N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Rieseby vom 18.06.2019.

Sitzungsort:  im Riesby Krog, Dorfstraße 35, 24354 Rieseby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  22.09 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Roland Axmann
Ausschussmitglied Jörg Drenkov
stellv. Ausschussvorsitzender (w. B.) Daniel Hüttermann
Ausschussmitglied Peter Märten
Ausschussmitglied Arndt Pöhls
Ausschussmitglied Hartmut Schmidt
Ausschussmitglied Sabine Schultze

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeisterin Doris Rothe-Pöhls
Gemeindevertreter Thorsten Bastian
Gemeindevertreterin Uta Brandenburg
Gemeindevertreter Frank Dreves
Gemeindevertreter Frank Frühling
Gemeindevertreter Kai Lemke
Gemeindevertreter Hans-Josef Verhasselt
Protokollführer Jan Andresen
Herr Rader als Architekt zum Thema Sanierung Sporthalle
Herr Steinmetz, EZ
Herr Krüger, KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Anfragen von Ausschussmitgliedern und Gemeindevertretern
6. Einwohnerfragestunde
7. Bericht zum Fortschritt der Planungen zur Sanierung der Sporthalle Rieseby
  Beschlussvorlage - 47/2019
8. Antrag auf Bauleitplanung für die weitere wohnbauliche Entwicklung im Bereich des "Sönderbyer Weges"
  Beschlussvorlage - 43/2019
9. Kostenübernahme für das Angleichen von Schächten und Schiebern bei Asphaltierungsarbeiten
  Beschlussvorlage - 51/2019
10. Erneuerung und Ergänzung von Straßenlaternen in Teilen Rieseby
  Beschlussvorlage - 61/2019
11. Einbau Wegebaumaterial im Mühlenweg und Dinghöfter Weg
  Beschlussvorlage - 50/2019
12. Asphaltdeckenerneueung der Gehwege am Saxtorfer Weg in Rieseby
  Beschlussvorlage - 58/2019
13. Sachstandsbericht zur Planung der künftigen Abwasserreinigung in Rieseby
  Beschlussvorlage - 48/2019
14. Fehlende Straßenentwässerung "Langkoppel"
  Beschlussvorlage - 54/2019
15. Verkehrsangelegenheiten: Einrichtung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h im Bereich des Sammelplatzes des Naturkindergartens Rieseby e. V.
  Beschlussvorlage - 45/2019
16. Vergabeverfahren für die Verdingung weiterer Planungsleistungen zur Sanierung der Sporthalle Rieseby
  Beschlussvorlage - 59/2019
17. Setzen eines Zauns am Kindergarten in der Schule Rieseby
  Beschlussvorlage - 46/2019
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
19. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.  

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
  • TOP 15 und 7 werden getauscht, damit Herr Architekt Rader nach seinem Vortrag die Sitzung verlassen kann.
  • Es wird ein TOP 18.4 "Bericht Zustand Bauhoffahrzeug / Ersatzbeschaffung" ergänzt
  • Die für nichtöffentliche Beratung vorgeschlagenen Punkte werden nichtöffentlich beraten. 

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zu den Sitzungsniederschriften werden nicht gestellt.  

zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
  • Kanalsanierungen laufen planmäßig

  • Die Erschließungsarbeiten Heidegarten sind in der Ausbaustufe 1 annähernd fertig. Die Verkehre, die jetzt dorthin stattfinden, stammen zu 99 % von den privaten Bauvorhaben der neuen Grundstücksbesitzer.

  • Der Breitbandausbau ist im Zeitplan.

  • Ein Bürger in Söderby hat mdl. eine zusätzliche Straßenlaterne erbeten. Herr Axmann vertröstet ihn auf die Zukunft.

  • Ein Bürger hat für eine Straße in Rieseby mdl. beantragt, dass diese Straße zur Spielstraße hergerichtet wird. Herr Axmann hat aufgeklärt, dass damit ein kompletter Umbau des Verkehrsraums einhergehen würde. Das kann sich die Gemeinde Rieseby i.M. nicht leisten.

  • Herr Axmann appelliert an Grundstücksbesitzer inner- wie auch außerorts, die Straßenkanten und Entwässerungsrinnen vor den Grundstücken sauber zu halten.

  • Hinsichtlich der weiteren Vollsperrungen in Rieseby teilt Herr Axmann mit:

    • Am 21.06.2019 wird die derzeitige Sperrung aufgehoben, so dass die Dorfwoche am Wochenende ohne Behinderung gefeiert werden kann.

    • Bis Ende Juli 2019 werden die Kanalsanierungen mit einhergehender Vollsperrung vor dem Bahnhof andauern.

    • Am Dingstock wird vom 05.-09.08.2019 eine Vollsperrung geplant, um dort letzte Kanäle zu sanieren.

    • Vom 12.-16.08.2019 wird die Fahrbahnoberfläche der Durchfahrt vom Ortseingang Rieseby (Hörst) bis Ortsausgang (Thiergarten) erneuert. Es wird eine Vollsperrung mit weiträumiger Umleitung herrschen. Der Tankstellenpächter und der Verwalter vom Gut Hörst sind informiert und sehr kooperationsbereit. Der Thiergarten wird erreichbar bleiben.

    • 19.08.2019 bis Ende September Erneuerung der Fahrbahn der K59 unter Vollsperrung.  


zu TOP 5. Anfragen von Ausschussmitgliedern und Gemeindevertretern
Frau Schultze berichtet, dass die potentiellen Blühflächen von den Fachleuten als tauglich bewertet wurden. Hinsichtlich der erforderlichen zyklischen Maht und Abfahrt des Mähgutes sind Interessenten vorhanden. Der Bauhof hat die Flächen schon mit einem Arbeitgang vorbereitet.  

zu TOP 6. Einwohnerfragestunde
Ein Einwohner mahnt an, dass die beschlossenen Leuchten noch immer nicht auf dem Schulhof errichtet wurden. Die Bürgermeisterin und Herr Andresen erklären, dass der Beschluss erst im April 2019 gefasst wurde. Die Aufstellung wird organisiert werden, sobald Zeit dafür ist.  

zu TOP 7. Bericht zum Fortschritt der Planungen zur Sanierung der Sporthalle Rieseby
Beschlussvorlage - 47/2019

Zuletzt wurde am 18.03.2019 über die weiteren Planungen zur Sanierung der Sporthalle in Rieseby beraten. Unterdessen sind die Planungen vorangetrieben worden. Am 05.04.2019 hat eine Planungsanlaufbesprechung in der Sporthalle stattgefunden. Am 06.06.2019 findet ein Gespräch in der Amtsverwaltung zusammen mit Vertretern der Gemeinde, den Planern und der Verwaltung statt, um bis dahin noch offene Fragen zu klären und sich bzgl. der bis dato durchgeführten Planung auszutauschen. Das Ergebnis und weitere Erkenntnisse werden in der Bauausschusssitzung am 18.06.2019 vorgetragen.

Hinsichtlich der Möglichkeit der Installation einer PV-Anlage auf dem Dach der Sporthalle wurden Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen angestellt. Tatsächlich sollte dieser Gedanke insbesondere in Kombination mit einem Eigenstromverbrauch auf der benachbarten Kläranlage unbedingt weiter verfolgt werden. Ins Versorgungsnetz eingespeister Strom aus einer Dach-PV-Anlage wird in Abhängigkeit vom Zubau an Gesamtkapazität in Deutschland und der betreffenden Anlagengröße nur noch mit rund 8 – 10 Ct/kWh vergütet, sodass sich bei einer Anlage auf dem Sporthallendach eine Wirtschaftlichkeit ausschließlich mit Eigenstromverbrauch ergibt. Auch zu diesem Thema wird in der Bauausschusssitzung vorgetragen.    

Herr Rader berichtet anhand eines Leinwandvortrages vom Stand der Planungen. Der Vortrag wird mit diesem Protokoll zur Verfügung gestellt.
Es wird die Frage gestellt, ob eine Punktetafel und eine Sprech- und Beschallungsanlage einkalkuliert werden. Die Planung für den Förderantrag wird jetzt so vorbereitet, dass einer Bewilligung hoffentlich nichts im Wege steht. Details des Grundrisses der Nebenräume und beispielsweise der Ausstattung können / müssen dann in der weiteren Planung noch von der Gemeinde beraten und definiert werden, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der sich ergebenden Kostenberechnung.
Beim Heizsystem hat sich bei den Planungsgesprächen der Arbeitsgruppe schon die Fußbodenheizung als Mittel der Wahl ergeben. Diese wäre für künftige Wärmeerzeugungsanlagen über Wärmepumpen geeignet. Eine Deckenstrahlerheizung wäre wegen höherer Vorlauftemperaturen nicht so geeignet. Ferner würde das Tragwerk des Daches nicht durch ein Heizsystem belastet, so dass Lastreserven für eine PV-Anlage genutzt werden könnten.

In der Versammlung wird zu Maß aufgerufen. Es müssen nicht alle Wünsche der Nutzer erfüllt werden.

Als nächstes stehen am 01.07. Untersuchungen am Dach, sowohl von oben, als auch von unten, an. Ferner ist ein Schadstoffkataster zu erstellen, damit in den Ausschreibungen der Gewerke alle notwendigen Angaben zu Schadstoffen gemacht werden können und keine teuren Nachträge drohen.

Die Kostenberechnung wird anhand der Ergebnisse dieser Sitzung und der Untersuchungen am Dach fortgeführt. Das Ergebnis wird Mitte Ausgust nach den Sommerferien vorliegen.  

Beschluss:
Die Planungen werden wie vorgetragen zur Antragsreife für die in Aussicht stehenden Fördermittel vorangetrieben und der Antrag auf Bezuschussung wird fristgerecht gestellt. Als Heizsystem wird aus ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten eine Fußbodenheizung festgelegt. Auf dem Dach soll eine PV-Anlage für den Eigenstromverbrauch in der Kläranlage geplant werden. Genauere Festlegungen des Sanierungsumfangs und der Ausstattung werden in einer der kommenden Sitzungen beschlossen.   

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Antrag auf Bauleitplanung für die weitere wohnbauliche Entwicklung im Bereich des "Sönderbyer Weges"
Beschlussvorlage - 43/2019
Der Eigentümer der Fläche, welche an das neue Baugebiet des Bebauungsplanes Nr. 20 angrenzt, hat den Antrag gestellt, diese Fläche als Bauland auszuweisen. Hinsichtlich eines anderen Antrages (für die direkt angrenzende Fläche), hatte die Gemeinde bereits am 09.04.2019 beraten. Hierzu wird auf die Beschlussvorlage 13/2019 verwiesen.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem Antrag auf Bauleitplanung für die weitere wohnbauliche Entwicklung des "Sönderbyer Weges" mit in die Planung der Erweiterung der gemeindlichen Kläranlage aufzunehmen.  
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Daniel Hüttermann

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Kostenübernahme für das Angleichen von Schächten und Schiebern bei Asphaltierungsarbeiten
Beschlussvorlage - 51/2019

Im Zuge der Asphaltierungen der K83, der L27 und der K59 sind eine Vielzahl von Schächten, Straßenabläufen und Schiebern an die neue Asphaltoberfläche anzugleichen (teilweise schon gewesen). Diese Arbeiten werden vom Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr organisiert und von den beauftragten Asphaltbauern erledigt. Da die Straßenbaulast für Schächte und Straßenabläufe nach derzeitiger Rechtsauffassung bei der Gemeinde liegt und die Schieber im Wesentlichen dem Wasserbeschaffungsverband Mittelschwansen (WBV) gehören, müssen Gemeinde und WBV auch die Kosten für das Angleichen übernehmen. Dieses muss schriftlich gegenüber dem LBV erklärt werden.

Auf der sicheren Seite liegend wird der Aufwand für das Angleichen von sämtlichen Schächten und Straßenabläufen in den genannten Straßen auf rund 75.000 € und der Aufwand für das Angleichen von Schiebern des WBV auf rund 7.000 € geschätzt.

Sollten die Kanalsanierungsarbeiten günstiger schlussgerechnet werden, als Haushaltsmittel für die Maßnahmen bereit gestellt wurden, so kann der Aufwand für das Angleichen der Schächte aus diesen Titeln befriedigt werden. Andernfalls müssen die Titel um das erforderliche Maß aufgestockt werden. Jedenfalls muss der Aufwand ausdem gleichen Gebührenhaushalt bestritten werden.

Empfehlung:

An der Kappelner Landstraße verläuft auf der östlichen Straßenseite ein gemeindlicher Gehweg. Diesen könnte man im Zuge der Asphaltierung der L27 auch anfräsen und mit einer neuen Asphaltdeckschicht versehen. Der Aufwand wird auf rund 7.000 € geschätzt. Erforderliche Mittel könnten über die Aufstockung des Wegeunterhaltungshaushaltes bereit gestellt werden.

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Herr Andresen trägt vor. Ferner räumt er ein, dass er es versäumt hat, das Thema in Bezug auf die Dorfstraße rechtzeitig in die Beratung zu geben.

Es wird auf eine Senke im Gehweg vor der alten Post hingewiesen, die von einem mangelhaft verdichteten Kopfloch der Telekom herrührt. Dieser Mangel wird dem Baulastträger mitgeteilt.


Beschluss:

Es wird beschlossen, 75.000 € für das Angleichen von Schächten und Straßenabläufen aus dem Abwasserhaushalt bereit zu stellen.

Ferner wird beschlossen, die Gelegenheit der Asphaltierung der L27 zu nutzen, und das kurze Stück Gehweg im Dingstock mit asphaltieren zu lassen. Die hierfür erforderlichen Mittel werden aus dem Wegeunterhaltungshaushalt bestritten, der ggf. im Nachtrag aufgestockt wird.     


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erneuerung und Ergänzung von Straßenlaternen in Teilen Rieseby
Beschlussvorlage - 61/2019

Am 05.12.2018 wurde in der Gemeindevertretung beschlossen, nach Möglichkeit Synergien einer Kabelmitverlegung für Straßenbeleuchtung zusammen mit der Breitbandleerrohrverlegung zu nutzen. Am 19.03.2019 stellten die von den Schleswiger Stadtwerkenbeauftragten Tiefbaufirmen der Gemeinde die festgelegten Leerrohrtrassen für Breitband vor. Das Ergebnis dieser Besprechung kann dem zur Verfügung gestellten Vermerk vom 20.03.2019 entnommen werden.

Da die bisherige Beschlusslage nur die Kabelmitverlegung regelt, wird hier die Montage neuer und ergänzender Leuchten in die Beratung der Gemeinde gegeben. Die Kosten für 21 neue 5m-Maste, 8 neue Leuchtenköpfe analog zum Bestand und den Umbau von 13 vorhandenen Köpfen auf die neuen Maste werden einschließlich elektrischer Montage und erforderlichen Erdarbeiten auf rund 25.000 € abgeschätzt.

Die Vermögenshaushaltsstelle 15/67000.95000 wurde beschlussgemäß mit 30.000 € ausgestattet. Für die Lieferung des Kabels und deren Mitverlegung werden rund 12.000 € beansprucht. D.h., die Haushaltsstelle müsste mit zusätzlichen ca. 7.000 € ausgestattet werden, um alle angedachten Leuchten umzubauen und zu ergänzen.

Seit Juni 2017 hat die Gemeinde Rieseby nach Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED einen Wartungsvertrag mit den Schleswiger Stadtwerken abgeschlossen. Dieser wirkt noch bis zum 30.11.2024. Daher ist es zu empfehlen bzw. notwendig, auch die Schleswiger Stadtwerke in die vorgesehenen Maßnahmen einzubeziehen. Dazu sind diese auch ohne weiteres bereit.

In der Beratung wird angeregt, die Maßnahme in den bestehenden Wartungsvertrag mit den SL-Stadtwerken aufzunehmen. Die Möglichkeit soll geprüft werden.  


Beschluss:

Es wird beschlossen, die vorgesehene Ergänzung und Erneuerung der Straßenbeleuchtung in den genannten Straßen vorzunehmen. Die Vermögenshaushaltsstelle 15/67000.95000 wird um erforderliche Mittel aufgestockt.      


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Einbau Wegebaumaterial im Mühlenweg und Dinghöfter Weg
Beschlussvorlage - 50/2019

Am 09.04.2019 hat die GV beschlossen, Asphaltfräsgut von der K83-Baustelle zu erwerben. Unterdessen wurden tatsächlich die beschlossenen rund 350 m³ Fräsgut an den beiden Wegen gekippt. Dem Beschluss gemäß sollen diese 350 m³ nun für rund 400 € durch einen örtlichen Unternehmer eingebaut werden. Sofern dieses Angebot steht und der Einbau stattfinden wird, bedarf es keiner weiteren Beratung. Da Herr Andresen aber Zweifel hat, dass ein Unternehmer dieses erklärtermaßen sehr heterogene Material (mit großen Klumpen) für die vergleichsweise kleine Summe (400 € entspricht 5 Stunden Gerät incl. Bedienung und MwSt.) profilgerecht und im Verbund zum Bestand in die Wege einbaut und verdichtet, wird vorsorglich eine Beratung empfohlen.

Es wurden schon Stimmen gehört, die die Verbesserung der Wegeoberfläche kritisieren, weil dann schneller gefahren werden könnte. Herr Andresen gibt zu bedenken, dass er schon eine Bürgerin mit Handicap (Elektrorollstuhl) auf einem der Wege getroffen hat. Er konnte beobachten, dass diese Schwierigkeiten hatte, um die zahlreichen Schlaglöcher herumzukommen, ohne umzukippen oder aufzuliegen.

Damit die Gemeindevertretung einen konkreten Preis für den Einbau des Fräsgutes einschließlich Verbund zum Bestand, Profilierung und Schaffung eines ungehemmten Wasserabflusses in die Banketten zur Beratung zur Verfügung hat, hat Herr Andresen ein Fachunternehmen um die Abgabe eines Angebotes, im Wesentlichen auf Quadratmeterbasis, gebeten. Dieses schließt mit einer Summe von gerundet 35.000 €. Dieser Preis wird die Gemeinde abschätzungsweise überfordern.

Herr Andresen organisiert gerade eine fast gleiche Maßnahme in einer anderen Gemeinde. Dort wird allerdings ein anderes Fachunternehmen zu vereinbarten Stundenpreisen arbeiten. Die dortigen Erfahrungen, auch hinsichtlich der Kosten, können ab Ende Juni in Rieseby genutzt werden.

Zur ergänzenden Information:

Im Mühlenweg wird der Wasserbeschaffungsverband Mittelschwansen Ende September bis Ende Oktober 2019 noch eine neue Frischwasserversorgungsleitung im Horizontalspül-bohrverfahren einbauen. Dazu wird dieser Weg voll gesperrt werden und es werden alle x Meter Start-, Ziel- und Montagegruben hergestellt. Aus diesem Grunde kann die Wegeinstandsetzung hier erst im Anschluss durchgeführt werden. Sollte die Witterung die wassergebundene Bauweise dann nicht mehr zulassen, muss im Frühjahr 2020 fortgefahren werden. Im Dinghöfter Weg könnte theoretisch schon jetzt eine Maßnahme durchgeführt werden.

Da der Mühlenweg vornehmlich im Basdorfer Bereich in einem schlechten Zustand ist, könnte man sich vielleicht im Spätherbst 2019 oder Frühjahr 2020 vorerst auf eine Sanierung dieses, kürzeren Wegeabschnittes beschränken. Der damit verbundene Aufwand mag mit rund 5.000 € abgeschätzt werden.

Beim Dinghöfter Weg ist eine Abgrenzung zwischen besseren und schlechteren Wegeabschnitten kaum möglich. Diese Maßnahme empfiehlt sich schon in diesem Sommer. Nach Abschätzung von Herrn Andresen wird eine wirkungsvolle Sanierung für die schon in der Vorlage 31/2019 genannten 12.500 € möglich sein.

Schlussendlich muss die GV entscheiden, wie verfahren werden soll. Der Bauhof ist weder personell noch maschinell in der Lage, den Einbau ohne dritte Unterstützung vorzunehmen.   

Nach Erörterung des Themas wird deutlich, dass die Bedenken zur technischen Umsetzbarkeit, die im Sachverhalt beschrieben sind, nicht geteilt werden. Es soll darüber abgestimmt werden, ob der Beschluss der letzten GV aufgehoben wird.  


Beschluss:

Es wird beschlossen, den Einbau des gelagerten Fräsgutes wie in der GV am 09.04.2019 für 400,00 € durchführen zu lassen und die Wege fortan zu beobachten. 


Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :3
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 12. Asphaltdeckenerneueung der Gehwege am Saxtorfer Weg in Rieseby
Beschlussvorlage - 58/2019

Im Zuge der Asphaltierung der K59 würde es sich anbieten, auch die asphaltierten "Gehwege" bzw. asphaltierten Seitenstreifen seitlich der Fahrbahn mit einer neuen Asphaltdecke zu versehen. Die Kosten sind im Zusammenhang mit der großen Maßnahme durch die ohnehin vorhandenen Geräte und Arbeitskräfte weniger als halb so teuer, als wenn man sie ohne diese Synergie beauftragen würde. Die mit dem Luftbild überlagerte Katasterkarte zeigt, dass sowohl die Fahrbahn als auch die seitlich führenden, teilweise asphaltierten Steifen im Straßenflurstück des Kreises belegen sind, d.h. Eigentümer ist der Kreis RD-Eck.

Herr Andresen hat den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV) gebeten zu prüfen, wer für die Unterhaltung dieser Seitenstreifen verantwortlich ist, d.h. wer die Baulast hat. Am 05.06.2019 wird mitgeteilt, dass die vermarkte Ortsdurchfahrt nach OD-Richtlinie (OD) 177m vom Schnittpunkt der K59 mit der L27 entfernt am Ende der Bebauung vermarkt ist. D.h. die Gemeinde ist nach Straßen- und Wegegesetz SH eindeutig für diese Seitenstreifen zuständig.

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Die Kosten für das Anfräsen, Ansprühen mit Haftkleber und Asphaltieren einer neuen Asphaltdecke auf rund 220 m² Fläche werden jetzt unter 5.000 € liegen. Die Ausschreibung der K59- und L27-Maßnahme wird in Kürze veröffentlicht und Ende des Monats submittiert. Daher liegen noch keine tatsächlichen Einheitspreise vor.     


Beschluss:

Es wird beschlossen, dass die Gemeinde Rieseby wegen der rechtlich eindeutigen Zuständigkeit den LBV bittet und beauftragt, die Asphaltierung der Seitenstreifen vorzunehmen. Die dem LBV zu erstattenden Kosten werden anerkannt. Erforderliche Mittel werden durch eine Aufstockung des Wegeunterhaltungshaushaltes bereitgestellt.     


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Sachstandsbericht zur Planung der künftigen Abwasserreinigung in Rieseby
Beschlussvorlage - 48/2019

Unter Anderem wurde in der GV am 09.04.2019 beschlossen, dass Gespräche mit potentiellen Abwasserübernehmern geführt werden sollen. Dieses wurde unterdessen erledigt. Der Anschluss einer "kleineren" Gemeinde an eine große, städtische Kläranlage ist bei passenden Rahmenparametern sowohl aus ökonomischen als auch aus ökologischen Gesichtspunkten fast immer zu empfehlen. Mit der Zielsetzung der ersten Abprüfung dieser beeinflussenden Rahmenparameter wurden sowohl die Schleswiger Stadtwerke als Betreiber der Kläranlage Schleswig als auch die AKG (Abwasserentsorgung Kappeln GmbH) als Betreiber der Kläranlage Kappeln um eine Stellungnahme gebeten. Dazu wurden die wesentlichen Abwasserparameter aus Rieseby zur Verfügung gestellt.

Am 23.05.2019 wurde ein Gespräch mit der Bürgermeisterin, zwei Vertretern der Schleswiger Stadtwerke und dem Büro Enwacon im Amt Schlei-Ostsee geführt.

Die AKG wurde von Herrn Andresen am 06.05.2019 per E-Mail angeschrieben. In der ohnehin anberaumten Gesellschafterversammlung der AKG wurde von der Anfrage berichtet und das Ergebnis der Reaktion der Gesellschafter stichwortartig per Mail mitgeteilt.

Hinsichtlich einer möglichen Zusammenlegung der Kläranlagen von Kosel und Rieseby sollen noch genauere Überprüfungen durchgeführt werden. Abschätzungsweise kann das Ergebnis aber vorweggenommen werden. Auch diese Option ist wahrscheinlich sowohl für Rieseby als auch für Kosel unwirtschaftlich.

Herr Andresen hat am 05.06.2019 mit dem Vorsitzenden der Abwassergemeinschaft Bohnert gesprochen und hat erfragt, ob es seitens der Abwassergemeinschaft mittel- bis langfristig Tendenzen gibt, sich einer größeren Anlage anzuschließen. Der Vorsitzende hat geschildert, dass die privat betriebene Abwasseranlage bei einem Abwasserpreis von 1,70 €/m³ ausgezeichnete Ablaufwerte unterhalb der zulässigen Anlagenwerte liefert. Die Protagonisten der ehrenamtlich geführten und betriebenen Abwassergemeinschaft vereinen verschiedene Berufe und sind in der Lage, die Anlage zu führen und zu betreuen. Auch für die Zukunft sind Vorsitz und Anlagenführung geregelt bzw. fachkundige und bereitwillige Mitglieder der Gemeinschaft stehen zur Verfügung. Daher ist man mittelfristig nicht daran interessiert, die private Gemeinschaft aufzugeben und sich einer kommunalen Kläranlage anzuschließen. Gleichwohl ist man ggf. an einem Austausch über Fragen der Betriebsführung interessiert. Sollte also z.B. einmal darüber nachgedacht werden, die Kläranlagen Kosel und Rieseby mit gleichem Personal zu bedienen, so könnte sich der Vorsitzende vorstellen, dass auch die private Abwassergemeinschaft in Bohnert kommunale Dienste in Anspruch nimmt.

Herr Andresen hat das Büro Enwacon gebeten, die gewonnenen Erkenntnisse und Reaktionen in einem Vermerk zusammenzufassen. Dieser wird mit dieser Vorlage zur Verfügung gestellt.

Es muss resümierend konstatiert werden, dass ein Fremdanschluss der Riesebyer Abwasseranlagen an eines der beiden genannten städtischen Kläranlagen nicht wirtschaftlich ist, bzw. die sich ergebende Abwassergebühr für den Gebührenzahler unzumutbar wäre. Auch die Zusammenlegung mit Kosel ist aus derzeitigen Betrachtungen heraus unwirtschaftlich. Daher wird folgende Beschlussfassung empfohlen:     


Beschluss:

Es wird zur Kenntnis genommen, dass ein Fremdanschluss des Riesebyer Schmutzwassersystems weder an die Schleswiger noch an die Kappelner Kläranlage wirtschaftlich ist. Gleiches gilt aller Wahrscheinlichkeit nach auch für eine Zusammenlegung der Anlagen von Kosel und Rieseby, eine detailliertere Prüfung soll noch durchgeführt werden.

Für den Fall, dass eine Zusammenlegung mit Kosel tatsächlich unwirtschaftlich ist, wird eine Sanierung und Ertüchtigung der Anlage in Rieseby weiter planerisch verfolgt. Diese Planungen sollen bis zum Herbst 2019 so weit vorangetrieben werden, dass in einer Einwohnerversammlung vorgetragen werden kann. Es ist einleuchtend, dass in diesem Vortrag kein konkreter, sich ergebender Schmutzwassergebührensatz genannt werden kann. Vielmehr kann allemal eine Abschätzung als Tendenz genannt werden. Ziel der Einwohnerversammlung soll sein, die Einwohner grundsätzlich über die Erfordernis einer Sanierung und Ertüchtigung der Kläranlage zu unterrichten, die bisherigen Überlegungen und Planungen vorzustellen und auf sicherlich steigende Gebühren hinzuweisen.     


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Fehlende Straßenentwässerung "Langkoppel"
Beschlussvorlage - 54/2019

In der Straße Langkoppel mangelt es an einer Straßenentwässerung. Scheinbar ist das Straßenwasser bis dato immer in den Banketten versickert. Heute offenbart sich schon bei normalem Landregen, dass das Wasser nicht zügig versickert. Es stautsich zu einer großen Pfütze und ergießt sich dann auf der Rückseite des Grundstückes Hofkamp 3. graphicgraphic   


Beschluss:
Es wird beschlossen, in der Straße "Langkoppel" einen oder zwei Straßenabläufe zu bauen. Der Aufwand wird aus dem Wegeunterhaltungshaushalt bestritten.      

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Verkehrsangelegenheiten: Einrichtung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h im Bereich des Sammelplatzes des Naturkindergartens Rieseby e. V.
Beschlussvorlage - 45/2019
Anliegenden Antrag des Naturkindergartens Rieseby e.V. auf Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h im Bereich des Naturkindergartens in Sönderby überreiche ich zur Kenntnis.
Im Bereich des Sammelplatzes des Naturkindergartens Rieseby e. V. wird sehr häufig mit unangemessenerGeschwindigkeit gefahren, was immer sehr gefährlich für die wartenden Kinder und Eltern ist.     

Es wird angeregt, die gemeindliche Geschwindigkeitsmesstafel aufzuhängen und die gefahrenen Geschwindigkeiten zu dokumentieren und damit zu prüfen, ob das Problem tatsächlich vorhanden ist.

Ferner wird angeregt, dem Antrag zu folgen, weil in der Dorfstraße vor der Schule auch eine 30-er Beschilderung existiert.  


Beschluss:
Es wird beschlossen, bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde einen Antrag auf Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h im Bereich des Sammelplatzes des Naturkindergartens Rieseby e.V. (zwischen Dinghöfter Weg 1 und Dinghöfter Weg 3) zu stellen.   

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Vergabeverfahren für die Verdingung weiterer Planungsleistungen zur Sanierung der Sporthalle Rieseby
Beschlussvorlage - 59/2019

Am 01.04.2019 ist die Vergabeverordnung (VgV) novelliert in Kraft getreten. Die VgV ist die Rechtsnorm, die die Vergabe von öffentlichen Aufträgen regelt.

Einmal mehr wird in Verbindung mit der bzw. im Gegensatz zur Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) das Erfordernis einer europaweiten Vergabe ab einem Auftragswert einer Planungsleistung von 221.000 € gefordert. Nicht zuletzt wegen der angestrebten Bezuschussung des Projektes muss das Vergaberecht genauestens beachtet werden. Das Architektenhonorar zur Planung der Sporthalle wird auf Basis der einschlägigen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) diese Summe übersteigen, so dass ein europaweites Verfahren für die Vergabe der Architektenplanung gewählt werden muss. Dieses Verfahren bedingt sehr formelle Verfahrensschritte und verschiedene Zugangsberechtigungen zum EU-Vergabeportal. Um das Verfahren fehlerfrei und rechtssicher durchführen zu können, muss ein Fachbüro beauftragt werden.

Da das Verfahren gewisse Fristen vorsieht und nicht im Handumdrehen erledigt ist, wird empfohlen, einen Beschluss zu fassen, ein Fachbüro mit der Durchführung des formellen Vergabeverfahrens zu beauftragen. Anschließend soll dann der weiterführende Planungsauftrag an den wirtschaftlichsten Bieter erteilt werden.

Dass die bisherigen Planungen freihändig vergeben wurden, ist unschädlich. Schließlich bedurfte es erstmal einer grundlegenden Reife der Projektidee, um erste, wegweisende Beschlüsse fassen zu können ("Henne-Ei-Problem").

Die Auftragssummen für die Fachplaner "Statik / Wärmeschutz / Energieberechnung" und "Technische Gebäudeausstattung" sind unterschwellig, so dass diese Aufträge national auf Basis einer Preisanfrage vergeben werden können. Diese Verfahren kann die Amtsverwaltung durchführen.    

Herr Andresen berichtet, dass der Beschluss nur für den Fall gefasst wird, dass die Förderregularien bzw. die Vergabeverordnung SH aufgrund des Erreichens eines Schwellenwertes eine EU-weite Ausschreibung der Architektenplanung verlangt.  


Beschluss:

Es wird beschlossen, wenn erforderlich, ein Fachbüro mit der Durchführung des formellen Vergabeverfahrens der Architektenleistungen zu beauftragen. Anschließend soll dann der weiterführende Planungsauftrag an den wirtschaftlichsten Bieter erteilt werden.

Ferner wird die Durchführung von Preisanfragen für die weiteren Fachplanungen sowie die Vergabe an die wirtschaftlichsten Bieter beschlossen.     


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 17. Setzen eines Zauns am Kindergarten in der Schule Rieseby
Beschlussvorlage - 46/2019

In den vergangen Sitzungen wurde über die Anlage einer "Bobby-Car-Bahn" auf dem Spielplatz des Kindergartens beraten. Bisher wurde eine solche nicht errichtet. Nunmehr gibt es eine Idee, wie man die bereits vorhandene Befestigung am Eingang zum Kindergarten für das Befahren mit Bobby-Cars nutzen könnte.

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Die Kosten für die Beschaffung der rot markierten Zaun- und Tormaterialien kostet einschließlich Fundamentbeton rund 2.800 €. Den Einbau würde der Hausmeister erledigen, ggf. mit Unterstützung eines Baggerunternehmens (ggf. Fundamentlöcher bohren).            

Vorteile dieser Vorgehensweise:

  • Erweiterung des Außenspielbereiches bei steigender Kinderzahl sinnvoll
  • Auch beim Herübergehen zum Spielplatz kann kein Kind unbeabsichtigt das Gelände verlassen

Nachteil:

  • Der Weg zwischen Schäferkoppel und Petriweg wird durch Tore behindert    


Beschluss:

Es wird beschlossen, das Zaun- und Tormaterial zu beschaffen und aufzubauen. Erforderliche Mittel werden bereitgestellt.    


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 19. Bekanntgaben
Der Ausschussvorsitzende gibt die in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt.  


Jan Andresen  Roland Axmann 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender