N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Rieseby vom 10.12.2009.

Sitzungsort:  im Riesby Krog, Dorfstraße 37, Rieseby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  21.40 Uhr

Anwesend sind:
Gemeindevertreter Jürgen Bohle
Gemeindevertreterin Sylvia Feddersen
Gemeindevertreter Roger Indinger
1. stellv. Bürgermeister Jens Kolls
Gemeindevertreter Jürgen Kühl
Gemeindevertreter Raimer Marten
Gemeindevertreterin Ilona Martensen
Gemeindevertreter Peter Märten
Gemeindevertreter Bernd Mordhorst
Gemeindevertreter Thomas Puphal
2. stellv. Bürgermeister Hans Georg Reimer
Gemeindevertreterin Ilka Ruiz
Gemeindevertreter Ingo Scheller
Gemeindevertreter Hartmut Schmidt
Gemeindevertreter Walter Sell

Abwesend sind:
Bürgermeister Johann Willy Kempe (entschuldigt )
Gemeindevertreter Detlef Damm (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Protokollführer Gunnar Bock

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Einwohnerfragestunde
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 29.09.2009
5. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
6. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
7. Antrag auf Bezuschussung der Betreuungsmaßnahme an der dänischen Schule für das Schuljahr 2009/2010
  Beschlussvorlage - 25/2009
8. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2009
  Beschlussvorlage - 24/2009
9. Erlass Haushaltssatzung 2010
  Beschlussvorlage - 27/2009
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
11. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Einwohnerfragestunde

Herrn von Rönn´s Frage, ob der Anschluss an die Kläranlage Schleswig mittelfristig sinnvoll sein könnte, wird vom stellv. Bürgermeister als Anregung aufgenommen, stets gesprächsoffen zu sein.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Als TOP 10.4 wird aufgenommen „Vertragsangelegenheiten“


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 29.09.2009

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt.


zu TOP 5. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Stellv. Bürgermeister Kolls hält seinen anliegenden Bericht. Die Ausschussvorsitzenden berichten aus ihrer Ausschussarbeit. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die Landwirtschaftskammer seit dem 01.10.2009 für Verstöße mit Pflanzenspritzmitteln zuständig ist.


ab hier anwesend: Herr Jürgen Kühl

zu TOP 6. Anfragen der Gemeindevertreter/innen

GV Ruiz´s Frage nach dem Stand der Bereitstellung von Jahrbüchern in der Mühle und der Christian-Kock-Stube kann wegen der krankheitsbedingten Abwesenheit des Bürgermeisters nicht abschließend beantwortet werden. Der stellv. Bürgermeister wird sich der Sache annehmen.

GV Schmidt weist darauf hin, dass die Asphaltierung im Bereich der Kreuzung Gartenstr./Ringstr. nach einer Wasserrohrbruchbeseitigung noch nicht abgeschlossen sei. LVB Bock vermutet, dass das Setzen des Bodens abzuwarten ist; wird die Bauabteilung aber bitten, auf eine ordnungsgemäße Asphaltierung zu achten.


zu TOP 7. Antrag auf Bezuschussung der Betreuungsmaßnahme an der dänischen Schule für das Schuljahr 2009/2010
Beschlussvorlage - 25/2009

Mit Datum vom 23.10.2009 wurde von der Dansk Skoleforening for Sydslesvig ein Antrag auf Bezuschussung der Betreuungsmaßnahme an der dänischen Schule für das Schuljahr 2009/2010 gestellt.
Die Kosten für die Gemeinde Rieseby würden sich für bei 4 Kinder aus der Gemeinde bei einem Jahresbetrag /Kind von 237,92 € auf insgesamt 951,68 € belaufen.


Die Gemeindevertretung ist der Auffassung, dass die Betreuungsmaßnahme in die alleinige Zuständigkeit des Schulträgers fällt.


Beschluss:

Die Betreuungsmaßnahme wird nicht gefördert.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2009
Beschlussvorlage - 24/2009

Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Rieseby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 40.700,- € erhöht und damit gegenüber bisher 2.605.000,- € auf nunmehr 2.645.700,- € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 94.900,- € erhöht und damit gegenüber bisher 302.700,- € auf nunmehr 397.600,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen.


Ja-Stimmen :15
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erlass Haushaltssatzung 2010
Beschlussvorlage - 27/2009

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2010 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen


LVB Bock teilt aufgrund der Anfrage von GV Schmidt in der letzten Finanzausschusssitzung mit, dass Wohnberechtigungsscheinen für die Betreute Wohnanlage nach der jetzigen Rechtslage erforderlich sind, solange das öffentlich geförderte Darlehen besteht.


Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2009 bis 2013 werden beschlossen:


§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird
  1. im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     2.565.000 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     2.565.000 EUR
    und
  2. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     431.500 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     431.500 EUR
    festgesetzt.


§ 2

Es werden festgesetzt :
  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                                  
    0 EUR

    davon innere Darlehen
    0 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                                  0 EUR
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                                     641.000 EUR
4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                        3,92 Stellen


§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                                     340 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     340 v. H.
  2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                     340 v. H.



§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500 EUR.


Ja-Stimmen :15
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 11. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Der Bürgermeister stellt die Öffentlichkeit her und teilt die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse mit.


Jens Kolls  Gunnar Bock 
1. stellv. Bürgermeister  Protokollführer