N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Rieseby vom 21.06.2012.

Sitzungsort:  im Riesby Krog, Dorfstraße 37, 24354 Rieseby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  21.00 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Johann Kempe
Gemeindevertreter Jürgen Bohle
Gemeindevertreter Jens Dahl
Gemeindevertreterin Sylvia Feddersen
Gemeindevertreter Roger Indinger
1. stellv. Bürgermeister Jens Kolls
Gemeindevertreter Raimer Marten
Gemeindevertreter Peter Märten
Gemeindevertreter Bernd Mordhorst
Gemeindevertreter Thomas Puphal
2. stellv. Bürgermeister Hans Georg Reimer
Gemeindevertreterin Ilka Ruiz
Gemeindevertreter Ingo Scheller
Gemeindevertreter Hartmut Schmidt
Gemeindevertreter Walter Sell

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Detlef Damm (entschuldigt )
Gemeindevertreter Jürgen Kühl (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
LVB Gunnar Bock
Verwaltung Katharina Peters

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Einwohnerfragestunde
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
6. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
7. Verpflichtung von Herrn Jens Dahl zum Gemeindevertreter
  Beschlussvorlage - 8/2012
8. Zustimmung zur Wahl des Gemeindewehrführers der Gemeinde Rieseby sowie Ernennung
  Beschlussvorlage - 19/2012
9. Zustimmung zur Wahl des stellv. Gemeindewehrführers der Gemeinde Rieseby sowie Ernennung
  Beschlussvorlage - 20/2012
10. Vorstellung Logo Schleischule
11. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2011 der Gemeinde Rieseby und des Schulverbandes Rieseby-Kosel, Zustimmung zu den Jahresrechnungen 2011 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 12/2012
12. Förderung von Kindertagespflege
  Beschlussvorlage - 10/2012
13. Vereinbarung über die Übertragung der evangelischen Kinderstube der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Rieseby an die Gemeinde Rieseby
  Beschlussvorlage - 31/2012
14. Antrag auf Mittelbewilligung für die Anschaffung von neuem Mobiliar für den Kindergarten
  Beschlussvorlage - 21/2012
15. Erlass der 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Benutzung und Gebührenerhebung für die Betreute Grundschule Rieseby
  Beschlussvorlage - 22/2012
16. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft) - erneutes Beteiligungsverfahren
  Beschlussvorlage - 32/2012
17. Sachstandsbericht zu den Umbauten in der Schule Rieseby
  Beschlussvorlage - 28/2012
18. Vereinigung der Gemeinden Holzdorf und Rieseby
  Beschlussvorlage - 34/2012
19. 2. Änderung der Außenbereichssatzung der Gemeinde Rieseby für den Bereich "Norby"
19.1 Aufstellungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 23/2012
19.2 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 24/2012
20. 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 16 für das Baugebiet "Wohnpark Schlei" - am westlichen Ortsausgang von Rieseby, südlich der Kreisstraße 83 nach Norby/Bohnert
20.1 a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 26/2012
20.4 b) Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung
  Beschlussvorlage - 27/2012
21. Konzeptvorstellung für seniorengerechtes Wohnen in Rieseby
  Beschlussvorlage - 25/2012
22. Aufstellung des Kanalsystems in Rieseby
Ergebnis der Vermessung und Beratung über die weitere Vorgehensweise
  Beschlussvorlage - 29/2012
23. Erschließung von Fördermöglichkeiten im ländlichen Wegebau
  Beschlussvorlage - 33/2012
24. Bekanntgaben

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Einwohnerfragestunde

Ein Bürger stellt Fragen zur bevorstehenden Umstellung des Amtes in ein hauptamtlich geleitetes Amt. Er macht sich Sorgen um die Wahrung seiner Rechte als Bürger, da der Amtsdirektor nicht direkt vom Bürger gewählt wird. Weiter fragt er kritisch, wie eine Gewaltenteilung dann zukünftig eingehalten werden kann und wer beschließendes Organ werden wird. Herr Bock nimmt hierzu ausführlich Stellung und erläutert die Wahl eines Amtsdirektors und dessen Befugnisse und Aufgabenbereiche.

Bürger stellen Fragen über den aktuellen Stand in der Gemeindevertretung bezüglich der Eröffnung eines Nettomarktes. Sie haben Kenntnis darüber erlangt, dass im Bauausschuss hierüber Überlegungen angestellt worden sind. Weiter merken sie kritisch die Fragwürdigkeit an, inwieweit ein Nettomarkt neben dem Edeka Markt in Rieseby überhaupt notwendig wäre.
Seitens der Gemeinde wird mitgeteilt, dass ein Investor seine Planungen vorgestellt hat. Hierbei handelte es sich lediglich um ein Informationsgespräch. Hierzu wurde von keinem gemeindlichen Gremium ein Beschluss gefaßt. Weitere Gespräche bzw. Beratungen werden erst nach den Sommerferien erfolgen.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Bürgermeister Kempe stellt den Antrag, dass nach Tagesordnungspunkt neun ein weiterer Tagesordnungspunkt eingeschoben werden soll, damit Herr Barkholz als Schulleiter das neue Logo der Schleischule vorstellen kann.


Ja-Stimmen :15
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt.


zu TOP 5. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Bürgermeister Kempe bedankt sich zunächst für die zahlreichen Glückwünsche zu seiner goldenen Hochzeit.
Weiter führt er aus:

- Die Ferienbetreuung des Kindergartens ist gesichert.
- Der Umbau der Stuben im gemeindlichen Kindergarten in der Schule soll am folgenden
 Montag dem 25.06. beginnen.
- Der Anbieter für das Mittagessen im Kindergarten und für die betreute Grundschule hat
 gekündigt.
- Die letzte 9. Klasse ist nun von der Schule abgegangen.
- Das alte Feuerwehrhaus werden sich der Jugendbeirat und die Jugendwehr zukünftig teilen.
- Das Dach des Feuerwehrhauses ist undicht.
- In Rieseby wird es keine Windkraftflächen geben.
- In Büsdorf-Siedlung müssen zwei Kastanien gefällt werden, da diese tot sind.
- Im Verfahren -Hausboot Stubbe- hat es eine Gerichtsentscheidung gegeben. Das Boot muss
 weg. Der Eigentümer hat einen Antrag auf Zulassung zur Berufung gestellt.
- In Stubbe wird eine Tür zum Strandweg errichtet. Der Eigentümer erklärt sich bereit die Tür
 offen zu halten.
- Von der Bundesbahn wird eine Halbschrankenanlage in Petriholz geplant.

Herr Kolls berichtet aus dem Bauausschuss, dass über die Umgestaltung des Bahnhofes gesprochen worden ist. Weiter habe man sich mit dem Jugendbeirat im Jugendtreff getroffen. Der Kostenrahmen für die Renovierungsarbeiten sei noch offen.
Herr Mordhorst führt dazu weiter aus, dass man sich an einen runden Tisch mit den Jugendlichen gesetzt habe und zusammen mit der Jugendfeuerwehr Gespräche über die Teilung des Raumes geführt habe.
Herr Marten berichtet als Vorsitzender des Finanzausschusses, dass sich dieser zuletzt am 24.4. getroffen habe.


zu TOP 6. Anfragen der Gemeindevertreter/innen

Frau Feddersen fragt, wie der Ablauf von der Aktion Ferienspaß aussehen soll. Herr Mordhorst berichtet sodann über die geplanten Termine.
Herr Märten kritisiert, dass in den anderen Ausschüssen in letzter Zeit oft Themen besprochen worden sind, die eigentlich in den Aufgabenbereich des Sozialausschusses gehören würden. DIe Gemeindevertreter diskutieren diesen Punkt. 


zu TOP 7. Verpflichtung von Herrn Jens Dahl zum Gemeindevertreter
Beschlussvorlage - 8/2012

Die Gemeindevertreterin Frau Ilona Martensen hat zum 01.02.2012 ihr Mandat als Gemeindevertreterin niedergelegt. Laut Liste der Christlich Demokratischen Union (CDU) der Gemeinde Rieseby ist Herr Jens Dahl als nächster Bewerber festgestellt worden. Herr Jens Dahl ist als Mitglied der Gemeindevertretung zu verpflichten.


Beschluss:

Herr Jens Dahl wird im Rahmen der Verpflichtungserklärung zum Gemeindevertreter der Gemeinde Rieseby verpflichtet.


zu TOP 8. Zustimmung zur Wahl des Gemeindewehrführers der Gemeinde Rieseby sowie Ernennung
Beschlussvorlage - 19/2012

Die Freiwilligen Feuerwehren Rieseby und Zimmert haben auf ihrer gemeinsamen Mitgliederversammlung am 22.03.2012 Herrn Heiko Hoop zum Gemeindewehrführer gewählt.

Um eine Ernennung zum Ehrenbeamten vornehmen zu können, ist es nach § 11 Abs. 3 BrSchG. erforderlich, dass die Gemeindevertretung dieser Wahl zustimmt.



Die Ernennung erfolgt zusammen mit der Ernennung von Herrn Markus Seibert zum stellv. Gemeindewehrführer.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl von Herrn Heiko Hoop zum Gemeindewehrführer der Gemeinde Rieseby zu.

Der Bürgermeister nimmt die Ernennung von Herrn Heiko Hoop zum Gemeindewehrführer vor.


Ja-Stimmen :15
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Zustimmung zur Wahl des stellv. Gemeindewehrführers der Gemeinde Rieseby sowie Ernennung
Beschlussvorlage - 20/2012

Die Freiwilligen Feuerwehren Rieseby und Zimmert haben auf ihrer gemeinsamen Mitgliederversammlung am 22.03.2012 Herrn Markus Seibert zum stellv. Gemeindewehrführer gewählt.
Um eine Ernennung zum Ehrenbeamten vornehmen zu können, ist es nach § 11 Abs. 3 BrSchG. erforderlich, dass die Gemeindevertretung dieser Wahl zustimmt.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl von Herrn Markus Seibert zum stellv. Gemeindewehrführer der Gemeinde Rieseby zu.
Der Bürgermeister nimmt die Ernennung von Herrn Markus Seibert zum stellv. Gemeindewehrführer vor.


Ja-Stimmen :15
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Vorstellung Logo Schleischule

Herr Barkholz stellt das neue Logo für die Schleischule vor. Die Gemeindevertreter äußern ihre Meinung hierzu.


Ja-Stimmen :15
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2011 der Gemeinde Rieseby und des Schulverbandes Rieseby-Kosel, Zustimmung zu den Jahresrechnungen 2011 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 12/2012

Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2011 der Gemeinde Rieseby zu prüfen. Ferner ist die Jahresrechnung 2011 des Schulverbandes Rieseby-Kosel zu pürfen. Der Schulverband Rieseby-Kosel hat sich zum 31.12.2011 aufgelöst. Rechtsnachfolger ist die Gemeinde Rieseby. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnungen mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfungen ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Diese muss dann den Jahresrechnungen in den vorliegenden Fassungen zustimmen und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben genehmigen.

Die Jahresabschlussergebnisse ergeben sich aus den beigefügten Jahresrechnungen 2011.



Herr Marten macht Ausführungen zur Beschlussempfehlung.


Beschluss:

Die Jahresrechnung 2011 der Gemeinde Rieseby und die Jahresrechnung 2011 des Schulverbandes Rieseby-Kosel wurde geprüft. Durch Beschluss wird den Jahresrechnungen 2011 in den vorliegenden Fassungen unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.


Ja-Stimmen :15
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Förderung von Kindertagespflege
Beschlussvorlage - 10/2012

Mit dem Kindertagesausbaubetreuungsgesetz hat der Gesetzgeber den Anspruch auf Betreuung von Kindern unter 3 Jahren geschaffen. Bei diesem Anspruch war der Gesetzgeber davon ausgegangen, dass rd. 35 % der Kinder einen solchen Platz auch tatsächlich in Anspruch nehmen werden. Dieser Rechtsanspruch auf Betreuung kann sowohl in Form der Tagespflege als auch in Form der altersgemischten Gruppen oder in Krippen erfolgen. Die Entwicklung sowohl auf Kreisebene als auch in den Gemeinden, in denen bereits entsprechende Einrichtungen geschaffen worden sind, zeigt deutlich auf, dass die Einrichtungsplätze recht schnell belegt sind. Die finanziellen Mittel für den weiteren Bau von Krippen sind jedoch eng begrenzt. Bereits im Jahre 2010 waren diese zeitweise überzeichnet. Erst durch weitere Haushaltsmittel des Landes und Bundes konnte die Bezuschussung im Jahre 2011 fortgesetzt werden. Man kam daher überein, in den Gemeinden und dem Kreis erneut über die Möglichkeiten zur Schaffung und Förderung von Tagespflegeplätzen zu diskutieren. Die Tagespflege ist eine Säule der Betreuungsalternativen. Diese hat sich jedoch im Kreis Rendsburg-Eckernförde nicht so stark entwickelt wie in anderen Kreisen. Andere Kreise hatten jedoch auch andere Finanzierungssysteme, in denen die Eltern seitens des öffentlichen Trägers stärker unterstützt wurden. Ein wesentlicher Grund für die bisher geringere Entwicklung und den teilweisen Rückgang des Angebotes an Tagespflegepersonen wird neben der entstandenen Steuer- und Sozialversicherungspflicht der Tagespflegeperson auch in den unterschiedlichen Belastungen der Eltern gesehen.

Wie hoch ist die monatliche finanzielle Belastung der Erziehungsberechtigten bei Tagespflege im Vergleich zur Betreuung in einer Krippeneinrichtung?
Die Tagespflegepersonen vereinbaren mit den Erziehungsberechtigten derzeit Stundensätze von 3,50 € bis 5,00 € für die Betreuungsstunde.
Tagespflege
Std.
3,50 €/h
5,00 €/h
Krippenbeitrag
Differenz zur Krippe bei 3,50 €
Differenz zur Krippe bei 5,00 €
 
4
303,31 €
433,30 €
200,00 €
103,31 €
233,30 €
 
5
379,14 €
541,63 €
250,00 €
129,14 €
291,63 €
 
6
454,97 €
649,95 €
300,00 €
154,97 €
349,95 €
 
7
530,79 €
758,28 €
350,00 €
180,79 €
408,28 €
 
8
606,62 €
866,60 €
400,00 €
206,62 €
466,60 €

Anliegend wird nun die Vereinbarung über die finanzielle Beteiligung nebst Anschreiben des Kreisjugendamtes im Entwurf vorgestellt.

Um das Ziel zu erreichen, Kindertagespflege zu einem attraktiven und kostengünstigen Angebot weiter zu entwickeln, wurde anliegendes Konzept entwickelt. Dies hätte für die Gemeinde folgenden Vorteil:
Nach den derzeitigen Berechnungen bezuschussen die amtsangehörigen Gemeinden jeden gemeindeeigenen Krippenplatz mit monatlich ca. 400,00 €. Der Kostenausgleich an eine andere Gemeinde würde bei 6 Stunden Betreuungszeit mtl. 462,00 € betragen. Würde man eine Bezuschussung mit einem Euro je Betreuungsstunde in einem kreisweit einheitlichen System der Tagespflegebezuschussung unterstellen, würde ein Platz in der Tagespflege bei 6-stündiger Betreuung monatlich einen Zuschuss von 129,00 € pro Platz bedeuten. Die Finanzierung der Tagespflege ist wesentlich günstiger als die Zahlung eines Kostenausgleichs.

Die Tagespflege könnte so für ggf. zusätzliche erforderliche Betreuungsplätze auch durch die Eltern zu einem höheren Anteil in Anspruch genommen werden. Es wäre auch denkbar, dass sich weitere Tagespflegepersonen finden, soweit die Erziehungsberechtigten für die Tagespflege in etwa gleich hohe Elternbeteiligungen zu tragen hätten, wie in der Krippenbetreuung.

Vorrangig kann mit diesem System zunächst der auf 2 Jahre befristete Versuch gestartet werden, ob die Bedarfsentwicklung durch ein neues Angebot an Tagespflegebezuschussung gedeckt werden kann.



Herr Marten macht Ausführungen zur Beschlussempfehlung.


Beschluss:

Die Gemeinde beteiligt sich an den Kosten, die für die Kindertagespflege gemäß § 23 SGB III für Kinder unter drei Jahren entstehen, mit einem Euro pro Betreuungstunde. Die beigefügte Vereinbarung mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde über die Beteiligung der Gemeinde an der Finanzierung der Kindertagespflege gemäß § 23 SGB VIII für Kinder unter drei Jahren wird abgeschlossen.


Ja-Stimmen :15
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Vereinbarung über die Übertragung der evangelischen Kinderstube der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Rieseby an die Gemeinde Rieseby
Beschlussvorlage - 31/2012

Die Gemeinde Rieseby und die Kirchengemeinde sind sich darüber einig, dass die Trägerschaft der evangelischen Kinderstube Rieseby mit Wirkung vom 01.08.2012 von der Kirchengemeinde auf die Gemeinde Rieseby übergehen soll. Hierüber ist eine Vereinbarung, die der Zustimmung beider Parteien bedarf, abzuschließen. Die Vereinbarung ist als Anlage beigefügt.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung stimmt der vorliegenden Vereinbarung zwischen der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Rieseby und der Gemeinde Rieseby über die Übertragung der evangelischen Kinderstube der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Rieseby an die Gemeinde Rieseby zu.


Ja-Stimmen :15
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Antrag auf Mittelbewilligung für die Anschaffung von neuem Mobiliar für den Kindergarten
Beschlussvorlage - 21/2012

Mit Antrag vom 16. April 2012 beantragt der Kommunale Kindergarten in der Schule Rieseby Mittel für die Anschaffung von neuem Mobiliar für den Kindergarten.
Die jetzt beginnende Umstrukturierung der Kinderbetreuung in der Gemeinde Rieseby und die in diesem Zusammenhang notwendigen Umbaumaßnahmen im Schulgebäude veranlassen den Kommunalen Kindergarten in der Schule Rieseby einen Antrag zu stellen.

Das neue Betreuungskonzept in modernisierten Räumen soll die Attraktivität der Einrichtung erhöhen. Mobiliar, das seinen Dienst in mehr als 25 Jahren längst getan hat und modernen pädagogischen Ansprüchen nicht mehr genügt, passt nicht in das neue Konzept. Das Risiko von kleinen Verletzungen durch Splitter und Schrauben sei nur am Rande erwähnt. Ergonomische Sitzgelegenheiten für die Erzieherinnen, die in modernen Kindergärten selbstverständlich sind, fehlen ganz.



Herr Kolls erläutert, dass es sich um einen Kostenrahmen von um die 5000 Euro handelt.


Beschluss:

Ohne


Ja-Stimmen :15
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Erlass der 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Benutzung und Gebührenerhebung für die Betreute Grundschule Rieseby
Beschlussvorlage - 22/2012

In der am 29.03.2012 beschlossenen Satzung über die Benutzung und Gebührenerhebung für die Betreute Grundschule Rieseby war bisher geregelt, dass eine generelle Betreuung nur bis 14.00 Uhr stattfindet. Eine Betreuung bis 15.00 sollte erst ab einer Mindestkinderzahl von 5 Kindern stattfinden.

Derzeit ist ein Bedarf für die Betreuung bis 15.00 Uhr für 4 Kinder angemeldet. Nach Rücksprache des Bürgermeisters mit den Fraktionen soll die bisher geltende Mindestgrenze zukünftig entfallen. Daher ist die Satzung in § 2 Abs. 1 entsprechend anzupassen. Weitere Anpassungen sind nicht erforderlich, da ein Gebührentatbestand für die Betreuung bis 15.00 Uhr in der Satzung bereits enthalten war.


Beschluss:

Die vorliegende 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Benutzung und Gebührenerhebung für die Betreute Grundschule Rieseby wird erlassen.


Ja-Stimmen :15
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft) - erneutes Beteiligungsverfahren
Beschlussvorlage - 32/2012

Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat im Juli 2011 Entwürfe für die Teilfortschreibungen der fünf Regionalpläne zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung vorgelegt und von August bis November 2011 hierzu ein erstes Anhörungs- und Beteiligungsverfahren durchgeführt. Die rund 1.850 Stellungnahmen, die im Rahmen dieses Verfahrens abgegeben wurden, sind vom Innenministerium ausgewertet und bewertet worden. Anschließend wurden die Teilfortschreibungen der fünf Regionalpläne überarbeitet.

Am 27. März 2012 hat der Innenminister bekanntgegeben, dass die Änderungen der Teilfortschreibungen gegenüber den Entwurfsfassungen vom Juli 2011 so erheblich sind, dass die Grundzüge der Planung berührt sind. Das Raumordnungsgesetz des Bundes verlangt in einem solchen Fall eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit.

Von Ende Mai bis Anfang Juli 2012 wird es daher ein zweites Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zu allen Teilfortschreibungen der Regionalpläne geben.

Mit der zweiten Anhörung sollen rechtliche Risiken für die Teilfortschreibungen von vornherein ausgeschlossen werden. Andernfalls könnte das Oberverwaltungsgericht in Schleswig die Pläne wegen eines schweren Verfahrensfehlers für nichtig erklären. Ziel ist zudem, eine größtmögliche Akzeptanz der Eignungsgebiete für die Windenergienutzung. Deshalb wird es die Möglichkeit geben, zu den vorgenommenen Planänderungen Stellung zu nehmen.

Die Auswertung der Stellungnahmen aus der zweiten Anhörung und die Erstellung der neuen Pläne will das Innenministerium bis Mitte Oktober abschließen. Danach folgen Sitzungen des Landesplanungsrates und des Kabinetts. Mit einer Veröffentlichung im Amtsblatt im November oder Dezember 2012 sollen die Teilfortschreibungen der Regionalpläne zur Ausweisung von Windenergieeignungsflächen schließlich rechtskräftig werden.

Die Entwürfe vom Juli 2011 zeigten 22.800 Hektar Eignungsgebiete für die Windenergienutzung in Schleswig-Holstein auf. Nachdem die Eignungsgebiete aufgrund von Einwänden und Anregungen aus der ersten Anhörung an rund 180 Stellen geändert wurden, hat sich ihre Fläche auf jetzt rund 25.000 Hektar erhöht. Das entspricht etwas mehr als 1,5 Prozent der Landesfläche.
(Quelle: Pressemitteilung IM)

Wie einem Fragenkatalog des IM zu entnehmen ist, ist eine Meldung von neuen, bisher noch nicht bekannten Flächen, nicht möglich.

Am 30.04.2012 wurden die aktuellsten Entwürfe zur Fortschreibung der Regionalpläne im Internet veröffentlicht. Diesen kann entnommen werden, dass die durch die Gemeinden Rieseby angemeldete Fläche bedauerlicher Weise keine Berücksichtigung gefunden hat. In den Nachbargemeinden Holzdorf und Loose hingegen wurden Eignungsflächen ausgewiesen. Das Innenministerium begründet die getroffene Entscheidung für die Fläche in Rieseby wie folgt:

“zu Rieseby:
Der Kreis Rendsburg-Eckernförde fordert die komplette Streichung aller charakteristischen Landschaftsräume im Kreisgebiet. Die Landesplanung hat dies zum Anlass genommen, die Räume noch einmal hinsichtlich ihrer Herleitung aus Ziffer 3.5.2 Absatz 10 Landesentwicklungsplan zu überprüfen. Die Landesplanung als Trägerin der Regionalplanung nutzt in allen Planungsräumen das Konzept großflächiger Freihaltebereiche zur Unterstützung der Konzentrationsplanung für Eignungsgebiete. Für einen völligen Verzicht auf diese Freihalteräume im Kreis Rendsburg-Eckernförde gibt es keine sachlich-fachlich begründeten Anknüpfungspunkte. Allerdings ist an einigen Stellen eine Reduzierung der bisherigen charakteristischen Landschaftsräume im Rahmen des Ermessens, welches bei der Festlegung dieser Gebiete ausgeübt werden kann, möglich. Für die Halbinsel Schwansen bleiben die küstennahen Bereiche, die i.d.R. auch als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen sind, sowie die Nordspitze Schwansens (nördlich von Damp), die durch eine hohe Schutzgebietsdichte geprägt ist, als charakteristischer Landschaftsraum erhalten. Die Vorschlagsfläche in der Gemeinde Rieseby liegt damit nunmehr außerhalb des charakteristischen Landschaftsraumes. Gleichwohl wird sie nicht in den Plan übernommen, da sie von drei Seiten von einem Schwerpunktbereich des Biotopverbundsystems umgeben ist. Die Auffassung, dass die Errichtung von WKA an dieser Stelle den Schutzzielen des Schwerpunktbereiches nicht entgegenstünde und die Ausweisung als Schwerpunktbereich per se nicht sinnvoll sei, wird nicht geteilt. Die Entwicklung von Naturwald und im derzeit landwirtschaftlich genutzten Bereich die Entwicklung einer ungedüngten halboffenen Weidelandschaft mit kleinräumigem Wechsel von offenen bis bewaldeten, trocken-mageren Lebensräumen und kleineren Wasserflächen ist grundsätzlich umsetzbar. Schon die bestehenden Strukturen führen dazu, dass zwischen den Waldparzellen und dem Saxtorfer Moor Austausch- und Wechselbeziehungen der Arten bestehen, die durch die Errichtung von WKA erheblich gestört werden würden.
In der Gesamtabwägung für den Planungsraum III aber auch für das gesamte Land Schleswig-Holstein ist festzustellen, dass ausreichend Potenzialflächen mit geringem Konfliktpotenzial vorhanden sind, um das raumordnerische und energiepolitische Ziel umzusetzen, 1,5 % der Landesfläche als Eignungsgebiete auszuweisen. Die Ausweisung weniger geeigneter Flächen wie im vorliegenden Fall ist daher im Rahmen des raumordnerischen Ermessens nicht erforderlich und nicht zwingend geboten, auch wenn keine harten Ausschlusskriterien vorliegen.“
(Auszug aus der Abwägungssynopse des IM)



Herr Kolls merkt an, dass jeder Bürger die Möglichkeit hat im Internet zu diesem Thema eine Stellungnahme abzugeben.


Beschluss:

Dass die Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung erneut ausgelegt werden soll wird zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde Rieseby nimmt wie folgt Stellung:

Die in der Synopse (ID 843, 844) angeführten Gründe für die Nichtausweisung einer Eignungsfläche in der Gemeinde Rieseby können nicht geteilt werden. Die Fläche wurde im Zuge der Erstellung des Kreiskonzeptes durch die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde vor Ort in Augenschein genommen. Die Fachliche Beurteilung ergab keine Bedenken.

Das die Fläche in einem Biotopverbundsystem liegt, ist nicht zu erkennen; auch nicht durch den Landesentwicklungsplan, den Regionalplan oder kommunale Landschaftspläne. Betrachtet man ausgewiesene Flächen in der näheren Umgebung, befinden sich diese ebenfalls an ökologisch wertvollen Landschaftsteilen (Moore). Bei diesen Flächen werden seitens der Landesplanungsbehörde jedoch keine Negativauswirkungen auf Flora und Fauna erwartet.
Es wird gefordert, die für Rieseby gemeldete Fläche in den Regionalplan für den Planungsraum III als Potentialfläche für Windkraft aufzunehmen. Das keine Beeinträchtigung der Artenvielfalt erfolgt, ist dann im Verfahren durch Gutachten nachzuweisen.
Die Entwicklung von Naturwald und im derzeit landwirtschaftlich genutzten Bereich die Entwicklung einer ungedüngten halboffenen Weidelandschaft mit kleinräumigem Wechsel von offenen bis bewaldeten, trocken-mageren Lebensräumen und kleineren Wasserflächen erscheint nach Auffassung der Landesplanungsbehörde grundsätzlich umsetzbar. Hierzu ist anzumerken, dass die derzeitige Flächenbewirtschaftung als intensiver Ackerbau erfolgt. Die bloße theoretische Umsetzbarkeit von Lebensräumen kann kein Ausschlusskriterium darstellen.

Die Gemeinde Rieseby schließt sich der durch das Planungsbüro IPP erstellten Stellungnahme uneingeschränkt an. Diese Stellungnahme soll ergänzend mit bei der Landesplanungsbehörde eingereicht werden.

Für die teilweise Rücknahme des charakteristischen Landschaftsraumes spricht die Gemeinde seine Zustimmung aus. Die Rücknahme unterstreicht noch einmal, dass die für Rieseby gemeldete Fläche sich in einem Bereich befindet, die nach Auffassung der Fachbehörden mit einem anderen, nämlich niedrigeren, Status zu belegen ist. In diesem Zusammenhang wird die Streichung des charakteristischen Landschaftsraumes für die übrigen Flächen des Gemeindegebiets gefordert. Es ist derzeit nicht absehbar, welche Nachteile sich mittel- und langfristig durch die kartographische Darstellung im Regionalplan für die Gemeinde ergeben.

Überdies wird erneut darauf hingewiesen, dass eine Ableitung des aus den WKA erzeugten Stroms problemlos über die in unmittelbarer Nähe befindliche Hochspannungsleitung möglich ist.

Auch wenn dies nicht unmittelbar relevant ist, erfolgt dennoch der Hinweis, dass es nicht nachvollziehbar ist, dass außerhalb der Fristen des regulären Verfahrens gemeldete Flächen Berücksichtigung finden, die in Rieseby gemeldete Fläche jedoch unberücksichtigt bleibt.

Ergänzend spricht sich die Gemeinde Rieseby für die Wiederaufnahme der Potentialfläche in der Gemeinde Thumby aus. Unter Berücksichtigung der Regionalisierung und des globalen Denkens sollte diese Fläche zur Stärkung der Region Schwansens ebenfalls wieder mit aufgenommen werden.

Der Bürgermeister wird legitimiert ggf. ergänzende Stellungnahmen abzugeben. Dies wird insbesondere dann erforderlich, wenn erst nach erfolgter Beschlussfassung in der Gemeindevertretung neue Informationen bekannt werden, die die Abgabe einer Stellungnahme notwendig erscheinen lassen.


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 17. Sachstandsbericht zu den Umbauten in der Schule Rieseby
Beschlussvorlage - 28/2012

Nachdem die Umbaumaßnahme einiger, bis dato als Unterrichträume genutzter Räume, zum Kindergarten im März 2012 beschlossen wurde, wurde mit Schreiben vom 20.04.2012 seitens der Schule erklärt, dass der Verlust an Klassenräumen einige Umbauten für die schulischen Zwecke wünschenswert erachten lässt oder gar erforderlich macht. Diese Wünsche sollen nach Mitteilung des Bauausschussvorsitzenden und des Bürgermeisters teilweise Berücksichtigung finden. Es sollen vier Räume (2 Klassenräume, die ehemalige Bibliothek und ein Putzmittelraum) zu zwei Klassenräumen, die durch eine doppelflügelige Holztür verbunden werden, vereint werden. Diese Maßnahme ist aufgrund der verbauten Wandelemente ohne statische Bedeutung und mit relativ geringem Aufwand möglich. Ferner soll eine Leckage am Ausgussbecken im Putzraum an den WCs beseitigt werden. Für den Einbau zusätzlicher Jungen- und Mädchen-WCs im Dachgeschoss soll zunächst eine Kostenschätzung erstellt werden. Diese wird von Herrn Andresen erst mittelfristig erstellt werden können.

Die Leistungen der verschiedenen Gewerke wurden in Preisanfragen ausgeschrieben. Dabei handelt es sich um die Gewerke Bodenbelag, Heizung / Sanitär, Malerarbeiten, Erd- und Maurerarbeiten, Elektroarbeiten, Trockenbauarbeiten und Tischlerarbeiten. Die Aufträge wurden bereits an die wirtschaftlichsten Bieter erteilt. Die Maßnahmen in den, fortan auch von der Schule genutzten Räumen hat in diesen Leistungsbeschreibungen noch keine Berücksichtigung finden können.

Da die eingegangenen Angebote insgesamt sehr erfreuliche Preise offenbart haben, zeichnet sich ab, dass ausreichend Mittel bereit gestellt sind.

Mit Datum 22.05.2012 liegt die Nutzungsänderungs- / bzw. Baugenehmigung vor. Der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht müssen allerdings noch Einrichtungspläne für den Lebensmittel- und Personalbereich nachgereicht werden. Ferner muss eine Brandschutzordnung erstellt werden. Für diese Leistungen wird das Büro Delfs gebeten, zusammen mit Frau Hansen die notwendigen Pläne zu erstellen.

Alle Auftragnehmer haben einen Bauzeitenplan erhalten. Die Arbeiten sollen am ersten Tag der Sommerferien beginnen. Der Bauhof wird spätestens am Montag den 25.06.2012 zusammen mit dem Hausmeister der Schule die betroffenen Räume ausräumen. Die Ausstattung des Physikraums wird seit dem 27.04.2012 bei ebay-Kleinanzeigen angeboten. Leider gibt es bisher keinen Interessenten.



Herr Kolls berichtet über die Umbauten.


Beschluss:

keiner, da nur Sachstandsbericht.


zu TOP 18. Vereinigung der Gemeinden Holzdorf und Rieseby
Beschlussvorlage - 34/2012

Die Gemeindevertretung hat am 29.03.2012 beschlossen, einen Zusammenschluss mit der Gemeinde Holzdorf zum 01.04.2013 anzustreben. Der diesbezügliche Gebietsänderungsvertrag liegt nunmehr vor.

Nach einer Beschlussfassung der betroffenen Gemeinden werden der Kreis Rendsburg-Eckernförde und das Amt Schlei-Ostsee zur Vereinigung angehört, bevor die Kommunalaufsichtsbehörde die Entscheidung über die Gebietsänderung trifft.



Herr Bock berichtet darüber, dass in Holzdorf derzeit ein Bürgerbegehren initiiert wird, um den Beschluss aufzuheben. Er macht Erläuterungen auf welchen hypothetischen Zeitablauf man sich dann einstellen müsste. Darüber hinaus macht er weitere Ausführungen zum Vertrag.


Beschluss:

Der Gebietsänderungsvertrag zwischen den Gemeinden Rieseby und Holzdorf bezüglich der Vereinigung der Gemeinden Rieseby und Holzdorf zum 01.04.2013 wird beschlossen. Das Amt wird beauftragt, dass Anhörungsverfahren durchzuführen und die Entscheidung der Kommunalaufsichtsbehörde über die Gebietsänderung zu erbitten.


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 19. 2. Änderung der Außenbereichssatzung der Gemeinde Rieseby für den Bereich "Norby"

zu TOP 19.1 Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorlage - 23/2012

Es liegt der Gemeinde ein Antrag auf Änderung der Außenbereichssatzung „Norby“ vor für den Bereich „An der Wurth 6“.
Die vorhandenen Gebäude in diesem Bereich mussten aufgrund der Baufälligkeit abgebrochen werden. Derzeit liegt das Grundstück brach. In der Außenbereichssatzung für den Ortsteil Norby sind enge Baugrenzen um die ehemals vorhandenen Gebäude festgesetzt. Mit diesen Festsetzungen ist eine sinnvolle weitere Nutzung des Grundstückes nicht möglich. Künftig soll hier eine wohnbauliche Nutzung erfolgen.

Diese Änderung kann im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden.


Beschluss:

1. Die Außenbereichssatzung der Gemeinde Rieseby für das Gebiet “Norby“ soll wie folgt
geändert werden:
Verschiebung der Baugrenzen für den Änderungsbereich

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Springer in Busdorf beauftragt werden.

4. Auf die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) kann im vereinfachten Verfahren abgesehen werden.

5. Von der frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

6. Ein Kostenerstattungsvertrag ist abzuschließen.


Ja-Stimmen :15
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 19.2 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussvorlage - 24/2012

s. Beschlussvorlage 23/2012


Beschluss:

1. Der Entwurf der 2. Änderung der Außenbereichssatzung für das Gebiet “Norby“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf der 2. Änderung der Außenbereichssatzung und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen.


Ja-Stimmen :15
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 20. 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 16 für das Baugebiet "Wohnpark Schlei" - am westlichen Ortsausgang von Rieseby, südlich der Kreisstraße 83 nach Norby/Bohnert

Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird .

zu TOP 20.1 a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 26/2012

Der Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 16 der Gemeinde und die Begründung haben in der Zeit vom 27.04. bis 29.05.2012 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekanntgemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Landesplanung sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 18.04.2012 hierüber informiert und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Eine Verfahrensbeteiligung erfolgte erstmals am 01.11.2011.



Herr Bock reicht den Gemeindevertretern ein Schriftstück mit einer Aufstellung von Abwägungsvorschlägen. Hierzu macht Herr Bock weitere Ausführungen.


Beschluss:


Beschluss:
a) Beschluss/ -empfehlung:
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung und Erweiterung des B- Planes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft:
s. Vorlage des Planungsbüros Fischer - wird Bestandteil des Originalprotokolls.

Insgesamt gingen ein:
Behördenbeteiligung – öffentl. Auslegung vom 27.04 – 29.05.2012
hier:  1. Änd. u. Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 16 für den Bereich „Wohnpark Schlei“ der Gemeinde Rieseby, Krs. Rendsburg-Eckenförde
            
 
 
Datum:
Bedenken:
2a.
Deutsche Telekom AG
Niederlassung Heide
15.06.2012
s. Stellungnahme
3.
Wehrbereichsverwaltung Nord
 
Keine weitere Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
5.
Wasser- und Schifffahrtsamt
Moltkeplatz 17
 
Keine weitere Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
6.
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Direktion Rostock
Facility Management, Gewerbl. Liegensch.
 
 
9.
Gebäudemanagement Schl.-Holst.
Zweigniederlassung Flensbg.
 
Keine weitere Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
11.
Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes S.- H.
durch den LBV-SH
Landesbetrieb Straßenbau u. Verkehr
 
 
17.
Landesamt f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume
untere Forstbehörde
 
Keine weitere Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
18.
Archäologische Landesamt
Schleswig-Holstein
 
Keine weitere Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
19.
Landesamt für Denkmalpflege
des Landes Schleswig-Holstein
Wall 47-51 (Satori u. Berger Speicher)
24103 Kiel
 
 
20.
Landesamt f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume
(ehem. Staatl. Umweltamt Kiel)
Hamburgr Chaussee 25
24220 Flintbek
 
Keine weitere Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
21.
Landesbetrieb für Küstenschutz
Nationalpark und Meeresschutz
Herzog-Adolf-Str.1
25813 Husum
 
Keine weitere Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
23.
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Abt. Bauaufsicht, Abt. Denkmalschutz,
Abt. Gesundheitswesen, einschl. gesundheitl. Umweltschutz,
Abt. Naturschutz u. Landschaftspflege
(Unt. Naturschutzbehörde),
Abt. Kommunal- u. Schulaufsicht,
Abt. Jugend- und Sozialhilfe,
Abt. Sport, Straßenverkehr/ Straßenbau,
Abt. Abfallentsorgung,
Abt. Katastrophenschutz, Brandschutz,
Abt. Wasserwirtschaft
25.05.2012
s. Stellungnahme
24.
Landwirtschaftskammer
Schleswig-Holstein
 
Keine weitere Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
25.
Industrie- und Handelskammer zu Kiel
 
 
27.
Wasserbeschaffungsverband Mittelschwansen
 
Keine weitere Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
28a.
E.ON Hanse AG
Netzcenter Süderbrarup
 
Keine weitere Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
32a.
Herrn Verbandsvorsteher des
Wasser-u. Bodenverbandes
„Koseler Au“
08.05.2012
s. Stellungnahme
36.
Gemeinsame Büro der AG-29 für
- Landesnaturschutzverbd. S.H.
- Landesjagdverbd. S.H.
- Landessportfischerverbd. S.H.
- S.H. Heimatbund e.V.
- Schutzgem. Deutscher Wald
- AG Geobotanik in S.H.
- Naturschutzges. Dt. Wattenmeer e.V.
29.05.2012
keine
37.
IGU Kappeln u. Umgebung
z. Hd. Frau Nortrud Rosenberg
 
Keine weitere Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
38.
NABU - Naturschutzbund Deutschl.
Landesverbd. Schl.-Holst. e.V.
 
 
39.
Bund für Umwelt u. Naturschutz
Landesverband Schl.-Holst. e.V.
 
 
 
Landessportverband Schleswig- Holstein
„Haus des Sports“
 
Keine weitere Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
 
AG Seeadlerschutz Schwansen
Herrn Gerhard Wolff
 
Keine weitere Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
43.
Innenministerium des Landes S.-H.
Abt. IV 22 – Landesplanung – Regionalentwicklung und Regionalplanung
25.05.2012
s. Stellungnahme
44.
Innenministerium des Landes S.-H.
- Abt. IV 26 - Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht
 
 
45.
Ordnungsamt i.H. (f. Verkehrssicherung)
Techniker i.H.
Entwässerung i.H.
 
Keine weitere Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung


Beteiligung als Nachbargemeinde, sowie als TöB
49.
Gemeinde Holzdorf
 



Keine weitere Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
51.
Gemeinde Thumby
 
56.
Gemeinde Loose
 
60.
Gemeinde Kosel
 
 
61.
Gemeinde Gammelby
 
 



Stellungnahmen von Privatpersonen *
P 1
Anlieger „Am Schulenkrug 14, 16, 21“
12.05.2012
s. Stellungnahme



Weitere Anregungen wurden nicht vorgebracht.


Ja-Stimmen :15
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 20.4 b) Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung
Beschlussvorlage - 27/2012

s. Beschlussvorlage 26/2012


Beschluss:

Die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 16, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeinde ortsüblich bekanntzumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.


Ja-Stimmen :15
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 21. Konzeptvorstellung für seniorengerechtes Wohnen in Rieseby
Beschlussvorlage - 25/2012

Die Gemeinde möchte sich mit der Planung und Schaffung von weiteren seniorengerechten Wohnungen in Rieseby auseinandersetzen.
Zu einem Planungsgespräch trafen sich am 17.04.2012 Vertreter des Innenministeriums (Landesplanung, Städtebau und Ortsplanung), des Kreises und der Amtsverwaltung mit der Gemeinde. Gemeinsam wurden die möglichen Standorte besichtigt.
    • Fläche A: zwischen Kirche und Schulgebäude
    • Fläche B: südöstlich der Sporthalle, nördlich des Schulgebäudes
    • Fläche C: Maßnahmenfläche im nördlichen Bereich B-14
Die geplante Seniorenwohnanlage könnte ca. 15-20 Wohneinheiten erhalten. Durch die vorhandene Infrastruktur ist die Ortslage Rieseby geeignet, die Nachfrage vorhanden.

Es wurde festgestellt, dass die Flächen A und B in das landesplanerische Ziel passen: Innen- vor Außenentwicklung. Aus Sicht der Ortsplanung ist die Lage der Fläche A besser geeignet als die der Fläche B. Die Fläche C entfällt für die weiteren Betrachtungen, da sie sich zu weit außerhalb befindet. Die Immissionen sollten schon gleich bei den Überlegungen mit einbezogen werden. Bei der Fläche A sollte die Denkmalpflege wegen der Nähe zur Kirche gehört werden. Als Planungsinstrument wäre ein B-Plan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB geeignet.

Zwischenzeitlich wurden 2 Konzepte für die möglichen Standorte erarbeitet, die von der Gemeinde zu diskutieren sind, um dann mit Land und Kreis abzusprechen.



Die Gemeindevertreter diskutieren den Tagesordnungspunkt. Es wird über einen möglichen Standort beraten und überlegt, ob ein gemeinsamer Ortstermin mit den Gemeindevertretern gemacht werden soll.
Herr Puphal regt an, dass nach einem Standort auch unter anderem im Ortskern in bereits bestehenden bebauten Gebieten gesucht werden sollte.


Beschluss:

zu TOP 22. Aufstellung des Kanalsystems in Rieseby
Ergebnis der Vermessung und Beratung über die weitere Vorgehensweise
Beschlussvorlage - 29/2012

In der Bau-, Wege- und Umweltausschusssitzung am 24.11.2011 wurde ein Zwischenbericht der Vermessungsarbeiten gegeben. Heute liegt das vorläufige Ergebnis vor. Vorläufig ist es deshalb, weil stets eine gewisse Anzahl von Schächten nicht an der Oberfläche sichtbar sind und daher erst nach der optischen Inspektion der Leitungen auffallen und eingemessen werden können.
Am 17.04.2012 haben sich um 15:00 Uhr Herr Fasshauer und Herr Hennings vom Büro Hauck, Herr Bürgermeister Kempe und Herr Haß von der Gemeinde Rieseby sowie Herr Andresen in der Kockstube in Rieseby getroffen. Die Vertreter des Büros Hauck haben die Ergebnisse der Vermessung vorgetragen und Fragen zu aufgeworfenen Problembereichen gestellt. Als Fazit dieser Unterredung konnte festgestellt werden, dass das System der Gemeinde umfassender ist, als zunächst angenommen. Einige Fragestellungen konnten sogleich geklärt werden, andere wurden im Nachgang von Herrn Andresen geklärt. So hat z.B. eine Recherche ergeben, dass die Lage der Druckrohrleitungen und Objekte in Sönderby und von Sönderby nach Rieseby seinerzeit beim Bau digital erfasst wurde. Diese Daten hat die Gemeinde nie erhalten, so dass sie jetzt über die Firma DAT vom Vermessungsbüro Stöver erworben werden und an das Büro Hauck übergeben werden konnten.
Auf der Sitzung vom Bauausschuss hat Herr Fasshauer die Zahlen und Fakten vortragen und dargestellt, wie weiter vorgegangen werden soll. Die Kostenberechnung weist die Kosten verschiedener Optionen aus.
Die Sonderrücklage Abwasser weist zum Stand Januar 2012 eine Summe von 63.000 € aus. Belastend sind 2.000 € Ausgaben geplant, so dass rund 61.000 € verfügbar wären. Allerdings sind im Unterhaltungshaushalt von den bereitgestellten 15.000 € auch schon 9.200 € verausgabt, so dass hier möglicherweise am Jahresende ein Ausgleich aus der Sonderrücklage Abwasser notwendig wird.
Im Vermögenshaushalt sind von bereitgestellten Mitteln noch rund 71.000 € für die Erstellung des Kanalkatasters verfügbar.



Herr Kolls erläutert die Ergebnisse aus den Beratungen des Bauausschusses vom 12.06.2012. Demzufolge ist für die Erstellung des Katasters für Schmutzwasser einschließlich der Hausanschlussleitungen die Bereitstellung weiterer 50.000 Euro erforderlich.


Beschluss:

Es wird beschlossen, das Kanalkataster wie folgt weiter aufzubauen:

Inspizierung und Bewertung des Schmutzwasserhauptkanals sowie den entsprechenden Hausanschlüssen im Jahr 2013.

Die noch fehlenden Mittel in Höhe von 50.000,- € werden über den Haushalt 2013 bereit gestellt. Herr Bürgermeister Kempe wird ermächtigt, eine Ausschreibung für die Dienstleistung der Reinigung und Inspektion der Kanäle zu veranlassen und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Die Inspizierung und Bewertung der Regenwasserkanäle wird zurückgestellt.


Ja-Stimmen :15
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 23. Erschließung von Fördermöglichkeiten im ländlichen Wegebau
Beschlussvorlage - 33/2012

Über die Aktiv-Regionen werden EU-Mittel aus dem Bereich der Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums für die Sanierung von Kernwegen bereit gestellt. Die erste Förderperiode, die diese Möglichkeit vorsieht, läuft von 2011 bis Ende 2013. Den 21 Aktiv-Regionen des Landes SH wurden für diesen Zeitraum nach zwischenzeitlicher Anpassung jeweils rund 430.000 € bereit gestellt. Bedenkt man, dass z.B. allein die Aktiv-Region Schlei-Ostsee über 80 Gemeinden und die Städte Kappeln und Schleswig vereint, so erschließt sich einem schnell, dass die bereit gestellten Mittel bei einer Förderhöhe von 55 % der Nettobaukosten nicht jeder Gemeinde zugute kommen können. Vielmehr muss eine möglichst objektive Auswahl getroffen und eine Priorisierung vorgenommen werden.
Wie das Budget jeder Aktiv-Region für die kommende Förderperiode ab 2014 ausgestattet sein wird, steht noch nicht genau fest. Jedoch strebt die EU an, Mittel aus der GAP Säule 1 (Regelungen zu den Agrarmärkten und zu den Direktzahlungen für die Landwirtschaft) in die Säule 2 zu verlagern, d.h. für die Entwicklung des ländlichen Raums bereit zu stellen. Daher ist es mittelfristig zu empfehlen, sich bei abzusehendem Sanierungsbedarf an gemeindlichen Kernwegen frühzeitig um Fördergelder, sprich um ein Sanierungskonzept zu bemühen.

Um überhaupt in den Genuss dieser Mittel zu kommen, bedarf es der Darstellung eines Kernwegenetzes auf der Ebene der Aktiv-Region und eines Kernwegekonzeptes auf der Ebene jeder interessierten Gemeinde. Das übergemeindliche Netz der Aktiv-Region Schlei-Ostsee wurde Anfang 2011 aufgestellt und im Juni 2011 vom zuständigen Landesamt (LLUR) geprüft und genehmigt. Anliegender Ausschnitt daraus zeigt u.a. Ihre Gemeinde. Im Rahmen der Aufstellung dieses Kernwegenetzes galt es, Kernwege zu definieren. Dabei sollte ein Kernweg eine gemeindeverbindende Funktion besitzen und überdies der Landwirtschaft, dem Tourismus und als Schulweg dienen (Stichwort Multifunktionalität). Damit kommen die meisten Wirtschafts- und Feldwege sowie alle innerorts führenden Straßen automatisch nicht in Frage. Vielmehr sind es eher die Wege mit der alten Bezeichnung der „Gemeindeverbindungswege erster Klasse“ (GIK). Wenn die Multifunktionalität erwiesenermaßen dokumentiert werden kann, können allerdings auch andere Wege durchaus als Kernweg definiert und anerkannt werden.

In der Gemeinde Rieseby wurden bisher folgende Wege als Kernwege definiert:
  1. Boholm - Zimmert - Büchenau - Buchholz - K 77 (alte GIK 8)
  2. Rieseby Ortsausgang - Sönderby (ohne Innerortslage) - Pukholt - Gammelby (alte GIK 18)
  3. Sönderby - Voßkuhl - Lundshof (keine ehemalige GIK-Klassifizierung)

Um also die EU-Mittel über die Aktiv-Region einwerben zu können, muss zunächst ein Kernwegekonzept auf Gemeindeebene erstellt werden. Da die äußere Form dieses Konzeptes vom LLUR und der EU vorgegeben ist, bedarf es zur Darstellung einer bestimmten GIS-Software. Da es nicht wirtschaftlich ist, diese Software im Amt Schlei-Ostsee vorzuhalten, muss dieses Konzept mit einem Dienstleister in Zusammenarbeit mit der Gemeinde und der Verwaltung aufgestellt werden. Dabei gilt es, alle Versorgungseinrichtungen, Schulen, Kindergärten, Betriebe, Landwirte, Forste usw. und die sich daraus ergebenden Ziel- und Quellverkehre aller Art darzustellen und diese textlich zu erläutern.
Dieses Konzept muss abschließend durch die Gemeindevertretung beschlossen werden. Ebenso müssen die Nachbargemeinden, zu denen man vernetzte Kernwegefunktionen unterhält, dem Konzept zustimmen. Hier wären es die Gemeinden Holzdorf, Gammelby und Kosel.
Erst nach Vorlage des allseits beschlossenen Konzeptes kann dieses durch das LLUR anerkannt und genehmigt werden. Danach sind die Voraussetzungen für die Beantragung der Bezuschussung eines konkreten Wegbauprojektes geschaffen. Bezuschusst werden lediglich Ausbauprojekte, d.h. die Ertüchtigung von Wegen im Hinblick auf gestiegene Beanspruchungen. Bei den in Frage kommenden Projekten muss der Weg verbreitert und / oder der Unterbau wesentlich verbessert werden. Einfache Deckenerneuerungen oder -verstärkungen werden nicht für eine Förderung anerkannt. Daher muss für die Beantragung eines konkreten Projektes zu gegebener Zeit eine sogenannte Qualifizierte Entwurfsplanung (LP 1 - LP 3 nach HOAI § 46) vorgelegt werden. In diesem Stadium der Planung muss geprüft werden, inwiefern Grunderwerb erforderlich ist.

Die Beratung und Beschlussfassung der Aufnahme von konkret beantragten Projekten nimmt die LAG (Lokale Aktionsgruppe der Aktiv-Region) in Zusammenarbeit mit einem Expertengremium vor. D.h., dass Prinzip der Verteilung von EU-Mitteln über die Länder und die Aktiv-Regionen mit Priorisierung an der Basis in den LAGs findet auch hier Anwendung. Daher ist es von besonderer Bedeutung, dass stets Interessensvertreter aus den Ämtern als Vertreter der Amtsgemeinden die betreffenden Gremien der Aktiv-Region besetzen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, ein Kernwegekonzept für die Gemeinde Rieseby zu erstellen. Das erarbeitete Konzept wird der Gemeindevertretung zu gegebener Zeit zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Die Kosten für die Aufstellung des Konzeptes in Höhe von rund 2.000 € werden anerkannt und haushalterisch bereit gestellt.
Die Beratung über eine konkrete Entwurfsplanung eines möglichen Projektes wird frühestens nach der Genehmigung des Kernwegekonzeptes begonnen.


Ja-Stimmen :15
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 24. Bekanntgaben


Es sind keine Bekanntgaben zu machen.



Johann Willy Kempe  Katharina Peters 
Bürgermeister  Protokollführerin