Sitzungsort: | Sport-Bistro, Rieseby, Petriweg |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.30 Uhr |
Ausschussvorsitzender Jürgen Kühl |
Ausschussmitglied Roger Indinger |
stellv. Ausschussvorsitzende Doris Rothe-Pöhls |
Ausschussmitglied Hans-Josef Verhasselt |
Ausschussmitglied (w. B.) Ulrich Matz |
Ausschussmitglied (w. B.) Bernd-Uto Püschel |
Ausschussmitglied (w. B.) Sylvia Feddersen (entschuldigt ) |
Bürgermeister Jens Kolls |
Gemeindevertreter/in Frank Dreves |
Gemeindevertreter/in Matthias Remitz |
Gemeindevertreterin Ilka Ruiz |
Gemeindevertreter Hartmut Schmidt |
Gemeindevertreter/in Heino Stüve |
Verwaltung/Protokollführer Ulrich Erichsen |
Verwaltung Tore Weseler |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Verpflichtung der wählbaren Bürgerinnen und Bürger gemäß § 21 Gemeindeordnung |
3. | Änderungsanträge zur Tagesordnung. |
4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
5. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
6. | Anträge und Anfragen |
7. | Antrag auf Bezuschussung der Betreuungsmaßnahme an der dänischen Schule in Rieseby |
Beschlussvorlage - 37/2013 | |
8. | Zuschussantrag Via Beratung und Treff für Mädchen und Frauen, Frauen helfen Frauen e. V., Eckernförde |
Beschlussvorlage - 41/2013 | |
9. | Sporthalle Rieseby |
Beschlussvorlage - 38/2013 | |
10. | Erwerb eines Kommunalschleppers |
11. | 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Rieseby für das Haushaltsjahr 2013 |
Beschlussvorlage - 39/2013 | |
12. | Erlass Haushaltssatzung 2014 |
Beschlussvorlage - 40/2013 | |
13. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Die Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Verpflichtung der wählbaren Bürgerinnen und Bürger gemäß § 21 Gemeindeordnung |
Der Ausschussvorsitzende verpflichtet die Herren Ulrich Matz und Bernd-Uto Püschel gemäß § 21 Gemeindeordnung zur Verschwiegenheit und zur gewissenhaften Aufgabenerfüllung.
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zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Tagesordnung. |
Der Ausschussvorsitzende beantragt den Punkt "Erwerb eines Kommunalschleppers" in die Tagesordnung aufzunehmen.
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Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt.
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zu TOP 5. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
Der Ausschussvorsitzende hat keinen Bericht abzugeben.
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zu TOP 6. | Anträge und Anfragen |
Gemeindevertreter Frank Dreves stellt nach einer Erläuterung folgende Frage: "Am 06. Juli 2013 fand als Aktion Ferienspaß im Bürgerpark das jährliche Sommerfest der SPD statt. Wie immer fand der aufmerksame Betrachter auf den Werbeplakaten für diese Veranstaltung das SPD-Logo. Für die Aktion mietete die SPD Rieseby von der Firma Kolodzey eine Hüpfburg. Die Mietkosten betrugen 220 €. Die SPD hat bei der Gemeinde Rieseby nach meinem Wissenstand keinen Zuschuss für diese Aktion beantragt. Meiner Ansicht nach wäre dies auch fragwürdig, da es sich um eine politische Werbeveranstaltung handelte, die doch bitte auch aus der Parteikasse gezahlt werden sollte. Meine Frage lautet: Warum wurden die 220 € vom Amt Schlei-Ostsee an die Firma Koldzey überwiesen und warum tauchen 220 € nun als Ausgabe für die Gemeinde Rieseby auf?" Gemeindevertreter Hartmut Schmidt antwortet, dass es einen Gemeindevertreterbeschluss aus der Vergangenheit gibt, der an die örtlichen Vereine und Verbände appelliert, Veranstaltungen mit Angeboten für Kinder und Jugendliche im Rahmen der Aktion Ferienspaß durchzuführen. Ferner hat sich die Gemeinde damals bereit erklärt, nicht durch Einnahmen gedeckte Ausgaben oder Kosten für einzelne Aktionen bzw. Attraktionen zu übernehmen. Gemeindevertreter Frank Dreves stellt nach einer Erläuterung folgende weitere Frage: "Am 20. Juli 2013 organisierte der CDU-Ortsverband eine Aktion Ferienspaß. Unter dem Motto "Wir entern Schleimünde" ging es mit zwei Gemeindebussen nach Kappeln. Von dort aus bestiegen die etwa 16 Teilnehmer, davon 4-5 Kinder, so berichten mir mehrere Teilnehmer, das Schiff um nach Schleimünde zu fahren. Für die Busfahrt entstanden also keine Kosten, da man auf die Gemeindebusse auswich, was ich noch nachvollziehen kann. Die Erwachsenen bezahlten 14 € Unkostenbeitrag, die Kinder 3 €. Eine Schifffahrt von Kappeln nach Schleimünde und zurück kostet für Erwachsene 11 € und für Kinder 5,50 €. Dementsprechend entstanden der CDU Rieseby für die gesamte Fahrt keine Kosten. Selbst wenn geringe Kosten entstanden wären, hätten diese meiner Ansicht nach aus der Parteikasse gezahlt werden müssen, da es sich auch hier um eine politische Werbeveranstaltung handelte. Meine Frage lautet: Warum hat der CDU-Ortsverband eine Bezuschussung von 150 € beantragt und warum wurde ihm diese sodann bewilligt?" Gemeindevertreter Hartmut Schmidt erklärt, dass er die Frage ohne Rücksprache mit der Kassenwartin des CDU-Ortsverbandes nicht beantworten kann. Er sagt zu, eine schriftliche Stellungnahme mit Abrechnung einzureichen, die als Anlage zum Protokoll versandt werden kann. |
zu TOP 7. | Antrag auf Bezuschussung der Betreuungsmaßnahme an der dänischen Schule in Rieseby |
Beschlussvorlage - 37/2013 Seit dem Schuljahr 2002/2003 betreibt die dänische Schule in Rieseby eine Betreuungsmaßnahme nach dem Unterricht. Auch im Schuljahr 2013/2014 wird an der Schule in Rieseby eine tägliche Betreuung nach dem Unterricht angeboten. Zurzeit werden hier 19 Kinder in der Zeit von 11.00 Uhr bis 14.30 Uhr betreut. Aus der Gemeinde Rieseby nehmen 10 Kinder an der Betreuungsmaßnahme teil. Daher beantragt die dänische Schule im Sinne der Gleichstellung einen angemessenen Zuschuss.
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Ausschussvorsitzender Jürgen Kühl erläutert den Beschluss aus dem Vorjahr und den damals gefundenen Schlüssel. Herr Dreves legt eine eigene Vergleichsrechnung vor (wird als Anlage zum Protokoll beigefügt). Da diese im Augenblick nicht geprüft werden kann, fasst der Finanzausschuss folgenden Beschluss:
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Beschluss: Die Vergleichsberechnung von Herrn Dreves soll von der Verwaltung geprüft werden. Der Zuschussantrag soll dann direkt von der Gemeindevertretung entschieden werden.
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Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Zuschussantrag Via Beratung und Treff für Mädchen und Frauen, Frauen helfen Frauen e. V., Eckernförde |
Beschlussvorlage - 41/2013 Der Verein "Frauen helfen Frauen e. V." betreibt seit 1979 die Beratungsstelle "Via" in Eckernförde. Via ist eine Frauenfachberatungsstelle, die sich auf Beratung bei häuslicher Gewalt und sexuellem Missbrauch spezialisiert hat, aber auch bei Trennung und Scheidung und weiteren Krisensituationen berät. Wie jedes Jahr ist Via wieder mit den betroffenen Städten Eckernförde und Rendsburg sowie dem Kreis Rendsburg-Eckernförde in Verhandlung getreten, um die Finanzierung zu sichern und auch dem wachsenden Bedarf gerecht zu werden. In diesen Gesprächen ist die Idee entstanden, auch die Ämter mit einzubeziehen, aus deren Gebieten die Frauen kommen, die Beratung suchen. Informationen mit aktuellen Zahlen zur Tätigkeit und dem Finanzierungsbedarf sind beigefügt. |
Über den Antrag wird diskutiert. Nach der Hauptsatzung der Gemeinde Rieseby ist der Finanzausschuss ermächtigt, Zuschussgewährung bis 500 € vorzunehmen.
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Beschluss: Es wird beschlossen, Via Beratung und Treff für Mädchen und Frauen, Frauen helfen Frauen e. V., Eckernförde, einen Zuschuss in Höhe von 500,00 € zu gewähren. Zukünftigen Zuschussanträgen ist eine Bilanz beizufügen.
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Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Sporthalle Rieseby |
Beschlussvorlage - 38/2013 Nachdem vor der Kommunalwahl zuletzt in der GV am 14.05.2013 beschlossen wurde, die Beratung über Belange der Sporthalle in den Bauausschuss zu vertagen, hat Herr Andresen im Oktober Herrn Bürgermeister Kolls sowie Herrn Stüve befragt, wie weiter verfahren werden soll. Zur Klärung fand am 29.10.2013 ein Ortstermin in der Sporthalle mit Herrn Stüve und Herrn Hoop statt. Folgende wesentliche Defizite fallen auf:
Zudem gibt es bauteilbezogen, über die o.g. Defizite hinaus Themen, die es bei einer langfristigen Sanierungsplanung zu berücksichtigen gilt:
Als Fazit wurde festgestellt, dass folgende Vorgehensweise zu empfehlen ist. Die Sicherstellung der Trinkwasserhygiene muss gewährleistet sein. In diesem Zusammenhang sei an die Erläuterungen der Vorlage 19/2013 erinnert. Es werden die vorgeschriebenen Wasserproben gezogen und analysiert. Um bei der Planung der Abstellung der wesentlichen Defizite langfristige Maßnahmen mit einzubeziehen, müssen zunächst die langfristigen Ziele definiert werden. Dazu bedarf es einer Vorplanung, in der sowohl der Baukörper als auch die Haustechnik integrativ berücksichtigt werden. Kurzum könnten ein Architekt und ein Fachplaner für Haustechnik mit der Erarbeitung einer Vorplanung beauftragt werden.
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Über die Beschlussvorlage wird diskutiert. Die Ausschussmitglieder stimmen überein, dass über die baulichen Defizite an der Sporthalle der Bauausschuss beraten sollte. Der Finanzausschuss sollte über die Bereitstellung von Mitteln für Planungsaufträge befinden. Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Es wird beschlossen, Planungsaufträge je an einen Architekten und einen Planer für Haustechnik zu günstigsten Kosten zu erteilen.
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Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Erwerb eines Kommunalschleppers |
Es wird beschlossen für den Erwerb eines Kommunalschleppers kurzfristig Preisanfragen zu tätigen und das Ergebnis der Gemeindevertretung zur abschließenden Beschlussfassung vorzulegen.
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Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Rieseby für das Haushaltsjahr 2013 |
Beschlussvorlage - 39/2013 Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern. Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen. Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan. Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2013 und ein Nachtragshaushaltsplan 2013 in der Gemeinde unumgänglich. Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan. |
Der Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes und der 1. Nachtragshaushaltssatzung wird von Herrn Erichsen vorgetragen und erläutert. Die Zuführung zur Sonderrücklage Abwasser wird auf 4.700 € geändert. Dadurch beträgt die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage nunmehr 105.700 €. Die Sonderrücklage Abwasser wird voraussichtlich zum Jahresende 2013 einen Stand von rund 58.000 € und die allgemeine Rücklage einen Stand von rund 242.000 € haben. In der Nachtragshaushaltssatzung verringern sich somit die Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt um 34.400 € von bisher 629.700 € auf nunmehr 595.300 €. Der Ausschuss spricht mit den genannten Änderungen folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2013 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013 werden beschlossen. |
Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 12. | Erlass Haushaltssatzung 2014 |
Beschlussvorlage - 40/2013 Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2014 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen. |
Der Entwurf des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 werden von Herrn Erichsen vorgetragen und erläutert. Der Rücklagenstand der Sonderrücklage Abwasser wird voraussichtlich am Jahresende 2014 einen Stand von rund 126.000 € und der der allgemeinen Rücklage einen Stand von rund 211.000 € haben. Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2015 bis 2017 werden beschlossen. § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird 1. im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf 3.686.700,00 EUR in der Ausgabe auf 3.686.700,00 EUR und 2. im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf 528.400,00 EUR in der Ausgabe auf 528.400,00 EUR festgesetzt. § 2 Es werden festgesetzt: 1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,-- EUR 2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,-- EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0,-- EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 11,51Stellen § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 340 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 340 % 2. Gewerbesteuer 340 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500,-- EUR. § 5 Als Anlage gilt der Stellenplan |
Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 13. | Bekanntgaben |
Ausschussvorsitzender Jürgen Kühl appelliert an die Anwesenden zu Gunsten der Taifunopfer auf den Philippinen zu spenden. Die nächsten Termine werden bekanntgegeben:
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Ulrich Erichsen | Jürgen Kühl |
Protokollführer | Ausschussvorsitzender |