Sitzungsort: | im Riesby Krog, Dorfstraße 35, 24354 Rieseby |
Beginn der Sitzung: | 19.00 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.30 Uhr |
Ausschussvorsitzender Heino Stüve |
Ausschussmitglied Roland Axmann |
Ausschussmitglied Peter Märten |
Ausschussmitglied Bernd-Uto Püschel |
stellv. Ausschussvorsitzender (w. B.) Bernd Mordhorst |
Ausschussmitglied Matthias Remitz (entschuldigt ) |
Ausschussmitglied Hartmut Schmidt (entschuldigt ) |
Bürgermeister Jens Kolls |
Gemeindevertreter Frank Dreves |
Gemeindevertreterin Doris Rothe-Pöhls |
Protokollführer Jan Andresen |
Gast Daniel Bauer |
Gast Ulrich Hauck |
Gast Angela Zanon |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
5. | Anfragen von Ausschussmitgliedern und Gemeindevertretern |
6. | Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner |
7. | Kanalsanierungserfordernis vor Asphaltdeckenerneuerung der Landesstraße L27 |
Beschlussvorlage - 60/2017 | |
8. | 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rieseby für den Bereich "Sondergebiet Einzelhandel nördlich der Kreisstraße 83, westlich des Hufeisenweges" |
8.1 | 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rieseby für den Bereich "Sondergebiet Einzelhandel nördlich der Kreisstraße 83, westlich des Hufeisenweges" Erörterung zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange; Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit |
Beschlussvorlage - 1/2018 | |
8.2 | Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 2/2018 | |
9. | Vorhabenbezogener Bebauungsplanes Nr. 21 der Gemeinde Rieseby für den Bereich "Sondergebiet Einzelhandel nördlich der Kreisstraße 83, westlich des Hufeisenweges" |
9.1 | Vorhabenbezogener Bebauungsplanes Nr. 21 der Gemeinde Rieseby für den Bereich "Sondergebiet Einzelhandel nördlich der Kreisstraße 83, westlich des Hufeisenweges" Erörterung zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange; Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit |
Beschlussvorlage - 3/2018 | |
9.2 | Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 4/2018 | |
9.3 | Entwurf des Durchführungsvertrages |
Beschlussvorlage - 5/2018 |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.
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zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt.
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zu TOP 4. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
Der Ausschussvorsitzende hat keinen Bericht abzugeben.
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zu TOP 5. | Anfragen von Ausschussmitgliedern und Gemeindevertretern |
Es werden keine Anfragen von Ausschussmitgliedern und Gemeindevertretern gestellt.
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zu TOP 6. | Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner |
Folgende Fragen werden gestellt und vom Ausschussvorsitzenden beantwortet:
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zu TOP 7. | Kanalsanierungserfordernis vor Asphaltdeckenerneuerung der Landesstraße L27 |
Beschlussvorlage - 60/2017 Am 29.11.2017 teilt der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV) mit, dass die Landesstraße L27 von der B203 (Kreisverkehr an der Stadtgrenze von Eckernförde) über Barkelsby und Rieseby bis nach Stubberholz eine neue Asphaltdecke erhalten soll. Der begleitende Radweg von Barkelsby bis Rieseby soll ebenfalls eine neue Asphaltdecke erhalten. Wahrscheinlich sollen bei der Fahrbahn bis zu 9 cm Asphalt abgefräst und anschließend eine neue Asphalttrag- und Asphaltdeckschicht aufgebracht werden. Die Durchführung der Arbeiten ist für die Zeit ab Ende der Sommerferien 2018 vorgesehen. Eine Verschiebung der Maßnahme wird nicht in Aussicht gestellt. Dehalb wurde auf Grundlage des in Rieseby jüngst fertiggestellten Kanalkatasters Anfang Dezember 2017 die Zustandsbewertung und das Sanierungskonzept sowohl für den Schmutzwasser-, als auch für den Regenwasserkanal für den Straßenbereich der L27 interpretiert. Leider hat sich ein nicht unerhebliches Schadensbild offenbart. Auf den rund 600 m Straßenstrecke, in der Kanäle der Gemeinde Rieseby verlegt sind, sind nach einer ersten Bewertung folgende Baukosten für die Beseitigung der Schäden zu erwarten:
Addiert man die Baunebenkosten (Planungskosten, Baugrunderkundungen, SiGeKo nach Baustellenverordnung, ggf. Beweissicherung, ggf. Vermessung…), so ergibt sich ein Aufwand von rund 350.000 €. Das Ingenieurbüro Hauck wird zur Bau-, Wege- und Umweltausschusssitzung am 23.01.2018 erscheinen und vortragen. Es dürfte unstrittig sein, dass die L27 nebst des begleitenden Geh- und Radweges einer Sanierung bedarf. Die Gemeinden Rieseby und Barkelsby haben in den letzten Jahren mehrfach beim Straßenbaulaststräger danach verlangt. Gleichfalls ist es logisch, dass vor einer Sanierung der Oberflächen Schäden am Kanalsystem beseitigt werden müssen. Es ist aber unrealistisch, dass eine Beseitigung dieser Schäden bis zum Ende der Sommerferien 2018 umfänglich fertiggestellt ist. Zudem ist es zu empfehlen, dass über die verfüllten Baugruben über einige Monate Verkehr rollt und sie sich somit konsolidieren, bis eine neue Asphaltdecke aufgebracht wird. Am 20.12.2017 hat zur Erörterung möglicher Vorgehensweisen eine Besprechung mit Vertretern des LBVs im Amt stattgefunden. Da die Besprechung neben den Belangen der Gemeinde Rieseby auch andere klassifizierte Straßen zum Gegenstand hatte, sei hier die Rieseby betreffende Notiz aus dem Vermerk von Herrn Andresen auszugsweise zitiert. Ein Lageplan mit der Darstellung der einzelnen Bauabschnitte wurde dem Ausschuss zur Verfügung gestellt. Teilnehmer waren:
Die L27 soll in 4 Bauabschnitten saniert werden (Termine noch nicht fest!!)
An der Baustrecke der L27 befinden sich (nicht abschließende Aufzählung):
Die Kanalsanierungen der Gemeinde Rieseby in der Dorfstraße werden im April 2018 nach Aufhebung der Umleitung der B76-Baustelle beginnen und bis Ende 2018 stattfinden. Planungsbüro der Gemeinde ist das Büro Hauck, ausführende Firma für die K83- und K59- Bereiche ist Firma WeVo. Ob Firma WeVo auch die Sanierungen der Kanäle in der L27 erledigen wird, muss noch geklärt, politische Beschlüsse müssen eingeholt werden. Durch die Kanalsanierungen der Gemeinde und die im August / September stattfindenden Straßenbauarbeiten an der L27 wird es durch quasi doppelte Umleitungen erhebliche Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs geben. Dieser Umstand macht eine akribische Planung der Vollsperrungen erforderlich. Zusammenfasend ist also folgendes geplant (Änderungen vorbehalten):
Es ist ersichtlich, dass es einer umfassenden Koordination sämtlicher Maßnahmen bedarf. Es wird wohl aber trotz aller Planungen zu erheblichen Verkehrsbehinderungen kommen und die Erreichbarkeit von Gewerbetreibenden, Schule und Privathaushalten wird teilweise sehr eingeschränkt. Jedoch muss die Gemeinde nunmehr zunächst beraten, ob die Kanalsanierungen in der L27 durchgeführt werden sollen. Herr Andresen regt an, dass die Gemeindevertretung eine Abordnung von 2-3 Gemeindevertretern bestimmt, die den Bürgermeister bei den gemeindlichen Planungen der Verkehrsführung von Umleitungen etc. unterstützt. Ob diese Abordnung nach der Kommunalwahl noch Bestand haben wird, muss sich zeigen. |
Herr Andresen und Herr Hauck tragen die Sachverhalte vor und beantworten Fragen der Anwesenden. Abschließend wird folgender Beschluss gefasst:
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Beschluss: Es wird beschlossen, die erforderlichen Sanierungen schadhafter Kanäle in der L27 vorbereitend zur Asphaltdeckenerneuerung des Landes Schleswig-Holstein der L27 durchzuführen. Erforderliche Mittel werden über den Vermögenshaushalt (Gebührenhaushalt) bereitgestellt. Die Beratung über die Art der Finanzierung wird in den Finanzausschuss verwiesen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, einen Planungsauftrag sowie erforderliche Bauaufträge zu vergeben. Als Unterstützung des Bürgermeisters für die Planung der Verkehrsführung im Bauablauf wird eine Abordnung gebildet, die aus folgenden Gemeindevertretern besteht: Die Auswahl der Gemeindevertreter für dieses Gremium wird in der Gemeindevertretersitzung getroffen, da dann mehr Gemeindevertreter anwesend sein werden. Möglicherweise muss dieses Gremium nach der Kommunalwahl 2018 neu bestimmt werden. |
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rieseby für den Bereich "Sondergebiet Einzelhandel nördlich der Kreisstraße 83, westlich des Hufeisenweges" |
Frau Zanon trägt die eingegangenen Stellungnahmen ausführlich und einzeln vor und beantwortet Fragen. Herr Andresen verteilt ergänzende Pläne an die anwesenden Ausschussmitglieder und Gemeindevertreter. Mit dem Protokoll zur Bauausschusssitzung erhalten nicht anwesende Gemeindevertreter ebenfalls jene Pläne. Ferner wird dem Protokoll die Liste der eingegangenen Stellungnahmen der TÖBs beigefügt.
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zu TOP 8.1 | 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rieseby für den Bereich "Sondergebiet Einzelhandel nördlich der Kreisstraße 83, westlich des Hufeisenweges" Erörterung zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange; Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit |
Beschlussvorlage - 1/2018 Mit Schreiben der Amtsverwaltung vom 30.05.2017 wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung im Rahmen der Festlegung des erforderlichen Umfangs- und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung durchgeführt. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand am 12.06.2017 in Rieseby statt. Durch das Planungsbüro Springer werden die eingegangenen Stellungnahmen kurz zusammenfassend erläutert. Die Wesentlichen Inhalte sind bereits direkt mit in den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss eingeflossen. Die während der frühzeitigen Beteiligung abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nimmt die Gemeinde zur Kenntnis.
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Beschluss: Ein Beschluss wird an dieser Stelle nicht gefasst, weil die Kenntnisnahme in Zusammenhang mit dem Folgetagesordnungspunkt dokumentiert wird.
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zu TOP 8.2 | Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 2/2018 Siehe Beschlussvorlage 01/2018. Die während der frühzeitigen Beteiligung abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nimmt die Gemeinde zur Kenntnis.
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Beschluss:
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Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Vorhabenbezogener Bebauungsplanes Nr. 21 der Gemeinde Rieseby für den Bereich "Sondergebiet Einzelhandel nördlich der Kreisstraße 83, westlich des Hufeisenweges" |
zu TOP 9.1 | Vorhabenbezogener Bebauungsplanes Nr. 21 der Gemeinde Rieseby für den Bereich "Sondergebiet Einzelhandel nördlich der Kreisstraße 83, westlich des Hufeisenweges" Erörterung zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange; Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit |
Beschlussvorlage - 3/2018 Mit Schreiben der Amtsverwaltung vom 30.05.2017 wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung im Rahmen der Festlegung des erforderlichen Umfangs- und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung durchgeführt. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand am 12.06.2017 in Rieseby statt. Durch das Planungsbüro Springer werden die eingegangenen Stellungnahmen kurz zusammenfassend erläutert. Die Wesentlichen Inhalte sind bereits direkt mit in den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss eingeflossen. |
Herr Drewes hat folgende Fragen und Anmerkungen:
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Beschluss: Ein Beschluss wird an dieser Stelle nicht gefasst, weil die Kenntnisnahme in Zusammenhang mit dem Folgetagesordnungspunkt dokumentiert wird.
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zu TOP 9.2 | Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 4/2018 Siehe Beschlussvorlage 03/2018. Die während der frühzeitigen Beteiligung abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nimmt die Gemeinde zur Kenntnis.
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Beschluss:
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Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9.3 | Entwurf des Durchführungsvertrages |
Beschlussvorlage - 5/2018 Für Projekte, die in der Hand eines Vorhabenträgers liegen, wird das Instrument des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gewählt. Dieses Instrument des § 12 Baugesetzbuch (BauGB) verbindet Elemente eines Bebauungsplanes mit einem Erschließungsvertrag und einer vertraglichen Baupflicht (Durchführungsvertrag). Die Gemeinde kann durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung der Vorhaben- und Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben- und Erschließungsplan) bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise verpflichtet (Durchführungsvertrag). Der Durchführungsvertrag ist vor dem Satzungsbeschluss zu schließen (§ 13 Abs. 1 BauGB). Der von dem Vorhabenträger erarbeitete und mit der Gemeinde abgestimmt Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) wird Bestandteil des von der Gemeinde beschlossenen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Laut Auskunft des Innenministerium gilt folgender Leitgedanke: Der Durchführungsvertrag ist Gegenstand der Abwägung, weil er Teil des VEP ist. Daraus ergibt sich, dass er öffentlich beschlossen wird. Jedoch ist das Informationsfreiheitsgesetz zu berücksichtigen (Eventuelles schwärzen von Daten ist somit erforderlich). Der vorhabenbezogene Bebauungsplan, der VEP und der Durchführungsvertrag müssen sich entsprechen.
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Beschluss: Dem vorliegenden Entwurf des Durchführungsvertrages wird zugestimmt.
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Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Jan Andresen | Heino Stüve |
Protokollführer | Ausschussvorsitzender |