Sitzungsort: | im Feuerwehrgerätehaus, Dorfstraße 13, 24354 Rieseby |
Beginn der Sitzung: | 19.00 Uhr |
Ende der Sitzung: | 22.00 Uhr |
Ausschussvorsitzender Heino Stüve |
Ausschussmitglied Roland Axmann |
Ausschussmitglied Peter Märten |
Ausschussmitglied Bernd-Uto Püschel |
Ausschussmitglied Matthias Remitz |
Ausschussmitglied Hartmut Schmidt |
stellv. Ausschussvorsitzender (w. B.) Bernd Mordhorst |
Bürgermeister Jens Kolls |
Gemeindevertreter Frank Dreves |
Gemeindevertreter Roger Indinger |
Gemeindevertreter Hans-Josef Verhasselt |
Protokollführer Jan Andresen |
Gast Daniel Bauer |
Gast Jan Breckau |
Gast Ulrich Hauck |
Gast Jörg Menking |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Anfragen von Ausschussmitgliedern und Gemeindevertretern |
5. | Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner |
6. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
7. | Aufstellungsbeschluss für die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rieseby für das Gebiet "Sondergebiet Einzelhandel nördlich der Kreisstraße 83, westlich des Hufeisenweges" |
Beschlussvorlage - 8/2017 | |
8. | Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 21 der Gemeinde Rieseby für den Bereich "Sondergebiet Einzelhandel nördlich der Kreisstraße 83, westlich des Hufeisenweges" |
Beschlussvorlage - 9/2017 | |
9. | Sanierungen am Kanalsystem in der Dorfstraße und im Saxdorfer Weg im Vorwege der Asphaltdeckenerneuerung der K83 und K59 durch den Kreis |
Beschlussvorlage - 17/2017 | |
10. | Fördermöglichkeiten zur Sanierung der Sporthalle oder zur Sanierung von Teilen der Sporthalle Rieseby |
Beschlussvorlage - 16/2017 | |
11. | Stellungnahme zur Landesentwicklungsstrategie Schleswig-Holstein 2030 "Weißbuch" |
Beschlussvorlage - 15/2017 | |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
13. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.
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zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt.
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zu TOP 4. | Anfragen von Ausschussmitgliedern und Gemeindevertretern |
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zu TOP 5. | Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner |
Es werden keine Fragen der anwesenden Einwohner gestellt.
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zu TOP 6. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
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zu TOP 7. | Aufstellungsbeschluss für die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rieseby für das Gebiet "Sondergebiet Einzelhandel nördlich der Kreisstraße 83, westlich des Hufeisenweges" |
Beschlussvorlage - 8/2017 Ein Vorhabenträger ist an die Gemeinde herangetreten. Dieser ist im Gewerbebau mit dem Schwerpunkt Einzelhandelsimmobilien tätig. Es wird beabsichtigt einen Einzelhandels-Verbrauchermarkt in der Gemeinde Rieseby neu und modern aufzubauen, um auch in Zukunft den Standort Rieseby erfolgreich belegen zu können. Die Verkaufsfläche des neuen Marktes würde bei ca. 1.300 qm liegen, zuzüglich einer Fläche für Lager und Sozialräume von ca. 400 qm. Ein Bäcker wird voraussichtlich mitgeplant. Derzeit sind insgesamt 80 Stellplätze vorgesehen. Die anfallenden Kosten für eine eventuelle Bauleitplanung werden vom Vorhabenträger übernommen.
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Herr Menking trägt die Planung anhand einer Leinwandpräsentation vor. Eine Einigung mit dem Eigentümer der Bestandsimmobilie im Ort war leider nicht möglich. Neben monetären Differenzen ist die Unterbringung von 80 Parkplätzen und einem über 1.200 m² großen Vollsortiment- Markt innerorts aufgrund der beengten Grundstücksverhältnisse kaum zu realisieren. Herr Remitz bestätigt, dass die Ausführungen von Herrn Menking bzgl. der Etablierung eines Vollsortimenters seiner Erfahrung nach plausibel sind. Gleichwohl hätte er den Markt auch lieber im Ortskern gesehen. Er regt an, die Bücherecke der Alten Post in den neuen Markt zu integrieren. Dieses sollte man mit Edeka verhandeln. Herr Schmidt hat auch Bedenken, dass der Ortskern ausblutet. Herr Menking führt ferner aus, dass die Banken auf Edeka zukommen und den Wunsch der Unterbringung eines Geldautomaten äußern, nicht umgekehrt. Einige Gemeindevertreter erklären, dass vermutet werden kann, dass sich gerade deshalb Banken aus Rieseby zurückziehen könnten. Im Allgemeinen verstehen die anwesenden Gemeindevertreter das Bestreben von Edeka und man erkennt, dass die Umstände innerorts die Etablierung eines Vollsortimenters nahezu unmöglich machen. Abschließend wird beschlossen:
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Beschluss:
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 21 der Gemeinde Rieseby für den Bereich "Sondergebiet Einzelhandel nördlich der Kreisstraße 83, westlich des Hufeisenweges" |
Beschlussvorlage - 9/2017 Siehe Beschlussvorlage 8/2017.
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Beschluss:
* ums. Räumlicher Geltungsbereich (gehört zum Aufstellungsbeschluss)
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Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Sanierungen am Kanalsystem in der Dorfstraße und im Saxdorfer Weg im Vorwege der Asphaltdeckenerneuerung der K83 und K59 durch den Kreis |
Beschlussvorlage - 17/2017 Der Kreis Rendsburg- Eckernförde hat im Herbst 2016 angekündigt, die K83 von Kosel nach Rieseby und die K59 von Rieseby nach Loose zu sanieren. Ende Februar / Anfang März 2017 hat Herr Andresen im Dialog mit dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV) recherchiert, wann und wie die Sanierungen erfolgen sollen. Tatsächlich ist die Sanierung der K83 für 2017 vorgesehen, soll in Kosel beginnen und bis an die Bahnschienen in Rieseby führen. Ebenso soll auch die K59 in 2017 saniert werden, und zwar von der Kappelner Straße in Rieseby bis an die K58. Da in den Sommerferien 2017 die B76 von Kosel bis nach Eckernförde saniert werden soll, wird die K83 in dieser Zeit als Umleitungsstrecke fungieren. Es ist daher geplant, die Sanierungen der K83 und K59 nach den Sommerferien 2017 durchzuführen. Der Kreis hat die Gemeinde gebeten, vor der Sanierung der Straße eventuelle Schäden an Ver- und Entsorgungsleitungen der Gemeinde zu beheben. Im vergangenen Jahr hat die Gemeinde Rieseby beschlossen, eine Regenwassergebühr zu erheben und dafür vorbereitend die Regenwasserkanäle zu reinigen und inspizieren. Herr Andresen hat in Kenntnis der Planungen des Kreises das Ingenieurbüro Hauck gebeten, prioritär die Inspektionsdaten des über 40 Jahre alten Regenwasserkanals aus den Straßen K83 und K59 auszuwerten. Das Ergebnis liegt nunmehr vor und ist dramatisch. Der Gesamtaufwand zur Beseitigung der in der K83 von Norby bis zu den Bahnschienen und in der K 59 von der Kappelner Straße bis Ortsausgang Rieseby dokumentierten Schäden wird auf 696.000 € zzgl. Nebenkosten beziffert werden. Die Nebenkosten müssen mit rund 15 % angesetzt werden. Das Ingenieurbüro Hauck wird zur Bauausschusssitzung anwesend sein und folgende Kostenermittlungen vortragen und erläutern: Bruttosanierungskosten für Tiefbaumaßnahmen zur offenen Kanalsanierung in der K83:
Bruttosanierungskosten für Tiefbaumaßnahmen zur offenen Kanalsanierung in der K59:
Wichtig ist zu erwähnen, dass es bei den geschilderten Maßnahmen nicht um Schönheitsreparaturen geht, sondern um die Beseitigung von schwerwiegenden Schäden und Rohrbrüchen. Die Kosten für kurz- bis mittelfristige Maßnahmen zur geschlossenen Kanalsanierung in der K83 und der K59 sind noch nicht enthalten. Allerdings sind auch solche Maßnahmen erforderlich und der Aufwand muss mit 50.000 € bis 100.000 € beziffert werden. Allerdings können diese Maßnahmen auch in den kommenden Jahren ausgeführt werden. Bei diesen Kostenermittlungen ist noch nicht berücksichtigt, dass die Gemeinde bei der Sanierung der Asphaltdecke der Kreisstraßen die Kosten der Regulierung der Schachtoberteile und Straßenabläufe übernehmen muss. Eine Vereinbarung mit dem Kreis / LBV wird abzuschließen sein. Erfahrungsgemäß sind zahlreiche Schachtoberteile zudem gebrochen, so dass neue eingebaut werden müssen. Eine Abschätzung der Summe nimmt der LBV erst im Zuge der Sanierungsplanung vor. Thema Hydraulik: In der Vergangenheit hat es immer mal wieder Berichte gegeben, dass es bei starken Regenereignissen Ein- und Überstauungen des Regenkanals in der Dorfstraße gegeben haben soll. Sofern die Gemeindevertretung dieses bestätigen kann, muss hinterfragt werden, ob eine Sanierung der Bestandsrohre sinnhaft ist, oder ob gar eine Aufweitung der Querschnitte in Teilbereichen erforderlich ist. Um dieses rechnerisch zu prüfen und nachzuweisen, wäre die Berechnung der hydraulischen Leistungsfähigkeit erforderlich. Auf Basis von vereinbarten Einheitspreisen kann der Aufwand mit rund 5.500 € beziffert werden. Termine: Da es aus mehreren Gründen nicht möglich sein wird, die Kanalschäden bis zum Ende der Sommerferien 2017 zu beseitigen, hat Herr Andresen in Abstimmung mit dem Bürgermeister vorsorglich einen Antrag auf Verschiebung der Innerortssanierungen beim Kreis / LBV gestellt. In einem Telefonat wurde bereits angedeutet, dass diesem Wunsch wahrscheinlich entsprochen werden kann. Die Maßnahmen machen ca. 20% der Gesamtmaßnahmen des Kreissanierungspaketes aus. Aufgrund der Mittelbereitstellung und des Finanzierungsplans ist eine Verschiebung der kompletten Maßnahmen K83 und K59 nach 2018 seitens des Kreises derzeit nicht gewünscht. Mit der Verschiebung der Innerortsmaßnahme nach 2018 wäre ein weiterer Vorteil für die Gemeinde verbunden. Der nördliche Radweg ist in der Baulast des Kreises und soll ebenfalls mit einer neuen Asphaltdecke versehen werden. Da vor der Deckensanierung sinnigerweise die Breitbandleerrohrverlegungen durchgeführt werden sollten, hätten die Schleswiger Stadtwerke noch genügend Zeit, dieses zu planen und durchzuführen. Welche Gründe führen dazu, dass mindestens 1 ½ Jahre Zeit für die Kanalsanierung benötigt werden?
Thema Schmutzwasserkanal als Hauptsammelkanal vor der Kläranlage: Der Bauausschussvorsitzende und der Bürgermeister haben in Gesprächen darauf hingewiesen, dass man sich erinnere, dass bei der Hauptschmutzwasserzuleitung zur Kläranlage im Hufeisenweg durch die Schadensauswertung des Schmutzwasserkanalkatasters gravierende Schäden aufgefallen waren. Der Aufwand zur Beseitigung dieser Schäden sei wie folgt abgeschätzt: 4.) Der angefragte Sanierungsbedarf bei den SW-Haltungen im Bereich der Kläranlage stellt sich wie folgt dar:
angenommene Kosten: rd. 1.500,00 € brutto + Nebenkosten SW-Haltungsstrang im Hufeisenweg (zw. Dorfstraße und Klärwerksgelände): Reparatur mittels V4A-Manschetten und Renovation mittels Schlauchliner angenommene Kosten: rd. 15.000,00 € brutto + Nebenkosten = Summe Aufwand mittelfristiger Handlungsbedarf im Kanalsystem vor der Kläranlage: rund 16.500 € + Nebenkosten In den Gremien der Gemeinde muss beraten werden, wie mit der misslichen Situation umgegangen werden soll. Es ist definitiv so, dass es für die Kanalsanierungen keine Zuschüsse von Dritten gibt. In Anbetracht dessen, dass es im übrigen Gemeindegebiet auch einen beachtlichen Sanierungsstau an Straßen und Kanälen gibt, müsste die Gemeinde mittelfristig über die jetzt dringend zu lösenden Probleme hinaus ein Infrastrukturprogramm entwickeln und beraten. |
Herr Oelvitz trägt anhand einer Leinwandpräsentation vor. Anschließend wird das Thema eingehend erörtert. Die ausgewiesenen Kostenschätzungen sind exklusive Baunebenkosten. Im Anschluss an das aktuelle Thema K83 und K59 und Hufeisenweg erklärt Herr Oelvitz anhand eines Gesamtplanes mit aktuellem Bearbeitungstand des Kanalkatasters, dass das RW-System in der gesamten Gemeinde weitere massive Schäden aufweist und sich ein erheblicher, zusätzlicher Sanierungsaufwand im Regenwasserkanal offenbaren wird. Das Ergebnis kann ab Mitte April vorgetragen werden. Dieses zum Anlass nehmend erkennt der Ausschuss, dass man sich demnächst Gedanken über ein strukturiertes Vorgehen im Rahmen z.B. eines Infrastrukturprogramms machen muss. Die hydraulische Leistungsfähigkeit wird nicht in Frage gestellt, so dass auf deren Berechnung verzichtet und der damit verbundene Aufwand eingespart werden kann. Herr Andresen weist darauf hin, dass bei der Sanierung des RW-Kanals innerhalb der Ortsdurchfahrt i.d.R. 50 % der Kosten auf die Straßenentwässerung entfallen und 50 % auf die Grundstücksentwässerung. Der 50 %-ige Anteil der Straßenentwässerung unterliegt dem Grunde nach der Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen. Die Gemeinde Rieseby hat eine Abwassergebührensatzung auch für Regenwasser, allerdings erhebt sie bisher keine Gebühr. Um diese ab 2018 erheben zu können, werden derzeit die angeschlossenen Flächen und der Zustand sowie Umfang des Netzes ermittelt. Abschließend wird folgender Beschluss gefasst.
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Beschluss: Die beantragte Verschiebung der Innerortsmaßnahme des Kreises auf 2018 wird begrüßt. Ferner wird beschlossen, die vorgetragene Schadensdiagnose mit einer Kostenannahme von insgesamt (696.000 € K83 und K59 + 46.000 € Hufeneisenweg) = 742.000 € zzgl. Baunebenkosten zur Kenntnis zu nehmen und das Planungsbüro Hauck zu beauftragen, die Sanierungsplanung durchzuführen. Das Ergebnis dieser Planungen wird dann dem Bauausschuss erneut vorgetragen. Die Maßnahme wird über ein Darlehen finanziert.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Fördermöglichkeiten zur Sanierung der Sporthalle oder zur Sanierung von Teilen der Sporthalle Rieseby |
Beschlussvorlage - 16/2017 In der Bauausschusssitzung am 07.02.2017 wurde beschlossen, einen Sanierungskostenvergleich vorzulegen. Ferner sollten Gespräche mit der IB-SH über die Förderfähigkeit einer Hallensanierung im Rahmen eines Klimaschutz- oder Quartierskonzeptes aufklären. Diesen Beschluss zugrunde legend, hat Herr Andresen die Fraktions- und Ausschussvorsitzenden in Absprache mit dem Bürgermeister zu einem Besprechungstermin zusammen mit einer Vertreterin der IB-SH und dem Amtsdirektor eingeladen. Über diesen Termin wurde durch Herrn Andresen ein Vermerk verfasst. Dieser sei an dieser Stelle zitiert. Besprechung mit Fraktionsvorsitzenden, Ausschussvorsitzenden, IB-SH und Bürgermeister am 14.03.2017, 16:30 Uhr Herr Andresen teilt mit, dass die ebenfalls eingeladene Vertreterin der Aktiv-Region Schlei-Ostsee leider krankheitsbedingt abgesagt hat. Teilnehmer somit:
Um Frau Oboda über das bereits Gelaufene in Kenntnis zu setzen, lässt Herr Kolls die Vergangenheit Revue passieren. Die Halle ist fast 40 Jahre alt. Heute gibt es Defizite im Sanitär- und Umkleidebereich, am Hallenboden, am Dach, der Haustechnik und der Bauphysik. Die Gemeinde hat eine Planergruppe bestehend aus einem Architektenbüro, einem Planungsbüro für Heizung, Sanitär und Lüftung (HSL-Planer), einem Elektroplaner und einem Statiker mit Grundlagenermittlungen und ersten Konzeptstudien beauftragt. Diese bilden die Sanierung in verschiedenen Varianten bis hin zu einem Neubau als Zweifeld- oder Einfeldhalle ab. Die Kosten liegen zwischen 1,7 und 3,4 MIO Euro. Ferner wurde eine Vorplanung für die Sanierung des Sanitär- und Umkleideteils mit einer Kostenschätzung erstellt. Diese schließt mit rund 615.000 €. Herr Architekt Rader trägt die verschiedenen Varianten kurz vor. Der Volksmund spricht stets davon, dass es Fördergelder für die Sanierung von Sportstätten gibt. Daher bittet Herr Kolls Frau Oboda dazu Stellung zu nehmen. Frau Oboda muss leider enttäuschen. Über das Land SH und die IB gibt es derzeit keine Fördermittel. Es können lediglich zinsgünstige Darlehen beantragt werden. Bezuschusst würde die Erstellung eines Sanierungsfahrplans für Nicht-Wohngebäude durch einen Energieberater über die BaFa. Dieser Fahrplan liegt hier in Form der Konzeptstudie aber bereits vor. (Ergänzender Hinweis von Herrn Andresen: Der Aufwand für die Erstellung der Studien war mit 7.000 € überschaubar.) Über ein, von einem Energieberater zu erstellendes Klimaschutzkonzept, wäre eine Bezuschussung durch den Bund über den Projektträger Jülich (PTJ) denkbar. Allerdings ist diese auf 200.000 € gedeckelt. Es wird erklärt, dass Herr Dr. Krug in seiner Funktion als Klimaschutzmanager des Kreises die Vision hat, zukünftig derartige Projektberatungen zur Eruierung möglicher Fördermöglichkeiten anzubieten. Dazu gibt es Überlegungen in Verbindung mit den Aktivregionen. Herr Bock vermutet, dass das, durch die Finanzministerin des Landes angekündigte Förderprogramm zur Sanierung von WCs an Bildungseinrichtungen, im Rahmen des herrschenden Wahlkampfes, möglicherweise tatsächlich durch den Landtag beschlossen wird. Sollte dieses der Fall sein, könnte die Gemeinde auf Grundlage der vorliegenden Planungen zur Sanierung des Sanitär- und Umkleidebereiches kurzfristig einen Förderantrag beim Land stellen. Unstrittig dürfte sein, dass sich die vermeintliche Förderung dann wohl eher nicht auf die Bauteile Dach und Fassade beziehen werden. Herr Schmidt stellt aufgrund der vorherrschenden Finanznot der Gemeinde fest, dass sich die Gemeinde seiner Auffassung nach keine der vorgestellten Varianten leisten kann. Daher plädiert er für wesentlich schlankere Maßnahmen im Charakter von erweiterten Reparaturen. Er hat den Aufwand im Sanitär- und Umkleidebereich, teilweise mit Fachhandwerkern, überschlagen und kommt zu einen Aufwand von 80- 100 Tsd Euro. Dabei geht es seiner Überzeugung nach um die Erneuerung von Fliesen, Sanitärobjekten und Lüftungstechnik. Er ist davon überzeugt, dass die durch die Planer vorgesehene Montage eines Pultdaches auf dem Sanitär- und Umkleidebereich zugunsten einer besseren Wärmedämmung und Platzierung einer Lüftungsanlage verzichtet werden kann. Ein fachkundiger Lüftungsbauer ist in der Lage, eine neue Lüftung in das vorhandene Flachdach zu integrieren. Er plädiert dafür, Preise bei Handwerkern einzuholen und in der Gemeindevertretung über die Vergabe zu beraten. Er würde eine Umsetzung in den Sommerferien anstreben. Herr Frühling merkt an, dass seiner Erfahrung als Elektriker nach auch Sanierungen an der Elektroinstallation erforderlich werden. Herr Dreves ist aufgrund der vorgetragenen Ansichten verunsichert, welcher Weg der Richtige ist. Herr Remitz stellt fest, dass die übrigen Teilnehmer einen Neubau einer Halle ausschließen. Er spricht sich dafür aus, diesen Gedanken nicht gänzlich zu verwerfen und darüber nachzudenken, an dritter Stelle einen Neubau, ggf. als Mehrzweckhalle zu errichten, um die alte Halle anschließend abzureißen und dort Parkplätze zu etablieren. Von Maßnahmen im Charakter erweiterter Reparaturen hält er nichts. Von Interesse ist eine Abschätzung der Mehrkosten, die durch Abschnittsweises vorgehen entstehen würden. Herr Rader führt dazu aus, dass man davon ausgehen muss, dass die Splittung einer Sanierung in zwei Abschnitte, Sanitär- und Umkleidebereich sowie Hallenbereich, Mehrkosten von abgeschätzt 100.000 € erzeugt. Dieses liegt an zusätzlichen Baustelleneinrichtungs- und räumungskosten, aber auch im Wesentlichen an baukonstruktiven Provisorien und Kompromissen. Eine Detailbetrachtung mit aufwendigen Kostenvergleichsberechnungen wäre erst zu empfehlen, wenn die Gemeinde ein klares Ziel formuliert hat. Bisher ist quasi von erweiterten Reparaturen bis Hallenneubau noch alles offen. Herr Andresen merkt an, dass die Defizite der Sanitärinstallationen in Bezug auf die Trinkwasserhygiene (Totstränge zu Waschbecken, die nicht mehr benutzt werden), des Hallenbodens (dünn geschlissener PVC und Bruch), des Brand- und Rauchschutzes sowie der Bauphysik im Allgemeinen (Wärmebrücken, Deckenlüftungsheizung) durch erweitere Reparaturen unverändert erhalten bleiben. Ferner erklärt Herr Andresen, dass es eine Förderung zur Erstellung einer Sportstättenanalyse gibt. Recherchen von Herrn Bock zeigen, dass diese bei 80 %, gedeckelt auf 10.000 € liegt. Für vielleicht 2.000 € Kofinanzierung bekäme die Gemeinde ein Papier an die Hand, dass die Bedürfnisse der Nutzer heute und künftig abbildet sowie die Nutzerkreise und deren Herkunft aus den Umlandgemeinden dokumentiert. In Anbetracht dessen, dass in den vergangenen Jahren bei Ausschuss- und Gemeindevertretersitzungen stets Prüfungen dieser Art gewünscht und protokolliert wurden, auch die Abfragen einer möglichen interkommunalen Zusammenarbeit, würde diesem Wunsche damit entsprochen. Auch wenn es derzeit kein gut ausgestattetes und passendes Förderprogramm zur Sanierung von Sportstätten gibt, so könnte in den kommenden Jahren eines aufgelegt werden. Sollte das der Fall sein, wird die Sportstättenanalyse gemäß Erfahrung der Verwaltung sehr wahrscheinlich fundamentale Grundlage eines Förderantrages sein. Die Anwesenden entwickeln Sympathie für das Instrument der Sportstättenanalyse. Der Beschlussvorschlag der zu erstellenden Beschlussvorlage für die anstehenden Sitzungen soll unter dem Vorbehalt einer Förderung entsprechend formuliert werden. Herr Kolls berichtet, dass das Darlehen vom Bau der heutigen Sporthalle auch erst in den letzten Jahren final zurückgezahlt wurde. Natürlich müsste eine wie auch immer geartete Sanierung auch über ein Darlehen finanziert werden. Herr Bock macht eine Beispielrechnung auf und erklärt, dass die Gemeinde unter heute herrschenden Geldmarktbedingungen je nach Darlehensvolumen bei einer 20 jährigen Laufzeit vielleicht eine Größenordnung von 165.000 € an jährlichen Zinsen und Tilgungen zu leisten hätte. Am Ende fasst Herr Stüve als Fazit zusammen, dass die Beschlussvorlage obgleich der sehr divergierenden Meinungen sowohl die Erstellung einer Sportstättenanalyse abbilden soll, als auch die Empfehlung, den Versuch zu unternehmen, Fördermittel für die Sanierung des Sanitärtraktes einzuwerben, sofern das Land in den kommenden Wochen oder Monaten ein Förderprogramm auflegt. Eine klare Tendenz, ob Neubau, Komplettsanierung, Teilsanierung, erweiterte Reparaturen oder nichts weiterverfolgt werden soll, ist aus dem Gesprächstermin nicht erkennbar geworden. Ende Vermerk. Zwischenzeitlich hat Herr Architekt Rader im Dialog mit den HSL- und Elektroplanern geprüft, ob Einsparungen bei der Sanierung des Sanitär- und Umkleidebereiches möglich wären. Man kommt zu dem Ergebnis, dass das erarbeitete Konzept nach wie vor als schlüssig und nachhaltig bewertet wird. Auch wenn man es nicht empfehlen möchte, so könnte man auf die Fugensanierung der Außenfassade, die Erneuerung von Fenstern und Innentüren sowie den Austausch der Garderoben verzichten. Dadurch ließen sich abschätzungsweise Kosten von maximal 53.600 € einsparen. Wenn die Erneuerung von Wandoberflächen verfolgt werden soll, ist auf den Verzicht der Sanierung von in den Wänden und Böden verlegten Ver- und Entsorgungsleitungen dringend abzuraten. Der Verzicht der Montage eines geneigten Pultdaches und infolge dessen die Unterbringung der neuen Lüftungstechnik nebst -verrohrung für den Sanitär- und Umkleidebereich unterhalb des vorhandenen Flachdaches, wird nicht empfohlen. Zwar ließen sich durch den Verzicht auf die Dachsanierung maximal 99.500 € einsparen, allerdings muss geprüft werden, wie sich eine technisch einwandfreie Lösung einer Lüftungsanlage nachhaltig unterhalb des vorhandenen Flachdaches bauen ließe. Zudem können die Unzulänglichkeiten der maroden Lichtkuppeln und möglicherweise des sich ergebenden Brandschutzes und weiterer Aspekte, die sich erst bei intensiverer Planung ergeben, das Einsparpotential wieder schrumpfen lassen. Die Prüfung von Einsparungsmöglichkeiten hat also schlussendlich ergeben, dass die dargelegten Einsparungsansätze mit in der Summe 153.000 € aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit nicht uneingeschränkt zu empfehlen sind. Herr Andresen hat die Teilnehmer der Besprechung am 14.03.2017 befragt, ob zum Bauausschuss die Anwesenheit der Planer gewünscht wird. Dieses wurde verneint.
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Das Thema wird seitens der Anwesenden sehr kontrovers beraten. Die Meinungen sind sehr unterschiedlich. Herr Schmidt regt an, dass man auf eine externe Planung durch einen Architekten und technische Fachplaner verzichtet und selbst zusammen mit Handwerksbetrieben eine Sanierung des Sanitär- und Umkleidebereiches durchführt. Die vom Architekten Rader ermittelten Kosten und die darin enthaltenen Honorare und Nebenkosten seien unrealistisch hoch. Er schlägt vor, dass er zusammen mit dem Bauausschussvorsitzenden das Projekt steuert und auf Fachunternehmen zugeht und Angebote einholt. Andere Ausschussmitglieder und Gemeindevertreter stören sich auch an den hohen Kosten, erkennen aber gleichwohl den nachhaltigen Ansatz der Planung. Eine Entscheidung für oder gegen eine der vorgestellten Möglichkeit fällt schwer. Herr Dreves schlägt vor, ein Votum zwischen den Optionen
vom Bauausschuss einzuholen. Nach energischem Meinungsaustausch ergreift der Ausschussvorsitzende das Wort und plädiert dafür, dass sich die einzelnen Fraktionen intern bis Herbst 2017 beraten und dann in einer Sitzung erklären, für welche Option man sich ausspricht. Er wünscht, dass das Aufschieben des Themas im Herbst beendet wird und ein Beschluss gefasst wird, was in 2018 umgesetzt werden soll. Der Ausblick des SHGT auf ein Förderprogramm des Landes für die Sanierung von Sanitärräumen sieht wie folgt aus: Einige Ausschussmitglieder sind der Auffassung, dass der auf 80.000 € gedeckelte Zuschuss unattraktiv ist. Außerdem herrscht ohnehin Uneinigkeit, welchen Weg man beschreiten möchte. Im Anschluss wird über die Sinnhaftigkeit einer Sportstättenanalyse beraten. Mehrheitlich zeigt sich, dass das Ergebnis einer derartigen Analyse in jeder Hinsicht eine Entscheidungshilfe für die Gemeindevertreter sein kann. Zudem könnte sie für die Einwerbung von Zuschüssen dienlich sein.
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Beschluss: Es wird beschlossen, vorbehaltlich der Bewilligung eines Zuschusses, eine Sportstättenanalyse erstellen zu lassen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, erforderliche Anträge zu stellen und Aufträge zu erteilen. Eine Kofinanzierung von bis zu 3.000 € wird anerkannt und aus dem Verwaltungshaushalt finanziert. Ferner wird beschlossen, entsprechend des Plädoyers des Ausschussvorsitzenden zu verfahren. Die Fraktionen werden sich bis zur Herbstsitzung 2017 intern beraten und sich auf eine Option (1, 2 oder 3) verständigen, um diese dann in der GV zu vertreten. Zudem wird erklärt, dass das demnächst seitens des Landes angebotene Förderprogramm für die Sanierung von Sanitärräumen in Schulen 2017 nicht in Anspruch genommen werden soll.
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Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :1 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Stellungnahme zur Landesentwicklungsstrategie Schleswig-Holstein 2030 "Weißbuch" |
Beschlussvorlage - 15/2017 Die Landesentwicklungsstrategie (LES) ist ein zentrales Vorhaben der Landesregierung und soll aufzeigen, wie sich Schleswig-Holstein (S-H) bis zum Jahr 2030 entwickeln soll und die Herausforderungen in den nächsten Jahren meistern kann. Die LES wird von der Landesregierung (Landesplanung) erarbeitet und soll Teil des neuen Landesentwicklungsplanes (LEP) werden. Am Anfang des Strategieprozesses stand ein Bürgerkongress, auf dem am 08.06.2013 in Büdelsdorf 120 zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger ihre Visionen, Ideen und Handlungsansätze für S-H 2030 formulierten und miteinander diskutieren konnten. Die Ergebnisse wurden ausgewertet. Ende März/ Anfang April 2014 fanden drei Regionalkonferenzen statt, auf denen Zukunftsbilder und strategische Handlungsätze gemeinsam mit regionalen Akteuren, diskutiert und weiterentwickelt wurden. Mit dem Stand Mai 2016 wurde das sogenannte "Grünbuch" zur LES S-H 2030 herausgegeben. Dieses beinhaltet neun strategische Leitlinien. Diese sind:
Das Grünbuch war ein Diskussionspapier, dass den aktuellen Entwicklungsstand der LES S-H 2030 abbildete. Die thematisierten Inhalte waren keine beschlossenen Entscheidungen. Es handelte sich um bewusst offene Leitfragen und Aussagen, die weiter entwickelt werden sollten. Aus dem Grünbuch ist nun im nächsten Schritt das sogenannte "Weißbuch" entstanden. Dies enthält neben strategischen Leitlinien nun auch konkrete Handlungsansätze. Entwickelt wurden elf Megatrends. Diese sind:
Dieser Entwurf der LES S-H wird nunmehr in einem formellen Anhörungs- und Beteiligungsverfahren nochmals zur Diskussion gestellt. Die Kommunen und die Öffentlichkeit haben die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme. Der abschließende Beschluss über die Landesentwicklungsstrategie wird Anfang der kommenden Legislaturperiode getroffen. Die Inhalte des Weißbuches sind sehr weit gehalten und stützen sich auf sehr globale Aussagen. Eine konkrete Auswirkung auf die amtsangehörigen Gemeinden ist schwer ableitbar. Unter Berücksichtigung dieser Informationen wird der Gemeinde empfohlen auf die Abgabe einer Stellungnahme zu verzichten. Die kommunalen Spitzenverbände werden zudem eine Stellungnahme abgeben, in der die Interessen der Gemeinden Berücksichtigung finden werden. Eine Konkretisierung des Weißbuches wird sich später im Entwurf des LEP´s sowie der Regionalpläne ergeben. Hier hat die Gemeinde dann noch einmal die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben. Diese wirkt dann jedoch nur noch gegen den jeweiligen Planentwurf, nicht mehr gegen die LES.
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Beschluss: Auf die Abgabe einer Stellungahme zum Entwurf des "Weißbuches" zur LES SH 2030 wird verzichtet.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 13. | Bekanntgaben |
Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse.
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Jan Andresen | Heino Stüve |
Protokollführer | Ausschussvorsitzender |