N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Rieseby vom 21.11.2013.

Sitzungsort:  im Riesby Krog, Dorfstraße 35, 24354 Rieseby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.15 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Heino Stüve
Ausschussmitglied Roland Axmann
Ausschussmitglied Sören Lange
Ausschussmitglied Peter Märten
Ausschussmitglied Matthias Remitz
Ausschussmitglied Hartmut Schmidt
stellv. Ausschussvorsitzender (w. B.) Bernd Mordhorst

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Jens Kolls
Gemeindevertreter/in Frank Dreves
Gemeindevertreter/in Waltraut Folge
Gemeindevertreter Roger Indinger
Gemeindevertreter Jürgen Kühl
Gemeindevertreterin Ilka Ruiz
Protokollführer/in Norbert Jordan
8 Gäste
EZ, KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Verpflichtung wählbarer Bürger und Bürgerinnen
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner
6. Bericht des Ausschussvorsitzenden
7. Unterhaltungsmaßnahmen an der Sporthalle Rieseby
  Beschlussvorlage - 38/2013
8. Sanierung / Erweiterung der Toilettenanlage im gemeindlichen Kindergarten
  Beschlussvorlage - 45/2013
9. Einrichtung "Tempo-30-Zone"
10. Antrag der Fraktion "SSW / Die Grünen" auf Erarbeitung eines Verkehrssicherungskonzeptes für die Dorfstraße
  Beschlussvorlage - 43/2013
11. Antrag der Fraktion "SSW / Die Grünen" auf Sicherung der gemeindlichen Infrastruktur in schneereichen Wintern
  Beschlussvorlage - 42/2013

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Die Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Verpflichtung wählbarer Bürger und Bürgerinnen

Das bürgerliche Mitglied des Bau-, Wege- und Umweltausschusses wird gemäß § 21 Gemeindeordnung durch den Ausschussvorsitzenden verpflichtet, seine Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch auszuüben. Überdies wird er zur Verschwiegenheit verpflichtet.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Ausschussmitglied Schmidt bittet um Ergänzung der Tagesordnung um den Punkt "Verbindung der Spielplätze der Kindergärten" zu erweitern. Diesbezüglich liegt der Gemeinde ein entsprechender Antrag vor. Gemeindevertreter Dreves weist darauf hin, dass dieses Thema bereits für die Tagesordnung der Anfang Dezember anstehenden Sozialausschusssitzung vorgesehen ist. Der Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung sollte daher zurückgezogen werden. Ergänzend wird durch den Ausschussvorsitzenden darauf hingewiesen, dass dieser Antrag erst kurzfristig vorgelegt wurde und daher eine Beratung zum späteren Zeitpunkt erfolgen sollte.
Nach kurzer Beratung zieht Ausschussmitglied Schmidt seinen Antrag zurück. Die Angelegenheit wird zuerst im Sozialausschuss beraten.



Durch den Ausschussvorsitzenden wird beantragt, den Tagesordnungspunkt 9 zu streichen und auf der nächsten Sitzung zu beraten. Notwendige Informationen der Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde liegen nicht vor, so dass eine abschließende Beratung nicht möglich ist. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt.


zu TOP 5. Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner

Ausschussmitglied Axmann fragt nach dem aktuellen Sachstand zur Anpassung der SAT-Anlage auf den Liegenschaften der Gemeinde in der Schäferkoppel. Hierzu wird durch den Bürgermeister mitgeteilt, dass die neue digitale Anlage angeschafft wurde und voraussichtlich in der ersten Dezemberwoche eingerichtet wird. Die Anwohner werden dann entsprechend informiert.

Durch Ausschussmitglied Axmann wird weiterhin nachgefragt, warum bei der Anpassung der technischen Einrichtung der Ampel im Bereich Schule/Apotheke kein Blindensignal (akustisch) berücksichtigt wurde. Bei Ampeln in anderen Gemeinden ist dies mit umgesetzt worden. Hierzu erläutert der Bürgermeister, dass die Ampelanlage auf LED umgestellt wurde, ohne vorab eine Abstimmung mit der Gemeinde herbeizuführen. Der für sehbehinderte Menschen notwendige Lautsprecher wurde nicht standardmäßig mit eingerichtet. Dies müsste separat durch die Gemeinde in Auftrag gegeben werden. Nach kurzer Erörterung kann festgehalten werden, dass die Verwaltung gebeten wird, die Kosten für eine entsprechende Nachrüstung der Ampel einzuholen.

Ausschussmitglied Peter Märten regt an, dass Schild "Eckernförder Landstraße" beim ehemaligen Barackenlager weiter vor zu ziehen. Der Bauhof wird sich dieser Sache annehmen und das Schild entsprechend versetzen.


zu TOP 6. Bericht des Ausschussvorsitzenden

Der Ausschussvorsitzende berichtet über folgende Punkte:
  • Das Buswartehäuschen in Norby ist wieder intakt.
  • Schäden an einem Radweg zwischen Rieseby und Sönderby wurden beseitigt.
  • Der Weg am Sportplatz vorbei wurde ausgebessert.
  • Schäden am Getriebe / Differenzial des Kommunalschleppers. Es erfolgt eine Prüfung möglicher Gewährleistung. Evtl. rückt eine Neuanschaffung näher als gewünscht.
  • Die Fertigstellung des Bahnhofgeländes steht kurz bevor. Der geplante Fertigstellungstermin kann voraussichtlich unterschritten werden.
  • Die Beratung über eine mögliche Verbindung der vorhandenen Spielplätze der Kindergärten wird auf der nächsten Sitzung beraten (siehe auch TOP 3).
  • Am 03.12.2013, 19.00 Uhr, findet die frühzeitige Bürgerbeteiligung für die Bauleitplanung des Windparks Saxtorf statt.
Weiterhin spricht der Ausschussvorsitzende seinen besonderen Dank an die Gemeindearbeiter, die Feuerwehr und alle sonstigen ehrenamtlichen Helfer aus, die zur Beseitigung der Schäden aus dem Sturmtief "Christian" beigetragen haben.


zu TOP 7. Unterhaltungsmaßnahmen an der Sporthalle Rieseby
Beschlussvorlage - 38/2013

Nachdem vor der Kommunalwahl zuletzt in der GV am 14.05.2013 beschlossen wurde, die Beratung über Belange der Sporthalle in den Bauausschuss zu vertagen, hat Herr Andresen im Oktober Herrn Bürgermeister Kolls sowie Herrn Stüve befragt, wie weiter verfahren werden soll.
Zur Klärung fand am 29.10.2013 ein Ortstermin in der Sporthalle mit Herrn Stüve und Herrn Hoop statt.

Folgende wesentliche Defizite fallen auf:
  • Rauchabzug im Flur außer Betrieb
  • Duschen / Umkleideräume
    • Leckagen an den Armaturen
    • kein Verbrühschutz (60°C am Auslauf)
    • keine automatische Abschaltung (Duschen laufen manchmal die ganze Nacht durch)
    • mangelnde Be- und Entlüftung, dadurch Kondenswasser- mit eingehender Schimmelbildung
    • Gefahr der Bildung von Legionellen in langen Leitungstotsträngen:
      • zahlreiche überflüssige Waschbecken
      • überflüssige Fußwaschbecken

Zudem gibt es bauteilbezogen, über die o.g. Defizite hinaus Themen, die es bei einer langfristigen Sanierungsplanung zu berücksichtigen gilt:
  • Hallenboden
  • Heiztechnik der Halle
  • Gebäudedämmung Dach und Fassade
  • Fensterfronten

Als Fazit wurde festgestellt, dass folgende Vorgehensweise zu empfehlen ist.

Die Sicherstellung der Trinkwasserhygiene muss gewährleistet sein. In diesem Zusammenhang sei an die Erläuterungen der Vorlage 19/2013 erinnert. Es werden die vorgeschriebenen Wasserproben gezogen und analysiert.

Um bei der Planung der Abstellung der wesentlichen Defizite langfristige Maßnahmen mit einzubeziehen, müssen zunächst die langfristigen Ziele definiert werden. Dazu bedarf es einer Vorplanung, in der sowohl der Baukörper als auch die Haustechnik integrativ berücksichtigt werden. Kurzum könnten ein Architekt und ein Fachplaner für Haustechnik mit der Erarbeitung einer Vorplanung beauftragt werden. Herrn Andresen ist in der näheren Umgebung von Eckernförde kein Büro bekannt, welches beide Disziplinen vereint. Daher müssten ggf. 2 Planungsaufträge erteilt werden. Das Honorar bemisst sich nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Da dabei die Baukosten als maßgeblicher Parameter in die Berechnung einfließen, kann Herr Andresen das Honorar nur grob abschätzen:
  • Architektenhonorar für LP 1 (Grundlagenermittlung) und 2 (Vorplanung): 7.500 €
  • Honorar für Planer Haustechnik für LP 1 (Grundlagenermittlung) und 2 (Vorplanung): 5.000 €


Ergänzend zum Sachverhalt erfolgen durch die Ausschussmitglieder folgende Anfragen und Anregungen.

Hinsichtlich der Wasserproben wird erklärt, dass diese bereits beauftragt wurden und zeitnah entnommen werden sollen.

Bei der weiteren Planung der Sporthalle sollte eine Anpassung des Schließsystems überlegt werden. Außerhalb der offiziellen Sportzeiten ist es vereinzelt zu Diebstählen gekommen. Da nicht mehr genau nachvollzogen werden kann, wer alles einen Schlüssel für die Sporthalle hat, sollte hier eine grundsätzliche Neuordnung in die Planung einbezogen werden. Hierzu erklärt der Bürgermeister, dass dies berücksichtigt wird. Unter den Anwesenden ergibt sich eine kurze Erörterung zu unterschiedlichen Schließsystemen.

Der Ausschussvorsitzende berichtet, dass über diesen Punkt bereits ausführlich im Finanzausschuss beraten wurde. Von dort ist eine entsprechende Beschlussempfehlung an die Gemeindevertretung ergangen. Eine erneute Beratung im Bau-, Wege- und Umweltausschuss ist daher nicht notwendig. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch. Auf eine Beschlussfassung wird verzichtet.


Beschluss:

Es wird beschlossen, Planungsaufträge je an einen Architekten und einen Planer für Haustechnik zu erteilen. Der Auftrag beschränkt sich zunächst auf die Erbringung der Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) und 2 (Vorplanung). Das Ergebnis dieser Planungen wird in Form eines Konzeptvorschlags nebst Kostenschätzungen in einer Bauausschusssitzung im Frühjahr 2014 vorgetragen. Die erforderlichen Mittel in Höhe von geschätzten 12.500 € werden im Vermögenshaushalt 2014 bereitgestellt.


ab hier anwesend: Herr Matthias Remitz

zu TOP 8. Sanierung / Erweiterung der Toilettenanlage im gemeindlichen Kindergarten
Beschlussvorlage - 45/2013

Mit der Herrichtung der ehemaligen Schulräume zu Kindergartenräumen wurde die WC-Situation bereits kritisch von der Heimaufsicht des Kreises betrachtet. Da die Zahl der Kinder, die die Einrichtung besuchen, wesentlichen Einfluss darauf hat, ob die vorhandenen WCs ausreichen würden, hat man seinerzeit erklärt, die Einrichtung quasi auf Probe zu genehmigen und zu betreiben.

Heute besuchen annähernd 50 Kinder die Einrichtung. Daher erweisen sich die vorhandenen WCs und vor allen Dingen auch die Handwaschgelegenheiten als sehr knapp. Um sich ein Bild von der heutigen Situation zu machen, wird die Heimaufsicht noch einen Ortstermin vereinbaren. Dabei wird von der Heimaufsicht wahrscheinlich auch eine weitere Forderung nach einem adäquaten Mitarbeiter-WC angesprochen werden.
Da Raumreserven in diesem Teil des Gesamtgebäudes quasi erschöpft sind, muss wahrscheinlich über einen Anbau im Innenhof unter Einbeziehung der vorhandenen WCs nachgedacht werden. Dazu müssen auch die vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen auf Lage und Zustand geprüft werden.

Um für eine weitergehende Beratung in einer der kommenden Bauausschusssitzungen eine Grundlage zu erhalten, muss ein Architekt eine Vorplanung erstellen.


Unter Berücksichtigung des im Sachverhalt angeregten Anbaus fragt Ausschussmitglied Mordhorst nach der Notwendigkeit. Grundsätzlich besteht in der Schule genügend Freiraum, so dass ein Anbau entbehrlich wäre. Hierzu erläutert Ausschussmitglied Schmidt, dass er sich die Situation vor Ort angesehen hat. Seiner Einschätzung nach wäre ein Anbau nicht zwingend notwendig.

Gemeindevertreter Dreves regt an, dass vor einer Entscheidungsfindung ein Ortstermin mit der zuständigen Fachaufsicht erfolgen sollte. Im Rahmen dieses Termins soll dann ganz genau geklärt werden, welcher Bedarf tatsächlich besteht. Hierzu erläutert der Bürgermeister, dass eine Terminabstimmung derzeit läuft und dieser noch vor der Sozialausschusssitzung stattfinden soll. Bei diesem Termin soll dann die Frage der Mittagsversorgung der Kinder und der WC´s geklärt werden.


Beschluss:

Es wird beschlossen, von einem Architekten eine Vorplanung erstellen zu lassen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, einen Architekten mit den Leistungsphasen 1 und 2 zu beauftragen. Das Ergebnis soll in der kommenden Bauausschusssitzung vorgetragen werden. Die erforderlichen Mittel für das Honorar werden zunächst aus dem Unterhaltungshaushalt bestritten.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Einrichtung "Tempo-30-Zone"

Durch den Ausschussvorsitzenden wird mitgeteilt, dass auch hier noch nicht ausreichend Informationen vorliegen und empfiehlt daher auch diesen Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung zu verschieben. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.

Beschluss:
Es wird beschlossen, diesen Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung zu vertagen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Antrag der Fraktion "SSW / Die Grünen" auf Erarbeitung eines Verkehrssicherungskonzeptes für die Dorfstraße
Beschlussvorlage - 43/2013

Antrag der Fraktion "SSW / Die Grünen" auf Erarbeitung eines Verkehrssicherungskonzeptes für die Dorfstraße

Der Antrag wird wie folgt begründet:
In Anbetracht der zunehmenden Nutzung durch überbreite landwirtschaftliche Maschinen und überregionalen landwirtschaftlichen Verkehr, durch Lkw und Sattelzüge, kommt es gehäuft zu einem Begegnungsverkehr dieser in Rieseby, insbesondere auf der Dorfstraße (Kreisstraße).
Ausweichmanöver solcher Begegnungen über den angrenzenden Geh- und Fahrradweg, welcher werktags zwischen 6:00 Uhr und 17:00 Uhr stark als Schul-, Arbeits- und Einkaufsweg stark genutzt, sind insbesondere in der Erntezeit an der Tagesordnung.

Mögliche Sicherungsmaßnahmen:
- Geschwindigkeitsüberwachung
- Fahrbahnmarkierungen
- Geschwindigkeitsreduzierung

Die Fraktion beantragt:
Ausarbeitung von möglichen Gefahrenpunkten und die Erarbeitung möglicher Sicherungsmaßnahmen / Entschärfung von Gefahrenpunkten, ggf. Prüfauftrag zur Verkehrssicherheit an die zuständige Behörde des Kreises.


Ausschussmitglied Remitz führt die Gründe für diesen Antrag noch einmal ausführlich aus. Denkbar wäre seiner Auffassung nach die Einrichtung einer Arbeitsgruppe, die sich mit der Lokalisierung der einzelnen Gefahrenpunkte beschäftigt und Argumente für eine Beseitigung zusammenträgt. Hieran schließt sich innerhalb des Ausschusses eine kurze Diskussion über die notwendige Vorgehensweise an und ob die Einrichtung einer Arbeitsgruppe notwendig ist.

Es sollte vermieden werden, dass eine Arbeitsgruppe ggf. Ziele definiert, die evtl. Begehrlichkeiten wecken könnten. Dass insgesamt ein Handlungsbedarf besteht, wird durch den Ausschuss bestätigt. Ein Ziel könnte dabei die Wiederherstellung der Straßenmarkierungen sein.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, einen Termin mit der Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde, der Polizei, dem Amt und dem gesamten Bauausschuss zu koordinieren. Zur Vorbereitung auf diesen Termin erfolgt durch die Mitglieder des Bauausschusses vorab eine Begehung des Straßenzuges um die Schwerpunkte zu lokalisieren.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Antrag der Fraktion "SSW / Die Grünen" auf Sicherung der gemeindlichen Infrastruktur in schneereichen Wintern
Beschlussvorlage - 42/2013

Die Fraktion "SSW / Die Grünen" beantragt die Beratung über die Sicherung der gemeindlichen Infrastruktur, insbesondere der Gemeindestraßen, in schneereichen Wintern (Schneeverwehungen).

Der Antrag bezieht sich auf ein Schreiben eines Bürgers aus dem Frühjahr 2013 an die Gemeindevertretung Rieseby. Ziel ist die Erläuterung der Notwendigkeit zum Handeln und die Erörterung möglicher Maßnahmen gegen Schneeverwehungen. Als Lösung könnte die Erstellung eines Schneekatasters für Gemeindestraßen und ggf. Ausweitung und Fortschreibung auf alle Straßen in der Gemeinde Rieseby (Kreis- und Landstraßen) in Betracht kommen.

Weiterhin wäre eine Prioritätenliste notwendig. Die Einleitung ausgewählter Sicherungsmaßnahmen in Bereichen höchster Priorität sollte in Zusammenarbeit mit den angrenzenden Grundstückseigentümern erfolgen.

Parallel zur Schneekatastererstellung sollte eine nähere Betrachtung der möglichen Maßnahmen in Bezug auf Umfang, Kosten und Zeitplan erfolgen.


Ergänzend zum Sachverhalt wird durch Ausschussmitglied Remitz ausführlich der Inhalt des Antrags näher begründet. Ziel sollte es sein, auf einem Teilabschnitt einen Schneefangzaun zu Testzwecken zu errichten und daraus Schlussfolgerungen für die Zukunft zu ziehen. 100 m Zaun kosten ca. 1.000,00 €.
Das angesprochene Schneekataster soll, basierend aus den Erfahrungen der letzten Jahre, darlegen, wo mit den meisten Verwehungen zu rechnen ist. Dort wäre dann zu überlegen, wie dem ggf. begegnet werden kann. Die Kosten für den Einsatz von Radladern könnte so ggf. verringert werden. Ein vollständiger Verzicht auf den Einsatz von Radladern zur Schneebeseitigung wird jedoch nicht erreichbar sein.

Innerhalb des Ausschusses findet der Antrag in wesentlichen Punkten seine Zustimmung. Bereits geführte Gespräche mit Landeigentümern haben ergeben, dass ein Eigentümer im Bereich Sönderbyhof keine Bedenken gegen die Errichtung eines Schneefangzaunes auf seinen Flächen erhebt. Hier könnte ein entsprechender Test erfolgen.

Nach kurzer Beratung im Ausschuss wird empfohlen, dass die Verwaltung bis zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung Kostenangebote für 500 m Schneefangzaun einholen möge. Die Aufstellung des Zaunes sollte dann wetterabhängig kurzfristig nach Ermessen der Gemeindearbeiter erfolgen.

Durch den Protokollführer wird abschließend empfohlen, sich mit dem Ordnungsamtsleiter des Amtes in Verbindung zu setzen, da dort bereits umfassende Kenntnisse zum Thema Schneefangzaun bestehen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, testweise im Winterhalbjahr 2013/1014 auf den landwirtschaftlichen Flächen im Bereich Sönderbyhof einen Schneefangzaun aufzustellen. Die Aufstellung des Zaunes erfolgt durch die Gemeindearbeiter. Über die Aufstellung soll eine schriftliche Vereinbarung mit dem Grundstückseigentümer geschlossen werden. Die Anschaffung eines Zaunes soll erst erfolgen, wenn eine solche Vereinbarung unterschrieben vorliegt.

Eine Aufstellung eines Schneekatasters soll vorerst nicht erfolgen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Norbert Jordan  Heino Stüve 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender