N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Rieseby vom 21.11.2012.

Sitzungsort:  im Sportler´s Inn, Petriweg, 24354 Rieseby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  21.40 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Raimer Marten
Ausschussmitglied Jürgen Bohle
Ausschussmitglied Roger Indinger
stellv. Ausschussvorsitzender Thomas Puphal

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Sylvia Feddersen (entschuldigt )
Ausschussmitglied Jens Kolls (entschuldigt )
Ausschussmitglied Hans Georg Reimer (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Gemeindevertreter Jens Dahl
Gemeindevertreter Peter Märten
Gemeindevertreterin Ilka Ruiz
Gemeindevertreter Hartmut Schmidt
Gemeindevertreter Walter Sell
Verwaltung/Protokollführer Ulrich Erichsen

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung.
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Anträge und Anfragen
6. Antrag auf Bezuschussung der Betreuungsmaßnahme an der dänischen Schule in Rieseby
  Beschlussvorlage - 51/2012
7. Zuschuss für die Kyffhäuser-Kameradschaft Rieseby für eine Ferienfreizeit
  Beschlussvorlage - 56/2012
8. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Rieseby für das Haushaltsjahr 2012
  Beschlussvorlage - 53/2012
9. Zuschuss für das dänische Büchereiwesen für das Jahr 2013
  Beschlussvorlage - 47/2012
10. Betriebsgebäude der Kläranlage Rieseby
  Beschlussvorlage - 48/2012
11. Dach des Feuerwehrgerätehauses Zimmert
  Beschlussvorlage - 49/2012
12. Seniorengerechtes Wohnen in der Gemeinde Rieseby
  Beschlussvorlage - 52/2012
13. Begleitung der Arbeitsgruppe "Gemeindeentwicklung" durch ein Planungsbüro
  Beschlussvorlage - 57/2012
14. Zuschuss an den TSV Rieseby für die Sanierung der Treppe am Vereinsheim zum Sportplatz
  Beschlussvorlage - 58/2012
15. Zuschuss an den TSV Rieseby für die Beleuchtung unterhalb der Terrasse
  Beschlussvorlage - 59/2012
16. Erlass Haushaltssatzung 2013
  Beschlussvorlage - 54/2012
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
18. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Die Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Anwesenheit fest.
Da bisher nur die Ausschussmitglieder Raimer Marten und Thomas Puphal anwesend sind, ist der Ausschuss nicht beschlussfähig.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung.
Der Ausschussvorsitzende schlägt vor, den TOP 17 „Verkauf einer Teilfläche des Schulgeländes“ nicht öffentlich zu behandeln.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
Der Ausschussvorsitzende berichtet von den Um- und Ausbaumaßnahmen am Kindergarten und der Schule.

zu TOP 5. Anträge und Anfragen
Es werden keine Anfragen der Ausschussmitglieder gestellt.

zu TOP 6. Antrag auf Bezuschussung der Betreuungsmaßnahme an der dänischen Schule in Rieseby
Beschlussvorlage - 51/2012
Seit dem Schuljahr 2002/2003 betreibt die dänische Schule in Rieseby eine Betreuungsmaßnahme nach dem Unterricht.

Auch im Schuljahr 2012/2013 wird an der Schule in Rieseby eine tägliche Betreuung nach dem Unterricht angeboten. Zurzeit werden hier 21 Kinder in der Zeit von 11.00 Uhr bis 14.30 Uhr betreut.

Aus der Gemeinde Rieseby nehmen 9 Kinder an der Betreuungsmaßnahme teil. Daher beantragt die dänische Schule im Sinne der Gleichstellung einen angemessenen Zuschuss.
Von der Verwaltung wurde ein Betrag in Höhe von 169,70 € pro Jahr und Kind für die eigene betreute Grundschule ermittelt.
Hartmut Schmidt ist der Ansicht, dass ein Betrag in Höhe von 180 € (169,70 € plus einen Betrag für Raumkosten) pro Jahr und Kind an die dänische Schule gezahlt werden sollte.
Thomas Puphal ist der Ansicht, dass eine solche Bezuschussung unter dem Vorbehalt der Anpassung an die finanzielle Situation der Gemeinde Rieseby gestellt werden sollte.

Beschluss:
Keine Empfehlung, da nicht beschlussfähig.

zu TOP 7. Zuschuss für die Kyffhäuser-Kameradschaft Rieseby für eine Ferienfreizeit
Beschlussvorlage - 56/2012
Die Kyffhäuser-Kameradschaft Rieseby beantragt einen Zuschuss für eine Kanufahrt mit Zeltlager im Rahmen einer Ferienfreizeit vom 16.06. bis 17.07.2012. Da es keine Richtlinien der Gemeinde für Veranstaltungen der Aktion „Ferienspaß“ gibt, ist im Finanzausschuss im Rahmen einer Einzelfallentscheidung über eine Bezuschussung zu beraten. Weitere Informationen sind den beigefügten Unterlagen zu entnehmen.
Es gibt Unklarheiten über den im Antrag genannten Betrag in Höhe von 1.035 €.
Der Ausschussvorsitzende soll bis zur Gemeindevertretersitzung bei den Kyffhäusern nachfragen.

Beschluss:
Keine Abstimmung, da nicht beschlussfähig.


zu TOP 8. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Rieseby für das Haushaltsjahr 2012
Beschlussvorlage - 53/2012

Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2012 und ein Nachtragshaushaltsplan 2012 in der Gemeinde unumgänglich.
Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan.

Der Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplans und der 1. Nachtragshaushaltssatzung wird von Herrn Erichsen vorgetragen und erläutert.

Herr Indinger und Herr Bohle erscheinen nunmehr zur Sitzung. Damit ist der Finanzausschuss nunmehr beschlussfähig.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2012 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012 werden beschlossen.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Zuschuss für das dänische Büchereiwesen für das Jahr 2013
Beschlussvorlage - 47/2012
Die dänische Zentralbibliothek beantragt für das Jahr 2013 einen Zuschuss von der Gemeinde. Im Jahr 2012 wurde ein Zuschuss in Höhe von 430,00 € gewährt. Dieser wurde anhand des Zuschusses für den Fahrbücherverein mit 10 % festgesetzt. Es ist jetzt zu beraten, ob für das Jahr 2013 ein Zuschuss gewährt werden soll und ob dieser ebenfalls wieder 10 % dessen betragen soll, was an den Fahrbücherverein gezahlt wurde.

Beschluss:
Der Finanzausschuss beschließt, der dänischen Zentralbibliothek für das Jahr 2013 einen Zuschuss in Höhe von 440,00 € zu gewähren.

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Betriebsgebäude der Kläranlage Rieseby
Beschlussvorlage - 48/2012

Im Sommer teilte Herr Haß Herrn Andresen mit, dass die Bitumendachabdichtung des Betriebsgebäudes stark spröde ist und an einer Stelle bereits von Pflanzen durchwachsen wird. Einen Wassereintritt ins Gebäude habe es aber noch nicht gegeben. Dennoch regt Herr Haß an, dass das Dach mittelfristig einer neuen Abdichtung bedarf. Um einen Preis für eine Ausbesserung der Bitumendachabdichtung zu erhalten, wurde ein Dachdeckerbetrieb gebeten, ein Angebot zu unterbreiten. Aufgrund des desolaten Zustands der vorhandenen Abdichtung und des darunter liegenden Styropors wäre im Rahmen einer Reparatur ein Schweißen nicht zu empfehlen. Daher müsste punktuell mit einer Glasvliesbahn sowie einer Polymerebahn mit Heißbitumenabdichtung gearbeitet werden. Die Leistungen dieser punktuellen Reparatur wurden mit rund 1.800,00 € angeboten.
Alternativ wurde eine komplette Sanierung / Überdeckung der Dachfläche mit einer neuen 2-lagigen Abdichtung zu einem Preis von rund 4.000,00 € angeboten.

Angesichts der nicht uneingeschränkt zu empfehlenden Reparatur der Dachabdichtung und der relativ hohen Kosten für eine komplette Erneuerung der Abdichtung hat Herr Andresen einen weiteren Vorschlag ausgearbeitet.
Dieser Vorschlag beinhaltet den Aufbau eines geneigten Daches mit einer Hartdacheindeckung. Die allseits auskragende Betondecke weist an den freien Rändern bereits Schäden auf. Bewährungsstahl liegt frei und korrodiert. Ferner ist die Dachrinne auf einer Seite leicht beschädigt. Diese Schäden ließen sich allesamt durch die Montage eines geneigten Daches dauerhaft beseitigen.
Anliegende Kostenschätzung beschreibt die erforderlichen Leistungen und die damit verbundenen Kosten.
Das vorhandene Bitumendach nebst dem darunter liegenden Styropor würde an den Traufen entfernt, so dass dort Holzschwellen auf der Betondecke befestigt werden könnten. Auf diesen Schwellen könnten flach geneigte Brettbinder mit einer Neigung von rund 15° aufgelegt werden. Dann ergäbe sich eine Firsthöhe von rund 75 cm. Die auskragende Betondecke könnte mit einer extrudierten Hartschaumplatte als Wärmedämmung und einer Schichtstoffplatte als Wetterschutzverkleidung versehen werden. Die Decke könnte mit einer Mineralfaserdämmung ausgelegt werden, so dass künftig bei der elektrischen Beheizung des Gebäudes einige Kilowattstunden eingespart würden. Die vorhandene Dachrinne müsste demontiert und entweder durch eine neue ersetzt oder als Wiederverwendung an den Traufen des neuen Daches wieder montiert werden. Als Dachdeckungsmaterial böte sich eine Wellplatte oder ggf. kunststoffbeschichtetes Blech an. Diese Kunststoffbeschichtung müsste ggf. an das Kläranlagen- Milieu angepasst sein (Ärosole aus der Belebung --> Korrosion).
Die Kostenschätzung schließt bei einer Eindeckung mit Wellplatten mit einer Summe von 10.000,00 €.
Ob der Bauhof Teilleistungen in Eigenleistung einbringen oder die Maßnahme gänzlich in Eigenleistung umsetzen kann, möge die Vertretung beraten.

Das Fenster des WCs besteht aus Glasbausteinen. Einige Glasbausteine sind von außen geborsten und voll Wasser gelaufen. Es ist eine Frage der Zeit, bis die Steine im Winter gänzlich kaputt frieren. Abgesehen davon sind die Steine energetisch unwirtschaftlich. Es wird daher angeregt, die Glasbausteine auszubauen und hier ein braunes Kunststofffenster mit einer Ornamentverglasung einzubauen. Die Kosten dafür dürften einschließlich aller Nebenarbeiten (Beiputzarbeiten in den Laibungen einschl. Dämmung...) bei rund 1.500,00 € liegen.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Es wird beschlossen, das Dach des Betriebsgebäudes in 2013 zu sanieren. Als Baumaterial werden Wellplatten festgelegt. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 10.000,00 € werden in den Vermögenshaushalt 2013 eingestellt. Eigenleistung des Bauhofes ist nicht vorgesehen.
Die Glasbausteine sollen durch ein Kunststofffenster ersetzt werden. Die erforderlichen Mittel werden ebenfalls bereit gestellt.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Dach des Feuerwehrgerätehauses Zimmert
Beschlussvorlage - 49/2012

Im Sommer 2012 teilen Herr Bürgermeister Kempe und der Ortswehrführer, Herr Jens Dahl Herrn Andresen bei einem Ortstermin mit, dass man zunehmend Probleme mit der Dichtigkeit des Daches des Feuerwehrgerätehauses habe. Das Feuerwehrgerätehaus wurde 1980 / 1981 errichtet und ist damit rund 31 Jahre alt. Die Dacheindeckung besteht aus Eternit Kurzwellplatten und muss auf Grund des Herstellungsjahres als asbesthaltig eingestuft werden.
Während des Ortstermins wurde der Dachboden, der bekriechbar ist, besichtigt. Aus dem dunklen Dachraum heraus konnten einige Undichtigkeiten als helle Punkte in der Dachhaut gesichtet werden. Vornehmlich handelte es sich um Öffnungen im Stoßbereich der Dachplatten, an denen scheinbar die Dichtschnüre nicht ordnungsgemäß eingelegt wurden. Aufgestellte Wannen und Eimer sollen eindringendes Wasser auffangen. Allerdings kommt es bisweilen bei besonderen, stürmischen Wetterlagen vor, dass diese Gefäße überlaufen und sich das Wasser durch die Gipskartondecke in die Fahrzeuggarage ergießt.
Aus Reihen der Feuerwehr wurde bereits versucht, das Dach an den offensichtlichen Undichtigkeiten abzudichten. Dieser Versuch sei aber wohl nur mäßig erfolgreich gewesen, wie Herr Dahl berichtete.
Da es keinen massiven Schaden am Dach gibt, welcher eindeutig lokalisierbar ist, kann Herr Andresen auch nur vermuten, dass ein beauftragter Dachdecker nur den Versuch unternehmen kann, eine Abdichtung herbeizuführen. Erfahrungsgemäß kommt es bei derart Dächern häufig vor, dass es bei Versuchen bleibt. Diese Einschätzung von Herrn Andresen wurde durch einen Dachdeckermeister bestätigt. Handelt es sich um eine Maschinenhalle o.ä., bereiten diese kleinen Undichtigkeiten keine Probleme, allerdings sind im vorliegenden Fall der Feuerwehr hochwertige Räume mit technischen Einbauten zu schützen (E-Verteilung, Ladeerhaltung Batterie Feuerwehrfahrzeug, Ladegeräte Funkgeräte, Heizung...)

Um abzuschätzen, was eine Umdeckung des Daches kosten würde, hat Herr Andresen eine Kostenschätzung erstellt und dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Diese schließt mit rund 19.000,00 €. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Traufenunterschläge und die Dachrinnen belassen werden. Die Dachlattung würde demontiert, damit eine Unterspannbahn aufgebracht werden kann. Daher fällt automatisch auch die Ortgangverkleidung zum Opfer, so dass diese zu erneuern wäre. Bei Wahl eines Pfannenbleches als Eindeckungsmaterial werden die Kosten auf rund 20.000,00 € geschätzt. Die Begehbarkeit von Pfannenblech ist allerdings schlechter als bei Wellplatten.

Die Erbringung von Eigenleistung bei der Demontage des Altdaches wird kritisch betrachtet, da bei der Demontage von asbestzementhaltigen Platten Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu beachten und einzuhalten sind. Ob bei der Montage des neuen Daches Eigenleistung der Gemeinde oder der Kameraden der Wehr in Frage kommt, möge in der Gemeinde abgeschätzt und beraten werden.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Es wird beschlossen, das Dach des Feuerwehrgerätehauses Zimmert in 2013 zu erneuern. Die erforderlichen Mittel in Höhe von rund 20.000,00 € werden anerkannt und in den Vermögenshaushalt eingestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine Ausschreibung zu veranlassen und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Seniorengerechtes Wohnen in der Gemeinde Rieseby
Beschlussvorlage - 52/2012
Die Gemeindevertretung hat am 25.09.2012 beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, die voraussichtlichen Kosten für eine m²-Kaltmiete zu schätzen. Die entsprechende Wirtschaftlichkeitsberechnung basiert auf Ist-Daten des Baus der „Sozialen Wohnanlage in der Schäferkoppel“ im Jahr 2001. Die damaligen Baukosten wurden um die Steigerungen nach dem Baukostenindex (+ 25%) angepasst. Diese Kosten gleichen denen, die bei Architekten- oder Maklerermittlungen vergleichbarer Objekte festgestellt wurden. Auf dieser Grundlage ergibt sich eine kostendeckende m²-Kaltmiete in Höhe von 8,43 €.
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Angelegenheit des seniorengerechten Wohnen in der Gemeinde Rieseby der Arbeitsgruppe „Gemeindeentwicklung“ zu übergeben.

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Begleitung der Arbeitsgruppe "Gemeindeentwicklung" durch ein Planungsbüro
Beschlussvorlage - 57/2012

Die Gemeindevertretung hat am 25.09.2012 beschlossen, eine Arbeitsgruppe „Gemeindeentwicklung“ einzurichten. Es ist nunmehr darüber zu entscheiden, ob die Arbeitsgruppe durch ein professionelles Planungsbüro begleitet wird. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 7.000 €.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Es wird beschlossen, das Planungsbüro PLEWA aus Kiel zur Begleitung der Arbeitsgruppe „Gemeindeentwicklung“ zu beauftragen. Die Arbeitsgruppe hat die Möglichkeit, Bausteine des vorliegenden Angebots bei Bedarf abzurufen.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Zuschuss an den TSV Rieseby für die Sanierung der Treppe am Vereinsheim zum Sportplatz
Beschlussvorlage - 58/2012
Mit Antrag vom 15. Oktober 2012 beantragt der TSV Rieseby einen Zuschuss für die Sanierung der Treppe am Vereinsheim zum Sportplatz.

Die Stufen sind einseitig abgerutscht, sodass sich mittlerweile das Geländer verzogen hat. Der Treppenniedergang wird hauptsächlich vom TSV und der Schule genutzt.

Die Kosten belaufen sich auf ca. 2.000 €.

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem TSV Rieseby für die Sanierung der Treppe am Vereinsheim zum Sportplatz einen Zuschuss in Höhe von 500 € zu gewähren.

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Zuschuss an den TSV Rieseby für die Beleuchtung unterhalb der Terrasse
Beschlussvorlage - 59/2012

Mit Antrag vom 31. Oktober 2012 beantragt der TSV Rieseby einen Zuschuss für die Beleuchtung unterhalb der Terrasse.

Die Beleuchtung unterhalb der Terrasse wurde umgebaut, um für die Dorfwoche eine entsprechende Dauerbeleuchtung zu gewährleisten.

Bisher waren dort Bewegungsmelder installiert.

Die Kosten belaufen sich auf ca. 800 €.

Der Ausschuss stellt fest, dass in dieser Sache noch Klärungsbedarf besteht. Der Ausschussvorsitzende soll daher mit dem TSV Rieseby und der Firma Elektro-Reimer sprechen, damit dann die Gemeindevertretung endgültig über die Angelegenheit entscheiden kann.

Beschluss:

Es wird beschlossen, dem TSV Rieseby für die Beleuchtung unterhalb der Terrasse einen Zuschuss in Höhe von 400,- € zu gewähren.


zu TOP 16. Erlass Haushaltssatzung 2013
Beschlussvorlage - 54/2012

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2013 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Jahr 2013 wird von Herrn Erichsen vorgetragen und erläutert.

Thomas Puphal berichtet von dem Projekt der Aktiv-Region zur Ausweisung eines Bewegungsparcours. Die Kosten für die Gemeinde Rieseby belaufen sich auf 9.000 €. Sponsoren könnten gesucht werden, um die Kosten zu senken.

Die Diskussion zu diesem Projekt ergiebt, dass zunächst keine Mittel in den Haushalt eingestellt werden, bevor die Gemeindevertretung hierüber beraten und beschlossen hat. Ggf. müssen die Mittel in den Nachtrag für 2013 eingestellt werden.

In das Investitionsprogramm soll für 2016 für die Anschaffung von digitalen Funkgeräten 39.000 € aufgenommen werden.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2012 bis 2016 werden beschlossen.

§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                               3.441.000,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                              3.441.000,00 EUR
und
2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                              629.700,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                               629.700,00 EUR

festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                               0,-- EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                               0,-- EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                               0,-- EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                                         11,5 Stellen

§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          340 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          340 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         340 %

§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500,-- EUR.

§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 18. Bekanntgaben
Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. 


Raimer Marten  Ulrich Erichsen 
Ausschussvorsitzende/r  Protokollführer/in