Sitzungsort: | im Riesby Krog, Dorfstraße 37, 24354 Rieseby |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 22.40 Uhr |
Ausschussvorsitzender Jens Kolls |
Ausschussmitglied Detlef Damm |
wählbarer Bürger Bernd Jöhnk |
stellv. Auschussvorsitzender Bernd Mordhorst |
Ausschussmitglied Hartmut Schmidt |
Ausschussmitglied Walter Sell |
wählbarer Bürger Enriquè Ruiz Hampel (entschuldigt ) |
Bürgermeister Johann Kempe |
Gemeindevertreter Jürgen Bohle |
Gemeindevertreter Jens Dahl |
Gemeindevertreter Roger Indinger |
Gemeindevertreter Raimer Marten |
Gemeindevertreter Peter Märten |
Gemeindevertreter Thomas Puphal |
Gemeindevertreter Hans Georg Reimer |
Gemeindevertreter Ingo Scheller |
Protokollführer Norbert Jordan |
Gast Cornelius Fasshauer |
Gast Frank Springer |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner |
5. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
6. | Anfragen von Ausschussmitgliedern |
7. | Aufstellung des Kanalsystems in Rieseby Ergebnis der Vermessung und Beratung über die weitere Vorgehensweise |
Beschlussvorlage - 29/2012 | |
8. | 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 16 für das Baugebiet "Wohnpark Schlei" - am westlichen Ortsausgang von Rieseby, südlich der Kreisstraße 83 nach Norby/Bohnert |
8.1 | a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit |
Beschlussvorlage - 26/2012 | |
8.2 | b) Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung |
Beschlussvorlage - 27/2012 | |
9. | 2. Änderung der Außenbereichssatzung der Gemeinde Rieseby für den Bereich "Norby" |
9.1 | Aufstellungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 23/2012 | |
9.2 | Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 24/2012 | |
10. | Konzeptvorstellung für seniorengerechtes Wohnen in Rieseby |
Beschlussvorlage - 25/2012 | |
11. | Sachstandsbericht zu den Umbauten in der Schule Rieseby |
Beschlussvorlage - 28/2012 | |
12. | Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft) - erneutes Beteiligungsverfahren |
Beschlussvorlage - 32/2012 | |
13. | Erschließung von Fördermöglichkeiten im ländlichen Wegebau |
Beschlussvorlage - 33/2012 | |
14. | Renovierung Jugendtreff |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
16. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Die Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Bei der Erstellung der Tagesordnungspunkte wurden die Punkte 9.1 und 9.2 versehentlich in der falschen Reihenfolge aufgestellt. Diese müssen formell getauscht werden. Überdies wird durch den Ausschussvorsitzenden beantragt, die Tagesordnung um den Tagesordnungspunkt „Renovierung Jugendtreff“ zu erweitern. Dieser soll nach Tagesordnungspunkt 13 im öffentlichen Teil eingefügt werden. Darüber hinaus wird auf Änderungen im Kommunalverfassungsrecht hingewiesen. Danach sind grundsätzlich alle Sitzungen der Ausschüsse öffentlich. Auch nichtöffentliche Tagesordnungspunkte können zunächst lediglich als voraussichtlich nicht öffentlich gekennzeichnet werden. Der Beschluss, einen Tagesordnungspunkt nicht öffentlich zu behandeln, muss dann in der jeweiligen Sitzung erfolgen. Unter Beachtung dieser Ausführungen beantragt der Ausschussvorsitzende den neuen Tagesordnungspunkt 15 in nicht öffentlicher Sitzung zu behandeln. Die Abstimmung zu den Anträgen erfolgt en bloc. |
Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt. |
zu TOP 4. | Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner |
Ein Riesebyer Bürger fragt an, ob die Geschwindigkeitsbegrenzung im Bereich „Sönderbyer Weg“ zu einer Veränderung in den Geschwindigkeiten geführt hat. Nach vorliegenden Kenntnissen soll dies nicht der Fall sein. Anwohner schildern, dass die Fahrzeuge immer noch sehr schnell fahren. Unter Berücksichtigung dieser Rückmeldungen müsste darüber nachgedacht werden, ob nicht dass Messfahrzeug des Kreises angefordert werden sollte. |
zu TOP 5. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
Der Ausschussvorsitzende berichtet über folgende Themen:
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zu TOP 6. | Anfragen von Ausschussmitgliedern |
Gemeindevertreter Puphal teilt mit, dass die Stufen zur „Alten Post“ teilweise beschädigt sind. An einer Stufe ist ein großes Stück herausgebrochen. Hier sollte eine Ausbesserung erfolgen. Gemeindevertreter Dr. Scheller fragt nach dem aktuellen Sachstand zum Hausboot im Bereich Stubbe. Der derzeitige Zustand ist nicht tragbar. Hierzu erklärt der Ausschussvorsitzende den aktuellen Stand einschl. des Ergebnisses der Verhandlung durch das Verwaltungsgericht Schleswig. Derzeit bleibt abzuwarten, ob der Eigentümer den weiteren Rechtsweg beschreitet und in das Berufungsverfahren geht. Ausschussmitglied Damm informiert, dass die Bushaltestelle im Bereich Stubbe-Siedlung sehr unansehnlich ist. Es wird festgestellt, dass die Pflege durch die Gemeinde zu erfolgen hat. Weitere Anfragen liegen nicht vor. |
zu TOP 7. | Aufstellung des Kanalsystems in Rieseby Ergebnis der Vermessung und Beratung über die weitere Vorgehensweise |
Beschlussvorlage - 29/2012 In der Bau-, Wege- und Umweltausschusssitzung am 24.11.2011 wurde ein Zwischenbericht der Vermessungsarbeiten gegeben. Heute liegt das vorläufige Ergebnis vor. Vorläufig ist es deshalb, weil stets eine gewisse Anzahl von Schächten nicht an der Oberfläche sichtbar sind und daher erst nach der optischen Inspektion der Leitungen auffallen und eingemessen werden können. Am 17.04.2012 haben sich um 15:00 Uhr Herr Fasshauer und Herr Hennings vom Büro Hauck, Herr Bürgermeister Kempe und Herr Haß von der Gemeinde Rieseby sowie Herr Andresen in der Kockstube in Rieseby getroffen. Die Vertreter des Büros Hauck haben die Ergebnisse der Vermessung vorgetragen und Fragen zu aufgeworfenen Problembereichen gestellt. Als Fazit dieser Unterredung konnte festgestellt werden, dass das System der Gemeinde umfassender ist, als zunächst angenommen. Einige Fragestellungen konnten sogleich geklärt werden, andere wurden im Nachgang von Herrn Andresen geklärt. So hat z.B. eine Recherche ergeben, dass die Lage der Druckrohrleitungen und Objekte in Sönderby und von Sönderby nach Rieseby seinerzeit beim Bau digital erfasst wurde. Diese Daten hat die Gemeinde nie erhalten, so dass sie jetzt über die Firma DAT vom Vermessungsbüro Stöver erworben werden und an das Büro Hauck übergeben werden konnten. Auf der Sitzung vom Bauausschuss hat Herr Fasshauer die Zahlen und Fakten vortragen und dargestellt, wie weiter vorgegangen werden soll. Die Kostenberechnung weist die Kosten verschiedener Optionen aus. Die Sonderrücklage Abwasser weist zum Stand Januar 2012 eine Summe von 63.000 € aus. Belastend sind 2.000 € Ausgaben geplant, so dass rund 61.000 € verfügbar wären. Allerdings sind im Unterhaltungshaushalt von den bereitgestellten 15.000 € auch schon 9.200 € verausgabt, so dass hier möglicherweise am Jahresende ein Ausgleich aus der Sonderrücklage Abwasser notwendig wird. Im Vermögenshaushalt sind von bereitgestellten Mitteln noch rund 71.000 € für die Erstellung des Kanalkatasters verfügbar. |
Herr Fasshauer erläutert den derzeitig vorliegenden Datenbestand sowie die vermessenen Kanallängen. Diese/r kann sich noch im Rahmen der Inspektion verändern. Nicht alle Schächte sind an die Oberfläche angeglichen, sondern befinden sich teilweise noch unter der Erde. Ebenso kann es dazu kommen, dass noch Hausanschlüsse gefunden werden, die derzeit nicht im Bestand mit erfasst sind. Es entsteht die Frage, in welchem Umfang die Inspektion erfolgen soll. Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten. Es kann nur der Schmutzwasserhauptkanal inspiziert werden oder der Schmutzwasserhauptkanal mit den Hausanschlussleitungen. Dies gilt auch für den Regenwasserhauptkanal und die dazugehörigen Hausanschlussleitungen. Bei der Inspizierung des Hauptkanals würden die Schächte gleich mit untersucht und bewertet werden. Die Kosten hierfür würden wie folgt aussehen: Hauptkanal Schmutzwasser brutto 53.174,00 EURO Anschlussleitungen Schmutzwasser brutto 41.055,00 EURO Hauptkanal Regenwasser brutto 69.233,00 EURO Anschlussleitungen Regenwasser brutto 55.335,00 EURO Gemeindevertreter Puphal fragt, ob aus Erfahrungswerten bestätigt werden kann, dass bei Schäden am Schmutzwasserkanal an gleicher Stelle auch mit Schäden am Regenwasserkanal zu rechnen ist. Hierzu wird erläutert, dass dies nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden kann; ein klares Indiz hierfür gibt es aber nicht. Hieran anschließend wird durch Herrn Fasshauer auf einzelne Fragen näher eingegangen. Beratungsgegenstand ist auch die Frage eines möglichen Angebots der Untersuchung von Privatleitungen (Entwässerungssysteme auf Anliegergrundstücken). Hierzu werden die Vor- und Nachteile erörtert, mit dem Ergebnis, dies nicht pauschal anzubieten. Die Eigentümer müssten jeweils von sich aus agieren. Neben den o. g. Kosten für die Inspektion schätzt Herr Fasshauer die noch anfallenden Ingenieur- bzw. Vermessungskosten auf ca. 15.000,00 EURO. In diesem Zusammenhang wird durch den Protokollführer kurz die aktuelle Haushaltssituation geschildert. Abschließend kann festgehalten werden, dass der Ausschuss sich für eine Inspektion des gesamten Schmutzwassernetzes und der Hausanschlüsse ausspricht. Die Inspizierung des Regenwassernetzes soll vorerst geschoben werden. |
Beschluss: Es wird beschlossen, das Kanalkataster wie folgt weiter aufzubauen: Inspizierung und Bewertung des Schmutzwasserhauptkanals sowie den entsprechenden Hausanschlüssen im Jahr 2013. Die noch fehlenden Mittel in Höhe von 50.000,- € werden über den Haushalt 2013 bereit gestellt. Herr Bürgermeister Kempe wird ermächtigt, eine Ausschreibung für die Dienstleistung der Reinigung und Inspektion der Kanäle zu veranlassen und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Die Inspizierung und Bewertung der Regenwasserkanäle wird zurückgestellt. |
Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 16 für das Baugebiet "Wohnpark Schlei" - am westlichen Ortsausgang von Rieseby, südlich der Kreisstraße 83 nach Norby/Bohnert |
zu TOP 8.1 | a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit |
Beschlussvorlage - 26/2012 Der Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 16 der Gemeinde und die Begründung haben in der Zeit vom 27.04. bis 29.05.2012 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekanntgemacht. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Landesplanung sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 18.04.2012 hierüber informiert und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Eine Verfahrensbeteiligung erfolgte erstmals am 01.11.2011. |
Die einzelnen Abwägungsvorschläge werden von Herrn Springer vorgetragen; auf einzelne Fragen wird näher eingegangen. |
Beschluss:
Weitere Anregungen wurden nicht vorgebracht. |
Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8.2 | b) Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung |
Beschlussvorlage - 27/2012 s. Beschlussvorlage 26/2012 |
Beschluss: Die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 16, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt. Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeinde ortsüblich bekanntzumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. |
Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | 2. Änderung der Außenbereichssatzung der Gemeinde Rieseby für den Bereich "Norby" |
zu TOP 9.1 | Aufstellungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 23/2012 Es liegt der Gemeinde ein Antrag auf Änderung der Außenbereichssatzung „Norby“ vor für den Bereich „An der Wurth 6“. Die vorhandenen Gebäude in diesem Bereich mussten aufgrund der Baufälligkeit abgebrochen werden. Derzeit liegt das Grundstück brach. In der Außenbereichssatzung für den Ortsteil Norby sind enge Baugrenzen um die ehemals vorhandenen Gebäude festgesetzt. Mit diesen Festsetzungen ist eine sinnvolle weitere Nutzung des Grundstückes nicht möglich. Künftig soll hier eine wohnbauliche Nutzung erfolgen. Diese Änderung kann im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden. |
Die Planungsziele werden durch Herrn Springer näher vorgestellt. In diesem Zusammenhang entsteht die Frage, ob die im Bereich der Straße befindlichen Bäume im Rahmen der Bauleitplanung besonders geschützt und somit als erhaltenswert festgesetzt werden sollen. Der Ausschuss ist sich einig, dass ein besonderer Schutz nicht notwendig erscheint. Die Bäume sind ortsbildprägend und unterliegen somit den Schutzbestimmungen des Landesnaturschutzgesetzes Schleswig-Holsteins. Sofern einzelne Bäume beseitigt werden sollen, müsste die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde auf Antrag entscheiden. |
Beschluss: 1. Die Außenbereichssatzung der Gemeinde Rieseby für das Gebiet “Norby“ soll wie folgt geändert werden: Verschiebung der Baugrenzen für den Änderungsbereich 2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB) 3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Springer in Busdorf beauftragt werden. 4. Auf die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) kann im vereinfachten Verfahren abgesehen werden. 5. Von der frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen. 6. Ein Kostenerstattungsvertrag ist abzuschließen. |
Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9.2 | Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 24/2012 s. Beschlussvorlage 23/2012 |
Beschluss: 1. Der Entwurf der 2. Änderung der Außenbereichssatzung für das Gebiet “Norby“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt. 2. Der Entwurf der 2. Änderung der Außenbereichssatzung und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. |
Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Konzeptvorstellung für seniorengerechtes Wohnen in Rieseby |
Beschlussvorlage - 25/2012 Die Gemeinde möchte sich mit der Planung und Schaffung von weiteren seniorengerechten Wohnungen in Rieseby auseinandersetzen. Zu einem Planungsgespräch trafen sich am 17.04.2012 Vertreter des Innenministeriums (Landesplanung, Städtebau und Ortsplanung), des Kreises und der Amtsverwaltung mit der Gemeinde. Gemeinsam wurden die möglichen Standorte besichtigt.
Die geplante Seniorenwohnanlage könnte ca. 15-20 Wohneinheiten erhalten. Durch die vorhandene Infrastruktur ist die Ortslage Rieseby geeignet, die Nachfrage vorhanden. Es wurde festgestellt, dass die Flächen A und B in das landesplanerische Ziel passen: Innen- vor Außenentwicklung. Aus Sicht der Ortsplanung ist die Lage der Fläche A besser geeignet als die der Fläche B. Die Fläche C entfällt für die weiteren Betrachtungen, da sie sich zu weit außerhalb befindet. Die Immissionen sollten schon gleich bei den Überlegungen mit einbezogen werden. Bei der Fläche A sollte die Denkmalpflege wegen der Nähe zur Kirche gehört werden. Als Planungsinstrument wäre ein B-Plan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB geeignet. Zwischenzeitlich wurden 2 Konzepte für die möglichen Standorte erarbeitet, die von der Gemeinde zu diskutieren sind, um dann mit Land und Kreis abzusprechen. |
Die entwickelten Konzepte werden inhaltlich durch Herrn Springer vorgestellt. Es kann dabei festgehalten werden, dass für dieses Vorhaben zwingend eine Änderung des bestehenden Bebauungsplans notwendig wird. Der Konzeptentwurf ist an die vorhandene Bebauung für altengerechtes Wohnen (Schäferkoppel) angelehnt. Im weiteren Planungsprozess kann hier natürlich noch eine Veränderung erfolgen, sofern erwünscht. Der Bereich für die Nutzung der Spielgeräte müsste in den nördlichen Schulhofbereich (ehemals Schwimmbad) verlagert werden. Insgesamt werden die einzelnen Vor- und Nachteile aufgezeigt und ausführlich beraten. Nach Auskunft des Bürgermeisters besteht derzeit eine Warteliste für altengerechtes Wohnen von 43 Personen. Abschließend kann festgehalten werden, dass der Konzeptentwurf ohne Beschluss zur Kenntnis genommen wird. Die Verwaltung wird gebeten, alle notwendigen Daten und Voraussetzungen, wie z. B. Lärmschutzgutachten, Finanzierung etc. zusammenzustellen. |
Beschluss: |
zu TOP 11. | Sachstandsbericht zu den Umbauten in der Schule Rieseby |
Beschlussvorlage - 28/2012 Nachdem die Umbaumaßnahme einiger, bis dato als Unterrichträume genutzter Räume, zum Kindergarten im März 2012 beschlossen wurde, wurde mit Schreiben vom 20.04.2012 seitens der Schule erklärt, dass der Verlust an Klassenräumen einige Umbauten für die schulischen Zwecke wünschenswert erachten lässt oder gar erforderlich macht. Diese Wünsche sollen nach Mitteilung des Bauausschussvorsitzenden und des Bürgermeisters teilweise Berücksichtigung finden. Es sollen vier Räume (2 Klassenräume, die ehemalige Bibliothek und ein Putzmittelraum) zu zwei Klassenräumen, die durch eine doppelflügelige Holztür verbunden werden, vereint werden. Diese Maßnahme ist aufgrund der verbauten Wandelemente ohne statische Bedeutung und mit relativ geringem Aufwand möglich. Ferner soll eine Leckage am Ausgussbecken im Putzraum an den WCs beseitigt werden. Für den Einbau zusätzlicher Jungen- und Mädchen-WCs im Dachgeschoss soll zunächst eine Kostenschätzung erstellt werden. Diese wird von Herrn Andresen erst mittelfristig erstellt werden können. Die Leistungen der verschiedenen Gewerke wurden in Preisanfragen ausgeschrieben. Dabei handelt es sich um die Gewerke Bodenbelag, Heizung / Sanitär, Malerarbeiten, Erd- und Maurerarbeiten, Elektroarbeiten, Trockenbauarbeiten und Tischlerarbeiten. Die Aufträge wurden bereits an die wirtschaftlichsten Bieter erteilt. Die Maßnahmen in den, fortan auch von der Schule genutzten Räumen hat in diesen Leistungsbeschreibungen noch keine Berücksichtigung finden können. Da die eingegangenen Angebote insgesamt sehr erfreuliche Preise offenbart haben, zeichnet sich ab, dass ausreichend Mittel bereit gestellt sind. Mit Datum 22.05.2012 liegt die Nutzungsänderungs- / bzw. Baugenehmigung vor. Der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht müssen allerdings noch Einrichtungspläne für den Lebensmittel- und Personalbereich nachgereicht werden. Ferner muss eine Brandschutzordnung erstellt werden. Für diese Leistungen wird das Büro Delfs gebeten, zusammen mit Frau Hansen die notwendigen Pläne zu erstellen. Alle Auftragnehmer haben einen Bauzeitenplan erhalten. Die Arbeiten sollen am ersten Tag der Sommerferien beginnen. Der Bauhof wird spätestens am Montag den 25.06.2012 zusammen mit dem Hausmeister der Schule die betroffenen Räume ausräumen. Die Ausstattung des Physikraums wird seit dem 27.04.2012 bei ebay-Kleinanzeigen angeboten. Leider gibt es bisher keinen Interessenten. |
Ergänzend wird durch den Ausschussvorsitzenden darauf hingewiesen, dass die Geräte im Werkraum beiseite gestellt wurden. Dem Wunsch im Dachgeschoss weitere Toiletten einzubauen wurde noch nicht nachgekommen. Hier sind erst noch die Kosten zu konkretisieren. Betreffend der Einrichtung der 2. Gruppe wird darauf hingewiesen, dass die Betreuerin der bestehenden Gruppe ebenfalls um neue Ausstattung gebeten hat. Das vorhandene Mobilar ist bereits 35 bis 40 Jahre alt. Die kosten würden bei ca. 5.000,00 EURO liegen. Die Betreuung der Kinder in der Ferienzeit erfolgt im kirchlichen Kindergarten. Der Sachstand wird zur Kenntnis genommen. |
Beschluss: keiner, da nur Sachstandsbericht. |
nur bei folgendem TOP abwesend: | Herr Bernd Mordhorst |
zu TOP 12. | Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft) - erneutes Beteiligungsverfahren |
Beschlussvorlage - 32/2012 Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat im Juli 2011 Entwürfe für die Teilfortschreibungen der fünf Regionalpläne zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung vorgelegt und von August bis November 2011 hierzu ein erstes Anhörungs- und Beteiligungsverfahren durchgeführt. Die rund 1.850 Stellungnahmen, die im Rahmen dieses Verfahrens abgegeben wurden, sind vom Innenministerium ausgewertet und bewertet worden. Anschließend wurden die Teilfortschreibungen der fünf Regionalpläne überarbeitet. Am 27. März 2012 hat der Innenminister bekanntgegeben, dass die Änderungen der Teilfortschreibungen gegenüber den Entwurfsfassungen vom Juli 2011 so erheblich sind, dass die Grundzüge der Planung berührt sind. Das Raumordnungsgesetz des Bundes verlangt in einem solchen Fall eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit. Von Ende Mai bis Anfang Juli 2012 wird es daher ein zweites Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zu allen Teilfortschreibungen der Regionalpläne geben. Mit der zweiten Anhörung sollen rechtliche Risiken für die Teilfortschreibungen von vornherein ausgeschlossen werden. Andernfalls könnte das Oberverwaltungsgericht in Schleswig die Pläne wegen eines schweren Verfahrensfehlers für nichtig erklären. Ziel ist zudem, eine größtmögliche Akzeptanz der Eignungsgebiete für die Windenergienutzung. Deshalb wird es die Möglichkeit geben, zu den vorgenommenen Planänderungen Stellung zu nehmen. Die Auswertung der Stellungnahmen aus der zweiten Anhörung und die Erstellung der neuen Pläne will das Innenministerium bis Mitte Oktober abschließen. Danach folgen Sitzungen des Landesplanungsrates und des Kabinetts. Mit einer Veröffentlichung im Amtsblatt im November oder Dezember 2012 sollen die Teilfortschreibungen der Regionalpläne zur Ausweisung von Windenergieeignungsflächen schließlich rechtskräftig werden. Die Entwürfe vom Juli 2011 zeigten 22.800 Hektar Eignungsgebiete für die Windenergienutzung in Schleswig-Holstein auf. Nachdem die Eignungsgebiete aufgrund von Einwänden und Anregungen aus der ersten Anhörung an rund 180 Stellen geändert wurden, hat sich ihre Fläche auf jetzt rund 25.000 Hektar erhöht. Das entspricht etwas mehr als 1,5 Prozent der Landesfläche. (Quelle: Pressemitteilung IM) Wie einem Fragenkatalog des IM zu entnehmen ist, ist eine Meldung von neuen, bisher noch nicht bekannten Flächen, nicht möglich. Am 30.04.2012 wurden die aktuellsten Entwürfe zur Fortschreibung der Regionalpläne im Internet veröffentlicht. Diesen kann entnommen werden, dass die durch die Gemeinden Rieseby angemeldete Fläche bedauerlicher Weise keine Berücksichtigung gefunden hat. In den Nachbargemeinden Holzdorf und Loose hingegen wurden Eignungsflächen ausgewiesen. Das Innenministerium begründet die getroffene Entscheidung für die Fläche in Rieseby wie folgt: “zu Rieseby: Der Kreis Rendsburg-Eckernförde fordert die komplette Streichung aller charakteristischen Landschaftsräume im Kreisgebiet. Die Landesplanung hat dies zum Anlass genommen, die Räume noch einmal hinsichtlich ihrer Herleitung aus Ziffer 3.5.2 Absatz 10 Landesentwicklungsplan zu überprüfen. Die Landesplanung als Trägerin der Regionalplanung nutzt in allen Planungsräumen das Konzept großflächiger Freihaltebereiche zur Unterstützung der Konzentrationsplanung für Eignungsgebiete. Für einen völligen Verzicht auf diese Freihalteräume im Kreis Rendsburg-Eckernförde gibt es keine sachlich-fachlich begründeten Anknüpfungspunkte. Allerdings ist an einigen Stellen eine Reduzierung der bisherigen charakteristischen Landschaftsräume im Rahmen des Ermessens, welches bei der Festlegung dieser Gebiete ausgeübt werden kann, möglich. Für die Halbinsel Schwansen bleiben die küstennahen Bereiche, die i.d.R. auch als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen sind, sowie die Nordspitze Schwansens (nördlich von Damp), die durch eine hohe Schutzgebietsdichte geprägt ist, als charakteristischer Landschaftsraum erhalten. Die Vorschlagsfläche in der Gemeinde Rieseby liegt damit nunmehr außerhalb des charakteristischen Landschaftsraumes. Gleichwohl wird sie nicht in den Plan übernommen, da sie von drei Seiten von einem Schwerpunktbereich des Biotopverbundsystems umgeben ist. Die Auffassung, dass die Errichtung von WKA an dieser Stelle den Schutzzielen des Schwerpunktbereiches nicht entgegenstünde und die Ausweisung als Schwerpunktbereich per se nicht sinnvoll sei, wird nicht geteilt. Die Entwicklung von Naturwald und im derzeit landwirtschaftlich genutzten Bereich die Entwicklung einer ungedüngten halboffenen Weidelandschaft mit kleinräumigem Wechsel von offenen bis bewaldeten, trocken-mageren Lebensräumen und kleineren Wasserflächen ist grundsätzlich umsetzbar. Schon die bestehenden Strukturen führen dazu, dass zwischen den Waldparzellen und dem Saxtorfer Moor Austausch- und Wechselbeziehungen der Arten bestehen, die durch die Errichtung von WKA erheblich gestört werden würden. In der Gesamtabwägung für den Planungsraum III aber auch für das gesamte Land Schleswig-Holstein ist festzustellen, dass ausreichend Potenzialflächen mit geringem Konfliktpotenzial vorhanden sind, um das raumordnerische und energiepolitische Ziel umzusetzen, 1,5 % der Landesfläche als Eignungsgebiete auszuweisen. Die Ausweisung weniger geeigneter Flächen wie im vorliegenden Fall ist daher im Rahmen des raumordnerischen Ermessens nicht erforderlich und nicht zwingend geboten, auch wenn keine harten Ausschlusskriterien vorliegen.“ (Auszug aus der Abwägungssynopse des IM) |
Durch den Protokollführer wird der aktuelle Sachstand ausführlich vorgestellt. Innerhalb des Ausschusses kann die Entscheidung der Landesplanung nicht nachvollzogen werden. Die durch das Planungsbüro IPP ausgearbeitete Stellungnahme wird inhaltlich mitgetragen und soll der gemeindlichen Stellungnahme als Anlage beigefügt werden. Ausschussmitglied Mordhorst verlässt um 21:20 Uhr den Sitzungsraum und ist bei der Abstimmung nicht zugegen. |
Beschluss: Dass die Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung erneut ausgelegt werden soll wird zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde Rieseby nimmt wie folgt Stellung: Die in der Synopse (ID 843, 844) angeführten Gründe für die Nichtausweisung einer Eignungsfläche in der Gemeinde Rieseby können nicht geteilt werden. Die Fläche wurde im Zuge der Erstellung des Kreiskonzeptes durch die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde vor Ort in Augenschein genommen. Die Fachliche Beurteilung ergab keine Bedenken. Das die Fläche in einem Biotopverbundsystem liegt, ist nicht zu erkennen; auch nicht durch den Landesentwicklungsplan, den Regionalplan oder kommunale Landschaftspläne. Betrachtet man ausgewiesene Flächen in der näheren Umgebung, befinden sich diese ebenfalls an ökologisch wertvollen Landschaftsteilen (Moore). Bei diesen Flächen werden seitens der Landesplanungsbehörde jedoch keine Negativauswirkungen auf Flora und Fauna erwartet. Es wird gefordert, die für Rieseby gemeldete Fläche in den Regionalplan für den Planungsraum III als Potentialfläche für Windkraft aufzunehmen. Das keine Beeinträchtigung der Artenvielfalt erfolgt, ist dann im Verfahren durch Gutachten nachzuweisen. Die Entwicklung von Naturwald und im derzeit landwirtschaftlich genutzten Bereich die Entwicklung einer ungedüngten halboffenen Weidelandschaft mit kleinräumigem Wechsel von offenen bis bewaldeten, trocken-mageren Lebensräumen und kleineren Wasserflächen erscheint nach Auffassung der Landesplanungsbehörde grundsätzlich umsetzbar. Hierzu ist anzumerken, dass die derzeitige Flächenbewirtschaftung als intensiver Ackerbau erfolgt. Die bloße theoretische Umsetzbarkeit von Lebensräumen kann kein Ausschlusskriterium darstellen. Die Gemeinde Rieseby schließt sich der durch das Planungsbüro IPP erstellten Stellungnahme uneingeschränkt an. Diese Stellungnahme soll ergänzend mit bei der Landesplanungsbehörde eingereicht werden. Für die teilweise Rücknahme des charakteristischen Landschaftsraumes spricht die Gemeinde seine Zustimmung aus. Die Rücknahme unterstreicht noch einmal, dass die für Rieseby gemeldete Fläche sich in einem Bereich befindet, die nach Auffassung der Fachbehörden mit einem anderen, nämlich niedrigeren, Status zu belegen ist. In diesem Zusammenhang wird die Streichung des charakteristischen Landschaftsraumes für die übrigen Flächen des Gemeindegebiets gefordert. Es ist derzeit nicht absehbar, welche Nachteile sich mittel- und langfristig durch die kartographische Darstellung im Regionalplan für die Gemeinde ergeben. Überdies wird erneut darauf hingewiesen, dass eine Ableitung des aus den WKA erzeugten Stroms problemlos über die in unmittelbarer Nähe befindliche Hochspannungsleitung möglich ist. Auch wenn dies nicht unmittelbar relevant ist, erfolgt dennoch der Hinweis, dass es nicht nachvollziehbar ist, dass außerhalb der Fristen des regulären Verfahrens gemeldete Flächen Berücksichtigung finden, die in Rieseby gemeldete Fläche jedoch unberücksichtigt bleibt. Ergänzend spricht sich die Gemeinde Rieseby für die Wiederaufnahme der Potentialfläche in der Gemeinde Thumby aus. Unter Berücksichtigung der Regionalisierung und des globalen Denkens sollte diese Fläche zur Stärkung der Region Schwansens ebenfalls wieder mit aufgenommen werden. Der Bürgermeister wird legitimiert ggf. ergänzende Stellungnahmen abzugeben. Dies wird insbesondere dann erforderlich, wenn erst nach erfolgter Beschlussfassung in der Gemeindevertretung neue Informationen bekannt werden, die die Abgabe einer Stellungnahme notwendig erscheinen lassen. |
Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :1 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 13. | Erschließung von Fördermöglichkeiten im ländlichen Wegebau |
Beschlussvorlage - 33/2012 Über die Aktiv-Regionen werden EU-Mittel aus dem Bereich der Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums für die Sanierung von Kernwegen bereit gestellt. Die erste Förderperiode, die diese Möglichkeit vorsieht, läuft von 2011 bis Ende 2013. Den 21 Aktiv-Regionen des Landes SH wurden für diesen Zeitraum nach zwischenzeitlicher Anpassung jeweils rund 430.000 € bereit gestellt. Bedenkt man, dass z.B. allein die Aktiv-Region Schlei-Ostsee über 80 Gemeinden und die Städte Kappeln und Schleswig vereint, so erschließt sich einem schnell, dass die bereit gestellten Mittel bei einer Förderhöhe von 55 % der Nettobaukosten nicht jeder Gemeinde zugute kommen können. Vielmehr muss eine möglichst objektive Auswahl getroffen und eine Priorisierung vorgenommen werden. Wie das Budget jeder Aktiv-Region für die kommende Förderperiode ab 2014 ausgestattet sein wird, steht noch nicht genau fest. Jedoch strebt die EU an, Mittel aus der GAP Säule 1 (Regelungen zu den Agrarmärkten und zu den Direktzahlungen für die Landwirtschaft) in die Säule 2 zu verlagern, d.h. für die Entwicklung des ländlichen Raums bereit zu stellen. Daher ist es mittelfristig zu empfehlen, sich bei abzusehendem Sanierungsbedarf an gemeindlichen Kernwegen frühzeitig um Fördergelder, sprich um ein Sanierungskonzept zu bemühen. Um überhaupt in den Genuss dieser Mittel zu kommen, bedarf es der Darstellung eines Kernwegenetzes auf der Ebene der Aktiv-Region und eines Kernwegekonzeptes auf der Ebene jeder interessierten Gemeinde. Das übergemeindliche Netz der Aktiv-Region Schlei-Ostsee wurde Anfang 2011 aufgestellt und im Juni 2011 vom zuständigen Landesamt (LLUR) geprüft und genehmigt. Anliegender Ausschnitt daraus zeigt u.a. Ihre Gemeinde. Im Rahmen der Aufstellung dieses Kernwegenetzes galt es, Kernwege zu definieren. Dabei sollte ein Kernweg eine gemeindeverbindende Funktion besitzen und überdies der Landwirtschaft, dem Tourismus und als Schulweg dienen (Stichwort Multifunktionalität). Damit kommen die meisten Wirtschafts- und Feldwege sowie alle innerorts führenden Straßen automatisch nicht in Frage. Vielmehr sind es eher die Wege mit der alten Bezeichnung der „Gemeindeverbindungswege erster Klasse“ (GIK). Wenn die Multifunktionalität erwiesenermaßen dokumentiert werden kann, können allerdings auch andere Wege durchaus als Kernweg definiert und anerkannt werden. In der Gemeinde Rieseby wurden bisher folgende Wege als Kernwege definiert:
Um also die EU-Mittel über die Aktiv-Region einwerben zu können, muss zunächst ein Kernwegekonzept auf Gemeindeebene erstellt werden. Da die äußere Form dieses Konzeptes vom LLUR und der EU vorgegeben ist, bedarf es zur Darstellung einer bestimmten GIS-Software. Da es nicht wirtschaftlich ist, diese Software im Amt Schlei-Ostsee vorzuhalten, muss dieses Konzept mit einem Dienstleister in Zusammenarbeit mit der Gemeinde und der Verwaltung aufgestellt werden. Dabei gilt es, alle Versorgungseinrichtungen, Schulen, Kindergärten, Betriebe, Landwirte, Forste usw. und die sich daraus ergebenden Ziel- und Quellverkehre aller Art darzustellen und diese textlich zu erläutern. Dieses Konzept muss abschließend durch die Gemeindevertretung beschlossen werden. Ebenso müssen die Nachbargemeinden, zu denen man vernetzte Kernwegefunktionen unterhält, dem Konzept zustimmen. Hier wären es die Gemeinden Holzdorf, Gammelby und Kosel. Erst nach Vorlage des allseits beschlossenen Konzeptes kann dieses durch das LLUR anerkannt und genehmigt werden. Danach sind die Voraussetzungen für die Beantragung der Bezuschussung eines konkreten Wegbauprojektes geschaffen. Bezuschusst werden lediglich Ausbauprojekte, d.h. die Ertüchtigung von Wegen im Hinblick auf gestiegene Beanspruchungen. Bei den in Frage kommenden Projekten muss der Weg verbreitert und / oder der Unterbau wesentlich verbessert werden. Einfache Deckenerneuerungen oder -verstärkungen werden nicht für eine Förderung anerkannt. Daher muss für die Beantragung eines konkreten Projektes zu gegebener Zeit eine sogenannte Qualifizierte Entwurfsplanung (LP 1 - LP 3 nach HOAI § 46) vorgelegt werden. In diesem Stadium der Planung muss geprüft werden, inwiefern Grunderwerb erforderlich ist. Die Beratung und Beschlussfassung der Aufnahme von konkret beantragten Projekten nimmt die LAG (Lokale Aktionsgruppe der Aktiv-Region) in Zusammenarbeit mit einem Expertengremium vor. D.h., dass Prinzip der Verteilung von EU-Mitteln über die Länder und die Aktiv-Regionen mit Priorisierung an der Basis in den LAGs findet auch hier Anwendung. Daher ist es von besonderer Bedeutung, dass stets Interessensvertreter aus den Ämtern als Vertreter der Amtsgemeinden die betreffenden Gremien der Aktiv-Region besetzen. |
Beschluss: Es wird beschlossen, ein Kernwegekonzept für die Gemeinde Rieseby zu erstellen. Das erarbeitete Konzept wird der Gemeindevertretung zu gegebener Zeit zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Die Kosten für die Aufstellung des Konzeptes in Höhe von rund 2.000 € werden anerkannt und haushalterisch bereit gestellt. Die Beratung über eine konkrete Entwurfsplanung eines möglichen Projektes wird frühestens nach der Genehmigung des Kernwegekonzeptes begonnen. |
Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 14. | Renovierung Jugendtreff |
Ausschussvorsitzender Kolls erläutert, das die Nutzung der oberen Räume durch die Jugendfeuerwehr erfolgt und die Nutzung der unteren Räume durch den Jugendtreff. Der Jugendtreff möchte gern kleinere Renovierungsarbeiten durchführen. Die Tür soll von innen isoliert werden. Darüber hinaus sind Malerarbeiten notwendig und der Bodenbelag soll verändert werden. Nach kurzer Erörterung kann festgehalten werden, dass der Ausschussvorsitzende und Ausschussmitglied Mordhorst sich mit den Nutzern des Jugendtreffs in Verbindung setzen und die Maßnahmen besprechen. Der Kostenrahmen für die gewünschten Renovierungsarbeiten wird voraussichtlich bis zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung vorliegen. Beschluss: Es wird beschlossen, die Renovierungsarbeiten in Gesprächen mit den Nutzern des Jugendtreffs zu konkretisieren. Der Kostenrahmen soll möglichst bis zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung vorgelegt werden. |
Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 16. | Bekanntgaben |
Der Ausschussvorsitzende informiert die Öffentlichkeit über das Ergebnisse des nicht öffentlichen Teils. |
Jens Kolls | Norbert Jordan |
Ausschussvorsitzender | Protokollführer |