N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Rieseby vom 30.03.2017.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer des Amtes Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.33 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussmitglied Roger Indinger
Ausschussmitglied Bernd-Uto Püschel
stellv. Ausschussvorsitzende Doris Rothe-Pöhls
Ausschussmitglied Hans-Josef Verhasselt

Abwesend sind:
Ausschussvorsitzender Hartmut Schmidt (entschuldigt )
Ausschussmitglied Jürgen Kühl (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Jens Kolls
Gemeindevertreter Roland Axmann
Gemeindevertreter Frank Dreves
Gemeindevertreter Peter Märten
Gemeindevertreter Heino Stüve
Verwaltung/Protokollführer Christian Levien
1 Gast
EZ

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung.
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Anträge und Anfragen
6. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2016, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2016 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 19/2017
7. Erlass der Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Rieseby für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Zimmert
  Beschlussvorlage - 2/2017
8. Erlass der Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Rieseby für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Rieseby
  Beschlussvorlage - 1/2017
9. Satzungsänderung für den Schleikindergarten ab 01.05.2017
  Beschlussvorlage - 18/2017
10. Zuschussantrag des Naturkindergartens Rieseby e. V.
  Beschlussvorlage - 20/2017
11. Sanierungen am Kanalsystem in der Dorfstraße und im Saxdorfer Weg im Vorwege der Asphaltdeckenerneuerung der K83 und K59 durch den Kreis
  Beschlussvorlage - 17/2017
12. Fördermöglichkeiten zur Sanierung der Sporthalle oder zur Sanierung von Teilen der Sporthalle Rieseby
  Beschlussvorlage - 16/2017
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
15. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Die Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung.
Die Tagesordnung wird um den Punkt "Zuschussantrag des Naturkindergartens Rieseby e.V." als neuer TOP 10 erweitert. Die Tagesordnungspunkte 13 und 14 werden nicht öffentlich behandelt. 

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
Die Ausschussvorsitzende verweist auf die Tagesordnung. 

zu TOP 5. Anträge und Anfragen
Anträge und Anfragen liegen nicht vor. 

zu TOP 6. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2016, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2016 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 19/2017
Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2016 der Gemeinde Rieseby zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Diese beschließt dann über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2016.      

Beschluss:
Die Jahresrechnung 2016 der Gemeinde Rieseby wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2016 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt, und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.      

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Erlass der Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Rieseby für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Zimmert
Beschlussvorlage - 2/2017
Nach einem intensiven Beteiligungsverfahren der Kommunalen Landesverbände, der Kreis- und Stadtfeuerwehrverbände und des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein wurde am 10. Juni 2016 das Brandschutzgesetz für Schleswig-Holstein durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag geändert. Mit dieser Änderung wurden die Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren in Schleswig-Holstein auf eine rechtssichere Basis gestellt. Da eine Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Sondervermögen der Gemeinde darstellt, muss die Gemeinde in diesem Fall eine Satzung für Sondervermögen der Gemeinde erlassen. Die vorhandenen Kameradschaftskassen bleiben kraft Gesetzes bestehen.

Durch das Innenministerium wurde eine entsprechende Mustersatzung erarbeitet, die durch die Verwaltung um gemeindliche Gegebenheiten ergänzt wurde. Die Wertgrenzen in § 3 und § 9 Abs. 2 wurden aus der Hauptsatzung der Gemeinde übernommen. Die Wertgrenze in § 7 Abs. 7 wurde aus der Haushaltssatzung der Gemeinde übernommen. Dies können in den gemeindlichen Beratungen angepasst werden. Eine anderweitige Abweichung von der Mustersatzung bedarf der Einzelgenehmigung durch das Innenministerium.    

Beschluss:
Die Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Rieseby für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Zimmert wird beschlossen.    

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erlass der Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Rieseby für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Rieseby
Beschlussvorlage - 1/2017
Nach einem intensiven Beteiligungsverfahren der Kommunalen Landesverbände, der Kreis- und Stadtfeuerwehrverbände und des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein wurde am 10. Juni 2016 das Brandschutzgesetz für Schleswig-Holstein durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag geändert. Mit dieser Änderung wurden die Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren in Schleswig-Holstein auf eine rechtssichere Basis gestellt. Da eine Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Sondervermögen der Gemeinde darstellt, muss die Gemeinde in diesem Fall eine Satzung für Sondervermögen der Gemeinde erlassen. Die vorhandenen Kameradschaftskassen bleiben kraft Gesetzes bestehen.

Durch das Innenministerium wurde eine entsprechende Mustersatzung erarbeitet, die durch die Verwaltung um gemeindliche Gegebenheiten ergänzt wurde. Die Wertgrenzen in § 3 und § 9 Abs. 2 wurden aus der Hauptsatzung der Gemeinde übernommen. Die Wertgrenze in § 7 Abs. 7 wurde aus der Haushaltssatzung der Gemeinde übernommen. Dies können in den gemeindlichen Beratungen angepasst werden. Eine anderweitige Abweichung von der Mustersatzung bedarf der Einzelgenehmigung durch das Innenministerium.    

Beschluss:
Die Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Rieseby für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Rieseby wird beschlossen.    

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Satzungsänderung für den Schleikindergarten ab 01.05.2017
Beschlussvorlage - 18/2017
Es muss eine Anpassung der Satzung des Schleikindergartens im Bereich der Schleikinderkarten erfolgen. Die Änderung soll zum 01.05.2017 in Kraft treten.
Bisher gab es nur die Bezeichnung „Schleikinderkarten“ und dann die Unterteilung der 5er und 10er Karten sowie die dazugehörige Gebühr. Es gab also noch keine Differenzierung zwischen U3- und Ü3-Kindern.

Nach Rücksprache mit der Kindergartenleiterin, Frau Anke Hansen, ist es vom Personal nicht gewünscht, dass auch U3-Kinder die Schleikinderkarten nutzen sollen. Durch diese Karten ist die Planung für die Nachmittagsbetreuung schon schwierig zu gestalten, und dies würde, durch die Aufnahme von U3-Schleikinderkarten in die Satzung, zusätzlich noch erschwert werden.

Die Stellungnahme des Beirates sollte spätestens zur Gemeindevertretersitzung vorliegen.    

Beschluss:
Die Schleikinderkarten sollen in Zukunft nur für Ü3-Kinder angeboten werden. Daher ist aus dem Entwurf der Satzung nur die Änderung für die Ü3-Kinder zu übernehmen. Der Absatz für die U3-Kinder soll nicht in die Satzung aufgenommen werden. Die Satzung soll zum 01.05.2017 in Kraft treten.    

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Zuschussantrag des Naturkindergartens Rieseby e. V.
Beschlussvorlage - 20/2017
Der Naturkindergarten Rieseby teilt in seinem Antrag mit, dass sich für das Haushaltsjahr 2017 voraussichtlich eine Unterdeckung in Höhe von 17.000,00 € ergeben wird.

Der Kindergarten bittet daher um einen Kostenausgleich in Höhe von 17.000,00 € für das Haushaltsjahr 2017.
Gleichzeitig teilt der Kindergarten mit, dass das Jahr 2016 einen Überschuss in Höhe von 3.032,83 € ergeben hat. Dieser Überschuss soll als erste Rücklage für die Anschaffung eines neuen Bauwagens für den Wald gebildet werden.
Dieser Jahresüberschuss ist jedoch auf den Zuschuss im Jahr 2017 anrechenbar, sodass sich ein Zuschuss für 2017 in Höhe von 13.967,17 € ergibt.
Wenn ein Bauwagen für den Wald angeschafft wird, kann immer noch über eine Bezuschussung seitens der Gemeinde gesprochen werden.

Damit der Kindergartenbetrieb weiterhin aufrecht erhalten werden kann, wird vorgeschlagen, einen Zuschuss in Höhe von 13.967,17 € an den Naturkindergarten zu zahlen.

Derzeit besuchen insgesamt 20 Kinder, davon 9 Kinder aus Rieseby, den Kindergarten. Im Vorjahr waren es 14 Kinder aus Rieseby.    

Beschluss:
Es wird beschlossen, einen Kostenausgleich an den Naturkindergarten Rieseby im Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 17.000,00 € zu übernehmen. Dieser wird im 1. Halbjahr 2017 an den Naturkindergarten Rieseby e.V. ausgezahlt. Der Überschuss aus 2016 soll für den geplanten Bauwagen in die Rücklage zurückgelegt werden.     

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Sanierungen am Kanalsystem in der Dorfstraße und im Saxdorfer Weg im Vorwege der Asphaltdeckenerneuerung der K83 und K59 durch den Kreis
Beschlussvorlage - 17/2017
Der Kreis Rendsburg- Eckernförde hat im Herbst 2016 angekündigt, die K83 von Kosel nach Rieseby und die K59 von Rieseby nach Loose zu sanieren. Ende Februar / Anfang März 2017 hat Herr Andresen im Dialog mit dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV) recherchiert, wann und wie die Sanierungen erfolgen sollen. Tatsächlich ist die Sanierung der K83 für 2017 vorgesehen, soll in Kosel beginnen und bis an die Bahnschienen in Rieseby führen. Ebenso soll auch die K59 in 2017 saniert werden, und zwar von der Kappelner Straße in Rieseby bis an die K58.
Da in den Sommerferien 2017 die B76 von Kosel bis nach Eckernförde saniert werden soll, wird die K83 in dieser Zeit als Umleitungsstrecke fungieren. Es ist daher geplant, die Sanierungen der K83 und K59 nach den Sommerferien 2017 durchzuführen.

Der Kreis hat die Gemeinde gebeten, vor der Sanierung der Straße eventuelle Schäden an Ver- und Entsorgungsleitungen der Gemeinde zu beheben.

Im vergangenen Jahr hat die Gemeinde Rieseby beschlossen, eine Regenwassergebühr zu erheben und dafür vorbereitend die Regenwasserkanäle zu reinigen und inspizieren. Herr Andresen hat in Kenntnis der Planungen des Kreises das Ingenieurbüro Hauck gebeten, prioritär die Inspektionsdaten des über 40 Jahre alten Regenwasserkanals aus den Straßen K83 und K59 auszuwerten. Das Ergebnis liegt nunmehr vor und ist dramatisch. Der Gesamtaufwand zur Beseitigung der in der K83 von Norby bis zu den Bahnschienen und in der K 59 von der Kappelner Straße bis Ortsausgang Rieseby dokumentierten Schäden wird auf 696.000 € zzgl. Nebenkosten beziffert werden. Die Nebenkosten müssen mit rund 15 % angesetzt werden. Das Ingenieurbüro Hauck wird zur Bauausschusssitzung anwesend sein und folgende Kostenermittlungen vortragen und erläutern:

Bruttosanierungskosten für Tiefbaumaßnahmen zur offenen Kanalsanierung in der K83:
Regenwasserkanäle
Reparaturen
Investitionen
RW-Haltungen
176.000 €
25.000 €
RW-Anschlusskanäle
21.500 €
327.500 €
RW-Schächte
17.500 €
18.000 €
 
 
 
Gesamt
215.500 €
370.500 €
Schmutzwasserkanäle
Reparaturen
Investitionen
SW-Haltungen
6.000 €
-
SW-Anschlusskanäle
11.000 €
19.000 €
SW-Schächte
11.000 €
-
 
 
 
Gesamt
28.000 €
19.000 €
Gesamt RW + SW K83
243.500 €
389.500 €

Bruttosanierungskosten für Tiefbaumaßnahmen zur offenen Kanalsanierung in der K59:
Regenwasserkanäle
Reparaturen
Investitionen
RW-Haltungen
9.500 €
-
RW-Anschlusskanäle
5.500 €
26.000 €
RW-Schächte
8.000 €
5.000 €
 
 
 
Gesamt
23.000 €
31.000 €
Schmutzwasserkanäle
Reparaturen
Investitionen
SW-Haltungen
-
-
SW-Anschlusskanäle
5.000 €
-
SW-Schächte
4.000 €
-
 
 
 
Gesamt
9.000 €
-
Gesamt RW + SW K59
32.000 €
31.000 €

Gesamt K83 + K59
275.500 €
420.500 €

Gesamt K83 + K59
696.000 €

Wichtig ist zu erwähnen, dass es bei den geschilderten Maßnahmen nicht um Schönheitsreparaturen geht, sondern um die Beseitigung von schwerwiegenden Schäden und Rohrbrüchen.

Die Kosten für kurz- bis mittelfristige Maßnahmen zur geschlossenen Kanalsanierung in der K83 und der K59 sind noch nicht enthalten. Allerdings sind auch solche Maßnahmen erforderlich und der Aufwand muss mit 50.000 € bis 100.000 € beziffert werden. Allerdings können diese Maßnahmen auch in den kommenden Jahren ausgeführt werden.

Bei diesen Kostenermittlungen ist noch nicht berücksichtigt, dass die Gemeinde bei der Sanierung der Asphaltdecke der Kreisstraßen die Kosten der Regulierung der Schachtoberteile und Straßenabläufe übernehmen muss. Eine Vereinbarung mit dem Kreis / LBV wird abzuschließen sein. Erfahrungsgemäß sind zahlreiche Schachtoberteile zudem gebrochen, so dass neue eingebaut werden müssen. Eine Abschätzung der Summe nimmt der LBV erst im Zuge der Sanierungsplanung vor.

Thema Hydraulik:
In der Vergangenheit hat es immer mal wieder Berichte gegeben, dass es bei starken Regenereignissen Ein- und Überstauungen des Regenkanals in der Dorfstraße gegeben haben soll. Sofern die Gemeindevertretung dieses bestätigen kann, muss hinterfragt werden, ob eine Sanierung der Bestandsrohre sinnhaft ist, oder ob gar eine Aufweitung der Querschnitte in Teilbereichen erforderlich ist. Um dieses rechnerisch zu prüfen und nachzuweisen, wäre die Berechnung der hydraulischen Leistungsfähigkeit erforderlich. Auf Basis von vereinbarten Einheitspreisen kann der Aufwand mit rund 5.500 € beziffert werden.

Termine:
Da es aus mehreren Gründen nicht möglich sein wird, die Kanalschäden bis zum Ende der Sommerferien 2017 zu beseitigen, hat Herr Andresen in Abstimmung mit dem Bürgermeister vorsorglich einen Antrag auf Verschiebung der Innerortssanierungen beim Kreis / LBV gestellt. In einem Telefonat wurde bereits angedeutet, dass diesem Wunsch wahrscheinlich entsprochen werden kann. Die Maßnahmen machen ca. 20% der Gesamtmaßnahmen des Kreissanierungspaketes aus. Aufgrund der Mittelbereitstellung und des Finanzierungsplans ist eine Verschiebung der kompletten Maßnahmen K83 und K59 nach 2018 seitens des Kreises derzeit nicht gewünscht.
Mit der Verschiebung der Innerortsmaßnahme nach 2018 wäre ein weiterer Vorteil für die Gemeinde verbunden. Der nördliche Radweg ist in der Baulast des Kreises und soll ebenfalls mit einer neuen Asphaltdecke versehen werden. Da vor der Deckensanierung sinnigerweise die Breitbandleerrohrverlegungen durchgeführt werden sollten, hätten die Schleswiger Stadtwerke noch genügend Zeit, dieses zu planen und durchzuführen.

Welche Gründe führen dazu, dass mindestens 1 ½ Jahre Zeit für die Kanalsanierung benötigt werden?
  1. Es muss zunächst ein Beschluss gefasst werden.
  2. Es muss vor dem Hintergrund folgender Aspekte die Finanzierung organisiert und beschlossen werden:
  1. Erhebung der Regenwassergebühr erst ab 2018
  2. Daher bisher nur in der Sonderrücklage Schmutzwasser Mittel verfügbar (rund 100.000 €)
  3. Bei den Schadensbeseitigungen handelt es sich zu einem großen Teil um Reparaturen, die nicht abgeschrieben werden können.
  4. Bei Sanierungen am Regenwasserkanal ist für den Anteil der Straßenentwässerung das Straßenausbaubeitragsrecht zu berücksichtigen
  1. Die Kanalsanierungsmaßnahmen müssen im Detail geplant, ausgeschrieben und vergeben werden. Um sicher zu sein, dass die Maßnahmen im Sommer 2018 fertig werden, müssen die Arbeiten im Herbst diesen Jahres begonnen werden. Schließlich sind Teil- und Vollsperrungen in der Dorfstraße, insbesondere auch wegen der Bahntrasse, nicht unproblematisch.
  2. Fazit: Es müssen kurzfristig Beschlüsse gefasst werden!

Thema Schmutzwasserkanal als Hauptsammelkanal vor der Kläranlage:

Der Bauausschussvorsitzende und der Bürgermeister haben in Gesprächen darauf hingewiesen, dass man sich erinnere, dass bei der Hauptschmutzwasserzuleitung zur Kläranlage im Hufeisenweg durch die Schadensauswertung des Schmutzwasserkanalkatasters gravierende Schäden aufgefallen waren. Der Aufwand zur Beseitigung dieser Schäden sei wie folgt abgeschätzt:
4.) Der angefragte Sanierungsbedarf bei den SW-Haltungen im Bereich der Kläranlage stellt sich wie folgt dar:
  • kurzfristiger bzw. sofortiger Handlungsbedarf (Objektklasse 4 und 5):
    SW-Haltung 236KA1 (auf dem Klärwerksgelände): Renovation mittels Schlauchliner
    angenommene Kosten: rund 8.000,00 € brutto + Nebenkosten

    SW-Haltungsstrang im Hufeisenweg (zw. Dorfstraße und Klärwerksgelände): Renovation mittels Schlauchlinern
    angenommene Kosten: rund 38.000,00 € brutto + Nebenkosten

    = Summe Aufwand sofortiger & kurzfristiger Handlungsbedarf im Kanalsystem vor der Kläranlage:
    rund 46.000 € + Nebenkosten
  • Darüber hinaus gibt es mittelfristigen Handlungsbedarf (Objektklasse 3), der hier der Vollständigkeit ebenfalls erwähnt werden soll:
SW-Haltung 236010 (auf dem Klärwerksgelände): Reparatur mittels V4A-Manschette
angenommene Kosten: rd. 1.500,00 € brutto + Nebenkosten

SW-Haltungsstrang im Hufeisenweg (zw. Dorfstraße und Klärwerksgelände): Reparatur mittels V4A-Manschetten und Renovation mittels Schlauchliner
angenommene Kosten: rd. 15.000,00 € brutto + Nebenkosten

= Summe Aufwand mittelfristiger Handlungsbedarf im Kanalsystem vor der Kläranlage:
rund 16.500 € + Nebenkosten

In den Gremien der Gemeinde muss beraten werden, wie mit der misslichen Situation umgegangen werden soll. Es ist definitiv so, dass es für die Kanalsanierungen keine Zuschüsse von Dritten gibt. In Anbetracht dessen, dass es im übrigen Gemeindegebiet auch einen beachtlichen Sanierungsstau an Straßen und Kanälen gibt, müsste die Gemeinde mittelfristig über die jetzt dringend zu lösenden Probleme hinaus ein Infrastrukturprogramm entwickeln und beraten. 
    
Der Protokollführer weist ausdrücklich darauf hin, dass bei Sanierungen am Regenwasserkanal für den Anteil der Straßenentwässerung das Straßenausbaubeitragsrecht zu berücksichtigen ist. 

Beschluss:
Die beantragte Verschiebung der Innerortsmaßnahme des Kreises auf 2018 wird begrüßt. Ferner wird beschlossen, die vorgetragene Schadensdiagnose mit einer Kostenannahme von insgesamt (696.000 € K83 und K59 + 46.000 € Hufeneisenweg) = 742.000 € zzgl. Baunebenkosten zur Kenntnis zu nehmen und das Planungsbüro Hauck zu beauftragen, die Sanierungsplanung durchzuführen. Das Ergebnis dieser Planungen wird dann dem Bauausschuss erneut vorgetragen. Die Maßnahme wird über ein Darlehen finanziert.    

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Fördermöglichkeiten zur Sanierung der Sporthalle oder zur Sanierung von Teilen der Sporthalle Rieseby
Beschlussvorlage - 16/2017
In der Bauausschusssitzung am 07.02.2017 wurde beschlossen, einen Sanierungskostenvergleich vorzulegen. Ferner sollten Gespräche mit der IB-SH über die Förderfähigkeit einer Hallensanierung im Rahmen eines Klimaschutz- oder Quartierskonzeptes aufklären.

Diesen Beschluss zugrunde legend, hat Herr Andresen die Fraktions- und Ausschussvorsitzenden in Absprache mit dem Bürgermeister zu einem Besprechungstermin zusammen mit einer Vertreterin der IB-SH und dem Amtsdirektor eingeladen.

Über diesen Termin wurde durch Herrn Andresen ein Vermerk verfasst. Dieser sei an dieser Stelle zitiert.

Besprechung mit Fraktionsvorsitzenden, Ausschussvorsitzenden, IB-SH und Bürgermeister am 14.03.2017, 16:30 Uhr         

Herr Andresen teilt mit, dass die ebenfalls eingeladene Vertreterin der Aktiv-Region Schlei-Ostsee leider krankheitsbedingt abgesagt hat.

Teilnehmer somit:
  • Frau Oboda, IB-SH
  • Herr Kolls
  • Herr Schmidt
  • Herr Stüve
  • Herr Frühling
  • Herr Dreves
  • Herr Remitz
  • Herr Rader
  • Herr Hoop
  • Herr Bock
  • Herr Andresen

Um Frau Oboda über das bereits Gelaufene in Kenntnis zu setzen, lässt Herr Kolls die Vergangenheit Revue passieren. Die Halle ist fast 40 Jahre alt. Heute gibt es Defizite im Sanitär- und Umkleidebereich, am Hallenboden, am Dach, der Haustechnik und der Bauphysik. Die Gemeinde hat eine Planergruppe bestehend aus einem Architektenbüro, einem Planungsbüro für Heizung, Sanitär und Lüftung (HSL-Planer), einem Elektroplaner und einem Statiker mit Grundlagenermittlungen und ersten Konzeptstudien beauftragt. Diese bilden die Sanierung in verschiedenen Varianten bis hin zu einem Neubau als Zweifeld- oder Einfeldhalle ab. Die Kosten liegen zwischen 1,7 und 3,4 MIO Euro. Ferner wurde eine Vorplanung für die Sanierung des Sanitär- und Umkleideteils mit einer Kostenschätzung erstellt. Diese schließt mit rund 615.000 €.
Herr Architekt Rader trägt die verschiedenen Varianten kurz vor.

Der Volksmund spricht stets davon, dass es Fördergelder für die Sanierung von Sportstätten gibt. Daher bittet Herr Kolls Frau Oboda dazu Stellung zu nehmen.

Frau Oboda muss leider enttäuschen. Über das Land SH und die IB gibt es derzeit keine Fördermittel. Es können lediglich zinsgünstige Darlehen beantragt werden.
Bezuschusst würde die Erstellung eines Sanierungsfahrplans für Nicht-Wohngebäude durch einen Energieberater über die BaFa. Dieser Fahrplan liegt hier in Form der Konzeptstudie aber bereits vor. (Ergänzender Hinweis von Herrn Andresen: Der Aufwand für die Erstellung der Studien war mit 7.000 € überschaubar.)
Über ein, von einem Energieberater zu erstellendes Klimaschutzkonzept, wäre eine Bezuschussung durch den Bund über den Projektträger Jülich (PTJ) denkbar. Allerdings ist diese auf 200.000 € gedeckelt.

Es wird erklärt, dass Herr Dr. Krug in seiner Funktion als Klimaschutzmanager des Kreises die Vision hat, zukünftig derartige Projektberatungen zur Eruierung möglicher Fördermöglichkeiten anzubieten. Dazu gibt es Überlegungen in Verbindung mit den Aktivregionen.

Herr Bock vermutet, dass das, durch die Finanzministerin des Landes angekündigte Förderprogramm zur Sanierung von WCs an Bildungseinrichtungen, im Rahmen des herrschenden Wahlkampfes, möglicherweise tatsächlich durch den Landtag beschlossen wird. Sollte dieses der Fall sein, könnte die Gemeinde auf Grundlage der vorliegenden Planungen zur Sanierung des Sanitär- und Umkleidebereiches kurzfristig einen Förderantrag beim Land stellen. Unstrittig dürfte sein, dass sich die vermeintliche Förderung dann wohl eher nicht auf die Bauteile Dach und Fassade beziehen werden.

Herr Schmidt stellt aufgrund der vorherrschenden Finanznot der Gemeinde fest, dass sich die Gemeinde seiner Auffassung nach keine der vorgestellten Varianten leisten kann. Daher plädiert er für wesentlich schlankere Maßnahmen im Charakter von erweiterten Reparaturen. Er hat den Aufwand im Sanitär- und Umkleidebereich, teilweise mit Fachhandwerkern, überschlagen und kommt zu einen Aufwand von 80- 100 Tsd Euro. Dabei geht es seiner Überzeugung nach um die Erneuerung von Fliesen, Sanitärobjekten und Lüftungstechnik. Er ist davon überzeugt, dass die durch die Planer vorgesehene Montage eines Pultdaches auf dem Sanitär- und Umkleidebereich zugunsten einer besseren Wärmedämmung und Platzierung einer Lüftungsanlage verzichtet werden kann. Ein fachkundiger Lüftungsbauer ist in der Lage, eine neue Lüftung in das vorhandene Flachdach zu integrieren.
Er plädiert dafür, Preise bei Handwerkern einzuholen und in der Gemeindevertretung über die Vergabe zu beraten. Er würde eine Umsetzung in den Sommerferien anstreben.

Herr Frühling merkt an, dass seiner Erfahrung als Elektriker nach auch Sanierungen an der Elektroinstallation erforderlich werden.

Herr Dreves ist aufgrund der vorgetragenen Ansichten verunsichert, welcher Weg der Richtige ist.

Herr Remitz stellt fest, dass die übrigen Teilnehmer einen Neubau einer Halle ausschließen. Er spricht sich dafür aus, diesen Gedanken nicht gänzlich zu verwerfen und darüber nachzudenken, an dritter Stelle einen Neubau, ggf. als Mehrzweckhalle zu errichten, um die alte Halle anschließend abzureißen und dort Parkplätze zu etablieren. Von Maßnahmen im Charakter erweiterter Reparaturen hält er nichts.

Von Interesse ist eine Abschätzung der Mehrkosten, die durch Abschnittsweises vorgehen entstehen würden. Herr Rader führt dazu aus, dass man davon ausgehen muss, dass die Splittung einer Sanierung in zwei Abschnitte, Sanitär- und Umkleidebereich sowie Hallenbereich, Mehrkosten von abgeschätzt 100.000 € erzeugt. Dieses liegt an zusätzlichen Baustelleneinrichtungs- und räumungskosten, aber auch im Wesentlichen an baukonstruktiven Provisorien und Kompromissen. Eine Detailbetrachtung mit aufwendigen Kostenvergleichsberechnungen wäre erst zu empfehlen, wenn die Gemeinde ein klares Ziel formuliert hat. Bisher ist quasi von erweiterten Reparaturen bis Hallenneubau noch alles offen.

Herr Andresen merkt an, dass die Defizite der Sanitärinstallationen in Bezug auf die Trinkwasserhygiene (Totstränge zu Waschbecken, die nicht mehr benutzt werden), des Hallenbodens (dünn geschlissener PVC und Bruch), des Brand- und Rauchschutzes sowie der Bauphysik im Allgemeinen (Wärmebrücken, Deckenlüftungsheizung) durch erweitere Reparaturen unverändert erhalten bleiben.
Ferner erklärt Herr Andresen, dass es eine Förderung zur Erstellung einer Sportstättenanalyse gibt. Recherchen von Herrn Bock zeigen, dass diese bei 80 %, gedeckelt auf 10.000 € liegt. Für vielleicht 2.000 € Kofinanzierung bekäme die Gemeinde ein Papier an die Hand, dass die Bedürfnisse der Nutzer heute und künftig abbildet sowie die Nutzerkreise und deren Herkunft aus den Umlandgemeinden dokumentiert. In Anbetracht dessen, dass in den vergangenen Jahren bei Ausschuss- und Gemeindevertretersitzungen stets Prüfungen dieser Art gewünscht und protokolliert wurden, auch die Abfragen einer möglichen interkommunalen Zusammenarbeit, würde diesem Wunsche damit entsprochen.
Auch wenn es derzeit kein gut ausgestattetes und passendes Förderprogramm zur Sanierung von Sportstätten gibt, so könnte in den kommenden Jahren eines aufgelegt werden. Sollte das der Fall sein, wird die Sportstättenanalyse gemäß Erfahrung der Verwaltung sehr wahrscheinlich fundamentale Grundlage eines Förderantrages sein.

Die Anwesenden entwickeln Sympathie für das Instrument der Sportstättenanalyse. Der Beschlussvorschlag der zu erstellenden Beschlussvorlage für die anstehenden Sitzungen soll unter dem Vorbehalt einer Förderung entsprechend formuliert werden.

Herr Kolls berichtet, dass das Darlehen vom Bau der heutigen Sporthalle auch erst in den letzten Jahren final zurückgezahlt wurde. Natürlich müsste eine wie auch immer geartete Sanierung auch über ein Darlehen finanziert werden. Herr Bock macht eine Beispielrechnung auf und erklärt, dass die Gemeinde unter heute herrschenden Geldmarktbedingungen je nach Darlehensvolumen bei einer 20 jährigen Laufzeit vielleicht eine Größenordnung von 165.000 € an jährlichen Zinsen und Tilgungen zu leisten hätte. 

Am Ende fasst Herr Stüve als Fazit zusammen, dass die Beschlussvorlage obgleich der sehr divergierenden Meinungen sowohl die Erstellung einer Sportstättenanalyse abbilden soll, als auch die Empfehlung, den Versuch zu unternehmen, Fördermittel für die Sanierung des Sanitärtraktes einzuwerben, sofern das Land in den kommenden Wochen oder Monaten ein Förderprogramm auflegt.

Eine klare Tendenz, ob Neubau, Komplettsanierung, Teilsanierung, erweiterte Reparaturen oder nichts weiterverfolgt werden soll, ist aus dem Gesprächstermin nicht erkennbar geworden.

Ende Vermerk.

Zwischenzeitlich hat Herr Architekt Rader im Dialog mit den HSL- und Elektroplanern geprüft, ob Einsparungen bei der Sanierung des Sanitär- und Umkleidebereiches möglich wären. Man kommt zu dem Ergebnis, dass das erarbeitete Konzept nach wie vor als schlüssig und nachhaltig bewertet wird. Auch wenn man es nicht empfehlen möchte, so könnte man auf die Fugensanierung der Außenfassade, die Erneuerung von Fenstern und Innentüren sowie den Austausch der Garderoben verzichten. Dadurch ließen sich abschätzungsweise Kosten von maximal 53.600 € einsparen. Wenn die Erneuerung von Wandoberflächen verfolgt werden soll, ist auf den Verzicht der Sanierung von in den Wänden und Böden verlegten Ver- und Entsorgungsleitungen dringend abzuraten.

Der Verzicht der Montage eines geneigten Pultdaches und infolge dessen die Unterbringung der neuen Lüftungstechnik nebst -verrohrung für den Sanitär- und Umkleidebereich unterhalb des vorhandenen Flachdaches, wird nicht empfohlen. Zwar ließen sich durch den Verzicht auf die Dachsanierung maximal 99.500 € einsparen, allerdings muss geprüft werden, wie sich eine technisch einwandfreie Lösung einer Lüftungsanlage nachhaltig unterhalb des vorhandenen Flachdaches bauen ließe. Zudem können die Unzulänglichkeiten der maroden Lichtkuppeln und möglicherweise des sich ergebenden Brandschutzes und weiterer Aspekte, die sich erst bei intensiverer Planung ergeben, das Einsparpotential wieder schrumpfen lassen.
Die Prüfung von Einsparungsmöglichkeiten hat also schlussendlich ergeben, dass die dargelegten Einsparungsansätze mit in der Summe 153.000 € aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit nicht uneingeschränkt zu empfehlen sind.

Herr Andresen hat die Teilnehmer der Besprechung am 14.03.2017 befragt, ob zum Bauausschuss die Anwesenheit der Planer gewünscht wird. Dieses wurde verneint.      

Beschluss:
Es wird beschlossen, vorbehaltlich der Bewilligung eines Zuschusses, eine Sportstättenanalyse erstellen zu lassen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, erforderliche Anträge zu stellen und Aufträge zu erteilen. Eine Kofinanzierung von bis zu 3.000 € wird anerkannt und aus dem Verwaltungshaushalt finanziert.

Ferner wird beschlossen, entsprechend des Plädoyers des Ausschussvorsitzenden zu verfahren. Die Fraktionen werden sich bis zur Herbstsitzung 2017 intern beraten und sich auf eine Option (1, 2 oder 3) verständigen, um diese dann in der GV zu vertreten.
Zudem wird erklärt, dass das demnächst seitens des Landes angebotene Förderprogramm für die Sanierung von Sanitärräumen in Schulen 2017 nicht in Anspruch genommen werden soll.   

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 15. Bekanntgaben
Die Ausschussvorsitzende gibt die im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse bekannt. 


Christian Levien  Doris Rothe-Pöhls 
Protokollführer  stellv. Ausschussvorsitzende