N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Rieseby vom 23.01.2018.

Sitzungsort:  im Riesby Krog, Dorfstraße 35, 24354 Rieseby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.30 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Heino Stüve
Ausschussmitglied Roland Axmann
Ausschussmitglied Peter Märten
Ausschussmitglied Bernd-Uto Püschel
stellv. Ausschussvorsitzender (w. B.) Bernd Mordhorst

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Matthias Remitz (entschuldigt )
Ausschussmitglied Hartmut Schmidt (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Jens Kolls
Gemeindevertreter Frank Dreves
Gemeindevertreterin Doris Rothe-Pöhls
Protokollführer Jan Andresen
Gast Daniel Bauer
Gast Ulrich Hauck
Gast Angela Zanon
Herr Menking, Edeka Nord
Frau Fries, EZ
Herr Krüger, KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Anfragen von Ausschussmitgliedern und Gemeindevertretern
6. Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner
7. Kanalsanierungserfordernis vor Asphaltdeckenerneuerung der Landesstraße L27
  Beschlussvorlage - 60/2017
8. 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rieseby für den Bereich "Sondergebiet Einzelhandel nördlich der Kreisstraße 83, westlich des Hufeisenweges"
8.1 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rieseby für den Bereich "Sondergebiet Einzelhandel nördlich der Kreisstraße 83, westlich des Hufeisenweges"
Erörterung zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange; Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 1/2018
8.2 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 2/2018
9. Vorhabenbezogener Bebauungsplanes Nr. 21 der Gemeinde Rieseby für den Bereich "Sondergebiet Einzelhandel nördlich der Kreisstraße 83, westlich des Hufeisenweges"
9.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplanes Nr. 21 der Gemeinde Rieseby für den Bereich "Sondergebiet Einzelhandel nördlich der Kreisstraße 83, westlich des Hufeisenweges"
Erörterung zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange; Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 3/2018
9.2 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 4/2018
9.3 Entwurf des Durchführungsvertrages
  Beschlussvorlage - 5/2018

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.   

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.   

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt.   

zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
Der Ausschussvorsitzende hat keinen Bericht abzugeben.    

zu TOP 5. Anfragen von Ausschussmitgliedern und Gemeindevertretern
Es werden keine Anfragen von Ausschussmitgliedern und Gemeindevertretern gestellt.   

zu TOP 6. Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner

Folgende Fragen werden gestellt und vom Ausschussvorsitzenden beantwortet:

  • Der Radweg zwischen Rieseby und Sönderby wächst von den Seiten zu. Es wird darum gebeten, dass die Kanten wieder frei gemacht werden. Der Bauhof wird informiert.

  • Der Weg zur Schule ist zu dunkel. Erklärung des Bürgermeisters: Auf dem Weg zur Schule werden zwei Laternen ergänzt. Das Material liegt schon auf dem Bauhof.

  • Anwohner der Heidkoppel fragen, ob es mit der Erweiterung der Bebauung Schulenkrug eine Verbindungsstraße zwischen Schulenkrug und Heidkoppel geben wird. Der Ausschussvorsitzende erklärt, dass der vorhandene, verbindende Weg für die Unterbringung von Ver- und Entsorgungsleitungen genutzt und ausgebaut werden wird. Solange die Kleingärten erhalten bleiben, ist seiner Aussage nach vorgesehen, dass die Verbindungsstraße durch einen Klapppoller abgesperrt und damit kein Durchgangsverkehr ermöglicht wird. Wie die kommende Gemeindevertretung das Areal weiterentwickeln wird, ist allerdings unbekannt. Ein weiterer Spielplatz wird in der Erweiterung des Schulenkrugs nicht entstehen, da im Nahbereich Spielplätze vorhanden sind. Die seitens der Anwohner der Heidkoppel beobachteten Vermessungsarbeiten an den rückwärtigen Grenzen der Heidkoppelgrundstücke sind korrekterweise durchgeführt worden.   


zu TOP 7. Kanalsanierungserfordernis vor Asphaltdeckenerneuerung der Landesstraße L27
Beschlussvorlage - 60/2017

Am 29.11.2017 teilt der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV) mit, dass die Landesstraße L27 von der B203 (Kreisverkehr an der Stadtgrenze von Eckernförde) über Barkelsby und Rieseby bis nach Stubberholz eine neue Asphaltdecke erhalten soll. Der begleitende Radweg von Barkelsby bis Rieseby soll ebenfalls eine neue Asphaltdecke erhalten. Wahrscheinlich sollen bei der Fahrbahn bis zu 9 cm Asphalt abgefräst und anschließend eine neue Asphalttrag- und Asphaltdeckschicht aufgebracht werden. Die Durchführung der Arbeiten ist für die Zeit ab Ende der Sommerferien 2018 vorgesehen. Eine Verschiebung der Maßnahme wird nicht in Aussicht gestellt.

Dehalb wurde auf Grundlage des in Rieseby jüngst fertiggestellten Kanalkatasters Anfang Dezember 2017 die Zustandsbewertung und das Sanierungskonzept sowohl für den Schmutzwasser-, als auch für den Regenwasserkanal für den Straßenbereich der L27 interpretiert. Leider hat sich ein nicht unerhebliches Schadensbild offenbart. Auf den rund 600 m Straßenstrecke, in der Kanäle der Gemeinde Rieseby verlegt sind, sind nach einer ersten Bewertung folgende Baukosten für die Beseitigung der Schäden zu erwarten:

  • Schadensklassen 4 & 5:
    Offene Bauweise:         165.300 €
    Geschl. Bauweise:        32.580 €
    Summe SKL 4&5:         197.880 €
  • Schadensklasse 3:
    Offene Bauweise:         63.100 €
    Geschl. Bauweise:        41.050 €
    Summe SKL 4&5:         104.150 €

Addiert man die Baunebenkosten (Planungskosten, Baugrunderkundungen, SiGeKo nach Baustellenverordnung, ggf. Beweissicherung, ggf. Vermessung…), so ergibt sich ein Aufwand von rund 350.000 €. Das Ingenieurbüro Hauck wird zur Bau-, Wege- und Umweltausschusssitzung am 23.01.2018 erscheinen und vortragen.

Es dürfte unstrittig sein, dass die L27 nebst des begleitenden Geh- und Radweges einer Sanierung bedarf. Die Gemeinden Rieseby und Barkelsby haben in den letzten Jahren mehrfach beim Straßenbaulaststräger danach verlangt. Gleichfalls ist es logisch, dass vor einer Sanierung der Oberflächen Schäden am Kanalsystem beseitigt werden müssen. Es ist aber unrealistisch, dass eine Beseitigung dieser Schäden bis zum Ende der Sommerferien 2018 umfänglich fertiggestellt ist. Zudem ist es zu empfehlen, dass über die verfüllten Baugruben über einige Monate Verkehr rollt und sie sich somit konsolidieren, bis eine neue Asphaltdecke aufgebracht wird.

Am 20.12.2017 hat zur Erörterung möglicher Vorgehensweisen eine Besprechung mit Vertretern des LBVs im Amt stattgefunden. Da die Besprechung neben den Belangen der Gemeinde Rieseby auch andere klassifizierte Straßen zum Gegenstand hatte, sei hier die Rieseby betreffende Notiz aus dem Vermerk von Herrn Andresen auszugsweise zitiert. Ein Lageplan mit der Darstellung der einzelnen Bauabschnitte wurde dem Ausschuss zur Verfügung gestellt.

Teilnehmer waren:
  • Herr Lohmann (LBV)
  • Herr Lingrön (LBV)
  • Herr Kolls (Bürgermeister Rieseby)
  • Herr Jordan (Bauamt)
  • Herr Eggers (Bauamt)
  • Herr Andresen (Bauamt)

  1. L27 von B203 Barkelsby bis Stubberholz
Betroffene Gemeinden: Rieseby + Barkelsby
Die L27 soll in 4 Bauabschnitten saniert werden (Termine noch nicht fest!!)
  • Abschnitt 080 Rieseby – Stubberholz (Umsetzung letzte Sommerferienwoche 2018)
  • Abschnitt 070 innerorts Rieseby (Umsetzung 2019 nach Kanalsanierung durch die Gemeinde Rieseby)
  • Abschnitt 060 Rieseby – K58 (Umsetzung innerhalb der 4 Wochen nach den Sommerferien 2018)
  • Abschnitt 050 K58 – Kreisverkehr B203 (Umsetzung innerhalb der 4 Wochen nach den Sommerferien 2018)
In Barkelsby muss die Gemeinde kurzfristig noch prüfen, ob innerorts in der L27 Kanalsanierungen erforderlich sind. Wenn ja, dann müssen diese bis Mitte August 2018 durchgeführt werden.

An der Baustrecke der L27 befinden sich (nicht abschließende Aufzählung):
  1. in Barkelsby
      • ein kleines Gewerbegebiet (Seelbarg)
      • ein Metallbauer (Klaus Damm)
      • ein Restaurant Adria, Riesebyer Straße 1
      • die Freiwillige Feuerwehr, Riesebyer Straße 3
      • der Kindergarten, Riesebyer Straße 3
      • drei Tischlereien (innerorts W.Petersen, Thietje und Petersen im Ortsteil Kratt an der freien Baustrecke)
  2. in Rieseby
      • ein Milchviehbetrieb (Reimer Köhn, Moorholz)
      • ein Zimmereibetrieb im Ortsteil Basdorf (Zimmerei Werner)
      • der Bahnhof
      • eine Tankstelle
  1. K83 von Kosel bis Rieseby (Bahnübergang)
    Kreis und LBV haben sich abgestimmt und die Deckensanierungsmaßnahme nach 2019 verschoben. In 2018 wird die Gemeinde Rieseby innerorts (Dorfstraße) Kanalsanierungen betreiben. Die Kopflöcher und Rohrgräben werden mit Tragschichtasphalt bis OK Decke geschlossen.
  2. K59 von Rieseby über Saxtorf bis K58
    Kreis und LBV haben sich abgestimmt und die Deckensanierungsmaßnahme nach 2019 verschoben. In 2018 wird die Gemeinde Rieseby innerorts (Saxtorfer Weg) Kanalsanierungen betreiben. Die Kopflöcher und Rohrgräben werden mit Tragschichtasphalt bis OK Decke geschlossen.
Die Kanalsanierungen der Gemeinde Rieseby in der Dorfstraße werden im April 2018 nach Aufhebung der Umleitung der B76-Baustelle beginnen und bis Ende 2018 stattfinden. Planungsbüro der Gemeinde ist das Büro Hauck, ausführende Firma für die K83- und K59- Bereiche ist Firma WeVo. Ob Firma WeVo auch die Sanierungen der Kanäle in der L27 erledigen wird, muss noch geklärt, politische Beschlüsse müssen eingeholt werden. Durch die Kanalsanierungen der Gemeinde und die im August / September stattfindenden Straßenbauarbeiten an der L27 wird es durch quasi doppelte Umleitungen erhebliche Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs geben. Dieser Umstand macht eine akribische Planung der Vollsperrungen erforderlich.

Zusammenfasend ist also folgendes geplant (Änderungen vorbehalten):
  • Umleitung B76 bis Mai 2018
  • Baubeginn Kanalsanierungen in Peripherie der Dorfstraße, zunächst ohne Vollsperrung:
    Anfang April 2018
  • Kanalsanierungen in der Dorfstraße mit Vollsperrungen: Ab Mai 2018
  • Asphaltdeckenerneuerung L27 mit Vollsperrungen in Abschnitten: Ab 13.08.2018 bis Ende September 2018 (ohne Innerortsstrecke).
  • Kanalsanierungen in der L27 innerorts: Ende 2018 bis Anfang 2019
  • Zusätzlich: Herstellung des Leerrohrnetzes für die Breitbandversorgung überall dort, wo eine Verlegung im begleitenden Geh- und Radweg von Kreis- und Landesstraße vorgesehen ist: Anfang bis Mitte 2019
  • Asphaltdeckenerneuerungen an K83 von Kosel bis Bahnübergang Rieseby, K59 von Rieseby bis K58 und L27 innerorts in Rieseby Mitte bis Ende 2019

Es ist ersichtlich, dass es einer umfassenden Koordination sämtlicher Maßnahmen bedarf. Es wird wohl aber trotz aller Planungen zu erheblichen Verkehrsbehinderungen kommen und die Erreichbarkeit von Gewerbetreibenden, Schule und Privathaushalten wird teilweise sehr eingeschränkt. Jedoch muss die Gemeinde nunmehr zunächst beraten, ob die Kanalsanierungen in der L27 durchgeführt werden sollen.

Herr Andresen regt an, dass die Gemeindevertretung eine Abordnung von 2-3 Gemeindevertretern bestimmt, die den Bürgermeister bei den gemeindlichen Planungen der Verkehrsführung von Umleitungen etc. unterstützt. Ob diese Abordnung nach der Kommunalwahl noch Bestand haben wird, muss sich zeigen.    

Herr Andresen und Herr Hauck tragen die Sachverhalte vor und beantworten Fragen der Anwesenden. Abschließend wird folgender Beschluss gefasst:   

Beschluss:

Es wird beschlossen, die erforderlichen Sanierungen schadhafter Kanäle in der L27 vorbereitend zur Asphaltdeckenerneuerung des Landes Schleswig-Holstein der L27 durchzuführen. Erforderliche Mittel werden über den Vermögenshaushalt (Gebührenhaushalt) bereitgestellt. Die Beratung über die Art der Finanzierung wird in den Finanzausschuss verwiesen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, einen Planungsauftrag sowie erforderliche Bauaufträge zu vergeben.

Als Unterstützung des Bürgermeisters für die Planung der Verkehrsführung im Bauablauf wird eine Abordnung gebildet, die aus folgenden Gemeindevertretern besteht:

Die Auswahl der Gemeindevertreter für dieses Gremium wird in der Gemeindevertretersitzung getroffen, da dann mehr Gemeindevertreter anwesend sein werden.

Möglicherweise muss dieses Gremium nach der Kommunalwahl 2018 neu bestimmt werden. 


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rieseby für den Bereich "Sondergebiet Einzelhandel nördlich der Kreisstraße 83, westlich des Hufeisenweges"

Frau Zanon trägt die eingegangenen Stellungnahmen ausführlich und einzeln vor und beantwortet Fragen. Herr Andresen verteilt ergänzende Pläne an die anwesenden Ausschussmitglieder und Gemeindevertreter. Mit dem Protokoll zur Bauausschusssitzung erhalten nicht anwesende Gemeindevertreter ebenfalls jene Pläne. Ferner wird dem Protokoll die Liste der eingegangenen Stellungnahmen der TÖBs beigefügt.  

zu TOP 8.1 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rieseby für den Bereich "Sondergebiet Einzelhandel nördlich der Kreisstraße 83, westlich des Hufeisenweges"
Erörterung zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange; Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 1/2018
Mit Schreiben der Amtsverwaltung vom 30.05.2017 wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung im Rahmen der Festlegung des erforderlichen Umfangs- und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung durchgeführt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand am 12.06.2017 in Rieseby statt. Durch das Planungsbüro Springer werden die eingegangenen Stellungnahmen kurz zusammenfassend erläutert. Die Wesentlichen Inhalte sind bereits direkt mit in den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss eingeflossen.

Die während der frühzeitigen Beteiligung abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nimmt die Gemeinde zur Kenntnis.   

Beschluss:
Ein Beschluss wird an dieser Stelle nicht gefasst, weil die Kenntnisnahme in Zusammenhang mit dem Folgetagesordnungspunkt dokumentiert wird.   

zu TOP 8.2 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussvorlage - 2/2018
Siehe Beschlussvorlage 01/2018.

Die während der frühzeitigen Beteiligung abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nimmt die Gemeinde zur Kenntnis.    

Beschluss:
  1. Der Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Sondergebiet Einzelhandel nördlich der Kreisstraße 83, westlich des Hufeisenweges" und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt/ mit folgenden Änderungen gebilligt:
  2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen/ zu beteiligen.   

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Vorhabenbezogener Bebauungsplanes Nr. 21 der Gemeinde Rieseby für den Bereich "Sondergebiet Einzelhandel nördlich der Kreisstraße 83, westlich des Hufeisenweges"

zu TOP 9.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplanes Nr. 21 der Gemeinde Rieseby für den Bereich "Sondergebiet Einzelhandel nördlich der Kreisstraße 83, westlich des Hufeisenweges"
Erörterung zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange; Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 3/2018
Mit Schreiben der Amtsverwaltung vom 30.05.2017 wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung im Rahmen der Festlegung des erforderlichen Umfangs- und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung durchgeführt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand am 12.06.2017 in Rieseby statt. Durch das Planungsbüro Springer werden die eingegangenen Stellungnahmen kurz zusammenfassend erläutert. Die Wesentlichen Inhalte sind bereits direkt mit in den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss eingeflossen. 
  
Herr Drewes hat folgende Fragen und Anmerkungen:
  • Der 50m-Gewässerschutzstreifen wird berührt. Er plädiert dafür, dass seitens der Fachbehörden vor dem Hintergrund zu schützender Fauna und Flora keine Befreiuung erteilt wird.
  • Hinsichtlich des einzuräumenden Wegerechtes soll es seiner Kenntnis nach Probleme mit der Absicherung geben. Herr Bauer berichtet, dass ihm keine Probleme bekannt sind.
  • Aus den Stellungnahmen der TÖBs geht hervor, das sowohl die IHK als auch der Handelsverband Nord eine Verlagerung des Einzelhandels an den Ortsrand bedenklich sehen und stattdessen eine Stärkung des Ortskerns begrüßen würden. Herr Drewes teilt diese Bedenken. Seiner Kenntnis nach seht das Grundstück der Eckernförder Bank für 1 Mio Euro zum Verkauf. Auch im Ort soll es seiner Kenntnis nach Bestrebungen seitens Grundstückseigentümern geben, die eine Etablierung von Einzelhandel verfolgen.
  • Die Platzierungsmöglichkeit einer E-Tankstelle wird begrüßt.
  • In den textlichen Ausführungen taucht auch die Begrifflichkeit "Discounter" statt EDEKA auf. Frau Zanon stellt richtig, dass ausschließlich auf Seite 9 der Begriff "Discounter" steht und damit ein Discounter ausgeschlossen wird. Somit wurde der Begriff in diesem Kontext richtig und bewusst verwendet. Herr Bauer erklärt, dass EDEKA einen 15-Jahresmietvertrag mit der Projektgesellschaft abgeschlossen hat. Für einen Discounter wäre die Fläche des geplanten Marktes wohl viel zu groß.
  • Die westlichen Grundstücke des Hufeisenwegs werden Geräuschen ausgesetzt werden. Insbesondere die Handhabung des Leergutes wird Immissionen verursachen. Herr Mensing erklärt, dass heutzutage hauptsächlich PET-Flaschen im Umlauf sind. Die geschredderten Flaschen werden in Säcken gelagert. Glasflaschen sind rückläufig.
  • In der Tabelle 1 der Immissionsrichtwerte gem. 6.1. der TA-Lärm sind keine Grenzwerte explizit für Einzelhandel verzeichnet. Wie wurde dieser Umstand vom Gutachter interpretiert und bewertet? Eine Klärung folgt bis zur GV.   

Beschluss:
Ein Beschluss wird an dieser Stelle nicht gefasst, weil die Kenntnisnahme in Zusammenhang mit dem Folgetagesordnungspunkt dokumentiert wird.   

zu TOP 9.2 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussvorlage - 4/2018
Siehe Beschlussvorlage 03/2018.

Die während der frühzeitigen Beteiligung abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nimmt die Gemeinde zur Kenntnis.   

Beschluss:
  1. Der Entwurf des Vorhabenbezogener Bebauungsplanes Nr. 21 der Gemeinde Rieseby für den Bereich "Sondergebiet Einzelhandel nördlich der Kreisstraße 83, westlich des Hufeisenweges" für und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt/ mit folgenden Änderungen gebilligt:
  2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sowie der VEP sind nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen/ zu beteiligen.   

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9.3 Entwurf des Durchführungsvertrages
Beschlussvorlage - 5/2018
Für Projekte, die in der Hand eines Vorhabenträgers liegen, wird das Instrument des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gewählt. Dieses Instrument des § 12 Baugesetzbuch (BauGB) verbindet Elemente eines Bebauungsplanes mit einem Erschließungsvertrag und einer vertraglichen Baupflicht (Durchführungsvertrag).

Die Gemeinde kann durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung der Vorhaben- und Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben- und Erschließungsplan) bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise verpflichtet (Durchführungsvertrag). Der Durchführungsvertrag ist vor dem Satzungsbeschluss zu schließen (§ 13 Abs. 1 BauGB).

Der von dem Vorhabenträger erarbeitete und mit der Gemeinde abgestimmt Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) wird Bestandteil des von der Gemeinde beschlossenen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.


Laut Auskunft des Innenministerium gilt folgender Leitgedanke:
Der Durchführungsvertrag ist Gegenstand der Abwägung, weil er Teil des VEP ist. Daraus ergibt sich, dass er öffentlich beschlossen wird.
Jedoch ist das Informationsfreiheitsgesetz zu berücksichtigen (Eventuelles schwärzen von Daten ist somit erforderlich). Der vorhabenbezogene Bebauungsplan, der VEP und der Durchführungsvertrag müssen sich entsprechen.   

Beschluss:
Dem vorliegenden Entwurf des Durchführungsvertrages wird zugestimmt.   

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Jan Andresen  Heino Stüve 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender