N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Rieseby vom 27.09.2011.

Sitzungsort:  im Riesby Krog, Dorfstraße 37, 24354 Rieseby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  21.00 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Johann Kempe
Gemeindevertreter Jürgen Bohle
Gemeindevertreter Detlef Damm
Gemeindevertreterin Sylvia Feddersen
Gemeindevertreter Roger Indinger
1. stellv. Bürgermeister Jens Kolls
Gemeindevertreter Jürgen Kühl
Gemeindevertreterin Ilona Martensen
Gemeindevertreter Peter Märten
Gemeindevertreter Bernd Mordhorst
Gemeindevertreter Thomas Puphal
2. stellv. Bürgermeister Hans Georg Reimer
Gemeindevertreterin Ilka Ruiz
Gemeindevertreter Hartmut Schmidt
Gemeindevertreter Walter Sell

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Raimer Marten (entschuldigt )
Gemeindevertreter Ingo Scheller (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks

T a g e s o r d n u n g


I Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Einwohnerfragestunde
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
6. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
7. Aufhebung des Schulverbandes Rieseby-Kosel
  Beschlussvorlage - 7/2011
8. Erlass einer Satzung über das Aufstellen von Plakaten in der Gemeinde Rieseby
  Beschlussvorlage - 20/2011
9. 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 16 "Wohnpark Schlei"
- Aufstellungsbeschluss-
  Beschlussvorlage - 19/2011
10. Einziehung einer sonstigen öffentlichen Straße (Feld- und Waldweg)
  Beschlussvorlage - 18/2011
11. Kinderbetreuung in der Gemeinde Rieseby
12. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft)
  Beschlussvorlage - 21/2011
13. Fortführung der Gemeindefusionsgespräche
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
15. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

I Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Einwohnerfragestunde

Frau Christen berichtet über die durchgeführte Sammlung im Wohngebiet Thiergarten für den dortigen Spielplatz. Sie fragt an, ob die Gemeinde die Aktion unterstützen würde, wenn die Summe für die geplanten Anschaffungen nicht ausreichen sollte. Herr Bürgermeister Kempe sichert die gemeindliche Unterstützung aufgrund des Engagements der Eltern zu.

Es wird nach dem Sachstand über die mögliche Nutzung der Räumlichkeiten des Jugendtreffs durch die Jugendfeuerwehr gefragt. Herr Kempe teilt hierzu mit, dass dies ein Tagesordnungspunkt der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung sein wird.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Herr Bürgermeister Kempe stellt den Antrag, die Tagesordnung um die Punkte

- Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalsplans für den Planungsraum III Windkraft als neuen Tagesordnungspunkt 12
- Führung von Gemeindefusionsgesprächen mit den Gemeinden Holzdorf und Loose als neuen Tagesordnungspunkt 13.
Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte sind entsprechend neu zu nummerieren.


Beschluss:
Die Tagesordnung wird gemäß Antrag geändert.


Ja-Stimmen :15
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt.


zu TOP 5. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Herr Bürgermeister Kempe berichtetet über folgende Angelegenheiten:

- Hinweisschilder für die Rotbuche in Auftrag gegeben
- Reparaturintervalle beim kleinen Schlepper häufen sich
- Einachsschlepper wurde angeschafft
- Gemeindearbeiter waren abwechselnd im Urlaub, daher werden bestimmte Arbeiten erst jetzt erledigt
- Spielgeräte für den Spielplatz Schulenkrug wurden geliefert, müssen noch aufgestellt werden
- Wiederholende Verstopfungen in den SW-Kanälen im Schulenkrug
- Einmessungsarbeiten Kanalkataster werden durchgeführt
- Energiesparlampen sind eingebaut worden
- Neue Lampen in Saxtorf aufgestellt
- Altglasabfuhr erfolgt wieder durch Firma Remondis
- 100 Jahre Mühle Anna
- Teilnahme an verschiedenen Sommerfesten
- Patermeß Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h
- Sönderbyer Weg Festsetzung Geschwindigkeit außerorts 50 km/h, innerorts 30 km/h, Bestätigung vom Kreis erfolgt noch
- Wohnanlage Schäferkoppel tlws. neue Antennenanlagen installiert
- Zustände der Straßen u. Wege aufgrund der bevorstehenden Maisernte dokumentiert, bisher wird die Geschwindigkeitsvorgabe eingehalten
- Noch nicht alle Straßenschäden (Kosten 7.500 €) durch Maistransporte ausgeglichen, beglichen wurden bisher nur 2.500 €
- Rattengift im Oktober wieder auslegen

Herr Kolls informiert als Bauausschussvorsitzender über den geplanten Einbau einer Schallschutzdecke für einen Raum in der Schule sowie über den Austausch von Leuchtmitteln in der Straßenbeleuchtung im Bereich Bahnhof/Thiergarten. Hier wurden kleinere Leuchtmittel eingesetzt, er bittet die dortigen Lichtverhältnisse zu beobachten.

Frau Ruiz dankt als Sozialausschussvorsitzende allen Mitwirkenden bei der Aktion Ferienspaß.


zu TOP 6. Anfragen der Gemeindevertreter/innen

Herr Märten bittet um gemeinsame Veranstaltungen vom Seniorenbeirat und dem DRK. Des Weiteren weist er auf die notwendige Neuwahl des Jugendbeirates hin. Herr Kempe wird noch mal zu einer Versammlung einladen lassen.

Herr Kühl fragt nach der geplanten Geschwindigkeitsbegrenzung für den Sönderbyer Weg. Herr Kempe verweist hierzu auf seinen Bericht unter TOP 5.


zu TOP 7. Aufhebung des Schulverbandes Rieseby-Kosel
Beschlussvorlage - 7/2011

Die Gemeinde hat der Aufhebung des Schulverbandes Rieseby-Kosel am 24.11.2010 grundsätzlich zugestimmt. Die Gemeindevertretung Kosel hat am 25.05.2011 den diesbezüglichen öffentlich-rechtlichen Vertrag beschlossen. Am 28.06.2011 hat die Gemeindevertretung Rieseby den Vertrag mit der Änderung beschlossen, dass seitens der Gemeinde Rieseby ein finanzieller Ausgleich (44,40 €/m²) nicht zu zahlen sein soll, für Flächen, die vom gemeindlichen Kindergarten oder der Volkshochschule genutzt werden. Außerdem wollte die Gemeinde Rieseby das Nutzungsrecht der Gemeinde Kosel für 2 wöchentliche Abendstunden in der Riesebyer Turnhalle auf 20 Jahre begrenzt wissen.

Die Gemeindevertretung Kosel hat in ihrer Sitzung am 31.08.2011 beschlossen, dem Wunsch auf Begrenzung des Hallennutzungsrechtes auf 20 Jahre nachzukommen. Die ursprüngliche Beschlussfassung über den öffentlich-rechtlichen Vertrag wurde jedoch bestätigt, so dass der finanzielle Ausgleich auch für den gemeindlichen Kindergarten oder die Volkshochschule aus Koseler Sicht weiterhin Bestand hat.

Nachdem die Beschlüsse der beiden Gemeindevertretungen voneinander abweichen, kann ein Vertragsabschluss und damit eine Auflösung des Schulverbandes Rieseby-Kosel nicht erfolgen; erst, nachdem übereinstimmende Beschlüsse vorliegen, kann der Vertrag unterzeichnet und das Auflösungsverfahren fortgeführt werden.


Herr Bürgermeister Kempe erläutert kurz die aktuelle Sachlage und informiert über den erfolgten Beschluss der Gemeinde Kosel zur Aufhebung des Schulverbandes. Ein 20-jähriges Nutzungsrecht für die Gemeinde Kosel wird akzeptiert, aber eine Änderung des finanziellen Ausgleichs für die Nutzung von Räumlichkeiten in der Schule durch die Gemeinde Rieseby nicht. Herr Kempe schlägt vor, der Aufhebung des Schulverbandes zuzustimmen. Frau Ruiz sieht bei dieser Regelung einen finanziellen Vorteil für die Gemeinde Kosel. Herr Kolls befürwortet die vorliegende finanzielle Regelung zum räumlichen Ausgleich. Die Nutzung der Halle sollte die Gemeinde Kosel aber mit dem TSV Rieseby abstimmen.


Beschluss:

Der Aufhebung des Schulverbandes Rieseby-Kosel zum 01.01.2012 wird zugestimmt. Der vorliegende öffentlich-rechtliche Vertrag wird beschlossen.

Hinsichtlich der Sporthallennutzung wird die Gemeinde Rieseby schriftlich erklären, dass die Gemeinde Kosel ein zwanzigjähriges Nutzungsrecht an 2 Abendstunden in der Woche erhält.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erlass einer Satzung über das Aufstellen von Plakaten in der Gemeinde Rieseby
Beschlussvorlage - 20/2011

Ein Problem stellt das sog. „wilde Plakatieren“ dar, welches immer weiter zunimmt. Um diesem vorzubeugen bzw. diesem Trend entgegenzuwirken, bedarf es einer Regelung in Form einer „Plakatierungssatzung“, in welcher ordnende Regelungen getroffen werden.

Die Verwaltung hat hierzu eine Mustersatzung erarbeitet, welche als Anlage der Vorlage beigefügt ist.




Herr Schmidt schlägt vor, den Satzungsentwurf des Amtes an den Arbeitskreis „Plakatsatzung“ zu verweisen, um eine Satzung für die Riesebyer Bedürfnisse zu erstellen. Danach erfolgt eine Beratung wieder in der Gemeindevertretung.


Beschluss:

Es wird beschlossen, den Satzungsentwurf des Amtes an den Arbeitskreis „Plakatsatzung“ zu verweisen, um eine Satzung für die Riesebyer Bedürfnisse zu erstellen. Danach erfolgt eine erneute Beratung in der Gemeindevertretung.



Ja-Stimmen :15
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 16 "Wohnpark Schlei"
- Aufstellungsbeschluss-
Beschlussvorlage - 19/2011

Im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 16 „Wohnpark Schlei“ / Schulenkrug (rechtskräftig seit Juli 2005) sind die Grundstücke inzwischen alle verkauft und nur noch wenige nicht bebaut. Seinerzeit war eine größere Fläche in der Planung, die dann im Laufe des Verfahrens verringert wurde. Inzwischen ist der Bedarf da, eine Siedlungserweiterung ist wünschenswert seitens der Gemeinde. Vorgesehen ist, die Kleingärten zu erhalten. Eine altengerechte Wohnanlage befindet sich östlich des B-Planes Nr. 16.

Am 15.06.2011 fand ein Planungsgespräch mit Behördenvertretern des Innenministeriums und des Kreises statt, zu dem auch die hier anstehende Erweiterung besprochen wurde.

Die Behördenvertreter erklären, dass die Gemeinde Rieseby sich als ländlicher Raum mit ergänzender überörtlicher Versorgungsfunktion darstellt. Durch den demographischen Wandel geht die Nachfrage nach Einfamilienhäusern zurück, eher in Richtung Wohnen für Ältere (mit entsprechenden Versorgungseinrichtungen). Daher sollte die Gemeinde prüfen, wie der Bedarf aussieht (ebenerdige/ verdichtete Bauweise), sich positionieren, und dies an den Investor weiterleiten.
Evtl. auf Amtsebene Bedarf für altengerechtes Wohnen untersuchen.

Auch bleibt zu prüfen, wie viel Baulücken noch im Innenbereich vorhanden sind. Je weniger Bedarf, desto wichtiger sind Kleinlücken.
Fazit:
  • Vorerst nur Überplanung der Fläche der 8. Änd. F-Plan (WA)
    • Es kann mit dem Verfahren gleich in die öffentliche Auslegung gegangen werden, da 2004 die gesamte Planung im Verfahren war und nun hier angeknüpft werden kann.
    • Maßnahmenfläche prüfen
  • Parallel dazu Zukunftsvision für Rieseby
    • Ort ist attraktiv für das Umland
    • dies lockt Investoren, spricht auch private Eigentümer an
    • Zeitenwende, Erhalt des Geschaffenen, Leerstände vermeiden




Herr Kolls stellt die Entwicklung des Baugebietes seit 2005 kurz dar. Der Verkauf der Grundstücke erfolgt in 2 Abschnitten. Heute erfolgt nur ein Beschluss, dass die Gemeinde einen B-Plan aufstellen will. Auf Nachfrage von Herrn Puphal teilt Herr Kolls mit, dass am stattgefundenen Planungsgespräch zur baulichen Entwicklung der Gemeinde, die Gemeinde und das Amt teilgenommen haben. Es muss noch für Rieseby festgestellt werden, wieviele Baulücken im Innenbereich vorhanden sind. Dies wird auf der nächsten Bauausschusssitzung zu beraten sein.


Beschluss:

                                    
1. Der Bebaungsplan Nr. 16 für das Gebiet “Wohnpark Schlei“ soll wie folgt
geändert und erweitert werden:
    - Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes * -

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Fischer, Schleswig, für den Umweltbericht das Büro Springer, Busdorf, beauftragt werden.

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich/ in einem Scoping-Termin erfolgen.

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durchgeführt werden.

6. Ein Kostenerstattungsvertrag ist abzuschließen.

- *s. ums. räuml. Geltungsbereichsabgrenzung (gehört zum Aufstellungsbeschluss)


Ja-Stimmen :15
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Einziehung einer sonstigen öffentlichen Straße (Feld- und Waldweg)
Beschlussvorlage - 18/2011

Bei dem Flurstück 27/6 der Flur 1 Gemarkung Sönderbyhof (in der Anlage rot gekennzeichnet) handelt es sich um eine sonstige öffentliche Straße (öffentlicher Feld- und Waldweg) im Sinne des § 3 Abs. 4 a des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. November 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631).

Nach § 8 Abs. 1 Satz 1 StrWG kann eine öffentliche Straße, die keine Verkehrsbedeutung mehr hat, eingezogen werden.

Eine Prüfung hat ergeben, dass dieser Weg schon seit Jahren nicht mehr vorhanden ist, sondern als Acker genutzt wird. Er hat somit keine Verkehrsbedeutung mehr. Die Verwaltung empfiehlt daher, die Einziehung des Weges zu beschließen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, den in der Anlage rot gekennzeichneten Feld - und Waldweg (Gemarkung Sönderbyhof, Flur 1, Flurstück 27/6) gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 StrWG einzuziehen.


Ja-Stimmen :15
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Kinderbetreuung in der Gemeinde Rieseby
Herr Kempe verweist hierzu auf die stattgefundenen Gespräche sowie auf den geplanten Start der Kinderbetreung zum 01.01.2012. Er bittet alle Anwesenden in der Sache eine vernünftige Entscheidung zu treffen.
Herr Schmidt schlägt für die CDU-Fraktion vor, die Betreung der U3-Kinder vormittags und nachmittags dauerhaft im kirchlichen Kindergarten durchzuführen. Die Ü3-Kinder werden vormittags im kirchlichen und im gemeindlichen Kindergarten betreut (wie bisher). Bis zum 31.07.2012 erfolgt die Nachmittagsbetreuung von Ü3-Kindern im kirchlichen Kindergarten. Ab dem 01.08.2012 wird die gesamte Betreuung für Ü3-Kinder nachmittags im gemeindlichen Kindergarten angeboten. Die soll dann als Ganzjahresbetreuung einschl. Ferien, durchgeführt werden. Die Betreuungszeit muss entsprechend des Bedarfs, bis evtl. max. 17.00 Uhr, festgesetzt werden.

Frau Ruiz verweist auf den Beschluss aus dem Sozialausschuss, der empfiehlt, die Betreuungsleistung auszuschreiben, und nicht an einen Träger zu vergeben. Herr Marten sieht es aus Sicht der CDU-Fraktion als wichtig, den Eltern ein klares Zeichen zu geben, auch wenn der Betrieb anfangs rote Zahlen schreibt.
Herr Kolls sieht Probleme, wenn die Anzahl der Ü3-Kinder zu gering ist, dass dann vielleicht die Betreung wieder neugeordnet werden muss. Herr Schmidt sieht dies nicht als nachteilig an, wenn im Frühjahr die Sachlage neu beurteilt werden muss. Für Herrn Mordhorst ist es wichtig, den Eltern heute einen klaren Termin zu nennen und Sicherheit zu geben, auch bei einem möglichen finanziellen Risiko. Herr Puphal und Herr Kolls stellen in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit einer offenen Ganztagsschule fest. Frau Martensen wird dieses Thema auf die Tagesordnung der nächsten Schulverbandssitzung nehmen.

Frau Ruiz schlägt für die SSW-Fraktion über den Vorschlag der CDU-Fraktion hinaus vor, die Ü3-Betreuung für den Nachmittag auszuschreiben, und nicht an einen Träger zu vergeben.

Somit liegen zwei Anträge vor.

Dem Antrag der CDU-Fraktion wird einstimmig zugestimmt. Der Antrag der SSW-Fraktion wird bei 6 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen und bei einer Enthaltung abgelehnt.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Betreung der U3-Kinder vormittags und nachmittags dauerhaft im kirchlichen Kindergarten durchzuführen. Die Ü3-Kinder werden vormittags im kirchlichen und im gemeindlichen Kindergarten betreut (wie bisher). Bis zum 31.07.2012 erfolgt die Nachmittagsbetreuung von Ü3-Kindern im kirchlichen Kindergarten. Ab dem 01.08.2012 wird die gesamte Betreuung für Ü3-Kinder nachmittags im gemeindlichen Kindergarten angeboten. Die soll dann als Ganzjahresbetreuung einschl. Ferien, durchgeführt werden. Die Betreuungszeit muss entsprechend des Bedarfs, bis evtl. max. 17.00 Uhr, festgesetzt werden.



   

Ja-Stimmen :15
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft)
Beschlussvorlage - 21/2011

Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein stellt derzeit die Teilfortschreibung der Regionalpläne Schleswig-Holstein 2011 zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung auf. Für das Amtsgebiet des Amtes Schlei-Ostsee ist der Geltungsbereich des Planungsraumes III, bestehend aus den Kreisen Rendsburg-Eckernförde und Plön sowie den Städten Kiel und Neumünster, maßgebend.

In der Zeit vom 15.08.2011 bis zum 15.11.2011 haben die Gemeinden die Möglichkeit ihre Stellungnahme abzugeben. Dabei handelt es sich nach § 28 Nr. 5 Gemeindeordnung um eine der Gemeindevertretung vorbehaltene Aufgabe.

Einleitend kann mitgeteilt werden, dass der Entwurf des Regionalplans für das Gebiet des Amtes Schlei-Ostsee keine Eignungsflächen für Windkraft vorsieht. Die Halbinsel Schwansen ist wegen der vor allem für den Vogelschutz erforderlichen Freihaltezonen entlang der Schlei sowie entlang der Ostseeküste als charakteristischer Landschaftsraum ausgewiesen. Der verbleibende küstenfernere Bereich wird dominiert durch ein Landschaftsschutzgebiet und Biotopverbundstrukturen. Als Kulturlandschaft stellt das Gebiet insgesamt eine Einheit dar, die auch unter landschaftspflegerischen Aspekten von Windkraftanlagen freigehalten werden soll.

Die Halbinsel Schwansen ist bereits seit der letzten Fortschreibung im Jahre 2000 als charakteristischer Landschaftsraum ausgewiesen. Im Rahmen des bisherigen Verfahrens wurde versucht hiervon Ausnahmen/Befreiungen zu erlangen. Die vorgetragenen Argumente haben im jetzigen Entwurf keine Berücksichtigung gefunden.

Neben der Halbinsel Schwansen sind weitere Teile des Amtsgebietes als charakteristischer Landschaftsraum eingestuft worden. Hierzu gehört der Küstenraum Eckernförde über den Dänischen Wohld und die Probstei bis Hohwacht in einer Tiefe von drei bis vier Kilometern.

Das die charakteristischen Landschafträume frei von Windkraftanlagen bleiben sollen, wurde überdies durch Runderlass des Innenministeriums, des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr vom 22.03.2011 (Grundsätze zur Planung von Windkraftanlagen) zum Ausdruck gebracht. Danach sind in den Regionalplänen ausgewiesene charakteristische Landschaftsräume Ausschlussgebiete für Windkraft.

Mit Beschluss vom 08.07.2009 hat sich die Gemeindevertretung Rieseby dazu entschieden, im Rahmen der Entwicklung des Kreiskonzeptes potentielle Eignungsflächen im Bereich östlich des Gutes Saxtorf zu melden. Im Fortschreibungsverfahren wurden im März 2011 ergänzende Stellungnahmen abgegeben, die diesen Standort - auch innerhalb des charakteristischen Landschaftsraumes - unterstützen und befürworten. Ziel war die mögliche Regelung von Ausnahmen oder Befreiungen für die auf der Halbinsel Schwansen befindlichen Eignungsflächen.

Im Rahmen einer Informationsveranstaltung beim Kreis Rendsburg-Eckernförde am 25.08.2011 wurde noch einmal die Gesamtsituation für den Kreis Rendsburg-Eckernförde vorgestellt. Insgesamt wurden die im Kreiskonzept ermittelten Flächen nur bedingt und in geringerem Umfang berücksichtigt. Ziel ist es, gemeinsam mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde, Argumente für eine Wiederaufnahme der Flächen zu finden.

Weiterhin hat zu diesem Thema am 08.09.2011 eine Info-Veranstaltung der CDU-Kreistagsfraktion in Holzbunge stattgefunden. Bei dieser Veranstaltung war neben dem Landrat des Kreises RD-ECK auch der Innenminister des Landes S.-H., Klaus Schlie, zugegen. Grundsätzlich wurde zum Ausdruck gebracht, dass für die Flächen in Schwansen die Tür ein Stück aufgehalten wird. Weiterhin sollen klare Aussagen / Begründungen folgen, die bisher gegen eine Aufnahme als Potentialfläche sprechen. Alle Gemeinden wurden aufgefordert entsprechende Stellungnahmen im Verfahren abzugeben.

Zwischenzeitlich wurde die Ablehnung der Fläche wie folgt näher begründet:

“Lage im charakteristischen Landschaftsraum, Votum des Kreises zur Streichung des Raumes wird nicht gefolgt. Die Fläche grenzt auf drei Seiten an Schwerpunktbereiche des Biotopverbundes, die grade in diesem Bereich die Ausweisung eines charakteristischen Landschaftsraumes rechtfertigen. Auch wenn alle erforderlichen Abstände eingehalten werden können, wird dem Votum des Kreises zur Streichung / Rücknahme des charakteristischen Landschaftsraumes in diesem Bereich nicht gefolgt.“

Ergänzend zum vorstehenden Sachverhalt wurde durch den Kreis RD-ECK angeregt, über eine mögliche Stellungnahme zum erstmalig kartographisch dargestellten charakteristischen Landschaftsraum zu beraten. Dieser könnte ggf. für künftige Planvorhaben, z. B. Ausbau der Stromnetze, nachteilige Folgen haben.

In diesem Zusammenhang erfolgt der Hinweis, dass nach Rücksprache mit der E.ON Netzwirtschaft in der näheren Umgebung ein Abspannmast der Hochspannungsleitung vorhanden ist, in den man den Strom über einen entsprechenden Transformator einspeisen könnte. Nähere Untersuchungen müssten zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.


Herr Kolls erläutert kurz die Vorlage, un d dass Gemeinde über die Höhe, Leistungsfähigkeit und Anzahl von möglichen Windenergieanlagen jetzt keine Aussage treffen wird. Dem Investor wird empfohlen, seine abgegebene Stellung im Rahmen der beteiligung als eigene Stellungnahme abzugeben.


Beschluss:

Die Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung wird mit Bedenken zur Kenntnis genommen. Die Meldung der bisherigen potentiellen Eignungsflächen für Windenergie im Bereich östlich des Gutes Saxtorf soll aufrecht erhalten werden.

Zur Ziffer 5.7.2 „Charakteristische Landschaftsräume gemäß Ziffer 3.5.2 Abs. 10 LEP“ wird folgende Stellungnahme abgegeben:
“Die in der Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III angegebenen Ziele können durch die Gemeinde Rieseby nicht mitgetragen werden. Im Hinblick auf bereits vorhandene Belastungen des Landschaftsbildes auf der Halbinsel Schwansen, wie z. B. Hochspannungsleitungen, Funkmasten und bereits bestehende Windkraftanlagen, wird der durch das Innenministerium dargestellte charakteristische Landschaftsraum vielfach unterbrochen. Neben den Vorbelastungen auf der Halbinsel Schwansen wirken auch die vorhandenen Windkraftanlagen nördlich der Schlei auf dieses Gebiet ein.

Der charakteristische Landschaftsraum begründet sich nach vorliegenden Kenntnissen auf Annahmen, die nicht nachvollziehbar sind. Die naturräumliche Ausstattung, der besonderer Erholungswert sowie eine evtl. hohe Dichte an schutzwürdigen Landschaftselementen begründet nicht abschließend, dass der gesamte Raum der Halbinsel Schwansen zu schützen ist. Vielmehr sollte über einzelne schützenswerte Landschaftsteile auf der Halbinsel nachgedacht werden. Windkraftanlagen mögen ggf. neben Hochspannungsleitungen (110 KV und 60 KV) ergänzend optisch in das Landschaftsbild eingreifen, sie werden aber nicht den Erholungswert in der Region beeinträchtigen.“

Sonstige Hinweise:
“Unter Berücksichtigung des von der Bundesregierung beschlossenen Atomausstiegs kann ein vollflächiges Ausschlussgebiet für die Halbinsel Schwansen nicht mitgetragen werden. In den Planungsräumen I bis V sind die circa Angaben von Eignungsflächen aufgeführt. In der Summe ergibt sich, dass nur ca. 1,44 % der Landesfläche als Eignungsfläche ausgewiesen wurde. Die im LEP vorgesehenen ca. 1,5 % sind somit noch nicht erreicht. Einer weiteren Ausweisung von Eignungsflächen steht somit nichts entgegen.

In diesem Zusammenhang wird ebenfalls angemerkt, dass es nicht nachvollziehbar ist, wie Eignungsflächen in Gemeinden ausgewiesen werden können, die sich noch nicht oder bereits negativ hierzu geäußert haben. Eine Ausweisung und die damit verbundene Realisierung kann nur erfolgen, wenn Gemeinde und Grundeigentümer dies auch wollen. Das Gleiche gilt für Flächen, bei denen die Zustimmung des Kreises fehlt.

Den in Auslegung befindlichen Unterlagen fehlen Nachweise darüber, warum einzelne Flächen keine Berücksichtigung finden konnten. Die Entscheidungsgründe der Landesplanung sind nicht transparent und nachvollziehbar.

Ebenso wird sich in den Ausführungen nicht zu den im Land S-H vorhandenen Problemen der Netzversorgung geäußert. Es kann nicht transparent nachvollzogen werden, ob der in den geplanten Gebieten anfallende Strom auch ausreichend abgeführt werden kann. Ein vielfacher Stillstand von Windkraftanlagen - aufgrund von Netzauslastungen - kann den Bürgern gegenüber nicht vertreten werden.
Im Bereich Rieseby ist eine Hochspannungsleitung mit entsprechendem Abspannungsmast vorhanden. Ein Anschluss an die Leitung über einen entsprechenden Transformator wäre für den aus der Windeignungsfläche erzeugten Strom durchaus denkbar. Erste Vorgespräche mit der E.ON Netzwirtschaft haben bereits stattgefunden.“

Der Bürgermeister wird legitimiert, weitere Stellungnahmen abzugeben, die die Ansiedelung von Windkraft unterstützen. Dies wird insbesondere dann erforderlich, wenn erst nach erfolgter Beschlussfassung in der Gemeindevertretung neue Informationen bekannt werden, die gegen die Ausweisung der einzelner Flächen sprechen.


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Fortführung der Gemeindefusionsgespräche

Herr Bürgermeister Kempe informiert die Anwesenden über die stattgefundenen Gemeindefusionsgespräche. Daraus hat sich ergeben, das weitere Gespräche nur zwischen den Gemeinden Loose, Holzdorf und Rieseby zu führen sind. Jede einzelne Gemeinde hat jetzt zu beschließen, ob sie ein weiteres Interesse an Gemeindefusionsgesprächen hat. Ein solcher Beschluss stellt lediglich eine Interessensbekundung dar.

Beschluss:
Es wird beschlossen, weitere Gespräche für eine Gemeindefusion mit den Gemeinden Loose und Holzdorf zu führen. Hierbei handelt es sich lediglich um eine Interessensbekundung.


Ja-Stimmen :15
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 15. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Der Bürgermeister stellt die Öffentlichkeit her und teilt die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse mit.



Johann Willy Kempe  Christoph Stöcks 
Bürgermeister  Protokollführer