N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Rieseby vom 15.09.2015.

Sitzungsort:  Sport-Bistro, Rieseby, Petri-Weg
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.45 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussmitglied Roger Indinger
Ausschussmitglied Bernd-Uto Püschel
stellv. Ausschussvorsitzende Doris Rothe-Pöhls
Ausschussmitglied Hans-Josef Verhasselt
Ausschussmitglied (w. B.) Sylvia Feddersen

Abwesend sind:
Ausschussvorsitzender Jürgen Kühl (entschuldigt )
Ausschussmitglied (w. B.) Ulrich Matz (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Jens Kolls
Gemeindevertreter Roland Axmann
Gemeindevertreter Frank Dreves
Gemeindevertreter Peter Märten
Gemeindevertreter Hartmut Schmidt
Gemeindevertreter Heino Stüve
Amtsdirektor Gunnar Bock
Verwaltung/Protokollführer Ulrich Erichsen
Verwaltung Christian Levien

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung.
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Anträge und Anfragen
6. Einwohnerfragestunde
7. Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Errichtung eines Breitbandzweckverbandes
  Beschlussvorlage - 31/2015
8. Vereinbarung der Breitbandzweckverbandssatzung
  Beschlussvorlage - 32/2015
9. Sanierung der Traufen der Dächer am Feuerwehrgerätehaus Rieseby
  Beschlussvorlage - 22/2015
10. Wasserschaden im Feuerwehrgerätehaus Rieseby
  Beschlussvorlage - 24/2015
11. Einrichtung eines Ruheraums für den Kindergarten an der Schule Rieseby
  Beschlussvorlage - 23/2015
12. Ersatzbeschaffung eines Rührwerkes für die Kläranlage Rieseby
  Beschlussvorlage - 28/2015
13. Erlass einer neuen Entschädigungssatzung
  Beschlussvorlage - 26/2015
14. Zuschussantrag der Kyffhäuserjugend Rieseby für die Kanutour 2015
  Beschlussvorlage - 27/2015
15. Grundsatzbeschluss über einen jährlichen Zuschuss für das dänische Büchereiwesen ab 2016
  Beschlussvorlage - 29/2015

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Die stellv. Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung.
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
Die stellv. Ausschussvorsitzende hat keinen Bericht abzugeben.

zu TOP 5. Anträge und Anfragen
Es werden keine Anfragen und Anträge der Ausschussmitglieder gestellt.

zu TOP 6. Einwohnerfragestunde
Herr Schipper fragt nach der Möglichkeit einer Wiederholung des Wasserschadens am Feuerwehrgerätehaus.
Bürgermeister Kolls antwortet, dass dieses z. Zt. möglich ist, aber Gegenmaßnahmen ergriffen werden.
Ferner spricht sich Herr Schipper für ein Verbleiben der Alten Post im Gemeindebesitz aus.

zu TOP 7. Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Errichtung eines Breitbandzweckverbandes
Beschlussvorlage - 31/2015
Die Gemeinden des Amtes Schlei-Ostsee haben die Amtsverwaltung im vergangenen Jahr mit der Planung einer Breitbandversorgung beauftragt. Zwischenzeitlich wurden die Infrastrukturvorplanung für eine glasfaserbasierende Breitbandversorgung der Haushalte im Amtsgebiet, ein Business Case sowie Entwürfe eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Errichtung eines Breitbandzweckverbandes sowie deren Satzungsentwurf erstellt. Den Gemeinden werden damit die wesentlichen Grundlagen für die Entscheidung über die Errichtung einer Breitbandinfrastruktur und der entsprechenden Organisationsform zur Verfügung gestellt. Sie wurden am 26. August 2015 den Gemeindevertreterinnen und Gemeindvertretern dargestellt und erläutert. Im Ergebnis wird die Gründung eines Breitbandzweckverbandes empfohlen, der nach seiner Konstituierung die weiteren Voraussetzungen für einen Breitbandausbau (Finanzierung, Förderung, EU-weite Ausschreibung usw.) mit dem Ziel der Realisierung klärt.

Als mögliche zusätzliche Partnerin kommt die Stadt Kappeln in Betracht. Der Fördergeber und das Breitbandkompetenzzentrum haben bereits vor einiger Zeit signalisiert, dass sie eine Zusammenarbeit wünschen. Die Planung wurde daher aufeinander abgestimmt. Eine Zusammenarbeit kann nur gegenseitig befruchten, da die Wirtschaftlichkeit einer Breitbandversorgung entscheidend von der Anschlussnehmerquote innerhalb eines zusammenhängenden Gebietes abhängt.
Nach einer kurzen Einführung durch die stellv. Ausschussvorsitzende erläutert Amtsdirektor Bock den Sachverhalt.
Die Wählergemeinschaft sieht ein Teilproblem in der 90%-igen Auslastung, die sie für zu gering hält.

Amtsdirektor Bock weist auf zwei Änderungen zum vorgelegten Vertragsentwurf hin:
  • § 6 Absatz 4: Das Stammkapital beträgt 110.000 € (statt 100.000 €)
  • § 9: Der Vertrag tritt am 01.01.2016 in Kraft (statt nach Unterzeichnung)

Der neue Vertragsentwurf wird dem Protokoll beigefügt.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Der öffentlich-rechtliche Vertrag wird beschlossen.

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Vereinbarung der Breitbandzweckverbandssatzung
Beschlussvorlage - 32/2015
Nach § 5 Abs. 3 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit vereinbaren die Verbandsmitglieder eine Verbandssatzung, die der Zweckverband erlässt. Der vorliegende Satzungsentwurf wurde mit der Aufsichtsbehörde (Ministerium) abgestimmt.
Amtsdirektor Bock weist auf folgende Änderungen zum vorgelegten Satzungsentwurf hin:
  • § 11 Absatz 4: Das Stammkaptal beträgt 110.000 € (statt 100.000 €)
  • § 18 Absatz 1: Satzungen des BZV werden durch Bereitstellung im Internet unter www.bzv-schlei-ostsee.de bekannt gemacht. Auf die Veröffentlichung wird im Aushangkasten neben dem Haupteingang des Amtes Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde, hingewiesen (statt wie es in den Satzungen ihrer Mitglieder festgelegt ist).
  • § 19 Absatz 1: Die Verbandssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft (statt am xx.xx.xxxx)
  • Der Anteil am Stammkaptal beträgt für die Gemeinde Rieseby nunmehr 11.832 € (statt 10.756 €).

Der neue Satzungsentwurf wird dem Protokoll beigefügt.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Die Verbandssatzung wird beschlossen.

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Sanierung der Traufen der Dächer am Feuerwehrgerätehaus Rieseby
Beschlussvorlage - 22/2015

Die umlaufenden Traufen des Walmdaches vom Feuerwehrgerätehaus Rieseby sind seinerzeit in einer besonderen Bauweise ausgebildet worden. Anstelle eines geneigten Einhangsteins in der Dachrinne wurde an der Traufe ein sogenannter Mansarddachstein und darunter ein lotrecht hängender Dachstein als Einhangstein in die Dachrinne verbaut. Wie auf den zur Verfügung gestellten Fotos zu erkennen ist, sacken einige dieser Mansardkonsruktionen durch. Ursächlich dafür ist, dass die Lattenunterkonstruktion marode ist. Dieses ist der Fall, weil die Überdeckung des ersten Flächendachsteins auf den Mansarddachstein nur minimal ist. Regen treibt bei Wind unter die Pfannen, läuft auf der Unterspannbahn ab, durchnässt aber zusammen mit Staub etc. auch dauerhaft die hölzerne Unterkonstruktion. Warum in der Fläche der Walme seinerzeit ein so großes Lattmaß verwendet wurde, ist heute nicht erklärlich. Die fehlende Überdeckung muss daher wohl als klassischer Baumangel definiert werden. Daher steht zu befürchten, dass neben den 4 sichtbaren Stellen, an denen die Dachsteine durchhängen, bereits weitere Bereiche angegriffen sind. Ferner steht zu befürchten, dass die übrigen Bereiche über die Zeit ebenfalls durchnässen und auch leiden werden.

Aus Unfallverhütungsgründen müssen die durchhängenden Bereiche auf jeden Fall saniert werden. Da die fehlende Überdeckung des ersten Flächensteins nicht ohne erheblichen finanziellen Aufwand vergrößert werden kann, (schließlich müsste die ganze Traufsituation umgebaut werden) kann überlegt werden, eine dauerelastische Dichtung in der vorhandenen Überdeckung einzubauen, z.B. mit einem Spezialdachkleber (High-Tech-Kleber Dicht 7).

Die Kosten für die Beseitigung der Schäden werden mit 1.500 € abgeschätzt. Die Kosten für die Herstellung einer Dichtung entlang rund 104 ldm Traufe müssen auf rund 3.000 € geschätzt werden. Diese Schätzungen wurden durch einen Fachunternehmen erstellt.
Der Unterhaltungshaushalt 2015 war mit 2.500 € ausgestattet. Davon sind zum Datum 31.07.2015 noch rund 1.000 € verfügbar. Bedenkt man, dass erhebliche Kosten für die Beseitigung des Wasserschadens entstehen werden, wird der Ansatz bei weitem nicht ausreichen und wird aufgestockt werden müssen.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Es wird beschlossen, die Sanierung der durchhängenden Schadstellen durchzuführen. Darüber hinaus wird beschlossen, eine Dichtung entlang der rund 104 ldm Traufe herzustellen.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, ein Fachunternehmen zu beauftragen. Der Ansatz für die Unterhaltung des Feuerwehrgerätehauses wird im Verwaltungshaushalt um 4.500 € aufgestockt.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Wasserschaden im Feuerwehrgerätehaus Rieseby
Beschlussvorlage - 24/2015

Der Wasserschaden rührt von einem Starkregen her. Daher tritt keine Gebäudeversicherung für den Schaden ein. Die Trocknungskosten belaufen sich auf rund 2.500 €. Die Kosten für die Beseitigung der Schäden werden geschätzt auf rund 5.700 €. Es wird statt der erneuten Verlegung eines Teppichbodens im Gruppenraum die Verlegung von Bodenfliesen favorisiert. Daher rühren die wesentlichen Kosten auch aus diesen Arbeiten:
  • Schleifen und die Ausgleichsspachtelung des Estrichs
  • Verlegung der Bodenfliesen (Feinsteinzeug, R10, durchgefärbt, säureunempfindliche Belastungsfuge grau)
  • Sockelfliese
  • Versiegelung zwischen Sockelfliese und Boden
  • Erneuerung der dauerelastischen Fugen im Flur und den Sanitärräumen
Diese Arbeiten sollen durch eine Fachfirma erledigt werden.
Die doppelflügelige Tür in den Gruppenraum muss gekürzt und die Tische und Stühle müssen mit neuen Möbelgleitern ausgestattet werden. Diese Arbeiten werden von der Feuerwehr in Eigenleistung erledigt.

Um die Leitungsführung sowohl der Schmutz- als auch der Regenwasser-grundstücksentwässerung genauer zu erkunden, wurden in Regie von Herrn Eggers Kanalinspektionen durchgeführt. Das Ergebnis liegt am 28.08.2015 noch nicht schriftlich vor, allerdings kann schon erklärt werden, dass umfangreiche Erkenntnisse gewonnen wurden. Diese erstrecken sich auch auf das benachbarte alte Amtshaus. Der Aufwand für die Kanalreinigungs- und Inspektionsarbeiten nebst der Dokumentation der Ergebnisse kann bisher nur geschätzt werden auf rund 5.500 €. Um bei Starkregenereignissen und den damit einhergehenden Fremdwassermassen in der Schmutzwasserkanalisation einen Rückstau in die Gebäude (Amtshaus und Feuerwehr) zu vermeiden, wird angeregt, in einem dafür geeigneten Schacht eine Rückstauklappe einzubauen. Die hiermit verbundenen Kosten mögen zunächst mit rund 2.500 € angenommen werden.

Ferner wurde herausgefunden, dass die Regenentwässerungsleitungen des alten Amtsgebäudes teilweise noch aus Tonrohren besteht. Durch Einbrüche, Versätze und gänzliche Versandung war keine vollständige Inspektion dieser Leitungen möglich. Somit erklärt sich auch, warum bisweilen ein feuchter Keller zu beklagen ist. Daher wird empfohlen, die Regenentwässerungsleitungen um das Gebäude zu erneuern. Die damit verbundenen Kosten werden aufgrund der ungewissen Verhältnisse im Erdreich geschätzt auf rund 5.300 €. In der Summe ergeben sich also insgesamt geschätzte Kosten von rund 21.500 €.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Es wird beschlossen, die im Sachverhalt beschriebenen Maßnahmen durchzuführen. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 21.500 € werden anerkannt und über den Nachtragshaushalt 2015 bereit gestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, erforderliche Aufträge zu erteilen und die Maßnahmen kurzfristig umsetzten zu lassen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Einrichtung eines Ruheraums für den Kindergarten an der Schule Rieseby
Beschlussvorlage - 23/2015
Nachdem die Gemeinde beschlossen hat, die WCs des Kindergartens herzurichten und begleitende Umbauten vorzunehmen, werden die dafür erforderlichen Arbeiten in den Sommerferien 2015 ausgeführt. Es zeichnet sich ab, dass aufgrund der Auslastung des Kindergartens nunmehr auch ein separater Ruheraum erforderlich wird. Dieser wird in dem angrenzenden Bibliotheksraum der Schule geplant. Der Bürgermeister hat die Schulleitung bereits über die Planung informiert. Für die bauliche Umsetzung muss mit folgendem Aufwand gerechnet werden:
  • Einbau einer Tür zum Kindergarten mit VSG-Verglasung: ca. 1.500 €
  • Erneuerung der Deckenleuchten: 1.500 €
  • 50 m² Erneuerung des Bodenbelags als Lino DLW Marmorette 2,5mm (Nummer 121-019 Ton in terrakotta hell) mit LPX-Beschichtung und einer Polymerdispersionseinpflege seidenglanz ultrahart + Kernsockelleisten wo erforderlich incl. Ausbau alter Teppich, schleifen Untergrund… : 2.500 €
  • Maler, auch für den Raum, der fortan die Bibliothek aufnehmen wird: psch 1.000 €
  • Akustikdecke falls erforderlich / gewünscht: 3.500 – 4.000 €
  • Nutzungsänderungsantrag: 500 € (weil Sonderbau darf der Unterzeichner den Antrag nicht stellen)

>> Summe ohne Akustikdecke 7.000 €
>> Summe mit Akustikdecke 11.000 €

Die Herbstferien 2015 beginnen am 19.10. und enden am 31.10.2015. Aufgrund der Lieferfristen von Türen, insbesondere auswärts schlagenden Fluchttüren, muss der Beschluss sofort nach den Sommerferien vorliegen.
Bürgermeister Kolls teilt mit, dass eine Fluchttür für 4.500 € und eine Akustikdecke für 3.500-4.000 € nicht erforderlich ist.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Bibliothek der Schule in einen anderen Raum der Schule umzuräumen. Ferner wird beschlossen, in dem dann freiwerdenden Raum einen Ruheraum für den Kindergarten einzurichten. Der damit verbundene Aufwand wird auf rund 7.500 € inkl. der Kosten für einen Fluchttürwächter geschätzt. Ein Nutzungsänderungsantrag ist zu stellen. Die Umsetzung der erforderlichen Arbeiten soll in den Herbstferien 2015 erfolgen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, Preisanfragen zu veranlassen und Aufträge an die wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Ersatzbeschaffung eines Rührwerkes für die Kläranlage Rieseby
Beschlussvorlage - 28/2015

Der wesentliche Prozess der Abwasserreinigung auf der Kläranlage in Rieseby findet im Belebungsgraben statt. Dort wird dem Abwasser über installierte Walzenbelüfter Sauerstoff zur Mobilisierung der biologischen Reinigungsprozesse zugefügt. Damit Sauerstoff, organische Masse und Bakterien an allen Stellen des Grabens zustammentreffen, muss eine ausreichende Umwälzung stattfinden. Dafür sorgen installierte Rührwerke in Form von Flügelrührwerken. Eines dieser Rührwerke hat die Funktion aufgegeben. Eine Befundung hat ergeben, dass eine Reparatur unwirtschaftlich ist. Daher muss eine Ersatzbeschaffung getätigt werden. Die Kosten belaufen sich auf rund 3.000 €.
Der Unterhaltungshaushalt für die Abwasseranlagen einschließlich der Kanäle und Pumpen war im Verwaltungshaushalt 2015 mit 25.000 € ausgestattet. Davon sind zum Datum 19.08.2015 noch rund 11.000 € verfügbar.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Es wird beschlossen, die Ersatzbeschaffung vorzunehmen und die Kosten aus dem Unterhaltungshaushalt zu bestreiten.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Erlass einer neuen Entschädigungssatzung
Beschlussvorlage - 26/2015
Im Rahmen der überörtlichen Kassen- und Ordnungsprüfung der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde wurde u. a. darauf hingewiesen, dass die Entschädigungen für die Feuerwehrgerätewarte in die Entschädigungssatzung der jeweiligen Gemeinde aufzunehmen ist. In Entschädigungssatzung der Gemeinde Rieseby entsprach schon dieser Anforderung. In diesem Zusammenhang wurde die bisherige Entschädigungssatzung durch das Amt überarbeitet. Hinsichtlich der einzelnen Entschädigungen wurde die bisherigen Summen in Prozentsätze übernommen, um bei Änderungen der Entschädigungsverordnungen und der Entschädigungsrichtlinien keine Änderung der Satzung durchführen zu müssen. Durch die Verwendung von Prozentsätzen kann es zu vernachlässigen Rundungsabweichungen kommen.
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Es wird beschlossen, die vorliegende Entschädigungssatzung gem. Entwurf zu beschließen.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Zuschussantrag der Kyffhäuserjugend Rieseby für die Kanutour 2015
Beschlussvorlage - 27/2015
Die Kyffhäuserjugend Rieseby beantragt mit Schreiben vom 15.08.2015für die Kanutour mit Zeltlager im Rahmen einer Ferienfreizeit vom 18. bis 19. Juli 2015 einen Zuschuss bei der Gemeinde Rieseby.
Die Gesamtausgaben belaufen sich auf 697,86 €.

Da es keine Richtlinien der Gemeinde für Veranstaltungen der Aktion "Ferienspaß" gibt, ist im Finanzausschuss im Rahmen einer Einzelfallentscheidung über eine Bezuschussung zu beraten und zu beschließen.

Gemäß Hauptsatzung der Gemeinde Rieseby ist der Finanzausschuss ermächtigt, über eine Zuschussgewährung bis 500 € zu entscheiden.

Eine Kopie aller Belege sowie eine Kostenaufstellung und eine Teilnehmerübersicht sind der Vorlage beigefügt.

Beschluss:
Es wird beschlossen, der Kyffhäuserjugend Rieseby einen Zuschuss in Höhe von 100 € zu gewähren.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Grundsatzbeschluss über einen jährlichen Zuschuss für das dänische Büchereiwesen ab 2016
Beschlussvorlage - 29/2015

Die dänische Zentralbibliothek beantragt für das Jahr 2016 einen Zuschuss von der Gemeinde in Höhe von 7.179,70 €.
Im Jahr 2014 wurde ein Zuschuss in Höhe von 460,- € gewährt. Dieser wurde anhand des Zuschusses für den Fahrbüchereiverein mit 10 % dieser Summe festgesetzt. Im Jahr 2015 wurde ein Betrag von 500,- € als Zuschuss gezahlt. In diesem Fall hätten 10 % des Zuschussbetrages für den Fahrbüchereiverein die Summe von 500 € überschritten.
Es wäre daher sinnvoll über einen Grundsatzbeschluss zu beraten. Ab dem Jahr 2016 soll ein Zuschuss von 10 % des Zuschussbetrages für den Büchereiverein Schleswig-Holstein e.V., maximal jedoch 500 € im Jahr, gewährt werden.


Beschluss:

Es wird beschlossen, der dänischen Zentralbibliothek ab dem Jahr 2016 einen Zuschuss in Höhe von 10 % des Zuschussbetrages für den Büchereiverein Schleswig-Holstein e.V., maximal jedoch 500 € im Jahr, zu gewähren.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Ulrich Erichsen  Doris Rothe-Pöhls 
Protokollführer  stellv. Ausschussvorsitzende/r