N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Rieseby vom 02.04.2019.

Sitzungsort:  im Riesby Krog, Dorfstraße 35, 24354 Rieseby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  21.30 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Roland Axmann
Ausschussmitglied Jörg Drenkov
stellv. Ausschussvorsitzender (w. B.) Daniel Hüttermann
Ausschussmitglied Peter Märten
Ausschussmitglied Arndt Pöhls
Ausschussmitglied Hartmut Schmidt

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Sabine Schultze (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeisterin Doris Rothe-Pöhls
Gemeindevertreter Thorsten Bastian
Gemeindevertreterin Uta Brandenburg
Gemeindevertreter Frank Dreves
Gemeindevertreter Frank Frühling
Gemeindevertreter Norbert Koberg
Gemeindevertreter Jens Kolls
Gemeindevertreter Kai Lemke
Gemeindevertreter/in Bernd Mordhorst
Gemeindevertreterin Christine Scheller
Gemeindevertreter Martin Schlierkamp
Protokollführer Jan Andresen
Gast Dr. Jan Blanke

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Anfragen von Ausschussmitgliedern und Gemeindevertretern
6. Einwohnerfragestunde
7. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für die Förderung von bienen- und insektenfreundlichen Blühflächen
  Beschlussvorlage - 32/2019
8. Erweiterung der Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr. 20 der Gemeinde Rieseby "Baugebiet südlich Am Schulenkrug, westlich Heidkoppel"
  Beschlussvorlage - 30/2019
9. Begegnung von Raumnot im Kindergarten
  Beschlussvorlage - 33/2019
10. Beleuchtung an der Zuwegung zur Schule Rieseby
  Beschlussvorlage - 24/2019
11. Wartung der Schmutzwasserpumpstationen in Rieseby
  Beschlussvorlage - 20/2019
12. Aufarbeitung des Mühlenwegs und des Dinghöfter Wegs
  Beschlussvorlage - 31/2019

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der TOP "Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für die Förderung von bienen- und insektenfreundlichen Blühflächen" wird gleich hinter die Einwohnerfragestunde verschoben.

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
  • Der Breitbandausbau ist in vollem Gange. Die Gemeinde bittet die Beeinträchtigungen zu tolerieren.

  • In der Ringstraße, Gartenstraße, Sönderbyer Weg sind schwarze Kabelschlaufen zu sehen. Es handelt sich um das mitverlegte Straßenbeleuchtungskabel, dass an vereinbarten Stellen hinterlegt wurde. Bei der Begehung zur Festlegung der Schlaufenpositionen wurde festgestellt, dass viele der vorhandenen Maste derart durchgerostet sind, dass eine Wiederverwendung ausgeschlossen ist. Ferner wurden die neuen Leuchtenstandorte optimiert. Die Kosten für die Um- und Aufrüstung der Straßenbeleuchtung in diesem Zusammenhang werden ermittelt, um dann über die weitere Vorgehensweise entscheiden zu können. Solange bleiben die alten Leuchtenstandorte noch in Betrieb.

  • Die Asphaltdeckenerneuerung der K83 startet am 08.04.2019 unter Vollsperrung. Um für die von den Vollsperrungen betroffenen Anlieger zusätzlichen Parkraum anbieten zu können, teilt Herr Axmann mit, dass die bekieste Fläche an der Tankstelle und das Baufeld am Dingstock dankenswerter Weise von den Eigentümern zur Verfügung gestellt werden.

  • Die Kanalsanierungen in der Eckernförder Straße, Dingstock und Kappelner Landstraße werden am 23.04.2019 unter Vollsperrung beginnen. Eine Umleitung über Saxdorf wird ausgeschildert sein.


zu TOP 5. Anfragen von Ausschussmitgliedern und Gemeindevertretern

Herr Schlierkamp merkt an, dass die Breitband-ARGE-Firmen in Norby noch nacharbeiten müssen. Herr Andresen empfiehlt, dass der Bauausschussvorsitzende oder die Bürgermeisterin im direkten Kontakt mit dem Polier der Baustelle selbst um Nacharbeit bitten. Herr Axmann wird das Gespräch suchen.


zu TOP 6. Einwohnerfragestunde

Frau Ina Haus aus dem Holmbrook beantragt die Aufwertung des dortigen Spielplatzes mit einer Rutsche. Tatsächlich haben die Gemeindevertreter auch schon einen Handlungsbedarf an mehreren Spielplätzen erkannt. Nach Erörterung des Anliegens regt Herr Mordhorst an, die Entscheidung nicht in Ausschüsse zu vertagen. Dann würden wahrscheinlich erst im Spätherbst Geräte getauscht oder aufgestellt, schließlich würde frühestens die GV am 05.09.2019 beschließen. Zudem müsste dann noch eine Lieferzeit von einigen Wochen einkalkuliert werden. Vor diesem Hintergrund erklärt sich Herr Schlierkamp bereit, den dringendsten Handlungsbedarf auf allen Spielplätzen zu ermitteln und das Ergebnis für die GV am 09.04.2019 aufzubereiten. Herr Joswig wird Herrn Schlierkamp aus Sicht des Bauhofes dabei beraten. Diese Vorgehensweise wird mehrheitlich befürwortet. Es ist allerdings nicht gewiss, ob das Thema wegen der ohnehin schon sehr langen Tagesordnung der GV, tatsächlich beraten werden kann.


zu TOP 7. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für die Förderung von bienen- und insektenfreundlichen Blühflächen
Beschlussvorlage - 32/2019
Mit Datum vom 19.03.2019 stellt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Antrag:

Antrag für die Förderung von bienen- und insektenfreundlichen Blühflächen
Ziel:
Ziel des Antrags ist es, dem Insektensterben entgegenzuwirken und Lebensräume für Insekten zu schaffen. Durch die Anlage von Blühflächen und somit der Schaffung von Nahrungsmöglichkeiten kann und soll Rieseby Verantwortung für den Artenschutz übernehmen.

Hintergrund:
Insekten bilden die Basis in der Nahrungspyramide. Ohne ihre Bestäubung von Pflanzen/Blüten ist die Produktion von Obst, Gemüse, Getreide und Futtermitteln nicht möglich. Insekten sichern somit die menschliche Ernährung. Aber auch die heimische Vogelwelt leidet unter dem Insektenschwund, denn viele Vogelarten und auch Fledermäuse können ihren Nachwuchs nicht mehr aufziehen, da sie nicht genügend Insekten als Nahrung finden. Das Fehlen der Insekten destabilisiert somit die Nahrungsnetze. Der Rückgang der Insekten ist durch verschiedene Studien und Beobachtungen belegt. Am bekanntesten dürfte in diesem Zusammenhang die 2018 veröffentlichte sog. Krefelder Studie sein. Diese Studie zeigt einen Rückgang der Insekten um 77-79% in einem Zeitraum von 30 Jahren.

Umsetzung:
  • Auswahl der Flächen (und ggf. Bodenanalysen veranlassen, ob geeignet). Bei der Flächenauswahl ist zu berücksichtigen, dass eine gewisse Mindestgröße nötig ist (mind. 1000m²), um einen Effekt für den Artenschutz zu erzielen.
  • mögliche gemeindeeigene Flächen in der Gemeinde Rieseby: Regenrückhaltungsbecken am Schulenkrug und Ludwig-Mordhorst-Weg, Obstwiesen an der Schäferkoppel und Schulenkrug
  • Antrag auf Förderung (Kosten für Saatgut ca. 3000,- EUR pro Hektar) und Beratung beim Naturpark Schlei stellen.      

Nachdem Frau Scheller den Antrag vorgetragen hat, bekommt Herr Dr. Blanke die Gelegenheit, die Anlegung, die Handhabung und die Förderung von Blühwiesen zu erklären. Es gibt die Möglichkeit, eine Förderung über den Naturpark oder aber auch über das Land zu beantragen. Derzeit ist die Nachfrage beim Naturpark nach Förderung größer als Fördermittel bereit stehen. Um dennoch kurzfristig eine Chance zu haben, eine Förderung bewilligt zu bekommen, schlägt er vor, eine 90 %-ge Förderung aus Landesmitteln zu beantragen. Er ist bereit, diese Beantragung für die Gemeinde durchzuführen. Die Kosten beziffert er mit 2.500 – 3.000 €/ha. Damit die mehrjährige Saat eine Chance hat, auch in den Folgejahren zu gedeihen, muss eine 2-jährige Maht (jeweils Ende Juni und Anfang September) durchgeführt und das Mähgut abgefahren werden. Das Mähgut ist hochwertiges Futter und sollte Tierhaltern angeboten werden. Das Aussähen muss am besten maschinell in eine vorhandene Grasnarbe durch einschlitzen, ablegen und anwalzen erfolgen.

Nach dem Vortrag von Herrn Dr. Blanke wird herausgearbeitet, dass bestenfalls vor der Anlage der Blühflächen schon klar ist, dass die ausgewählten Flächen mit landwirtschaftlichem Gerät (Mäher, Ladewagen, Ballenpresse) erreichbar und befahrbar sind.

Herr Axmann schlägt vor, mit Landwirten gemeinsam Ackerrandstreifen zu Blühwiesen zu entwickeln. Dieser Vorschlag findet zunächst keine mehrheitliche Zustimmung, weil es sich bei den zugehörigen Förderprogrammen um einjährige Pflanzen handelt und weil der administrative Aufwand für kleine Flächen für die Landwirte quasi unzumutbar ist.

Am Ende wird folgender Beschluss gefasst:


Beschluss:
Die Gemeinde Rieseby legt auf den o.g. Flächen Blühwiesen an. Antrag auf Förderung und Beratung ist beim Naturpark Schlei zu stellen.  

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erweiterung der Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr. 20 der Gemeinde Rieseby "Baugebiet südlich Am Schulenkrug, westlich Heidkoppel"
Beschlussvorlage - 30/2019
Der Bebauungsplan Nr. 20 "Baugebiet südlich Am Schulenkrug, westlich Heidkoppel" wurde am 16.10.2018 als Satzung beschlossen. Die Begründung wurde gebilligt. Die Bekanntmachung erfolgte am 12.10.2018 über das Amtsblatt 29/2018. Für den ersten Bauabschnitt (wie es dem Beschluss der Gemeindevertretung entsprach).

Zwischenzeitlich wurden Anträge der Anwohner der Straßen "Am Schulenkrug" und der "Heidkoppel" zur "Belastung aus der Erschließung des Bebauungsplanes Nr. 20" gestellt.

Die Gemeindevertretung hatte am 05.12.2018 über den Antrag der Anwohner "Am Schulenkrug" beraten. Inhaltlich wird hier auf die Beschlussvorlage 73/2018 verwiesen. Die Gemeinde hatte einstimmig beschlossen, dass der Antrag der Interessensgemeinschaft "Am Schulenkrug" zur weiteren Prüfung an den Bau- Wege und Umweltausschuss verwiesen wird. Der Bau- Wege- und Umweltausschuss hat am 06.02.2019 der Gemeindevertretung empfohlen, dass dem Antrag der Interessensgemeinschaft "Am Schulenkrug" auf verkehrliche Anbindung des Baugebietes für den Baustellenverkehr (Erschließung und Hochbau) zugestimmt wird. Es soll für die Zeit der Bauphase in der Heidkoppel eine verkehrsrechtliche Anordnung auf 30 km/h erfolgen.

Zu der zuvor genannten Sitzung erfolgte ein Antrag von Anwohnern der Heidkoppel. Dieser Antrag wurde zusammen mit dem Antrag der Interessensgemeinschaft "Am Schulenkrug", welcher bereits Gegenstand des Bauausschusses am 06.02.2019 war, in der Gemeindevertretung am 21.02.2019 beraten. Die Gemeindevertretung hat in dieser Sitzung folgenden Beschluss einstimmig gefasst:
Dem Antrag der Interessensgemeinschaft "Am Schulenkrug" auf verkehrliche Anbindung des Baugebiets für den Baustellenverkehr (Erschließung und Hochbau) wird zugestimmt. Es soll für die Zeit der Bauphase in der Heidkoppel eine verkehrsrechtliche Anordnung auf 30 km/h erfolgen. Die 3 verkehrsrechtlichen Forderungen in dem Antrag der Anlieger "Heidkoppel" vom 18.02.2019 können nicht berücksichtigt werden.

Zwischenzeitlich haben Gespräche mit den Kleingärtnern stattgefunden. Es hat sich ergeben, dass der Gemeinde Wegeparzellen zur Verfügung gestellt werden, so dass eine Fertigstellung der Vekehrsflächen, welche im 2. Bauabschnitt (BA) Bestandteil sind, bereits zum jetzigen Zeitpunkt möglich sind. Dies hat zur Folge, dass ein Beschluss über den zu bekanntmachenden Geltungsbereich neu zu fassen ist, damit die Gemeinde den 1. BA (wie bereits geplant), einschließlich der Wegeflächen aus dem 2. BA bekannt machen kann. Eine Bekanntmachung des restlichen Teils des 2. BA`s ist weiterhin erst zu einem späteren Zeitpunkt geplant (wenn das Kleingartengelände nicht mehr genutzt wird).    

Beschluss:
Die Amtsverwaltung wird beauftragt, den 1. Bauabschnitt des Bebauungsplanes Nr. 20, einschließlich der verkehrlichen Erschließungsfläche (inklusivie Parkplätzen) nach Osten Richtung Heidkoppel, bekannt zu machen. (Der Bereich kann aus der anliegenden Karte entnommen werden).     

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Begegnung von Raumnot im Kindergarten
Beschlussvorlage - 33/2019

Da der Kindergarten Raumnot hat und besonders ab dem kommenden Kindergartenjahr 2019/2020 aufgrund zahlreicher, zusätzlicher Anmeldungen haben wird, wurden bereits viele Überlegungen angestrengt, wie der Not begegnet werden kann. Da anscheinend die Absage von Aufnahmeanträgen keine gewollte Lösung ist, wurden Optionen eines massiven Anbaus, einer Hinzuziehung eines Schulraumes und der Aufstellung von 6 Containern als provisorische Gruppenauslagerung betrachtet. Von diesen Ideen und einer weiteren, neuen Idee hat Herr Andresen nur gehört. Am 20.03.2019 hat er in Ermangelung zeitlicher Kapazität oberflächliche Informationen gesammelt und trägt diese mit dieser Vorlage stichwortartig zusammen. Die zuletzt erfahrene Idee, dass nur das Büro in einen Container ausgelagert wird und die zusätzliche Gruppe im jetzigen Kombiraum unterkommt, ist wahrscheinlich nicht praktikabel, weil dann immer noch ein Essensraum fehlt.

Welche Herausforderungen bestehen:

  • Eine neue altersgemischte Gruppe muss untergebracht werden.

  • Die Kindergartenleitung muss (weiterhin) ein Büro haben

  • Es essen zwischen 25 und 30 Kinder täglich im Kindergarten. Auch wenn in 2 bis 3 Gruppen gegessen wird, so bedarf es trotzdem eines Raumes, wo dieses möglich ist. Anschließend kommt der Waldkindergarten und isst mit seinen Kindern in diesem Raum. In den Gruppen findet durchgängig die normale Gruppenbetreuung statt.

Lösungsansätze:

  • Ein Anbau ist bis Sommer 2019 nicht mehr zu realisieren. Eine Dauerlösung in Bestandsräumen der Schule / des Kindergartens könnte ggf. eine Lösung sein.

  • Der jetzige Kombiraum als Büro und Essens- sowie Terapieraum könnte Gruppenraum werden. Der dahinterliegende Raum der Schule könnte der neue Kombiraum werden. Dann wäre der heutige Gruppenraum aber baulich zumindest schallschutzmäßig zu ertüchtigen. Das Büro müsste ausgelagert werden (ggf. dafür provisorisch doch ein Container?).

  • Ein Anbau müsste in Ruhe geplant werden und könnte bei jetzigem Beginn der Planungen frühestens zum Kindergartenjahr 2020/2021 fertig werden.

Weitere Punkte:

  • Es arbeiten mittlerweile 11 Erzieher in der Einrichtung

  • Für die Erzieher gibt es keinen Platz zur Verwahrung persönlicher Dinge. Heute werden diese Dinge mit in die Gruppe genommen.

  • Es gibt nur eine Betreuertoilette. Imtäglichen Betrieb ist das problematisch.

Grundriss zur Orientierung:

graphic

    

Der Ausschuss und anwesende Gemeindevertreter beraten ausgiebig. Es herrscht Einigkeit, dass keine Anträge auf Aufnahme von Kindern in den gemeindlichen Kindergarten abgelehnt werden sollen. Somit herrscht auch Einigkeit darüber, dass zum nächsten Kindergartenjahr 2019 / 2020 eine 4.Gruppe im Kindergarten eingerichtet werden soll. Daraus resultierend ist man sich auch einig, dass dafür die erforderliche Räumlichkeit zur Verfügung gestellt werden muss. Da eine externe Containerlösung aus energetischen und monetären Gründen einhellige Ablehnung erfährt, bleibt als temporäre Lösung nur die Herrichtung eines derzeit noch zeitweilig von der Schule genutzten Raumes. Sowohl die SPD als auch die BVR/SSW haben Skizzen ausgearbeitet, wie verfahren werden könnte. Die Skizze der BVR/SSW liefert auch schon eine Idee, wie man langfristig mehr Raum generieren könnte. Diese Idee könnte im Rahmen einer tiefergehenden Planung reifen oder es könnten unter Einbeziehung prognostizierter Kinderzahlen auch andere Ideen entwickelt werden. Die Gemeinde kann sich also die erforderliche Zeit bis zur GV am 05.09.2019 nehmen und die beste Langfristlösung zusammen mit dem Kindergarten und der Schule erarbeiten, um diese dann vielleicht in 2020 in die Tat umzusetzen. Sofern bauliche Maßnahmen damit einhergehen, müsste dazu dann im Herbst diesen Jahres ein Bauantrag eingereicht werden.


Beschluss:
Es wird beschlossen, eine weitere altersgemischte Gruppe zum 01.08.2019 im Schleikindergarten zu eröffnen. Hierfür ist die Betriebserlaubnis beim Kreis Rendsburg-Eckernförde zu beantragen.
Ferner wird beschlossen, diese 4. Gruppe vorbehaltlich der Zustimmung des Schulträgers temporär im sogenannten "roten Raum" der Schule, der nur zeitweilig von der Schule genutzt wird, einzurichten.
Ebenso soll der Kreis Rendsburg-Eckernförde über die Planungsmaßnahmen informiert und es soll ein Antrag auf Förderung gestellt werden.   

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Beleuchtung an der Zuwegung zur Schule Rieseby
Beschlussvorlage - 24/2019
Seit einiger Zeit wird der Wunsch geäußert, dass entlang der wassergebundenen Zuwegung zur Schule eine Beleuchtung installiert wird. Nunmehr soll dieser Wunsch beraten werden. Die Kosten für zwei Pilzleuchten, Kabel Sicherungen und Elektromontage müssen mit rund 2.100 € angenommen werden. Zudem sind Erdarbeiten erforderlich. Ob man die Leuchten an das Ortsbeleuchtungsnetz am Petrieweg oder an das Netz der Außenbeleuchtung der Schule anbindet, dürfte angesichts der Kosten relativ egal sein. Jedenfalls müssen Kabelgräben bzw. Pressungen hergestellt und Oberflächen geöffnet und wieder hergestellt werden. Die Kosten müssen wohl mit 1.250 € bis 1.750 € veranschlagt werden.
Der Hausmeister der Schule regt an, in dem Zuge auch Außensteckdosen für Licht- und Kraftstrom zu schaffen. Bei Veranstaltungen (Dorfwoche, Lichterfest, Sommerfest…) muss bisher immer mit fliegenden Leitungen Strom aus dem Gebäude verlegt werden. Sofern man für die zusätzliche Beleuchtung den Strom aus dem Gebäude heranführen würde (rote Strichlinie), so könnte ein zweites Kabel für Außensteckdosen mit verlegt werden. Die zusätzlichen Kosten für Kabel, Außensteckdosensäume und Montage müssen mit rund 1.000 € angenommen werden.

graphic

     

In der Beratung mach Herr Kolls darauf aufmerksam, dass der Nachbar der Schule seinen Gewerbebetrieb nach Rieseby verlegt hat, und wiederholt beantragt hat, entlang der Zufahrt zur Schule einen Parkstreifen auf seine Kosten anlegen zu dürfen. Sofern man dem Nachbarn dieses zugestehen würde, könnten die Laternen oder das Kabel bei der Anlage des Parkstreifens im Weg stehen / liegen. Der Ausschussvorsitzende merkt an, dass es einen solchen Antrag schon einmal gegeben hat und dass dieser seinerzeit von der Gemeinde abgelehnt wurde. Um den Bau der Beleuchtung nicht zu verzögern, ist man mehrheitlich dafür, diesen vermeintlichen neuen Antrag, wenn er denn schriftlich vorliegen wird, separat zu behandeln.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Wegbeleuchtung und die Außensteckdosen herzustellen. Die Kosten von insgesamt bis zu 4.850 € werden anerkannt. Der Aufwand wird aus dem Unterhaltungshaushalt der Schule bestritten. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, erforderliche Aufträge zu erteilen. Um die Leuchten ggf. später mal um einige Meter versetzen zu können, ohne das Kabel anmuffen zu müssen, werden an den Leuchten jeweils rund 5 m Kabel als Schlaufe abgelegt.    


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Wartung der Schmutzwasserpumpstationen in Rieseby
Beschlussvorlage - 20/2019

Die meisten Schmutzwasserpumpstationen in Rieseby sind mittlerweile 20 Jahre alt und älter. Es fällt zunehmend auf, dass Störungen auftreten. Bisher wurde in Rieseby auf eine regelmäßige Wartung der Pumpstationen verzichtet. In den meisten anderen Gemeinden gibt es gute Erfahrungen mit einer jährlichen Grundreinigung der Pumpenschächte und Pumpen sowie einer technischen Wartung. Dadurch, dass die Pumpenschächte in Rieseby derzeit nur geöffnet werden, wenn Probleme auftreten, sind sie häufig sehr verdreckt, der Sumpf verfettet und die Pumpen "verkleistert" mit angetrockneten Feststoffen. In und an diesen Pumpenschächten und Pumpen Reparaturen vorzunehmen, ist dann kaum zumutbar. Nicht zuletzt deshalb wird empfohlen, einmal jährlich alle Pumpstationen anzufahren, zu reinigen und zu warten.

Auflistung der kommunalen Pumpstationen in Rieseby:

9 Doppelpumpstationen:

  • Auf der Kläranlage Doppelpumpstation Zulauf
  • Holmbrook
  • Basdorf
  • Norby
  • Hörster Siedlung
  • Ludwig-Mordhorst Weg
  • Hauptpumpstation Sönderby
  • Schulenkrug 1
  • Schulenkrug 2 (im Bau)
18 Einzelpumpstationen
  • 11 Stück im Ortsteil Sönderby bis zur Gemeindegrenze Gammelby
  • 6 Stück im Ortsteil Basdorf
  • 1 Stück im Ortsteil Norby
Kostenschätzung
  • Kosten pro Doppelpumpstation rund 225 €, bei 9 Stück ergeben sich rund 2.000 €
  • Kosten pro Einzelpumpstation rund 150 €, bei 18 Stück ergeben sich rund 2.700 €
  • Kosten für kleine Sofortreparaturen rund 300 €

Summe des jährlichen Reinigungs- und Wartungsaufwandes somit rund 5.000 €.


Als Beispiel hier ein Wartungsbericht aus Waabs:

graphic


graphic    


Beschluss:
Es wird beschlossen, einen Wartungvertrag für die jährliche Wartung der kommunalen Schmutzwasserpumpstationen abzuschließen. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, eine Preisanfrage durchzuführen und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Der Vertrag soll zunächst für 5 Jahre mit einer Automatisierungsklausel um jeweils 1 Jahr bei nicht rechtzeitiger Kündigung abgeschlossen werden. Der Aufwand wird aus dem Unterhaltungshaushalt für die Abwasserbeseitigung bestritten.   

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Aufarbeitung des Mühlenwegs und des Dinghöfter Wegs
Beschlussvorlage - 31/2019

Die Gemeindevertretung hat im Zusammenhang mit Berichten der Ausschussvorsitzenden und / oder der Bürgermeister(in) in den letzten Monaten mehrfach darüber gesprochen, dass nach Abschluss der Asphalt- und Kanalsanierungsarbeiten sowohl der Mühlenweg (Rieseby – Basdorf) als auch der Dinghöfter Weg (Sönderby – Norbyheide) einmal aufgearbeitet werden müssen. Tatsächlich sind die Weg derzeit grade wieder in einem sehr desolaten Zustand. Vor den anstehenden Baumaßnahmen unter Vollsperrung an und in den Hauptstraßen und dem zu erwartenden Schleiwegeverkehr müssen noch die ärgsten Löcher provisorisch verfüllt werden.

Um später dann ab Herbst 2019 ein nachhaltiges Ergebnis einer Aufarbeitung zu erzielen wird empfohlen, das sogenannte Gutzwiller-Verfahren anzuwenden. Dieses wurde im Amtsgebiet schon erfolgreich angewendet und sieht vor, dass ein wassergebundener Weg aufgefräst, gehobelt, profiliert und wieder verdichtet wird. An Fehlstellen sollte Material zugeliefert werden. Es muss erreicht werden, dass eine vernünftige Querneigung als Einseit- oder Dachprofil hergestellt wird und damit Niederschlagswasser schnell seitlich abfließen kann. Hinsichtlich der Zulieferung von Material empfiehlt der Unterzeichner zu versuchen, zusätzlich zu dem schon auf dem Bauhof lagernden Fräsgut weiteres Asphaltfräsgut von der bevorstehenden Maßnahme der K83 günstig zu erwerben.


Eindrücke vom Dinghöfter Weg:

Der wassergebundene Teil des Dinghöfter Weges ist rund 1.250 m lang und i.M. 4 m breit. Somit ergeben sich rund 5.000 m² zu behandelnde Fläche. Die Kosten für das Auffräsen, Profilieren und Nachverdichten werden geschätzt auf rund 12.500 €. Die Zulieferung von Material vom Bauhof könnte vom Bauhof selbst erledigt werden.


graphic

graphic


Eindrücke vom Mühlenweg:

Der Mühlenweg ist rund 950 m lang und i.M. 4 m breit. Somit ergeben sich rund 4.000 m² zu bearbeitender Fläche. Die Kosten für das Auffräsen, profilieren und nachverdichten werden geschätzt auf rund 10.000 €.

graphic

graphic

An dieser Stelle könnte man einige LKW-Ladungen Fräsgut abkippen und zwischenlagern. Der vorhandene und zwischengelagerte Boden eines Anliegers müsste durch diesen dazu zur Seite geschoben oder abgefahren werden. Die Fläche gehört der Gemeine Rieseby. Für die Zulieferung von Material mögen 1.000 € angesetzt werden.

graphic

graphic

In den genannten Kosten ist das einfache Profilieren von Mulden an einigen Stellen zur seitlichen Wasserführung enthalten.
     

Beschluss:
Es wird beschlossen, wie im Sachverhalt (ohne Abfräsarbeiten) beschrieben sowie der Empfehlung des Bauausschussvorsitzenden zu verfahren. Es sollen 15- 20 LKW-Ladungen Fräsgut zu je 150 € netto von der Asphaltdeckenerneuerungsmaßnahme der K 83 beschafft werden. Erforderliche Mittel werden über den Nachtragshaushalt 2019 bereit gestellt. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, Aufträge zu erteilen.
Nach der Grundinstandsetzung der Wege im Herbst 2019 sind diese kontinuierlich zu beobachten und regelmäßig mit einem geeigneten Gerät zu unterhalten. Diese Arbeiten sollen durch eine örtlichen Firma durchgeführt werden.   

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Jan Andresen  Roland Axmann 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender