N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Rieseby vom 25.09.2012.

Sitzungsort:  im Riesby Krog, Dorfstraße 37, 24354 Rieseby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  21.20 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Johann Kempe
Gemeindevertreter Jürgen Bohle
Gemeindevertreter Jens Dahl
Gemeindevertreter Detlef Damm
Gemeindevertreter Roger Indinger
Gemeindevertreter Jürgen Kühl
Gemeindevertreter Peter Märten
Gemeindevertreter Bernd Mordhorst
Gemeindevertreter Thomas Puphal
2. stellv. Bürgermeister Hans Georg Reimer
Gemeindevertreterin Ilka Ruiz
Gemeindevertreter Ingo Scheller
Gemeindevertreter Hartmut Schmidt
Gemeindevertreter Walter Sell

Abwesend sind:
Gemeindevertreterin Sylvia Feddersen (entschuldigt )
1. stellv. Bürgermeister Jens Kolls (entschuldigt )
Gemeindevertreter Raimer Marten (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks
Seniorenbeirat Gerhard Nabert
Seniorenbeirat Erwin Nazarenus

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Einwohnerfragestunde
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
6. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
7. Namensgebung für den gemeindlichen Kindergarten Rieseby
8. Zuschussantrag des Naturkindergarten Rieseby e.V. vom 06.08.12
  Beschlussvorlage - 46/2012
9. Schaukästen in der Gemeinde Rieseby
  Beschlussvorlage - 35/2012
10. Antrag des Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V. auf jährliche Pauschalbezuschussung
  Beschlussvorlage - 36/2012
11. Ansiedelung eines Discounters
  Beschlussvorlage - 42/2012
12. Bodenbelag im alten Spritzenhaus, Jugendraum
  Beschlussvorlage - 37/2012
13. Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Rieseby für einen Internetanschluss im Gerätehaus
  Beschlussvorlage - 38/2012
14. 2. Änderung der Außenbereichssatzung der Gemeinde Rieseby für den Bereich "Norby"
14.1 a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 39/2012
14.2 b) Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung
  Beschlussvorlage - 40/2012
15. Schaffung eines Wanderweges von Bohnertfeld nach Büstorf
  Beschlussvorlage - 43/2012
16. seniorengerechtes Wohnen in Rieseby
  Beschlussvorlage - 41/2012
17. Erlass der 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Rieseby über die Benutzung und Gebührenerhebung für die Betreute Grundschule
  Beschlussvorlage - 45/2012
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
19. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Einwohnerfragestunde

Es werden keine Fragen gestellt!


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Es werden keine Änderungsanträge zur Tagesordnung gestellt.


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Frau Ruiz weißt darauf hin, dass es unter TOP 5 ''Bericht des Bürgermeisters'' , erster Punkt, heißen muss „Die Ferienbetreuung der Kindergärten ist gesichert“. Weitere Änderungen ergeben sich.


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Herr Bürgermeister Kempe berichtet zu folgenden Punkten:

- Urteil zur Verlegung des Hausbootes ist rechtskräftig, es wurde daraufhin verlegt
- Die dortige Pforte am alten Weg bleibt bestehen, da der alte Weg eingehen soll, weil ein neuer geschaffen wurde
- Umbau Schulklassen und Kindergarten verlief sehr gut, Personal fühlt sich in den Räumen sehr wohl
- Langjährige Kindergärtnerin Frau Klarwitter in den Ruhestand verabschiedet
- Neue Kindergärtnerinnen von der Kirche eingestellt
- Es fahren nur 2 Schulbusse
- Weg nach Petriholz durch Fuhrunternehmen beschädigt, Verursacher hat den Weg wieder hergestellt
- 2012 Bahnübergang Petriholz und Bastorf werden Halbschranken errichtet
- Wasserschaden im Gemeindehaus, Kosten 4.000,- €
- Gemeindefusion mit Holzdorf wurde abgelehnt
- Besuch von der Partnergemeinde Rakow erhalten
- Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km/h Patermeß vom Land eingezogen, Gemeinde wird daher eine Eingabe beim Land machen
- Am Kindergartenspielplatz muss eine Schauel ausgetauscht werden
- AWR möchte einen Altkleidercontainer aufstellen, Diskussion in den Fraktionen hinschtlich der DRK-Kleiderkammer

Für die Ausschüsse wird berichtet , dass die TOP aus den letzten Sitzung, soweit eine stattgefunden hat, auf der heutigen Tagesordnung sind.


zu TOP 6. Anfragen der Gemeindevertreter/innen

Herr Peter Märten fragt, ob der Bus der Feuerwehr wieder kaputt sei. Herr Kempe bejaht dies, verweist aber gleichzeitig auf die Bemühungen, einen gesponsorten Bus zu beschaffen.

Herr Kühl fragt nach den Unterhaltungspflichtigen der Radwege, welche der Kreis und das Land sind.


zu TOP 7. Namensgebung für den gemeindlichen Kindergarten Rieseby

Hierzu wird auf den Vorschlag des Kindergartens verwiesen, dass der Kindergarten den Namen „Schleikinder“ führen soll.

Beschluss:
Es wird beschlossen, dass der gemeindliche Kindergarten künftig den Namen „Schleikinder“ führt.


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Zuschussantrag des Naturkindergarten Rieseby e.V. vom 06.08.12
Beschlussvorlage - 46/2012

Der Naturkindergarten Rieseby beantragt mit Schreiben vom 06.08.2012 einen Kostenausgleich für das Haushaltsjahr 2012, da der Kindergarten in diesem Jahr mit höheren Ausgaben rechnet. Laut Gewinn und Verlustrechnung zum 31.12.2012 wird zum Jahresende ein Verlust in Höhe von 13.619,85 € erwartet.

Der Naturkindergarten bittet daher um einen Kostenausgleich in Höhe von 13.619,85 € für das Haushaltsjahr 2012.

Über den Antrag wurde in den Fraktionen bereits beraten und dem Antrag wurde zugestimmt.


Innerhalb der Gemeindevertretung wird eine Bezuschussung des Naturkindergartens befürwortet, da ansonsten die Kinder bei einer Schließung in andere Kindergärten gehen würden, wodurch der Gemeinde vielleicht noch höhere Kosten entstehen könnten.


Beschluss:

Es wird beschlossen, dem Naturkindergarten Rieseby im Haushaltsjahr 2012 einen Zuschuss in Höhe von höchstens 13.619,85 € zu zahlen, damit der Kindergarten seinen Verpflichtungen nachkommen kann. Der Zuschussbetrag ist mit der Endabrechnung für das Haushaltsjahr 2012 zu verrechnen.


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Schaukästen in der Gemeinde Rieseby
Beschlussvorlage - 35/2012

3 Schaukästen in der Gemeinde Rieseby sind in einem desolaten Zustand. Die Standorte sind in Sönderby, in der Rapstedter Straße sowie an der Außenstelle des Amtes.

Daher wurde angeregt, über Ersatzbeschaffungen zu beraten. Favorisiert werden Kästen aus einem nichtrostenden Stahl und / oder aus Aluminium. Holzkästen und Holzpfosten sollen aus Gründen des Pflegeaufwands und der Dauerhaftigkeit vermieden werden.

Die Größe der vorhandenen Kästen beträgt ca. 1,40 x 1,10 m. Sollte ein ähnliches Format wieder gewünscht werden, so böte sich das Standardformat DIN A0 mit 1380 x 1025 mm an.
Die Pfosten der vorhandenen Kästen sind entweder abgängig oder nicht passend zu einem neuen Kasten, so dass auch diese zu ersetzen wären.

Der Markt bietet viele Varianten in verschiedenen Preisklassen. Die Kosten pro Kasten belaufen sich einschließlich Pfosten und Magneten ohne Beleuchtung auf ca. 850 €. Bei Anschaffung von 3 Kästen müssen also Kosten von rund 2.600 € kalkuliert werden. Sofern die Beschaffung beschlossen wird, würden natürlich verbindliche Angebote eingeholt, welche ggf. auch günstiger ausfallen können. Die Demontage der alten Kästen und die Montage der neuen Kästen könnte vom Bauhof vorgenommen werden.


Herr Mordhorst berichtet aus dem Bauausschuss, dass dieser empfohlen hat, keine neuen Schaukästen anzuschaffen , sondern die verhandenen zu säubern und zu reparieren. Für die Reparaturkosten soll eine Kostenschätzung vorgelegt werden, auf deren Grundlage der Bürgermeister über eine Beauftragung der Arbeiten entscheidet.

Es wird kurz über die Notwendigkeit der Schaukästen diskutiert.


Beschluss:

Der Gemeindearbeiter soll sich gemeinsam mit der Fa. Damm die vorhandenen Schaukästen ansehen und eine Kostenschätzung für die Instandsetzung erarbeiten. Diese soll dem Bürgermeister vorgelegt werden. Je nach Kostenumfang soll dann eine Instandsetzung vor einer Neuanschaffung erfolgen.


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Antrag des Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V. auf jährliche Pauschalbezuschussung
Beschlussvorlage - 36/2012

Der Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V aus Weidefeld beantragt mit Schreiben vom 20. August 2012 eine jährliche Pauschalbezuschussung beginnend mit dem Haushaltsjahr 2012 um den Weiterbetrieb des Tierheimes zu gewährleisten.

Der Antrag wird vom örtlichen Ordnungsamt unterstützt. Ohne die finanzielle Hilfe der Gemeinden für den Bereich des Tierheims, der sich nicht mit der Unterbringung von Fundtieren beschäftigt, kann ein Weiterbetrieb des Tierheims nicht aufrecht erhalten bleiben.


Herr Kempe empfiehlt, das nach Rücksprache mit dem Amt, der Antrag abgelehnt werden kann, da das Amt die Kosten für die Fundtiere trägt.


Beschluss:

Dem Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V. wird für den Weiterbetrieb des Tierheims in Weidefeld ein jährlicher Pauschalbetrag in Höhe von _____€ beginnend mit dem Haushaltsjahr 2012 gewährt.


Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :14
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.
nur bei folgendem TOP abwesend: Herr Johann Kempe

zu TOP 11. Ansiedelung eines Discounters
Beschlussvorlage - 42/2012

Die Gemeinde Rieseby hat die Anfrage zur Errichtung eines Discounters auf einer Fläche zwischen der Eckernförder Landstraße und den Bahnschienen in ihrer Bau-, Wege- und Umweltausschusssitzung am 12.06.2012 diskutiert. Der Vorhabenträger hatte dort die geplanten Ziele näher vorgestellt.

Um zu klären, ob der Ansiedelung eines Discounters in Rieseby landesplanerische Ziele entgegenstehen, wurde dieses Thema am 20.08.2012 im Rahmen der regelmäßigen „Kreisbereisung“ erörtert. Dieser Termin wird vom Innenministerium sowie dem Kreis Rendsburg-Eckernförde regelmäßig zur Erörterung verschiedener Vorhaben angeboten. Da das Thema Einzelhandel sehr speziell ist, wurde für den 29.08.2012 ein weiterer Gesprächstermin im Innenministerium vereinbart. Hieran haben Vertreter der Gemeinde, des Kreises, der Verwaltung sowie der Städteplaner teilgenommen. Dieses Gespräch sollte der Gemeinde hauptsächlich dazu dienen, das Pro und Contra abzustecken.

Der zuständige Mitarbeiter aus dem Fachreferat für Einzelhandelsentwicklung erläuterte:

zum Standort
  • Netto-Standorte werden derzeit in vielen Bereich im Land eruiert.
  • Aus raumordnerischer Sicht wäre der geplante Standort geeignet, da Rieseby eine überörtliche Versorgungsfunktion wahrnimmt.
  • Der Standort stellt darauf ab, auch die Kaufkraft des Umlandes zu binden.
  • Eine Anbindung an die Siedlungsstruktur ist noch als vorhanden zu betrachten.

zum Beeinträchtigungsverbot
  • Eine Ansiedlung dieser Art wird Auswirkungen auf die vorhandene Nahversorgung haben.
  • Ein Verträglichkeitsgutachten wäre mit folgenden Mindestinhalten zu erstellen.
    • Wie ist die Auswirkung auf den bestehenden Einzelhandel?
    • Wie stabil ist die Ladengröße des Edeka-Marktes; kann er sich auch künftig entwickeln?
    • Wie wirkt sich der Discounter auf vorhandenen Einzelhandel und die Nahversorgung der Nachbargemeinden aus? Aufgrund der geringen Einwohnerzahlen kann es hier zu einer Konkurrenzsituation kommen.
    • Betrachtung der einzelnen Qualitäten.
  • Der Gutachter sollte durch die Gemeinde beauftragt werden. Die Kostenerstattung wurde durch den Vorhabenträger bereits mündlich zugesagt. Eine Auswahl verschiedener Planer liegt vor.

Ein Discounter würde Rieseby grundsätzlich bereichern, dieser sollte aber in engem räumlichen Zusammenhang zum Edeka-Markt stehen. Darüber hinaus sollten sich beide Märkte in der Produktpalette ergänzen.
Dieser räumliche Zusammenhang ist bei der derzeitigen Planung nicht gegeben. Darüber hinaus stellt der geplante Discounter als Marken-Discounter in vielen Punkten ein vergleichbares Warenangebot zur Verfügung.

Denkbar wäre es z. B., dass bei einer in Zukunft betrachteten Entwicklung des Edeka-Marktes festgestellt werden muss, dass dieser innerhalb des Dorfmittelpunktes keinen Entwicklungsraum mehr zur Verfügung hat und sich am Dorfrand neu etablieren möchte. Verkaufsflächen von 800 m² sind häufig untere Grenzwerte bei der Bereitstellung der Produktpalette. In einem solchen Fall könnte dann ein Discounter neben dem Edeka-Markt eine Bereicherung darstellen.
Aus diesem Gesichtspunkt wird es als notwendig erachtet, sich mit dem Betreiber des Edeka-Marktes über die zukünftige Ausrichtung und Entwicklung zu unterhalten.

Unter diesem Aspekt ist auch eine mögliche Entwicklung für seniorengerechtes Wohnen zu betrachten. Durch eine mögliche Auslagerung des Einzelhandels, würden sich die Wege für die Senioren verlängern. Die Planung einer solchen Wohnanlage sollte dies zumindest anteilig bei der weiteren Betrachtung berücksichtigen.

Durch das Innenministerium wurde empfohlen, dass innerhalb der Gemeinde eine Konkretisierung der gewünschten städtebaulichen Entwicklung erfolgen sollte. Dabei ist nicht jede Maßnahme für sich zu betrachten, sondern vielmehr die Entwicklung der Gemeinde Rieseby im Ganzen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, das derzeitige Ansinnen, neue Flächen im Bereich der Eckernförder Landstraße zur Ansiedelung eines einzelnen Discounters bereit zu stellen, ohne eine Gesamtbetrachtung der mittel- und langfristigen infratstrukturellen Entwicklung der Gemeinde vorzunehmen, wird zurückgestellt.
Des Weiteren wird eine Arbeitsgruppe „Gemeindeentwicklung“ gebildet, bestehend aus Vertreterinnen/Vertretern der Fraktionen sowie weiteren sachkundigen Bürgerinnen/Bürgern, um in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Stellen im Amt, Kreis und Landesplanung

a) die derzeitige infrastrukturelle Situation der Gemeinde zu erfassen
b) Vorschläge zu infrastrukturellen Weiterentwicklung der Gemeinde zu erarbeiten.

Dabei sind insbesondere die Möglichkeiten der baulichen Entwicklung, die demografische Entwicklung (u.a. bestehende und geplante Seniorenwohnungen) sowie die zukünftige Nutzung gemeindeeigener Immobilien mit in Betracht zu ziehen.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Bodenbelag im alten Spritzenhaus, Jugendraum
Beschlussvorlage - 37/2012

In der ehemaligen Garage des Spritzenhauses Rieseby wurde vor einiger Zeit bereits ein Zementestrich verlegt. Da der Raum als Jugendraum genutzt werden soll / wird, wird geplant, einen Bodenbelag auf den Estrich aufzubringen.
Weil es nicht eindeutig erkennbar war und auch niemand bezeugen konnte, ob der Estrich mit einer horizontalen Sperre zur Sohle abgedichtet ist, wurde ein Loch gestemmt. Dabei offenbarte sich, dass eine Bitumenschweißbahn installiert ist. Somit kann ein Bodenleger die Bauweise eines Bodenbelags eindeutig bestimmen.

Gewünscht war die Darstellung des Aufwands für den Einbau eines PVC-Belags. Dazu hat Herr Andresen 2 Angebote in zwei verschiedenen Qualitäten und optischen Ausführungsalternativen eingeholt. Die Kosten des wirtschaftlicheren Bieters können wie folgt benannt werden:
  • homogener PVC-Bodenbelag einschließlich Spachtelungen und Schweißnähten sowie Sockelleisten    gerundet 2.500 €
  • Planken-PVC-Designbodenbelag, sonst wie vor   gerundet 2.700 €

Auf dem Plankenbelag sind infolge der kleingliedrigeren Struktur der Oberfläche Kratzer und Verschmutzungen weniger leicht sichtbar. Daher wäre neben der ansprechenderen Optik ggf. auch dieses ein Kriterium, die geringen Mehrkosten gegenüber dem homogenen Belag in Kauf zu nehmen.

Alternativ möchte Herr Andresen für die Beratung in den Gremien der Gemeinde die Kosten für den Einbau eines Nadelvlies-Bodens nennen. Diese liegen je nach Qualität des Vlieses einschließlich der Vorarbeiten und Sockelleisten zwischen 1.900 € und 2.200 €. Sicherlich gibt es auch minderwertigere Qualitäten, welche allerdings nicht empfohlen werden können.

Alternativ wäre sicherlich auch der Einbau eines Bodens in Baumarktqualität in Eigenleistung der Nutzer denkbar.


Beschluss:

Es wird beschlossen, den Fußboden der Garage des ehemaligen Spritzenhauses mit einem Planken-PVC-Designbodenbelag zu versehen. Die Kosten von 2.700 € werden anerkannt und über den Nachtrag zum Vermögenshaushalt 2012 bereit gestellt.


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Rieseby für einen Internetanschluss im Gerätehaus
Beschlussvorlage - 38/2012

Mit Antrag vom 28.06.2012 stellt die FF-Rieseby einen Antrag auf Installation eines Internetanschlusses.
Der Antrag vom 28.06.2012 ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

Die jetzigen Telefonkosten liegen zwischen 26,00 € und 29,00 € monatlich. Dieses sind die Kosten für den Hausanschluss, den ISDN-Anschluss und die Telefongebühren.

Der ISDN-Anschluss muss bleiben, da die Feuerwehr über die ISDN-Faxleitung den Einsatzbericht von der Leitstelle übermittelt bekommt.

Eine Umstellung auf einen Internetanschluss hätte folgende Leistungsmerkmale:
- Hausanschluss
- ISDN-Anschluss
- Telefonflatrate ins gesamte deutsche Festnetz
- Internetflat (DSL 16.000)
Kosten: zur Zeit zwischen 25,00 € / 32,00 € monatlich

Nach Umstellung auf den Call & Surftarif (Universal) 38,95€ + 4,95 € (WLAN-Router) = 43,90 € monatlich.

Das einmalige Bereitstellungsentgelt in Höhe von 99,95 € wird zur Zeit im Rahmen der Telekomwerbung nicht erhoben.


Beschluss:

Für das Feuerwehrgerätehaus der FF-Rieseby wird ein Internetanschluss angeschafft bzw. installiert.


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. 2. Änderung der Außenbereichssatzung der Gemeinde Rieseby für den Bereich "Norby"

zu TOP 14.1 a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 39/2012

Der Entwurf der Außenbereichssatzung „Norby“ der Gemeinde und die Begründung haben in der Zeit vom 30.07.2012 bis 31.08.2012 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekanntgemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Landesplanung sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 13.07.2012 hierüber informiert/ am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.


Beschluss:

a) Beschluss/ -empfehlung:
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung der Außenbereichssatzung „Norby“ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft:
s. Vorlage des Planungsbüros Springer  - wird Bestandteil des Originalprotokolls.

Insgesamt gingen ein:
Behördenbeteiligung – öffentl. Auslegung vom 30.07. – 31.08.2012
hier:  2. Änd. der Außenbereichssatzung für den Bereich „Norby“ der Gemeinde Rieseby, Krs. Rendsburg-Eckenförde
            
 
 
Datum:
Bedenken:
2a.
Deutsche Telekom AG
Niederlassung Heide
 
 
11.
Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes S.- H.
Abt. Straßenbau u. Straßenverkehr -VII 4
durch den LBV-SH
 
 
17.
Landesamt f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume
untere Forstbehörde
30.07.2012
keine
18.
Archäologische Landesamt
Schleswig-Holstein
22.08.2012
s. Stellungnahme
19.
Landesamt für Denkmalpflege
des Landes Schleswig-Holstein
 
 
20.
Landesamt f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume
 
 
23.
Abt. Bauaufsicht, Abt. Denkmalschutz,
Abt. Gesundheitswesen, einschl. gesundheitl. Umweltschutz,
Abt. Naturschutz u. Landschaftspflege
(Unt. Naturschutzbehörde),
Abt. Kommunal- u. Schulaufsicht,
Abt. Jugend- und Sozialhilfe,
Abt. Sport, Straßenverkehr/ Straßenbau,
Abt. Abfallentsorgung,
Abt. Katastrophenschutz, Brandschutz,
Abt. Wasserwirtschaft
28.08.2012
s. Stellungnahme
24.
Landwirtschaftskammer
Schleswig-Holstein
23.08.2012
keine
25.
Industrie- und Handelskammer zu Kiel
 
 
27.
Wasserbeschaffungsverband Mittelschwansen
 
 
28a.
E.ON Hanse AG
Netzcenter Süderbrarup
19.07.2012
keine
32a.
Herrn Verbandsvorsteher des
Wasser-u. Bodenverbandes
„Koseler Au“
 
 
36.
Gemeinsame Büro der AG-29 für
- Landesnaturschutzverbd. S.H.
- Landesjagdverbd. S.H.
- Landessportfischerverbd. S.H.
- S.H. Heimatbund e.V.
- Schutzgem. Deutscher Wald
- AG Geobotanik in S.H.
- Naturschutzges. Dt. Wattenmeer e.V.
28.08.2012
s. Stellungnahme
38.
An den
NABU - Naturschutzbund Deutschl.
Landesverbd. Schl.-Holst. e.V.
 
 
39.
Bund für Umwelt u. Naturschutz
Landesverband Schl.-Holst. e.V.
 
 
43.
Innenministerium des Landes S.-H.
Abt. IV 22 – Landesplanung – Regionalentwicklung und Regionalplanung
29.08.2012
keine
44.
Innenministerium des Landes S.-H.
- Abt. IV 26 - Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht
 
 
45.
Ordnungsamt i.H. (f. Verkehrssicherung)
Techniker i.H.
Entwässerung i.H.
18.07.2012
keine


Beteiligung als Nachbargemeinde, sowie als TöB
49.
Gemeinde Holzdorf
07/2012



Keine Bedenken
51.
Gemeinde Thumby
21.08.2012
56.
Gemeinde Loose
31.07.2012
60.
Gemeinde Kosel
31.07.2012
61.
Gemeinde Gammelby
27.08.2012
 
 
 
 



Weitere Anregungen wurden nicht vorgebracht.



Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14.2 b) Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung
Beschlussvorlage - 40/2012

s. Beschlussvorlage 39/2012


Beschluss:

b) Beschluss/ -empfehlung
Die 2. Änderung der Außenbereichssatzung „Norby“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeinde ortsüblich bekanntzumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Schaffung eines Wanderweges von Bohnertfeld nach Büstorf
Beschlussvorlage - 43/2012

Die Gemeinde Kosel ist mit dem Wunsch nach einer Wanderwegverbindung zwischen den Ortslagen Bohnertfeld und Büstorf an die Gemeinde Rieseby herangetreten. Mehrere Bemühungen haben in der Vergangenheit kein Erfolg gehabt. Aus Sicht der Gemeinde Kosel wäre aufgrund geänderter Pachtverhältnisse nunmehr doch noch eine Realisierung der Wanderwegverbindung denkbar. Es gilt eine Lücke von ca. 360 m zu schließen.

Die Gemeinde Rieseby wird gebeten, bei der Realisierung dieses Vorhabens zu unterstützen. Ggf. kann es sich hier um ein Projekt handeln, welches durch den Naturpark Schlei finanziell unterstützt werden könnte.


Die Gemeinde steht dem Projekt positiv gegenüber. Der Bürgermeister hat die Grundstückseigentümer angeschrieben, aber eine Antwort liegt noch nicht vor. Daher kann ein weiteres Vorgehen zum jetzigen Zeitpunkt nicht beraten werden.


Beschluss:

Die Gemeinde Rieseby nimmt den Wunsch der Gemeinde Kosel zur Kenntnis und unterstützt die geplante Wanderwegverbindung. Der Bürgermeister wird gebeten, mit dem Grundeigentümer notwendige Gespräche zu veranlassen und das weitere Vorgehen mit der Gemeinde Kosel abzustimmen.


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. seniorengerechtes Wohnen in Rieseby
Beschlussvorlage - 41/2012

Im Rahmen der letzten Bau-, Wege- und Umweltausschusssitzung sowie der letzten Sitzung der Gemeindevertretung wurde über verschiedene Konzepte zur Einrichtung eines weiteren Angebotes für seniorengerechtes Wohnen informiert und beraten. Es wurde festgehalten, dass die
  • Fläche A: zwischen der Kirche und dem Schulgebäude und
  • Fläche B: Fläche südöstlich der Sporthalle und nördlich des Schulgebäudes
grundsätzlich mit den landesplanerischen Zielen im Einklang stehen. Für eine weitere Konkretisierung wäre jedoch der Denkmalschutz, ausgehend von der Kirche, und der Lärm, ausgehend vom Sportplatz und den Tennisplätzen, näher zu untersuchen.

Am 20.08.2012 hat ein Termin vor Ort stattgefunden, an dem sich die Gemeindevertreter, über den Umfang und den möglichen Standort, einen besseren Überblick verschaffen konnten.

Zwischenzeitlich wurde sich seitens der Verwaltung noch einmal mit dem Schallgutachten aus dem Jahre 2000 für die Planung des Bebauungsplans Nr. 14 „Schäferkoppel“ auseinandergesetzt. Hierzu ist anzumerken, dass für die Ansiedelung eines allgemeinen Wohngebiets der Grenzwert von 50 db(A) tags nicht überschritten werden darf. Dies würde dazu führen, dass die Fläche B nicht mehr in Betracht kommt.
Sofern die Fläche B noch einmal einer erneuten Prüfung unterzogen werden soll, die den Stand 2012 widerspiegelt würden die Kosten hierfür ca.3.400,00 EURO (brutto) betragen.

Abschließend erfolgt der Hinweis, dass im Bereich der Dorfstraße derzeit zwei Bauvorhaben umgesetzt werden, die einmal 6 und einmal 7 Wohnungen vorsehen. Diese Wohnungen sind von der Größenordnung (65 bis 100 m²) auch für seniorengerechtes Wohnen geeignet. Der freie Wohnungsmarkt bietet somit eine ergänzende Versorgung.

Ziel der Beratung ist es, das weitere Vorgehen festzulegen.


Herr Bürgermeister Kempe verweist auf die bestehende Seniorenwohnanlage, welche gut angenommen wird. Zur Zeit entstehen durch Privatinvestoren weitere Seniorenwohnungen. Für weitere gemeindliche Projekte dieser Art kämen Flächen im Bereich Schulhof und Bürgerpark in Betracht. Diese sind aber aus bauleitplanerischen Gründen zu vernachlässigen. Besser geeignet wären die Flächen Spielplatz Kindergarten oder die Fläche vom ehemaligen Schwimmbecken.

Herr Dr. Scheller schlägt vor, diese Abwägung und Beratung mit in die Arbeitsgruppe für die strukturelle Entwicklung der Gemeinde aufzunehmen. Dieser Vorschlag wird von Herrn Schmidt unterstützt. Die Verwaltung soll gem. der Empfehlung aus dem Bauausschuss eine Kostenberechnung für den Quadratmeter Kaltmiete durchführen.   


Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, die voraussichtlichen Kosten für einen m² Kaltmiete für die möglichen Flächen zu schätzen. Diese sollen dann dem Ausschuss zur weiteren Beratung vorgestellt werden. Des Weiteren sollen die Planungen zum „Seniorengerechten Wohnen in Rieseby“ in der künftigen Arbeitsgruppe zur infrastrukturellen Entwicklung berücksichtigt werden.  


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 17. Erlass der 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Rieseby über die Benutzung und Gebührenerhebung für die Betreute Grundschule
Beschlussvorlage - 45/2012

Die Betreute Grundschule hat den Anbieter des Mittagessens gewechselt. Das Essen kostet statt bisher 2,65 € nunmehr 2,90 €. Um diesen Betrag auch anfordern zu können, ist die Änderung der gemeindlichen Satzung erforderlich.


Beschluss:

Die 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Rieseby über die Benutzung und Gebührenerhebung für die Betreute Grundschule wird erlassen.


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 19. Bekanntgaben

Der Bürgermeister stellt die Öffentlichkeit her und teilt die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse mit.



Johann Kempe  Christoph Stöcks 
Bürgermeister  Protokollführer