N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Rieseby vom 26.11.2015.

Sitzungsort:  im Sport-Bistro, Rieseby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  22.11 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Jürgen Kühl
Ausschussmitglied Roger Indinger
Ausschussmitglied Bernd-Uto Püschel
stellv. Ausschussvorsitzende Doris Rothe-Pöhls
Ausschussmitglied Hans-Josef Verhasselt
Ausschussmitglied (w. B.) Sylvia Feddersen

Abwesend sind:
Ausschussmitglied (w. B.) Ulrich Matz (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Jens Kolls
Gemeindevertreter Roland Axmann
Gemeindevertreter Frank Dreves
Gemeindevertreter Peter Märten
Gemeindevertreter Matthias Remitz
Gemeindevertreter Hartmut Schmidt
Gemeindevertreter Heino Stüve
Verwaltung Annika Horsthemke
Verwaltung/Protokollführer Christian Levien
2 Gäste

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung.
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Einwohnerfragestunde
5. Bericht des Ausschussvorsitzenden
6. Anträge und Anfragen
7. Erhebung einer Niederschlagswassergebühr
  Beschlussvorlage - 40/2015
8. Altersgemischte Gruppe ab 01.01.2016 im Kindergarten Schleikinder
  Beschlussvorlage - 45/2015
9. Hortbetreuung ab dem 01.01.2016 im Kindergarten Schleikinder
  Beschlussvorlage - 46/2015
10. Neufassung der "Satzung der Gemeinde Rieseby für den gemeindlichen Kindergarten"
  Beschlussvorlage - 44/2015
11. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015
  Beschlussvorlage - 50/2015
12. Erlass Haushaltssatzung 2016
  Beschlussvorlage - 51/2015
13. Antrag auf Bezuschussung der Betreuungsmaßnahmen an der dänischen Schule in Rieseby
  Beschlussvorlage - 48/2015

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Die stellv. Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung.
Es wird der Punkt "Einwohnerfragestunde" als neuer TOP 4 hinzugefügt. Zudem wird der TOP "Neufassung der "Satzung der Gemeinde Rieseby für den gemeindlichen Kindergarten"" hinter den TOP "Hortbetreuung ab dem 01.01.2016 im Kindergarten Schleikinder" verschoben.

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Einwohnerfragestunde
Der Einwohner, Herr von Rönn, fragt, nach welchem Prinzip die angedachte Niederschlagswassergebühr erhoben wird.
Die Gebühr wird nach dem Verursacherprinzip erhoben: Grundstücksbesitzer, die Regenwasser in die Kanalisation einleiten, zahlen eine entsprechende Niederschlagswassergebühr 

zu TOP 5. Bericht des Ausschussvorsitzenden
Auf Grund der umfangreichen Tagesordnung wird über keine weiteren Punkte berichtet. 

zu TOP 6. Anträge und Anfragen
Anträge und Anfragen liegen nicht vor. 

zu TOP 7. Erhebung einer Niederschlagswassergebühr
Beschlussvorlage - 40/2015
Zurzeit wird durch die Gemeinde Rieseby keine Niederschlagswassergebühr erhoben. Die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung werden von allen Steuerzahlern getragen.

Gemäß § 6 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes besteht jedoch eine Erhebungspflicht für eine Benutzungsgebühr, wenn die Benutzung einer öffentlichen Einrichtung dem Vorteil einzelner oder Gruppen dient, soweit der Vorteil nicht auf andere Weise ausgeglichen wird. Aufgrund der Rechtsprechung des OVG Schleswig von 1994 und der Urteile des OVG Münster von 2004 und 2007 ist die Einführung einer getrennten Gebühr für die Schmutzwasserbeseitigung und die Niederschlagswasserbeseitigung in der Gemeinde Rieseby unabdingbar.

Das Erfordernis der Kanalsanierung, auch im Niederschlagswasserbereich, hat dazu geführt, dass die Gemeinde sich nun mit dieser Thematik auseinandersetzen will. Im Rahmen der Informationsveranstaltung am 09.09.2015 wurden die Gemeindevertreter und Aus-schussmitglieder ausführlich über die Grundlagen der Niederschlagswassergebühr informiert. Dabei wurde folgende weitere Vorgehensweise vorgestellt:
  • Beschluss über die Erhebung einer Niederschlagswassergebühr (Gemeindevertretung)
  • Erfassung der Niederschlagswasserkanäle und Vermögensbewertung (Verwaltung)
  • Flächenermittlung der Einleitungsflächen (Verwaltung)
  • Kalkulation der Niederschlagswassergebühr (Verwaltung)
  • Vorbereitung eines neuen Abwasserbeseitigungskonzeptes, einer neuen Abwasser-beseitigungssatzung und einer neuen Beitrags- und Gebührensatzung (Verwaltung)
  • Einwohnerversammlung zur Information der Bürger (Verwaltung/Gemeindevertretung)
  • Beschluss über die Satzungen und die Kalkulation (Gemeindevertretung)
  • Erhebung (voraussichtlich) zum 01.01.2018 (Verwaltung)


Erforderliche Entscheidungen:
  1. Grundsatzentscheidung

    Die Gemeindevertretung muss grundsätzlich darüber entscheiden, ob die Niederschlags-wassergebühr erhoben werden soll.
  2. Auftragsvergabe zur Erfassung der Niederschlagswasserkanäle und zur Vermögensbewertung des Anlagevermögens

    Im Rahmen der Erstellung des Kanalkatasters wurden nur die Schmutzwasserkanäle erfasst und untersucht. Für eine vollständige Kalkulation ist jedoch auch die Erfassung und Untersuchung der Niederschlagswasserkanäle, sowie eine Bewertung des gesamten Anlagevermögens erforderlich. Nach einer Kostenschätzung von Herrn Andresen in Zusammenarbeit mit dem in Rieseby tätigen Ingenieurbüro belaufen sich die Kosten auf ca. 180.000,- €. Bei Beauftragung dieser Maßnahmen würden diese Kosten in die Abschreibungen einfließen und damit letztendlich über die zu erhebende Gebühr refinanziert werden.
  3. Entscheidung über den Gebührenmaßstab

    Die bisherige Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Rieseby sieht für die Niederschlagswassergebühr eine Trennung in Grund- und Zusatzgebühr vor. Dieses wird von der Verwaltung ausdrücklich nicht empfohlen, da es in der Praxis keine Vorteile bietet und die Anwendung deutlich zu kompliziert ist. Es wird vielmehr empfohlen, die Gebühr je m² überbauter und befestigter Fläche, von der tatsächlich Niederschlagswasser in die Abwasseranlage der Gemeinde eingeleitet wird, zu erheben. Eine Grundsatzentscheidung hierzu im Vorwege ist für die Durchführung der Flächenermittlung durch die Verwaltung erforderlich.
  4. Entscheidung über eine Differenzierung nach der Art der befestigten Flächen

    Grundsätzlich besteht die Möglichkeit die Gebühr nach der Art der überbauten und befestigten Flächen zu differenzieren. Es könnten z. B. Abschläge für mit Sickerpflaster befestigte Flächen oder für begrünte Dächer eingeführt werden. Gemäß Urteil des OVG Schleswig vom 14.04.2011 ist eine Differenzierung der Niederschlagswassergebühr nach der Art der befestigten Flächen nicht erforderlich. Sie wird auch von der Verwaltung nicht empfohlen, da auch eine noch so kleinteilige Differenzierung dem Verhältnis der tatsächlichen Einleitungsmengen der einzelnen Grundstücke nicht gerecht werden kann. Eine Grundsatzentscheidung hierzu im Vorwege ist für die Durchführung der Flächenermittlung durch die Verwaltung erforderlich.  
Das Ausschussmitglied, Roger Indinger, stellt den Antrag über alle vier Abstimmungspunkte einzelnd abzustimmen. Es wird über folgende Punkte beschlossen: 

Beschluss:
Zukünftig soll in der Gemeinde Rieseby eine Niederschlagswassergebühr erhoben werden.

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Aufträge für die Erfassung und Untersuchung der Niederschlagswasserkanäle sowie eine Bewertung des gesamten Anlagevermögens zu erteilen.

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Die Niederschlagswassergebühr wird je m² überbauter und befestigter Fläche, von der tatsächlich Niederschlagswasser in die Abwasseranlage der Gemeinde eingeleitet wird, erhoben.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

Eine Differenzierung nach der Art der überbauten und befestigten Flächen findet nicht statt.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Altersgemischte Gruppe ab 01.01.2016 im Kindergarten Schleikinder
Beschlussvorlage - 45/2015
Die derzeitige Situation des Kindergartens "Schleikinder" lässt sich wie folgt schildern:
Die maximale Gruppengröße ist in beiden Gruppen erreicht und es liegen neue Anmeldungen ab 01.01.2016 vor. Bis jetzt konnten durch Ausnahmegenehmigungen durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde die Gruppengröße zeitweise erweitert werden, jedoch lassen dies die aktuellen Anmeldezahlen nicht mehr zu.
Daher ist in einem Gespräch mit der Heimaufsicht von Kreis Rendsburg-Eckernförde besprochen worden, dass eine neue altersgemischte Gruppe zum 01.01.2016 eröffnet werden kann und dadurch alle Kinder, für die Anmeldungen vorliegen, auch in der Einrichtung aufgenommen werden können.

Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 KiTaVO soll die Gruppengröße 20 Kinder betragen.
In altersgemischten Gruppen mit Kindern, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, verringert sich die Gruppengröße nach § 6 Abs. 2 Satz 1 KiTaVO um jeweils einen zusätzlichen Platz je aufgenommenem Kind unter drei Jahren gemäß § 8 Abs. 3 KiTaVO.
In altersgemischten Gruppen mit drei und mehr Kindern, die noch nicht das dritte Lebensjahr vollendet haben, ist neben einer Fachkraft eine weitere Kraft nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 KiTaVO, also ein/e sozialpädagogische Assistentin/Assistent oder eine Kinderpflegerin oder Kinderpfleger erforderlich.  
Laut Rücksprache mit der Leiterin des Kindergartens, Frau Hansen, liegen für die altersgemischte Gruppe ab dem 01.01.2016 so viele Anmeldungen vor, sodass die Gruppe im ersten Quartal komplett ausgelastet ist.

Die Mehrkosten für die dritte Gruppe betragen, ohne Berücksichtigung von erhöhten Zuschüssen vom Kreis, gemäß Haushaltsplanung 2016 126.000 €. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, eine altersgemischte Gruppe ab 01.01.2016 bei der Heimaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde zu beantragen.  

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Hortbetreuung ab dem 01.01.2016 im Kindergarten Schleikinder
Beschlussvorlage - 46/2015
Die derzeitige Situation stellt sich wie folgt dar:
Es gehen zur Zeit drei Kinder aus der Grundschule Rieseby für eine Nachmittagsbetreuung zu einer Tagesmutter in die Einrichtung. Ab 01.01.2016 ist diese Tagesmutter nicht mehr verfügbar.

Um diese Kinder weiterhin in der Einrichtung betreuen zu lassen, müsste ein Antrag auf Hortbetreuung bei der Heimaufsicht des Kreises-Rendsburg Eckernförde gestellt werden.
Nach einem Gespräch mit Frau Scholz-Richter von der Heimaufsicht bestehen folgende Voraussetzungen: es muss eine angemessene Bestuhlung vorgehalten werden und auch altersgerechte Arbeitsmaterialien vorhanden sein. Zudem muss keine seperate Gruppe beantragt werden, sondern es besteht die Möglichkeit maximal drei Kinder über sechs Jahren mit in die altersgemsichte Gruppe zu nehmen.
Diese Informationen wurden bereits an die Einrichtung weitergeleitet.  
Eine separate Ausweisung der Kosten für die Hortbetreuung ist nicht möglich.

Beschluss:
Es wird beschlossen, eine Hortbetreuung ab dem 01.01.2016 bei der Heimaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde zu beantragen. 

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Neufassung der "Satzung der Gemeinde Rieseby für den gemeindlichen Kindergarten"
Beschlussvorlage - 44/2015
Die derzeitige Situation des Kindergartens "Schleikinder" lässt sich wie folgt schildern:
Die maximale Gruppengröße ist in beiden Gruppen erreicht und es liegen neue Anmeldungen ab 01.01.2016 vor. Bis jetzt konnten durch Ausnahmegenehmigungen durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde die Gruppengröße zeitweise erweitert werden, jedoch lassen dies die aktuellen Anmeldezahlen nicht mehr zu.
Daher ist in einem Gespräch mit der Heimaufsicht von Kreis Rendsburg-Eckernförde besprochen worden, dass eine neue altersgemischte Gruppe zum 01.01.2016 eröffnet werden kann und dadurch alle Kinder, für die Anmeldungen vorliegen, auch in der Einrichtung aufgenommen werden können.
Es fand ein Gespärch mit dem Bürgermeister, der Leiterin des Kindergartens Schleikinder und Herrn Peters vom Amt statt, um die Gebührenkalkulation, die Öffnungszeiten und den Personalbedarf zu besprechen.

Auf Grund dieser Gespräche kam es zu folgenden Änderungen in der Satzung:

Die Öffnungszeiten wurden in § 3 Abs. 1 der Satzung von 07:00 bis 17:00 Uhr erweitert.
Es wurden erweiterte Schließzeiten in § 3 Abs. 2 der Satzung festgesetzt.
Die Änderung in § 5 Abs. 1 der Satzung, berücksichtigt nun die altersgemischte Gruppe, wodurch auch Kinder im Alter vom vollendeten 1. Lebensjahr aufgenommen werde können. In § 5 Abs. 2 der Satzung wurde die Hortbetreuung aufgenommen.

Die Gebührensätze wurden in § 9 der Satzung neu festgelegt. Die Gebührensätze wurden, nach einem Gespräch mit der Kirche, mit den Gebührensätzen des evangelischen Kindergartens verglichen und von beiden Seiten angeglichen. Eine Kontrollkalkulation seitens des Amtes hat ergeben, dass der Elternanteil mit den neuen Gebührensätzen die erforderlichen 30 % erreicht.
 
Im Ausschuss kommt die Frage auf, ob die Gebühr für das Mittagessen kostendeckend sein muss.
Die Gebühr für das Essen muss nicht kostendeckend sein. Die Gemeinde kann das Mittagessen auch "bezuschussen".

Im Rahmen des Ausschusses wird in § 9 der Satzung folgende Änderung vorgenommen:
Im Bereich U3 und Ü3 wurde der Zeitblock 15:00 - 17:00 Uhr hinzugefügt. Die geänderte Satzung liegt dem Protokoll bei.

Beschluss:
Die Satzung wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015
Beschlussvorlage - 50/2015
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Rieseby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 26.100,- € erhöht und damit gegenüber bisher 3.950.100,- € auf nunmehr 3.976.200,- € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes verändern sich nicht. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird von 31.000 € auf 200.000 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.
Der Nachtragshaushalt sieht eine Erhöhung der Bewirtschaftungskosten in der Turnhalle von 67.700 € vor. Die Verwaltung prüft derzeit noch zusammen mit der E.On die Abrechnungen. 
Im Rahmen der Beratung der 1. Nachtragshaushaltssatzung fällt auf, dass Bereich "Personalkosten Kindergarten" 18.000 € eingespart wurden. Hierbei handelt es sich nach Rücksprache mit der Abteilung Zentrale Dienste um eine Fehlplanung. 

Beschluss:
Die Gemeindevertretung genehmigt den Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015.

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Erlass Haushaltssatzung 2016
Beschlussvorlage - 51/2015
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2016 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.

Über den Haushalt hinaus könnten im Jahr 2016 Ausgaben für Baumaßnahmen (Bike&Ride) sowie Zahlungen an die Kirche (Friedhofspflege) anfallen. 
Für eventuelle Höhergruppierungen oder kleine Personalveränderungen sind im Bereich "Personalkosten Kindergarten" Reserven mit eingeplant.

Folgende Änderungen werden im Rahmen des Finanzausschusses vorgenommen:
70200.95000: 180.000 € (Erfassung und Untersuchung der Niederschlagswasserkanäle)
91000.37000: 180.000 € (Einnahmen aus Krediten)
37000.59000: 7.000 € (Zahlung an die Kirche (Friedhofspflege))
90000.00000: 62.500 € (+6.500 € Erhöhung Grundsteuer A)
90000.00100: 293.900 € (+30.900 € Erhöhung Grundsteuer B)
90000.00300: 167.000 € (+17.000 € Erhöhung Gewerbesteuer)
90000. 81000:33.900 € (+3.900 € Erhöhte Gewerbesteuerumlage)

Die Geänderte Haushaltssatzung und die geänderte Rücklagenübersicht liegen dem Protokoll bei.

Das Ausschussmitglied, Jürgen Kühl, stellt den Antrag die Hebesätze auf jeweils 340 % zu belassen.
Das Ausschussmitglied, Sylvia Feddersen, stellt den Antrag die Hebesätze auf jeweils 380 % zu erhöhen.

Da der zweite Antrag von Frau Feddersen weitreichender ist, wird über diesen zuerst abgestimmt. Die nachfolgende Abstimmung zeigt, das eine weitere Abstimmung nicht notwendig ist. 

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2017 bis 2019 werden beschlossen:


§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird
  1. im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     4.162.100 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     4.162.100 EUR
    und
  2. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     689.500 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     689.500 EUR
    festgesetzt.


§ 2

Es werden festgesetzt :
  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                                     180.000 EUR

    davon innere Darlehen
    0 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                                  0 EUR
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                                     1.040.000EUR
4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                        11,81 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                                     380 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     380 v. H.
  2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                     380 v. H.
§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach §82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500 EUR. 

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Frau Rothe-Pöhls beantragt von der Verwaltung eine Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung erstellen zu lassen. Die neuen Sätze sollen wie folgt lauten:
1. Hund: 60 €
2. Hund: 80 €
3. Hund: 100 € 

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Frau Rothe-Pohls beantragt eine Zweitwohnungssteuersatzung mit dem Zweitwohnungssteuersatz 12 % von der Verwaltung erarbeiten zu lassen. 

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Antrag auf Bezuschussung der Betreuungsmaßnahmen an der dänischen Schule in Rieseby
Beschlussvorlage - 48/2015
Der Gemeinde Rieseby liegt ein Antrag auf Bezuschussung der Betreuungsmaßnahmen an der dänischen Schule in Rieseby vor. Aktuell werden in der Schule Rieseby 21 Kinder in der Zeit von 12:00 Uhr bis 15:30 Uhr betreut. Davon nutzen 11 Kinder der Gemeinde Rieseby das Angebot der Schülerbetreuung..

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem Dansk Skoleforening for Sydslesvig e.V einen Zuschuss in Höhe von 700 € für die Betreuungsmaßnahme an der dänischen Schule in Rieseby zu gewähren.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Christian Levien  Doris Rothe-Pöhls 
Protokollführer  stellv. Ausschussvorsitzender