Sitzungsort: | im Sport-Bistro, Petriweg, Rieseby |
Beginn der Sitzung: | 19.00 Uhr |
Ende der Sitzung: | 19.32 Uhr |
Ausschussvorsitzender Hartmut Schmidt |
Ausschussmitglied Roger Indinger |
Ausschussmitglied Bernd-Uto Püschel |
stellv. Ausschussvorsitzende Doris Rothe-Pöhls |
Ausschussmitglied Hans-Josef Verhasselt |
Ausschussmitglied Jürgen Kühl (entschuldigt ) |
Ausschussmitglied (w. B.) Sylvia Feddersen (entschuldigt ) |
Bürgermeister Jens Kolls |
Gemeindevertreter Roland Axmann |
Gemeindevertreter Peter Märten |
Gemeindevertreter Matthias Remitz |
Gemeindevertreter Heino Stüve |
Verwaltung/Protokollführerin Susanne Hagemeier |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung. |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
5. | Anträge und Anfragen |
6. | Außerordentliche Tilgung von 3 Darlehen |
Beschlussvorlage - 40/2016 | |
7. | Info Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG |
Beschlussvorlage - 41/2016 | |
8. | Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung |
Beschlussvorlage - 43/2016 | |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
10. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Die Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung. |
Der Tagesordnungspunkt 9 wird nicht öffentlich behandelt.
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Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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zu TOP 4. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
Alle relevanten Themen sind Gegenstand der Tagesordnung. Der Ausschussvorsitzende berichtet, dass das neue Feuerwehrfahrzeug bestellt wurde und die Kosten unter 300.000 € liegen werden.
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zu TOP 5. | Anträge und Anfragen |
Anträge und Anfragen werden nicht gestellt.
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zu TOP 6. | Außerordentliche Tilgung von 3 Darlehen |
Beschlussvorlage - 40/2016 Die Gemeinde Rieseby hat im Jahr 2002 für den Bau der "Altengerechten Wohnanlage" in der Gemeinde Rieseby drei Darlehen bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein aufgenommen. Die gesamte Darlehenssumme belief sich auf 707.600,00 €. Die Laufzeit wurde auf 41 Jahre festgelegt. Gemäß Darlehensvertrag fallen jährlich 0,5 % (mind. 0,2 % des Ursprungskapitals) an Verwaltungskosten an. Bis zum Ende des sechsten Jahres liegt der Zinssatz bei 0 %. Nach Ablauf des 6. Jahres fallen neben den Verwaltungskosten, Zinsen in Höhe der folgenden Zinsstaffel an: von Beginn des 7. Kalenderjahres 0,50 % pro Jahr von Beginn des 10. Kalenderjahres 1,00 % pro Jahr von Beginn des 13. Kalenderjahres 1,50 % pro Jahr von Beginn des 16. Kalenderjahres 2,00 % pro Jahr von Beginn des 19. Kalenderjahres 2,50 % pro Jahr von Beginn des 22. Kalenderjahres 3,00 % pro Jahr von Beginn des 25. Kalenderjahres 3,50 % pro Jahr von Beginn des 28. Kalenderjahres 4,00 % pro Jahr von Beginn des 31. Kalenderjahres 4,50 % pro Jahr von Beginn des 34. Kalenderjahres 5,00 % pro Jahr von Beginn des 37. Kalenderjahres 5,50 % pro Jahr von Beginn des 40. Kalenderjahres 6,50 % pro Jahr Nach Rücksprache mit der Investitionsbank ist eine außerordentliche Tilgung der drei Darlehen, ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung, zum 31.10.2016 möglich. Der Restbetrag zum 31.10.2016 beträgt 611.253,96 €. Da der Zinssatz in Verbindung mit den Verwaltungskosten deutlich über dem aktuellen Marktzins liegt, wird empfohlen die drei Darlehen außerordentlich zu tilgen und ein neues Darlehen über 600.000,00 € bei der Investitionsbank aufzunehmen. Es wird eine Laufzeit von 25 Jahren zu einem Zinssatz von ca. 1,00 % empfohlen. Das neue Darlehen wäre ein Jahr früher komplett getilgt, zudem würde die Gemeinde Verwaltungs- und Zinskosten in Höhe von ca. 300.000,00 € sparen.
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Beschluss: Es wird beschlossen die drei Darlehen mit der Gesamtdarlehensschuld i.H.v 611.253,96 € außerordentlich zu tilgen und ein neues Darlehen über 600.000,00 € aufzunehmen. Die Laufzeit soll 25 Jahre betragen.
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Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Info Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG |
Beschlussvorlage - 41/2016 In der Gemendevertretersitzung vom 21.07.2016 wurde beschlossen die Angelegenheit "Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG" in den nächsten Finanzausschuss zu vertagen. Der Erwerb von Aktien von der Schleswig-Holstein Netz AG ist nun erst wieder zum 01.04.2017 möglich. Bei einem Kauf zum 01.04.2017 würden keine Stückzinsen für die Gemeinde Rieseby anfallen, da das Geschäftsjahr der Schleswig-Holstein Netz AG immer vom 01.04.-31.03. eines Jahres läuft. Die Haltefrist für die Aktien beläuft sich weiterhin auf 5 Jahre. Allerdings erhält die Gemeinde ein Sonderkündigungsrecht zum 31.03.2021, da zu diesem Zeitpunkt eine erneute Unternehmensbewertung durchgeführt wird.
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Die Vorlage dient der Information. Der Ausschussvorsitzende bittet die Anwesenden sich bis zur Finanzausschusssitzung am 30.11.2016 Gedanken über den Sachverhalt zu machen, damit bei der folgenden Gemeindevertretersitzung eine abschließende Entscheidung getroffen werden kann.
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Beschluss: Die Beratung über den Erwerb von Aktien bei der Schleswig-Holstein Netz AG erfolgt im nächsten Finanzausschuss am 30.11.2016 um für den möglichen Erwerb die erforderlichen Mittel im Haushalt 2017 bereitstellen zu können.
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zu TOP 8. | Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung |
Beschlussvorlage - 43/2016 Mit Inkrafttreten der Neufassung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) hat der Landesgesetzgeber am 22.12.2012 die Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen mit der Maßgabe wieder eingeführt, dass die Gemeinden mindestens 15 v.H. des beitragsfähigen Aufwandes tragen. In ihrer Sitzung am 08.12.2015 hat die Gemeindevertretung nach entsprechender Beratung und Information über einmalige und wiederkehrende Straßenausbaubeiträge beschlossen, für das Gemeindegebiet Rieseby eine Satzung zur Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen zu erlassen. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen entsprechenden Satzungsentwurf zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur Beschlussfassung vorzulegen. Bei zwei Arbeitssitzungen der Gemeindevertretung am 07.09.16 und 27.09.2016 wurden nach umfangreichen Erläuterungen der Materie durch die Verwaltung und Abwägung der Haushaltslage der Gemeinde differenzierte Anteilssätze erarbeitet, die im vorliegenden Satzungsentwurf vom 28.09.2016 enthalten sind. Über den umzulegenden Beitragsanteil- und damit im Umkehrschluss den von der Gemeinde zu tragenden Aufwandsanteil- enthält die Satzung in § 4 je nach Art der Straße entsprechende Prozentsätze, über die die Gemeindevertretung im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten zu entscheiden hat. Die ebenfals vorliegende Tabelle zeigt die Höchstsätze nach KAG bzw. Kommentierung zum KAG und die Untergrenze der Beitragserhebungspflicht analog zur bisherigen Oberverwaltungsgerichtsrechtsprechung zum Vergleich und besseren Verständnis. Der Anliegeranteil darf nach § 8 KAG bei Anliegerstraßen (= höchster Vorteil für den Anlieger, niedrigster Vorteil für die Allgemeinheit) maximal bei 85 %, minimal bei 53 % liegen. Eine Gemeinde mit der entsprechenden finanziellen Ausstattung kann die sogenannte Minimalregelung anwenden. Eine Gemeinde ohne entsprechende Ausstattung muss in Hinblick auf die Einnahmebeschaffungsgrundsätze nach § 76 Gemeindeordnung (Abgaben vor Steuern) ihr Ermessen in Richtung Höchstsätze ausüben. Bei Anliegerstraßen wird nach ständiger Rechtsprechung nicht zwischen den einzelnen Teileinrichtungen einer Straße differenziert, die Anteilssätze sind entsprechend dem hohen Anliegervorteil gleich. Zu den Haupterschließungs- und Hauptverkehrsstraßen muss hingegen eine deutliche Abstufung der Vorteilsmöglichkeit erkennbar sein. Auch muss die Satzung hinsichtlich der Verkehrsbedeutung der Teileinrichtungen von Haupterschließungs- und Hauptverkehrsstraßen wie Fahrbahn, Radwege, Gehwege usw. und den damit verbunden Vorteilen differenzieren. Dem wird im vorliegenden Entwurf Rechnung getragen. Die Grundlagen für den Beitragsmaßstab in § 6 wie Vervielfältiger und Tiefenbegrenzung wurden aufgrund örtlicher Gegebenheiten und unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung ermittelt. § 6 Abs. 6 legt die Höhe des sogenannten Artzuschlages fest. Dieser kann (und sollte in Hinblick auf die Vorteilsgerechtigkeit) gebiets- und grundstücksbezogen für gewerbliche und ähnliche Nutzung erhoben werden. Die Gemeinde hat hier einen Ermessensspielraum. Geläufig und grundsätzlich von der Rechtsprechung anerkannt sind 30 v.H. wie im Entwurf. § 6 Abs. 7 enthält die sogenannte Mehrfacherschließungsermäßigung, die nicht Bestandteil der Satzung sein muss- der Gemeinde steht auch hier ein Ermessen zu. Gewährte Ermäßigungen gehen zu Lasten der Gemeinde. § 12 regelt mögliche Zahlungsaufschübe bzw. -erleichterungen. Die Regelung nach Abs. 2 liegt im Ermessen der Gemeinde.
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Der Ausschussvorsitzenden erläutert kurz die Pflicht der Gemeinde zum Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung. Der Satzungsentwurf enthält in § 4 (Anteilssätze der Anlieger) einen in zwei Arbeitssitzungen erarbeiteten Kompromissvorschlag, der Mittelwerte zwischen Maximal- und Minimalregelung abbildet (Ausgangsanteilssatz für Anliegerstraßen 70 v.H. mit entsprechender Abstufung bei den weiteren Straßentypen. Ausschussmitglied Verhasselt spricht sich für die Fraktion der WGR für die sog. Minimalregelung (Ausgangsanteilssatz für Anliegerstraßen 53 v.H. mit Abstufung wie bei der Gemeinde Wentorf gem.OVG-Urteil) aus. Gemeindevertreter Remitz sieht aufgrund der zukünftigen Haushaltslage der Gemeinde die Notwendigkeit für einen Ausgangsanteilssatz für Anliegerstraßen von 75 v.H. mit entsprechender Abstufung. |
Beschluss: Die Straßenausbaubeitragssatzung wird gemäß Entwurf vom 28.09.2016 beschlossen. Die Gemeindevertretung beabsichtigt, jeweils eine Anliegerversammlung durchzuführen, wenn eine konkrete Straßenausbaumaßnahme ansteht.
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Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :1 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 10. | Bekanntgaben |
Der Ausschussvorsitzende stellt die Öffentlichkeit her und teilt den im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschluss mit.
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Susanne Hagemeier | Hartmut Schmidt |
Protokollführerin | Ausschussvorsitzender |