N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Rieseby vom 28.09.2017.

Sitzungsort:  im Feuerwehrgerätehaus, Rieseby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  21.00 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussmitglied Roland Axmann
Ausschussmitglied Peter Märten
Ausschussmitglied Bernd-Uto Püschel
Ausschussmitglied Matthias Remitz
Ausschussmitglied Hartmut Schmidt
stellv. Ausschussvorsitzender (w. B.) Bernd Mordhorst

Abwesend sind:
Ausschussvorsitzender Heino Stüve (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Jens Kolls
Gemeindevertreter Frank Dreves
Gemeindevertreter Hans-Josef Verhasselt
Protokollführer Norbert Jordan
7 Gäste
EZ

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Anfragen von Ausschussmitgliedern und Gemeindevertretern
5. Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner
6. Bericht des Ausschussvorsitzenden
7. Änderung des Aufstellungsbeschlusses für die 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Rieseby
  Beschlussvorlage - 43/2017
8. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 23 "zwischen Dingstock und Am Thiergarten"
  Beschlussvorlage - 46/2017
9. Neuaufstellung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde
  Beschlussvorlage - 44/2017
10. Erlass einer neuen Abwasserbeseitigungssatzung
  Beschlussvorlage - 45/2017
11. Verkehrsangelegenheiten
11.1 Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h auf der K 83, Dorfstraße, in Höhe des Schulzuganges
  Beschlussvorlage - 41/2017
11.2 Aufhebung der Tempo-30-Zone im Ortsteil Zimmert sowie Einrichtung einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in den Straßen Schulweg und Dörpstraat
  Beschlussvorlage - 42/2017
11.3 Verkehrsberuhigende Maßnahmen im Bereich Büstorf-Siedlung
  Beschlussvorlage - 47/2017

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der stellv. Ausschussvorsitzende entschuldigt den krankheitsbedingt ausfallenden Ausschussvorsitzenden und wünscht gute Besserung. Anschließend eröffnet er die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Anfragen von Ausschussmitgliedern und Gemeindevertretern
Ausschussmitglied Püschel weist auf eine ausgefallene Straßenlaterne im Bereich Sönderbyer Weg / Dorfstraße hin. Durch Bürgermeister Kolls wird zugesagt, die Stadtwerke Schleswig hierüber zu informieren, damit diese eine zeitnahe Instandsetzung vornehmen.

Ausschussmitglied Remitz wurde von Vertretern der Gemeinde Kosel gebeten, kurz über den aktuellen Sachstand zum geplanten Hühnermaststall im Bereich Eschelsmark berichten zu dürfen. Hiergegen werden aus dem Ausschuss keine Bedenken erhoben.
Herr Remitz führt anschließend kurz die Sachlage aus. Das Vorhaben beabsichtigt die Haltung von 29.600 Hühnern. Das Verfahren unterliegt somit noch keinem Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG, sondern unterliegt der Prüfung nach dem BauGB. Der Bauherr steht für jede Information zu dem Vorhaben bereit. Nach kurzer Erörterung wird festgehalten, dass eine Beeinträchtigung für Rieseby höchstens in der Form zu erwarten ist, dass mit temporären Geruchsbelästigungen gerechnet werden muss. Im Übrigen nimmt der Ausschuss den Sachstand zur Kenntnis.

zu TOP 5. Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner
Fragen von Einwohnerinnen und Einwohnern werden nicht gestellt.

zu TOP 6. Bericht des Ausschussvorsitzenden
Durch den stellv. Ausschussvorsitzenden wird über die aktuellen Auswirkungen des Ausbaus der B 76 auf den Verkehr in Rieseby berichtet. Die Umleitungsvorgabe für den Verkehr erfolgt von Schleswig kommend über Kosel und Rieseby nach Barkelsby. Insgesamt kann festgestellt werden, dass der Verkehr stark zugenommen hat. Mit dieser Verkehrsbelastung ist jedoch nur für einen begrenzten Zeitraum zu rechnen.

zu TOP 7. Änderung des Aufstellungsbeschlusses für die 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Rieseby
Beschlussvorlage - 43/2017
Im Rahmen der Gemeindevertretung vom 11.12.2012 wurde für die im Gemeindegebiet geplanten Windkraftanlagen ein Aufstellungsbeschluss für die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Der Geltungsbereich stellt dabei noch auf die damals geplanten vorhabenbezogenen Bebauungspläne 17.1 und 17.2 ab.
In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 17.07.2017 wurde die Bauleitplanung von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen auf einen regulären Bebauungsplan (Angebotsplan) umgestellt. In diesem Zusammenhang wurden die Geltungsbereiche der Bebauungspläne 17.1 und 17.2 zusammengefasst und in der Fläche angepasst.

Da der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem des Bebauungsplanes Nr. 17 nicht mehr übereinstimmt, ist dieser anzupassen.  

Beschluss:
  1. Der Aufstellungsbeschluss der Gemeindevertretung vom 11.12.2012 wird dahingehend angepasst, dass der Geltungsbereich für die 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Rieseby auf den Geltungsbereich* des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 17 "Windpark Rieseby" angepasst wird.
  2. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll ein leistungsfähiges Planungsbüro beauftragt werden. Ggf. noch bestehende Verträge sind zu prüfen.
  1. Der geänderte Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)
  2. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll durchgeführt werden.

* räumlicher Geltungsbereich (gehört zum Aufstellungsbeschluss)


graphic  

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 23 "zwischen Dingstock und Am Thiergarten"
Beschlussvorlage - 46/2017
Ein Grundstückseigentümer ist am 23.08.2017 an die Gemeinde mit dem Wunsch auf Bauleitplanung herangetreten. Geplant ist die Schaffung von Wohnraum und die Sicherung eines Floristikbetriebes zwischen Dingstock und Am Thiergarten. Die Fläche war bereits Bestandteil der Innenentwicklungsanalyse. Eine bauliche Entwicklung wurde unter Vorbehalt der Bauleitplanung als grundsätzlich denkbar bewertet.   
Es erfolgt durch Ausschussmitglied Axmann der Hinweis, dass in dem zur Verfügung gestellten Auszug der Innenentwicklungsanalyse die Beschreibung der Fläche 14 dahingehend angepasst werden muss, dass es nicht "Dorfstraße 5 und 7" sondern "Dingstock 5 und 7" ist. Dies wird zur Kenntnis genommen und in den Unterlagen entsprechend angepasst.

Ausschussmitglied Remitz bittet um eine Information, ob die Verkehrsfläche künftig als öffentliche Verkehrsfläche vorgesehen ist. Hierzu wird durch den Protokollführer erläutert, dass die derzeitige Zielsetzung vorsieht, die Verkehrsfläche als private Erschließungsstraße herzustellen, die mit einem Gehrecht für die Öffentlichkeit versehen wird. Dies soll eine Nutzung zwischen "Dingstock" und "Am Thiergarten" eröffnen. Weiteres wird das konkrete Bauleitplanverfahren definieren.
In diesem Zusammenhang wird durch Ausschussmitglied Schmidt angeregt, die Erschließung so herzustellen, dass ein Müllfahrzeug im Wendebereich drehen kann bzw. eine Möglichkeit eröffnet wird, dass das Müllfahrzeug von "Am Thiergarten" aus in das neue Baugebiet fahren kann. Diese Anregung wird aufgenommen und an den Städteplaner zwecks Prüfung weitergereicht.

Beschluss:
  1. Für das Gebiet "zwischen Dingstock und Am Thiergarten"* wird der Bebauungsplan Nr. 23 aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Schaffung von neuem Wohnraum und Sicherung des Floristikbetriebes
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB).
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Planungsbüro Springer aus Busdorf beauftragt werden.
  4. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) kann im Verfahren nach § 13 a BauGB abgesehen werden.
  5. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB wird gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
  6. Mit dem Antragsteller ist ein entsprechender Kostenerstattungsvertrag abzuschließen.

- * räumlicher Geltungsbereich (gehört zum Aufstellungsbeschluss)
graphic  

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Neuaufstellung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde
Beschlussvorlage - 44/2017
Das Abwasserbeseitigungskonzept der Gemeinde Rieseby hat am 29.12.1988 erstmals die Zustimmung der Unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde erhalten. Eine Fortschreibung erfolgte 1996. Dieses Abwasserbeseitigungskonzept diente bisher als Grundlage für abwasserrechtliche Entscheidungen im Gemeindegebiet.

Zweck und Ziel der Planung ist die schadlose Beseitigung des in der Gemeinde Rieseby anfallenden Abwassers. Hierzu gehört das Schmutz- und Niederschlagswasser.

Da das einleitend angeführte Abwasserbeseitigungskonzept keine Aussagen zum Verbleib des Niederschlagswassers trifft, wurde im Zusammenhang mit der Neuaufstellung der Abwasserbeseitigungssatzung die Überarbeitung des Abwasserbeseitigungskonzeptes notwendig.

Der Umfang des Abwasserbeseitigungskonzeptes richtet sich nach § 31 Landeswassergesetz S.-H. und bedarf der Genehmigung der Unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde.

Die im Konzept dargestellten Inhalte umfassen das Sammeln, das Fortleiten und die Beseitigung des Abwassers. Die Behandlung des Abwassers, das über die örtlichen Trennsysteme abgeführt wird, übernimmt die Kläranlage Rieseby.

Das Abwasserbeseitigungskonzept besteht aus der Übersichtskarte und dem Erläuterungsbericht.
Durch den Protokollführer wird der Sachverhalt und der Anlass der Anpassung kurz zusammenfassend dargelegt sowie auf einzelne Nachfragen näher eingegangen. Dabei wird hervorgehoben, dass im Bereich Sönderby für drei Grundstücke, die jetzt noch über Hauskläranlagen entwässern, künftig ein Anschluss- und Benutzungszwang für die öffentliche Abwassereinrichtung der Gemeinde bestehen wird.

Beschluss:
Das vorliegende Abwasserbeseitigungskonzept, bestehend aus der Übersichtskarte und dem Erläuterungsbericht (Stand 31.07.2017), wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde die Genehmigung zu beantragen.     

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erlass einer neuen Abwasserbeseitigungssatzung
Beschlussvorlage - 45/2017
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Rieseby ist aufgrund der Einführung einer Niederschlagswassergebühr neu zu fassen. Basis für die Beitrags- und Gebührensatzung ist die Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde. Diese wurde am 02.12.2003 erlassen.

Zwischenzeitlich haben sich die rechtlichen Grundlagen im Landeswassergesetz S.-H. (LWG) geändert. Gemäß § 31 (5) LWG können die Gemeinden entsprechend ihrem Abwasserbeseitigungskonzept in der Abwasserbeseitigungssatzung vorschreiben, dass und in welcher Weise Niederschlagswasser auf den Grundstücken, auf denen es anfällt, zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in Gewässer einzuleiten ist, sofern dies ohne unverhältnismäßige Kosten möglich und wasserwirtschaftlich sinnvoll ist. Diese Übertragung erfolgte bisher weder im Abwasserbeseitigungskonzept noch in der Abwasserbeseitigungssatzung. Somit wäre bis zum heutigen Tag die Gemeinde für die Niederschlagswasserbeseitigung zuständig.

Ziel ist es, alle rechtlichen Grundlagen zur Abwasserbeseitigung auf den neuesten Stand zu bringen. Nachdem zum Abwasserbeseitigungskonzept und zur Abwasserbeseitigungssatzung die notwendigen Genehmigungen der Unteren Wasserbehörde erteilt wurden, ist dann im vierten Quartal 2017 über die Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zu beraten. Dieser Prozess ist zur rechtssicheren Regelung der Abwasserbeseitigung und der damit verbundenen Erhebung von Beiträgen und Gebühren unerlässlich.

Abschließend erfolgt der Hinweis, dass der Gemeindevertretung eine Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zum 01.01.2018 vorgelegt werden wird, damit Vorauszahlungen am Anfang des Jahres 2018 für das gesamte Jahr rechtssicher erhoben werden können.     
Durch den stellv. Ausschussvorsitzenden wird hervorgehoben, welche Stoffe nicht in die Kanalisation eingebracht werden dürfen. Hierauf sollte jeder Nutzer entsprechend achten.

Durch den Protokollführer wird erläutert, dass aufgrund der komplexen Sachlage einer neuen Satzung, eine Vorabstimmung mit den Fraktionen im Amt stattgefunden hat. Im Rahmen dieser Erörterung wurde angeregt eine Regelung in der Satzung aufzunehmen, die den Sedimenteintrag bei zeitlich begrenzten Baumaßnahmen, bei denen Grundwasserabsenkungen vorgenommen werden müssen, verringert. Daher wird empfohlen, am Ende des § 11 (3) folgenden Satz zu ergänzen:

Hiervon ausgenommen ist die Einleitung von Grundwasser, welches im Rahmen von zeitlich begrenzten Baumaßnahmen anfällt. Dieses darf über einen vorgeschalteten Entwässerungscontainer zur Rückhaltung von Sedimenten in den Niederschlagswasserkanal eingeleitet werden.

Hiergegen werden keine Bedenken erhoben.

Beschluss:
Der Entwurf der Abwasserbeseitigungssatzung (Stand 31.07.2017) wird mit folgender Änderung beschlossen:

Am Ende von § 11 (3) wird folgender Satz ergänzt:

Hiervon ausgenommen ist die Einleitung von Grundwasser, welches im Rahmen von zeitlich begrenzten Baumaßnahmen anfällt. Dieses darf über einen vorgeschalteten Entwässerungscontainer zur Rückhaltung von Sedimenten in den Niederschlagswasserkanal eingeleitet werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde die Genehmigung zu beantragen. 

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Verkehrsangelegenheiten

zu TOP 11.1 Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h auf der K 83, Dorfstraße, in Höhe des Schulzuganges
Beschlussvorlage - 41/2017
Am 22.05.2017 wurde von der Gemeinde Rieseby der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 22 "Rieseby, südlich der Dorfstraße" gefasst.
Um die gefahrlose Ausfahrt aus dem künftigen Baugebiet auf die K 83 zu gewährleisten, sind freizuhaltende Sichtfelder vorgeschrieben.
Nach Rücksprache mit dem Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr (LBV) ist gegen ein freizuhaltendes Sichtfeld mit einer reduzierten Anfahrtsweite nichts einzuwenden, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf der K 83 beiderseits des Schulzuganges auf ca. 300 m Länge begrenzt wird.
Es sollte die Empfehlung der Landesregierung Schleswig-Holstein genutzt werden, den Fußgängerverkehr gerade im Bereich von Kindergärten und Schulen sicherer zu machen.    
Innerhalb des Ausschusses wird ausführlich über den Bedarf einer Geschwindigkeitsreduzierung, der Ausdehnung des Bereichs sowie evtl. zeitlicher Eingrenzungen beraten. Im Ergebnis wird sich grundsätzlich für eine Reduzierung auf 30 km/h ausgesprochen. Der genaue Umfang hat sich dabei jedoch an der konkreten Bauleitplanung zu bemessen.

Beschluss:
Es wird beschlossen, bei der Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde einen Antrag auf Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h auf der K 83, Dorfstraße, beiderseitig des Schulzuganges auf ca. 300 m zu beantragen. Der genaue Umfang hat sich aus den Anforderungen der Bauleitplanung zu ergeben. 

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11.2 Aufhebung der Tempo-30-Zone im Ortsteil Zimmert sowie Einrichtung einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in den Straßen Schulweg und Dörpstraat
Beschlussvorlage - 42/2017
Die Anordnung "Ausweisung einer Tempo-30-Zone" vom 07.12.2000 liegt der Gemeinde Rieseby vor.
In der Verkehrsschau am 22.03.2017 wurde festgestellt, dass die Vorfahrtregelung nicht wie in einer 30 Zone mit "rechts vor links" ausgewiesen ist, sondern durch VZ 205 (Vorfahrt gewähren) und VZ 306 ("Vorfahrtstraße") geregelt wird.
Die Einrichtung einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in den Straßen Schulweg und Dörpstraat hat lt. Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde keine Aussicht auf Erfolg.  

Beschluss:
Die Tempo-30-Zone im Ortsteil Zimmert soll bestehen bleiben, die Beschilderung innerhalb der Zone ist umgehend entsprechend anzupassen. 

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11.3 Verkehrsberuhigende Maßnahmen im Bereich Büstorf-Siedlung
Beschlussvorlage - 47/2017
Ein Antrag Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h im Bereich Büstorf-Siedlung hat nach Rücksprache mit der Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde keine Aussicht auf Erfolg.
Die Einrichtung einer Geschwindigkeitsbeschränkung wäre lt. Straßenverkehrsordnung nicht zu begründen. Die Geschwindigkeit muss gem. § 3 (1) Straßenverkehrsordnung den örtlichen Gegebenheiten angepasst werden.

Um eine Verkehrsberuhigung im Bereich Büstorf-Siedlung dennoch erreichen zu können, wäre es denkbar, durch Pflanzung von Bäumen eine optische Einengung zu erreichen. In diesem Abschnitt haben in der Vergangenheit große Bäume gestanden, die aus Gründen der Standsicherheit gefällt werden mussten.
Für Bauleitplanungen innerorts sind teilweise Ausgleichsleistungen in Form von Ersatzpflanzungen von Bäumen zu erbringen. Um die Kompensation innerhalb des Gemeindegebiets vorzunehmen, könnten diese, ggf. auch in Form einer Allee, als Straßenbegleitbäume gepflanzt werden. Dies setzt voraus, dass die Bäume auf öffentlichen Grund gepflanzt werden können, und durch die Pflanzung keine Schäden an der Straße oder der angrenzenden Immobilien zu erwarten sind.  
Innerhalb des Ausschusses wird die Notwendigkeit von Baumpflanzungen im Bereich Büstorf erörtert. Dabei werden die eingeschränkten Grundstücksverhältnisse sowie der landwirtschaftliche Verkehr in diesem Bereich thematisiert. Durch Bürgermeister Kolls wird kurz erläutert, dass in der Vergangenheit ca. 150 Kastanien vom Gut Büstorf bis zur Kreisstraße gestanden haben. Die Kastanien, die durch die Gemeinde gefällt wurden, mussten krankheitsbedingt entfernt werden. Aus Gesprächen mit den Anwohnern kann mitgenommen werden, dass diese einen Wunsch an einer Bepflanzung/Verkehrsberuhigung geäußert haben. Die Art der Bäume müsste dann später und unter Berücksichtigung des dann konkreten Standorts festgelegt werden.

Durch den Protokollführer erfolgt kurz der Hinweis, dass die Unterhaltung und Pflege der Bäume bei der Gemeinde liegen wird, auch wenn die Pflanzung als Ausgleich durch Dritte geleistet wurde. 

Beschluss:
Es wird zur Verkehrsberuhigung im Bereich Büstorf-Siedlung beschlossen, eine optische Einengung durch die Pflanzung mehrerer Bäume zu erreichen. Die Maßnahme soll dabei durch Ersatzpflanzungen aus anderen Maßnahmen im Gemeindegebiet kompensiert werden. Der genaue Zeitpunkt für die Umsetzung ist daher noch nicht genau zu benennen. Überdies ist die Maßnahme nur dann umzusetzen, wenn sichergestellt werden kann, dass die Bäume auf öffentlichen Grund gepflanzt werden können und durch den Standort keine Schäden am Straßenkörper oder ggf. der angrenzenden Immobilien zu erwarten sind.  

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Norbert Jordan  Bernd Mordhorst 
Protokollführer  stellv. Ausschussvorsitzender