N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Rieseby vom 07.02.2017.

Sitzungsort:  im Riesby Krog, Dorfstraße 35, 24354 Rieseby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  21.45 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Heino Stüve
Ausschussmitglied Roland Axmann
Ausschussmitglied Peter Märten
Ausschussmitglied Bernd-Uto Püschel
Ausschussmitglied Matthias Remitz
stellv. Ausschussvorsitzender (w. B.) Bernd Mordhorst

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Hartmut Schmidt (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Jens Kolls
Gemeindevertreter Frank Dreves
Gemeindevertreter Hans-Josef Verhasselt
Protokollführer Norbert Jordan
Gast Daniel Bauer
Gast Jörg Menking
Gast Angela Zanon
14 Gäste
EZ, KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Anfragen von Ausschussmitgliedern und Gemeindevertretern
5. Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner
6. Bericht des Ausschussvorsitzenden
7. Aufstellungsbeschluss für die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rieseby für das Gebiet "Sondergebiet Einzelhandel nördlich der Kreisstraße 83, westlich des Hufeisenweges"
  Beschlussvorlage - 8/2017
8. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 21 der Gemeinde Rieseby für den Bereich "Sondergebiet Einzelhandel nördlich der Kreisstraße 83, westlich des Hufeisenweges"
  Beschlussvorlage - 9/2017
9. Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Rieseby für das Gebiet "Dingstock"
9.1 Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 6/2017
9.2 Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 19 "Dingstock" sowie Billigung der Begründung
  Beschlussvorlage - 7/2017
10. Antrag SPD-Fraktion zur Nutzung der gemeindeeigenen Immobilien
  Beschlussvorlage - 10/2017
11. Sanierungen an der Sporthalle Rieseby, weitere Vorgehensweise
  Beschlussvorlage - 53/2016
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
13. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Durch den Ausschussvorsitzenden wird beantragt, den TOP 12 nicht öffentlich zu beraten. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch. 

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt. 

zu TOP 4. Anfragen von Ausschussmitgliedern und Gemeindevertretern
Ausschussmitglied Axmann bittet um eine kurze Sachverhaltsdarstellung zum Auswahlverfahren eines Erschließungsträgers für das geplante Neubaugebiet südlich "Am Schulenkrug". Durch den Protokollführer wird ausgeführt, dass es zur Vergleichbarkeit der Angebote notwendig wird, verschiedene Parameter vorzugeben. Der Schriftsatz ist im Entwurf fertig und wird dann an verschiedene Erschließungsträger zur Abgabe von konkreten Angeboten versandt. Sofern noch Interessierte bekannt sind, können diese der Verwaltung benannt werden. 

zu TOP 5. Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner
Durch einen Einwohner wird der Zustand des Niedergangs am Ende des Weges zwischen Sportplatz und Kläranlage angesprochen. Die Treppe ist defekt und die Nutzung nur eingeschränkt möglich. Vielleicht wäre eine Beseitigung der Treppe und die Herstellung einer Anrampung möglich. Der Ausschussvorsitzende begrüßt diese Anregung und wird eine Umsetzung mit dem Bürgermeister und den Bauhofmitarbeitern prüfen. 

zu TOP 6. Bericht des Ausschussvorsitzenden
Durch den Ausschussvorsitzenden wird über folgende Themen berichtet:
  • Teilnahme an einer Informationsveranstaltung der Schleswiger Stadtwerke zum geplanten Ausbau des Breibandnetzes im Amt Schlei-Ostsee und der Stadt Kappeln. Es werden zu diesem Thema noch in jeder Gemeinde verschiedene Informationsveranstaltungen angeboten. Es wird für einen Anschluss geworben und die Vorteile eines Glasfaseranschlusses aufgezeigt. Vertragsverlängerungen bzw. Neuabschlüsse mit Dritten Anbietern sollten sorgsam abgewogen werden. Für den Ausbau des Glasfasernetzes bis ins Haus bedarf es einer Anschlussquote von mind. 60 %.
  • Am 10.01.2017 hat ein Treffen mit allen Vereinen und Verbänden zum Thema "Nutzung gemeindeeigener Immobilien" stattgefunden.
  • Der Schneefangzaun ist auf Wunsch des Grundstückseigentümers zeitnah abzubauen, da dieser die Flächen düngen möchte. 

zu TOP 7. Aufstellungsbeschluss für die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rieseby für das Gebiet "Sondergebiet Einzelhandel nördlich der Kreisstraße 83, westlich des Hufeisenweges"
Beschlussvorlage - 8/2017
Ein Vorhabenträger ist an die Gemeinde herangetreten. Dieser ist im Gewerbebau mit dem Schwerpunkt Einzelhandelsimmobilien tätig.

Es wird beabsichtigt einen Einzelhandels-Verbrauchermarkt in der Gemeinde Rieseby neu und modern aufzubauen, um auch in Zukunft den Standort Rieseby erfolgreich belegen zu können.

Die Verkaufsfläche des neuen Marktes würde bei ca. 1.300 qm liegen, zuzüglich einer Fläche für Lager und Sozialräume von ca. 400 qm. Ein Bäcker wird voraussichtlich mitgeplant. Derzeit sind insgesamt 80 Stellplätze vorgesehen. Die anfallenden Kosten für eine eventuelle Bauleitplanung werden vom Vorhabenträger übernommen. 
Ergänzend zum Sachverhalt wird durch Herrn Bauer, VLP Projektmanagement, das geplante Vorhaben an einem ersten Entwurf eines Vorhaben- und Erschließungsplans näher vorgestellt. Danach sieht der Entwurf einen Baukörper mit Pultdach sowie Klinker und Glasfassade vor. Hieran anschließend wird durch den Protokollführer die aktuelle planungsrechtliche Situation sowie der Bedarf der Bauleitplanung erläutert.

Durch Ausschussmitglied Remitz wird um Darlegung der Beweggründe gebeten, warum ein Standort am Ortsrand und nicht die Ortsmitte favorisiert wird. Herr Menking von der EDEKA Handelsgesellschaft Nord mbH führt ausführlich die verschiedenen Aspekte aus. Im Ergebnis muss festgestellt werden, dass das vorhandene Grundstück begrenzt Möglichkeiten bietet, weitere Flächen innerorts nicht vorhanden sind, und eine wirtschaftliche Umsetzung am vorhandenen Standort nicht abbildbar ist. Einer neuer Markt am vorhandenen Standort würde an drei Grundstückgrenzen eine Grenzbebauung notwendig lassen. Bei der Planung wurde bereits ein möglicher Zukauf von Nachbargrundstücken mit betrachtet. Weiterhin würde ein Abriss und Neubau am vorhandenen Standort dazu führen, dass mindestens 8 Monate kein Angebot erfolgen kann. Die in der Zeit verloren gegangenen Kundenströme können nicht abgefangen werden. Die Kaufkraft ist im ländlichen Raum begrenzt. Weiterhin gibt es Interessenslagen eines Discounters, sich in Rieseby niederzulassen. Ziel der Marktvergrößerung ist es u. a., den Wettbewerb fern zu halten und den örtlichen Markt mit vorhandenem Vollsortiment zu stärken. Bei einem modernen Markt kommt hinzu, dass der Flächenbedarf für Stellplätze entsprechend groß ist. Die Breite eines Stellplatzes beträgt in der Regel 2,80 m und trägt den wachsenden Dimensionen der Kraftfahrzeuge Rechnung.

Sofern eine Vergrößerung des Marktes am derzeit geplanten Standort in Rieseby nicht realisierbar sein sollte, wird man sich nach weiteren Standorten umsehen. Sofern der Gemeinde entsprechende Flächen bekannt sind, wird man diese gerne prüfen. Je nach Entwicklungsmöglichkeiten des bestehenden Marktes und ggf. heranrückender Konkurrenz, ist mittel- bis langfristig eine Schließung des Marktes nicht auszuschließen.

Innerhalb des Ausschusses werden die Bedenken zu einer Auslagerung des Betriebes an den Rand der Gemeinde vorgetragen. Unter Berücksichtigung der Ortsentwicklungsplanung "Rieseby 2025" ist diese Planung gerade das, was nicht stattfinden sollte. Der Einzelhandel sollte in der Dorfmitte, entlang der Dorfstraße, gestärkt werden. Es wird für notwendig erachtet, weitere Gespräche mit dem jetzigen Grundeigentümer des bestehenden Standorts und der dortigen Entwicklungsmöglichkeiten zu führen. Hierzu verweist Herr Menking auf verschiedene Planentwürfe. Diese werden den Ausschussmitgliedern und Gemeindevertretern im Nachgang zu dieser Sitzung per E-Mail zur Verfügung gestellt.

Herr Menking führt zum geplanten Standort aus, dass die aktuell gewählte Ausrichtung des Baukörpers die geringsten Belastungen für die Anlieger im Hufeisenweg mit sich bringt. So kann der Schallschutz am besten gewährleistet werden.

Bürgermeister Kolls weist darauf hin, dass die bauliche Entwicklung für Wohnbebauung im Bereich "Am Schulenkrug" aktuell ihren Schwerpunkt hat. Neben den bereits vorhandenen Neubauten ist ein weiteres Neubaugebiet geplant. Auch wurden von privaten Investoren mehrere barrierefreie Wohnungen im unmittelbaren Nahbereich geschaffen. Der geplante Standort kann daher auch als vorteilhaft beurteilt werden.

Durch Ausschussmitglied Axmann wird nachstehender Antrag zur Abstimmung gestellt. 

Beschluss:
Die Wählergemeinschaft Rieseby beantragt, die Entscheidung über den Aufstellungsbeschluss zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans vorerst zurückzustellen und im Rahmen der nächsten Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses neu zu beraten. 

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 21 der Gemeinde Rieseby für den Bereich "Sondergebiet Einzelhandel nördlich der Kreisstraße 83, westlich des Hufeisenweges"
Beschlussvorlage - 9/2017
Siehe Beschlussvorlage 8/2017. 
Zur inhaltlichen Beratung wird auf den Tagesordnungspunkt 7 verwiesen. 

Beschluss:
Die Wählergemeinschaft Rieseby beantragt, die Entscheidung über den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 21 "Sondergebiet Einzelhandel - nördlich der Kreisstraße 83, westlich des Hufeisenweges" vorerst zurückzustellen und im Rahmen der nächsten Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses neu zu beraten. 

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Rieseby für das Gebiet "Dingstock"

zu TOP 9.1 Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 6/2017
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 19 der Gemeinde Rieseby und die Begründung haben in der Zeit vom 06.09.2016 bis zum 10.10.2016 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekannt gemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Landesplanung sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Planungsbüros vom 06.09.2016 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.  
Die Inhalte der Stellungnahmen und die damit verbundenen Abwägungsempfehlungen werden durch Frau Zanon, Planungsbüro Springer, inhaltlich ausgeführt. Auf einzelne Fragen wird näher eingegangen. 

Beschluss:
Abwägungsbeschlüsse
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 19 der Gemeinde Rieseby für den Bereich "Dingstock" abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft:
(siehe Vorlage des Planungsbüros Springer – wird Bestandteil des Originalprotokolls.)  

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9.2 Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 19 "Dingstock" sowie Billigung der Begründung
Beschlussvorlage - 7/2017
Siehe Beschlussvorlage 6/2017.  
Frau Zanon, Planungsbüro Springer, erläutert die Veränderungen an den Planunterlagen, die sich aus den Abwägungen ergeben haben. Auf einzelne Nachfragen wird näher eingegangen. Durch Ausschussmitglied Remitz werden verschiedene Punkte angeführt, die der Klarstellung dienen sollen. Dies sind im Einzelnen:
  • Folgender Text aus der Begründung (Seiten 7/8) soll als Hinweis mit in den Textteil B der Satzung aufgenommen werden:
"Die Baumaßnahmen sind so vorzusehen, dass innerhalb des Kronentraufbereichs der zu erhaltenden Bäume mit einem zusätzlichen Abstand von 1,5 m keine Bodenarbeiten, Abgrabungen oder Verdichtungen erfolgen dürfen. Sollten hier Arbeiten durchgeführt werden müssen, so sind diese durch eine fachkundige Bauleitung zu begleiten, um Schäden an den oberirdischen und unterirdischen Teilen der Bäume zu vermeiden."
  • Auf Seite 8 der Begründung ist die Aussage zum Kirschbaum zu prüfen. Es wird von einem Stammumfang bzw. Stammdurchmesser von jeweils 0,5 m gesprochen.
  • Die Gebäudehöhe von 9,00 m über OKFF ist auf einen Bezugspunkt von max. 50 cm über vorhandenem Gelände festzusetzen.

Innerhalb des Ausschusses werden die Änderungen begrüßt. Da diese zu keiner erneuten Auslegung der Planunterlagen führen, sollen diese entsprechend Berücksichtigung finden. 

Beschluss:
Der Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Rieseby für das Gebiet "Dingstock", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), wird mit folgenden Änderungen/Ergänzungen als Satzung beschlossen:
  • Folgender Text aus der Begründung (Seiten 7/8) soll als Hinweis mit in den Textteil B der Satzung aufgenommen werden:
    "Die Baumaßnahmen sind so vorzusehen, dass innerhalb des Kronentraufbereichs der zu erhaltenden Bäume mit einem zusätzlichen Abstand von 1,5 m keine Bodenarbeiten, Abgrabungen oder Verdichtungen erfolgen dürfen. Sollten hier Arbeiten durchgeführt werden müssen, so sind diese durch eine fachkundige Bauleitung zu begleiten, um Schäden an den oberirdischen und unterirdischen Teilen der Bäume zu vermeiden."
  • Auf Seite 8 der Begründung ist die Aussage zum Kirschbaum zu prüfen. Es wird von einem Stammumfang bzw. Stammdurchmesser von jeweils 0,5 m gesprochen.
  • Die Gebäudehöhe von 9,00 m über OKFF ist auf einen Bezugspunkt von max. 50 cm über vorhandenem Gelände festzusetzen.

Die Begründung wird mit den zuvor genannten Änderungen/Ergänzungen gebilligt.

Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 19 der Gemeinde Rieseby für das Gebiet "Dingstock" durch die Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen (§ 10 BauGB); dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Rieseby für das Gebiet "Dingstock" in Kraft.

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zu berichtigen  

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Antrag SPD-Fraktion zur Nutzung der gemeindeeigenen Immobilien
Beschlussvorlage - 10/2017
Mit Datum vom 19.01.2017 wurde durch die SPD-Fraktion folgender Antrag zur Nutzung der gemeindeeigenen Immobilien gestellt:

“In der Erörterung am 12. Jan. 2017 in der Alten Post hat sich unserer Meinung nach herausgestellt, dass die Nutzung der gemeindeeigenen Immobilien, wie oben beantragt, favorisiert wird, siehe Protokoll. Das Gemeindezentrum soll schnellstmöglich nutzbar sein. Weitere Begründung, auch für die baulichen Veränderungen in der Alten Post, erfolgt mündlich. Hier ist auch die Möglichkeit zur Schaffung von Wohneigentum gegeben.“  
Die Inhalte des Antrags werden durch den Ausschussvorsitzenden näher erläutert. Auf Basis des Gesprächs mit den Nutzern der gemeindlichen Liegenschaften am 10.01.2017 wurde die beschriebene Nutzung der gemeindlichen Immobilien vorgeschlagen. Hieran schließt sich eine umfangreiche Beratung an. 

Beschluss:
1.) Die SPD — Fraktion beantragt folgende derzeitige Nutzung der gemeindeeigenen Immobilien festzulegen.
Mühle-Anna:
keine Änderung, Nutzung durch den Museums- und Chronikverein Rieseby

Sporthalle:
keine Änderung, Nutzung durch Schleischule, Kindergärten, Sportvereine und sonst. Veranstaltungen (Dorfwoche etc.).

Schleischule:
keine Änderung, Nutzung durch Schleischule, Schleikindergarten, offene Ganztagsschule, VHS Rieseby, Rückenschule etc.

Gemeindehaus, Dorfstr. 13:
keine Änderung, vermieteter Wohnraum, Außenstelle des Amtes Schlei-Ostsee, Polizeidienststelle, Christian-Kock-Stube. Weiterer Raumbedarf durch die Polizei könnte durch die Christian-Kock-Stube gedeckt werden.

Jugendtreff:
keine Änderung, Nutzung durch den Jugendtreff/Jugendbeirat und Jugendfeuerwehr Rieseby

Feuerwehrgerätehaus:
keine Änderung, Nutzung durch die Freiwillige Feuerwehr Rieseby

Alte Post, Dorfstr. 15:
Nutzung mit Wohnraum im LOG bis zu 2 Wohneinheiten, wenn möglich auch das 2. OG . Im EG Gemeinschaftsraum/Sitzungszimmer (auch für private Feiern buchbar), Einrichtung einer Teeküche, Kleiderkammer und Bücherstube. Kellerräume: die Nutzung soll wie bisher erfolgen, Archiv und DRK.

2.) Alte Post:
Der Bürgermeister beauftragt das Büro Noor Architekten, einen Alternativvorschlag mit zwei Wohnungen im 1. OG, 1 Wohneinheit im Dachgeschoss, Sanierung der WC-Anlage und Teeküche im hinteren Eingangsbereich, barrierefreie WC-Anlagen und Schallschutz zum Vorschlag vom Febr. 2016 zu erarbeiten und eine Kostenschätzung vorzulegen. Der Gemeinschaftsraum sollte auch für Gemeindesitzungen geeignet sein.  

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :3
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 11. Sanierungen an der Sporthalle Rieseby, weitere Vorgehensweise
Beschlussvorlage - 53/2016
Zuletzt wurde am 21.07.2016 beraten und beschlossen, die Kosten verschiedener Varianten des abschnittsweisen Vorgehens durch die Planer gegenüberzustellen. In der Sitzungsrunde im November / Dezember 2016 war es seitens der Kommunalpolitik aus Kapazitätsgründen nicht gewünscht, das Thema auf die Tagesordnung zu bringen. Nunmehr soll das Thema erneut aufgegriffen werden. Ein Vertreter der Planer wird zur Sitzung erscheinen und vortragen.

Herr Andresen hat zwischenzeitlich eine Infoveranstaltung der IB-SH und der Energie- und Klimaschutzinitiative SH im Gemeindezentrum in Felde besucht. Gegenstand der Veranstaltung waren landespolitische Ziele und Fördermöglichkeiten der Sportstättensanierung sowie auch ein Erfahrungsbericht aus dem Beispiel der Sanierung der 3-Feld-Halle in Felde. Referenten waren Vertreter der IB-SH, des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, die Kommunalpolitiker aus Felde, der Regionalmanager der Aktivregion Mittelholstein, eine Vertreterin des Innenministeriums, Herr Wortmann vom gleichnamigen Ingenieurbüro sowie Herr Georg Schröder vom Haustechnikbüro Schröder.
Der Erfahrungsbericht aus Felde (Gemeinde mit ca. 2.100 Einwohnern) betraf die Sanierung der kommunalen, ca. 40 Jahre alten Dreifeldsporthalle. Das Projekt wurde über 4 Jahre entwickelt. Förderung aus Health-Check-Mitteln im Rahmen des Einsatzes regenerativer Energien (Erdwärme und BHKW), Energiekonzept zusammen mit Strom und Wärme für die Schulgebäude, das FWHs und das Dorfgemeinschaftshaus, 60 % Energieeinsparung, Kosten der Sanierung insgesamt 2,45 Mio Euro, Förderung über die Aktiv-Region ca. 1 Mio Euro über die Aktiv-Region.

Energiekonzept ganz grob:
   1 kWh elektrische Energie
+ 5 kWh Wärme aus Erdreich
   6 kWh Gesamtwärme zum Heizen
Die 1 kWh elektrische Energie wird über ein BHKW bereitgestellt.
In der Summe kann bilanziert werden, dass 3 kWh (Strom und Gas) eingesetzt werden, um anschließend 8 kWh Wärme und Strom zu erzeugen.
Trotzdem lässt sich der Finanzierungsaufwand einer Sanierung niemals durch die Energieeinsparung decken! Interessant war noch, dass statt einer geplanten Solltemperatur von 20 °C in der Sporthalle tatsächlich 17 °C eingestellt und ausreichend sind.

Die Veranstaltung hat folgende Erkenntnisse gebracht:
  1. Das Land SH fördert bis 2017 nur Schwimmhallensanierungen mit einem Budget von 2 Mio Euro jährlich. Bei insgesamt 20 Antragsbewilligungen ergibt sich eine Bezuschussung von 100.000 € pro Projekt. Ab 2018 wird das Land möglicherweise einen anderen Förderschwerpunkt festlegen. Möglicherweise werden auch kommunale Sporthallen in den Fokus rücken. Allerdings wird die Größenordnung der Förderung sich wohl nicht groß verändern. Es lässt sich also feststellen, dass ein verlorener Zuschuss in der Größenordnung von 100.000 € zwar bei einem 1-2 Mio Euro Projekt hilfreich ist aber keine Finanzierung sicherstellen kann.
  2. Eine Sportstättenentwicklungsplanung wird durch das Land mit maximal 10.000 € bezuschusst. Der Kofinanzierungsanteil der Gemeinde muss bei mindestens 20 % liegen. Möglicherweise wäre dieses ein Weg, das Sanierungsziel der Gemeinde genauer zu definieren. Dabei werden Bedarfe, Alternativen der Sanierung und regionale Besonderheiten sowie auch verschiedene Konzeptansätze ermittelt, verglichen und vorgetragen. Eine solches Werk könnte die technischen Planungen ergänzen und dabei helfen, die Ziele der Gemeinde genauer zu definieren, um so mittelfristig ein abgerundetes Gesamtplanungskonzept zu erhalten. Für die Gemeinde würde dieses Werk maximal 2.000 - 2.500 € kosten.
  3. Eine Energieberatung über die BAFA wird mit bis zu 80 % bezuschusst.
  4. Es gibt eine Vielzahl an Förderprogrammen für zinsgünstige Finanzierungen. Stichworte sind:
    • soziale Stadt
    • Klimaschutzinitiative des Bundes über den Projektträger Jülich, erhöhte Zuschussquoten für finanzschwache Kommunen, Antragsfristen jeweils 31.03. und 30.09. eines Jahres.
    • verschiedene sonstige Programme der kfw
    • Kumulierung nicht immer möglich

Herr Andresen regt an, dass Sporthallenthema möglicherweise in Kombination mit einem Energiekonzept für die Schule und die Kläranlage zu überdenken. Würde man eine Sportstättenentwicklungsplanung und eine Energieberatung bei entsprechenden Fachleuten bestellen und dafür die genannten Förderungen einwerben. So ließe sich ggf. ein Gesamtprojekt konstruieren, das aus heute nicht auf den ersten Blick erkennbaren Fördertöpfen zuschussfähig wäre.  
Ergänzend zum Sachverhalt wird durch den Ausschussvorsitzenden über langjährige Gespräche mit dem Amt und Dritten zu den notwendigen Maßnahmen berichtet. Dabei war die Einwerbung von Fördermitteln stets geplantes Ziel. Um nähere Informationen zu Klimaschutzkonzepten zu erhalten, wäre es hilfreich, Vertreter der Investitionsbank S.-H. und ggf. auch den Bürgermeister der Gemeinde Kosel - dort ist ein Quartierskonzept angedacht - zur nächsten Sitzung einzuladen.

Ausschussmitglied Remitz weist darauf hin, dass die Vorlage des Vergleichs der Sanierungskosten gegenüber einem Neubau durch den Fachplaner noch aussteht. Diese sind für weitere Entscheidungen unerlässlich.

Herr Muhl, 1. Vorsitzender vom TSV Rieseby, schildert den dringenden Bedarf an Sanierungs- und Unterhaltungsarbeiten. Die Mitglieder des TSV beklagen sich immer mehr. Der Schaden am Fußboden stellt eine Gefahr für jeden Nutzer dar.
Die Gemeinde erklärt, dass sie den Bedarf kennt und weiter an einer nachhaltigen Lösung interessiert ist. Aufgrund des zu erwartenden Kostenvolumens sind jedoch verschiedene Varianten der Fördermöglichkeiten zu prüfen. 

Beschluss:
Bis zur nächsten Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses sind die offenen Ergebnisse zum Sanierungskostenvergleich auf Basis des Beschlusses vom 14.07.2016 durch den Fachplaner vorzulegen und vorzustellen. Ergänzend sollen mit der Investitionsbank S.-H. Gespräche stattfinden, die eine Förderfähigkeit im Rahmen eines Klimaschutzkonzeptes / Quartierskonzeptes klären. Die Ergebnisse sind dann im Rahmen der nächsten Sitzung vorzustellen. 

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 13. Bekanntgaben
Da keine Öffentlichkeit mehr zugegen ist, wird auf die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse verzichtet. 


Norbert Jordan  Heino Stüve 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender