N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Rieseby vom 08.07.2015.

Sitzungsort:  im Riesby Krog, Dorfstraße 35, 24354 Rieseby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.45 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Heino Stüve
Ausschussmitglied Roland Axmann
Ausschussmitglied Peter Märten
Ausschussmitglied Bernd-Uto Püschel
Ausschussmitglied Matthias Remitz
stellv. Ausschussvorsitzender (w. B.) Bernd Mordhorst

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Hartmut Schmidt (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Jens Kolls
Gemeindevertreter Frank Dreves
Gemeindevertreterin Doris Rothe-Pöhls
Gemeindevertreter Hans-Josef Verhasselt
Protokollführer Norbert Jordan
8 Gäste
KN, EZ

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner
5. Bericht des Ausschussvorsitzenden
6. 10. Änderung des Flächennutzungsplanes Rieseby für den Bereich "Ortsteil Norby"
6.1 Erörterung zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange; Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 10/2015
6.2 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 11/2015
7. Bebauungsplan Nr. 18 für den Bereich "Norby, östlich der Straße Goospool"
7.1 Erörterung zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange; Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 12/2015
7.2 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 13/2015
8. Verkehrsangelegenheiten: Geschwindigkeitsreduzierung im Bereich Basdorf
  Beschlussvorlage - 15/2015
8.1 Antrag der WGR-Fraktion zur Prüfung eines Fußgängerübergangs im Bereich L 27 gegenüber "Am Thiergarten"
  Beschlussvorlage - 21/2015
9. Erneuerung des Bahnüberganges Petriholz
  Beschlussvorlage - 16/2015

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Durch den Ausschussvorsitzenden wird berichtet, dass die WGR-Fraktion einen Antrag zur Beratung eingereicht hat. Inhaltlich geht es um den Fußgängerübergang im Bereich der L 27 gegenüber "Am Thiergarten". Dieser Punkt passt zum Beratungsinhalt des Tagesordnungspunktes Nr. 8. Es wird daher vorgeschlagen, diesen als neuen Tagesordnungspunkt 8.1 aufzunehmen. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner

Gemeindevertreter Dreves führt aus, dass das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) für den Windpark Rieseby nun doch eine Umweltverträglichkeitsprüfung fordert. Dies wurde bereits im vergangenen Jahr durch die WGR gefordert. Worin ist der Wandel begründet?
Hierzu wird durch den Protokollführer mitgeteilt, dass der neue Leiter der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde die Zuständigkeit in Windkraftangelegenheiten übernommen hat. Durch die Untere Naturschutzbehörde erfolgte nunmehr die Forderung nach einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Verwaltung wurde nicht am Scopingtermin beteiligt. Die näheren Gründe sind der Verwaltung nicht bekannt.

Ausschussmitglied Axmann spricht die durch den Starkregen stark verschmutzten Straßen im Gemeindegebiet an. In mehreren Bereichen ist viel Sand auf die Straßen gespült worden. Es entsteht die Frage, wer für die Beseitigung des Sandes und Reinigung der Straßen zuständig ist.
Hierzu wird auf die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde verwiesen. Im nächsten Schleiblättchen soll ein allgemeiner Hinweis an die Grundstückseigentümer erfolgen, dass diese für die Straßenreinigung zuständig sind.

Weiterhin bittet Ausschussmitglied Axmann um Mitteilung, wer überprüft, dass das auf den privaten Grundstücken anfallende Niederschlagswasser nicht in den öffentlichen Verkehrsraum fließt. Durch Errichtung einer ACO-Rinne müsste diesem entgegengewirkt werden. Insbesondere im Neubaugebiet wäre aufgefallen, dass nicht alle Grundstücke über eine geregelte Niederschlagswasserbeseitigung verfügen.
Durch den Protokollführer wird ausgeführt, dass Grundstückszufahrten nicht überwacht werden. Dies ist aktuell für den gesamten Grundstücksbestand nicht leistbar. Es erfolgt im Schwerpunkt die Überprüfung der ordnungsgemäßen Herstellung der Grundstücksanschlusskanäle. Sofern Grundstücke bekannt sind, wird gebeten, diese dem Amt mitzuteilen.

Gemeindevertreter Verhasselt fragt nach dem aktuellen Stand zum Kindergarten. Nach seiner Kenntnis sollte ein Gespräch zur Betrachtung der anfallenden Kosten erfolgen.
Bürgermeister Kolls nimmt kurz zu den erfolgten Ausschreibungen der einzelnen Gewerke Stellung. Bis auf zwei Gewerke wurde nur je ein Angebot eingereicht. Aktuell muss man zufrieden sein, dass überhaupt für jedes Gewerk ein Angebot vorliegt. Der Markt ist derzeit ausgebucht. Aufgrund dieser Ergebnisse wurde davon abgesehen, die Fraktionsvorsitzenden zu weiteren Gesprächen hinzuzuziehen. Die Aufträge wurden erteilt.

Ausschussmitglied Märten weist auf Absätze im Gehweg im Bereich Holmbrook und Feuerwehrgerätehaus hin. Wurzeln haben den Weg beschädigt.
Durch den Ausschussvorsitzenden wird eine Prüfung dieser Angelegenheit zugesagt. Notwendige Maßnahmen werden dann veranlasst.


zu TOP 5. Bericht des Ausschussvorsitzenden

Durch den Ausschussvorsitzenden wird sein Dank an die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr und allen am Sonntag im Einsatz befindlichen Personen ausgesprochen. Das Gewitter mit dem verbundenen Starkregen hat alle gefordert. Dank des schnellen Einsatzes konnten alle notwendigen Maßnahmen veranlasst werden.

Ein Bürger im Bereich Buchholz hat den Ausschussvorsitzenden darauf aufmerksam gemacht, dass die Sichtverhältnisse zum Verlassen seines Grundstücks stark beeinträchtigt sind. Nach Inaugenscheinnahme wurde sich darauf verständigt, dass die Gemeinde einen Schildermast zur Verfügung stellt. Dieser wird auf dem Privatgrundstück aufgestellt. Der Anlieger wird dann auf eigenen Kosten einen Verkehrsspiegel anschaffen und unterhalten.

Abschließend erfolgt die Mitteilung, dass alle Vorhabenträger des Windparks Rieseby ihre Bauanträge beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume eingereicht haben. Sobald neue Informationen hierzu vorliegen, werden diese bekanntgegeben.


zu TOP 6. 10. Änderung des Flächennutzungsplanes Rieseby für den Bereich "Ortsteil Norby"

zu TOP 6.1 Erörterung zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange; Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 10/2015

Mit Schreiben der Amtsverwaltung vom 03.02.2015 wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung im Rahmen der Festlegung des erforderlichen Umfangs- und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung durchgeführt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand am 26.02.2015 in der Christian-Kock-Stube, Dorfstraße 13, 24354 Rieseby statt.


Die Inhalte der Stellungnahmen werden durch Frau Zanon, Planungsbüro Springer, näher vorgestellt. Auf Fragen wird näher eingegangen.


Beschluss:

Die während der frühzeitigen Beteiligung abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft:
s. Vorlage des Planungsbüros - wird Bestandteil des Originalprotokolls.

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Matthias Remitz

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6.2 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussvorlage - 11/2015

Siehe Beschlussvorlage 10/2015.


Frau Zanon, Planungsbüro Springer, führt aus, dass es zwei mögliche Planungsvarianten gibt. Die ursprüngliche Fassung (Variante 1) stellt für den gesamten Bereich des Grundstücks, für das der Bebauungsplan Nr. 18 aufgestellt werden soll, ein allgemeines Wohngebiet dar. In der Variante 2 ist der Bereich des geplanten Ateliers als Sondergebiet dargestellt.

Die Unterschiede der verschiedenen Darstellungen werden durch Frau Zanon ausführlich dargelegt. Bei einem Sondergebiet bestünde die nachhaltige Sicherheit, dass außer einem Atelier keine andere Nutzung zulässig ist. Eine Nutzungsänderung zu anderen Zwecken wäre nur schwer möglich. Sofern dem Bauherrn eine größere Flexibilität eingeräumt werden soll, wäre das allgemeine Wohngebiet darzustellen. Die Nutzung würde rechtlich abschließend durch den Bebauungsplan geregelt werden.

Je nachdem wie sich in Zukunft eine Nutzung darstellen sollte, könnte die Gemeinde durch eine Anpassung der Bauleitplanung die städtebaulichen Ziele anpassen.

Auf einzelne Nachfragen wird näher eingegangen. Hieran anschließend wird dem Vorhabenträger das Wort erteilt. Dieser führt aus, dass er sich bewusst für den Standort Norby ausgesprochen hat. Ziel ist der nachhaltige Ausbau des Standorts für die geplante Nutzung. Zu starke Restriktionen würden die Investitionen fraglich machen.


Beschluss:

  1. Der Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rieseby für das Gebiet "Ortsteil Norby" und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung "Variante 1" gebilligt.
  2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen/ zu beteiligen.

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Matthias Remitz

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Da sich die Mehrheit für Variante 1 ausgesprochen hat, entfällt eine Beschlussfassung zu Variante 2.


zu TOP 7. Bebauungsplan Nr. 18 für den Bereich "Norby, östlich der Straße Goospool"

zu TOP 7.1 Erörterung zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange; Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 12/2015

Die Gemeindevertretung hat am 02.04.2014 die nötigen Planungen für den Bebauungsplan Nr. 18 für den Bereich "Norby, östlich der Straße Goospool" beschlossen. Die Landesplanungsbehörde hat mit Schreiben vom 23.02.2015 eine positive Stellungnahme abgegeben.
Mit Schreiben der Amtsverwaltung vom 03.02.2015 wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung im Rahmen der Festlegung des erforderlichen Umfangs- und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung durchgeführt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand am 26.02.2015 in der Christian-Kock-Stube, Dorfstraße 13, 24354 Rieseby statt.


Beschluss:

Die während der frühzeitigen Beteiligung abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft:
s. Vorlage des Planungsbüros - wird Bestandteil des Originalprotokolls.

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Matthias Remitz

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7.2 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussvorlage - 13/2015

Siehe Beschlussvorlage 12/2015.


Bereits zum Flächennutzungsplan wurde über verschiedene Varianten beraten. Diese Varianten stehen nun auch beim Bebauungsplan zur Beratung an. Grundsätzlich ist anzumerken, dass sich der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickeln soll. Dies hätte zur Folge, dass auch hier die Ursprungsplanung (Variante 1) mit einem allgemeinen Wohngebiet zum Tragen kommt.

Innerhalb des Ausschusses erfolgt eine kurze Grundsatzberatung zu möglichen Folgen der unterschiedlichen Planungen.

Ausschussmitglied Axmann bittet um Informationen zu den notwendigen Stellplätzen. Durch den Protokollführer wird erläutert, dass der Bauherr diese auf Basis des Stellplatzerlasses im Rahmen des Bauantrages auf dem eigenen Grundstück nachzuweisen hat.


Beschluss:

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 für das Gebiet "Norby, östlich der Straße Goospool" und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung "Variante 4" gebilligt.
  2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen/ zu beteiligen.

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Matthias Remitz

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Verkehrsangelegenheiten: Geschwindigkeitsreduzierung im Bereich Basdorf
Beschlussvorlage - 15/2015

Der Gemeinde Rieseby liegt ein Antrag vor, in welchem um die Reduzierung der Geschwindigkeit auf der L 27 im Bereich Basdorf auf 60 km / h gebeten wird. Im Weiteren - auch zur Begründung - wird auf den Antrag verwiesen.

Hinweis: Zuständig für die Anordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung ist die Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde.


Ergänzend zum Sachverhalt wird durch den Ausschussvorsitzenden mitgeteilt, dass der Tagesordnungspunkt 8 zusammen mit dem Tagesordnungspunkt 8.1 beraten wird.

Durch den Ausschussvorsitzenden werden die im Gemeindegebiet verschiedenen verkehrsrechtlichen Probleme vorgestellt. Alle ihm bekannten Punkte wurden dem Ordnungsamt des Amtes Schlei-Ostsee mitgeteilt. Ziel ist es, zeitnah in einem Termin mit der Unteren Verkehrsbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde die wesentlichen Punkte vorab anzusehen. Im Spätsommer wird dann eine offizielle Verkehrsschau stattfinden.

Die hier zur Beratung stehenden Anträge sollten der Unteren Verkehrsbehörde zur Prüfung vorgelegt werden. Das Ergebnis wäre dann den politischen Gremien zur Abstimmung zu geben. In diesem Zusammenhang erfolgt der Hinweis, dass Splittersiedlungen wie Basdorf auch in anderen Bereichen der Gemeinde vorhanden sind. Auch dort müsste eine Prüfung über eine mögliche Geschwindigkeitsreduzierung erfolgen.

Ausschussmitglied Mordhorst führt aus, dass im Rahmen des Projekts "Rieseby 2025" auch die Barrierefreiheit thematisiert wurde. Die Verkehrsschau sollte auch hierauf achten und den Bereich bei EDEKA / Greensweg näher untersuchen.

Nach kurzer Erörterung wird festgehalten, dass alle bekannten Probleme zeitnah dem Ausschussvorsitzenden gemeldet werden sollen, damit diese an das Ordnungsamt für die Verkehrsschau gemeldet werden können.


Beschluss:

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8.1 Antrag der WGR-Fraktion zur Prüfung eines Fußgängerübergangs im Bereich L 27 gegenüber "Am Thiergarten"
Beschlussvorlage - 21/2015

Mit Datum vom 01.07.2015 hat die WGR-Fraktion folgenden Antrag zur Beratung gestellt:

Betr.: Fußgängerübergang in Rieseby, Eckernförder Landstraße 27 am Bahnhof gegenüber "Am Thiergarten"

Es soll durch eine Ortsbegehung geprüft werden, ob
  1. eine Fußgängerampel (Bedarfsampel)
  2. ein Zebrastreifen
  3. eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h

eingerichtet werden kann.

Bemerkung: Am 03.03.2015 sprach GV Roland Axmann mit Herrn Brück von der Straßenverkehrsbehörde des Kreises. Herr Brück sagte, dass die oben aufgeführten Punkte evtl. möglich seien, jedoch geprüft werden müssten.


Zur inhaltlichen Beratung und Beschlussfassung wird auf Tagesordnungspunkt 8 verwiesen.


Beschluss:

zu TOP 9. Erneuerung des Bahnüberganges Petriholz
Beschlussvorlage - 16/2015

Im November 2008 wurde der Gemeinde erstmals mitgeteilt, dass die DB Netz AG Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit (Nachrüstung von Bahnübergangsbelegtmeldern - BÜBM und fehlenden Blinklichtern) an dem Bahnübergang BÜ Petriholz plant. Nach Einsicht der übermittelten Planunterlagen stimmte die Gemeinde Ende 2009 der geplanten Maßnahme zu und begrüßte die zusätzlichen Bahnübergangsbelegtmelder als Verbesserung der Sicherheitseinrichtung. Danach ruhte das gesamte Vorhaben.

Im Juli 2012 wurde das Verfahren durch eine Ortsbesichtigung mit Vertretern der DB Netz AG, des TÜV Rheinland, des Amtes Schlei-Ostsee und dem Bürgermeister wieder aufgenommen. Daraus resultierend sollten im gleichen Jahr die Vorentwurfsplanung erstellt und die TÖB´s beteiligt werden. Das Plangenehmigungsverfahren der DB Netz AG wurde angestrebt. Bei der Klärung der Eigentumsverhältnisse des Wegeflurstückes wurde festgestellt, dass sich dieses nicht im Besitz der Gemeinde befindet, sondern dass es sich um nicht ermittelbare Eigentümer handelt. Dies wurde dem TÜV Rheinland übermittelt.

Da diesen Bahnübergang weniger als 100 Kfz pro Tag queren und die Gemeinde Rieseby weder als Eigentümer ermittelt werden konnte, noch ein Einbuchungsverfahren anhängig war, wurde im April 2013 seitens der Bahn die Aufhebung des Bahnüberganges Petriholz (eine sog. Auflassung) geplant. Diesem Vorhaben wurde nach Rücksprache mit dem Bürgermeister vom Amt Schlei-Ostsee mit folgendem Inhalt vehement widersprochen:
"Derzeit sind keine rechtlichen Gründe dargelegt, die eine mögliche Sperrung begründen. Dieser Bahnübergang dient der Erschließung eines Wohngebäudes sowie einer Vielzahl angrenzender landwirtschaftlicher Flächen. Der Bahnübergang besteht seit nunmehr fast einem Jahrhundert unter unveränderten Umständen. Eine Sperrung würde dazu führen, dass Grundstücke nicht mehr erreicht werden können. Außer den Anliegern des einen Wohnhauses erfolgt eine Nutzung des Bahnübergangs ausschließlich durch landwirtschaftlichen Verkehr. Die Verkehrsstärke ist, wie bereits Herrn Christian Laue vom TÜV Rheinland Grebner Ruchay Consulting GmbH im Verfahren mitgeteilt wurde, mit deutlich unter 100 Fahrzeugen pro Tag zu beziffern.

Im Streckenverlauf der Bahntrasse bestehen überdies viele weitere Bahnübergänge für den landwirtschaftlichen Verkehr. In der Gemeinde Rieseby befinden sich hiervon mind. drei. Diese verfügen teilw. über gar keine Warn- und Hinweiseinrichtungen. Was unterscheidet den Bahnübergang "Petriholz" von diesen Übergängen?

Da die für bauliche Anlagen notwendige öffentlich rechtliche Erschließung auch auf andere Art und Weise, z. B. durch Baulasterklärung, erreicht werden kann, sieht die Gemeinde derzeit kein zwingendes Erfordernis an der Durchführung eines entsprechenden Einbuchungsverfahrens."

Im Antwortschreiben vom März 2014 teilte die DB Netz AG mit, dass es sich bei Bahnübergängen um Anlagen handelt, bei denen beide Kreuzungspartner, Straßen- und Schienenbaulastträger gleichermaßen zuständig sind. Wenn es sich wie hier um eine nicht öffentlich gewidmete Straße handelt, ist der Eigentümer eine Privatperson/Interessengesellschaft. Es gibt demnach keinen Kreuzungspartner und damit auch keine rechtlichen Gründe, den Bahnübergang Petriholz nicht zu beseitigen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Weg bereits nachweislich die Eigenschaft einer öffentlichen Straße besitzt (Nummerierung des Flurstücks, Unterhaltung der Straße).

Im September 2014 erhielt nun die Gemeinde die mit der DB Netz AG abgestimmte Vorentwurfsplanung vom TÜV Rheinland. Hier wurden zwei Varianten für die Erneuerung des Bahnüberganges Petriholz dargelegt:

Variante A:
  • Anlage mit 4 Lichtzeichen
  • 1 zusätzliches Lichtzeichen
  • 4 Andreaskreuze
  • Fahrbahnbreite 3,50 m
  • Gegenverkehrsregelung mit einer Ausweichstelle von 2,50 m Breite/Länge 20,00 m
  • Grunderwerb
  • Baukosten (Ohne Planungs- und Verwaltungskosten und ohne Oberbau) netto 365.000 €

Variante B:
  • Anlage mit 4 Lichtzeichen
  • 1 zusätzliches Lichtzeichen
  • 4 Andreaskreuze
  • Sicherungsanlage mit Halbschranken
  • Fahrbahnbreite 5,50 m
  • erhöhter Grunderwerb
  • Baukosten (Ohne Planungs- und Verwaltungskosten und ohne Oberbau) netto 415.000 €

Der TÜV Rheinland bittet jetzt um eine Stellungnahme, ob für eine Variante ohne Halbschranke Bedenken oder Einwände bestehen. Wenn keine Bedenken bestehen, würde im Anschluss die Entwurfsplanung erstellt, in der dann auch Angaben zum Termin der Umsetzung der Maßnahme (ursprünglich 2016) sowie eine Aufschlüsselung der Kosten getätigt werden. Diese Entwurfsplanung wird der Gemeinde mit der Bitte um Zustimmung zugesandt. Erst dann kann die DB Netz AG den Antrag auf Planungsrecht beim Eisenbahnbundesamt einreichen. Gleichzeitig ist ein Antrag auf Fördergelder nach dem Eisenbahnentflechtungsgesetz beim Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein bis zum 01.10. des Jahres vor Beginn der Umsetzung der Maßnahme zu stellen. Der Kostenanteil der Gemeinde kann hier mit bis zu 75% aus GVFG-Mitteln (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) gefördert werden.


Durch den Protokollführer wird der Sachverhalt und der bisherige Werdegang ausführlich erläutert.

Ausschussmitglied Remitz bittet um eine kurze Stellungnahme, wie die Situation bei den weiteren im Gemeindegebiet befindlichen Bahnübergängen aussieht.
Aktuell besteht eine Kostenbeteiligung der Gemeinde nur für die Bahnübergänge, bei denen die Gemeinde Rieseby Straßenbaulastträger ist. Somit reduziert sich die Zuständigkeit der Gemeinde.

Gemeindevertreter Dreves stellt den Kostenanteil der Gemeinde ins Verhältnis zu einem möglichen Fortfall des Bahnübergangs. Denkbar wäre, dass die betroffenen Eigentümer sich über Wegerechte eine Zufahrt zu ihren Grundstücken sichern.
Hierzu wird ausgeführt, dass in der Vergangenheit schon ausführlich über den Fortbestand dieses Bahnübergangs beraten wurde. Im Ergebnis, so der Protokollführer, war festzustellen, dass die Gemeinde ein Interesse am Fortbestand dargelegt hat. Der Weg diene nicht nur der Erschließung der angrenzenden Grundstücke, sondern auch der touristischen Naherholung.

Losgelöst von evtl. Kosten sollte vorrangig über die Notwendigkeit eines halbbeschrankten Bahnübergangs beraten werden.

Innerhalb des Ausschusses wird angeführt, dass die Landwirte und der Eigentümer des einen verkehrlich erschlossenen Grundstücks auch ein Interesse am Fortbestand des Bahnübergangs haben / haben sollten. Ggf. kann in Gesprächen mit den Betroffenen eine Kostenbeteiligung verhandelt werden.


Beschluss:

Die Gemeinde hat keine Bedenken oder Einwände gegen die Variante mit Halbschranken für die Erneuerung des Bahnüberganges Petriholz. Nach Bekanntgabe der Kosten durch den TÜV Rheinland wird die Gemeinde in Kenntnis gesetzt, sodass das Antragsverfahren für die GVFG-Mittel in die Wege geleitet werden kann.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.


Abschließend berichtet der Bürgermeister über ein geplantes Projekt der Bahn (Nah-SH). Diese möchte an ausgewählten Bahnhöfen neue Fahrradunterstände schaffen. In diesem Zusammenhang wird die Gemeinde um Stellungnahme gebeten, ob ein Bedarf an abschließbaren Fahrradboxen besteht. Diese könnten Interessierten entsprechend zur Miete angeboten werden. Die Kosten für die Planung würden vollständig vom Vorhabenträger getragen werden.
Nach kurzer Erörterung besteht unter den Anwesenden eine verhalten positive Resonanz.



Norbert Jordan  Heino Stüve 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender