N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Rieseby vom 03.11.2010.

Sitzungsort:  im Riesby Krog, Dorfstraße 37, Rieseby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.47 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Jens Kolls
Ausschussmitglied Detlef Damm
wählbarer Bürger Bernd Jöhnk
stellv. Auschussvorsitzender Bernd Mordhorst
wählbarer Bürger Enriquè Ruiz Hampel
Ausschussmitglied Hartmut Schmidt
Ausschussmitglied Walter Sell

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Johann Willy Kempe
Gemeindevertreter Raimer Marten
Gemeindevertreter Peter Märten
Gemeindevertreter Thomas Puphal
Gemeindevertreterin Ilka Ruiz
Gemeindevertreter Ingo Scheller
Protokollführer Jan Andresen

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner
5. Bericht des Ausschussvorsitzenden
6. Einrichtung eines Kinderspielplatzes im Baugebiet "Am Schulenkrug" (Anlage)
7. Errichtung einer Solaranlage Halle Klärwerk
8. Verkehrssicherungsanlage in Höhe des Grundstückes Dorfstraße 5 (Anlage)
9. Antrag von Bürgern aus Patermeß auf Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf der L27
10. Antrag auf Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung für LKW im Sönderbyer Weg
11. Einteilung von Schneevögten
12. Demontage des Nottelefones der Telekom an der Dorfstraße 15
II. Nichtöffentlicher Teil
13.1. Straßenunterhaltung des Sönderbyer Wegs
III. Öffentlicher Teil
14. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse.

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung


Es werden folgende Punkte ergänzt:
  • Antrag von Bürgern aus Patermeß auf Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf der L27
  • Antrag auf Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung für LKW im Sönderbyer Weg

Der Punkt „Bauanträge und Bauvoanfragen“ im nichtöffentlichen Teil wird umbenannt in „Bauangelegenheiten“. Als Unterpunkt wird der Punkt „Straßenunterhaltung des Sönderbyer Wegs“ aufgenommen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Es werden keine Einwendungen gegen die Niederschrift über die letzte Sitzung erhoben.


zu TOP 4. Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner

Herr von Rönn bezweifelt, dass die Obstbäume auf der Streuobstwiese Schäferkoppel richtig ausgeschnitten wurden. Herr Bürgermeister Kempe erklärt, dass die Bauhofmitarbeiter extra eine Fortbildung zum Thema „Baumschnitt“ besucht haben. Daher gehe er davon aus, dass richtig gearbeitet wurde.


zu TOP 5. Bericht des Ausschussvorsitzenden
Herr Kolls berichtet:
  • Bürgersolaranlage auf der Wohnanlage Schäferkoppel im Herbst in Betrieb genommen
  • Die Installation von Rauchmeldern in den gemeindlich vermieteten Räumen ist organisiert
  • Der Seniorenbeirat hat angemerkt, dass der Asphalt der Einmündung Gartenstraße / Sönderbyer Weg repariert werden muss. Dieses ist dem Ausschuss bekannt.
  • Das Tor zum Gelände der Kläranlage wurde beschlussgemäß erneuert, so dass nun Sattelzüge passieren können
  • Die Aufnahme des Bestands Straßenbeleuchtung steht noch aus
  • Das Vergabeverfahren der Konzessionsverträge Strom wurde durch die Vergabe an die Schleswig-Holtein Netz AG abgeschlossen
  • Die Verkehrsführung für Fahrradfahrer und Fußgänger zusammen mit dem Kraftverkehr und dem Schienenverkehr an der Schleibrücke Lindaunis ist unbefriedigend. Früher gab es auf Schwansener Seite einen Haltebalken auf der Fahrbahn, der den Kraftverkehr dazu verpflichtete, in einem gebührenden Abstand vor der Ampel und den Schranken zu halten. Zwischen Haltebalken und wartenden Kraftfahrzeugen konnten sich die Radfahrer und Fußgänger aufstellen, so dass diese bei grün vor dem Kraftverkehr die Brücke passieren konnten. Ferner konnten die Radfahrer von Angeln kommend schräg vor dem wartenden Kraftverkehr auf der Schwansener Seite die L 283 kreuzen und so den sicheren Radweg erreichen. Es hat allerdings Beschwerden beim LBV gegeben, dass man sich als von Schwansen nach Angeln fahrender Radfahrer vom Kraftverkehr gehetzt fühle und so unsicher werde. Aus dieser Unsicherheit resultiere eine Unfallgefahr. Daher hat der LBV den Haltebalken auf Schwansener Seite entfernt. Die verschiedenen Verkehrsteilnehmer sollen sich gegenseitig verständigen. Diese Lösung ist allerdings genauso unbefriedigend, da die von Angeln kommenden Radfahrer nicht mehr die Möglichkeit haben, zwischen dem wartenden und anfahrenden Kraftverkehr auf den Radweg zu gelangen, so dass sie weiter auf der L 283 fahren. Auch hieraus resultieren durch riskante Überholmanöver des Kraftverkehrs erhebliche Unfallgefahren. Es werden unterschiedliche Informationsstände hinsichtlich der Neubauplanungen der Brücke ausgetauscht. Zuletzt erklärt Herr Kolls, dass er an dem Thema dran bleiben werde und an einer Änderung der Situation sehr interessiert ist.

Herr Kempe berichtet:
  • Die Anlieger Patermeß möchten 3 Straßenlaternen an der L 27 aufstellen. Standorte vor den Grundstücken Nielsen, Kanert und gegenüber der Hofauffahrt Patermeß. Die Anlieger besorgen die Laternen und stellen diese in Eigenleistung auf. Es besteht der Wunsch, nur den Strom von der Gemeinde zu beziehen. Die Zählung müsste über ein zu installierenden Zwischenzähler erfolgen. Die Unterhaltung der Beleuchtungsanlage (Laternen und Kabel) übernehmen die Anlieger.
  • Um den Fußgänger- und Radverkehr an der Einmündung des Saxdorfer Wegs an der L 27 sicherer zu gestalten, wird eine zusätzliche Laterne installiert.
  • Im Sönderbyer Weg gibt es einen gemeinsamen Schacht der Wasserversorgungsanlage des WBV Mittelschwansen und der Gemeinde Rieseby. Der Stahldeckel muß saniert werden. Der Bürgermeister hat vereinbart, dass der WBV und die Gemeinde sich die Kosten teilen.
  • Frau Yvonne Herrmann, Dorfstraße 56, 24354Rieseby, hat einen Antrag auf Einrichtung einer Hundespielwiese gestellt. Der Ausschuss kommt überein, dass der Antrag nicht weiter verfolgt werden soll. Frau Herrmann soll einen schriftliche Absage erhalten.

            

zu TOP 6. Einrichtung eines Kinderspielplatzes im Baugebiet "Am Schulenkrug" (Anlage)

Einige Anwohner des Schulenkrugs tragen ihr Anliegen vor (siehe Anlage zum Protokoll). Herr Kolls führt aus, dass die Verpflichtung des Baus eines Kinderspielplatzes im Erschließungsvertrag fixiert sei. Der Standort stehe fest, die Kostenübernahme durch den Erschließer sei geregelt. Über den Zeitpunkt sei im Vertrag keine Festlegung getroffen, so dass man auch jetzt die Herstellung fordern könne.
Herr Puphal regt an, sich bei der Gestaltung des Platzes Beratung vom KiWi-e.V. aus Kiel zu holen (siehe auch Anlage zum Protokoll). Herr Ingo Wiegert würde für eine halbtägige Beratung und eine kleine Vorplanung 300 € incl. MwSt. berechnen. Es sollte eine enge Abstimmung zwischen Anliegern, Gemeinde und Herrn Wiegert stattfinden.
Zwei Eltern der Erschließung bieten an, quasi die Sprecherrolle aller Anwohner zu übernehmen.

Nach Beratung wird vereinbart:
Der Erschließer erhält den Hinweis auf das Angebot des KiWi-e.V. Es wird ein Gesprächstermin zwischen dem Erschließer (Herrn Delfs), den Sprechern der Erschließung und der Gemeinde vereinbart. Herr Kolls und Frau Ruiz vermitteln.
Der Vorschlag von Herrn Puphal, seitens der Gemeinde einen finanziellen Beitrag aus den je Grundstück vom Erschließer überwiesenen Betrag für Infrastrukturmaßnahmen für die Errichtung des Platzes beizusteuern, soll nicht weiter verfolgt werden.

Ein Beschluss wird nicht gefasst.


zu TOP 7. Errichtung einer Solaranlage Halle Klärwerk

Herr Andresen führt aus (hier die Stichpunkte):
  • Anregung für das Projekt kam vom Bürgermeister und wurde von der Verwaltung gerne gerpüft
  • Einholung eines Angebots
    • schließt mit 114.000 €
    • Technische Daten:
      • Knapp 39 KWp
      • 324 Module Avancis
      • 4 Wechselrichter Fronius
    • Montage komplett AC DC
    • ZZGL. GERÜST
    • ZZGL. ggf. Lichtplattentausch
    • ZZGL. GGF. Fangnetz von drinnen
    • ZZGL. E-on Kosten durch Auflagen
  • Suboptimale Dachausrichtung West / Ost, daher
      • Dünnschichtmodule Cadmiumfrei (wie sind die Erträge erfahrungsgemäß im Vergleich zu cadmiumhaltigen Modulen – Thema realistische Ansätze ?)
      • Dünnschichtmodule sollen diffuses Licht besser nutzen als christaline Module, aber möglicherweise wären auch christaline Module denkbar. Dachneigung > 25° polychr., 18 – 25° monochr. 
  • Preis 2.500 €/KWp + MwSt. + Zusatzkosten Gerüst…
  • Generell:
    • Einspeisevergütung derzeit 33,03 Ct/KWh bis 30 KW, 31,42 Ct/KWh von 30 bis 100 KW
    • Eigenverbrauchsvergütung derzeit siehe Zettel (< oder > 30 %)
    • Politisches Ziel
      • Weitere Förderung EEG
      • Senkung der Renditen auf ein vernünftiges Niveau (5% – 7%)
      • Daher Degressionsfaktor, Festlegung Ende Dezember 2010 auf 12 – 15 %
    • Wann reagiert der Markt ?
    • Dann bestellen, gerne das 21. Jahr mitnehmen ! Installation vorzugsweise im März / April
  • Weitere offene Fragen:
    • Statik der Halle (Prüfung kostet etwas Geld)
    • Gemeinde als Betreiber, wie geht das steuerlich ? Welche Auswirkung hat das im Vergleich zu einem gewerblichen Betreiber ?
    • Wie wirkt sich die Eigenverbrauchsregelung aus, Prüfung der tatsächlichen Verbräuche der Anlage, Prüfung der Tarife
    • Finanzierung der Maßnahme, Anteil Eigenkapital, Konditionen einer Kreditfinanzierung
    • Wäre eine Finanzierung aus der Abwasserrücklage überhaupt gestatttet
    • Technische Entwicklungder Module selbst schreitet voran, vielleicht macht es bei einer sich minimal ergebenden Rendite Sinn, noch zu warten. Man vertut sich nichts !

Als Fazit teilt Herr Andresen seine Überzeugung mit, dass sich die Technik an sich auf Basis des EEG wirtschaftlich betreiben lässt. Allerdings muss dann eine Prüfung der genannten Parameter erfolgen und das Ergebnis der Prüfung muss in die Wirtschaftlichkeitsberechnung einfließen. Ferner muss klar sein, dass eine PV-Anlage keine festverzinsliche Geldanlage sein kann, denn niemand bürgt über 20 Jahre für die planmäßige Funktion aller technischen Anlagenbestandteile.

Beschluss:
Die Ausschussmitglieder stehen der Technik an sich positiv gegenüber. Die angeführten Prüfungen sollen vorgenommen werden. Die Prüfung der Statik der Hallenkonstruktion soll durchgeführt werden.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Verkehrssicherungsanlage in Höhe des Grundstückes Dorfstraße 5 (Anlage)

Eine Anliegerin der Dorfstraße 5 hat einen schriftlichen Antrag auf Wiedererrichtung eines Verkehrsspiegels gegenüber der Grundstücksauffahrt gestell (siehe Anlage zum Protokoll).
Die Beratung ergibt, dass die Gemeinde eigentlich nicht dafür zuständig ist, die Verkehrssicherung der privaten Grundstücksausfahrten zu übernehmen.

Beschluss:
Es wird wieder ein Verkehrsspiegel errichtet.


Ja-Stimmen :1
Nein-Stimmen :6
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 9. Antrag von Bürgern aus Patermeß auf Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf der L27

An der L 27 Höhe Patermeß beantragen die Anlieger eine Geschwindigkeitsbegrenzung.

Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit dem Bürgermeister beim LBV und der Verkehrsaufsicht vorzusprechen. Es soll versucht werden, eine Geschwindigkeitsbegrenzung durchzusetzen, möglichst von Rieseby bis weit hinter Patermeß. Das Argument der Bushaltestelle soll herangezogen werden.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Antrag auf Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung für LKW im Sönderbyer Weg

In den Ortslagen von Rieseby und Sönderby wird im Sönderbyer Weg eine Geschwindigkeitsbegrenzung für LKW auf 30 km/h beantragt.

Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit dem Bürgermeister bei der Verkehrsaufsicht vorzusprechen. Es soll versucht werden, eine Geschwindigkeitsbegrenzung durchzusetzen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Einteilung von Schneevögten

In der Gemeinde keimte die Idee auf, wieder Schneevogte zu bestimmen.

Früher wurde die Gemeinde in Bezirke eingeteilt und es wurden Schneevogte benannt. Diese wurden ermächtigt, Anlieger der Straße zu Schaufeldiensten zu verpflichten. Seinerzeit gab es aber auch noch keinen Bauhof, der den Winterdienst sichergestellt hat.



Beschluss:
Es werden keine Schneevogte benannt, das Thema wird nicht weiter verfolgt.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Demontage des Nottelefones der Telekom an der Dorfstraße 15

An der Dorfstraße 15 ist ein Nottelefon, sog. Basistelefon der Telekom angebracht. Die Telekom fragt bei der Gemeinde an, ob die Gemeinde einer Demontage des Telefons zustimmen würde. Recherchen von Herrn Schmidt haben ergeben, dass das Telefon pro Jahr nur 1 bis 3 mal benutzt wurde.

Beschluss:
Einer Demontage des Basistelefons wird nicht zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, dieses der Telekom nach Beschlussfassung in der GV mitzuteilen.
Kontakt:
frank.langbecker@telekom.de
Mobil: 0170 / 4564559


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

II. Nichtöffentlicher Teil

zu TOP 13.1. Straßenunterhaltung des Sönderbyer Wegs

Der Kreis RD-Eck teilte Herrn Andresen mit, dass die Gemeindestraße ab Ortsausgang Rieseby nach Sönderby (sog. GIK 18 nach alter Bezeichnung) nächstes Jahr einer verstärkten Unterhaltung unterzogen werden könne und ein Zuschuss in Höhe von 55 % auf die Nettobaukosten aus FAG- Mitteln bereit stehe. Nunmehr sei das Votum der Gemeinde gefragt, ob eine verstärkte Unterhaltung in 2011 tatsächlich gewollt ist.

Gegenüber der Kostenschätzung aus 2009 muss mit Kosten von rund 110.000 € gerechnet werden. Daraus errechnet sich ein Eigenanteil der Gemeinde Rieseby von rund 47.500 € (Ing.-Gebühren und Asphaltlaborkosten werden nicht bezuschusst). Innerortsabschnitte werden nicht bezuschusst.

Die Rücklage der Gemeinde wird mit Stichtag 01.01.11 einen Betrag von 147.000 € ausweisen. Die Rücklage wird in 2011 mit den planmäßigen Entnahmen von 69.000 € belastet.

Ob eine Bezuschussung solcher Maßnahmen an Gemeindestraßen ab 2013 noch möglich sein wird, ist zweifelhaft. Der Landtag wird in Kürze einen Doppelhaushalt 2011 / 2012 beraten und verabschieden. 2013 können weitere Sparzwänge zu einer anderen Mittelverteilung führen. Daher könnte eine Umsetzung der Maßnahme in 2010 sinnvoll sein.

Beschluss:
Es wird beschlossen, an der Gemeindestraße vom Ortsausgang Rieseby bis zum Ortseingang Sönderby eine verstärkte Unterhaltung durchzuführen. An den Ortseigängen sollen Asphaltschäden auch innerhalb des Ortes mit beseitigt werden. Die geschätzten Baukosten von rund 110.000 € und der zu erwartende Zuschuss aus FAG in Höhe von geschätzt 47.500 € werden in den Vermögenshaushalt 2011 eingestellt. Der verbleibende Eigenanteil der Gemeinde in Höhe von geschätzt 62.500 € wird anerkannt. Der Bürgermeister wird für 2011 ermächtigt, einen Planungsauftrag zu erteilen, eine Ausschreibung zu veranlassen sowie den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 14. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse.

Der Ausschussvorsitzende gibt die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt.



Jan Andresen  Jens Kolls 
Protokollführer/in  Ausschussvorsitzende/r