N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Rieseby vom 21.04.2016.

Sitzungsort:  in der Schleischule Rieseby, Dorfstraße 29, 24354 Rieseby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  21.20 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Hartmut Schmidt
Ausschussmitglied Roger Indinger
stellv. Ausschussvorsitzende Doris Rothe-Pöhls
Ausschussmitglied Hans-Josef Verhasselt
Ausschussmitglied (w. B.) Sylvia Feddersen

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Jürgen Kühl (entschuldigt )
Ausschussmitglied Bernd-Uto Püschel (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Jens Kolls
Gemeindevertreter Roland Axmann
Gemeindevertreter Frank Dreves
Gemeindevertreter Peter Märten
Gemeindevertreter Matthias Remitz
Gemeindevertreter Heino Stüve
Verwaltung Annika Horsthemke
Verwaltung/Protokollführer Christian Levien
Gast Thomas Brust
Gast Sontje Stawicki
21 Gäste
EZ
KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung.
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Einwohnerfragestunde
5. Bericht des Ausschussvorsitzenden
6. Anträge und Anfragen
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
9. Bekanntgaben
10. Zuschussantrag des Naturkindergarten Rieseby e. V.
  Beschlussvorlage - 11/2016
11. Antrag auf Sponsoring des Reitturniers am 09. und 10. April 2016 in Damp
  Beschlussvorlage - 8/2016
12. Antrag der CDU-Fraktion auf Verkauf der Schneefangzäune
  Beschlussvorlage - 14/2016
13. Ersatzbeschaffung des vorhandenen Löschfahrzeuges LF8
  Beschlussvorlage - 15/2016

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Die Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung.
Es wird beschlossen die Tagesordnung um den Punkt "Ersatzbeschaffung des vorhandenen Löschfahrzeuges LF8" als TOP 13 zu erweitern. Zudem wird TOP 8 nicht öffentlich behandelt.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Die WGR beantrag die Tagesordnung um den TOP "Erläuterung zum Verfahren und der Vergabe des Abwägungsgutachtens Windkraft" zu erweitern. 

Ja-Stimmen :2
Nein-Stimmen :3
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Einwohnerfragestunde
Eine Bürgerin äußert ihre Bedauerung darüber, dass das Thema "Offene Ganztagsschule" komplett nicht öffentlich behandelt wird. Der Ausschussvorsitzende erläutert, dass dies notwendig ist, um unter anderem das eigene Personal zu schützen. Zudem gab es bereits zwei öffentliche Treffen in der Schule. 

zu TOP 5. Bericht des Ausschussvorsitzenden
Der Ausschussvorsitzende, Herr Hartmut Schmidt, berichtet, dass er den Ausschussvorsitz erst vor kurzem von Herrn Jürgen Kühl übernommen habe. In der Zwischenzeit gab es keine besonderen Vorkommnisse. Die Gemeinde hat eine angespannte Haushaltslage. Wichtig ist, dass alle Gruppen der Gesellschaft ihre Beachtung finden. 

zu TOP 6. Anträge und Anfragen
Anträge und Anfragen liegen nicht vor. 

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 9. Bekanntgaben
Der Ausschussvorsitzende berichtet über die im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse.

zu TOP 10. Zuschussantrag des Naturkindergarten Rieseby e. V.
Beschlussvorlage - 11/2016
Der Naturkindergarten Rieseby teilt in seinem Antrag mit, dass sich für das Haushaltsjahr 2016 voraussichtlich ein Verlust in Höhe von 20.000,00 Euro ergeben wird.

Der Kindergarten bittet daher um einen Kostenausgleich in Höhe von 20.000,00 Euro für das Haushaltsjahr 2016.

Damit der Kindergartenbetrieb weiterhin aufrecht erhalten werden kann, wird vorgeschlagen, wie im Vorjahr, den Verlust von der Gemeinde Rieseby zu übernehmen und im 1. Halbjahr eine Abschlagszahlung in Höhe von 15.000 Euro zu leisten.
Für das 2. Halbjahr 2016 würde sich dann eine Restzahlung in Höhe von 5.000 Euro ergeben.

Derzeit besuchen insgesamt 20 Kinder, davon 14 Kinder aus Rieseby, den Kindergarten.

Es wurde darum gebeten, einen Vergleich mit dem evangelischen Kindergarten in Rieseby aufzustellen. Gemäß der Vereinbarung aus dem Jahre 1992 werden die laufenden Kosten für Bewirtschaftung und Unterhaltung der Einrichtung (zu denen auch jährlich eine 20%ige Geräte- und Inventarabschreibung und eine 1,4%ige Gebäudeabschreibung gehören, zu 80% durch die Gemeinde (abzgl. Zins- & Tilgungsausgaben) und zu 20% durch die Kirchengemeinde (zzgl- Zins-& Tilgungsausgaben) getragen. Da die Kirchengemeinde das Haushaltsjahr 2015 noch nicht abgerechnet hat, werden nur die Jahre 2014 und 2013 verglichen. Desweiteren wurden die Kosten für ein Kind pro Betreuungsstunde errechnet, da es unterschiedliche Öffnungszeiten im evangelischen und im Naturkindergarten gibt.
Jahr
evangelischer Kindergarten
Naturkindergarten
2013
41,93 € pro Stunde
13,44 € pro Stunde
2014
48,27 € pro Stunde
15,16 € pro Stunde
2015
 
13,60 € pro Stunde
2016
 
16,00 € pro Stunde
Nach Rücksprache mit Frau Ernst liegt der voraussichtliche Verlust für das Jahr 2016 lediglich 15.000 €, nicht wie bisher berichtet 20.000 €.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, den voraussichtlichen Verlust des Naturkindergartens Rieseby im Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 15.000,00 € zu übernehmen. Dieser wird im 1. Halbjahr 2016 an den Naturkindergarten Rieseby e.V. ausgezahlt. 

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Antrag auf Sponsoring des Reitturniers am 09. und 10. April 2016 in Damp
Beschlussvorlage - 8/2016
Der Gemeinde Rieseby liegt folgender Antrag des Reitclubs Damp e.V. auf Sponsoring vor.

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Beschluss:
Es wird beschlossen keinen Zuschuss zu gewähren. 

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 12. Antrag der CDU-Fraktion auf Verkauf der Schneefangzäune
Beschlussvorlage - 14/2016
Laut Beschluss der Gemeindevertretung vom 10.12.2013 sollten die Zäune lediglich dazu dienen, im Winter 2013/2014 auf den landwirtschaftlichen Flächen im Bereich Sönderbyhof aufgestellt zu werden. Eine weitere Nutzung war nicht beschlossen (siehe Protokoll).

Die Aufstellung konnte in besagtem Zeitraum aber nicht erfolgen, da u.a. die Flächen entweder gefroren oder durchnässt waren. Außerdem erübrigte sich die Aufstellung Mangels Schnee.

In den Folgewintern bot sich ein gleiches Bild, sodass auszuschließen ist, dass die Gemeindevertretung nochmals beschließt, die Zäune aufzustellen. Um den Wertverlust der auf dem Bauhof lagernden und noch verpackten Zäune zu minimieren und in Anbetracht der finanziellen Lage der Gemeinde ist ein Verkauf daher geboten.   

Beschluss:
Die ausschließlich für den Winter 2013/2014 erworbenen Schneefangzäune werden verkauft.
Das Amt oder eine beauftragte Person soll die Zäune der Gemeinden in schneereichen Gebieten (Alpenvorland, Erzgebirge etc.) sowie auf einschlägigen Plattformen des Internets anbieten. 

Ja-Stimmen :1
Nein-Stimmen :4
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 13. Ersatzbeschaffung des vorhandenen Löschfahrzeuges LF8
Beschlussvorlage - 15/2016
Die Förderrichtlinien des Feuerwehrwesens nach § 31 Finanzausgleichsgesetz (FAG) vom 01. Januar 2011 sehen vor, dass Fördermittel nur dann gewährt werden, wenn ein Feuerwehrbedarfsplan in Abstimmung mit dem Kreisfeuerwehrverband erstellt wurde. Dadurch soll erreicht werden, dass die Anschaffungsmaßnahme, die eine Gemeinde plant, aus fachlicher Sicht (einsatztaktisch) erforderlich ist. Des Weiteren ist er als Planungsgrundlage der Gemeinde für das Feuerwehrwesen zu sehen und der Entwicklung der Gemeinde anzupassen und entsprechend fortzuschreiben.
 
Der Gemeindewehrführer Heiko Hoop hat im Rahmen seiner Zuständigkeit einen Feuerwehrbedarfsplan für die Gemeinde Rieseby (FF-Rieseby / FF-Zimmert) erstellt. Er dient der Ermittlung einer Sicherheitsbilanz.
 
Nach dem in Schleswig-Holstein angewandten Merkblatt werden zusätzlich zu den Bemessungswerten als Voraussetzung für die Menschenrettung und Brandbekämpfung bei einem kritischen Wohnungsbrand die Risiken in einer Gemeinde und in den Ausrückbereichen zur Ermittlung notwendiger Feuerwehrfahrzeuge auf Grund von Risikoklassen ermittelt (Sicherheitsbilanz).

Die Gemeindevertretung Rieseby hat den Feuerwehrbedarfsplan am 11.09.2014 zur Kenntnis genommen und diesem zugestimmt. Der Feuerwehrbedarfsplan wurde zur Beratung über die anzuschaffenden Feuerwehrfahrzeuge an den Finanausauschuss verwiesen. Die Feuerwehren Rieseby und Zimmert sind beauftragt, die notwendigen Leistungsverzeichnisse zu erstellen.

Mit Schreiben vom 12.04.2016 stellt die FF-Rieseby folgenden Antrag auf Ersatzbeschaffung für das vorhandene 28 Jahre alte LF8 Fahrzeug:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren der Gemeindevertretung,
Bezugnehmend auf die Gemeindevertretersitzung vom 11.09.2014, auf der Sie den Feuerwehrbedarfsplan der FF Rieseby zugestimmt haben, möchten wir eine zeitnahe Ersatzbeschaffung des inzwischen 28 Jahre alten LF 8 anregen. Dies würde bedeuten, dass sich die Anschaffungskosten um einmalig 20.000,- € und die laufenden Unterhaltungskosten um ca. 2.000,- € jährlich reduzieren lassen.
Diese Möglichkeit besteht allerdings - zum aktuellen Zeitpunkt - nur noch bis zum 31.12.2017!
Bis zu diesem Datum gilt eine Ausnahmegenehmigung des Landes Schleswig-Holstein, in der die Zulassung von Euro 5 Motoren noch statthaft ist, danach gilt die Europanorm E 6.
Die Nachteile von E 6 seien nachfolgend aufgeführt:
  • Die bereits erwähnten 20.000,- € in der Anschaffung, die sich aus ca. 12.000,- € für das Fahrgestell und ca. 8.000,-€ Mehrkosten des Aufbauherstellers für erforderliche Umbaumaßnahmen zusammensetzen.
  • 2000,- € Mehrkosten in der jährlichen Unterhaltung, die durch erhöhte Wartungs- und Betriebsmittelkosten entstehen, bei Euro 6-Motoren muss zum Beispiel alle zwei Jahre ein spezieller Partikelfilter getauscht werden.
  • 500 Kg Gewichtsreduzierung der Zuladung, die durch den Verbau der Euro 6- Technik entsteht.
  • Reduzierung des Platzangebotes um ca. 1 m3, ebenfalls zu Lasten der Zulademöglichkeit.
  • Nur ein Fahrgestellbauer bietet noch bis Ende 2018 Euro 5 Fahrgestelle an.
      
Was ist Euro 6 und was bringt es für den Feuerwehrbetrieb:

Euro 6 arbeitet mit dem Kraftstoffzusatz Adblue, der erst ab einer Betriebstemperatur von 300-400 °C seinen Betrieb aufnimmt. In der Zwischenzeit arbeitet das System im Euro 1- Bereich (siehe Anlage 2).

Auf Langstreckenbereichen, wie im normalen LKW-Betrieb üblich, stellt dies kein Problem dar, im Kurzstreckenbereich, wie dem des Feuerwehrwesen, werden diese Temperaturen nie erreicht. Daher muss diese Anlage regeneriert/warmgefahren werden. Dies würde durch fahren einer Strecke von ca. 100 Kilometern oder einer Motorbelastung im Leerlaufbetrieb, für 45 Minuten bei doppelter Leerlaufdrehzahl erreicht. Das beide Verfahren zu einem massiv erhöhten Zeitaufwand für die Gerätewarte und einem erheblichen Mehrverbrauch von Dieselkraftstoff führen, steht wohl außer Frage!
Bei einer Fehlfunktion der Anlage, zum Beispiel bei nicht regelmäßig erfolgter Regeneration, kommt es zu einem Leistungszusammenbruch von ca. 60%. Dies könnte bedeuten, dass wir mit nur 30 Km/h die Einsatzstelle erreichen müssten, was mit den heute geforderten Eintreffzeiten an der Einsatzstelle nicht vereinbar ist!

Des Weiteren möchten wir noch in Puncto Sicherheit darauf hinweisen, dass im Vergleich zu einem neuen Fahrzeug unser LF 8 keine Sicherheitseinrichtung besitzt. Wo jeder, in seinem Privatwagen seit Jahren zur eigenen Sicherheit diverse Airbags bzw. ABS, ESP und Seitenaufprallschutz zu seiner serienmäßigen Ausstattung zählt, suchen wir dieses hier vergebens.
Das größte Sicherheitsdefizit sind die fehlenden Sicherheitsgurte für die gesamte Besatzung. Im Angesicht, dass die Feuerwehr zur jeder Zeit und meist bei schlechten Wetter und Straßenverhältnissen Einsätze bewerkstelligt, sollte die Sicherheit immer im Vordergrund stehen.
Auch mit dem Hintergrund, dass bei einer Sonderrechtsfahrt ein 17-fach höheres Unfallrisiko besteht. Neben der aktiven Wehr benutzt auch die JF das LF 8 zur Ausbildungszwecken innerhalb der Gemeinde und auch die nächste Generation sollte doch heil nach jeder Fahrt zurückkehren. 
Aufgrund des Fahrzeugalters sind diese aufgezeigten Mängel sicherlich schwer bis gar nicht nachrüstbar und bezogen auf den Kostennutzungsfaktor eher unwirtschaftlich.

Um dem aus dem Weg zu gehen, bitten wir, die nötigen Mittel von ca. 310.000,- € für 2017 in den Haushalt einzustellen und beantragen, dass bis dahin 29 Jahre alte LF8 gegen ein LF10 zu ersetzen.

Für Nachfragen und rege Diskussionen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung, freuen uns auf Ihre Rückmeldung und verbleiben,



Mit kameradschaftlichen Grüßen


Heiko Hoop
- Gemeindewehrführer -


Folgende Zeitspannen sind für eine Ersatzbeschaffung eines LF8 / LF10 Fahrzeuges nach dem Gemeindevertreterbeschluss einzuplanen:

- Antrag an den Kreis auf Genehmigung der vorzeitige Beschaffung und Gewährung einer Zuweisung (Bezuschussung) aus der Feuerschutzsteuer 1 Monat
- Europaweites Ausschreibungsverfahren (rechtlich vorgeschrieben) , Submission und Auftragsvergaben 2,5 Monate
- Lieferung eines Fahrgestelles 4 Monate
- Herstellung des Aufbaues (mindestens 12 Monate) 12 Monate Ges. 19,5 Monate
Das Fahrzeug muss nach heutiger Rechtslage, spätestens am 31.12.2017 zugelassen sein!   

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Amtsverwaltung zu beauftragen, einen Zuschussantrag beim Kreis Rendsburg-Eckernförde für ein neues Löschfahrzeug LF10 zu stellen. Vorbehaltlich der Genehmigung des Kreises wird beschlossen, ein neues Löschfahrzeug LF 10 als Ersatz für das alte LF8 (28 Jahre) für die FF-Rieseby zu beschaffen. Die FF-Rieseby wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Amtsverwaltung ein Leistungsverzeichnis zu erstellen. Das LF10 ist nach Zugang des Zustimmungsbescheides auf vorzeitige Beschaffung des Kreises Rendsburg-Eckernförde durch die Amtsverwaltung europaweit auszuschreiben. Die Ausgaben in Höhe von 310.000 € werden im Haushalt 2017 veranschlagt. Der Kreiszuschuss in Höhe von 93.000 € wird als Einnahme im Haushalt 2017 veranschlagt. Die Finanzierung der 310.000 € erfolgt gegebenenfalls über einen Kredit.  

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Christian Levien  Hartmut Schmidt 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender