N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Rieseby vom 19.07.2016.

Sitzungsort:  im Sport-Bistro, Rieseby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  22.03 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Hartmut Schmidt
Ausschussmitglied Roger Indinger
Ausschussmitglied Jürgen Kühl
Ausschussmitglied Bernd-Uto Püschel
stellv. Ausschussvorsitzende Doris Rothe-Pöhls
Ausschussmitglied Hans-Josef Verhasselt
Ausschussmitglied (w. B.) Sylvia Feddersen

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Jens Kolls
Gemeindevertreter Roland Axmann
Gemeindevertreter Frank Dreves
Gemeindevertreter Peter Märten
Gemeindevertreter Matthias Remitz
Gemeindevertreter Heino Stüve
Amtsdirektor Gunnar Bock
Verwaltung/Protokollführer Christian Levien
Herr Loell (SH-Netz AG)
Herr Steinmetz (EZ)
Herr Krüger (KN)

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung.
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Einwohnerfragestunde
5. Bericht des Ausschussvorsitzenden
6. Anträge und Anfragen
7. Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG
  Beschlussvorlage - 22/2016
8. Antrag der WGR-Rieseby auf Verkauf der "Alten Post"
9. Defizitbeteiligung am Friedhof Rieseby
  Beschlussvorlage - 28/2016
9.1
10. Ersatzbeschaffung des vorhandenen Löschfahrzeuges LF8
  Beschlussvorlage - 15/2016
11. Verkauf des alten LF 8 der Feuerwehr Rieseby nach Neuanschaffung des LF 10
  Beschlussvorlage - 30/2016
12. Verkauf des alten TSF der Feuerwehr Zimmert nach Umstellung des Funknetzes
  Beschlussvorlage - 29/2016
13. Anschaffung von Zaunmaterial zur räumlichen Erweiterung des Spielplatzes ab der Kita Schleikinder
  Beschlussvorlage - 31/2016
14. Kauf eines neuen Kommunalschleppers und Verkauf des alten Kommunalschleppers
  Beschlussvorlage - 33/2016
15. Aufnahme eines Darlehens zur Finanzierung der neuen Feuerwehrfahrzeuge Zimmert und Rieseby, sowie des neuen Traktors
  Beschlussvorlage - 32/2016
16. "Bike and Ride" in der Gemeinde Rieseby
  Beschlussvorlage - 3/2016

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung.
Die Tagesordnungspunkte ""Bike and Ride" in der Gemeinde Rieseby" und "Antrag der WGR-Rieseby auf Verkauf der "Alten Post"" werden getauscht. 

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt. 

zu TOP 4. Einwohnerfragestunde
Fragen von Einwohnern liegen nicht vor.  

zu TOP 5. Bericht des Ausschussvorsitzenden
Der Ausschussvorsitzende berichtet von Mehreinnahmen der Gemeinde zum jetzigen Zeitpunkt im Vergleich zur Haushaltsplanung in Höhe von ca. 350.000,00 €. Er spricht ebenfalls von anstehenden Investitionen sowie einem wirtschaftlichen Umgang mit den vorhandenen Mehreinahmen. 

zu TOP 6. Anträge und Anfragen
Folgende Anfragen werden gestellt:
Gibt es schon eine Aussage zu Mehreinnahmen, die aus der Steuererhöhung zum 01.01.2016 resultieren?
- Grundsteuer B: +12.400 €, Gewerbesteuer: +89.000 €, Hundesteuer: +1.075 €, Zweitwohnungssteuer: +42.800 €

Gibt es eine Überprüfung der angemeldeten Hunde (Hundesteuer)?
- Vom Amt werden keine Überprüfungen vorgenommen. Angemeldete Hunde erhalten eine Hundemarke.
(§ 12 Abs. 4 Hundesteuersatzung der Gemeinde Rieseby: Die Gemeinde gibt Hundesteuermarken aus, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abgegeben werden müssen. Die Hundehalterin/der Hundehalter darf Hunde außerhalb ihrer/seiner Wohnung oder seines Grundbesitzes nur mit der Hundesteuermarke umherlaufen lassen. Hunde, die außerhalb der Wohnung oder des umfriedeten Grundbesitzes der Hundehalterin/des Hundehalters ohne gültige Hundesteuermarke und unbeaufsichtigt angetroffen werden, können durch Beauftragte der Gemeinde eingefangen werden....) 

zu TOP 7. Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG
Beschlussvorlage - 22/2016
Im Rahmen der Abschlüsse der Wegenutzungsverträge im Jahre 2010 wurden den Gemeinden angeboten, sich an der Schleswig-Holstein Netz AG als Netzbetreiber in Form von Aktienerwerb zu beteiligen.
Die Schleswig-Holstein Netz AG hat den Gemeinden, nach Ablauf der Haltefrist für die Aktien von 5 Jahren, ein neues Angebot zum Erwerb für Aktien unterbreitet. Der Preis pro Aktie beläuft sich auf 4.695,24 €.
Die Gemeinde Rieseby könnte 205 Aktien zu einem Preis 962.524,20 € und optional weitere 205 Aktien erwerben. Die Mindestabnahme beträgt 22 Aktien für 103.295,28 €. Die Garantiedividende beträgt nach Abzug der Unternehmenssteuer 152,11 € pro Aktie. Von dieser Summe sind noch Kapitalertragssteuer und der Solidaritätszuschlag abzuziehen. Somit verbleibt eine Dividende von 128,03 € je Aktie, welches einer Verzinsung von 2,73 % entsprechen würde.   

Beschluss:
Die Angelegenheit wird in den nächsten Finanzausschuss vertagt.    

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird zurückgestellt.

zu TOP 8. Antrag der WGR-Rieseby auf Verkauf der "Alten Post"
Die Wählergemeinschaft Rieseby beantragt den Verkauf der "Alten Post". Gemeindevertreter Verhasselt erläutert, dass der Verkauf ca. 200.000 € bringen würde. Eine Renovierung würde Kosten von ca. 150.000 € verursachen. Diversen Gemeindevertretern fehlen Unterlagen, sowie ein bestehendes Konzept um eine Entscheidung zu treffen.

Beschluss:
Es wird beschlossen das Thema "Alte Post" zeitnah in einem Bauausschuss zu beraten. Einziges Thema dieses Ausschuss lautet "Nutzung gemeindeeigener Immobilien unter Heranziehung des Gutachtens "Rieseby 2025"". 

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird zurückgestellt.

zu TOP 9. Defizitbeteiligung am Friedhof Rieseby
Beschlussvorlage - 28/2016
Das Friedhofskuratorium (4 Mitglieder der Kirchengemeinde und je 2 Mitglieder der Gemeinden Rieseby und Loose sowie jeweils 1 beratendes Mitglied der Kirchenkreis- und der Amtsverwaltung) hat die finanzielle Situation des Friedhofsgebührenhaushaltes zuletzt am 30.01.2015 erörtert. Am 20.05.2015 fand nach rechtlicher Beurteilung durch die Amtsverwaltung auf Einladung der Gemeinden eine Beratung der Bürgermeister und Fraktionsvorsitzenden mit der Kirchengemeinde im Amt Schlei-Ostsee statt. Im September 2015 hat die Kirche den Mitgliedern des Kuratoriums einen Vertragsentwurf zugesandt, der jedoch im Kuratorium noch nicht erörtert wurde. Nunmehr erbittet der Vorsitzende des Kirchengemeinderates eine Entscheidung der Gemeindevertretungen bis zum 31.08.2016.

Situationsdarstellung:
Der Betrieb des Friedhofes der Kirchengemeinde Rieseby weist entsprechend des vorliegenden Vertragsentwurfes ein aufgelaufenes Defizit Ende 2014 in Höhe von 48.734,49 € auf. Abzüglich der vorhandenen Substanzerhaltungsrücklage (10.400,00 €) und einer "Personalkostenausgliederung" von 10% (4.400,00 €) sollen sich dieses Defizit lt. Entwurf die Gemeinden Rieseby mit 26.129,56 € (77% Einwohneranteil) und Loose mit 7.804,93 € (23% Einwohneranteil) teilen. Das laufende Defizit sollen ebenfalls die Gemeinden tragen.

Rechtliche Beurteilung:
Nach § 20 Abs. 1 des Bestattungsgesetzes (BestattG) haben die Gemeinden grundsätzlich sicherzustellen, dass der örtliche Bedarf an Friedhöfen gedeckt ist. Nach § 20 Abs. 2 BestattG können auch anerkannte Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts eigene (kirchliche) Friedhöfe betreiben. Soweit (wie in Rieseby) nur die Kirche einen Friedhof in der Gemeinde unterhält, ist sie verpflichtet, auch Nichtangehörigen der Konfession die Bestattung zu ermöglichen. In diesen Fällen hat sich die Gemeinde nach § 22 Abs. 2 BestattG an den Kosten des Friedhofs zu beteiligen, die nicht durch Gebühren gedeckt werden können. Diese Situation war bereits im Jahr 2011 eingetreten.

Die Beteiligungspflicht der Gemeinde bedeutet nicht, dass sie das Defizit des kirchlichen Friedhofes komplett übernehmen muss. Da ein konfessioneller Träger seinen Friedhof auch im eigenen Interesse errichtet und betreibt, kommt in aller Regel nur ein anteiliger Deckungsbeitrag der Gemeinde in Betracht. Der Gesetzgeber hat jedoch bewusst keine Beteiligungsquote festgelegt. Er geht der nichtamtlichen Begründung zufolge davon aus, dass sich die Beteiligten auf einen gemeindlichen Beitrag verständigen.

Es ist auch nicht möglich, dass die Trägerschaft des Friedhofes durch einseitige Erklärung (hier der Kirchengemeinde) auf eine oder mehr Gemeinden übertragen wird. Die Kirchengemeinde hat die Aufgabe ursprünglich freiwillig als öffentlich-rechtliche Institution übernommen und ist für die auf dem Friedhof beerdigten Menschen verantwortlich; der Friedhof ist für diesen Zweck öffentlich-rechtlich gewidmet. Eine Entwidmung darf daher nach § 21 Abs. 2 BestattG nur erfolgen, wenn alle Ruhezeiten abgelaufen sind. Eine beabsichtigte Schließung eines kirchlichen Friedhofes wäre den betroffenen Gemeinden mindestens 2 Jahre vorher anzuzeigen.

Ziel der Beratungen sollte eine faire Defizitbeteiligung sein.   

Beschluss:
Der vorliegende Vertragsentwurf wird nicht beschlossen.

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :3

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9.1
Der vorliegende Vertragsentwurf wird nicht beschlossen. 

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 10. Ersatzbeschaffung des vorhandenen Löschfahrzeuges LF8
Beschlussvorlage - 15/2016
Mit Beschluss vom 26.04.2016 wurde festgelegt, die Amtsverwaltung zu beauftragen, einen Zuschussantrag beim Kreis Rendsburg-Eckernförde für ein neues Löschfahrzeug LF10 zu stellen. Vorbehaltlich der Genehmigung des Kreises wurde beschlossen, ein neues Löschfahrzeug LF 10 als Ersatz für das alte LF8 (28 Jahre) für die FF-Rieseby zu beschaffen. Die FF-Rieseby wurde beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Amtsverwaltung ein Leistungsverzeichnis zu  erstellen. Das LF10 sollte nach Zugang des Zustimmungsbescheides auf vorzeitige Beschaffung des Kreises Rendsburg-Eckernförde durch die Amtsverwaltung europaweit ausgeschrieben werden. Die Ausgaben in Höhe von 310.000 € sollten im Haushalt 2017 veranschlagt werden. Der Kreiszuschuss in Höhe von 93.000 € sollte als Einnahme im Haushalt 2017 veranschlagt werden. Die Finanzierung der 310.000 € sollte gegebenenfalls über einen Kredit erfolgen. 

Dieser Beschluss  beruhte aber auf fehlerhaften Daten, die weder beabsichtigt mitgeteilt,  noch vorsätzlich verschwiegen wurden. Im Ganzen betrifft es die Gesamtausgabe für das Fahrzeug LF10 und den zu erwartenden Kreiszuschuss.

Im Rahmen der Kostenschätzung wurden von der FF-Rieseby Preise für Fahrgestell, Aufbau und Beladung bei einem Zulieferer erfragt. Dieser hat der FF-Rieseby  die Nettopreise dargestellt, obwohl die Gemeinde Endverbraucher ist. Somit fehlte bei der Kaufsumme von 310.000,00 € noch die Mehrwertsteuer. Im Rahmen einer Besprechung zum Leistungsverzeichnis hat die FF-Rieseby gemeinsam mit der Verwaltung am 05.07.2016 das Leistungsverzeichnis überarbeitet. Bei dem Leistungsverzeichnis (LF10) wurden die Positionen gestrichen, die nur als Einzelmaßnahme bezuschusst werden, die aus finanzieller Sicht wegfallen mussten oder die als Einzelmaßnahme einen erhöhten Zuschuss ergeben, wie z.B. die Atemschutzgeräte. Diese werden im Rahmen einer Sammelausschreibung beschafft, so dass der Zuschuss 50% beträgt.

Nach dieser neuen Zusammenstellung des Leistungsverzeichnisses wird für das Löschfahrzeug LF10 ein Kaufpreis von 300.250,00 € inkl. MwSt. angesetzt.

Mit Schreiben vom 18.05.2016 teilte der Kreis Rendsburg-Eckernförde mit, dass das zu beschaffende Fahrzeug (LF10) aller Voraussicht mit einer Förderquote von 30% bezuschusst wird. Hier  wird aber das Fahrgestell und der Aufbau nur bis zu einem max. Kostenhöchstbetrag von 175.000,00€ (inkl. MwSt.) bezuschusst. Wenn man davon ausgeht, dass das Fahrgestell 81.000,00 € und der Aufbau 177.000,00 € kosten, dann würde sich folgender Zuschuss berechnen.

Alle Preise mit MwSt.:

Fahrgestell:   81.000,00 €
Aufbau:        177.000,00 €
ges:             258.000,00 €  (hiervon werden 175.000,00 € mit 30% bezuschusst) = 52.500,00 €

Beladung:    42.250,00 €    (hiervon werden 42.2500,00 € mit 30% bezuschusst) =  12.675,00 €

Kaufpreis    300.250,00 €                                                     Zuschuss gesamt:    65.175,00 €

Diese Zahlen können sich durch das Ausschreibungsergebnis noch ändern. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Ausgaben für das Löschfahrzeug (LF10) in Höhe von 310.000,00 € (inkl. MwSt.) im Haushalt 2017 zu veranschlagen. Der Kreiszuschuss in Höhe von ca. 65.000,00 € (inkl. MwSt.) wird als Einnahme im Haushalt 2017 veranschlagt. Die Finanzierung der 245.000,00 € erfolgt gegebenenfalls über einen Kredit. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Verpflichtungserklärungen zu unterschreiben. 

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Verkauf des alten LF 8 der Feuerwehr Rieseby nach Neuanschaffung des LF 10
Beschlussvorlage - 30/2016
Für das jetzige LF8 Fahrzeug der FF-Rieseby ist die Ersatzbeschaffung geplant / beschlossen. Die Ersatzbeschaffung ist voraussichtlich Ende 2017 abgeschlossen.    

Beschluss:
Mit Indienststellung des neuen Löschfahrzeuges für die FF-Rieseby wird das alte LF8 außer Dienst gestellt und verkauft.    

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Verkauf des alten TSF der Feuerwehr Zimmert nach Umstellung des Funknetzes
Beschlussvorlage - 29/2016

Für die FF-Zimmert wurde im Rahmen der Ersatzbeschaffung ein neues Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W beschafft. Das TSF-W Fahrzeug ist in der Bauphase Anfang 2016 schon mit Digitalfunk ausgerüstet worden. Digitalfunk im Amtsbereich wird in der Zeit von Oktober 2016 bis Februar 2017 eingeführt. Für diesen relativ kurzen Zeitraum hätte es sich aus Kostengründen nicht gelohnt, die analogen Funkgeräte einzubauen mit dem anschließenden Umbau auf Digitalfunk. Das alte TSF-Fahrzeug muss noch bis ca. Februar 2017 zum Einsatz mitrausfahren, damit die FF-Zimmert den Funkkontakt mit der Leitstelle Mitte aufrechterhalten kann.  


Beschluss:
Das alte TSF Fahrzeug bleibt noch bis zur Umstellung auf Digitalfunk im Einsatz. Nach der Einführung Digitalfunk wird das Fahrzeug außer Dienst gestellt und verkauft.     

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Anschaffung von Zaunmaterial zur räumlichen Erweiterung des Spielplatzes ab der Kita Schleikinder
Beschlussvorlage - 31/2016
Durch die Anschaffung eines Zaunes soll der Spielplatz der Kita Schleikinder erweitert werden. Die Kosten belaufen sich gemäß anliegendem Angebot auf 3.560,30 €.     

Beschluss:
Es wird beschlossen, das Zaunmaterial zur Erweiterung des Spielplatzes zu erwerben. Die erforderlichen Kosten in Höhe von 3.600,00 € werden über den Nachtrag 2016 bereitgestellt.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Kauf eines neuen Kommunalschleppers und Verkauf des alten Kommunalschleppers
Beschlussvorlage - 33/2016
Die Gemeinde Rieseby beabsichtigt für den Kommunalschlepper der Marke Case
eine Ersatzbeschaffung durchzuführen.
Der Case ist mittlerweile störanfällig und verursacht hohe Reparaturkosten.

Der Bürgermeister hat eine Angebotsanfrage durchgeführt.
Folgende Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert:

Fa. Alfred Monreal, Gettorf
Fa. CLAAS Bordesholm, Bordesholm/Sörup

Die Firma CLAAS hat zwei Angebote abgegeben. Die Firma Monreal ebenfalls, allerdings ist ein Schlepper ein Vorführfahrzeug.

Das wirtschaftlichste Angebot gab die Firma CLAAS aus Bordesholm/Sörup ab.
Das schriftliche Angebot betrug incl. Mehrwertsteuer 54.740,00 €. 

Der alte Schlepper der Marke Case soll zum Höchstpreis verkauft werden.    

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Bürgermeister zu beauftragen, der Firma CLAAS, Bordesholm, den Auftrag zur Lieferung eines Kommunalschleppers Arion 410 (Neufahrzeug) zu erteilen. Der Betrag in Höhe von 54.800,00 € wird über den Haushalt 2017 bereitgestellt. Gleichzeitig wird er ermächtigt, den alten Kommunalschlepper der Marke Case zum Höchstpreis zu verkaufen.  

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Aufnahme eines Darlehens zur Finanzierung der neuen Feuerwehrfahrzeuge Zimmert und Rieseby, sowie des neuen Traktors
Beschlussvorlage - 32/2016
Die Gemeinde Rieseby hat im Jahr 2016 ein Feuerwehrfahrzeug für die Feuerwehr Zimmert angeschafft. Zudem ist geplant (2016/2017) ein Feuerwehrfahrzeug für die Feuerwehr Rieseby und einen Gemeindetraktor anzuschaffen. Abzüglich der Zuschüsse und der Verkaufserlöse entstehen der Gemeinde Rieseby für den Erwerb der drei Fahrzeuge Kosten in Höhe von ca. 430.000 €. Es besteht die Überlegung den Erwerb der Fahrzeuge per Darlehen auf 10 Jahre zu finanzieren. Eine Kreditanfrage der Verwaltung vom 15.06.2016 führte zu folgenden Konditionen:

Kreditbetrag:                       430.000,- EUR

Valuta:                                   02.10.2017
Zinsfälligkeiten:                     1/4-jährlich nachträglich, erstmalig am 30.12.2017 (deutsche Zinsmethode)
Tilgungsfälligkeiten:              1/4-jährlich nachträglich, erstmalig am 30.12.2017, in 40 gleichen Tilgungsraten in Höhe von jeweils 10.750,- EUR  
Kreditlaufzeit :                        10 Jahre

Indikatives Angebot:
Zinsbindung bis zum
                       Zinssatz (nom.)                
30.09.2027                                       0,750 % p.a.     

Beschluss:
Es wird beschlossen, die beiden Feuerwehrfahrzeuge über einen Kredit zu finanzieren. Der Gemeindetraktor wird über den laufenden Haushalt finanziert. 

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. "Bike and Ride" in der Gemeinde Rieseby
Beschlussvorlage - 3/2016
Bike+Ride- und Park+Ride-Angebote sind wichtig für ein gut funktionierendes multimodales Verkehrssystem. Einem wachsenden Bedarf stehen an vielen Bahnhöfen in Schleswig-Holstein zu wenige oder unzureichende Angebote gegenüber. Fahrrad und E-Bike entwickeln sich zunehmend zum Allround-Verkehrsmittel, das für Freizeit-, Berufs- und Einkaufsverkehr zugleich genutzt wird. Häufig fehlt es aber an wettergeschützten und abschließbaren Abstellmöglichkeiten für das Fahrrad und E-Bike.

Die Gemeinde Rieseby hat in Ihrer Sitzung vom 25.02.2016 beschlossen am Ausbauprogramm "Bike+Ride-Anlagen an Bahnhöfen in Schleswig-Holstein" teilzunehmen, wenn neben den Fördermitteln der NAH.SH GmbH eine Förderung durch die Aktiv-Region erfolgt. Die Aktiv Region hat in Ihrer Sitzung vom 24.05.2016 beschlossen, das Vorhaben zu fördern. Somit ergibt sich folgende Kostenaufstellung:

Vorraussichtliche Gesamtausgaben: 121.187,40 €
davon zuwendungsfähige Ausgaben: 119.246,52 €

Förderung der NAH.SH GmbH: 89.434,89 €
Förderung der Aktiv-Region: 19.633,77 €
Eigenanteil der Gemeinde Rieseby: 12.118,74 €   

Beschluss:
Es wird beschlossen, das Projekt "Bike+Ride am Riesebyer Bahnhof" durchzuführen. Für die Umsetzung werden im Nachtrag 2016 22.000,00 € und im Haushalt 2017 100.000,00 € veranschlagt. Die Fördermittel der NAH.SH GmbH werden im Haushalt 2017 mit 89.400,00 € veranschlagt. Die Fördermittel der Aktiv-Region werden im Haushalt 2017 mit 19.600,00 € veranschlagt.    

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Christian Levien  Hartmut Schmidt 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender