Mitglied verhindert ist. Mehrere stellvertretende Ausschussmitglieder einer Fraktion vertreten in der Reihenfolge, in der sie zur Wahl vorgeschlagen worden sind.

    

Beschluss:
Folgende stellvertretende Mitglieder werden von den Fraktionen vorgeschlagen:


Stellvertretende Mitglieder für den Finanzausschuss:

WGR:                         Kai Lemke

WGR:                         Jörg Drenkov

SPD:                        Peter Märten

SPD:                        Roger Indinger

CDU:                         Daniel Hüttermann

CDU:                         -/-

B90/Grüne:                        Christine Scheller

B90/Grüne:                        -/-

BVR / SSW:             Hartmut Schmidt

BVR / SSW:            Thorsten Bastian

_________________________________________________________________________





Stellvertretende Mitglieder für den Bau-, Wege- und Umweltausschuss:

WGR:                         Henrik Blümke

WGR:                         Frank Frühling

SPD:                        Martin Schlierkamp

SPD:                        Thomas Puphal

CDU:                         Fynn Hoff-Hoffmeyer-Zlotnik

CDU:                         Bernd Mordhorst

B90/Grüne:                        Christine Scheller

B90/Grüne:                        -/-

BVR / SSW:             Thorsten Bastian

BVR / SSW:            Volker Plath

____________________________________________________________________________

Stellvertretende Mitglieder für den Sozial-, Kultur- und Sportausschuss:

WGR:                         Frank Frühling

WGR:                         Frank Dreves

SPD:                        Arndt Pöhls

SPD:                        Patricia Kässens

CDU:                         Bernd Mordhorst

CDU:                         -/-

B90/Grüne:                        Sabine Schultze

B90/Grüne:                        -/-

BVR / SSW:             Hartmut Schmidt

BVR / SSW:            Volker Plath


    

Ja-Stimmen :20
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Antrag der WGR-Fraktion zur Änderung der Hauptsatzung
Beschlussvorlage - 70/2019
Mit Antrag vom 04.07.2019 stellt die WGR den Antrag, die Hauptsatzung der Gemeinde Rieseby wie folgt zu ändern: Ersatzlose Streichung des Punktes c) im § 5 Absatz 1. Dadurch würde der Sozial-, Kultur- und Sportausschuss mit seinem Aufgabengebiet "Sozialwesen und Kindergartenangelegenheiten, Förderung und Pflege der Kultur und des Sports" gestrichen werden. 

Hierzu führt die WGR folgende Begründung an:

Der Sozial- Kultur- und Sportausschuss der Gemeinde Rieseby hat im Zeitraum vom 24.11.2010 bis 30.06.2019 16-mal getagt. Im gleichen Zeitraum ist die Gemeindevertretung 51-mal zusammengetreten (der Bau-, Wege- und Umweltausschuss 31-mal und der Finanzausschuss 28-mal).
In diesen Gemeindevertretersitzungen wurden 46 Tagesordnungspunkte behandelt die gem. Hauptsatzung vorher im Sozial-, Kultur- und Sportausschuss hätten besprochen werden sollen. Rechnet man die TOPs heraus die auf mehreren Sitzungen behandelt wurden, bleiben noch 39 Themen übrig.
Den Niederschriften der Sitzungen des Sozial-, Kultur- und Sportausschusses in diesem Zeitraum kann man entnehmen, dass dort lediglich 17 der 39 Themen vorher besprochen wurden (einige Themen allerdings erst nachdem sie bereits ein- oder zweimal in der GV behandelt wurden). 22 Beschlüsse erfolgten direkt in der Gemeindevertretersitzung ohne vorherige Beratung im Fachausschuss.
Aus diesem Grund erachten wir den Sozial-, Kultur- und Sportausschuss als nicht sinnvoll.
Beachtet man unter diesen Voraussetzungen nun die anfallenden Sitzungsgelder in Höhe von 462,- € pro Sitzung (wenn alle Ausschussmitglieder und Gemeindevertreter an der Sitzung teilnehmen), dann stellt der Ausschuss lediglich einen Kostenfaktor dar ohne den eigentlichen Zweck zu erfüllen.

Fazit:
Die momentanen Hauptaufgaben aus dem Sozial-, Kultur- und Sportausschuss (wie Kindergartenangelegenheiten und Spielplätze) können ohne Weiteres von der Bürgermeisterin, dem Vorsitzenden des Bau-, Wege- und Umweltausschusses bzw. direkt durch die Gemeindevertretung, mitgetragen werden. Für besondere Vorhaben (wie z.B. Rieseby 2025 oder den Riesen von Rieseby) wurden in der Vergangenheit Arbeitskreise eingerichtet, was auch zukünftig möglich ist.
   

Beschluss:
Es wird beschlossen, die IV. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung zu erlassen.   

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :12
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 17. Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und WGR zum Verkauf des Gebäudes und des Grundstückes der "Alten Post"
Beschlussvorlage - 71/2019
Die Fraktionen von CDU und WGR beantragen den Verkauf der o.g. gemeindeeigenen Immobilie mit Grundstück (Gemarkung Basdorf/Flurstück 66/60 mit insgesamt 1.178 Quadratmetern).

Das Gebäude sowie das Grundstück kosten die Gemeinde Rieseby jährlich einige tausend Euro. Ein Verkauf dieses im Ortskern befindlichen Gebäudes würde Geld in die Gemeindekasse bringen, welches für wichtige Vorhaben benötigt wird. Es ist anzunehmen, dass sich relativ schnell ein Käufer findet. Es ist dem Käufer zu überlassen, ob er das Gebäude als Praxis nutzt, es an Gewerbetreibende vermietet, es abreißt und ein neues Konzept verwirklicht oder andere Ideen umsetzt.

Für alle bisherigen Nutzungen gibt es Alternativen. Das Konzept des "Hauses der Vereine und Verbände" ist gescheitert. Eine Nutzungsordnung wurde nicht umgesetzt, vielmehr hat das Konzept eine Entwicklung angenommen, die alle Bürger jährlich viel Geld kostet. Es gilt also abzuwägen, jährlich weiterhin Geld in laufende Unterhaltung zu investieren und viel Geld für eine mögliche bzw. notwendige Sanierung zu investieren, oder durch den Verkauf dringend benötigtes Geld zu erwirtschaften. Die Differenz hierbei liegt im hohen sechsstelligen Bereich und ist der Hauptgrund dieses Gemeinschaftsantrages von CDU und WGR.

Für die gemeinnützig anerkannten Vereine, welche die "Alte Post" nutzen, sollen beginnend im Jahr 2020 fünf Jahre lang jährlich Fördergelder ausgezahlt werden, die ohne Nachweis ggf. für Mietzahlungen anderer Räumlichkeiten etc. verwandt werden können.  
Gemäß vorherigem Beschluss geben verschieden Vereine, Verbände und Institutionen Erklärungen zum möglichen Verkauf der "Alten Post" ab.

Herr Bastian informiert darüber, dass als räumliche Alternative möglicherweise die das Gebäude der Dänischen Schule zur Verfügung steht, da diese evtl. im Sömmer geschlossen wird.

Herr Schlierkamp gibt bekannt, dass einer Förderer bereit wäre, für ein Jahr die Kosten der "Alten Post zu tragen.

Herr Kolls schlägt folgenden alternativen Beschluss vor:
"Es wird beschlossen, zeitnah eine Gesamtkonzeption für die soziale, Kulturelle und städtebauliche Entwicklung für den Ortskern zu entwickeln und den Verkauf der "Alten Post" derzeit nicht durchzuführen. Die Angelegenheit wird zu weiteren Beratung an die 3 Ausschüsse verwiesen.

Herr Schmidt stellt um 22.00 Uhr den Antrag gem. Geschäftsordnung auf Beendigung der Sitzung.

Die Sitzung wird gem. Antrag von Herrn Dreves von 22:13 Uhr bis 22:28 Uhr unterbrochen.

Herr Ruiz Hampel teilt mit, dass aufgrund der vorgetragenen Informationen der gemeinsame Antrag der Fraktionen CDU und WGR bezüglich des ursprünglichen Terminen abgeändert wird und trägt diesen vor.

Innerhalb der Gemeindevertretung wird sich darauf verständigt, über den Antrag der Fraktionen CDU und WGR zuerst abzustimmen.
  

Beschluss:

Es wird beschlossen, das Gebäude und Grundstück der "Alten Post" in Rieseby soll umgehend zum Verkauf angeboten werden. Die Bürgermeisterin soll einen Preis ermitteln. Die Übergabe des Gebäudes soll allerdings erst zum 31.08.2020 erfolgen. Die Immobilie und das Grundstück sollen umgehend über die bekannten Onlineportale angeboten werden. Ebenso soll eine Mitteilung über das "Schleiblättchen" und an einen möglicherweise interessierten Arzt erfolgen. Dem Deutschen Roten Kreuz, der das Gebäude bislang für die Altkleidersammlung etc. genutzt hat, soll eine Alternative zur Unterbringung seiner Angebote mitgeteilt werden. Die Bürgermeisterin soll hierfür geeignete Raumkapazitäten in Erfahrung bringen. Das im Keller des Gebäudes befindliche Archiv soll mit in das Amtsarchiv nach Damp ziehen. Der Riesebyer Archivar wird beauftragt, entsprechende Vorkehrungen zu treffen und Übergabevereinbarungen mit dem Amtsarchivar zu treffen, so dass alle Dokumente und sonstigen Gegenstände sicher verstaut aus Rieseby abtransportiert werden können. Parteien und weiteren Vereinen, die das Gebäude bislang genutzt haben, wird empfohlen, sich neue Räumlichkeiten für Treffen etc. zu suchen. Die örtliche Gastronomie wird hierfür empfohlen.

Das Gebäude soll von den Vereinen Ende Juli 2020 zur Übergabe bereit sein.

Der Umzug soll Mitte August stattfinden. Die Gemeinde übernimmt die Umzugskosten.

Folgende als gemeinnützig anerkannte Vereine sollen mit Beginn 2020 fünf Jahre lang wie folgt durch die Gemeinde gefördert werden. Bisherige Fördergeldzusagen bleiben von diesen Fördergeldern unberührt.

Rotes Kreuz, Ortsverband Rieseby                        1.000,- €

Verein für Museums- und Chronikarbeit            1.000,- €

Seeadlerschutz Schlei e.V.                                    500,- €

Verschönerungsverein Rieseby                                    500,- €

Siedlerbund Rieseby                                                500,- €

Gesangsverein Rieseby                                                500,- €

Ein Nachweis über die Verwendung der Fördergelder muss nicht erbracht werden.

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die entsprechenden Vereinsvorsitzenden über die Entscheidung zu informieren. Der Beschluss soll umgehend umgesetzt werden.

  


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :9
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Namentliche Abstimmung Ja Nein Enth
Frau Uta Brandenburg X
Herr Jörg Drenkov X
Herr Frank Frühling X
Herr Frank Dreves X
Herr Norbert Koberg X
Frau Christine Scheller X
Herr Enriquè Ruiz Hampel X
Herr Martin Schlierkamp X
Frau Katharina Schmidt X
Herr Hartmut Schmidt X
Frau Sabine Schultze X
Herr Jens Kolls X
Herr Kai Lemke X
Herr Peter Märten X
Herr Arndt Pöhls X
Herr Bernd Mordhorst X
Frau Bürgermeisterin Doris Rothe-Pöhls X
Herr Roland Axmann X
Herr Henrik Blümke X
Herr Thorsten Bastian X

zu TOP 18. Antrag der SPD-Fraktion zum weiteren Vorgehen hinsichtlich des Hauses der Verbände und Vereine
Der Tagesordnungspunkt wird in der nächsten Sitzung beraten.  

zu TOP 19. Antrag der SPD-Fraktion auf Planung eines Nahwärmenetzes in der Gemeinde Rieseby
Der Tagesordnungspunkt wird in der nächsten Sitzung beraten.  

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 23. Bekanntgaben
Es erfolgen keine Bekanntgaben, da keine nicht öffentliche Beratung stattgefunden hat.  


Doris Rothe-Pöhls  Christoph Stöcks 
Bürgermeisterin  Protokollführer