N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Rieseby vom 02.12.2015.

Sitzungsort:  im Riesby Krog, Dorfstraße 35, 24354 Rieseby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.40 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Heino Stüve
Ausschussmitglied Roland Axmann
Ausschussmitglied Peter Märten
Ausschussmitglied Bernd-Uto Püschel
Ausschussmitglied Matthias Remitz
Ausschussmitglied Hartmut Schmidt
stellv. Ausschussvorsitzender (w. B.) Bernd Mordhorst

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Jens Kolls
Gemeindevertreter Frank Dreves
Gemeindevertreter Roger Indinger
Gemeindevertreter Jürgen Kühl
Gemeindevertreterin Doris Rothe-Pöhls
Protokollführer Norbert Jordan
Gast Frank Springer
Jugendbeirat (+öffentl. Anlagen) Mona Sengpiehl
4 Gäste
EZ

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner
5. Bericht des Ausschussvorsitzenden
6. Anfragen von Gemeindevertretern und Gemeindevertreterinnen
7. 10. Änderung des Flächennutzungsplanes Rieseby für das Gebiet "Ortsteil Norby"
7.1 Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 36/2015
7.2 Abschließender Beschluss sowie Billigung der Begründung
  Beschlussvorlage - 39/2015
8. Bebauungsplan Nr. 18 für das Gebiet "Norby, östlich der Straße Goospool"
8.1 Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 37/2015
8.2 Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung
  Beschlussvorlage - 38/2015
9. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 19 für den Bereich "Dingstock" im Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
  Beschlussvorlage - 55/2015
10. Sporthalle Rieseby, Ergebnis der Beratungen der Fraktionen zur weiteren Vorgehensweise
  Beschlussvorlage - 47/2015
11. Einbuchungsverfahren für eine Wegefläche in der Gemeinde Rieseby
  Beschlussvorlage - 43/2015
12. Widmungsverfahren für zwei Straßen in Rieseby
  Beschlussvorlage - 49/2015

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Ausschussmitglied Axmann bittet die Tagesordnung um den Punkt "Anfragen von Gemeindevertretern und Gemeindevertreterinnen" zu ergänzen. Dieser soll nach dem Tagesordnungspunkt 5 eingefügt werden. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch. Weitere Anträge liegen nicht vor. 

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt. 

zu TOP 4. Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner
Durch einen Einwohner erfolgt der Hinweis, dass es immer wieder vorkommt, dass die gelben Säcke nicht mitgenommen werden. Teilweise werden die Säcke auch von Tieren zerstört. Der Müll liegt dann an den zentralen Sammelstellen (bei größeren Wohngebäuden) oder der Müll verstreut sich. Wie kann diesem Problem aus Sicht der Gemeinde begegnet werden? Wer ist zuständig für die Beseitigung des Mülls?
Zu diesem Thema ist anzumerken, dass hierfür die AWR vorrangig Ansprechpartner ist. Ggf. tritt eine Besserung ein, wenn die gelbe Tonne eingeführt wird. Im Ausschuss erfolgt ein kurzer Austausch zu diesem Problem, ohne ein konkrete Lösung.

Ein Einwohner weist darauf hin, dass bei den Glascontainern eine Mülltonne stand. Diese ist nicht mehr vorhanden. Bisher konnten dort Hundekotbeutel entsorgt werden. Dies ist jetzt nicht mehr möglich.
Hierzu wird erklärt, dass in diesem Fall die Entsorgung über die private Mülltonne oder eine andere öffentliche Mülltonne zu erfolgen hat.

Weiterhin wird von einem Einwohner über ein Problem mit Hundehaltern berichtet. Die Hunde laufen stets über das Privatgrundstück.
In dieser Angelegenheit muss darauf verwiesen werden, dass sich der jeweilige Eigentümer ggf. durch eine Einfriedigung davor schützen muss. Die Gemeinde kann nur bei öffentlichen Grundstücken handeln. 

zu TOP 5. Bericht des Ausschussvorsitzenden
Durch den Ausschussvorsitzenden wird über folgende Punkte berichtet:
  • Im Rahmen der Sitzung der Bau-, Wege- und Umweltausschusssitzung am 08.07.2015 wurde über einen Antrag der WGR zur Prüfung eines Fußgängerübergangs im Bereich L 27 gegenüber "Am Thiergarten" beraten. Zwischenzeitlich wurde durch den LBV-SH eine Verkehrszählung vorgenommen. In der Zeit von 7.00 bis 8.00 Uhr konnten 30 Fußgängerquerungen und ca. 346 Fahrzeuge gezählt werden. Dies ist für die Einrichtung einer Querungshilfe zu gering. Es werden mindestens 50 Querungen und über 500 Fahrzeuge pro Stunde benötigt. Der Antrag wurde daher durch die Verkehrsaufsicht abgelehnt.
  • Weitere verkehrsrechtliche Angelgenheiten, die im Rahmen einer kleinen Verkehrsschau erörtert wurden, sind noch zur Entscheidung beim Kreis RD-ECK anhängig. Diese werden nach und nach entschieden. Über die Ergebnisse wird dann entsprechend informiert.
  • Durch den Ausschussvorsitzenden erfolgte eine Anfrage zur Bewirtschaftung der Ausgleichsfläche "Schäferkoppel". Nach Rücksprache mit der Verwaltung konnte festgestellt werden, dass der Pachtvertrag mit dem Nutzer ausgelaufen ist. Es müsste ein neuer Pachtvertrag abgeschlossen werden. Dieser muss beinhalten, dass nur eine extensive Nutzung der Fläche zulässig ist.
  • Der Winterdienst kommt wieder auf die Gemeinde zu. Gemäß Straßenreinigungssatzung ist die Gemeinde nur in begrenztem Umfang zuständig. Im Übrigen sind die Grundstückseigentümer gehalten, der Schnee- und Glatteisbeseitigung nachzukommen.
  • Für den Schneefangzaun der Gemeinde wurde mit dem Grundstückseigentümer ein neuer Vertrag für das Winterhalbjahr 2015/2016 abgeschlossen. Der Aufbau konnte leider aufgrund der Witterung noch nicht erfolgen. 

zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertretern und Gemeindevertreterinnen
Ausschussmitglied Axmann spricht die offenen Antworten zu den Anträgen der WGR an. Zu einem Teil wurde bereits im Bericht des Ausschussvorsitzenden Stellung genommen.
Zu den weiteren Punkten wird durch den Ausschussvorsitzenden noch einmal dargelegt, dass die Antworten seitens des Kreises RD-ECK noch offen sind. Sobald neue Erkenntnisse vorliegen, wird hierüber berichtet.

Ausschussmitglied Remitz bittet um einen kurzen Sachstand zur Sanierung der Warmwasseraufbereitungsanlage in der Sporthalle. Nach seiner Erinnerung sollte die Maßnahme unabhängig von der Sanierung der Sporthalle vorangetrieben werden; gerade auch im Hinblick auf die Prüfungen auf Legionellen.
Hierzu wird durch den Ausschussvorsitzenden erläutert, dass die Beratungen hierzu unter TOP 10 erfolgen sollen.

Ausschussmitglied Märten fragt nach, wer für die Ausstattung der Gemeindearbeiter mit Sicherheitskleidung zuständig ist. Es wird wiederkehrend festgestellt, dass keine Schutzkleidung getragen wird.
Hierzu wird erklärt, dass die Gemeinde die notwendige Schutzkleidung zur Verfügung stellt. Durch den Bürgermeister wird ergänzt, dass dieser regelmäßig auf die Nutzung der Arbeits- und Schutzkleidung hinweist.

Ausschussmitglied Mordhorst äußert seine Bedenken zur Entscheidung des Kreises RD-ECK über die Querungshilfe im Bereich L 27 / Am Thiergarten. Hier sollte weiter nachgehakt werden. Der Bürgerwille müsse Berücksichtigung finden. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass auch für die Dorfstraße eine Entschleunigung geplant war.
Hinsichtlich der Dorfstraße wird durch den Ausschussvorsitzenden auf Aussagen der Polizeidirektion NMS und dem LBV-SH hingewiesen. Danach kann nur eine Querung erfolgen. Entweder Lichtsignalanlage oder Zebrastreifen.

Gemeindevertreter Dreves bittet um eine Aussage, ob im Bereich des Parkplatzes vor dem Fahrradladen eine verkehrsrechtliche Anpassung erfolgen soll.
Hierzu erklärt der Ausschussvorsitzende, dass dies in der Zuständigkeit der Gemeinde liegt. Der erste Stellplatz sollte der Nutzung entzogen werden. Durch die Fraktionen könnte für die Prüfung der weiteren Umsetzung ein entsprechender Antrag gestellt werden.
Dies nimmt Ausschussmitglied Axmann zum Anlass, im Namen der WGR den Antrag auf Umnutzung / Aufhebung des Stellplatzes zu stellen. Der Ausschussvorsitzende erklärt, dass dieses Thema für die nächste Sitzung berücksichtigt wird. 

zu TOP 7. 10. Änderung des Flächennutzungsplanes Rieseby für das Gebiet "Ortsteil Norby"

zu TOP 7.1 Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 36/2015
Der Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rieseby und die Begründung haben in der Zeit vom 17.08.2015 bis zum 18.09.2015 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekannt gemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Landesplanung sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 27.07.2015 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Eine Verfahrensbeteiligung erfolgte erstmals am 03.02.2015. 

Beschluss:
Abwägungsbeschlüsse
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Ortsteil Norby" abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft:
(siehe Vorlage des Planungsbüros Springer – wird Bestandteil des Originalprotokolls.)

Weitere Anregungen wurden nicht vorgebracht. 
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Matthias Remitz

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7.2 Abschließender Beschluss sowie Billigung der Begründung
Beschlussvorlage - 39/2015
Siehe Beschlussvorlage 36/2015. 
Durch den Ausschussvorsitzenden erfolgt der Hinweis, dass die Karte und die Legende eine von der Begründung abweichende Darstellung der einfachen Kulturdenkmale aufweist. Die Begründung stellt die Inhalte richtig dar, die Karte ist anzupassen. 

Beschluss:
Abschließender Beschluss
Unter Berücksichtigung vorgenannter Einzelbeschlüsse wird die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rieseby abschließend beschlossen, die dazugehörige Begründung gebilligt.

Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes Rieseby für das Gebiet "Ortsteil Norby" zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Matthias Remitz

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Bebauungsplan Nr. 18 für das Gebiet "Norby, östlich der Straße Goospool"

zu TOP 8.1 Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 37/2015
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 der Gemeinde Rieseby und die Begründung haben in der Zeit vom 17.08.2015 bis zum 18.09.2015 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekannt gemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Landesplanung sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 27.07.2015 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Eine Verfahrensbeteiligung erfolgte erstmals am 03.02.2015. 

Beschluss:
Abwägungsbeschlüsse
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 18 für das Gebiet "Norby, östlich der Straße Goospool" abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft:
(siehe Vorlage des Planungsbüros Springer – wird Bestandteil des Originalprotokolls.)

Weitere Anregungen wurden nicht vorgebracht. 
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Matthias Remitz

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8.2 Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung
Beschlussvorlage - 38/2015
Siehe Beschlussvorlage 37/2015. 

Beschluss:
Der Bebauungsplan Nr. 18 für das Gebiet "Norby, östlich der Straße Goospool" bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 18 für das Gebiet "Norby, östlich der Straße Goospool" durch die Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen (§ 10 BauGB); dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. 
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Matthias Remitz

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 19 für den Bereich "Dingstock" im Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
Beschlussvorlage - 55/2015
Ein Vorhabenträger ist an die Gemeinde mit dem Wunsch der Überplanung eines Grundstückes im Dingstock herangetreten. Er beabsichtigt dort Häuser für Wohnbebauung zu schaffen.
Ergänzend zum Sachverhalt wird durch den Ausschussvorsitzenden auf einen auf dem Grundstück vorhandenen "Thingplatz" hingewiesen. Diese Stelle sollte bei der Bauleitplanung Berücksichtigung finden. Ziel ist der Erhalt dieses Platzes. Mit dem Vorhabenträger sind diesbezüglich entsprechende Verhandlungen zu führen. 

Beschluss:
  1. Für das Gebiet "Dingstock"* wird der Bebauungsplan Nr. 19 aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Ausweisung von Wohnbaufläche.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Büro Springer aus Busdorf beauftragt werden.
  4. Es ist ein Kostenerstattungsvertrag mit dem Vorhabenträger zu schließen.
  5. Auf die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) kann im Verfahren nach § 13 a BauGB abgesehen werden.
  6. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung wird nach § 13 a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen.

*s. ums. räuml. Geltungsbereichsabgrenzung (gehört zum Aufstellungsbeschluss) 

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Sporthalle Rieseby, Ergebnis der Beratungen der Fraktionen zur weiteren Vorgehensweise
Beschlussvorlage - 47/2015
Nachdem in der Bau-, Wege- und Umweltausschusssitzung am 27.11.2014 Einigkeit darüber herrschte, dass kein konkreter Beschluss gefasst werden solle, sondern das Thema zunächst zur Erörterung in die Fraktionen gegeben werde, soll nunmehr im Rahmen eines separaten TOPs das Ergebnis dieser Erörterungen beraten werden.

Aufgrund mangelnder finanzieller Rücklagenmittel sind die Möglichkeiten einer Sanierung sehr eingeschränkt. Gleichwohl gibt es Defizite, deren Abstellung keinen langfristigen Aufschub mehr erlauben. An dieser Stelle sei auf die zu diesem Thema in den Jahren 2013 und 2014 gelieferten Beschlussvorlagen und deren Beratungen verwiesen.

Da die Verwaltung keine Kenntnis über den Verlauf der Erörterungen der Fraktionen hat, kann der Beschlusstext nur eine absolut mutmaßende Formulierung sein. Ob eine Beschlussfassung in Hinblick auf die derzeitige Haushaltssituation überhaupt erfolgen soll, kann die Verwaltung nicht absehen. 
Durch den Ausschussvorsitzenden wird geschildert, dass die letzten Beratungen zu diesem Thema ein Jahr zurück liegen. Durch einen ortsansässigen Architekten wurde auf ein mögliches Defizit bei der Statik der Sporthalle hingewiesen. Unter Berücksichtigung dieses Sachverhalts wurde die Beschlussempfehlung entsprechend offen formuliert.
Leider sind alle Bemühungen zum Erlangen einer Statik aus den Bauakten gescheitert. Weder dem Amt noch dem Kreis RD-ECK liegen entsprechende Unterlagen vor. Ziel der Beratung soll es daher sein, wie mit dem Projekt "Sporthalle" weiter umgegangen werden soll.

Innerhalb des Ausschusses entsteht die Frage, woran festgemacht wurde, dass die Statik vermeintlich nicht ausreichen soll. Hierzu liegen aktuell keine erkennbaren Fakten vor.

Ausschussmitglied Schmidt erläutert, dass die Halle zum Zeitpunkt der Entstehung statisch geprüft wurde und entsprechende Abnahmen erfolgt sind. Es ist also nicht erkennbar, dass hier sofortiger Handlungsbedarf besteht. Ebenso wurde im Rahmen der Erstellung des Sanierungskonzeptes auf kein erkennbares Problem betreffend der Statik hingewiesen. Nur wenn Veränderungen an der Dachkonstruktion vorgenommen würden, wäre dies statisch zu prüfen.
Recherchen im Archiv des Amtes haben leider keine Bauakten von der Errichtung der Sporthalle zu Tage befördert. Auch hier sind somit leider keine Details mehr nachvollziehbar.

Denkbar wäre, dass vor der Erstellung einer Statik eine Sichtprüfung der Dachkonstruktion durch einen Sachverständigen erfolgt, der dann eine entsprechende Einschätzung und eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen vornimmt.

Durch Ausschussmitglied Remitz wird nachgefragt, ob es Abstimmungsgespräche mit den Nachbargemeinden über ein Konzept zu einer möglichen interkommunalen Nutzung gegeben hat. Es gab in der Vergangenheit Überlegungen einen Neubau zu planen, der auf Basis der interkommunalen Zusammenarbeit als Kunst-, Kultur- und Sporthalle dienen könnte. Durch Bürgermeister Kolls wird erklärt, dass es noch keine offiziellen Gespräche gegeben hat. Innerhalb des Ausschusses erfolgt hierzu eine kurze Beratung und eine unklare Einschätzung, wie der Bedarf in den Nachbargemeinden tatsächlich aussehen könnte.

Ausschussmitglied Schmidt schlägt vor, dass mit der Sanierung der Waschräume und der Überprüfung der Warmwasseraufbereitung begonnen werden sollte. Die nächsten Maßnahmen könnten dann ein bis zwei Jahre später in Angriff genommen werden.

Innerhalb des Ausschusses schließt sich eine umfangreiche Beratung zum Umfang der notwendigen Maßnahmen an. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, zur Klarstellung der Verkehrssicherungspflicht eine Sichtprüfung der Dachkonstruktion der Sporthalle durch den Sachverständigen vornehmen zu lassen, der das Sanierungskonzept für die Sporthalle erarbeitet hat. Sollten Zweifel an der Standsicherheit bestehen, ist ein Statiker hinzuzuziehen, der dann die abschließende Standsicherheit zu prüfen hat. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Sichtprüfung zu veranlassen und je nach Bedarf auch eine statische Prüfung zu beauftragen.

Weiterhin wird beschlossen, die bereits tätig gewesenen Planer damit zu beauftragen, folgende Vorplanungen durchzuführen:
Sanierung der Waschräume und der Warmwasseraufbereitung

Es soll sich um Vorplanungen i.S.d. HOAI 2013 handeln. Der damit verbundene Aufwand beträgt 7 % des Gesamtplanungsaufwandes zzgl. Nebenkosten, Umbauzuschlag und der Anrechnung mitzuverarbeitender Bausubstanz. Der Bürgermeister wird ermächtigt, Honorarverträge zu verhandeln und abzuschließen. Da klassischerweise vor Aufnahme von Planungen keine Kosten bekannt sind und daher auch kein Planungshonorar berechnet werden kann, kann zu diesem Zeitpunkt nur ein Aufwand geschätzt werden. Es werden Mittel in Höhe von 10.000,00 € im Vermögenshaushalt 2016 bereitgestellt.

Abschließend wird der Bürgermeister beauftragt, zeitnah Gespräche mit den Nachbargemeinden zu einer interkommunal genutzten Halle (Mehrzweckhalle) zu führen und im Frühjahr 2016 über die Ergebnisse zu berichten. 

Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Einbuchungsverfahren für eine Wegefläche in der Gemeinde Rieseby
Beschlussvorlage - 43/2015
Im November 2008 wurde der Gemeinde erstmals mitgeteilt, dass die DB Netz AG Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit (Nachrüstung von Bahnübergangsbelegtmeldern - BÜBM und fehlenden Blinklichtern) an dem Bahnübergang BÜ Petriholz plant. Bei Bahnübergängen dieser Art handelt es sich um Anlagen, bei denen beide Kreuzungspartner, Straßen- und Schienenbaulastträger gleichermaßen zuständig sind.

Bei der Klärung der Eigentumsverhältnisse des Wegeflurstückes 12/2, Flur 4, Gemarkung Stubbe (Straßenabschnitt Petriholz) im Rahmen der Vorentwurfsplanung wurde festgestellt, dass sich dieses nicht im Besitz der Gemeinde befindet, sondern dass es sich hier um nicht ermittelbare Eigentümer handelt. Einen Kreuzungspartner gibt es daher nicht. Die Zuständigkeit obliegt einzig der Bahn. Demnach liegen keine rechtlichen Gründe vor, den Bahnübergang nicht zu beseitigen (sog. Auflassung).

Um daher eine klare Rechtslage für das Wegeflurstück zu schaffen, muss darüber entschieden werden, ob das o.g. Flurstück über ein Einbuchungsverfahren beim Amtsgericht Eckernförde in das Eigentum der Gemeinde Rieseby übertragen werden soll. Die Kosten für ein solches Einbuchungsverfahren betragen ca. 450,00 €. Nach erfolgter Einbuchung in ein Grundbuch der Gemeinde Rieseby übernimmt diese das Eigentum und die vollständige Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht als zuständiger Straßenbaulastträger.

Im Oktober 2015 wurde der Gemeinde durch die DB Netz AG letztmalig die Möglichkeit gegeben, ihre Stellung zu der bisher nicht durchgeführten Widmung zu überdenken. Nur bei einem positiven Ergebnis könnte anschließend die Entwurfsplanung erstellt werden, in der dann auch Angaben zum Termin der Umsetzung der Maßnahme (frühestens 2017) sowie eine Aufschlüsselung der Kosten getätigt werden. Diese Entwurfsplanung wird der Gemeinde im Anschluss mit der Bitte um Zustimmung zugesandt. Erst dann kann die DB Netz AG den Antrag auf Planungsrecht beim Eisenbahnbundesamt einreichen. Gleichzeitig ist ein Antrag auf Fördergelder nach dem Eisenbahnentflechtungsgesetz beim Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein bis zum 01.10. des Jahres vor Beginn der Umsetzung der Maßnahme zu stellen. Der Kostenanteil der Gemeinde kann hier mit bis zu 75% aus GVFG-Mitteln (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) gefördert werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Weg bereits nachweislich die Eigenschaft einer öffentlichen Straße besitzt:
  • Erschließung eines Wohngebäudes und einer Vielzahl angrenzender landwirtschaftlicher Flächen
  • Unterhaltung der Straße erfolgt durch Gemeinde
  • Nutzung für die touristische Naherholung

Die Gemeinde hat ein hohes Interesse am Fortbestand des Bahnüberganges. Bestätigt wird dies durch die im Juli 2015 gefasste Stellungnahme, in der sich die Gemeinde sich für die Ausführung der Variante mit Halbschranken an diesem Standort ausgesprochen hat.

Sollte die erforderliche Einbuchung und die anschließende öffentliche Widmung des Wegeflurstückes nicht erfolgen, wird es zwangsläufig zu einer Schließung des Bahnüberganges kommen.   
Die Beratungen zu TOP 11 und 12 erfolgten zusammenhängend. Die Abstimmung erfolgte en bloc. 

Beschluss:
Die Gemeinde beschließt, dass die Einbuchung des Wegeflurstückes 12/2, Flur 4, Gemarkung Stubbe in den Grundbesitz der Gemeinde Rieseby erfolgen soll.   

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Widmungsverfahren für zwei Straßen in Rieseby
Beschlussvorlage - 49/2015
Für einen Großteil der Straßen im Gemeindegebiet liegen der Verwaltung keine Widmungsunterlagen vor. Um Rechtsicherheit zu schaffen, sollen diese Straßen nach und nach gewidmet werden. Aufgrund des Einbuchungsverfahrens des Wegeflurstücks 12/2, Flur 4, Gemarkung Stubbe, mit dem Bahnübergang Petriholz (s. Beschlussvorlage 43/2015) soll die Widmung der Straßen "Petriholz" und "Mürholm" erfolgen.

Die Klassifizierung der Straßen nach dem Straßen- und Wegegesetz ist unabhängig von der Klassifizierung nach dem Straßenausbaubeitragsrecht. 
Die Beratungen zu TOP 11 und 12 erfolgten zusammenhängend. Die Abstimmung erfolgte en bloc. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, die sich im Eigentum der Gemeinde Rieseby befindliche Straße "Mürholm" (Gemarkung Hörst, Flur 1, Flurstück 15 und Gemarkung Patermeß, Flur 1, Flurstücke 2 und 4/14) gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Sie ist gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 b StrWG als Gemeindeverbindungsstraße einzustufen. Die Fläche ist in der Übersichtskarte grün gekennzeichnet.

Vorbehaltlich des abgeschlossenen Einbuchungsverfahrens wird außerdem beschlossen, die Straße "Petriholz" (Gemarkung Stubbe, Flur 4, Flurstück 12/2) gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Sie ist gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 b StrWG als Gemeindeverbindungsstraße einzustufen. Die Fläche ist in der Übersichtskarte rot gekennzeichnet. 

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Norbert Jordan  Heino Stüve 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender