Sitzungsort: | im Riesby Krog, Dorfstraße 35, 24354 Rieseby |
Beginn der Sitzung: | 19.00 Uhr |
Ende der Sitzung: | 22.25 Uhr |
Ausschussvorsitzender Roland Axmann |
Ausschussmitglied Jörg Drenkov |
stellv. Ausschussvorsitzender (w. B.) Daniel Hüttermann |
Ausschussmitglied Peter Märten |
Ausschussmitglied Arndt Pöhls |
Ausschussmitglied Hartmut Schmidt |
Ausschussmitglied Sabine Schultze |
Bürgermeisterin Doris Rothe-Pöhls |
Gemeindevertreter Thorsten Bastian |
Gemeindevertreterin Uta Brandenburg |
Gemeindevertreter Frank Dreves |
Gemeindevertreter Frank Frühling |
Gemeindevertreter Norbert Koberg |
Gemeindevertreter Jens Kolls |
Gemeindevertreter Kai Lemke |
Gemeindevertreter/in Bernd Mordhorst |
Gemeindevertreter Enriquè Ruiz Hampel |
Gemeindevertreterin Christine Scheller |
Gemeindevertreter Martin Schlierkamp |
Gemeindevertreter Hans-Josef Verhasselt |
Protokollführer Norbert Jordan |
Gast Heike Brettschneider |
Gast Udo Siegmund |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Verpflichtung wählbarer Bürger/innen |
3. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
5. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
6. | Anfragen von Ausschussmitgliedern und Gemeindevertretern |
7. | Einwohnerfragestunde |
8. | Entwicklung eines Projektes "Stelzenhäuser" im Bereich Lindaunisbrücke |
Beschlussvorlage - 8/2019 | |
9. | Weiteres Vorgehen zum Bebauungsplan Nr. 17 "Windpark Saxtorf" |
Beschlussvorlage - 83/2018 | |
10. | Antrag auf Ausnahme von der Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 17 "Windpark Saxtorf" |
Beschlussvorlage - 3/2019 | |
11. | Einwohnerantrag zu "Belastungen aus der Erschließung des Bebauungsplans Nr. 20" (südlich Schulenkrug) |
Beschlussvorlage - 84/2018 | |
12. | Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf der Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplans des Landes S.-H. |
Beschlussvorlage - 69/2018 | |
13. | Absichtserklärung zur Gründung einer Klimaschutzagentur |
Beschlussvorlage - 62/2018 | |
14. | Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf eine "Pestizidfreie Gemeinde" |
Beschlussvorlage - 61/2018 | |
15. | Antrag der CDU-Fraktion zur verkehrlichen Nutzung des Sönderbyer Weges |
Beschlussvorlage - 53/2018 | |
16. | Verkehrsangelegenheiten: Aufstellung des VZ 206 (Stoppschild) an der Ausfahrt von der Gemeindestraße Sönderbyer Weg in die Dorfstraße (K 83) |
Beschlussvorlage - 81/2018 | |
17. | Verkehrsangelegenheiten: Einrichtung "Parken mit Parkscheibe" auf den Parkplätzen vor dem Grundstück Dorfstraße 40 in Rieseby |
Beschlussvorlage - 82/2018 | |
18. | Schallschutzmaßnahme im Rektorzimmer der Schule Rieseby |
Beschlussvorlage - 74/2018 | |
19. | Einzäunung des Regenrückhaltebeckens "Am Schulenkrug" |
Beschlussvorlage - 10/2019 | |
20. | Benennung der neuen Straße im Neubaugebiet südlich der Straße Dingstock und westlich des Saxtorfer Weges (B-Plan Nr. 23) |
Beschlussvorlage - 79/2018 | |
21. | Benennung der neuen Straße im Neubaugebiet südlich der Straße Am Schulenkrug und westlich der Straße Heidkoppel (B-Plan Nr. 20) |
Beschlussvorlage - 2/2019 |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Verpflichtung wählbarer Bürger/innen |
Gemäß § 21 Gemeindeordnung wird der wählbare Bürger Daniel Hüttermann durch den Ausschussvorsitzenden verpflichtet, seine Tätigkeit gewissenhaft und unparteiisch auszuüben. Darüber hinaus wurde er zur Verschwiegenheit verpflichtet.
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zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Durch den Ausschussvorsitzenden wird beantragt, den für den nicht öffentlichen Teil vorgeschlagenen Tagesordnungspunkt öffentlich zu behandeln. Die Antragsteller haben diesbezüglich keine Bedenken erhoben. Überdies soll der Tagesordnungspunkt 21 neu nach TOP 9 beraten werden. Da ein nicht öffentlicher Tagesordnungspunkt nicht mehr zur Beratung ansteht, kann auf den TOP "Bekanntgaben" verzichtet werden. Gegen die Änderungen werden keine Bedenken erhoben und en bloc abgestimmt.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt.
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zu TOP 5. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
Durch den Ausschussvorsitzenden wird einleitend erläutert, dass die meisten Punkte, zu denen ein Bericht abgegeben werden könnte, Bestandteile der Tagesordnung sind. Im Übrigen wird über folgende Themen berichtet:
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zu TOP 6. | Anfragen von Ausschussmitgliedern und Gemeindevertretern |
Ausschussmitglied Märten bittet um den aktuellen Sachstand zur Erneuerung der Eingangstür der Schule. Durch den Ausschussvorsitzenden wird erläutert, dass die Maßnahme in den Osterferien umgesetzt werden soll. Weiterhin wird durch Herrn Märten um Auskunft der weiteren Umsetzung barrierefreier Maßnahmen im Bereich des Bahnhofs / Bushaltestelle gebeten. Hierzu wird mitgeteilt, dass die Verwaltung in dieser Angelegenheit tätig ist, und die entsprechenden Planungen laufen. Ausschussmitglied Pöhls berichtet über schwierige verkehrliche Bedingungen im Bereich des Stichweges zum Spielplatz im Baugebiet Schulenkrug. Hier sollte überlegt werden, wie den Sichtbehinderungen durch Bewuchs begegnet werden kann. Gemeindevertreter Kolls legt dar, dass der Bebauungsplan hierzu entsprechende Regelungen beinhaltet. Der betroffene Anlieger ist hierüber entsprechend zu informieren, mit der Maßgabe, die Festsetzungen des Bebauungsplans einzuhalten. Weiterhin spricht Herr Pöhls die Parkplatzsituation in der Rapstedter Straße an. Wurde auf das Schreiben der Gemeinde, das an die Hausverwaltung gesandt wurde, geantwortet? Durch den Ausschussvorsitzenden wird ausgeführt, dass bisher noch keine Antwort ergangen ist. Er wird diese Angelegenheit entsprechend weiter verfolgen. In diesem Zusammenhang wird durch Herrn Pöhls zu Bedenken gegeben, dass durch die parkenden Fahrzeuge die verbleibende Fahrbahnbreite ggf. nicht mehr für die Feuerwehr und Rettungswagen ausreicht.
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zu TOP 7. | Einwohnerfragestunde |
Durch die Einwohner/innen werden folgende Fragen gestellt:
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zu TOP 8. | Entwicklung eines Projektes "Stelzenhäuser" im Bereich Lindaunisbrücke |
Beschlussvorlage - 8/2019 Bereits im Januar 2018 trat die Krummsee Projektierung GmbH an die Gemeinde Rieseby bzw. das Amt Schlei-Ostsee heran, um ihr Projekt "Stelzenhäuser" auf dem Grundstück Lindaunisbrücke 5 vorzustellen. Aufgrund der im Mai anstehenden Kommunalwahl wurde das Vorhaben seinerzeit zurückgestellt, um es aufgrund einer möglichen neuen Zusammensetzung der Gemeindevertretung nachhaltig beraten zu können. Durch die erforderliche Neuwahl im November hat sich die Vorstellung des Projektes auf den jetzigen Termin verschoben werden. Auf dem ca. 3.500 m² großen Flurstück 41/1, Flur 2, Gemarkung Stubbe, sind 6 sog. Stelzenhäuser, die, wie in folgender Weise aufgeführt, gestaltet werden sollen: Auszug aus der Projektvorstellung: Unser Ziel ist es, trotz Anpassung an das natürliche Umfeld und einem Touch des Handgemachten/ eine luxuriöse Variante mit zeitgenössischer und moderner Ausstattung zu kreieren und so unter den bisherigen Baumhausangeboten, einen Nischenmarkt zu bedienen. Jedes Baumhaus verfügt daher über sein eigenes Badezimmer mit Fliesen aus Naturstein inklusive Dusche, WC einer Sauna und einer hochwertigen, qualitativen Ausstattung. Die Zuleitung von Frisch- und Abwasser sowie Strom erfolgt versteckt in einer der Stützen. Die Baumhäuser sollten durch einen durch Glas abgetrennten Flur zugänglich sein. Das Wohnzimmer sollte eine Kochnische für gewünschte Selbstversorgung inklusive eines Küchentresens enthalten. Die Fenster bieten einen traumhaften Ausblick in die wunderschöne Natur, die natürlich durch Vorhänge zugezogen werden können. Die Glasfront erstreckt sich über die gesamte Breite des Baumhauses und sollte ohne Querträger verbaut sein, sodass sich zwei große Glastüren komplett ausziehen lassen können. Hier findet sich Platz für einen Esstisch mit Blick in die Ferne. Ein Ofen, der gleichzeitig als Raumteiler dient, und eine gemütliche Sofaecke komplettieren das Bild. Jedes Baumhaus sollte über zwei Schlafzimmer verfügen, die jeweils einen eigenen Zugang zur Terrasse haben. So wird auch auf engstem Raum eine Art Abgeschiedenheit und Rückzugsort geschaffen. Insgesamt sollte das Baumhaus über eine Länge von 8 m und eine Breite von 12 m verfügen, sodass wir insgesamt (inkl. Terrasse) auf 96 m² pro Baumhaus kommen. Der Innenausbau sowie der Boden sollten aus hochwertigem Kastanienholz oder Eichenholz bestehen, die das reine und naturalistische Empfinden verstärken. Dank der großflächigen Panoramafenster wird das Wohnzimmer lichtdurchflutet und hell erleuchtet. Die Besucher haben Blickrichtung zum weitläufigen Garten und ins Tal. Die Fensterfronten lassen sich ganz öffnen und führen direkt zur großen Terrasse. Derzeit weist die Bebauung ein Einfamilienhaus sowie Garagen und weitere Nebengebäude auf. Direkt an der Schlei ist eine großflächige Aufschüttung von rd. 1,00 m Höhe als Grasfläche vorhanden und wird als Standplatz für einen Wohnwagen genutzt. Dieser Bereich ist im Liegenschaftskataster als Uferzone gekennzeichnet. Im südlichen Teil des Flurstücks handelt sich um ein baulich genutztes Grundstück. Bauplanungsrechtlich ist das Grundstück dem Außenbereich zuzuordnen. Dort ist ein Vorhaben gemäß § 35 (1) Baugesetzbuch nur dann zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient. Unter diese sog. privilegierten Vorhaben fällt dieses Projekt nicht. Auch auf die unter den folgenden Absätzen des Paragraphen fallenden sonstigen Vorhaben trifft dieses Projekt nicht zu. Eine naturschutzrechtliche Betrachtung wurde bereits durch die Krummsee Projektierung GmbH erbeten. Frau Vollmer von der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde äußerte sich nach einer Ortsbesichtigung wie folgt:
Das Grundstück liegt im Landschaftsschutzgebiet "Schwansener Schleilandschaft". Es ist das Landschaftsbild zu beachten. Der Schilfstreifen ist ein gesetzlich geschütztes Biotop. Die Schlei gehört zum FFH-Gebiet, es darf keine Verschlechterung der Lebensraumverhältnisse eintreten. Für das o.g. Vorhaben ist eine naturschutzrechtliche Alternativenprüfung nicht erfolgt. Die einzelnen Positionen der Nutzungsänderung/ Intensivierung z.B. Gestaltung des Bauvorhabens, Bedarf an Stellplätzen sind im Antragsverfahren näher zu prüfen, sodass weitere Auflagen vorbehalten bleiben. Die Krummsee Projektierung GmbH hat im Rahmen der Bauausschusssitzung ihr Projekt ausführlich vorgestellt. Eine Umsetzung ist jedoch nur durch eine entsprechende Bauleitplanung zu realisieren. Falls die Gemeinde dem Projekt positiv gegenüberstehen sollte, müsste eine entsprechende vorhabenbezogene Bauleitplanung durchgeführt werden. Dies wäre dann in einem eigenständigen Tagesordnungspunkt zu behandeln.
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Durch die Vorhabenträger wird das geplante Projekt inhaltlich näher vorgestellt. Die Stelzenhäuser bestechen u. a. durch einen minimalen Versigelungsgrad der Freiflächen. Die Fragen zur Ver- und Entsorgung wurden noch nicht final bewertet. Im Wesentlichen sollen vorhandene Strukturen genutzt werden. Die Stellplätze können auf dem Grundstück sichergestellt werden. Das Vorhaben wurde inhaltlich leicht abgewandelt. Die geplante Anzahl der Häuser hat sich von 6 auf 8 erhöht. Im Gegenzug wurde die Nutzfläche um ca. 50 % je Einheit verkleinert. Die neuen Planungen sehen nur noch eine Fläche von ca. 38 bis 42 m² je Einheit vor. Das gesamte Vorhaben würde durch die Krummsee Projektierung GmbH entwickelt und auch betrieben werden. Sowohl die naturschutzrechtlichen Rahmenbedingen, das Hochwasserrisiko sowie der Lärm der Bahntrasse und der Landesstraße sind bekannt und stellen nach dem heutigen Stand kein unüberwindbares Hindernis dar. Auf einzelne Fragen wird abschließend näher eingegangen. Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass sich die Gemeinde der Entwicklung dieses Projekts nicht verschließt.
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Beschluss: Es wird beschlossen, sich grundsätzlich für das im Sachverhalt näher beschriebene Projekt von aktuell 8 Stelzenhäusern mit jeweils ca. 38 bis 42 m² Grundfläche auszusprechen und die notwendige Bauleitplanung zu betreiben.
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Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :2 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Weiteres Vorgehen zum Bebauungsplan Nr. 17 "Windpark Saxtorf" |
Beschlussvorlage - 83/2018 Am 28.08.2018 wurde im Rahmen der Sitzung der Gemeindevertretung die vom Ing.-Büro Holst erarbeitete Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für den Windpark Saxtorf vorgestellt. Überdies wurde im Rahmen dieser Sitzung für das betroffene Gebiet eine Veränderungssperre erlassen. Die von der Gemeinde beantragte einjährige Zurückstellung der anhängigen Bauanträge lief Anfang September 2018 aus. Um den Bebauungsplan inhaltlich zu konkretisieren, ist das weitere Vorgehen festzulegen. Die Gemeinde hat mit dem Ing.-Büro IPP, Kiel, die Bauleitplanung für den damals noch vorhabenbezogenen Bebauungsplan begonnen. Zwischenzeitlich hat die Gemeinde das Verfahren in einen Angebots-Bebauungsplan umgestellt und unter Beachtung der angepassten Vorrangflächen durch das Land den Geltungsbereich vergrößert. Auf dieser Basis ist mit dem Planungsbüro eine neue Honorarvereinbarung zu treffen. Weiterhin ist zu beachten, dass im Rahmen der Bauleitplanung verschiedene Nachweise zu erbringen sind. Hierzu gehört u. a. ein Gutachten zur Konfliktbewertung von Flora und Fauna. Hier wäre von der Gemeinde ein entsprechendes Büro auszuwählen und der Untersuchungsumfang in Abstimmung mit dem Städteplaner festzulegen. Weiterhin wären durch den Städteplaner die Planunterlagen für die frühzeitig Behördenbeteiligung (Scoping) und der danach folgenden frühzeitigen Bürgerbeteiligung vorzubereiten. Im Rahmen der Zurückstellung der Bauanträge erfolgte der Hinweis, dass es evtl. zu einem Verstoß gegen das Entwicklungsgebot aus § 8 (2) Satz 1 BauGB kommen kann, wenn er Flächennutzungsplan nicht mit geändert wird. Der Flächennutzungsplan, aus dem sich der Bebauungsplan zu entwickeln hat, stellt derzeit noch eine andere Nutzung (landwirtschaftliche Nutzung) dar. Dieser ist zur Rechtsklarheit im Parallelverfahren mit anzupassen. Der hierfür notwendige Aufstellungsbeschluss ist für die nächste Sitzung entsprechend vorzubereiten. Ziel der Beratung soll die Festlegung der weiteren Vorgehensweise sein, damit der Bauleitplan zielführend weiter entwickelt werden kann.
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Ergänzend zum Sachverhalt wird durch den Protokollführer der bisherige Sachverhalt vorgetragen. Die notwendigen Schritte und erforderlichen Gutachten werden durch Frau Zamzow, IPP Kiel, entsprechend erläutert. Danach gibt es durch die Fachbehörden festgelegte Umfänge des Untersuchungszeitraums und des Untersuchungsgebiets. Derzeit wird ein Untersuchungszeitraum für das ornithologische Gutachten von März bis November als zwingend eingestuft. Die Gemeinde kann entscheiden, ob sie über das Mindestmaß hinaus Leistungen beauftragen möchte. Da die Standorte aktuell noch nicht feststehen, sollten die notwendigen Untersuchung auf das gesamte Gebiet ausgedehnt werden. Nur so können alle potentiellen Konflikte festgestellt und die finalen Standorte bewertet werden. Vorkenntnisse, die in dem bisherigen Bauleitplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) gewonnen wurden, können weiter genutzt werden. Gemeindevertreter Dreves erläutert, dass vorrangig Baugrunduntersuchungen im Geltungsbereich des Plangebiets durchgeführt werden sollten. Da von schwierigen Baugrundverhältnissen auszugehen ist (Moor), würde sich aus diesen Erkenntnissen ggf. schon ein Ausschluss von Standorten bzw. die Frage der wirtschaftlich vertretbaren Gründung ergeben. Zum Untersuchungszeitraum wird angemerkt, dass dieser auch auf das Winterhalbjahr auszudehnen wäre. Die bisher vom Planungsbüro IPP vorgeschlagenen Fachbüros für Gutachten finden nicht die Zustimmung der WGR. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Unternehmen, die für Windkraftunternehmen Planungen durchführen. Es sind verschiedene andere Unternehmen bekannt, die eine neutrale/neutralere Bewertung durchführen können. Hieran schließt sich eine kurze Beratung über das weitere Vorgehen an. Ausschussmitglied Hüttermann befürwortet, die Bauleitplanung nicht weiter voranzubringen. Die von der Gemeinde geforderten Erkenntnisse zur Höhe wurden durch die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Fa. Holst bewertet.
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Beschluss: |
Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :1 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Antrag auf Ausnahme von der Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 17 "Windpark Saxtorf" |
Beschlussvorlage - 3/2019 Mit Datum vom 08.01.2019, beim Amt Schlei-Ostsee am 14.01.2019 eingegangen, begehrt die Fa. Ökotec folgendes Begehren: Die BSW beabsichtigt vor dem Hintergrund der letzten Abstimmung mit der Gemeinde ihre Planung anzupassen und einen Antrag auf Genehmigung von 4 WEA mit einer Gesamthöhe von nur noch 180 m erarbeiten zu lassen. Der planungstechnische Aufwand dafür ist sehr umfangreich und wird erhebliche Kosten verursachen. Daher bitten wir die Gemeinde vorab um eine verbindliche Aussage, ob sie die Ausnahme von der Veränderungssperre nach §14 Abs. 2 BauGB in Aussicht stellt, wenn der Genehmigungsantrag auf 180 m Gesamthöhe (rechtsverbindlich) eingereicht wurde und dieser Antrag im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange der Gemeinde vom LLUR zur Erteilung des Einvernehmens vorgelegt wird. Insbesondere vor dem Hintergrund der stattgefundenen Neuwahlen und dem damit verbundenen geänderten Stimmenverhältnissen in der Gemeindevertretung bitten wir um Verständnis, dass wir diese Anfrage an Sie richten. Über eine Rückmeldung bis Ende Februar würden wir uns freuen, um weitere Verzögerungen in dem jetzt bereits mehrere Jahre andauernden Planungsprozess für das Projekt zu vermeiden. Gern stehen wir in dieser Frage auch für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Am 18.01.2019 wurde durch die Plan 8 GmbH per Mail mitgeteilt, dass diese sich dem o. g. Antrag für die von ihnen geplanten zwei Windkraftanlagen inhaltlich anschließen. Gemäß § 14 (2) BauGB kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Genehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde. Ob öffentliche Belange einem Vorhaben nicht entgegenstehen und somit eine Ausnahme von der Veränderungssperre zulässig ist, kann nur beurteilt werden, wenn die planerischen Vorstellungen nicht mehr völlig offen sind (z.B. BVerwG, Urt. v. 19.02.2004 aaO, juris Rn. 28). Durch die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung des Ing.-Büros Holst, wurde sich zu einer möglichen Höhenentwicklung der Windkraftanlagen im Geltungsbereich des B-Plans Nr. 17 "Windpark Saxtorf" geäußert. Da sich das Ausschreibeverfahren in einem dynamischen Prozess befindet, ist die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung im Laufe des Verfahrens neu zu prüfen. Derzeit liegen neben der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung keine weiteren verbindlichen Beschlüsse der Gemeinde Rieseby zur Höhenentwicklung und/oder den möglichen Standorten im Windpark vor. Diese können, je nach Ergebnis weiterer Untersuchungen und Gutachten ggf. noch Differenzieren.
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Durch Gemeindevertreter Dreves wird auf die durch die Gemeindevertretung abgegebene Stellungnahme zur Fortschreibung des Landesentwicklungs- und Regionalplans "Sachthema Wind" verwiesen. Danach hat sich die Gemeinde mehrheitlich der Stellungnahme des Kreises Rendsburg-Eckernförde angeschlossen, nach der der Standort nicht für Windkraft geeignet ist. Eine Ausnahme wäre daher nicht zu befürworten.
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Beschluss: Dem Antrag der Fa. Ökotec vom 08.01.2019 und dem Antrag der Plan 8 GmbH vom 18.01.2019 auf Erteilung einer Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 (2) BauGB wird zugestimmt.
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Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :3 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Einwohnerantrag zu "Belastungen aus der Erschließung des Bebauungsplans Nr. 20" (südlich Schulenkrug) |
Beschlussvorlage - 84/2018 Über diesen Tagesordnungspunkt wurde bereits kurz auf der Sitzung der Gemeindevertretung vom 05.12.2018 beraten. Die Gemeindevertretung hat beschlossen, den Antrag der Interessengemeinschaft "Am Schulenkrug" zur weiteren Prüfung an den Bau-, Wege- und Umweltausschuss zu verweisen. Zur Sachverhaltsdarstellung wird auf die Beschlussvorlage 73/2018 verwiesen.
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Durch den Ausschussvorsitzenden wird berichtet, dass die Anlieger der "Heidkoppel" ebenfalls zu diesem Tagesordnungspunkt eine schriftliche Eingabe getätigt haben. Die Ergebnisse aus den Baustellenterminen und dem mit der Erschließung verbundenen Verkehr werden dargelegt. Hieran anschließend wird der Antrag der Interessengemeinschaft, vertreten durch Frau Brettschneider, inhaltlich ausgeführt und erläutert. Im Baugebiet Schulenkrug haben sich viele junge Familien mit Kindern angesiedelt. Der Verkehr würde eine entsprechende Belastung und Gefahr darstellen. Überdies würde die Dorfstraße durch den gesamten Verkehr zusätzlich belastet werden. Ausschussmitglied Schmidt führt aus, dass bisher kein Verkehr durch den Schulenkrug gegangen ist. Der gesamte Erschließungsverkehr wurde über die Heidkoppel abgewickelt. Während der Bauphase müssen alle Anlieger den Baustellenverkehr dulden. Ausschussmitglied Schultze spricht sich für kurze Fahrwege aus. Der Anlieferverkehr sollte selbst entscheiden, welcher Weg am sinnvollsten ist. Eine Verteilung des Verkehrs würde sich somit automatisch ergeben. Dieser Standpunkt findet die Zustimmung von Herrn Schmidt. Es schließt sich hieran ein kurze Beratung zur Verteilung des Verkehrs an. Anwohner beider Straßen werden gehört, um die Sorgen aufnehmen zu können. Der Ausschussvorsitzende weist darauf hin, dass der im Baugebiet angefallene Oberboden noch nicht vollständig abgefahren ist. Es wird daher zu weiteren Belastungen kommen. Auch dieser Borden wird über die Heidkoppel abgefahren. Für den später zu erwartenden Verkehr für den Hochbau sollen dann beide Straßen befahrbar sein. Vor Baubeginn der Erschließungsmaßnahme ist eine entsprechende Beweissicherung erfolgt. Schäden, die durch den Baustellenverkehr für die Erschließung entstanden sind oder aber noch entstehen, werden später aufgenommen, bewertet und beseitigt. Es wird angeregt, wenn Schäden bekannt sein sollten, diese bereits schriftlich zu benennen. Alle vorgebrachten Bedenken der Anlieger werden im Rahmen der nächsten Baubesprechung entsprechend vorgetragen, mit dem Ziel eine geringstmögliche Belastung zu erreichen. Im Bereich der Kleingärten wird die bereits in den gemeindlichen Plänen vorgesehene Straße hergestellt. Derzeit ist vorgesehen, die somit geschaffene Anbindung an die Heidkoppel bis zu dem Zeitpunkt geöffnet zu belassen, zu dem 90 % der Hochbauten fertiggestellt sind. Danach soll die Anbindung mit einem Sperrpfosten versehen werden. Wenn der Kleingarten (zu einem noch nicht bekannten Zeitpunkt) der Bebauung zugeführt wird, ist die Anbindung an die Heidkoppel neu zu bewerten und mindestens für Müllfahrzeuge zu öffnen. Im Rahmen der weiteren Beratung wird sich für die Dauer der Bauphase im Bereich der Heidkoppel für eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h ausgesprochen.
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Beschluss: Dem Antrag der Interessensgemeinschaft "Am Schulenkrug" auf verkehrliche Anbindung des Baugebiets für den Baustellenverkehr (Erschließung und Hochbau) wird zugestimmt. Es soll für die Zeit der Bauphase in der Heidkoppel eine verkehrsrechtliche Anordnung auf 30 km/h erfolgen. Die 3 verkehrsrechtlichen Forderungen in dem Antrag der Anlieger "Heidkoppel" vom 18.02.2019 können nicht berücksichtigt werden.
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Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :1 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Nach diesem TOP erfolgt eine kurze Sitzungsunterbrechung von 21:05 Uhr bis 21:10 Uhr.
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nur bei folgendem TOP abwesend: | Herr Daniel Hüttermann |
zu TOP 12. | Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf der Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplans des Landes S.-H. |
Beschlussvorlage - 69/2018 Mit der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes am 27. Mai 2016 wurden die Landschaftsrahmenpläne in Schleswig-Holstein wieder eingeführt. Landschaftsrahmenpläne enthalten die überörtlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf regionaler Ebene. Daneben besteht nach wie vor das Landschaftsprogramm Schleswig-Holstein aus dem Jahre 1999, das die überörtlichen konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den Bereich des gesamten Landes Schleswig-Holstein darstellt. Landschaftsrahmenpläne haben keine unmittelbare verbindliche Rechtswirkung gegenüber Privatpersonen. Sie sind jedoch bei Planungen und Verwaltungsverfahren, die sich auf Natur und Landschaft auswirken können, zu berücksichtigen. Sie stellen insbesondere für den Natur- und Artenschutz eine wichtige planerische Grundlage dar. Die bestehenden Landschaftsrahmenpläne in Schleswig-Holstein stammen aus den Jahren 1998 bis 2005. Nach § 9 Absatz 4 Bundesnaturschutzgesetz sind Landschaftsrahmenpläne fortzuschreiben, sobald und soweit dies erforderlich ist. Dieses Erfordernis ergibt sich zum einen aus der Novellierung des Landesplanungsgesetzes 2014, mit der in Schleswig-Holstein die Planungsräume neu gefasst wurden. Zum anderen begründen neue oder weiter entwickelte rechtliche Rahmenvorgaben, tatsächliche Veränderungen in der Landschaft oder auch die hieraus erwachsenen neuen fachlichen Erkenntnisse das Erfordernis zur Fortschreibung der Landschaftsrahmenpläne. Zudem bereitet die Landesplanungsbehörde derzeit die Fortschreibung der Regionalpläne vor. Ein zeitlicher Vorlauf der Landschaftsrahmenpläne ermöglicht es, die raumbedeutsamen Inhalte nach § 10 Abs. 1 BNatSchG unter Abwägung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen nach Maßgabe des Landesplanungsgesetzes in die Regionalpläne zu übernehmen.
Im Rahmen des Verfahrens wurde geregelt, dass es für das Beteiligungsverfahren nur eine Papierausfertigung für die Kommunen gibt. Alle Unterlagen stehen ausschließlich digital im Internet zur Einsicht. Diese können dort eingesehen oder heruntergeladen werden. Ebenso gibt es eine interaktive Karte, in der Strecken und Flächen gemessen und verschiedene Informationen ein- und ausgeblendet werden können. Privatpersonenkönnen dort auch Ihre Stellungnahmen abgeben. Für die Kommunen erfolgt dies über das Amt. Alle Informationen finden Sie unter: In der Zeit vom 01.10.2018 bis einschl. 28.02.2019 besteht die Möglichkeit eine Stellungnahme zu den vorliegenden Unterlagen abzugeben.
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Es wird auf die gebildete Arbeitsgruppe verwiesen, die bis zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung einen entsprechenden Beschlussvorschlag erarbeiten wird. Es erfolgt daher zu diesem Tagesordnungspunkt keine weitere Beratung.
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Beschluss: |
Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 13. | Absichtserklärung zur Gründung einer Klimaschutzagentur |
Beschlussvorlage - 62/2018 Lebensqualität und Zukunftssicherheit sind für Kommunen und ihre Bevölkerung von zentraler Bedeutung. Deshalb ist zu überlegen, ob das Engagement für den Klimaschutz ausgebaut und eine Vorbildfunktion hierfür gestärkt werden soll. Insbesondere durch ein zentrales Energiecontrolling könnten die Verbräuche der eigenen Liegenschaften analysiert und reduziert werden. Somit spart man einfach und schnell Emissionen und vor allem finanzielle Mittel. Die Machbarkeitsstudie des Kreises zur Zukunft des Klimaschutzes im Kreis Rendsburg-Eckernförde hat gezeigt, dass die Gründung einer Klimaschutzagentur und die daraus resultierende Kooperation von Kreis und Kommunen wesentlich zur Effizienz und damit zur lokalen Zielerreichung beitragen werden. Die Klimaschutzagentur soll eine GmbH werden, an der sich der Kreis, kreisangehörige Gemeinden oder Ämter bei einer Übertragung durch amtsangehörige Gemeinden als Gesellschafter beteiligen können. Der jährliche Gesellschafteranteil soll jährlich 2,00 € je Einwohner, mindestens aber 1.000,00 € je Gemeinde, betragen. Eine Kündigung des Gesellschafteranteiles wird mit einer angemessenen Frist möglich sein. Die Studie wurde den Gemeindevertretern am 04. September 2018 vorgestellt und kann auf der Internetseite des Amtes unter Aktuelles mit der Präsentation zur Veranstaltung eingesehen werden. Bei der jetzigen Beschlussfassung geht es um eine Absichtserklärung, in deren Folge in Abhängigkeit der kreisweiten Beschlüsse weitere Einzelheiten geklärt und in später noch zu beschließenden Verträgen Berücksichtigung finden müssen. Erst eine spätere Beschlussfassung wäre daher verbindlich.
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Durch Gemeindevertreter Kolls wird keine Notwendigkeit einer Klimaschutzagentur in der Gesellschaftsform einer GmbH gesehen. Die Leistungen sollten den Gemeinden über die vorhandenen Strukturen der Kreisverwaltung RD-ECK angeboten werden. Aktuell ist der Kreistag noch nicht einig darüber, wie dies zu finanzieren wäre. Es sollte daher die Entscheidung des Kreistags abgewartet werden. Innerhalb des Ausschusses schließt sich eine kurze Beratung über den Bedarf und die Aufgaben einer Klimaschutzagentur an. Gemeindevertreter Dreves regt an, einen jährlich festen Betrag im gemeindlichen Haushalt für Maßnahmen des Klimaschutzes vorzusehen. Dieses Geld könnte dann direkt in Maßnahmen zur Energieeinsparung und nicht in eine Klimaschutzagentur investiert werden.
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Beschluss: Die Gemeinde beabsichtigt:
Voraussetzungen sind:
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Ja-Stimmen | :1 |
Nein-Stimmen | :6 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird abgelehnt. |
zu TOP 14. | Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf eine "Pestizidfreie Gemeinde" |
Beschlussvorlage - 61/2018 Mit Datum vom 03.08.2018 wurde durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ein Antrag gestellt, sich mit dem Thema "Pestizidfreie Gemeinde" zu befassen. Der Antrag wird wie folgt begründet: Dieser Antrag führt einen bereits am 21.05.2014 von der Fraktion SSW / DIE GRÜNEN gestellten Antrag "Gemeinde Rieseby ohne Pestizide" fort. Damals wurde lediglich beschlossen, den Verzicht auf Pestizide nach und nach umzusetzen und dies insbesondere erst in den sensiblen Bereichen der Schulen, der Kindergärten und der Sportanlagen. Der erneute Antrag zielt daher darauf ab, einen allgemeinen Beschluss zu fassen, generell auf umweltschädliche Pflanzenschutzmittel in der Gemeinde Rieseby zu verzichten. Der Deutsche Verband für Landschaftspflege wird die Gemeinde bei der Anlage von Blühflächen fachlich beraten und auch geeignetes Saatgut kostenlos zu Verfügung stellen. Begründung: In Städten und Gemeinden werden Pestizide eingesetzt, um Wege in Parks, Sport- und Spielplätze, Grünanlagen oder Straßenränder frei von unerwünschten Kräutern und Gräsern zu halten oder um gegen ungeliebte Insekten vorzugehen. Viele der Mittel stehen im Verdacht, Krebs zu erregen, die Fortpflanzung zu schädigen oder eine hormonelle Wirkung zu haben. Auf öffentlichen Flächen wie beispielsweise Sport- und Spielplätzen können die Wirkstoffe in direkten Kontakt mit den Bürger*innen kommen. Insbesondere für Kinder und Schwangere ist das eine Gefahr. Auch Haustiere wie Hunde und Katzen sind den Stoffen schutzlos ausgeliefert. Siedlungsgebiete sind oft letzte Rückzugsorte für bedrohte Arten, die in der Agrarlandschaft keinen Lebensraum mehr finden. Kommunen können hier Verantwortung und eine Vorreiterrolle für den Artenschutz übernehmen, indem sie bei der Flächenpflege keine Pestizide einsetzen. Auch für die menschliche Gesundheit, die Lebensqualität und den Tourismus ist der Pestizidverzicht ein Gewinn. Bundesweit sind über 50 Städte bereits ganz oder teilweise pestizidfrei, einige von ihnen sogar schon seit über 20 Jahren. Die möglichen Maßnahmen sind vielfältig. So werden Flächen mit mehrjährigen Stauden bepflanzt, die Insekten ein ganzjähriges Blütenangebot und damit Nahrung und Lebensraum schaffen. Frühzeitiges Reinigen von Verkehrsflächen und planerische Weitsicht bei der Bepflanzung sind wichtige Elemente, um einen zu starken Bewuchs zu verhindern. Alternativen zur Chemiekeule sind vielfältige mechanische und thermische Verfahren. Besonders wichtig ist dabei immer die Kommunikation mit den Bürger*innen, um die notwendige Akzeptanz zu schaffen, weshalb die Auslage eines Faltblattes vorgesehen ist. Es wird die Broschüre "Pestizidfreie Kommunen. Blütenreich und ohne Gift" des BUND vorgeschlagen.
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Der Antrag wird durch Ausschussmitglied Schultze inhaltlich erläutert und vorgetragen. Denkbar wäre danach z. B. die Schaffung von Blühwiesen im Bereich der Streuobstwiese Schulenkrug, der Ausgleichsfläche im Bereich Schäferkoppel, dem Klärwerk, im Bereich von Regenrückhaltebecken und sonstigen Randstreifen. Durch den Gemeindearbeiter wird ausgeführt, dass derzeit nur bei Neuanpflanzungen und dem Klärwerksgelände eingeschränkt Mittel gegen Wildkräuter eingesetzt werden. Im Übrigen erfolgt eine Beseitigung der Wildkräuter in Handarbeit. Der dadurch entstehende Personalaufwand darf dabei nicht außer Acht gelassen werden. Gemeindevertreter Ruiz Hampel regt an, auch private Grundstückseigentümer und Landwirte für die Bereitstellung von Blühwiesen zu gewinnen. Dies sollte neben den gemeindlichen Flächen entsprechend forciert werden. In diesem Zusammenhang regt Gemeindevertreter Dreves an, für die Pflege der Flächen Patenschaften zu bilden. Denkbar wäre dabei die Bereitstellung dieser Patenschaften über die ortsansässigen Vereine und Verbände. Nach ausführlichen Beratungen kann festgestellt werden, dass es unterschiedliche Standpunkte zu dem Thema "Pestizide" und "Blühwiesen" gibt. Ausschussmitglied Schmidt regt daher an, dass die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen ihren Antrag zurückzieht und diesen mit den neu gewonnenen Erkenntnissen aus dieser Beratung neu für die nächste Sitzung dieses Ausschuss aufbereitet. Hieraufhin erklärt Frau Schultze, dass der Antrag zurückgezogen und überarbeitet wird. Eine Beschlussfassung erfolgt daher zu diesem Tagesordnungspunkt nicht.
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Beschluss: |
zu TOP 15. | Antrag der CDU-Fraktion zur verkehrlichen Nutzung des Sönderbyer Weges |
Beschlussvorlage - 53/2018 Durch den Fraktionsvorsitzenden der CDU wurde mit Datum vom 13.07.2018 folgender Antrag gestellt: "Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, hier der Bürgermeister, wird aufgerufen, das Amt Schlei-Ostsee damit zu beauftragen, Lösungen für die Verkehrssituation im Sönderbyer Weg zu präsentieren. Dazu gehört
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung wird aufgerufen, umgehend das Amt Schlei-Ostsee zu beauftragen, Lösungsvorschläge zur Entspannung der Verkehrssituation im Sönderbyer Weg zu erarbeiten und diese der Gemeinde zur Entscheidung vorzulegen." Der Antrag wurde am 28.08.2018 im Rahmen der Gemeindevertretung zur Beratung gestellt. Es wurde sich dahingehend geäußert, dass es ratsam wäre, auch den Nahbereich mit zu überprüfen. Daher wurde der Antrag zur inhaltlichen Beratung an den Finanzausschuss sowie den Bau-, Wege- und Umweltausschuss verwiesen.
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Der Antrag wird durch Ausschussmitglied Hüttermann inhaltlich ausgeführt und näher erläutert. Innerhalb des Ausschusses erfolgt eine kurze Beratung über den Umfang ggf. notwendiger Fachplanungen und die Frage, wie dies alternativ geleistet werden kann. Bereits in der Vergangenheit, so Ausschussmitglied Schmidt, wurde die vorgetragene Problematik in mehreren Verkehrsschauen bewertet. Eine Lösung gab es bisher nicht. Gemeindevertreter Kolls regt an, evtl. verkehrslenkende/ -beruhigende Maßnahmen im Zusammenhang mit künftigen Straßensanierungsmaßnahmen zu planen. Sofern die Erkenntnisse aus dem Kanalkataster eine Reparatur in offener Bauweise erfordern, könnten Synergien geschaffen werde. Nach kurzer Beratung zieht die CDU-Fraktion ihren Antrag zurück und bezieht sich auf eine Arbeitsgruppe, die sich noch mit diesem Thema befassen wird. Ein Beschluss erfolgt daher zu diesem Tagesordnungspunkt nicht.
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Beschluss: |
zu TOP 16. | Verkehrsangelegenheiten: Aufstellung des VZ 206 (Stoppschild) an der Ausfahrt von der Gemeindestraße Sönderbyer Weg in die Dorfstraße (K 83) |
Beschlussvorlage - 81/2018 Die Ausfahrt aus der Gemeindestraße Sönderbyer Weg in die Dorfstraße ist teilweise sehr unübersichtlich. Die Einsicht links in die Dorfstraße wird durch parkende Fahrzeuge vor den Gewerbebetrieben erschwert.
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Durch den Ausschussvorsitzenden wird der Anlass dieses Beratungspunktes inhaltlich näher vorgestellt. Ausschussmitglied Schmidt vertritt den Standpunkt, dass in diesem Bereich keiner in die Dorfstraße einfährt ohne anzuhalten. Er empfiehlt daher, den damals installierten Verkehrsspiegel wieder aufzustellen. Gemeindevertreter Frühling hat aus eigener Erfahrung andere Erkenntnisse und spricht sich für ein Stoppschild aus.
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Beschluss: Es wird beschlossen, bei der Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde einen Antrag auf Aufstellung des VZ 206 (Stoppschild) an der Ausfahrt von der Gemeindestraße Sönderbyer Weg in die Dorfstraße (K 83) zu stellen.
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Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :1 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 17. | Verkehrsangelegenheiten: Einrichtung "Parken mit Parkscheibe" auf den Parkplätzen vor dem Grundstück Dorfstraße 40 in Rieseby |
Beschlussvorlage - 82/2018 Die Parkplätze vor den beiden Gewerbebetrieben in Höhe der Dorfstraße 40 in der Gemeinde Rieseby werden vermehrt durch Dauerparker genutzt. Um eine Fluktuation in diesem Bereich zu erreichen wird gewünscht, hier eine Parkscheibenregelung mit zeitlicher Begrenzung einzuführen.
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Innerhalb des Ausschusses besteht Einigkeit über eine zeitliche Begrenzung. Diese soll danach 9:00 Uhr bis 19:00 Uhr betragen.
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Beschluss: Es wird beschlossen, bei der örtlichen Ordnungsbehörde einen Antrag auf Anordnung einer Parkscheibenregelung (Parken mit Parkscheibe für maximal 1 Stunde in der Zeit von 9:00 Uhr bis 19:00 Uhr auf den vorhandenen 3 Parkplätzen) vor dem Grundstück "Dorfstraße 40" in Rieseby zu stellen.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 18. | Schallschutzmaßnahme im Rektorzimmer der Schule Rieseby |
Beschlussvorlage - 74/2018 Das Lehrerpersonal der Schule Rieseby merkt an, dass der Schallschutz im Schulleitungszimmer mangelhaft ist. Es dringen sowohl Geräusche aus der Aula in das Schulleitungszimmer als auch Geräusche vom Schulleitungszimmer in die Aula. Insbesondere bei vertraulichen Gesprächsterminen im Schulleitungszimmer wirken die Geräusche aus der Aula störend. Zudem wird die Vertraulichkeit gestört, weil man in der Aula Gespräche im Schulleitungszimmer mithören kann. Diese Problematik herrscht schon lange vor, hat sich aber in den letzten, turbulenten Monaten besonders offenbart. Es handelt sich um ein Luftschallschutzdefizit. Luftschall kann man insbesondere durch das entgegenstellen von Masse begegnen. Im Gegensatz dazu gibt es Körperschall, dem man durch Entkopplung von Bauteilen begegnen muss (z.B. Trittschalldämmung bei Estrich). Ein Körperschallproblem liegt hier nicht vor. Als dritte Komponente gibt es die Raumakustik. Dabei geht es um ein akustisches Klima ohne störende Halleffekte etc. Ein raumakustisches Problem liegt ebenfalls nicht vor, zumal sich im Schulleitungszimmer stets nur wenige Menschen zugleich unterhalten. Im Ergebnis müssten also die aus relativ leichten Sandwichplatten bestehenden Wände zur Aula mit möglichst viel Masse ertüchtigt werden. Ein Vorschlag wäre, dass man vor diese Wände eine zweite Wandschale bestehend aus Metallprofilen stellt und diese mit einer doppelten Lage Gipskartonplatten beplankt und die Gefache ausdämmt (vergleichbar Wohnungstrennwänden im Trockenbau). Da die bestehende Decke aus auf Lücke verlegten Metallprofilen durchlaufend bis in die Aula besteht, kann sich der Luftschall hierdurch ebenfalls relativ frei in beide Richtungen ausbreiten. Um dieses zu unterbinden müsste das Schulleitungszimmer mit einer geschlossenen Decke versehen werden. Um gleichzeitig die Raumakustik nicht zu verschlechtern, könnte man ein Gipskartonfries erstellen und das Mittelfeld der Decke passend zum Plattenmaß mit zementgebundenen Holzfaserplatten verkleiden. Kostenschätzung
Da es in der Diskussion zum Sachverhalt zunächst wahrscheinlich eher um das ob als weniger um das wie geht, hat Herr Andresen auf eine besonders detaillierte Kostenberechnung verzichtet. Vielmehr geht es wohl um eine Größenordnung der Kosten. Die Gesamtkosten werden inclusive der Anarbeitung an Fenster und Türen auf rund 9.000 € geschätzt.
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Die Ausschussmitglieder und Gemeindevertreter/innen, die teilweise ihre Kinder in der Schule haben bzw. hatten berichten von ihren Erfahrungen. Insgesamt kann festgestellt werden, dass der Schallschutz nicht ausreichend gegeben ist. Unter Berücksichtigung dessen, dass für die Schule eine Prüfung des Raumkonzeptes ansteht, sollte dies vorerst abgewartet werden, bevor entsprechende Investitionen getätigt werden. Aktuell könnte auch in das Konrektorenzimmer ausgewichen werden.
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Beschluss: Es wird beschlossen, die Schallschutzmaßnahmen vorerst nicht durchzuführen. Es soll das Raumkonzept abgewartet werden. |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 19. | Einzäunung des Regenrückhaltebeckens "Am Schulenkrug" |
Beschlussvorlage - 10/2019 Aus sicherheitstechnischen Gründen ist es zwingend erforderlich, das Regenrückhaltebecken am Schulenkrug in Rieseby zu umwehren. Seitens der Amtsverwaltung wird empfohlen, das RRB mit einem stabilen, feuerverzinkten Doppelstabmattenzaun 8/6/8 für die Einzäunung zu verwenden. Die Höhe der einzelnen Zaunelemente beträgt 1,63 m, bei einer Länge von 2,50 m. Der Bodenfreistand sollte ca. 10 cm bis 15 cm betragen, um mit dem Freischneider im Bereich des Zaunes problemlos mähen zu können. Zur Befestigung des Zaunes dienen Pfähle, passend zum System. Für die erforderliche Menge an Material wurde eine Preisanfrage bei drei Lieferanten durchgeführt. Das wirtschaftlichste Angebot schließt mit einer Summe von rund 3500 €. Es ist angedacht, die Montage durch den Bauhof ausführen zu lassen. Hierbei sind noch ca. 300 € für die Beschaffung von Kleinmaterial zu berücksichtigen, sodass sich die zu schulternde Gesamtsumme auf 3800 € erhöht.
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Beschluss: Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und das Regenrückhaltebecken im Schulenkrug einzäunen zu lassen. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, die angedachte Maßnahme umzusetzen. Die hierzu erforderlichen Mittel in Höhe von 3800 € werden anerkannt und im Haushalt bereitgestellt.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 20. | Benennung der neuen Straße im Neubaugebiet südlich der Straße Dingstock und westlich des Saxtorfer Weges (B-Plan Nr. 23) |
Beschlussvorlage - 79/2018 Anlässlich der Erschließung des Bebauungsplans Nr. 23 der Gemeinde Rieseby für das Gebiet südlich der Straße Dingstock und westlich des Saxtorfer Weges bitten die Vorhabenträger, Inke und Hans-Heinrich Kock, um Vergabe eines neuen Straßennamens. In der Regel werden, wenn möglich und sinnvoll, die alten historischen Gemarkungen und Flurnamen als Straßennamen in den Neubaugebieten verwendet. Laut der beigefügten historischen Karte würde für das o. g. Neubaugebiet der Name Thiergarten in Frage kommen. Da das Neubaugebiet aber nichts mit dem Thiergarten zu tun hat, und die Straßenanbindung nicht über "Am Thiergarten" erfolgt, macht der Name für die neue Straße keinen Sinn. Mit E-Mail vom 28.10.2018 teilte Frau Kock ihren Vorschlag für die Benennung der Straße mit. Da die Einfahrt des Weges zwischen zwei ortsprägenden Buchen liegen wird, lautet der Vorschlag "Buchenweg". Die bereits vergebenen Hausnummern in den Straßen Dingstock und Saxtorfer Weg behalten dabei ihre Gültigkeit. Lediglich die im Neubaugebiet entstehenden Häuser sollen unter "Buchenweg" laufen. Die kommunalen Gremien werden gebeten, über den Vorschlag der Vorhabenträger zu beraten und abzustimmen.
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Beschluss: Es wird beschlossen, der neuen Straße im Neubaugebiet südlich der Straße Dingstock und westlich des Saxtorfer Weges (B-Plan Nr. 23) den Straßennamen "Buchenweg" zu geben. Die bestehenden Hausnummern der Straßen Dingstock und Saxtorfer Weg behalten dabei ihre Gültigkeit. Alle anfallenden Kosten (Schilder etc.) tragen die Vorhabenträger.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 21. | Benennung der neuen Straße im Neubaugebiet südlich der Straße Am Schulenkrug und westlich der Straße Heidkoppel (B-Plan Nr. 20) |
Beschlussvorlage - 2/2019 Anlässlich der Erschließung des Bebauungsplans Nr. 20 der Gemeinde Rieseby für das Gebiet südlich der Straße Am Schulenkrug und westlich der Straße Heidkoppel bitten die Vorhabenträger, Bauland24 GmbH, um Vergabe eines neuen Straßennamens. In der Regel werden, wenn möglich und sinnvoll, die alten historischen Gemarkungen und Flurnamen als Straßennamen in den Neubaugebieten verwendet. Laut der beigefügten historischen Karte würde für das o. g. Neubaugebiet der Name Heide in Frage kommen, so dass eine Erweiterung der bereits bestehenden Straße Heidkoppel möglich wäre. Zusätzlich würde auch noch der Name Gallbergkamp eine Möglichkeit darstellen. Da die spätere Straßenanbindung aber nicht über die Heidkoppel erfolgen soll, sondern über die Straße Am Schulenkrug, macht der Name Heidkoppel keinen Sinn. Lediglich die Erschließung des Neubaugebietes erfolgt über die Heidkoppel. Nach der Erschließung soll das Neubaugebiet nur noch fußläufig über die Straße Heidkoppel zu erreichen sein. Somit wäre eine Weiterführung der Straße Am Schulenkrug weitaus sinnvoller. Die bereits vergebenen Hausnummern in den Straßen Am Schulenkrug (Hausnummern 1-65) und Heidkoppel (Hausnummern 1 - 16) behalten dabei ihre Gültigkeit. Die kommunalen Gremien werden gebeten, über den Vorschlag zu beraten und abzustimmen.
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Innerhalb des Ausschusses werden verschiedene Namen zur Beratung gestellt. Dabei wurde der Wunsch geäußert, dass das Gebiet möglichst einen neuen, eigenen Straßennamen erhalten sollte. Es wurden die Namen "Schulenkrug", "Heidegarten" und "Heideberg" vorgeschlagen. Über diese Vorschläge wird einzeln abgestimmt.
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Beschluss: Es wird beschlossen, der neuen Straße im Neubaugebiet südlich der Straße Am Schulenkrug und westlich der Straße Heidkoppel (B-Plan Nr. 20) den Straßennamen "Heidegarten" zu geben. Die bestehenden Hausnummern der Straßen Am Schulenkrug und Heidkoppel behalten dabei ihre Gültigkeit. Alle anfallenden Kosten (Schilder etc.) tragen die Vorhabenträger.
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Ja-Stimmen | :1 |
Nein-Stimmen | :3 |
Enthaltungen | :3 |
Die Angelegenheit wird abgelehnt. |
Beschluss: Es wird beschlossen, der neuen Straße im Neubaugebiet südlich der Straße Am Schulenkrug und westlich der Straße Heidkoppel (B-Plan Nr. 20) den Straßennamen "Heidegarten" zu geben. Die bestehenden Hausnummern der Straßen Am Schulenkrug und Heidkoppel behalten dabei ihre Gültigkeit. Alle anfallenden Kosten (Schilder etc.) tragen die Vorhabenträger.
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Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :3 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Eine Beschlussfassung über den Straßennamen „Heideberg“ kann entfallen, da der Name „Heidegarten“ die entsprechenden Mehrheiten erhalten hat.
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Norbert Jordan | Roland Axmann |
Protokollführer | Ausschussvorsitzender |