N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Rieseby vom 20.09.2012.

Sitzungsort:  im Riesby Krog, Dorfstraße 37, 24354 Rieseby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.00 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Jens Kolls
wählbarer Bürger Bernd Jöhnk
stellv. Auschussvorsitzender Bernd Mordhorst
wählbarer Bürger Enriquè Ruiz Hampel
Ausschussmitglied Hartmut Schmidt
Ausschussmitglied Walter Sell

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Detlef Damm (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Johann Kempe
Gemeindevertreter Jürgen Bohle
Gemeindevertreter Roger Indinger
Gemeindevertreter Peter Märten
Gemeindevertreterin Ilka Ruiz
Gemeindevertreter Ingo Scheller
Protokollführer/in Norbert Jordan
Jugendbeirat (+öffentl. Anlagen) Jonna Haulsen
9 Gäste
EZ

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner
5. Bericht des Ausschussvorsitzenden
6. Anfragen von Ausschussmitgliedern
7. Bodenbelag im alten Spritzenhaus, Jugendraum
  Beschlussvorlage - 37/2012
8. 2. Änderung der Außenbereichssatzung der Gemeinde Rieseby für den Bereich "Norby"
8.1 a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 39/2012
8.2 b) Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung
  Beschlussvorlage - 40/2012
9. Ansiedelung eines Discounters
  Beschlussvorlage - 42/2012
10. seniorengerechtes Wohnen in Rieseby
  Beschlussvorlage - 41/2012
11. Schaukästen in der Gemeinde Rieseby
  Beschlussvorlage - 35/2012
12. Schaffung eines Wanderweges von Bohnertfeld nach Büstorf
  Beschlussvorlage - 43/2012

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Die Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Durch Vertreter des Jugendbeirates wurde der Wunsch geäußert, den Tagesordnungspunkt Nr. 11 vorzuziehen und neu als Tagesordnungspunkt Nr. 7 zu beraten. Der Ausschussvorsitzende stellt diesen Antrag vor. Bedenken werden keine erhoben.

Darüber hinaus sollen alle Tagesordnungspunkte öffentlich beraten werden.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner

Durch einen Einwohner wird nachgefragt, in welcher Form die Sitzungen des Ausschusses bekannt gemacht werden. Hierzu werden durch den Ausschussvorsitzenden sowie dem Protokollführer nähere Erläuterungen gegeben.

Weiterhin wird auf Nachfrage erläutert, dass der bisher im Jugendtreff untergebrachte Einachser-Kehrbesen künftig auf dem Bauhof untergestellt wird.


zu TOP 5. Bericht des Ausschussvorsitzenden

Durch den Ausschussvorsitzenden wird über folgende Punkte berichtet:
  • Hausboot in Stubbe
    Dem Antrag auf Berufung wurde durch das zuständige Gericht nicht entsprochen. Zwischenzeitlich wurde das Hausboot beseitigt.
  • Umbau Schule
    Die Umbaumaßnahmen sind in den Sommerferien wie geplant durchgeführt worden. Derzeit werden noch Kleinigkeiten abgearbeitet. Die Abrechnung der Gesamtkosten erfolgt zeitnah und soll zum nächsten Finanzausschuss vorgelegt werden.
  • Klärwerk
    Defekte Seitenbleche wurden erneuert.
  • Plattenweg Mürholm / Petriholz
    Im Rahmen der Lieferung von Klärschlamm zur landwirtschaftlichen Verwertung wurden Teile der Fahrbahn beschädigt. Die entstandenen Schäden wurden durch den Verantwortlichen zu 100% erstattet. Im Rahmen der Instandsetzungsmaßnahmen sind weitere kleine Maßnahmen am Weg durchgeführt worden, die zu Lasten der Gemeinde als Straßenbaulastträger ausgeführt wurden. Die Kosten hierfür betrugen ca. 900,00 EURO.
  • Geschwindigkeitsreduzierung im Bereich Patermeß
    Unter Berücksichtigung gestellter Anträge wurde durch die Verkehrsaufsicht des Kreises RD-ECK die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h angeordnet. Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr hat mit Schreiben vom 17.07.2012 seine Bedenken gegen diese Anordnung geäußert und erklärt, dass eine Geschwindigkeitsreduzierung nicht begründet ist. Dieser Bereich wird bei der Polizeidirektion Neumünster nicht als Unfallschwerpunkt bewertet.
    Dem ist entgegenzuhalten, dass in diesem Bereich der Radweg unmittelbar an die Straße anschließt. Hier ist durchaus ein Gefährdungspotential vorhanden.
    Die Verwaltung soll noch einmal beauftragt werden, einen Termin mit den betroffenen Behörden, der Verwaltung und der Gemeinde vor Ort zu koordinieren. In diesem Zusammenhang soll dann auch noch einmal der Bereich Lindaunisbrücke betrachtet werden. Auch dort wäre ein Optimierung der verkehrsrechtlichen Situation wünschenswert.


zu TOP 6. Anfragen von Ausschussmitgliedern

Ausschussmitglied Mordhorst weist darauf hin, dass auch bei ihm Anfragen von Bürgern zur verkehrsrechtlichen Situation im Bereich Lindaunisbrücke eingegangen sind. Weiterhin weist er darauf hin, dass die Beschilderung für den Spielplatz an der Rapstedter Straße das Ballspielen nicht zulässt. Auf dem Spielplatz stehen aber Fußballtore. Nach kurzer Erörterung wird sich darauf verständigt, dass das Schild entsprechend angepasst werden soll.

Weitere Anfragen liegen nicht vor.


zu TOP 7. Bodenbelag im alten Spritzenhaus, Jugendraum
Beschlussvorlage - 37/2012

In der ehemaligen Garage des Spritzenhauses Rieseby wurde vor einiger Zeit bereits ein Zementestrich verlegt. Da der Raum als Jugendraum genutzt werden soll / wird, wird geplant, einen Bodenbelag auf den Estrich aufzubringen.
Weil es nicht eindeutig erkennbar war und auch niemand bezeugen konnte, ob der Estrich mit einer horizontalen Sperre zur Sohle abgedichtet ist, wurde ein Loch gestemmt. Dabei offenbarte sich, dass eine Bitumenschweißbahn installiert ist. Somit kann ein Bodenleger die Bauweise eines Bodenbelags eindeutig bestimmen.

Gewünscht war die Darstellung des Aufwands für den Einbau eines PVC-Belags. Dazu hat Herr Andresen 2 Angebote in zwei verschiedenen Qualitäten und optischen Ausführungsalternativen eingeholt. Die Kosten des wirtschaftlicheren Bieters können wie folgt benannt werden:
  • homogener PVC-Bodenbelag einschließlich Spachtelungen und Schweißnähten sowie Sockelleisten    gerundet 2.500 €
  • Planken-PVC-Designbodenbelag, sonst wie vor   gerundet 2.700 €

Auf dem Plankenbelag sind infolge der kleingliedrigeren Struktur der Oberfläche Kratzer und Verschmutzungen weniger leicht sichtbar. Daher wäre neben der ansprechenderen Optik ggf. auch dieses ein Kriterium, die geringen Mehrkosten gegenüber dem homogenen Belag in Kauf zu nehmen.

Alternativ möchte Herr Andresen für die Beratung in den Gremien der Gemeinde die Kosten für den Einbau eines Nadelvlies-Bodens nennen. Diese liegen je nach Qualität des Vlieses einschließlich der Vorarbeiten und Sockelleisten zwischen 1.900 € und 2.200 €. Sicherlich gibt es auch minderwertigere Qualitäten, welche allerdings nicht empfohlen werden können.

Alternativ wäre sicherlich auch der Einbau eines Bodens in Baumarktqualität in Eigenleistung der Nutzer denkbar.


Durch den Ausschussvorsitzenden werden die unterschiedlichen Bodenbeläge näher vorgestellt. Hieran anschließend ergibt sich eine kurze Beratung sowie eine Abwägung der Vor- und Nachteile.


Beschluss:

Es wird beschlossen, den Fußboden der Garage des ehemaligen Spritzenhauses mit einem Planken-PVC-Designbodenbelag zu versehen. Die Kosten von 2.700 € werden anerkannt und über den Nachtrag zum Vermögenshaushalt 2012 bereit gestellt.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. 2. Änderung der Außenbereichssatzung der Gemeinde Rieseby für den Bereich "Norby"

zu TOP 8.1 a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 39/2012

Der Entwurf der Außenbereichssatzung „Norby“ der Gemeinde und die Begründung haben in der Zeit vom 30.07.2012 bis 31.08.2012 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekanntgemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Landesplanung sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 13.07.2012 hierüber informiert/ am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.


Beschluss:

a) Beschluss/ -empfehlung:
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung der Außenbereichssatzung „Norby“ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft:
s. Vorlage des Planungsbüros Springer  - wird Bestandteil des Originalprotokolls.

Insgesamt gingen ein:
Behördenbeteiligung – öffentl. Auslegung vom 30.07. – 31.08.2012
hier:  2. Änd. der Außenbereichssatzung für den Bereich „Norby“ der Gemeinde Rieseby, Krs. Rendsburg-Eckenförde
            
 
 
Datum:
Bedenken:
2a.
Deutsche Telekom AG
Niederlassung Heide
 
 
11.
Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes S.- H.
Abt. Straßenbau u. Straßenverkehr -VII 4
durch den LBV-SH
 
 
17.
Landesamt f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume
untere Forstbehörde
30.07.2012
keine
18.
Archäologische Landesamt
Schleswig-Holstein
22.08.2012
s. Stellungnahme
19.
Landesamt für Denkmalpflege
des Landes Schleswig-Holstein
 
 
20.
Landesamt f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume
 
 
23.
Abt. Bauaufsicht, Abt. Denkmalschutz,
Abt. Gesundheitswesen, einschl. gesundheitl. Umweltschutz,
Abt. Naturschutz u. Landschaftspflege
(Unt. Naturschutzbehörde),
Abt. Kommunal- u. Schulaufsicht,
Abt. Jugend- und Sozialhilfe,
Abt. Sport, Straßenverkehr/ Straßenbau,
Abt. Abfallentsorgung,
Abt. Katastrophenschutz, Brandschutz,
Abt. Wasserwirtschaft
28.08.2012
s. Stellungnahme
24.
Landwirtschaftskammer
Schleswig-Holstein
23.08.2012
keine
25.
Industrie- und Handelskammer zu Kiel
 
 
27.
Wasserbeschaffungsverband Mittelschwansen
 
 
28a.
E.ON Hanse AG
Netzcenter Süderbrarup
19.07.2012
keine
32a.
Herrn Verbandsvorsteher des
Wasser-u. Bodenverbandes
„Koseler Au“
 
 
36.
Gemeinsame Büro der AG-29 für
- Landesnaturschutzverbd. S.H.
- Landesjagdverbd. S.H.
- Landessportfischerverbd. S.H.
- S.H. Heimatbund e.V.
- Schutzgem. Deutscher Wald
- AG Geobotanik in S.H.
- Naturschutzges. Dt. Wattenmeer e.V.
28.08.2012
s. Stellungnahme
38.
An den
NABU - Naturschutzbund Deutschl.
Landesverbd. Schl.-Holst. e.V.
 
 
39.
Bund für Umwelt u. Naturschutz
Landesverband Schl.-Holst. e.V.
 
 
43.
Innenministerium des Landes S.-H.
Abt. IV 22 – Landesplanung – Regionalentwicklung und Regionalplanung
29.08.2012
keine
44.
Innenministerium des Landes S.-H.
- Abt. IV 26 - Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht
 
 
45.
Ordnungsamt i.H. (f. Verkehrssicherung)
Techniker i.H.
Entwässerung i.H.
18.07.2012
keine


Beteiligung als Nachbargemeinde, sowie als TöB
49.
Gemeinde Holzdorf
07/2012



Keine Bedenken
51.
Gemeinde Thumby
21.08.2012
56.
Gemeinde Loose
31.07.2012
60.
Gemeinde Kosel
31.07.2012
61.
Gemeinde Gammelby
27.08.2012
 
 
 
 



Weitere Anregungen wurden nicht vorgebracht.



Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8.2 b) Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung
Beschlussvorlage - 40/2012

s. Beschlussvorlage 39/2012


Beschluss:

b) Beschluss/ -empfehlung
Die 2. Änderung der Außenbereichssatzung „Norby“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeinde ortsüblich bekanntzumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

ab hier anwesend: Herr Bernd Jöhnk

zu TOP 9. Ansiedelung eines Discounters
Beschlussvorlage - 42/2012

Die Gemeinde Rieseby hat die Anfrage zur Errichtung eines Discounters auf einer Fläche zwischen der Eckernförder Landstraße und den Bahnschienen in ihrer Bau-, Wege- und Umweltausschusssitzung am 12.06.2012 diskutiert. Der Vorhabenträger hatte dort die geplanten Ziele näher vorgestellt.

Um zu klären, ob der Ansiedelung eines Discounters in Rieseby landesplanerische Ziele entgegenstehen, wurde dieses Thema am 20.08.2012 im Rahmen der regelmäßigen „Kreisbereisung“ erörtert. Dieser Termin wird vom Innenministerium sowie dem Kreis Rendsburg-Eckernförde regelmäßig zur Erörterung verschiedener Vorhaben angeboten. Da das Thema Einzelhandel sehr speziell ist, wurde für den 29.08.2012 ein weiterer Gesprächstermin im Innenministerium vereinbart. Hieran haben Vertreter der Gemeinde, des Kreises, der Verwaltung sowie der Städteplaner teilgenommen. Dieses Gespräch sollte der Gemeinde hauptsächlich dazu dienen, das Pro und Contra abzustecken.

Der zuständige Mitarbeiter aus dem Fachreferat für Einzelhandelsentwicklung erläuterte:

zum Standort
  • Netto-Standorte werden derzeit in vielen Bereich im Land eruiert.
  • Aus raumordnerischer Sicht wäre der geplante Standort geeignet, da Rieseby eine überörtliche Versorgungsfunktion wahrnimmt.
  • Der Standort stellt darauf ab, auch die Kaufkraft des Umlandes zu binden.
  • Eine Anbindung an die Siedlungsstruktur ist noch als vorhanden zu betrachten.

zum Beeinträchtigungsverbot
  • Eine Ansiedlung dieser Art wird Auswirkungen auf die vorhandene Nahversorgung haben.
  • Ein Verträglichkeitsgutachten wäre mit folgenden Mindestinhalten zu erstellen.
    • Wie ist die Auswirkung auf den bestehenden Einzelhandel?
    • Wie stabil ist die Ladengröße des Edeka-Marktes; kann er sich auch künftig entwickeln?
    • Wie wirkt sich der Discounter auf vorhandenen Einzelhandel und die Nahversorgung der Nachbargemeinden aus? Aufgrund der geringen Einwohnerzahlen kann es hier zu einer Konkurrenzsituation kommen.
    • Betrachtung der einzelnen Qualitäten.
  • Der Gutachter sollte durch die Gemeinde beauftragt werden. Die Kostenerstattung wurde durch den Vorhabenträger bereits mündlich zugesagt. Eine Auswahl verschiedener Planer liegt vor.

Ein Discounter würde Rieseby grundsätzlich bereichern, dieser sollte aber in engem räumlichen Zusammenhang zum Edeka-Markt stehen. Darüber hinaus sollten sich beide Märkte in der Produktpalette ergänzen.
Dieser räumliche Zusammenhang ist bei der derzeitigen Planung nicht gegeben. Darüber hinaus stellt der geplante Discounter als Marken-Discounter in vielen Punkten ein vergleichbares Warenangebot zur Verfügung.

Denkbar wäre es z. B., dass bei einer in Zukunft betrachteten Entwicklung des Edeka-Marktes festgestellt werden muss, dass dieser innerhalb des Dorfmittelpunktes keinen Entwicklungsraum mehr zur Verfügung hat und sich am Dorfrand neu etablieren möchte. Verkaufsflächen von 800 m² sind häufig untere Grenzwerte bei der Bereitstellung der Produktpalette. In einem solchen Fall könnte dann ein Discounter neben dem Edeka-Markt eine Bereicherung darstellen.
Aus diesem Gesichtspunkt wird es als notwendig erachtet, sich mit dem Betreiber des Edeka-Marktes über die zukünftige Ausrichtung und Entwicklung zu unterhalten.

Unter diesem Aspekt ist auch eine mögliche Entwicklung für seniorengerechtes Wohnen zu betrachten. Durch eine mögliche Auslagerung des Einzelhandels, würden sich die Wege für die Senioren verlängern. Die Planung einer solchen Wohnanlage sollte dies zumindest anteilig bei der weiteren Betrachtung berücksichtigen.

Durch das Innenministerium wurde empfohlen, dass innerhalb der Gemeinde eine Konkretisierung der gewünschten städtebaulichen Entwicklung erfolgen sollte. Dabei ist nicht jede Maßnahme für sich zu betrachten, sondern vielmehr die Entwicklung der Gemeinde Rieseby im Ganzen.


Durch den Ausschussvorsitzenden wird darauf hingewiesen, das zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Entscheidung für oder gegen einen Discounter getroffen wurde. Derzeit trägt die Gemeinde alle notwendigen Informationen zusammen, die der Entscheidungsfindung dienen können.

Bei dem zur Diskussion stehenden Verträglichkeitsgutachten soll auch auf Alternativstandorte für einen Discounter eingegangen werden. Denkbar wären dabei Standorte im Bereich „Kappelner Landstraße“ in Richtung Norden oder aber im Bereich Norby.

Hieran anschließend wird durch den Protokollführer näher ausgeführt, das der Verwaltung verschiedene Gutachter durch den Vorhabenträger benannt wurden. Da die Erstellung solcher Gutachten sehr speziell ist, sind in Schleswig-Holstein keine weiteren Alternativen bekannt. Unter Berücksichtigung von Erfahrungswerten des Innenministeriums hat sich jedoch ein Planungsbüro herauskristallisiert, welches für Rieseby das Gutachten erstellen sollte.
Ebenso wird noch einmal näher auf die von der Landesplanung aufgezeigten Entwicklungsziele und deren Inhalte eingegangen. Eine Kernfrage sollte dabei sein, ob der Einzelhandel dauerhaft in der Ortsmitte erhalten bleiben soll oder mittel- bis langfristig mit einer Ansiedelung im Außenbereich zu rechnen ist.

Betreffend einer möglichen Arbeitsgruppe erfolgt hinsichtlich Größe und Teilnehmerkreis keine abschließende Empfehlung. Dies soll im Rahmen der Gemeindevertretung entschieden werden.


Beschluss:

Ein durch die Gemeinde beauftragtes Verträglichkeitsgutachten soll aufzeigen, wie sich die Ansiedelung eines Discounters auf den Einzelhandel sowie weitere im Sachverhalt geschilderte Faktoren auswirkt. Die Kosten hierfür sind durch den Vorhabenträger zu tragen. Eine Beauftragung des Gutachtens erfolgt erst nach Vorlage der schriftlichen Kostenübernahmeerklärung.

Darüber hinaus soll sich eine neu zu bildende Arbeitsgruppe mit den städtebaulichen Entwicklungszielen auseinandersetzen. In diesem Zusammenhang soll sich auch mit den Belangen der übrigen Gewerbetreibenden und derer zukünftiger Ausrichtung auseinander gesetzt werden.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. seniorengerechtes Wohnen in Rieseby
Beschlussvorlage - 41/2012

Im Rahmen der letzten Bau-, Wege- und Umweltausschusssitzung sowie der letzten Sitzung der Gemeindevertretung wurde über verschiedene Konzepte zur Einrichtung eines weiteren Angebotes für seniorengerechtes Wohnen informiert und beraten. Es wurde festgehalten, dass die
  • Fläche A: zwischen der Kirche und dem Schulgebäude und
  • Fläche B: Fläche südöstlich der Sporthalle und nördlich des Schulgebäudes
grundsätzlich mit den landesplanerischen Zielen im Einklang stehen. Für eine weitere Konkretisierung wäre jedoch der Denkmalschutz, ausgehend von der Kirche, und der Lärm, ausgehend vom Sportplatz und den Tennisplätzen, näher zu untersuchen.

Am 20.08.2012 hat ein Termin vor Ort stattgefunden, an dem sich die Gemeindevertreter, über den Umfang und den möglichen Standort, einen besseren Überblick verschaffen konnten.

Zwischenzeitlich wurde sich seitens der Verwaltung noch einmal mit dem Schallgutachten aus dem Jahre 2000 für die Planung des Bebauungsplans Nr. 14 „Schäferkoppel“ auseinandergesetzt. Hierzu ist anzumerken, dass für die Ansiedelung eines allgemeinen Wohngebiets der Grenzwert von 50 db(A) tags nicht überschritten werden darf. Dies würde dazu führen, dass die Fläche B nicht mehr in Betracht kommt.
Sofern die Fläche B noch einmal einer erneuten Prüfung unterzogen werden soll, die den Stand 2012 widerspiegelt würden die Kosten hierfür ca.3.400,00 EURO (brutto) betragen.

Abschließend erfolgt der Hinweis, dass im Bereich der Dorfstraße derzeit zwei Bauvorhaben umgesetzt werden, die einmal 6 und einmal 7 Wohnungen vorsehen. Diese Wohnungen sind von der Größenordnung (65 bis 100 m²) auch für seniorengerechtes Wohnen geeignet. Der freie Wohnungsmarkt bietet somit eine ergänzende Versorgung.

Ziel der Beratung ist es, das weitere Vorgehen festzulegen.


Durch den Ausschussvorsitzenden wird darauf hingewiesen, dass bei den zu erwartenden Kosten mit einem hohen Mietzins zu rechnen ist. Daher wäre es wünschenswert etwas konkretere Zahlen zu bekommen.


Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, die voraussichtlichen Kosten für einen m² Kaltmiete für die möglichen Flächen zu schätzen. Diese sollen dann dem Ausschuss zur weiteren Beratung vorgestellt werden. Des Weiteren sollen die Planungen zum „Seniorengerechten Wohnen in Rieseby“ in der künftigen Arbeitsgruppe zur infrastrukturellen Entwicklung berücksichtigt werden.  


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Schaukästen in der Gemeinde Rieseby
Beschlussvorlage - 35/2012

3 Schaukästen in der Gemeinde Rieseby sind in einem desolaten Zustand. Die Standorte sind in Sönderby, in der Rapstedter Straße sowie an der Außenstelle des Amtes.

Daher wurde angeregt, über Ersatzbeschaffungen zu beraten. Favorisiert werden Kästen aus einem nichtrostenden Stahl und / oder aus Aluminium. Holzkästen und Holzpfosten sollen aus Gründen des Pflegeaufwands und der Dauerhaftigkeit vermieden werden.

Die Größe der vorhandenen Kästen beträgt ca. 1,40 x 1,10 m. Sollte ein ähnliches Format wieder gewünscht werden, so böte sich das Standardformat DIN A0 mit 1380 x 1025 mm an.
Die Pfosten der vorhandenen Kästen sind entweder abgängig oder nicht passend zu einem neuen Kasten, so dass auch diese zu ersetzen wären.

Der Markt bietet viele Varianten in verschiedenen Preisklassen. Die Kosten pro Kasten belaufen sich einschließlich Pfosten und Magneten ohne Beleuchtung auf ca. 850 €. Bei Anschaffung von 3 Kästen müssen also Kosten von rund 2.600 € kalkuliert werden. Sofern die Beschaffung beschlossen wird, würden natürlich verbindliche Angebote eingeholt, welche ggf. auch günstiger ausfallen können. Die Demontage der alten Kästen und die Montage der neuen Kästen könnte vom Bauhof vorgenommen werden.


Durch Ausschussmitglied Schmidt wird darauf hingewiesen, dass er sich die Schaukästen näher angesehen hat. Diese seien von der Grundsubstanz noch so gut, dass diese nach kleineren Instandsetzungsmaßnahmen auch weiterhin genutzt werden können. Eine Neuanschaffung sieht er als nicht erforderlich.

Hieran schließt sich eine kurze Diskussion über den Umfang von Schäden sowie der Anzahl notwendiger Schaukästen an.


Beschluss:

Der Gemeindearbeiter soll sich gemeinsam mit der Fa. Damm die vorhandenen Schaukästen ansehen und eine Kostenschätzung für die Instandsetzung erarbeiten. Diese soll dem Bürgermeister vorgelegt werden. Je nach Kostenumfang soll dann eine Instandsetzung vor einer Neuanschaffung erfolgen.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Schaffung eines Wanderweges von Bohnertfeld nach Büstorf
Beschlussvorlage - 43/2012

Die Gemeinde Kosel ist mit dem Wunsch nach einer Wanderwegverbindung zwischen den Ortslagen Bohnertfeld und Büstorf an die Gemeinde Rieseby herangetreten. Mehrere Bemühungen haben in der Vergangenheit kein Erfolg gehabt. Aus Sicht der Gemeinde Kosel wäre aufgrund geänderter Pachtverhältnisse nunmehr doch noch eine Realisierung der Wanderwegverbindung denkbar. Es gilt eine Lücke von ca. 360 m zu schließen.

Die Gemeinde Rieseby wird gebeten, bei der Realisierung dieses Vorhabens zu unterstützen. Ggf. kann es sich hier um ein Projekt handeln, welches durch den Naturpark Schlei finanziell unterstützt werden könnte.


Beschluss:

Die Gemeinde Rieseby nimmt den Wunsch der Gemeinde Kosel zur Kenntnis und unterstützt die geplante Wanderwegverbindung. Der Bürgermeister wird gebeten, mit dem Grundeigentümer notwendige Gespräche zu veranlassen und das weitere Vorgehen mit der Gemeinde Kosel abzustimmen.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Jens Kolls  Norbert Jordan 
Ausschussvorsitzender  Protokollführer