Sitzungsort: | im Riesby Krog, Dorfstraße 35, 24354 Rieseby |
Beginn der Sitzung: | 19.00 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.00 Uhr |
Ausschussvorsitzender Heino Stüve |
Ausschussmitglied Roland Axmann |
Ausschussmitglied Peter Märten |
Ausschussmitglied Bernd-Uto Püschel |
Ausschussmitglied Matthias Remitz |
Ausschussmitglied Hartmut Schmidt |
stellv. Ausschussvorsitzender (w. B.) Bernd Mordhorst |
Gemeindevertreter Frank Dreves |
Gemeindevertreterin Doris Rothe-Pöhls |
Protokollführer Norbert Jordan |
Gast Daniel Bauer |
Gast Thomas Opfermann |
Gast Frank Springer |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Anfragen von Ausschussmitgliedern und Gemeindevertretern |
5. | Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner |
6. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
7. | Bebauungsplan Nr. 20 der Gemeinde Rieseby für den Bereich südlich der Straße "Am Schulenkrug" und westlich der Straße "Heidkoppel" Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 59/2017 | |
8. | Vorhabenbezogener Bebauungsplanes Nr. 21 der Gemeinde Rieseby für den Bereich "Sondergebiet Einzelhandel nördlich der Kreisstraße 83, westlich des Hufeisenweges" 1. Änderung des Durchführungsvertrages |
Beschlussvorlage - 37/2018 | |
9. | Erneuerung zweier Eingangstüranlagen der Schule |
Beschlussvorlage - 12/2018 | |
10. | Errichtung einer Bobby Car Bahn auf dem Spielplatz des Gemeindekindergartens Schleikinder |
Beschlussvorlage - 38/2018 | |
11. | Bau eines Radweges entlang der K59 von Rieseby bis Saxtorf und Saxtorf bis zur K58 |
Beschlussvorlage - 39/2018 |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Durch den Ausschussvorsitzenden erfolgt der Hinweis, dass durch die Verwaltung sehr kurzfristig ein weiterer Tagesordnungspunkt zur Beratung vorgeschlagen wird. Hierbei geht es um die Beratung über eine evtl. Schaffung eines Radweges entlang der K 59 von Rieseby bis Saxtorf und Saxtorf bis zur K 58. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde erbittet diesbezüglich bis zum 12.07.2018 eine entsprechende Rückmeldung der Gemeinde. Dieser Tagesordnungspunkt würde am Ende der Tagesordnung eingefügt werden. Gegen die Erweiterung der Tagesordnung werden keine Bedenken erhoben. Weitere Anträge zur Änderung der Tagesordnung liegen nicht vor.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt.
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zu TOP 4. | Anfragen von Ausschussmitgliedern und Gemeindevertretern |
Anfragen von Ausschussmitgliedern und Gemeindevertretern werden nicht gestellt.
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zu TOP 5. | Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner |
Eine Anliegerin des Hufeisenweges äußert verschiedene Bedenken zum geplanten Einzelhandel im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 21 "Sondergebiet Einzelhandel". Überdies werden Fragen gestellt, wie die Gemeinde die verbindliche Einhaltung der vertraglichen Vorgaben sicherstellt, warum die direkten Anlieger nicht beteiligt wurden und eine Sicherung der Sonn- und Feiertagszeiten erfolgte. Durch den Ausschussvorsitzenden werden die Fragen näher beantwortet. Da einige der Bedenken in der Vergangenheit bereits vorgetragen wurden, wurden diese - soweit möglich - berücksichtigt. Wünschenswert wäre es gewesen, wenn eine frühere Eingabe erfolgt wäre. Überdies ist die 1. Änderung zum Durchführungsvertrag Gegenstand der heutigen Beratungen. Dort werden weitere Details geregelt. Die Empfehlung des heutigen Fachausschusses bedarf dann noch der Zustimmung bzw. Genehmigung der Gemeindevertretung. Hieran schließt sich innerhalb des Ausschusses eine kurze Erörterung der Einschränkung der gesetzlich geregelten Sonn- und Feiertagsöffnung an. Der künftige Markt muss sich an den in der Region vorhandenen Öffnungszeiten orientieren können. Eine vertragliche und ggf. grundbuchliche Einschränkung wird rechtlich als schwierig bewertet. Für Rieseby besteht keine Bäderregelung. Weitere Anfragen werden nicht gestellt.
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zu TOP 6. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
Durch den Ausschussvorsitzenden wird über keine neuen Mitteilungen berichtet. Durch den stellv. Bürgermeister wird kurz der Sachstand zu den geplanten Kanalsanierungsarbeiten und den damit verbundenen Straßensperrungen erläutert. Danach sollen
Die Anwohner kommen in der Regel die gesamte Zeit auf Ihre Grundstücke, einzelne Einschränkungen können aber nicht ausgeschlossen werden. Hier wird um entsprechendes Verständnis gebeten. Die betroffenen Unternehmen wurden entsprechend informiert. Eine Zufahrt zu den Unternehmen wird sichergestellt, eine Durchfahrt ist aber nicht möglich. Nachdem die Maßnahme abgeschlossen ist, wird dann im nächsten Jahr eine neue Asphaltdecke aufgebracht.
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zu TOP 7. | Bebauungsplan Nr. 20 der Gemeinde Rieseby für den Bereich südlich der Straße "Am Schulenkrug" und westlich der Straße "Heidkoppel" Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 59/2017 Die Gemeindevertretung hat am 07.12.2016 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 20 für den Bereich südlich der Straße "Am Schulenkrug" und westlich der Straße "Heidkoppel" gefasst. Mit der Planung wird die Schaffung von neuem Wohnraum innerhalb der Gemeinde Rieseby beabsichtigt. Im Rahmen der Sitzung der Gemeindevertretung vom 03.05.2018 wurden die Inhalte und Planungsziele durch das Planungsbüro Springer, Frau Zanon, vorgestellt. Da es noch einzelne Themen gab, die im Entwurf noch nicht zur vollständigen Zufriedenheit der Gemeinde festgesetzt waren, wurde die Entwurfs- und Auslegungsfassung zur erneuten Beratung in den Bau-, Wege- und Umweltausschuss verwiesen. Der Entwurf wurde bereits um textliche Festsetzungen zu den Stellplätzen auf den Wohngrundstücken ergänzt.
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Ergänzend zum Sachverhalt wird durch den Ausschussvorsitzenden der bisherige Beratungsstand erläutert. Hieran anschließend wird durch den Protokollführer zusammenfassend dargelegt, dass folgende Punkte zu erörtern sind:
Zum Kleingartengelände wird durch den Städteplaner, Herrn Springer, mitgeteilt, dass diesbezüglich eine Abstimmung mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde stattgefunden hat. § 9 (2) BauGB setzt ein konkret benanntes Ereignis bzw. einen konkret benannten Zeitraum voraus. Dies wäre z. B. ein klar definierter Stichtag, welcher in Rieseby nicht gegeben ist. Aktuell ist nicht absehbar, wann der Kleingartenbereich aufgegeben werden soll. Daher mangelt es bereits allgemein an einem Planungserfordernis. Alternativ könnte der Geltungsbereich in zwei Bauabschnitte aufgeteilt werden. Für beide Abschnitte würde das Bauleitplanverfahren betrieben, jedoch nur ein Teilbereich (Neubaugebiet) wirksam werden. Für das Kleingartengelände könnte dann zu einem späteren Zeitpunkt das Verfahren mit einem schlanken Aufwand zum Abschluss gebracht werden. Voraussetzung hierfür ist, dass sich zu diesem Zeitpunkt die rechtlichen Grundlagen nicht wesentlich geändert haben. Herr Springer spricht sich für eine zeitversetzte Bekanntmachung und nicht für eine Regelung nach § 9 (2) BauGB aus. Sofern sich die Gemeinde ebenfalls für diese Lösung ausspricht, muss festgestellt werden, dass eine verkehrliche Anbindung des Neubaugebiets an die Heidkoppel nicht in der bisher vorgesehenen Art möglich ist. In diesem Zusammenhang wird durch den Protokollführer auf den bestehenden Kaufvertrag zwischen der Gemeinde Rieseby und dem Vorhabenträger hingewiesen. Dieser sieht die Übernahme von Kosten für die Wegefläche vor, die so nicht mehr zur Umsetzung kommen kann. Der Vertrag muss geprüft und ggf. neu verhandelt werden. Abschließend erfolgt durch Herrn Springer der Hinweis, dass bei der Aufteilung des Gebiets in zwei Bauabschnitte auch das südlich gelegene Baufenster geteilt werden muss. Dies wird entsprechend zur Kenntnis genommen. Zu den Stellplätzen auf den privaten Grundstücken wird durch Ausschussmitglied Axmann erläutert, dass die Fraktion der WGR zwei Stellplätze pro Wohneinheit für geboten hält. Dieser Ausführung schließt sich auch Ausschussmitglied Mordhorst an. Unter Berücksichtigung der im Planentwurf vorgesehenen Lösungsmöglichkeit und der möglichen Alternativen ergibt sich im Ausschuss eine umfangreiche Beratung zur notwendigen Anzahl der Stellplätze. Es werden die einzelnen Vor- und Nachteile sowie der damit verbundene Flächenverbrauch erörtert. Denkbar wäre ggf. eine differenzierte Betrachtung der Festsetzung zwischen den Grundstücken mit Einzel- und Doppelhäusern und den Reihenhausgrundstücken. Hierzu wird durch den Vorhabenträger dargelegt, dass es Ziel ist, günstigen Wohnraum zu schaffen. Die Verpflichtung von zwei Stellplätzen pro Wohneinheit bei den Reihenhäusern führt voraussichtlich zu dem Ergebnis, dass diese ggf. keine Umsetzung mehr finden. Es wird dabei noch einmal hervorgehoben, dass die Probleme nur bei den Reihenhausgrundstücken bestehen. Hier würde der bisherige Kompromiss bei drei Wohneinheiten fünf Stellplätze vorsehen. Gefordert werden jetzt sechs. Der Ausschuss hat keine einheitliche Meinung zu diesem Thema, so dass im Rahmen der Abstimmung über den Umfang der Stellplätze entschieden wird. Zu den Ferienwohnungen / Ferienhäusern wird durch Ausschussmitglied Remitz kurz sein Standpunkt vorgetragen. Ziel ist die Schaffung von "Wohnraum". Von daher sollten Ferienwohnungen / Ferienhäuser explizit ausgeschlossen werden, damit nicht evtl. Nutzungen dem Planungsziel entgegenwirken. Hierzu werden durch den Protokollführer kurz die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Änderung des Baugesetzbuches bzw. der Baunutzungsverordnung erläutert.
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Beschluss: 1.) Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 20 der Gemeinde Rieseby für das Gebiet südlich der Straße "Am Schulenkrug" und westlich der Straße "Heidkoppel" und die Begründung werden mit folgenden Änderungen gebilligt:
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Das Plangebiet soll künftig in zwei Bauabschnitte aufgeteilt werden (Kleingartengelände im Bestand und Neubaugebiet). Der Abschnitt mit dem Kleingartengelände soll losgelöst vom Neubaugebiet zu einem späteren, derzeit noch nicht bekannten Zeitpunkt, bekanntgemacht werden. Eine Anbindung an die Heidkoppel wird damit nicht mehr wie vorgesehen möglich. Die Auswirkungen auf den Kaufvertrag sind zu prüfen.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Hinsichtlich der Anzahl der Stellplätze liegen zwei Beschlussempfehlungen vor. Es wird über den weitergehenden Antrag zuerst entschieden. Es wird beschlossen, die Anzahl der Stellplätze für den ruhenden Verkehr auf den privaten Grundstücken auf zwei Stück pro Wohneinheit festzusetzen.
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Ja-Stimmen | :3 |
Nein-Stimmen | :2 |
Enthaltungen | :2 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Unter Berücksichtigung dieses Beschlusses erübrigt sich eine Abstimmung über den alternativen Abstimmungstext. Es wurde vorgeschlagen, die Festsetzung Nr. 5.1 des Entwurfs dahingehend zu ändern, dass die Anzahl der Stellplätze bei einer Wohneinheit auf zwei erhöht wird. Die übrige Anzahl der Stellplätze sollte unverändert übernommen werden.
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Es wird beschlossen, die Zulässigkeit von Ferienwohnungen und Ferienhäusern im Bebauungsplan auszuschließen.
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Ja-Stimmen | :3 |
Nein-Stimmen | :3 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird abgelehnt. |
2.) Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen / zu beteiligen.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Vorhabenbezogener Bebauungsplanes Nr. 21 der Gemeinde Rieseby für den Bereich "Sondergebiet Einzelhandel nördlich der Kreisstraße 83, westlich des Hufeisenweges" 1. Änderung des Durchführungsvertrages |
Beschlussvorlage - 37/2018 Am 03.05.2018 wurde durch die Gemeindevertretung Rieseby der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 21 "Sondergebiet Einzelhandel nördlich der Kreisstraße 83, westlich des Hufeisenweges" beschlossen. Im Rahmen der Beratung war es der Gemeinde wichtig, noch ergänzende Inhalte (z. B. Aussagen zum Umfang von Werbeanlagen) zu regeln. Eine Änderung des ursprünglichen Vertrages sollte nicht vorgenommen werden, damit es zu keinen unnötigen Zeitverzügen kommt. Es wurde beschlossen, dass eine 1. Änderung zum Durchführungsvertrag mit dem Vorhabenträger verhandelt werden soll.
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Durch den Vorhabenträger werden kurz die Inhalte der Vertragsänderung erläutert. Der Entwurf wurde mit der Edeka abgestimmt und wird von dort mitgetragen. Auf einzelne Fragen wird kurz eingegangen. In § 1 ist noch ein Schreibfehler anzupassen.
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Beschluss: Der vorliegenden 1. Änderung zum Durchführungsvertrag des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 21 der Gemeinde Rieseby für den Bereich "Sondergebiet Einzelhandel nördlich der Kreisstraße 83, westlich des Hufeisenweges" wird zugestimmt.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Erneuerung zweier Eingangstüranlagen der Schule |
Beschlussvorlage - 12/2018 Die beiden Haupteingangstüranlagen der Schule sind nicht zuletzt aus energetischen Gesichtspunkten dringend sanierungsbedürftig. Die Holzkonstruktion ist verzogen und die Wärme kann ungehindert nach außen dringen bzw. kalte Außenluft kann über Zugluft in die Flure eindringen. Bisher wurden andere Prioritäten in der Gebäudeunterhaltung gesetzt, obwohl dieser Missstand schon länger herrscht. Mit den zur Verfügung gestellten Fotos wurde der Versuch unternommen, die Situation zu verdeutlichen. Der Aufwand für die Sanierung der Türanlagen in Form einer kompletten Erneuerung wurde ermittelt. Da die Türen zig Mal am Tag geöffnet und geschlossen werden, wird als Werkstoff Aluminium empfohlen.
Für die Demontage der alten Türanlagen nebst Entsorgung / Verwertung sowie die Montage der neuen Anlagen nebst neuer Sauberlaufteppiche innen wird der Aufwand auf rund 19.000 € geschätzt. Gespräche mit Fachfirmen haben diesen Ca.-Aufwand bestätigt.
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Auf Nachfrage wird durch den Ausschussvorsitzenden ausgeführt, dass die Kosten aktuell nur geschätzt sind. Die konkreten Kosten werden nach Beschlussfassung ermittelt. Innerhalb des Ausschuss wird sich für einen barrierefreien Zugang ausgesprochen. Dies ist bei der Umsetzung zu beachten.
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Beschluss: Es wird beschlossen, die Eingangstüranlagen incl. Erneuerung des Trittrostes barrierefrei zu erneuern. Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine Preisanfrage durchzuführen und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Eine Montage innerhalb der Sommer- oder Herbstferien soll stattfinden. Erforderliche Mittel werden im Nachtrag zum Vermögenshaushalt bereitgestellt.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Errichtung einer Bobby Car Bahn auf dem Spielplatz des Gemeindekindergartens Schleikinder |
Beschlussvorlage - 38/2018 Im Rahmen der Sitzung der Gemeindevertretung vom 03.05.2018 wurde durch den 1. stellv. Bürgermeister kurz das Vorhaben zur Errichtung einer Bobby Car Bahn auf dem Spielplatz erläutert. Diese Bahn hätte eine Breite von 1,60 m und würde bei Herstellung mit glattem Asphalt und 2 Stellplätzen ca. 6.000,00 € kosten. Durch den Vorsitzenden des Sozial-, Kultur- und Sportausschusses wurde die Nutzung von Fallschutzplatten vorgeschlagen. Um in dieser Angelegenheit weitere Details zu erörtern, wurde durch Gemeindevertreter Remitz beantragt, die Beratung in den Sozial-, Kultur- und Sportausschuss sowie den Bau-, Wege- und Umweltausschuss zu verweisen.
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Ausschussmitglied Schmidt erläutert den Sachverhalt und legt den Wunsch des Kindergartens dar. Aus einer ursprünglich kleinen Bahn wurde ein immer komplexer werdendes Vorhaben. Die Erdarbeiten für die Strecke würden durch den Bauhof ausgeführt. Der Asphalt würde ca. 4.500,00 € kosten und im Rahmen der Deckenerneuerung der Kreisstraße eingebaut werden. Hierzu ergibt sich innerhalb des Ausschusses eine kontroverse Beratung über den konkreten Bedarf, den Umfang, die Materialwahl und weitere Details. In diesem Zusammenhang wird auch die Sicherheit der Kinder erörtert sowie die Frage der Zulässigkeit. Herr Frühling, Vorsitzender des Sozial-, Kultur- und Sportausschusses, erläutert noch einmal die Beweggründe für die Bahn. Ziel ist die Nutzung der vorhandenen Fahrzeuge bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Aufsichtspflicht für die übrigen Kinder. Bei der jetzigen Bodenbeschaffenheit kann nicht auf dem Spielplatz gefahren werden. Somit müsste die Aufsichtspflicht an zwei getrennten Orten sichergestellt werden. Dies ist derzeit nicht möglich. Innerhalb des Ausschusses wird keine Einigung zum Vorhaben erzielt. Es soll sich der Sozial-, Kultur- und Sportausschuss mit der Angelegenheit und dem konkreten Bedarf befassen.
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Beschluss: Es wird beschlossen, dass der Sozial-, Kultur- und Sportausschuss sich mit dem konkreten Bedarf und Umfang dieses Vorhabens befassen soll.
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Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :2 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Bau eines Radweges entlang der K59 von Rieseby bis Saxtorf und Saxtorf bis zur K58 |
Beschlussvorlage - 39/2018 Der Kreis Rendsburg-Eckernförde arbeitet derzeit an einer Wiederaufnahme seines Radverkehrskonzepts. Nach den voraussichtlichen Rahmenbedingungen hätten die Gemeinden zunächst den Grunderwerb sicherzustellen und müssten 40% der entsprechenden Grunderwerbskosten tragen. Von den Gesamtbaukosten hätte die Gemeinde 8% zu übernehmen, soweit von einer Förderung von 60% GVFG-Mitteln und 32% Kreismitteln ausgegangen werden kann. Außerdem müsste sich die Gemeinde bzw. das Amt um die Planung, Fördermittelbeantragung, Baudurchführung, Vermessung usw. kümmern. Eine Kostenschätzung kann seriös erst nach einer ersten Vorplanung erfolgen. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde bittet um eine Rückmeldung bis zum 12.07.2018, ob der Radwegebau unter den genannten Rahmenbedingungen grundsätzlich von der Gemeinde gewünscht wird. Anschließend beabsichtigt er, das Radverkehrskonzept aufzustellen. Sodann könnte eine erste Vorplanung im Auftrag der Gemeinde erstellt werden, mit der auch Grunderwerbsüberlegungen und eine Kostenschätzung einhergehen würden.
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Innerhalb des Ausschusses entsteht die Frage nach den tatsächlichen Kosten. Hierzu wird durch den Protokollführer näher eingegangen und erläutert, dass diese noch nicht vorliegen. Es ist vorerst grundsätzlich zu beraten und zu entscheiden, ob die Gemeinde Interesse an der Errichtung eines Radweges hat. Alle weiteren Fragen würden im Rahmen der nächsten Schritte geprüft und geklärt werden. Gemeindevertreter Dreves empfiehlt, nicht etwas abzulehnen, ohne zu wissen, wann sich wieder eine Chance hierfür ergibt.
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Beschluss: Die Gemeinde wünscht den Bau des Radweges entlang der K59 von Rieseby bis Saxtorf und Saxtorf bis zur K58 unter Anerkennung der genannten Rahmenbedingungen. Im Haushaltsentwurf 2019 sind entsprechende Planungskosten aufzunehmen.
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Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Norbert Jordan | Heino Stüve |
Protokollführer | Ausschussvorsitzender |