N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Rieseby vom 05.12.2012.

Sitzungsort:  im Riesby Krog, Dorfstraße 35, 24354 Rieseby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.30 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Jens Kolls
Ausschussmitglied Detlef Damm
wählbarer Bürger Bernd Jöhnk
stellv. Auschussvorsitzender Bernd Mordhorst
wählbarer Bürger Enriquè Ruiz Hampel
Ausschussmitglied Hartmut Schmidt
Ausschussmitglied Walter Sell

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Johann Kempe
Gemeindevertreter Jürgen Bohle
Gemeindevertreter Peter Märten
Gemeindevertreter Thomas Puphal
Gemeindevertreter Hans Georg Reimer
Gemeindevertreterin Ilka Ruiz
Gemeindevertreter Ingo Scheller
Protokollführer/in Norbert Jordan
Gast Ulf Dallmann
9 Gäste
EZ

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner
5. Bericht des Ausschussvorsitzenden
6. Anfragen von Ausschussmitgliedern
7. Aufstellung einer 9. Änderung des Flächennutzungsplanes -Windpark Rieseby-
für den Bereich östlich des Gutes Saxtorf
  Beschlussvorlage - 63/2012
8. Betriebsgebäude der Kläranlage Rieseby
  Beschlussvorlage - 48/2012
9. Dach des Feuerwehrgerätehauses Zimmert
  Beschlussvorlage - 49/2012
10. Einrichtung "Tempo-30-Zone"
  Beschlussvorlage - 61/2012
11. Einrichtung eines Bewegungsparcours
  Beschlussvorlage - 64/2012

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Die Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner

Es werden keine Fragen von Einwohnerinnen und Einwohnern gestellt.


zu TOP 5. Bericht des Ausschussvorsitzenden

Der Ausschussvorsitzende berichtet über folgende Punkte:
  • Die Arbeitsgruppe für die Erarbeitung der städtebaulichen Entwicklungsziele hat erstmals getagt. Mitglieder sind Herr Mordhorst (Sprecher), Herr Puphal, Herr Ruiz Hampel, Herr Bürgermeister Kempe und temporär Herr Jordan (Amt Schlei-Ostsee).
  • Am Bahnhof sind in den letzten zwei Wochen 14 neue Lampen und neue Leerrohre installiert worden. Der Bahnsteig wird in 2013 saniert. Die Gemeinde wird bei der Neugestaltung beteiligt.
  • Es wird der aktuelle Stand zur Schleibrücke bekannt gegeben. Auf konkrete schriftliche Anfragen erfolgte bisher leider keine Rückantwort.
  • Der Bodenbelag im Jugendtreff ist verlegt. Die Einweihung / Eröffnung ist für den 08.12.2012, 18.00 Uhr terminiert.


zu TOP 6. Anfragen von Ausschussmitgliedern

Herr Märten fragt nach dem aktuellen Sachstand zur geplanten Wanderwegverbindung zwischen Kosel und Rieseby. Hierzu wird durch den Ausschussvorsitzenden geschildert, dass es noch keinen Sachstand gibt, der mitgeteilt werden könnte.


zu TOP 7. Aufstellung einer 9. Änderung des Flächennutzungsplanes -Windpark Rieseby-
für den Bereich östlich des Gutes Saxtorf
Beschlussvorlage - 63/2012
Grundlage der Planung ist die Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung. Insgesamt sollen ca. 6 WKA mit einer Gesamthöhe bis zu 200 m errichtet werden.
Die Vorgaben des Gemeinsamen Runderlasses des Innenministeriums, des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr vom 22. März 2011 - IV 232 – „ Grundsätze zur Planung von Windkraftanlagen“ werden beachtet.

Planungsziele:
Mit der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rieseby soll auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung die Voraussetzung dafür geschaffen werden, dass die in der Teilfortschreibung zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung (festgestellt durch den MP des Landes SH als Landesplanungsbehörde 6. November - Rechtskraft am 17. Dezember 2012) dargestellte Fläche im F- Plan der Gemeinde Rieseby verankert wird.

Wesentliche Teile der Änderungsfläche werden heute landwirtschaftlich genutzt. Die landwirtschaftliche Nutzung soll, mit Ausnahme der geplanten Anlagenstandorte und der zu errichtenden Wege, auch weiterhin betrieben werden. Daher soll die als Sondergebiet „Windenergie“ dargestellte Fläche zusätzlich auch als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt werden.

Belange der Bodendenkmalpflege und der Archäologie werden berücksichtigt.

Hinweis:
Zur Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange, insbesondere Avifauna und Fledermäuse werden seit Beginn des Jahres 2012 faunistische Untersuchungen durchgeführt, deren Ergebnisse bei der Planung berücksichtigt werden.

Da das Planungsbüro IPP erstmals in Rieseby tätig ist, wird es durch Herrn Dallmann und Herrn Hess kurz vorgestellt. Hieran anschließend erfolgt eine Beratung über verschiedene inhaltliche Punkte. Dies sind u.a.:

Kosten für die Gemeinde:
Durch entsprechende Kostenerstattungsverträge wird sichergestellt, dass die Gemeinde frei von allen Kosten bleibt, die im Rahmen der Bauleitplanung entstehen.

Gewerbesteuer:
Innerhalb des Ausschusses wird eine unterschiedliche Auffassung zu den zu erwartenden Gewerbesteuereinnahmen vertreten. Durch die Verwaltung wird dargelegt, dass es hierzu noch keine konkreten Zahlen gibt, Schätzungen diesbezüglich aber zeitnah eingefordert werden.

Einwohnerversammlung:
Sobald sich die Planung konkretisiert und die Standorte endgültig geklärt sind, wird es eine Einwohnerversammlung geben. Hiermit wird voraussichtlich Ende Januar / Anfang Februar 2013 zu rechnen sein.

Planungsrechtliche Absicherung des Windparks:
Unter Berücksichtigung der Situation, dass zwei unterschiedliche Grundeigentümer mit zwei unterschiedlichen Projektierern vorhanden sind, wird der Gemeinde eine planungsrechtliche Sicherung dringend empfohlen. Neben dem Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes kann auch noch der Bedarf an einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan entstehen. Nur mit diesem Instrument können z. B. die konkreten Standorte vorgegeben werden.

Im Rahmen der Gesamtdiskussion wird mit Zustimmung des Ausschusses auch zwei anwesenden Zuhörern die Möglichkeit eingeräumt Anmerkungen bzw. Bedenken vorzutragen.

Unter Berücksichtigung des vorliegenden Planungsstandes des Regionalplanes wird durch den Protokollführer und dem Planungsbüro IPP noch einmal ausführlich dargelegt, wie sich die Fläche ohne Bauleitplanung entwickeln könnte. Darüber hinaus wird dargelegt, welche Schritte im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens notwendig sind. Dies wird dann auch noch einmal im Rahmen der Einwohnerversammlung näher vorgestellt.


Beschluss:
1.            Zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Rieseby wird eine 9. Änderung aufgestellt. - Ziel ist die Schaffung der planerischen Voraussetzungen zur Entwicklung einer Sondernutzungsfläche für Windkraftanlagen unter Beibehaltung der landwirtschaftlichen Nutzung.
2. Die Planungsanzeige ist zu erstatten.
3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

4.            Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.

5.            Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs 1 BauGB) soll schriftlich / in einem Scopingtermin erfolgen.

6.            Mit der Planung und der Verfahrensdurchführung (§ 3 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB) soll das Planungsbüro IPP Ingenieurgesellschaft Possel & Partner, Kiel, beauftragt werden.

7.            Mit dem Vorhabenträger ist ein Kostenerstattungsvertrag abzuschließen.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Betriebsgebäude der Kläranlage Rieseby
Beschlussvorlage - 48/2012

Im Sommer teilte Herr Haß Herrn Andresen mit, dass die Bitumendachabdichtung des Betriebsgebäudes stark spröde ist und an einer Stelle bereits von Pflanzen durchwachsen wird. Einen Wassereintritt ins Gebäude habe es aber noch nicht gegeben. Dennoch regt Herr Haß an, dass das Dach mittelfristig einer neuen Abdichtung bedarf. Um einen Preis für eine Ausbesserung der Bitumendachabdichtung zu erhalten, wurde ein Dachdeckerbetrieb gebeten, ein Angebot zu unterbreiten. Aufgrund des desolaten Zustands der vorhandenen Abdichtung und des darunter liegenden Styropors wäre im Rahmen einer Reparatur ein Schweißen nicht zu empfehlen. Daher müsste punktuell mit einer Glasvliesbahn sowie einer Polymerebahn mit Heißbitumenabdichtung gearbeitet werden. Die Leistungen dieser punktuellen Reparatur wurden mit rund 1.800,00 € angeboten.
Alternativ wurde eine komplette Sanierung / Überdeckung der Dachfläche mit einer neuen 2-lagigen Abdichtung zu einem Preis von rund 4.000,00 € angeboten.

Angesichts der nicht uneingeschränkt zu empfehlenden Reparatur der Dachabdichtung und der relativ hohen Kosten für eine komplette Erneuerung der Abdichtung hat Herr Andresen einen weiteren Vorschlag ausgearbeitet.
Dieser Vorschlag beinhaltet den Aufbau eines geneigten Daches mit einer Hartdacheindeckung. Die allseits auskragende Betondecke weist an den freien Rändern bereits Schäden auf. Bewährungsstahl liegt frei und korrodiert. Ferner ist die Dachrinne auf einer Seite leicht beschädigt. Diese Schäden ließen sich allesamt durch die Montage eines geneigten Daches dauerhaft beseitigen.
Anliegende Kostenschätzung beschreibt die erforderlichen Leistungen und die damit verbundenen Kosten.
Das vorhandene Bitumendach nebst dem darunter liegenden Styropor würde an den Traufen entfernt, so dass dort Holzschwellen auf der Betondecke befestigt werden könnten. Auf diesen Schwellen könnten flach geneigte Brettbinder mit einer Neigung von rund 15° aufgelegt werden. Dann ergäbe sich eine Firsthöhe von rund 75 cm. Die auskragende Betondecke könnte mit einer extrudierten Hartschaumplatte als Wärmedämmung und einer Schichtstoffplatte als Wetterschutzverkleidung versehen werden. Die Decke könnte mit einer Mineralfaserdämmung ausgelegt werden, so dass künftig bei der elektrischen Beheizung des Gebäudes einige Kilowattstunden eingespart würden. Die vorhandene Dachrinne müsste demontiert und entweder durch eine neue ersetzt oder als Wiederverwendung an den Traufen des neuen Daches wieder montiert werden. Als Dachdeckungsmaterial böte sich eine Wellplatte oder ggf. kunststoffbeschichtetes Blech an. Diese Kunststoffbeschichtung müsste ggf. an das Kläranlagen- Milieu angepasst sein (Ärosole aus der Belebung --> Korrosion).
Die Kostenschätzung schließt bei einer Eindeckung mit Wellplatten mit einer Summe von 10.000,00 €.
Ob der Bauhof Teilleistungen in Eigenleistung einbringen oder die Maßnahme gänzlich in Eigenleistung umsetzen kann, möge die Vertretung beraten.

Das Fenster des WCs besteht aus Glasbausteinen. Einige Glasbausteine sind von außen geborsten und voll Wasser gelaufen. Es ist eine Frage der Zeit, bis die Steine im Winter gänzlich kaputt frieren. Abgesehen davon sind die Steine energetisch unwirtschaftlich. Es wird daher angeregt, die Glasbausteine auszubauen und hier ein braunes Kunststofffenster mit einer Ornamentverglasung einzubauen. Die Kosten dafür dürften einschließlich aller Nebenarbeiten (Beiputzarbeiten in den Laibungen einschl. Dämmung...) bei rund 1.500,00 € liegen.


Ergänzend zum Sachverhalt wird durch Ausschussmitglied Schmidt darauf hingewiesen, dass eine Flachdachsanierung von den Kosten nicht niedriger wäre.


Beschluss:

Es wird beschlossen, das Dach des Betriebsgebäudes in 2013 zu sanieren. Als Baumaterial werden Wellplatten festgelegt. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 10.000,00 € werden in den Vermögenshaushalt 2013 eingestellt. Eigenleistung des Bauhofes ist nicht vorgesehen.
Die Glasbausteine sollen durch ein Kunststofffenster ersetzt werden. Die erforderlichen Mittel werden ebenfalls bereit gestellt.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Dach des Feuerwehrgerätehauses Zimmert
Beschlussvorlage - 49/2012

Im Sommer 2012 teilen Herr Bürgermeister Kempe und der Ortswehrführer, Herr Jens Dahl Herrn Andresen bei einem Ortstermin mit, dass man zunehmend Probleme mit der Dichtigkeit des Daches des Feuerwehrgerätehauses habe. Das Feuerwehrgerätehaus wurde 1980 / 1981 errichtet und ist damit rund 31 Jahre alt. Die Dacheindeckung besteht aus Eternit Kurzwellplatten und muss auf Grund des Herstellungsjahres als asbesthaltig eingestuft werden.
Während des Ortstermins wurde der Dachboden, der bekriechbar ist, besichtigt. Aus dem dunklen Dachraum heraus konnten einige Undichtigkeiten als helle Punkte in der Dachhaut gesichtet werden. Vornehmlich handelte es sich um Öffnungen im Stoßbereich der Dachplatten, an denen scheinbar die Dichtschnüre nicht ordnungsgemäß eingelegt wurden. Aufgestellte Wannen und Eimer sollen eindringendes Wasser auffangen. Allerdings kommt es bisweilen bei besonderen, stürmischen Wetterlagen vor, dass diese Gefäße überlaufen und sich das Wasser durch die Gipskartondecke in die Fahrzeuggarage ergießt.
Aus Reihen der Feuerwehr wurde bereits versucht, das Dach an den offensichtlichen Undichtigkeiten abzudichten. Dieser Versuch sei aber wohl nur mäßig erfolgreich gewesen, wie Herr Dahl berichtete.
Da es keinen massiven Schaden am Dach gibt, welcher eindeutig lokalisierbar ist, kann Herr Andresen auch nur vermuten, dass ein beauftragter Dachdecker nur den Versuch unternehmen kann, eine Abdichtung herbeizuführen. Erfahrungsgemäß kommt es bei derart Dächern häufig vor, dass es bei Versuchen bleibt. Diese Einschätzung von Herrn Andresen wurde durch einen Dachdeckermeister bestätigt. Handelt es sich um eine Maschinenhalle o.ä., bereiten diese kleinen Undichtigkeiten keine Probleme, allerdings sind im vorliegenden Fall der Feuerwehr hochwertige Räume mit technischen Einbauten zu schützen (E-Verteilung, Ladeerhaltung Batterie Feuerwehrfahrzeug, Ladegeräte Funkgeräte, Heizung...)

Um abzuschätzen, was eine Umdeckung des Daches kosten würde, hat Herr Andresen eine Kostenschätzung erstellt und dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Diese schließt mit rund 19.000,00 €. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Traufenunterschläge und die Dachrinnen belassen werden. Die Dachlattung würde demontiert, damit eine Unterspannbahn aufgebracht werden kann. Daher fällt automatisch auch die Ortgangverkleidung zum Opfer, so dass diese zu erneuern wäre. Bei Wahl eines Pfannenbleches als Eindeckungsmaterial werden die Kosten auf rund 20.000,00 € geschätzt. Die Begehbarkeit von Pfannenblech ist allerdings schlechter als bei Wellplatten.

Die Erbringung von Eigenleistung bei der Demontage des Altdaches wird kritisch betrachtet, da bei der Demontage von asbestzementhaltigen Platten Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu beachten und einzuhalten sind. Ob bei der Montage des neuen Daches Eigenleistung der Gemeinde oder der Kameraden der Wehr in Frage kommt, möge in der Gemeinde abgeschätzt und beraten werden.


Beschluss:

Es wird beschlossen, das Dach des Feuerwehrgerätehauses Zimmert in 2013 zu erneuern. Die erforderlichen Mittel in Höhe von rund 20.000,00 € werden anerkannt und in den Vermögenshaushalt eingestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine Ausschreibung zu veranlassen und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Einrichtung "Tempo-30-Zone"
Beschlussvorlage - 61/2012

Per Mail v. 13.10.2012 wird die Einrichtung von Tempo-30-Zonen in Rieseby beantragt, hier als Anregung genannt: Rapstedter Straße / Rakower Weg und Hufeisenweg.

Eingangs ist zu erwähnen, dass aufgrund des zwischenzeitlichen Auslaufens des Vertrages zur Übertragung von Aufgaben aus dem Bereich des Verkehrsrechts auf die Ämter zur Zeit der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde wieder die Entscheidung zur Einrichtung einer Tempo-30-Zone obliegt. Insofern wäre bei entsprechender Beschlussfassung dort die Einrichtung zu beantragen.

Im entsprechenden Verkehrsgebiet der Gemeinde Rieseby sind bereits Tempo-30-Zonen vorhanden, welche an den Sönderbyer Weg angrenzen. Auf der Straße Sönderbyer Weg gilt überdies eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h für Fahrzeuge über 7,5 to.
Nunmehr wird z. b. die Einrichtung einer weiteren Tempo-30-Zone in den Straßen Rakower Weg / Rapstedter Straße seitens eines Bürgers vorgeschlagen. Auch dieser Bereich grenzt an den Sönderbyer Weg.

Zu überdenken wäre daher folgendes zur Vereinheitlichung der Geschwindigkeitsreduzierungen:

1.
Einrichtung einer Tempo-30-Zone, welche die bestehenden Tempo-30-Zonen umfasst, darüber hinaus Einbeziehung der Straßen Sönderbyer Weg (bis Orstausgang) / Rapstedter Straße / Rakower Weg / Heidkoppel / Langkoppel / Hofkamp / Feldstraße / Mühlenweg (bis Ende Bebauung).
Zu beschildern wäre wie folgt (je Verkehrszeichen 274 - 1 Beginn der Zone / 274 - 2 Ende der Zone) an folgenden Einfahrtmöglichkeiten in die sodann geschaffene Zone:
1. Einfahrtbereich Sönderbyer Weg / Dorfstraße K 83
2. Sönderbyer Weg / Ortsausgang Rtg. Gammelby
3. Einfahrtbereich Greensweg / K 83
4. Einfahrtbereich Ringstraße / Dorfstraße K 83   
5. Einfahrtbereich von Mühlenweg kommend

Anmerkung: Da bereits an den Einfahrtbereichen Sönderbyer Weg / Gartenstraße und Ringstraße entsprechende Beschilderungen vorhanden sind, könnten diese an anderer Stelle weiter verwendet werden.
2.
Einrichtung einer Tempo-30-Zone im Hufeisenweg
Zu beschildern wäre wie folgt (je Verkehrszeichen 274 - 1 Beginn der Zone / 274 - 2 Ende der Zone) an folgender Einfahrtmöglichkeit in die sodann geschaffene Zone:
1. Einfahrtbereich Hufeisenweg / Dorfstraße K 83


Ergänzend zum Sachverhalt wird durch Ausschussmitglied Schmidt dargelegt, wie sich die Verkehrszahlen für den Straßenabschnitt „Sönderbyer Weg“ darstellen. Im Rahmen der Geschwindigkeitsmessung konnte festgestellt werden, dass täglich ca. 250 bis 300 Fahrzeuge Richtung Rieseby Ortsmitte fahren. Die Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessung selbst waren nicht so alarmierend, dass ein Handlungsbedarf gesehen wird. Vielmehr ist bei Änderung der Vorfahrtsregelung davon auszugehen, dass sich die Unfallquote häuft.
Bei der Einrichtung der Tempo-30-Zone im Bereich „Greensweg“ war die Gesamtsituation aufgrund der Schule anders zu bewerten.

Diese Auffassung wird auch von anderen Ausschussmitgliedern geteilt. Darüber hinaus sorgt der ruhende Verkehr für eine Geschwindigkeitsreduzierung.


Beschluss:

Es wird beschlossen, folgende Anträge auf Einrichtung einer Tempo-30-Zone bei der Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg zu stellen:

1. Einrichtung einer Tempo-30-Zone, welche die bestehenden Tempo-30-Zonen umfasst, darüber hinaus Einbeziehung der Straßen Sönderbyer Weg (bis Orstausgang) / Rapstedter Straße / Rakower weg / Heidkoppel / Langkoppel / Hofkamp / Feldstraße / Mühlenweg (bis Ende Bebauung).

2. Einrichtung einer Tempo-30-Zone im Hufeisenweg


Ja-Stimmen :1
Nein-Stimmen :6
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Einrichtung eines Bewegungsparcours
Beschlussvorlage - 64/2012

In der Gemeinde Rieseby bestehen Überlegungen einen Bewegungsparcours einzurichten. Dieser kann sich zentral an einem Bereich oder aber über das Dorfgebiet hinweg an verschiedenen Stellen (Rundweg) befinden. Dem Grunde nach obliegt die Beratung dem gemeindlichen Sozial-, Kultur- und Sportausschuss. Innerhalb des Bau-, Wege- und Umweltausschusses soll jedoch eine Grundsatzentscheidung über das Projekt getroffen werden.


Ergänzend zum Sachverhalt wird durch Herrn Puphal das Projekt sowie die Historie hierzu näher vorgestellt. Am 28.11.2012 hat eine gemeinsame Sitzung mit den interessierten Gemeinden (Hasselberg, Kronsgaard, Fahrdorf, u. a.) stattgefunden. Einige haben bereits ihr grundsätzliches Interesse an der Einrichtung eines solchen Parcours geäußert und entsprechende Beschlüsse gefasst. Sofern in Rieseby ebenfalls Interesse bestehen sollte, wäre dies auch durch einen entsprechenden Beschluss zu dokumentieren.

Von der Investitionssumme wären 55 % des Nettobetrags förderungsfähig. Die verbleibenden Kosten würden für die Gemeinde ca. 10.000,00 bis 15.000,00 EURO betragen.

Nachfragen bei verschiedenen Vereinen und Verbänden, insbesondere dem TSV und dem DRK, haben ein Interesse an einem solchen Parcours aufgezeigt. Der TSV würde dieses Projekt auch gern durch gezielte Maßnahmen unterstützen.

Herr Puphal weist darauf hin, dass die EU-Förderperiode für solche Projekte 2013 endet und entsprechende Anträge noch bis zum 23.01.2013 gestellt werden müssten.

Die Umsetzung der Maßnahme soll möglichst in 2013 erfolgen. Angedacht wäre die Anschaffung von ca. fünf bis sieben Geräten.

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Schmidt, ob sich der TSV und das DRK auch an den Herstellungskosten beteiligen würden, erklärt Herr Puphal, dass sie dies grundsätzlich machen würden. Allerdings ist der TSV aufgrund anderer Investitionen derzeit hierzu nicht in der Lage. Eine Leistung von EU-Fördermitteln kommt jedoch nur bei Inanspruchnahme kommunaler Gelder in Betracht.

Innerhalb des Ausschusses ergibt sich eine umfassende Beratung zu den einzelnen Vor- und Nachteilen, möglichen Standorten sowie einem Bedarf für die Gemeinde Rieseby. Ausschussmitglied Schmidt verweist hierzu u. a. auf Ergebnisse von Gesprächen mit Gemeinden, die bereits einen solchen Parcours hergestellt haben. Die Rückmeldungen zeigen deutlich, dass ein Bedarf grundsätzlich in Frage zu stellen ist.


Beschluss:

Die Einrichtung eines Bewegungsparcours wird grundsätzlich begrüßt. Die weitere Konkretisierung des Vorhabens ist in Abstimmung mit dem Sozial-, Kultur- und Sportausschuss zu treffen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Jens Kolls  Norbert Jordan 
Ausschussvorsitzender  Protokollführer