N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Rieseby vom 24.11.2010.

Sitzungsort:  im Riesby Krog, Dorfstraße 37, Rieseby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.55 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Johann Kempe
Gemeindevertreter Jürgen Bohle
Gemeindevertreterin Sylvia Feddersen
Gemeindevertreter Roger Indinger
1. stellv. Bürgermeister Jens Kolls
Gemeindevertreterin Ilona Martensen
Gemeindevertreter Peter Märten
Gemeindevertreter Thomas Puphal
2. stellv. Bürgermeister Hans Georg Reimer
Gemeindevertreterin Ilka Ruiz
Gemeindevertreter Ingo Scheller
Gemeindevertreter Hartmut Schmidt
Gemeindevertreter Walter Sell

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Detlef Damm (entschuldigt )
Gemeindevertreter Jürgen Kühl (entschuldigt )
Gemeindevertreter Raimer Marten (entschuldigt )
Gemeindevertreter Bernd Mordhorst (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Einwohnerfragestunde
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
6. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
7. Antrag auf Bezuschussung der Betreuungsmaßnahme an der dänischen Schule in Rieseby
  Beschlussvorlage - 14/2010
8. Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Rieseby auf Ersatzbeschaffung des Jugendfeuerwehrfahrzeuges.
  Beschlussvorlage - 15/2010
9. Aufhebung des Schulverbandes Rieseby-Kosel
  Beschlussvorlage - 16/2010
10. Beteiligungsangebot an der Schleswig-Holstein Netz AG
  Beschlussvorlage - 18/2010
11. I. Nachtragshaushaltssatzung und I. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Rieseby für das Haushaltsjahr 2010
  Beschlussvorlage - 19/2010
12. Erlass Haushaltssatzung 2011
  Beschlussvorlage - 20/2010
13. Zuwendung der Gemeinde zum Jubiläum des Mühlenvereins sowie Renovierungsmaßnahmen im Jahre 2011
  Beschlussvorlage - 21/2010
14. Gemeindeverbindungsweg von Rieseby nach Sonderby
15. Anschaffung einer Schaukel für den Spielplatz Rapstedter Straße
16. Besetzung der Stelle Leitung Jugendtreff

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Einwohnerfragestunde

Herr Jens Kolls verliest ein an ihn adressiertes Schreiben von Herrn Erik Bronnmann bezüglich Verunstaltungen am Namensschild „Wilhelm-Bronnmann-Halle“ an der Sporthalle. Die Familie bittet diese zu entfernen. Das Schreiben wird zuständigkeitshalber an den Schulverband weitergeleitet.

Herr Schöttke fragt nach dem Sachstand zum Hausboot in Stubbe. Herr Kempe teilt hierzu mit, dass er im Bericht des Bürgermeisters dazu Stellung nimmt.

Des Weiteren wird auf die problematische und nicht ungefährliche Verkehrssituation auf der Brücke in Linaunis für die Radfahrer hingewiesen. Dort sind im Sommer schon mehrere, auch teilweise schwere Stürze passiert. Herr Kolls informiert darüber, dass er in dieser Sache schon Kontakt mit der Straßenmeisterei Süderbrarup und dem zuständigen Landesbetrieb für Verkehr und Straßenbau in Flensburg hatte. Herr Kolls und das Amt werden die Angelegenheit weiter verfolgen. Der Neubau der Brücke wird sich allerdings mindestens noch um ein weiteres Jahr verschieben.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Herr Kempe stellt den Antrag die Tagesordnung um die Punkte:

14. Gemeindeverbindungsweg von Rieseby nach Sönderby

15. Anschaffung einer Schaukel für den Spielplatz Radstedter Straße.

zu erweitern.

Beschluss
Der Erweiterung der Tagesordnung wird zugestimmt.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Der Bürgermeister berichtet über folgende Angelegenheiten:

- Bauhofzufahrt wurde erneuert, Asphaltierung erfolgt im Frühjahr
- Gemeindeweg Norbyheide nach Sönderby wurde durch das Maisfahren beschädigt wie auch
 der Weg Vosskuhle, die Verursacher wurden durch die Polizei festgestellt und werden zum
 Schadensersatz herangezogen
- Bauantrag für die Baulücke Dingstock wurde abgelehnt
- Bautätigkeiten im Baugebiet Schulenkrug gehen voran
- Regenrückhaltebecken bei der Schule braucht lt. einer Begutachtung durch einen Biologen
 die nächsten Jahre nicht gereinigt werden
- Knickputzarbeiten mit den Landwirten abgestimmt
- Stelle Nachbesetzung Bürgerbüro Rieseby wurde ausgeschrieben
- Mietvertrag mit der Polizei wurde verlängert
- Fahrradweg nach Bohnert wurde vermessen, Kosten 17.000 €
- Zwecks Gestaltung Kinderspielplatz Schulenkrug haben Frau Ruiz und Herr Kolls Gespräche
 mit den Eltern geführt
- Geschwindigkeitsbegrenzung von Hörst bis Krieseby Au beantragt
- Solaranlage Bauhof wurde zurückgestellt
- Solaranlage Schäferkoppel ist in Betrieb
- Die Demontage der öffentlichen Fernsprecheinrichtungen der Telekom wurde im Ausschuss
 abgelehnt
- Verkehrsspiegel gegenüber der Ausfahrt zur Mühle Anna wurde beschädigt, Strafanzeige
 wurde gestellt
- Das Hausboot in Stubbe ist wieder zurück, in dem Genehmigungsverfahren ist der Kreis
 federführend, dieser stimmt sich mit dem Wasser- u. Schiffahrtsamt Lübeck ab, die
Gemeinde wird und ist nicht bei diesem Verfahren zu beteilgen


Frau Ruiz berichtet als Vorsitzende des Sozial-, Kultur- und Sportausschusses über folgende Angelegenheiten:

- Gebundene Jahresbücher sind da
- Dank an die beteiligten Personen Aktion Ferienspaß
- Begehung der Spielplätze
- Seniorenbeiratswahl im Januar 2011
- Abstimmung weiteres Verfahren Neubesetzung der Stelle Leitung Jugendtreff


Herr Kolls berichtet als Vorsitzender des Bau-, Wege- u. Umweltausschusses über folgende Punkte:

- Ablehnung eines Antrags für ein Verkehrsspiel für eine private Straße
- Antragstellung Geschwindigkeitsbegrenzung von Hörst bis Krieseby Au
- Antrag auf ganzjährige Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h für den Sönderbyer Weg
- Verzicht auf Bestellung von Schneevögten


Herr Puphal berichtet als stellvertr. Finanzausschussvorsitzender über folgende Entscheidungen:

- Zuschuss von 500 € für die Kyffhäuser-Kameradschaft Rieseby für eine Ferienfreizeit
- Zuschuss an das dänische Büchereiwesen für das jahr 2011 in Höhe von 440 €
- alle anderen Punkte stehen auf der heutigen Tagesordnung


Herr Indinger verweist auf die Beschlussempfehlung aus dem Sozial-, Kultur- und Sportausschuss, dass die Stelle der Jugendtreffleitung ausgeschrieben werden soll, und somit auf der heutigen Tagesordnung hätte stehen müssen. Herr Kempe teilt hierzu mit, dass in Abstimmung mit Frau Ruiz vereinbart wurde, diese Angelegenheit auf der nächsten Sitzung zu beraten, weil die momentane Entwicklung im Jugendtreff abgewartet werden soll. Herr Indinger sieht hier die zeitliche Notwendigkeit zum Handeln aufgrund der vorliegenden Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss an die Gemeindevertretung. Nach einer kontroversen Diskussionen wird sich innerhalb der Gemeindevertretung darauf verständigt, die Angelegenheit nachträglich auf die heutige Tagesordnung zu setzen.


zu TOP 6. Anfragen der Gemeindevertreter/innen

Herr Bohle bittet darum, das Wahllokal für die Wahl des Seniorenbeirats von der Post in ein anderes Gebäude zu verlegen. Er schlägt vor, das Feuerwehrgerätehaus oder die Schule zu nehmen, weil dort der Zugang für ältere Menschen bequemer ist. Herr Kempe sagt zu, das Wahllokal in ein anderes Gebäude zu verlegen.

Frau Feddersen weist auf die Verdreckung des Teiches im Baugebiet Thiergarten hin. Es werden leere Hundekotbeutel und andere Gegenstände über den Zaun in den Teich geworfen. Es ist ein generelles Problem mit der Verdreckung an Wegen. Frau Feddersen schlägt vor, auch auf der anderen Seite vom Teich einen Mülleimer aufzustellen. Herr Kempe sagt dieses zu.

Frau Ruiz weist auf die Wichtigkeit der Aufstellung eines Verkehrsspiegel bei der Ausfahrt Dorfstraße 5 hin. Herr Kempe teilt hierzu mit, dass es sich hier um einen Privatweg handelt. Würde die Gemeinde dort einen aufstellen, wäre sie bei anderen Privatgrundstücken auch in der Pflicht.

Herr Dr. Scheller schlägt bezüglich der Verschmutzungen an den Wegen und Plätzen vor, an die Bürger zu appelieren, diesen Sauber zu halten und auch Müll zu entfernen.


zu TOP 7. Antrag auf Bezuschussung der Betreuungsmaßnahme an der dänischen Schule in Rieseby
Beschlussvorlage - 14/2010

Seit dem Schuljahr 2002/2003 betreibt die dänische Schule in Rieseby eine Betreuungsmaßnahme nach dem Unterricht.

Auch im Schuljahr 2010/2011 wird an der Schule in Rieseby eine tägliche Betreuung nach dem Unterricht angeboten. Zuzeit werden hier 12 Kinder in der Zeit von 11.00 Uhr bis 14.30 Uhr betreut.

Aus der Gemeinde Rieseby nahmen 4 Kinder an der Betreuungsmaßnahme teil. Daher beantragt die dänische Schule im Sinne der Gleichstellung einen angemessenen Zuschuss.


Herr Puphal trägt vor, dass die Finanzausschuss der Gemeindevertretung empfohlen hat, den Antrag abzulehnen.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung ist der Auffassung, dass die Betreuungsmaßnahme in die alleinige Zuständigkeit des Schulträgers fällt. Die Betreuungsmaßnahme wird daher nicht gefördert.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Rieseby auf Ersatzbeschaffung des Jugendfeuerwehrfahrzeuges.
Beschlussvorlage - 15/2010

Mit Datum vom 30. Juni 2010 stellt die Freiwillige Feuerwehr Rieseby einen Antrag auf Ersatzbeschaffung eines Fahrzeuges für die Jugendfeuerwehr Rieseby.

Der Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Rieseby vom 30.06.2010 ist der Vorlage als Anlage, mit einem Angebot über ein Gebrauchtfahrzeug in Höhe von 13.950,00 €, beigefügt.

Da im Rahmen der Ersatzbeschaffung ein gebrauchtes Fahrzeug beantragt wird, entfällt die Gewährung einer Zuweisung als Anteilsfinanzierung (bis zu 25%) aus der Feuerschutzsteuer.

Eine Bezuschussung im Rahmen der Ersatzbeschaffung ist nur bei einem Mehrzweckfahrzeug (8-Sitzer) möglich. Nach heutigen Standard kostet ein neues MZF ca. 46.000,00 €. Bei einer möglichen Bezuschussung von 25% verbleibt ein Eigenanteil von 34.500,00 € bei der Gemeinde. Ein Vorführfahrzeug wird ebenfalls mit 25% bezuschusst, wenn die Garantiezeiten gleich dem eines Neufahrzeuges sind. Kostengünstiger sind Vorführfahrzeuge selten, da die Fahrzeuge meistens großzügig ausgestattet sind und somit einen höheren Grundpreis haben.


Hierzu informiert Herr Puphal, dass auf der letzten Finanzausschusssitzung empfohlen wurde, kein neues Fahrzeug anzuschaffen, da das vorhandene Fahrzeug noch eine technische Zulassung besitzt. Herr Kolls berichtet über die gemachten Erfahrungen mit dem Fahrzeug und den vermutlich noch ausstehenden Reparaturen. Er schlägt vor, nur Teile der Schwarzdeckenerneuerung im Sönderbyer Weg durchzuführen. Durch die Einsparungen wären dann Mittel für ein Fahrzeug vorhanden. Herr Bürgermeister Kempe sieht aufgrund der finanziellen Situation z Zt. nicht die Möglichkeit, ein Fahrzeug zu kaufen. Schmidt sieht nicht die Notwendigkeit zur Anschaffung, da ein bestimmtes Ereignis für den angeblich mangelhaften technischen Zustand des Fahrzeuges herangezogen wird. Bei einer Anschaffung eines gebrauchten Fahrzeuges gäbe es auch keine Garantie. Außerdem gäbe es die Möglichkeit, in den Ferien und am Wochenende ein Fahrzeug beim Schulverband zu leihen. Frau Marten informiert als Schulverbandsvorsteherin die Anwesenden über das Auslaufen der Hauptschule in zwei Jahren und dem damit verbundenen Freiwerden von 1 oder 2 Fahrzeugen.   


Beschluss:

Für die Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Rieseby wird entsprechend des Antrages vom 30.06.2010 ein gebrauchtes Fahrzeug (9-Sitzer) gekauft. Der Kaufpreis in Höhe von 14.000 € darf nicht überschritten werden.


Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :8
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Aufhebung des Schulverbandes Rieseby-Kosel
Beschlussvorlage - 16/2010

Der Schulverband Rieseby-Kosel wird von den gleichnamigen Gemeinden Rieseby und Kosel getragen. Grundlage der Trägerschaft ist für Rieseby das Gemeindegebiet und für Kosel das Gebiet der ehemaligen Gemeinde und des jetzigen Koseler Ortsteiles Bohnert.

Das Schülerverhältnis der Mitgliedsgemeinden hat sich in einem Maße zu „Gunsten“ der Gemeinde Rieseby entwickelt, dass 95 % der Schüler/innen aus Rieseby und lediglich 5 % aus Kosel (Ortsteil Bohnert) kommen. Im gleichen Verhältnis findet die Aufteilung der Schulverbandsumlage statt.

Nachdem nunmehr die Hauptschule ausläuft und die Grundschule einzügig weitergeführt wird, reduziert sich die Schülerzahl von ehemals ca. 300 auf ca. 100.

Sowohl das Schulgebäude als auch die Schulsporthalle sind für eine Grund- und Hauptschule mit der erstgenannten Größenordnung ausgelegt. Für die Schulsporthalle überwiegt bereits die außerschulische Nutzung durch den TSV Rieseby e. V., der wiederum Unterstützung seitens der Gemeinde Rieseby erfährt. Das Schulgebäude wird derzeit u. a. durch den Kindergarten der Gemeinde Rieseby genutzt und wird künftig (nach Auslaufen der Hauptschule) weiteren außerschulischen Nutzungen zur Verfügung stehen (können/müssen).

Die Grundlage für den Schulverband hat sich folglich wesentlich verändert, weshalb die Aufhebung des Verbandes und die Überführung der Trägerschaft der Grundschule Rieseby auf die Gemeinde Rieseby überlegt wird. Folgendes würde sich ändern:

Schulverband Rieseby-Kosel                        Gemeinde Rieseby            
  1. Auflösung      - Übernahme der Trägerschaft
  2. Wegfall der Schulverb.versammlung - Aufgabenübernahme durch die GV
  3. Wegfall der Fachausschüsse - Aufgabenübernahme durch die Fachausschüsse
  4. Wegfall der Schulverbandsvorsteherin - Aufgabenübernahme durch den Bürgermeister
  5. Wegfall des Schulverbandshaushaltes - Integration in den vorhandenen Haushalt
  6. Wegfall der Schulverbandsumlage - Regelung über den Haushalt (einschließlich                Schulkostenbeiträge von Kosel)
  7. Wegfall des Vermögens/der Schulden - Übernahme des Vermögens und der Schulden
  8. Wegfall des Personals   - Übernahme des Personals

unmittelbare finanzielle Auswirkungen:

Kosel:                        Wegfall der Schulverbandsumlage                        13.500,00 €
                        Zahlung von Schulkostenbeiträgen                        6.235,00 €
                        Kostenvorteil                                    7.265,00 €


Rieseby:            Ausgleich des Kostenvorteils Kosel            7.265,00 €
                        Wegfall Aufwandsentschädigung                        4.000,00 €
                        Kostennachteil                                    3.265,00 €

Die Schulverbandsversammlung hat sich am 20.09.2010 mit der Angelegenheit befasst. Die Aussprache hat deutlich gemacht, dass die Aufhebung des Schulverbandes allgemein als sinnvoll angesehen wird. Es wurde beschlossen, zunächst eine Beratung in den Gemeinden vorzunehmen.


Hierzu hat der Finanzausschuss empfohlen, der Beschlussvorlage zur Aufhebung des Schulverbandes zuzustimmen.


Beschluss:

Der Aufhebung des Schulverbandes Rieseby-Kosel wird grundsätzlich zugestimmt. Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Aufhebung des Schulverbandes ist zur nächsten Sitzung zur Beschlussfassung vorzulegen.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Beteiligungsangebot an der Schleswig-Holstein Netz AG
Beschlussvorlage - 18/2010

Im Ausschreibungsverfahren für die Wegenutzungsverträge für das Amtsgebiet Schlei-Ostsee, welche Grundlage für die Zahlung der Konzessionsabgabe sind, kam der Wunsch der Gemeinden nach einer aktiveren Rolle im Rahmen der Infrastruktur von Strom- und Gasnetzen auf. Dadurch soll die Möglichkeit gegeben werden, dass die Gemeinden ihren Einfluss beim Betrieb und Ausbau der Strom- und Gasnetze deutlich stärken und von den wirtschaftlichen Erfolgen bei hoher Versorgungssicherheit profitieren. Dieser Wunsch wurde in die Vertragsverhandlungen aufgenommen.  
Aufgrund des Ausschreibungsverfahrens wurden die Verträge mit der Schleswig-Holstein Netz AG, die aus der E.ON Hanse Netz entstanden ist, abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund wird der Gemeinde angeboten, sich als Aktionär an der Schleswig-Holstein Netz AG zu beteiligen. Der Preis pro Aktie beträgt 4.122,29 €. Die Garantiedividende beträgt jährlich abzüglich der Unternehmenssteuer 211,44 €, die bis zur Hauptversammlung im Frühjahr 2016 und wohl auch darüber hinaus stabil bleibt. Bis dahin kann eine Aktie zum Kaufpreis wieder zurückgegeben werden. 

Die Gemeinde kann aufgrund eines Verteilungsschlüssels unter den erwerbsberechtigten Kommunen maximal 158 Aktien erwerben. 


Da zu diesem Angebot noch weiterer Informationsbedarf gesehen wird, soll das Angebot von der Schl.-Holst. Netz AG über die Möglichkeiten und den Bedingungen einer Beteiligung in der Gemeindevertretung informiert zu werden, angenommen werden. Hierzu soll mit Herrn Loell Kontakt aufgenommen werden. Herr Kempe schlägt vor, hierzu eine gemeinsame Veranstaltung mit ebenfalls interessierten Gemeinde durchzuführen. Daher ergeht zu diesem Tagesordnungspunkt kein Beschluss.  


Beschluss:

Es wird vereinbart, Anfang 2011 die Schleswig-Holstein Netz AG zu einem Infomationsgespräch einzuladen.


zu TOP 11. I. Nachtragshaushaltssatzung und I. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Rieseby für das Haushaltsjahr 2010
Beschlussvorlage - 19/2010

Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch erhebliche Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2010 und ein Nachtragshaushaltsplan 2010 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der I. Nachtragshaushaltssatzung und dem I. Nachtragshaushaltsplan.


Herr Puphal trägt die Eckdaten für den I. Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörigen Nachtragshaushaltsplan vor.


Beschluss:

Der I. Nachtragshaushaltsplan 2010 und die I. Nachtragshaushaltssatzung 2010 werden beschlossen.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Erlass Haushaltssatzung 2011
Beschlussvorlage - 20/2010

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2011 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Herr Puphal stellt den Anwesenden die Haushaltssatzung 2011 vor.


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2010 bis 2014 werden beschlossen.
§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                               2.466.400,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                               2.466.400,00 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                               366.900,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                               366.900,00 EUR

festgesetzt.
§ 2

Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                               120.000,00 EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                               0,00 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                               615.900,00 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                                         3,92 Stellen

§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          340 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          340 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         340 %
§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt
2.500,-- EUR.
§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Zuwendung der Gemeinde zum Jubiläum des Mühlenvereins sowie Renovierungsmaßnahmen im Jahre 2011
Beschlussvorlage - 21/2010

Der Antrag des Mühlenvereins vom 08.11.2010 auf Sanierung der „Alten Sägerei“ liegt vor. Hier soll die Westfassade gesäubert, geputzt und gestrichen werden. Die Gesamtkosten belaufen sich laut einem eingeholten Angebot auf 4.736,31 €.

Ferner feiert der Mühlenverein im Jahre 2011 sein 100-jähriges Bestehen.


Der Vorsitzende des Mühlenvereins, Herr Egon Mordhorst, informiert die Anwesenden über die dringend notwendigen Sanierungsarbeiten an der Westfassade der „Alten Sägerei“ sowie die Unterstützung zum 100-jährigen Bestehen des Mühlenvereins. Herr Puphal verweist auf die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses, dass die gesamten Sanierungskosten durch die Gemeinde getragen werden. Des Weiteren werden die Verpflegungskosten für die Jubiläumsveranstaltung bis zu einem Betrag von 3.000 € übernommen. 


Beschluss:

Die Gesamtkosten für die Sanierung der Westfassade der „Alten Sägerei“ werden von der Gemeinde übernommen und sind in den Haushalt für 2011 einzustellen.

Außerdem werden die Verpflegungskosten für die Jubiläumsveranstaltung zum 100-jährigen Bestehen des Mühlenvereins bis zu einem Betrag in Höhe von 3.000 € von der Gemeinde übernommen. Auch dieser Betrag ist für den Haushalt 2011 vorzusehen.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Gemeindeverbindungsweg von Rieseby nach Sonderby

Der Gemeinde wurde mitgeteilt, dass die Gemeindestraße ab Ortsausgang Rieseby nach Sönderby (sog. GIK 18 nach alter Bezeichnung) nächstes Jahr einer verstärkten Unterhaltung unterzogen werden könne und ein Zuschuss in Höhe von 55 % auf die Nettobaukosten aus FAG- Mitteln bereit stehe. Nunmehr sei das Votum der Gemeinde gefragt, ob eine verstärkte Unterhaltung in 2011 tatsächlich gewollt ist.

Gegenüber der Kostenschätzung aus 2009 muss mit Kosten von rund 110.000 € gerechnet werden. Daraus errechnet sich ein Eigenanteil der Gemeinde Rieseby von rund 47.500 € (Ing.-Gebühren und Asphaltlaborkosten werden nicht bezuschusst). Innerortsabschnitte werden nicht bezuschusst.

Die Rücklage der Gemeinde wird mit Stichtag 01.01.11 einen Betrag von 147.000 € ausweisen. Die Rücklage wird in 2011 mit den planmäßigen Entnahmen von 69.000 € belastet.

Ob eine Bezuschussung solcher Maßnahmen an Gemeindestraßen ab 2013 noch möglich sein wird, ist zweifelhaft. Der Landtag wird in Kürze einen Doppelhaushalt 2011 / 2012 beraten und verabschieden. 2013 können weitere Sparzwänge zu einer anderen Mittelverteilung führen. Daher könnte eine Umsetzung der Maßnahme in 2010 sinnvoll sein.

Hierzu liegt jeweils eine einstimmige Beschlussempfehlung des Finanz- und Bauausschusses zur Durchführung der Maßnahme vor.

Beschluss:
Es wird beschlossen, an der Gemeindestraße vom Ortsausgang Rieseby bis zum Ortseingang Sönderby eine verstärkte Unterhaltung durchzuführen. An den Ortseingängen sollen Asphaltschäden auch innerhalb des Ortes mit beseitigt werden. Die geschätzten Baukosten von rund 110.000 € und der zu erwartende Zuschuss aus FAG in Höhe von geschätzt 47.500 € werden in den Vermögenshaushalt 2011 eingestellt. Der verbleibende Eigenanteil der Gemeinde in Höhe von geschätzt 62.500 € wird anerkannt. Der Bürgermeister wird für 2011 ermächtigt, einen Planungsauftrag zu erteilen, eine Ausschreibung zu veranlassen sowie den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Anschaffung einer Schaukel für den Spielplatz Rapstedter Straße

Herr Bürgermeister Kempe berichtet, dass die Schaukel aufgrund ihres Zustands abgängig ist. Frau Ruiz schlägt vor, als Ersatz eine Nestschaukel anzuschaffen, und verweist auf die hierfür im Haushalt eingeplanten Mittel. Herr Dr Scheller schlägt vor, die Spielplätze einfacher zu gestalten. Herr Kempe teilt hierzu mit, dass für öffentliche Spielplätze hohe Anforderung gelten, wie z. B. TÜV-Prüfsiegel für Spielgeräte. Es wird vorgeschlagen, eine Nestschaukel gem. Vorschlag von Frau Ruiz anzuschaffen.

Beschluss:
Es wird beschlossen. eine Nestschaukel für den Spielplatz Rapstedter Straße anzuschaffen.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Besetzung der Stelle Leitung Jugendtreff

Es wird vorgeschlagen, zur Neubesetzung der Stelle Leitung Jugendtreff ein Anforderungsprofil zu erarbeiten. Dieses soll zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung vorliegen, damit die Stelle entsprechend ausgeschrieben werden kann. Für die Arbeitsgruppe, die das Anforderungsprofil erarbeitet, werden von den einzelnen Fraktionen Frau Ilka Ruiz, Herr Peter Märten und Herr Hartmut Schmidt vorgeschlagen.

Beschluss:
Zur Neubesetzung der Stelle Leitung Jugendtreff wird ein Anforderungsprofil erarbeitet. Dieses soll zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung vorliegen, damit die Stelle entsprechend ausgeschrieben werden kann. Die Arbeitsgruppe, die das Anforderungsprofil erarbeitet, setzt sich aus Frau Ilka Ruiz, Herrn Peter Märten und Herrn Hartmut Schmidt zusammen.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Johann Willy Kempe  Christoph Stöcks 
Bürgermeister  Protokollführer