N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Rieseby vom 24.06.2014.

Sitzungsort:  im Riesby Krog, Dorfstraße 35, 24354 Rieseby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  23.35 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Heino Stüve
Ausschussmitglied Roland Axmann
Ausschussmitglied Peter Märten
Ausschussmitglied Bernd-Uto Püschel
Ausschussmitglied Matthias Remitz
Ausschussmitglied Hartmut Schmidt
stellv. Ausschussvorsitzender (w. B.) Bernd Mordhorst

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Jens Kolls
Gemeindevertreter/in Frank Dreves
Gemeindevertreter Roger Indinger
Gemeindevertreter/in Hans-Josef Verhasselt
Protokollführer/in Norbert Jordan
Gast Herrn B. Dörris
Gast Detlef Hammerich
Gast Christian Hess
Gast Hans-Jörg Markau
Gast Herrn Markus Rostan
Gast Herr Thomas Struckmeier
50 Gäste
EZ, KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner
6. Antrag der Wählergemeinschaft Rieseby auf Herabsetzung der Maximalhöhe der geplanten Windkraftanlagen
  Beschlussvorlage - 32/2014
7. Antrag der Wählergemeinschaft Rieseby auf Verschiebung der öffentlichen Auslegung
  Beschlussvorlage - 34/2014
8. 9. Änderung des Flächennutzungsplanes Rieseby für den Bereich "Windpark Rieseby", östlich des Gutes Saxtorf
8.1 a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzbverbänden und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 21/2014

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Die Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Ausschussmitglied Axmann beantragt, den Tagesordnungspunkt 11 vorzuziehen und als Tagesordnungspunkt 5 zu behandeln. Dies wird damit begründet, dass das zur Beratung anstehende Thema Windkraft von besonderer Bedeutung ist und die Fragen der EinwohnerInnen vorab gehört werden sollen. Weiterhin wurde die Einwohnerfragestunde in der Vergangenheit immer zu Beginn der Tagesordnung durchgeführt. Dies sieht im Übrigen auch die Geschäftsordnung so vor.
Durch den Unterzeichner wird ausgeführt, dass der Vorschlag zur geänderten Beratungsreihenfolge von der Verwaltung unterbreitet wurde. Viele Fragen der Bürger wären ggf. aufgrund der vorgestellten Sachinhalte und Beiträge der Gutachter bereits beantwortet, so dass am Ende die Fragen hätten gestellt werden können, die noch unbeantwortet geblieben sind.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Ausschussmitglied Axmann beantragt den Tagesordnungspunkt 10 als neuen Tagesordnungspunkt 6 zu beraten. Begründet wird dies damit, dass der Antrag auf Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vor Auslegung der Bauleitpläne erfolgen muss. Die derzeitige Beratungsfolge sieht eine Beratung erst nach möglichen Beschlüssen zur Entwurfs- und Auslegungsfassung vor. Dies würde dem Antrag an sich widersprechen.


Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :3
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird abgelehnt.


Ausschussmitglied Axmann beantragt die ursprünglichen Tagesordnungspunkte 7 bis 9 sowie den Tagesordnungspunkt 12 von der Tagesordnung abzusetzen. Begründet wird dies mit der geringen Zeit für die Einarbeitung der sehr umfangreichen Sitzungsunterlagen. Es würde nicht ausreichen, sich auf die inhaltlichen Angaben des Planungsbüros zu verlassen, vielmehr besteht der Bedarf, die Einzelheiten mit Fachleuten zu besprechen. Es wird ein vernünftiger Zeitrahmen benötigt.

Dieser Antrag wird durch Ausschussmitglied Schmidt unterstützt, der ebenfalls mehr Zeit für die Einarbeitung in die Unterlagen fordert.


Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :3
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Durch Ausschussmitglied Axmann wird das Protokoll in verschiedenen Passagen beanstandet und stellt seine Änderungswünsche einzeln zur Abstimmung.

In der Sitzungsniederschrift des Bau-, Wege- und Umweltausschusses vom 21.05.2014 wurde unter TOP 4 wie folgt protokolliert:
"Hieran anschließend wird sich dann am 03.07.2014 die Gemeindevertretung mit diesem Thema beschäftigen. Die Auslegung der gesamten Planunterlagen ist derzeit für die Zeit ab dem 01.08.2014 forciert. Die Auslegung soll anstatt der üblichen Monatsfrist auf sechs Wochen ausgedehnt werden."

Es wird beantragt, diesen Satz zu streichen, da dieser Inhalt seiner Auffassung nach nicht vorgetragen wurde.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :3

Die Angelegenheit wird angenommen.


Ausschussmitglied Axmann beantragt überdies die Änderung der Sitzungsniederschrift zum Tagesordnungspunkt 6.1.
"Als Anlage: Kartenmaterial mit Darstellung der bisherigen Tempo-30-Zonen sowie...."

Da dem Protokoll keine Anlagen beigefügt sind, wird beantragt, diesen Satz zu streichen.


Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :4

Die Angelegenheit wird angenommen.


Ausschussmitglied Axmann beantragt weiterhin die redaktionelle Korrektur zu TOP 7.

Die Bezeichnung heißt richtig „Rieseby 2025“ und nicht „Rieseby 2015“.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.


Abschließend bittet Herr Axmann um Korrektur der Sitzungsniederschrift zu TOP 9. Dort wird darauf hingewiesen, dass jedes Ausschussmitglied und jede/r Gemeindevertreter/in sich somit einen Eindruck von den zur Beratung anstehenden Punkten verschaffen kann. Dies wäre nicht korrekt, da die Gemeindevertreter nicht zu diesem Termin eingeladen wurden.

Herr Axmann wird darüber informiert, dass auf der Einladung, die auch jede/r Gemeindevertreter/in bekommen hat, auf diesen Termin hingewiesen wurde. Daraufhin zieht Herr Axmann seinen Antrag zurück.


zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden

Es liegen keine Informationen vor, über die der Ausschussvorsitzende berichten möchte.


zu TOP 5. Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner

Vor Eintritt in die Einwohnerfragestunde wird der Ausschussvorsitzende durch Gemeindevertreter Dreves gebeten, die Inhalte der zu beratenden Tagesordnungspunkte kurz zusammenfassend vorzustellen. Der Ausschussvorsitzende schildert zusammenfassend die bisherigen Beratungen zum Thema Windkraft. Durch den Protokollführer werden die wesentlichen Inhalte der Tagesordnung kurz umrissen und vorgestellt.

Gemeindevertreter Dreves verweist auf einen Hinweis der Verwaltung in den Beschlussvorlagen. Danach wäre zu prüfen, ob evtl. Befangenheiten vorherrschen. Dies wird zum Anlass genommen damalige und auch potentiell gegenwärtige Befangenheiten zu erörtern. Durch den Protokollführer wird ausführlich auf § 22 Gemeindeordnung eingegangen. Dem Protokollführer liegen aktuell keine Erkenntnisse vor, die eine Befangenheit Einzelner auslösen könnte. Eine Befangenheit muss grundsätzlich von der potentiell befangenen Person selbst erklärt werden.
Sofern in der Vergangenheit eine Befangenheit vorgelegen haben sollte, gelten die Vorschriften des § 22 (5) Gemeindeordnung.

Es erfolgt eine Nachfrage, warum vor der heutigen Beratung keine Einwohnerversammlung zum Thema "Bürgerbeteiligung" stattgefunden hat. Durch Herrn Rostan, Fa. Ökotec, wird geschildert, dass die Rahmenbedingungen für eine verlässliche Aussage noch nicht ausreichend konkret sind. Diese Feststellung und der zeitliche Rahmen hat Bürgermeister Kolls nach Rücksprache mit den Beteiligten dazu veranlasst, hiervon vorerst Abstand zu nehmen. Die Zusage, dass eine solche Einwohnerversammlung noch folgt, besteht selbstverständlich weiterhin.
Ergänzend zum Sachverhalt wird durch den Protokollführer erläutert, dass die Gemeinde keinen direkten Einfluss auf die wirtschaftliche Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an einem Windpark hat, auch nicht durch Beschluss.

Aus dem Plenum erfolgt eine Anfrage, ob es sein kann, dass nach dem Beschluss über die Bauleitpläne eine Beteiligung der Bürger nicht mehr möglich ist. Hierzu kann festgehalten werden, dass die Bürgerbeteiligung nicht von der Bauleitplanung abhängig ist. Derzeit liegen Absichtsbeurkundungen der Vorhabenträger vor, dass eine Bürgerbeteiligung erfolgt.

Ein Einwohner bittet um Auskunft darüber, wer der Gemeinde vorschreibt, Windkraftanlagen von bis zu 200 m Höhe zu bauen. Durch den Ausschussvorsitzenden wird ausgeführt, dass es bei der Suche von Windeignungsflächen landespolitisches Ziel gewesen ist, Flächen für mindestens drei Windkraftanlagen mit mind. 150 m Höhe zu finden. Die Gemeinde Rieseby hat sich in den damaligen Beschlüssen für eine Meldung der zur Diskussion stehenden Eignungsfläche entschieden.

Es wird gefragt, ob Verträge bestehen, nach denen nur 200 m hohe Anlagen gebaut werden dürfen. Hierzu wird ausgeführt, dass die Gemeinde keine Verträge geschlossen hat. Herr Lamping, Vorhabenträger für das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 17.1, weist auf bestehende Verträge zwischen dem Grundeigentümer und ihm hin. Danach ist die Errichtung der Enercon E-126 vorgesehen. Diese Windkraftanlage gibt es ausschließlich mit einer Gesamthöhe von ca. 200 m.

Gemeindevertreter Dreves führt aus, dass es bisher keinen politischen Beschluss der Gemeinde Rieseby gibt, der konkret die Windkraftanlagen mit einer Höhe von bis zu 200 m vorsieht. Lediglich im Sachverhalt der durch die Verwaltung vorgelegten Beschlussvorlagen wird auf Anlagenhöhen bis 200 m verwiesen. Auch hier wird auf die bisherigen Kriterien zur Flächenfindung und die bisherigen Beratungen verwiesen. Überdies wurden die Windkraftanlagen vom Typ Enercon E-126 in einem bestehenden Windpark in Augenschein genommen.

In einer Frage wird auf das Ziel einer einheitlichen Entwicklung der Windkraftanlagen im Raum Schwansen hingewiesen. In Loose würden lediglich 150 m hohe Windkraftanlagen geplant. Wenn in Rieseby 200 m geplant wird, wo ist da das einheitliche Erscheinungsbild. Zu dieser Frage ist auszuführen, dass jeder Windpark in sich homogen entwickelt werden soll. Darüber hinaus wird im Rahmen von städtebaulichen Verträgen darauf geachtet, dass die Befeuerung der Windkraftanlagen identisch ist (sofern aufgrund der Höhe möglich) und die Synchronisation der Befeuerung geregelt wird.

Weiterhin besteht eine Anfrage zu einem möglichen Repowering im Bereich Loose, Charlottenhof. Durch den Ausschussvorsitzenden wird kurz ausgeführt, dass es in Loose eine Anfrage für ein Repowering gegeben hat. Es liegen derzeit keine weiteren Erkenntnisse hierzu vor. Grundsätzlich ist aber anzuführen, dass gemäß Vorgaben des Landesentwicklungsplanes ein Repowering außerhalb von Eignungsgebieten möglich ist.

Ein Einwohner bittet um Erläuterung zu den Vor- und Nachteilen der verschiedenen Höhen bei Windkraftanlagen, losgelöst vom wirtschaftlichen Faktor. Neben konstanten Windverhältnissen, die zu einem ruhigeren Laufverhalten der Windkraftanlage führt, ist das niedrigere Kollisionsrisiko von Vögeln und Fledermäusen bei großen Windkraftanlagen anzuführen.

Werden an die durch Schall und Schatten beeinträchtigten Grundeigentümer Ausgleichszahlungen geleistet? Hierzu wird ausgeführt, dass dies gesetzlich nicht vorgesehen ist. Es bleibt den betroffenen Grundeigentümern unbenommen, hierüber mit den Vorhabenträgern Gespräche zu führen.

Ist es richtig, dass der Abstand zwischen Windkraftanlage und Wohnhaus das 10-fache der Anlagenhöhe betragen muss? Durch den Protokollführer wird auf die aktuell geltenden Abstände gemäß Erlass verwiesen. Danach beträgt der Mindestabstand das 3-fache der Anlagenhöhe, im Außenbereich aber mind. 400 m.

Ein Einwohner bittet um Informationen darüber, wer die Umweltverträglichkeitsprüfung durchführt. Wird diese unparteiisch erstellt? Auf diese Anfrage wird durch Ausschussmitglied Remitz hingewiesen, dass das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung eine entsprechende Prüfung erst ab 20 Windkraftanlagen fordert. Im Bauleitplanverfahren werden verschiedene Gutachten und der Umweltbericht erarbeitet, die im Genehmigungsverfahren durch die Genehmigungsbehörde geprüft werden. Das Büro IPP, das für die Gemeinde Rieseby die Bauleitplanung betreibt, sowie die Gutachter arbeiten alle unvoreingenommen und unparteiisch.

Durch den Bürgermeister der Gemeinde Loose wird nachgefragt, ob es denkbar wäre, die Standorte der Windkraftanlagen etwas in Richtung Norden zu verschieben? So bliebe für künftige Planungen im Bereich Charlottenhof ein wenig mehr Spielraum. Durch den Protokollführer erfolgt der Hinweis, dass dies nur bei Veränderung der Anlagenhöhe und/oder Verringerung der Anlagenanzahl denkbar wäre.

Besteht eine mögliche Schadensersatzpflicht der Gemeinde gegenüber der Vorhabenträger bei abweichender Beschlussfassung (Reduzierung der Anlagenhöhe und ggf. Anlagenzahl)? Durch den Protokollführer wird geschildert, dass ein gewisses Vertrauensverhältnis zwischen der Gemeinde und den Vorhabenträgern besteht. Wenn die Gemeinde abweichende Höhen oder eine abweichende Anzahl von Windkraftanlagen planen würde, wäre es denkbar, dass der/die Vorhabenträger mögliche Ansprüche prüfen könnte/n. Zwischenzeitlich sind eine Vielzahl von Gutachten und Standsicherheitsnachweise erstellt worden. Eine abschließende Prüfung unterliegt jedoch den Juristen.

Welcher Art von Lärm wird durch welche Maßnahme und zu welchen Zeiten erfolgen? Hierzu wird im Einvernehmen mit dem fragenden Einwohner erörtert, dass die Antwort im Rahmen der Beratung zum Tagesordnungspunkt 10.2 erfolgen wird.

Nach Abschluss der Einwohnerfragestunde wird durch Ausschussmitglied Axmann eine 15-minutige Sitzungsunterbrechung beantragt. Dieser wird von 21:47 Uhr bis 22:02 Uhr zugestimmt.


zu TOP 6. Antrag der Wählergemeinschaft Rieseby auf Herabsetzung der Maximalhöhe der geplanten Windkraftanlagen
Beschlussvorlage - 32/2014

Mit Schreiben vom 12.06.2014 beantragt die WGR die Herabsetzung der Maximalhöhe der 6 geplanten Windräder von 200m auf maximal 100m. Die maximale Anzahl von 6 Windrädern soll bleiben.

Begründung:
Als Hauptargument für die Errichtung eines Windparks in Saxtorf wurden uns durch damalige Entscheidungsträger, u.a. durch den Riesebyer Bgm. Jens Kolls, das Unglück in Fukushima und der gewünschte Atomausstieg genannt. Wir verweisen zunächst darauf, dass zum Zeitpunkt des Planungsbeginns von Fukushima keine Rede sein konnte, da das Unglück erst wesentlich später geschah. Der Atomausstieg aber funktioniert definitiv auch mit erheblich niedrigeren Windrädern. Nirgends in Schleswig-Holstein gibt es Windkraftanlagen in der von den Vorhabenträgern angedachten Höhe.

Der Profit für Landeigentümer und Vorhabenträger aus Windanlagen in der Höhe von 200m kann aber nicht das einzige Entscheidungskriterium sein. Denn die Gemeinde Rieseby mit ihren hier lebenden Menschen, die intakte Natur mit ihren zahlreichen schützenswerten Tierarten in der Region, sowie das Landschaftsbild Schwansens erleiden gravierende Nachteile durch die Errichtung von derartig großen Windrädern. Hinzu kommen die vielen Bedenken aus unseren Nachbargemeinden. Gern spricht man beispielsweise bezüglich LTO-Finanzierung oder Schadenspotenzialanalyse von Solidarität, während im Fall Windpark Saxtorf die Solidarität offensichtlich ihre Grenzen hat. Es wird sogar von "Einzelschicksalen" gesprochen, auf die man keine Rücksicht nehmen könne. Hier werden Entscheidungen getroffen, die jahrzehntelange Auswirkungen haben, für uns und die nachfolgenden Generationen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, wie durch die WGR beantragt, die Herabsetzung der Maximalhöhe der 6 geplanten Windräder von 200m auf maximal 100m. Die maximale Anzahl von 6 Windrädern soll bleiben.


Ja-Stimmen :2
Nein-Stimmen :5
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 7. Antrag der Wählergemeinschaft Rieseby auf Verschiebung der öffentlichen Auslegung
Beschlussvorlage - 34/2014

Mit Schreiben vom 12.06.2014 beantragt die WGR, mit der öffentlichen Auslegung der aktuellen Pläne zum geplanten Windpark in Saxtorf abzuwarten, bis ein Ergebnis der Studie bekannt geworden ist, die das Bundesumweltamt bezüglich möglicher Auswirkungen auf die Gesundheit der in der Nähe von Windkraftanlagen lebenden Menschen in Bezug auf tieffrequenten Schall in Auftrag gegeben hat.

Begründung:
Unseres Erachtens wäre es grob fahrlässig, wenn das Ergebnis der Studie, welches Ende 2014 erwartet wird, nicht abgewartet wird, da es für die Gemeinde keine Auswirkungen hat. Vielmehr stellt sich die Frage, welche rechtlichen Folgen es für Vorhabenträger und Gemeinde hat, wenn sich die Vermutungen einer negativen gesundheitlichen Auswirkung für Menschen durch tieffrequenten Schall bestätigen sollten und der Gemeinde bekannt war, dass durch das Bundesumweltamt eine Studie in Auftrag gegeben worden ist, die in Kürze zu ihrem Abschluss kommt.


Durch den Ausschussvorsitzenden erfolgt der Hinweis, dass zwischenzeitlich die Machbarkeitsstudie zu Wirkungen von Infraschall veröffentlicht wurde. Diese umfasst 135 Seiten und kann im Internet eingesehen werden. Ausschussmitglied Mordhorst weist darauf hin, dass die Ergebnisse erst kurzfristig vorliegen und man sich hiermit erst inhaltlich auseinander setzen müsste. Hierzu erläutert der Ausschussvorsitzende, dass im Rahmen des weiteren Verfahrens noch ausreichend Möglichkeit besteht, evtl. Anregungen und Bedenken vorzutragen.

Zum Thema Infraschall wird an dieser Stelle durch den Gutachter der Fa. Akustik Busch, Herrn Dörries, ausführlich Stellung genommen. Dabei wird hervorgehoben, dass das Thema Infraschall im Genehmigungsverfahren mit abgeprüft wird. Insgesamt kann aber festgehalten werden, dass es in Windparks bisher zu keinen positiven Infraschallfeststellungen gekommen ist. Überdies wurden an einer Windkraftanlage von Repower (5 MW) umfangreiche Untersuchungen durchgeführt. Im Ergebnis wurde kein Nachweis gefunden, der in der Wahrnehmung erkennbar ist.
Auf einzelne Fragen wird durch Herrn Dörries inhaltlich näher eingegangen.

Gemeindevertreter Dreves fragt nach, ob ausgeschlossen werden kann, dass tieffrequenter Schall zu gesundheitlichen Auswirkungen führt. Hierzu äußert Herr Dörries, dass er dies nicht ausschließen kann. Es besteht die latente Möglichkeit, dass die Wahrscheinlichkeit des Infraschalls mit zunehmender Anlagenhöhe steigt.

Nach ausführlicher Beratung wird durch Ausschussmitglied Märten um Abstimmung zu diesem Punkt gebeten.

Vorab bittet Ausschussmitglied Axmann eine weitere Frage stellen zu dürfen. Welche Nabenhöhe wurde für die Begutachtung angenommen und verändert sich die Schalleistung mit steigender Höhe? Herr Dörries führt kurz aus, dass die tatsächlich geplante Nabenhöhe als Basis herangezogen wurde. Die Topographie und die Bodendämpfung wurden ebenfalls beachtet. Der Schall verändert sich bei einer Veränderung der Höhenentwicklung um ca. 0,2 db(A). Dies ist kaum wahrnehmbar.

Nach abschließender Beratung beantragt Ausschussmitglied Schmidt den Abstimmungstext in leicht abgeänderter Form zur Abstimmung zu bringen.


Beschluss:

Es wird beschlossen mit der öffentlichen Auslegung der aktuellen Pläne zum geplanten Windpark in Saxtorf abzuwarten, bis die Gemeindevertretung Zeit hatte, sich ausführlich mit der Machbarkeitsstudie zu beschäftigen.


Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :3
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 8. 9. Änderung des Flächennutzungsplanes Rieseby für den Bereich "Windpark Rieseby", östlich des Gutes Saxtorf

zu TOP 8.1 a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzbverbänden und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 21/2014

Der Vorentwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Windpark Rieseby" wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, der Landesplanung sowie den Naturschutzverbänden am 30.01.2014 mit der Bitte um Stellungnahme zugesandt. Die Stellungnahmen liegen zwischenzeitlich vor und stehen zur Beratung und Abwägung.

Die frühzeitige Öffentlichkeits-/ Bürgerbeteiligung fand am 03.12.2013 in der Gaststätte "Riesby Krog" in Rieseby statt. Weiterhin hat es noch eine Einwohnerversammlung am 18.12.2013 gegeben, zu der die WKA-Beteiligung Thema war.


Einleitend wird durch Herrn Struckmeier, IPP, ausgeführt, dass die vorgebrachten Anregungen zu den einzelnen Bauleitplänen in vielen Punkten identisch sind und daher eine gemeinsame Vorstellung der wesentlichen Inhalte vorgesehen ist. Hiergegen erhebt Gemeindevertreter Dreves Widerspruch und erläutert, dass dies nach der Tagesordnung nicht vorgesehen ist. Dies hätte einleitend im Rahmen der Änderung der Tagesordnung beantragt und beschlossen werden müssen. Der Ausschussvorsitzende nimmt diesen Hinweis an und bittet um Vorstellung der eingegangenen Stellungnahmen zum Flächennutzungsplan gemäß Abwägungstabelle.

Um 22:15 beantragt Ausschussmitglied Axmann die Vertagung der Ausschusssitzung, da gemäß § 12 (5) der Geschäftsordnung die maximale Sitzungsdauer überschritten ist.

Beschluss:
5 Ja-Stimmen
1 Nein-Stimme
1 Enthaltung

Gemäß Geschäftsordnung ist jedoch der begonnene Tagesordnungspunkt zu Ende zu beraten. Der TOP 8.1 soll daher abschließend behandelt werden.

Durch Herrn Struckmeier werden die Inhalte der eingegangenen Stellungnahmen ausführlich vorgestellt, auf einzelne Anfragen wird näher eingegangen. Einige Anmerkungen Träger öffentlicher Belange beruhen auf damalig geplante Standorte. Die seitdem durchgeführte Feinsteuerung zeigt jedoch auf, dass einige Konflikte beseitigt werden konnten und Abstände zu schutzwürdigen Belangen vergrößert werden konnten.

Durch Gemeindevertreter Dreves wird nachgefragt, wer das Planungsbüro IPP beauftragt hat. Dieses war in der Vergangenheit bereits für den Kreis RD-ECK tätig und hatte dort die Weißflächenkartierung vorgenommen. Hierzu wird durch den Protokollführer ausführlich Stellung genommen. Die Gemeinde hat das Planungsbüro offiziell per Beschluss mit der Umsetzung der Bauleitplanung beauftragt. Alle am Verfahren Beteiligten Planer und Gutachter sind unabhängig und unparteiisch.
Hieran schließt sich eine kontroverse Diskussion an. Gemeindevertreter Indinger und Dreves greifen sich dabei lautstark verbal an. Durch den Ausschussvorsitzenden erfolgt um 22:49 Uhr für beide Gemeindevertreter der 1. Ordnungsruf. Hieran anschließend werden die Abwägungsvorschläge weiter vorgestellt.

Zur Stellungnahme des NABU und der vorgeschlagenen Abwägung erfolgt durch Gemeindevertreter Dreves eine umfassende Stellungnahme. Durch den Ausschussvorsitzenden wird aufgrund der vorangeschrittenen Zeit und der fehlenden Fragestellung um 23:30 ein 2. Ordnungsruf erteilt. Dieser wird von Herrn Dreves nicht anerkannt. Er behält sich vor, seine Stellungnahme abschließend vorzutragen.

Um 23:33 Uhr verlässt Ausschussmitglied Mordhorst die Sitzung.

Unter Berücksichtigung der vorangeschrittenen Zeit beantragt der Ausschussvorsitzende um 23:35 Uhr den Abbruch der Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt. Die Abwägung der Stellungnahme des NABU (amtl. Nr. 38 der Abwägungstabelle) erfolgt nicht abschließend.


Beschluss:

Es wird beantragt, die Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses um 23:35 Uhr bei TOP 8.1 (Abwägung zu amtl. Nr. 38 der Abwägungstabelle) abzubrechen.


Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :3

Die Angelegenheit wird angenommen.


Norbert Jordan  Heino Stüve 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender