N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Rieseby vom 25.02.2016.

Sitzungsort:  im Feuerwehrgerätehaus, Dorfstraße 13, 24354 Rieseby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  21.45 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Heino Stüve
Ausschussmitglied Roland Axmann
Ausschussmitglied Peter Märten
Ausschussmitglied Bernd-Uto Püschel
Ausschussmitglied Matthias Remitz
Ausschussmitglied Hartmut Schmidt
stellv. Ausschussvorsitzender (w. B.) Bernd Mordhorst

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Jens Kolls
Gemeindevertreter Frank Dreves
Gemeindevertreter Jürgen Kühl
Gemeindevertreter Hans-Josef Verhasselt
Protokollführer Norbert Jordan
5 Gäste
EZ

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Anfragen von Ausschussmitgliedern und Gemeindevertretern
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner
6. Bericht des Ausschussvorsitzenden
7. Verschiedene Verfahren zu Geschwindigkeitsreduzierungen im Gemeindegebiet
7.1 Geschwindigkeitsreduzierung Straßenquerung Rieseby / Thiergarten auf 30 km/h
  Beschlussvorlage - 9/2016
7.2 Gebschwindigkeitsreduzierung Patermeß auf 70 km/h
  Beschlussvorlage - 7/2016
7.3 Geschwindigkeitsreduzierung Basdorf auf 70 km/h
  Beschlussvorlage - 6/2016
8. Vereinheitlichung der Geschwindigkeitsreduzierung von Rieseby bis Gammelby
  Beschlussvorlage - 5/2016
9. Verkehrsangelegenheiten: Einrichtung von Haltestellen auf der L283, Höhe Stubbe-Siedlung und in Gegenrichtung der Haltestelle am Segenredder.
  Beschlussvorlage - 59/2015
10. "Bike and Ride" in der Gemeinde Rieseby
  Beschlussvorlage - 3/2016
11. Antrag der Fraktion SSW/Grüne zur Beratung des Themas "Entwicklung des Ortsteil Norby"
  Beschlussvorlage - 4/2016
12. Beseitigung von Bäumen im Bereich Holmbrook
  Beschlussvorlage - 10/2016

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Durch die SPD-Fraktion wird beantragt, die Tagesordnung um den Punkt "Anfragen von Ausschussmitgliedern und Gemeindevertretern" zu erweitern. Dieser soll nach TOP 2 eingefügt werden.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Anfragen von Ausschussmitgliedern und Gemeindevertretern
Ausschussmitglied Märten bittet um eine kurze Mitteilung, wie sich der Sachverhalt zum Dach des Feuerwehrgerätehauses darstellt. Bürgermeister Kolls berichtet, dass der notwendige Auftrag bereits vergeben wurde.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Parkplatzsituation im Bereich des Angelsees (Norby) schwierig ist. Ausschussmitglied Remitz regt an, dieses Thema mit unter TOP 11 zu erörtern. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Ausschussmitglied Märten beantragt die Korrektur des Abstimmungsergebnisses zu TOP 10. Hier muss es richtig heißen:

Ja-Stimmen            : 6
Nein-Stimmen            : 1
Enthaltungen            : 0

Dem Änderungsantrag wird gefolgt. Einwände bestehen nicht.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner
Ein Einwohner weist auf seine Eingabe im Rahmen der letzten Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses hin. Es ging dabei um die Aufstellung eines Abfalleimers im Bereich Rapstedter Straße. Durch den Ausschussvorsitzenden wird eine kurzfristige Klärung in dieser Sache zugesagt. Er wird dann auf ihn zukommen und über das Ergebnis berichten.

Weiterhin wird auf einen in den Radweg hineinwachsenden Bewuchs hingewiesen. Nach kurzer Erörterung über die genaue Lage muss festgestellt werden, dass die Zuständigkeit hierfür beim Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr liegt. Dieser wird entsprechend um Rückschnitt gebeten.

Im Bereich Stubbe (Obsthof) wird auf fehlende Fahrbahnmarkierungen hingewiesen. Auch hier ist eine Zuständigkeit der Gemeinde nicht gegeben. Durch den Ausschussvorsitzenden wird zugesagt, sich mit dem Betreiber des Obsthofes in Verbindung zu setzen.

Abschließend erfolgt der Hinweis, dass auf dem Sportplatz seit längerer Zeit Ast- und Strauchwerk gelagert wurde. Es wird befürchtet, dass vor dem Verbrennen keine Untersuchung auf schutzsuchende Tiere erfolgt ist. Hierzu wird erläutert, dass das Buschwerk vor dem Verbrennen umgesetzt wurde. Eine Gefährdung von Tieren wird somit ausgeschlossen. 

zu TOP 6. Bericht des Ausschussvorsitzenden
Durch den Ausschussvorsitzenden wird darauf hingewiesen, dass der Angel-See (Norby) einen neuen Pächter hat. Die im Bereich des Angelsees vorgenommenen Eingriffe in den Naturhaushalt wurden vor Ort durch die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde in Augenschein genommen. Von dort werden die durchgeführten Maßnahmen geprüft und ggf. Weiteres veranlasst.
Nach vorliegenden Kenntnissen soll der neue Pächter Vergrämungsmaßnahmen für Vögel durchführen. Auch dies ist genehmigungspflichtig.

Abschließend erfolgt der Hinweis, dass im Bereich Petriholz in den nächsten Wochen mit umfangreichen Baumfällarbeiten im Rahmen der Forstbewirtschaftung zu rechnen ist.

zu TOP 7. Verschiedene Verfahren zu Geschwindigkeitsreduzierungen im Gemeindegebiet

zu TOP 7.1 Geschwindigkeitsreduzierung Straßenquerung Rieseby / Thiergarten auf 30 km/h
Beschlussvorlage - 9/2016
Die Fußgängerampel (Bedarfsampel) sowie der beantragte Zebrastreifen wurden abgelehnt. Für die Reduzierung auf 30 km/h in diesem Bereich wurde bisher keine Entscheidung seitens der Verkehrsaufsicht getroffen.
Durch den Ausschussvorsitzenden und Ausschussmitglied Schmidt wird ergänzend zum Sachverhalt die bisherige Historie geschildert. Gemeindevertreter Kühl bittet in diesem Zusammenhang um eine kurze Aussage zu einer Unfallquote an diesem Verkehrspunkt. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass durch eine Verringerung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit der Fußgänger die Straße aufgrund eines falschen Sicherheitsgefühls zu leichtfertig queren kann.

Im Ausschuss ergibt sich eine kurze Beratung über die Notwendigkeit sowie die Vor- und Nachteile einer solchen Geschwindigkeitsreduzierung. Auch wenn keine Unfälle bekannt sind, muss es ja nicht erst zu einem solchen kommen.

Bei einer Reduzierung auf 30 km/h sollte die zulässige Höchstgeschwindigkeit vor dem Ortsschild, von Barkelsby kommend, auch weiter reduziert werden. Denkbar wäre z. B., dass ab "Eckernförder Landstraße 3" auf 50 km/h reduziert wird.
Der TOP 7.3 stellt die Geschwindigkeitsreduzierung im Bereich Basdorf zur Beratung. Hier könnte ggf. im Kontext eine gestaffelte Reduzierung von 70 km/h auf 50 km/h und schließlich auf 30 km/h erfolgen.

Beschluss:
Es wird beschlossen, bei der Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde zu beantragen, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit bereits vor dem Ortschild (von Barkelsby kommend) auf 50 km/h reduziert werden soll. Ab dem Ortschild soll dann für den Bereich "Am Thiergarten" eine Reduzierung auf 30 km/h erfolgen.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7.2 Gebschwindigkeitsreduzierung Patermeß auf 70 km/h
Beschlussvorlage - 7/2016
Geschwindigkeitsreduzierung 70 km/h wird zum wiederholten Mal beantragt. Die Durchsetzung derselben stellt sich schwierig dar. In Betrachtung einer Vereinheitlichung der Geschwindigkeitsreduzierung der vorgelagerten Ortsteile wird die Reduzierung erneut beantragt.
Durch den Ausschussvorsitzenden wird der Sachverhalt näher ausgeführt und erläutert.

Ausschussmitglied Mordhorst berichtet, dass eine Beantragung dieses Ziels in der Vergangenheit mehrfach gescheitert ist. In diesem Zusammenhang wird durch den Ausschussvorsitzenden geschildert, dass die Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde angeregt hat, hierüber noch einmal zu beraten. Dies nimmt der Ausschuss zum Anlass über die Notwendigkeit und den konkreten Bedarf einer erneuten Beantragung umfassend zu beraten.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h im Ortsteil Patermeß (L 27) bei der Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde zu beantragen. 

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7.3 Geschwindigkeitsreduzierung Basdorf auf 70 km/h
Beschlussvorlage - 6/2016
Aufgrund einiger sehr versteckt liegender Einfahrten auf dieser Strecke sollte eine Reduzierung auf 70 km/h beantragt werden. 
Ergänzend zum Sachverhalt berichtet der Ausschussvorsitzende, dass sich die Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde vor Ort einen Eindruck verschafft hat. Dabei wurde festgetstellt, dass die Sichtachsen von den Privatgrundstücken auf die Landesstraße nur begrenzt vorhanden sind. Es ist fraglich, ob eine weitere Reduzierung von 80 km/h auf 70 km/h zielführend wäre. Hierzu ergibt sich eine kurze Beratung im Ausschuss. Denkbar wäre z. B. die Geschwindigkeit von "Friesenhof" bis Ortschild Rieseby auf 60 km/h zu reduzieren. Ab dort könnte dann 30 km/h sein (siehe TOP 7.1).

Beschluss:
Es wird beschlossen, bei der Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde für den Bereich von Basdorf "Friesenhof" hin bis zum Ortschild Rieseby eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 60 km/h zu beantragen. Im Zusammenhang mit TOP 7.1 wäre dann ab dem Ortsschild eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h gewünscht. Sollte dies nicht genehmigungsfähig sein, soll der Antrag gemäß TOP 7.1 weiter verfolgt werden.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Vereinheitlichung der Geschwindigkeitsreduzierung von Rieseby bis Gammelby
Beschlussvorlage - 5/2016
Lt. Vermerk zur Verkehrsschau vom 13.07.2015 soll über eine Vereinheitlichung der Geschwindigkeitsreduzierung von Gammelby nach Rieseby nachgedacht werden.
Vorgeschlagen wird die Vereinheitlichung der Geschwindigkeitsreduzierung auf 60 km/h außerorts für alle Fahrzeuge sowie auf 30 km/h innerorts für alle Fahrzeuge. 
Durch den Ausschussvorsitzenden werden die bisherigen Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt geschildert. Bei der im Sachverhalt vorgestellten Regelung könnte auf die Ausweisung einer Zone-30 im Bereich Sönderbyer Weg verzichtet werden.

Durch den Protokollführer wird kurz das Ziel der einheitlichen Geschwindigkeitsregelung in den Gemeinden Rieseby und Gammelby hervorgehoben. In Gammelby wird am 10.03.2016 über den gleichlautenden Sachverhalt und Beschlusstext beraten.

Im Ausschuss ergibt sich eine kontroverse Diskussion über die bereits vorhandene und die geplante Geschwindigkeitsregelung.

Beschluss:
Es wird beschlossen, außerorts für alle Fahrzeuge 60 km/h und innerorts für alle Fahrzeuge 30 km/h bei der Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde zu beantragen. 

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Verkehrsangelegenheiten: Einrichtung von Haltestellen auf der L283, Höhe Stubbe-Siedlung und in Gegenrichtung der Haltestelle am Segenredder.
Beschlussvorlage - 59/2015
Am 12.01.2016 haben der Amtsdirektor und Herr Andresen einen Besprechungstermin beim Bauamtsleiter des Kreises wahrgenommen. Neben dem Bauamtsleiter, Herrn Dr. Kruse, war auch Herr Nevermann als zuständiger Sachbearbeiter für den ÖPNV sowie Vertreter des LBV-SH anwesend. Gegenstand der Besprechung war der barrierefreie Ausbau von Bushaltestellen im Kreisgebiet bis 2022. Der Barrierefreie Ausbau wird gefordert aufgrund einer UNO-Konvention und ist nicht diskutabel. Er verlangt den Einbau eines sogenannten Buskappsteins, bestimmter Einrichtungsgegenstände und taktiler Elemente für sehbehinderte Mitmenschen. Neben der Thematik der Barrierefreiheit muss bei der Bewertung des Begehrens zusätzlicher Haltepunkte auch berücksichtigt werden, dass die sichere Erreichbarkeit eines Haltepunktes, insbesondere an qualifizierten Straßen, gewährleistet ist.    
Zu diesem Tagesordnungspunkt berichtet Ausschussmitglied Mordhorst aus seinen beruflichen Erkenntnissen zu der zur Diskussion gestellten Bushaltestelle. Danach sind ihm keine Beförderungszahlen bekannt. Es kann sich somit nur um eine gering frequentierte Haltestelle handeln. Weiterhin ist seiner Kenntnis nach ein Wenden von Gelenkbussen auf dem "alten" Obsthof weiterhin möglich.

Durch den Protokollführer erfolgt der Hinweis, dass viele Gemeinden aktuell prüfen, ob Bushaltestellen aufgegeben werden können. Neue Bushaltestellen verursachen in der Regel mittel bis langfristig Folgekosten (Buswartehaus, Beleuchtung, etc.). Ebenso müsste dann geprüft werden, ob eine barrierefreie Bushaltestelle zum Tragen kommt und welche Kosten bei der Gemeinde verbleiben.

Durch Bürgermeister Kolls erfolgt der Hinweis, dass im Bereich "Stubbe-Siedlung" Kinder wohnhaft sind. Sofern die Bushaltestelle aufgegeben werden würde, müssten diese ca. 250 m bis zur nächstgelegenen Haltestelle laufen.
Wie ihm bekannt ist, wird der Kreis Rendsburg-Eckernförde bezüglich des Themas "Barrierefreiheit" noch einmal auf die Gemeinden zukommen. Es wäre denkbar, dass diese Haltestelle dann noch einmal thematisiert wird.

Beschluss:
Der Antrag wird zurückgestellt.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird zurückgestellt.

zu TOP 10. "Bike and Ride" in der Gemeinde Rieseby
Beschlussvorlage - 3/2016
Bike+Ride- und Park+Ride-Angebote sind wichtig für ein gut funktionierendes multimodales Verkehrssystem. Einem wachsenden Bedarf stehen an vielen Bahnhöfen in Schleswig-Holstein zu wenige oder unzureichende Angebote gegenüber. Fahrrad und E-Bike entwickeln sich zunehmend zum Allround-Verkehrsmittel, das für Freizeit-, Berufs- und Einkaufsverkehr zugleich genutzt wird. Häufig fehlt es aber an wettergeschützten und abschließbaren Abstellmöglichkeiten für das Fahrrad und E-Bike.

Die Gemeinde Rieseby überlegt am Ausbauprogramm "Bike+Ride-Anlagen an Bahnhöfen in Schleswig-Holstein" teilzunehmen. Der Vorlage liegen Entwurfsplanungen sowie eine Kostenschätzung bei. Sowohl die Entwurfsplanung als auch die Kostenschätzung beziehen sich auf eine frei zugängliche Anlage mit 40 Stellplätzen sowie einer Sammelschließanlage mit 24 Stellplätzen.

Die anliegende Kostenschätzung weist Kosten in Höhe von 100.945,32 € aus. Kommunen können für Bike+Ride-Angebote an Bahnhöfen Finanzmittel des Landes Schleswig-Holstein in Anspruch nehmen. Der Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein (NAH.SH GmbH) verwaltet diese Finanzmittel für das Land und ist der zentrale Ansprechpartner für die Kommunen.

Die Gemeinde Rieseby arbeitet bereits seit November 2015 mit 12 weiteren Gemeinden und der NAH.SH GmbH an einer möglichen Umsetzung des Projektes. Es ist mit einer Förderung durch die NAH.SH GmbH in Höhe von 75 % zu rechnen. Somit würde ein Eigenanteil in Höhe von 25.236,33 € bei der Gemeinde verbleiben. Möglicherweise kommt eine Förderung durch die Aktiv-Region in Frage. Eine mögliche Förderung wird derzeit von der Verwaltung geklärt. Sollte eine Förderung durch die Aktiv-Region in Frage kommen, würde mindestens ein Eigenanteil von 10 % der Gesamt-Bruttosumme, 10.094,53 €, als Eigenanteil bei der Gemeinde verbleiben. 
Bürgermeister Kolls erläutert den aktuellen Sachverhalt. Danach ist geplant, finanzielle Mittel über die Aktiv-Region zu beantragen. Ziel der NAH.SH GmbH ist es, zeitnah Sammelanträge für die Anlagen zu stellen. Mit der Umsetzung wäre jedoch erst in 2018 zu rechnen.

Im Ausschuss schließt sich eine Beratung über die Notwendigkeit, die Größe und den damit verbundenen Kosten an. Ausschussmitglied Remitz ist die Anlage etwas zu groß. Ggf. könnten Kosten gespart werden, wenn kleinere Module gewählt würden.

Bürgermeister Kolls nimmt dies zum Anlass, um bei der NAH.SH GmbH nach kleineren, günstigeren Anlagen nachzufragen.

Eine Bereitstellung einer Ladestation für E-Bikes für ca. 8.000,00 € (nicht förderfähig) wird als entbehrlich angesehen. In der Gemeinde besteht an anderer Stelle bereits eine Ladestation.

Beschluss:
Es wird beschlossen das Projekt weiter voran zu treiben. Für die Umsetzung werden Ausgaben in Höhe 101.000 € über den Nachtrag 2016 zur Verfügung gestellt. Im Nachtrag 2016 werden zudem Fördermittel der NAH.SH GmbH in Höhe von 75.700 € veranschlagt. Voraussetzung ist die Bewilligung von Fördermitteln durch die Aktiv-Region. Zusätzlich wird der Bürgermeister beauftragt, mit der NAH.SH GmbH mögliche Alternativen (z. B. Größe) zu erörtern.  

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Antrag der Fraktion SSW/Grüne zur Beratung des Themas "Entwicklung des Ortsteil Norby"
Beschlussvorlage - 4/2016
Mit Datum vom 03.02.2016 beantragt die Fraktion SSW/Grüne die Aufnahme des Themas

"Entwicklung des Ortsteils Norby"

zur Diskussion und Meinungsfindung der politischen Parteien und Gruppen und ggf. Erteilung von Arbeitsaufträgen an das Amt bzw. denkbaren Beschlussfindung.
Anlass sind Anfragen von Grundstückseigentümern zu gewünschten, angedachten bzw. möglichen weiteren Neubauten von Wohngebäuden (Einfamilienhäusern).
Kern möglicher Diskussion ist: Weitere Entwicklung durch Überplanung, Verdichtung des Ortsteils Norby und Aufgabe des ländlichen Charakters.
Um weiteren Spekulationen den Nährboden zu nehmen, ist unserer Ansicht nach, eine klare Position der Gemeinde erforderlich. 
Ausschussmitglied Remitz schildert den Hintergrund seines Antrags.

Durch den Protokollführer wird in diesem Zusammenhang die fachliche Einschätzung der Landesplanung dargelegt. Noch hat Norby eine Struktur, die als erhaltenswert bewertet werden kann. Eine weitere Bebauung würde dazu führen, dass der Charakter dieses Ortsteils nachhaltig verloren ginge.
Weiterhin erfolgt der Hinweis, dass eine entsprechende Nachverdichtung Folgekosten verursachen kann. Es wäre zu prüfen, ob das Leitungsnetz zusätzlicher Bebauung genügt.

Innerhalb des Ausschusses erfolgt eine ausführliche Beratung über die Vor- und Nachteile einer möglichen Nachverdichtung. Dabei wurde die bereits vorhandene Bebauung und die Mühle Anna mitbetrachtet.

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Siedlungscharakter von Norby nachhaltig zu erhalten. Eine weitere bauliche Verdichtung soll bis auf weiteres vermieden werden.

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :3
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Beseitigung von Bäumen im Bereich Holmbrook
Beschlussvorlage - 10/2016
Im "Holmbrook" stehen zwischen Straße und Gehweg in einer gemeindlichen Grünanlage mehrere Straßenbegleitbäume. Das Wurzelwerk dieser Bäume hat zwischenzeitlich die vorhandene Oberfläche des Gehweges beschädigt und die verlegten Pflastersteine hochgedrückt. Hierdurch ist die Verkehrssicherheit gefährdet.

Da diese Bäume im Bebauungsplan als Straßenbegleitbaum festgesetzt sind, muss vor einer Fällung darüber beraten werden, ob die Bäume dauerhaft beseitigt werden sollen. Die Gemeinde würde sich somit selbst eine Befreiung von diesen Festsetzungen erteilen.
Aktuell ist fraglich, ob eine andere Baumart nachhaltig zu weniger Schäden geführt hätte oder führen würde. Um diesem Problem nicht erneut zu begegnen, könnte eine Kompensation dieses Eingriffs auf dem Klärwerksgelände im Verhältnis 1:2 erfolgen.

Zwei Bäume mussten bereits beseitigt werden, nunmehr gilt es über die übrigen Bäume zu beraten. Eine Fällung von Bäumen ist nur noch bis zum 29.02.2016 zulässig, danach erst wieder ab dem 01.10.2016. 
Ergänzend zum Sachverhalt wird durch Ausschussmitglied Remitz dafür geworben, die Bäume zu erhalten. Denkbar wäre z. B. die Beseitigung des Gehweges. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindet sich ein weiterer Gehweg, der genutzt werden kann.

Bürgermeister Kolls berichtet, dass vor ca. 6 bis 7 Jahren der Gehweg schon einmal angepasst werden musste. Auch dort wurden die Pflastersteine durch die Wurzeln hochgedrückt. Es sollte hier eine nachhaltige Lösung gefunden werden. Vor einigen Tagen ist bereits eine Fußgängerin gestürzt und hat sich eine Verletzung zugezogen.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die verkehrsgefährdenden Bäume zu fällen. Als Ausgleich sollen in gleicher Anzahl Bäume gepflanzt werden, die für den Verkehrsraum geeignet sind.

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Norbert Jordan  Heino Stüve 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender